Schein 1. Angebot im. Studiensemester. Veranstaltungstitel Typ Dauer SWS

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1 Studienordnung für das Studium des Faches Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung als Doppelwahlpflichtfach Rahmen des Diplomstudienganges für Handelslehrer an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemäß 10 Abs. 1, 1 Abs. 1, 17 Abs. 5, 18 Abs. 2 und 10, 22 Abs. 1 der Ordnung für die Diplomprüfung Studiengang Wirtschaftspädagogik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 2. August 1999; Beschluss des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschusses des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften vom ; aktualisierte Version vom Vorbemerkung Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung versteht sich als interdisziplinäres Fach zwischen den Wirtschaftswissenschaften und der Informatik, das sich mit der Analyse, der Planung, den Ablaufstrukturen, der organisatorischen Gestaltung, der Bewertung, der Entwicklung, der Implementierung, dem Betrieb und den sozialen Implikationen von computerunterstützten betrieblichen Informations- und Kommunikationssystemen befasst. Zum Gegenstandsbereich zählen z.b. Bürosysteme, wissensbasierte Systeme, Vorgangssteuerungssysteme, Produktionsplanungs- und steuerungssysteme sowie zwischenbetriebliche Informationssysteme. Im Rahmen des Studienganges Wirtschaftspädagogik und der vorliegenden Studienordnung kann Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung als Doppelwahlpflichtfach (gemäß 18 Abs. 10 der oben genannten Ordnung für die Diplomprüfung Studiengang Wirtschaftspädagogik, Folgenden DPO ) studiert werden. Hauptaufgabe und Schwerpunkt des universitären Studiums der Wirtschaftsinformatik ist der Erwerb fundierter Kenntnisse über die Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher Informations- und Kommunikationssysteme. Dazu gehören auch Grundlagenkenntnisse der Informatik und Kenntnisse Bereich des Programmierens sowie zum Einsatz von und zum Umgang mit Standardsoftware und kommerziellen Softwarepaketen. Darüber hinaus sollen, soweit ein entsprechendes ehrangebot verfügbar ist, (fach-)didaktische und (fach-)methodische Grundlagen gelegt werden. Für Einzelfragen zur Studiengestaltung Doppelwahlpflichtfach Wirtschaftsinformatik ist der ehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Betriebswirtschaftslehre Fachbereich 03 zuständig. 2. Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Umfang, Inhalt, innere Gliederung und Prüfungsmodalitäten des Studiums Fach Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung (Doppelwahlpflichtfach) Rahmen des Diplom-Studienganges für Handelslehrer (auf Grundlage der DPO). 3. Studienziel Das erfolgreiche Studium des Doppelwahlpflichtfaches Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung schafft u.a. die Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigung, in der berufsbezogenen schulischen und betrieblichen Aus-, Fort- und Weiterbildung Bereich Information und Kommunikation zu unterrichten.

2 2. Umfang und Gliederung Das Studium umfasst incl. Fachdidaktik ca. 9 Semesterwochenstunden (S) und gliedert sich in zwei Abschnitte, in denen die für das wirtschaftswissenschaftliche Grundstudium ohnehin obligate ehrveranstaltung Einführung in die EDV (3 S) und die beiden PC- Praktika ( S) enthalten sind..1 Erster Studienabschnitt Der erste Studienabschnitt umfasst ca. 9 S. Darüber hinaus können aus dem zweiten Studienabschnitt die beiden ehrveranstaltungen UNIX für Anfänger und Internet: Ein Blick hinter die Kulissen Theorie (Internet-Theorie) vorgezogen und bereits während des wirtschaftswissenschaftlichen Grundstudiums absolviert werden. Die dazugehörigen eistungsnachweise zählen zu den prüfungsrelevanten Studienleistungen Rahmen der Diplomprüfung (gem. 18 Abs. 1 DPO). Sie können jedoch auf Antrag be Prüfungsamt bereits angemeldet und erbracht werden, bevor die ansonsten erforderliche Mindestanzahl von 100 Kreditpunkten Vordiplom erreicht wurde. Sobald die ordnungsgemäße Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt ist und das entsprechende Kreditpunktekonto ( Folgenden KP-Konto ) eröffnet wurde, werden die vorab erbrachten eistungen auf diesem Konto gutgeschrieben. Veranstaltungstitel Typ Dauer S Studiensemester Schein 1 Einführung in die EDV V 3 FB 03 SS PC-Praktikum I 3, 2 FB 03 PC-Praktikum II 3, 2 FB (in Verb. mit PC-Prakt. II) wahlfreier Kurs zu Anwendungsprogrammen (Textverarbeitungssysteme, Tabellenkalkulationssysteme, Datenbanksysteme, Graphik- oder Officepakete) 2 ZDV SS / T 1 = eistungsnachweis; T = Teilnahmenachweis 2 Prüfungsvorleistung gem. 10 Abs. 1 DPO 3 Die beiden PC-Praktika I und II müssen gleichen Semester besucht werden. Die Inhalte von PC-Praktikum I werden Rahmen von PC-Praktikum II geprüft. Zulassungsvoraussetzung: Erfolgreicher Abschluss der Einführung in die EDV

