Konzeption Begleitetes Wohnen der Diakonie Bayreuth. für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung

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1 Konzeption Begleitetes Wohnen der Diakonie Bayreuth für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung

2 Inhalt 1. Leitbild Rechtliche Grundlagen Einzugsbereich und Zielgruppe Ziele Das Begleitete Wohnen ein Schritt zur Normalisierung Das Begleitete Wohnen ein Schritt zur Selbständigkeit Aufnahme Voraussetzungen Ablauf Organisation der Leistungserbringung Art, Inhalt und Umfang des Leistungsangebotes... 6 Art... 6 Inhalte... 6 Umfang Mitarbeiter Wohnformen Finanzierung... 8 Reisdorf 03/2014 Seite 2 von 8

3 1. Leitbild Leben in einer eigenen Wohnung alleine, als Paar oder mit mehreren Menschen in einer Wohngemeinschaft sowie den Alltag weitestgehend selbständig gestalten, das ist der Wunsch vieler Menschen mit Behinderungen. Begleitetes Wohnen ist ein wichtiges Element, um im Rahmen eines selbstbestimmten Lebens den individuellen Fähigkeiten entsprechend am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ziel unserer Arbeit ist es, erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung, die entsprechend ihres Hilfebedarfs zur Erreichung einer größtmöglich selbständigen Lebensführung ambulante Unterstützung benötigen und wünschen, ein individuelles Angebot zur Umsetzung ihrer Ziele zu machen. Das Begleitete Wohnen reagiert flexibel auf Änderungen von Lebensumständen und passt die Hilfe den aktuellen Bedürfnissen an. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit seelischer Behinderung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Umsetzung sicherzustellen. 2. Rechtliche Grundlagen Das Begleitete Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Menschen nach dem SBG XII 53 und 54 i.v.m. 55 SGB IX. Das Begleitete Wohnen ist eine Dienstleistung der Diakonie Bayreuth. Zwischen dem Klienten oder gegebenenfalls gesetzlichen Betreuer wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Rechte aller Beteiligten geregelt sind (Begleitungsvereinbarung). 3. Einzugsbereich und Zielgruppe Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit vorrangig geistiger Behinderung, die in der Stadt und im Landkreis Bayreuth wohnen. Wir begleiten Menschen dieses Personenkreises, die in stationären Einrichtungen leben und diese intensive Betreuung nicht mehr benötigen und für längere Zeit oder dauerhaft nicht ohne Unterstützung selbständig leben können. Reisdorf 03/2014 Seite 3 von 8

4 4. Ziele Entsprechend den individuellen Möglichkeiten, Motivationslagen und Bedürfnissen der zu begleitenden Menschen ist die Begleitung anzupassen. Folgende Ziele können in Betracht kommen: Von Hilfen, soweit möglich, unabhängig werden Stabilisierung und Erweiterung von Alltagskompetenzen Ausbau von Stärken, Ressourcennutzung Befähigung, die eigenen Bedürfnisse und Interessen zu erkennen und zu vertreten Förderung der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit / eines angemessenen Berufes Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung Führung des eigenen Haushaltes Bewirtschaftung und Erhaltung einer Wohnung Soziale Integration in die Gemeinde Bewältigung von persönlichen Krisen Unterstützung im Zusammenleben mit anderen Menschen, um sozialer Ausgrenzung und Vereinsamung entgegenzuwirken (Aufbau eines Kreises von unterstützenden Personen z.b. Familie, Verwandte, Freunde, ehrenamtlich tätige Personen, Nachbarn) Verwaltung des persönlichen Budgets 4.1 Das Begleitete Wohnen ein Schritt zur Normalisierung Das Begleitete Wohnen ermöglicht entsprechend der im Grundgesetz verankerten freien Persönlichkeitsentfaltung und der freien Gestaltungsmöglichkeit der individuellen Wohnform, dass Menschen mit Behinderung in vergleichbaren Strukturen wie Menschen ohne Behinderung wohnen und leben können. Durch eine qualifizierte Begleitung sind Menschen mit Behinderung in der Lage alleine oder mit anderen Menschen in einer eigenen Wohnung zu leben und ihren Alltag weitestgehend selbständig gestalten zu können. Um eine größtmögliche Normalisierung zu erreichen und positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung einzuwirken, ist es wichtig, dass die zu begleitende Person selbst Mieter ihrer Wohnungen sind. Vor allem soll ihnen so die Möglichkeit gegeben werden, so leben zu können, wie Menschen ohne Behinderung. Reisdorf 03/2014 Seite 4 von 8

5 4.2 Das Begleitete Wohnen ein Schritt zur Selbständigkeit Ziel des Begleiteten Wohnens ist es, die Menschen mit Behinderung dahingehend zu fördern, dass diese sich in ihren alltäglichen Lebens- und Wohnsituationen weitgehend selbständig zurechtfinden. Wir verfolgen mit unseren Angeboten, wie Beratung, Begleitung und Assistenz, dass die zu begleitenden Menschen die größtmögliche Unabhängigkeit von fremder Hilfe erlangen und sich ihnen durch die zunehmende Selbständigkeit neue Lebenschancen und Perspektiven eröffnen. Das Wissen, für sich verantwortlich zu sein, kann zu einer Steigerung der Selbstsicherheit und des Selbstbewusstseins führen. 5. Aufnahme 5.1 Voraussetzungen Grundbedingung für die Aufnahme in das Begleitete Wohnen ist der ausdrückliche und eigenständig geäußerte Wunsch des Menschen mit Behinderung auf eine selbständige Wohn- und Lebensform. Weitere Bedingungen sind: Bei dem Interessenten liegt eine geistige Behinderung vor Der Interessent hat Einsicht in den persönlichen Hilfebedarf Es besteht die Bereitschaft zur Mitarbeit Es können und werden Termine, Regeln und Absprachen eingehalten und der Betreffende ist in der Lage sich an gesellschaftlichen Normen und Werten zu orientieren. Unsere Klienten können neben den Bereichen, in denen sie Unterstützung benötigen, ihren Alltag selbständig bzw. mit organisierter Hilfe bewältigen. 5.2 Ablauf Beratungsgespräch mit dem Interessenten und dem gesetzlichen Betreuer Ermittlung des Hilfebedarfs Beantragung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in Form des Begleiteten Wohnens durch den gesetzlichen Betreuer beim zuständigen Kostenträger Kostenzusicherung Erstgespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter Abschluss einer Begleitungsvereinbarung Reisdorf 03/2014 Seite 5 von 8

