Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau. Debora Mendler M. Sc.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau. Debora Mendler M. Sc."

Transkript

1 Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau Debora Mendler M. Sc. Seite 1

2 Vorlesungsreihe Bauökonomie Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar zur Vorlesung Einführungsveranstaltung, Organisatorisches, Einführung in die Immobilienökonomie und die Rolle des Architekten für die Bau- und Planungsökonomie Überblick über die Architektenleistungen Exkursionswoche Prof. Dr. Kristin Wellner, Debora Mendler M. Sc. Debora Mendler M. Sc. Seminar Einführung Besprechung der Übungsprojekte, Gruppeneinteilung, ISIS Qualitätsmanagement und privates Baurecht Debora Mendler M. Sc. Übung Architektenvertrag Erstellung eines Architektenvertrags für das eigene Übungsprojekt Flächen und Rauminhalte im Hochbau Debora Mendler M. Sc. Übung Flächenermittlung DIN 277 Ermittlung GRZ/GFZ am Projekt Flächenermittlung am Projekt notwendige Ermittlungen für den Bauantrag Seite 2

3 Vorlesungsreihe Bauökonomie Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar zur Vorlesung Mengenermittlung und Nachträge Dipl.-Ing. Alfons Hasenbein Ausschreibung von Bauleistungen Dr. Jan Kehrberg Übung Ausschreibung erstellen Erstellung einer Mini- Ausschreibung Kostenermittlung gemäß DIN 276 Debora Mendler M. Sc. Übung Kostenermittlung DIN 276 Kostenermittlung am Projekt Immobilienwirtschaft Prof. Dr. Kristin Wellner Übung Nutzungskostenschätzung Wirtschaftlichkeitsvergleich und Nutzungskostenplanung Haftung und Versicherung Ass. jur. Ulrich Langen Seite 3

4 Vorlesungsreihe Bauökonomie Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar zur Vorlesung Projektsteuerung / Terminplanung Debora Mendler M. Sc Objektüberwachung I Debora Mendler M. Sc. Übung Objektüberwachung Case Study Was tun bei festgestellten Mängeln? Die Abnahme der Bauleistungen Gewährleistung nach der Abnahme Objektüberwachung II Debora Mendler M. Sc Honorarermittlung, Projektkalkulation, wirtschaftliches Architekturbüro Debora Mendler M. Sc. Übung Honorarermittlung und Bürowirtschaftlichkeit Honorarberechnung und Erstellen einer Schlussrechnung Seite 4

5 Informationen Vortragsfolien und Aufgabenstellungen (Seminar zur Vorlesung) unter: archix.de Seite 5

6 Wiederholung QM im Architekturbüro Qualität Management Methoden / Verfahren Qualitätsmanagementsysteme EN ISO 9000 Seite 6

7 Wiederholung QM im Architekturbüro Einführung eines Qualitätsmanagementsystems 1. Beschaffung von Informationen zum Thema Qualitätsmanagement durch Besuche von Seminaren und lesen von Fachliteratur. 2. Klärung der Frage, ob ein externer Berater eingeschaltet werden soll. 3. Beginn der Einführung des Qualitätsmanagementsystems durch Beschluss der Geschäftsleitung. 4. Erstellung eines Projektplanes mit Zeitvorgaben und Maßnahmenschritten. 5. Information der Mitarbeiter über die beabsichtigte Einführung. 6. Formulierung einer Qualitätspolitik mit eigenen Qualitätszielen. 7. Benennung eines Qualitätsmanagementbeauftragten. 8. Festlegung von Verantwortlichkeiten. 9. Schulung der Mitarbeiter. 10. Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuches. 11. Erstellung von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen. 12. Durchführung von internen Audits. 13. Auswahl eines Zertifizierers (z.b. Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS). 14. Zertifizierung. Quelle: IHK Berlin Seite 7

8 Wiederholung Qualitätsmanagementsysteme Arbeitsmittel Checklisten Protokolle Terminpläne Tabellen für Flächen- und Kostenermittlungen Detailsammlungen Beispielplanungen Seite 8

9 Zertifizierung Qualitätsmanagementsystem Mitarbeiter Erst-Zertifizierung 1. bzw. 2. Überwachung Re-Zertifizierung Seite 9

10 Wiederholung Rechtliche Grundlagen BGB Abschluss von Verträgen gem. BGB: 1. Buch Allgemeiner Teil Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus mindestens zwei übereinstimmenden, in Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen, genannt Angebot ( 145) und Annahme ( 146 BGB). Allgemein Grundsätzlich können Verträge nur zwischen geschäftsfähigen Personen (natürliche oder juristische Personen) abgeschlossen werden Ein Vertrag wird ausgehandelt. Er kommt durch Angebot und Annahme (s.o.) zustande. Die Vertragsparteien bestimmen den Inhalt des Vertrages = Vertragsfreiheit Beschränkungen: Sittenwidrigkeit Grundsatz von Treu und Glauben Strafbestimmungen Seite 10