3 3.2 Zweiter Studienabschnitt Der zweite Studienabschnitt umfasst ca. 0 S. Es wird dringend empfohlen, zu seinem Beginn die S umfassende ABW-Vorlesung Informations- und Kommunikationssysteme zu besuchen und den entsprechenden eistungsnachweis zu erbringen. Veranstaltungstitel Typ Dauer S Betriebssysteme (z.b. UNIX für 2 ZDV Anfänger) SS / Internet-Theorie (Fortgeschrittenenübung) 2 ZDV SS / Wirtschaftsinformatik I 3 FB03 Wirtschaftsinformatik II 3 FB03 Wirtschaftsinformatik III FB03 SS Wirtschaftsinformatik IV V 2 FB03 2 Seminare zur Wirtschaftsinformatik 7 (an Stelle des zweiten Seminars kann auch eine Projektarbeit treten) Pflichtblock A 8 : Vorgaben zu den ehrveranstaltungen Anhang Pflichtblock B 8 : Vorgaben zu den ehrveranstaltungen Anhang. S 2 x 2 FB03 SS / V,, V, S, mind. 8 Studiensemester Schein KP ,5 5, x 5 FB03/08-9 mind FB03/ FB08/ ZDV - 9 /T - Nach Maßgabe des ehrangebots sind außerdem ehrveranstaltungen ( Umfang von ca. 2 bis S) zum Bereich Fachdidaktik Mathematik zu besuchen, die Fachbereich 08 angeboten werden. 5 Gemäß 19 Abs. 3 DPO beträgt die Anzahl der Kreditpunkte, die durch Ablegen einer prüfungsrelevanten Studienleistung erworben werden, das 1,5-fache der S-Zahl der jeweiligen ehrveranstaltung(en). Dies gilt auch, wenn Studierende anderer Studiengänge in derselben Veranstaltung andere KP-Werte erhalten. Diese ehrveranstaltung kann in den ersten Studienabschnitt vorgezogen werden (s.o., Ziff..1). Für sie wird als eistungsnachweis entweder eine 0-minütige Klausur (gem. 20 Abs. 1 u. 2 DPO) oder aber eine mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer (gem. 20 Abs. 3 DPO) angeboten. 7 Zulassungsvoraussetzung zum ersten Seminar: Erfolgreicher Besuch von mindestens zwei der Veranstaltungen aus Wirtschaftsinformatik I bis IV. Zulassungsvoraussetzung zum zweiten Seminar: Erfolgreicher Besuch von mindestens drei der Veranstaltungen aus Wirtschaftsinformatik I bis IV. 8 Zulassungsvoraussetzung zu den Veranstaltungen der Pflichtblöcke: Erfolgreicher Besuch von mindestens zwei der Veranstaltungen aus Wirtschaftsinformatik I bis IV. 9 Zu allen ehrveranstaltungen der gewählten Kombination muss jeweils ein eistungsnachweis erbracht werden, auch wenn die geforderten 12 KP bereits erreicht sind.