6 6. Organisation der Leistungserbringung 6.1 Art, Inhalt und Umfang des Leistungsangebotes Art Die Leistungen werden erbracht insbesondere in Form von Hausbesuchen, Telefonkontakten und Begleitgängen Gruppenangeboten (als Ergänzung zur Einzelfallhilfe mit dem Ziel, Anregungen zur Freizeitgestaltung zu geben, einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und gegenseitige Unterstützung zu fördern) Beratung Anleitungen und Übungen mit entsprechender Reflexion Unterstützung bei der Ausübung von Tätigkeiten Vermittlung von Diensten, Hilfen und Informationen Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen Krisenintervention Inhalte Gemeinsam mit den Klienten werden individuelle Hilfen besprochen, die je nach Bedarf geändert werden können. Die Leistungen können sich auf die folgenden Bereiche des täglichen Lebens beziehen: Sicherung des Lebensunterhalts: Hilfen bei Antragsstellungen, Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten, etc. Ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche und Wohnungsgestaltung: Beratung bei der Wohnform, Hilfestellungen bei der Suche geeigneter Wohnungen, Unterstützung beim Umzug etc. Gestaltung der alltäglichen Lebensführung und Organisation des Haushalts: Kochen, Einkaufsplanung, Einkauf, Haushaltsgeldeinteilung, Umgang mit Lebensmitteln, Wäschepflege, Putzen, Mülltrennung, etc. Soziale Kontakte: Unterstützung beim Aufbau und Erhalt von Kontakten z.b. im unmittelbaren Umfeld (Freunde, Familie, Nachbarn, in Vereinen), Beratung bei Kommunikationsproblemen und Unterstützung bei deren Bewältigung. Arbeit und Beschäftigung: Unterstützung bei Fragen und Problemen des Arbeitslebens Reisdorf 03/2014 Seite 6 von 8

7 Gesundheit und Hygiene: Begleitung bei Arztbesuchen, Umgang mit Suchtmitteln, Beratung bei Fragen der Körperhygiene, Vermittlung von Hilfen bei pflegerischen Bedarf, etc. Freizeit und Bildung: Anregungen zur Freizeitgestaltung, Vermittlung von Bildungsangeboten, Beratung bei der Urlaubsplanung, etc. Krisenbegleitung: Beratung und Begleitung bei der Bewältigung von Krisen, Beziehungsschwierigkeiten oder Suchtproblemen, etc. Kooperation: mit gesetzlichen Betreuern, Ämtern, Arbeitsstelle, etc. weitere Unterstützung finden unsere Klienten in Angehörigen, Freunden und ehrenamtlich tätigen Personen. Vernetzung/Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe Umfang Der Leistungsumfang basiert auf der Kostenübernahmebescheinigung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens des zuständigen Bezirkes. 6.2 Mitarbeiter Unsere Klienten werden von pädagogisch qualifiziertem Personal begleitet. Die Mitarbeiter sind professionell, engagiert und arbeiten selbständig. Die Qualität der Arbeit wird gewährleistet durch: Regelmäßige Teambesprechungen Enger Zusammenarbeit mit der Leiterin des Dienstes Fortbildungen, Supervision Teilnahme des Dienstes in örtlichen und überörtlichen Arbeitskreisen und Gremien 7. Wohnformen Unsere Klienten leben in unterschiedlichen Konstellationen. Die Wohnungen werden i.d.r. selbst angemietet. Bei Wohngemeinschaften kann der Träger des Begleiteten Wohnens als Hauptmieter auftreten und die Einzelzimmer an die WG-Mitglieder vermieten. Selbständig wohnende Menschen mit Behinderung sollen als Nachbarn unter Nachbarn leben können. Aus diesem Grund befinden sich die Wohnungen in Reisdorf 03/2014 Seite 7 von 8

8 Wohngebieten, in denen sich Nachbarschaften entwickeln können und insbesondere Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel, ärztliche und andere Versorgungsstrukturen sowie Freizeitmöglichkeiten gewährleistet sind. Weitere Unterstützung finden unsere Klienten bei Angehörigen, Freunden und ehrenamtlich tätigen Personen. 8. Finanzierung Die Kosten für den Lebensunterhalt bestreiten die Klienten i.d.r. aus eigenem Einkommen (Arbeitseinkünfte, Renten, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, etc.). Die Kosten für die pädagogische Begleitung werden bei Anspruch im Rahmen der Eingliederungshilfe vom jeweils zuständigen Sozialhilfeträger abhängig vom Einkommen und Vermögen ganz oder teilweise übernommen. Stand: 03/2014 Reisdorf 03/2014 Seite 8 von 8

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