4 5. Diplomprüfung 5.1 Umfang der Diplomprüfung Die Diplomprüfung Doppelwahlpflichtfach Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung besteht aus einem obligatorischen schriftlichen Teil und einer optionalen mündlichen Prüfung. Die schriftliche Diplomprüfung wird in Form von prüfungsrelevanten Studienleistungen gem. 17 DPO abgelegt, in denen insgesamt mindestens KP (vgl. obige Tabelle) zu erwerben sind. Zu allen ehrveranstaltungen des Doppelwahlpflichtfaches, die nicht als prüfungsrelevante Studienleistungen über das Prüfungsamt angemeldet werden (also solche, für die keine Kreditpunkte vergeben werden), sind dem Prüfungsamt am Ende des Doppelwahlpflichtfachstudiums die entsprechenden eistungs- bzw. Teilnahmenachweise vorzulegen. Die wahlfreie mündliche Prüfung gem. 23 DPO dauert ca. 30 Minuten und wird mit 10 KP gewichtet. 5.2 Meldung zur mündlichen Abschlussprüfung Für die Meldung zur mündlichen Abschlussprüfung Doppelwahlpflichtfach Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung gilt in Analogie zu den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern die Regelung des 23 Abs. Satz 2 DPO. Bei der Meldung zur mündlichen Abschlussprüfung ist ein Gesamtschein über den Besuch aller von dieser Studienordnung geforderten ehrveranstaltungen vorzulegen, der vom ehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Betriebswirtschaftslehre ausgestellt wird.

5 5 Anhang Pflichtblöcke Rahmen des Doppelwahlpflichtfaches Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik Pflichtblock A Dieser Pflichtblock umfasst ehrveranstaltungen aus den Bereichen Wirtschaftsinformatik (FB 03) und Informatik (). Um die für ihn mindestens vorgesehenen 12 KP zu erreichen, ist eine ehrveranstaltungskombination zusammenzustellen, die aus jedem der beiden unten genannten Bereiche ( Wirtschaftsinformatik und Informatik ) mindestens eine ehrveranstaltung enthält. Dabei sind inhaltliche berschneidungen nicht erlaubt; Zweifelsfalle ist von der Professur für Wirtschaftsinformatik und Betriebswirtschaftslehre eine schriftliche Zulässigkeitsentscheidung einzuholen. Weiterhin sind die zu den einzelnen Veranstaltungen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen zu beachten. Veranstaltungstitel Veranstaltungstyp Dauer S Schein KP 5 Pflichtblock A: Hier können kombiniert werden: Aus dem Bereich Wirtschaftsinformatik - Pflichtübung gem. ehrangebot - Pflichtübung gem. ehrangebot, mind FB 03/08 FB 03 FB 03 mind Aus dem Bereich Informatik - ineare Optierung - Technische Informatik - Datenbanken I - Datenbanken II - Software Engineering - Betriebssysteme - Requirements Management - Serverseitige Web- Anwendungen - Einführung in die Programmierung - Kommunikationsnetze - Graphenalgorithmen und Programmierung - Einführung in die Softwareentwicklung - Softwarearchitektur - Modellbildung - Soft Computing II - Programmiersprachen

6 Pflichtblock B Im Pflichtblock B können gemäß der nachfolgenden Tabelle ehrveranstaltungen aus den Bereichen Wirtschaftsinformatik (FB 03), Informatik () und Datenverarbeitung (ZDV) gewählt werden. Im brigen gelten die Erläuterungen zu Pflichtblock A analog. Ein Erwerb von KP ist in diesem Pflichtblock nicht mehr möglich, da die zur Diplomprüfung erforderlichen Kreditpunkte bereits mit den übrigen ehrveranstaltungen zum zweiten Studienabschnitt erreicht wurden. Entsprechend ist der Erwerb von eistungsnachweisen für den Pflichtblock B zwar nicht be Prüfungsamt anzumelden, aber dennoch verbindlich. Veranstaltungstitel Typ Dauer S Schein KP Pflichtblock B: Hier können neben den ersten und zweiten Studienabschnitt noch nicht besuchten ehrveranstaltungen zur Datenverarbeitung (ZDV) und den nicht gewählten ehrveranstaltungen des Pflichtblocks A weitere ehrveranstaltungen aus den Bereichen Wirtschaftsinformatik (FB 03) und Informatik () gewählt werden. Die Wahl anderer ehrveranstaltungen aus dem Bereich Informatik () bedarf der individuellen Genehmigung durch den ehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Betriebswirtschaftslehre. V, S, mind. 8 FB 03/ / ZDV /T

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