11 Sittenwidrigkeit Sittenwidrigkeit als Grenze der Vertragsfreiheit Als sittenwidrig wird etwas bezeichnet, wenn es gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt. (BGH 10, 232; ) Gem. 138 BGB: (1) Verstoß gegen die guten Sitten (2) Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen, einer erheblichen Willensschwäche Beispiele: Seite 11

12 Wiederholung Rechtliche Grundlagen BGB Werkverträge 631 BGB BGB 2. Buch Schuldrecht (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Herstellung des Werkes Vergütung Seite 12

13 Wiederholung Planungsvertrag Planung des Vorhabens und Überwachung der Herstellung Vergütung Grundlagen: BGB (Werkvertragsrecht) HOAI Kann auch durch Nichtarchitekten abgeschlossen werden, jedoch Verpflichtung zur Information über Status Seite 13

14 Wiederholung Planungsvertrag Schlechtes Beispiel: Wir beauftragen Sie mit den Leistungsphasen 1 9 gem. HOAI. [ ] Die HOAI ist reine Honorarordnung / reines Preisrecht. dient dazu, das Honorar für bestimmte Teile der Architektenleistung festzulegen. stellt keine Definition der Leistungspflichten des Architekten dar. Werden die in der HOAI aufgeführten Leistungen der Leistungsphasen Inhalt des Vertrages, schuldet der Architekt alle aufgeführten Leistungen, ob sie notwendig sind oder nicht + alle Leistungen, die zur Erreichung des Erfolges notwendig sind und ggf. über die HOAI hinausgehen. Seite 14

15 I. Maß der baulichen Nutzung II. Flächenermittlung im Hochbau III. Seminar zur Vorlesung Seite 15

16 Maß der baulichen Nutzung Seite 16

17 Maß der baulichen Nutzung Einführung: Vereinfachte Projektentwicklungsrechnung Flächen im Bauplanungsrecht Flächen im Bauordnungsrecht Seite 17

18 Maß der baulichen Nutzung Basisliteratur zu Flächen im Hochbau BauNVO Flächen gemäß der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau MF/G MF/W WoFIV Richtlinie zur Berechnung von gewerblichen Mietflächen des gif e.v. Richtlinie zur Berechnung von Wohnungsmietflächen des gif e.v. Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche Seite 18

19 Maß der baulichen Nutzung Projektentwicklungsrechnung, Aufgabe aus der Praxis: Wismar Innenstadt: Bauland für Wohn- und Geschäftshaushaus zu verkaufen: >> Fläche ca. 500 m² Kaufpreis EUR << Ein tolles Angebot für den Investor? Wieviel Projektentwicklungsgewinn könnte erzielt werden? Daraus resultiert eine typische Frage an den Architekten: Wieviel vermietbare Fläche darf ich auf dem Grundstück bauen? Seite 19

20 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? 10 EUR/m² Nettokaltmiete (NKM) Seite 20

21 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? 10 EUR/m² NKM entspricht etwa EUR/m² WoFl 12 x 10 EUR/m² = 120 EUR JNKM/m² 120 EUR x 20 = EUR/m² Seite 21

22 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Vervielfältiger aus Maklerformel : 1_ Rendite = Vervielfältiger 1_ 5% = 20 Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? 10 EUR/m² NKM entspricht etwa EUR/m² WoFl 12 x 10 EUR/m² = 120 EUR JNKM/m² 120 EUR x 20 = EUR/m² Seite 22

23 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl Guter Faktor: 85 % WoFl/BGF EUR x 0,85 = EUR/m² BGF Seite 23

24 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? KG200: 0 EUR KG : EUR/m² BGF KG500: 0 EUR KG600: 0 EUR KG700: 20 % auf KG300 u. 400 =1.400 EUR/m² BGF Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl EUR/m² BGF Seite 24

25 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? EUR/m² BGF Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl EUR/m² BGF GFZ 2,0 = Geschossfläche nach BauNVO = m² GF = m² BGF? Seite 25

26 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Var. 1 Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? EUR/m² BGF Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl EUR/m² BGF 850 m² WoFl = EUR (Verkaufserlös abzgl. 3 % Vertriebskosten) m² BGF = EUR (Baukosten) 500 m² Bauland = EUR (inkl. 10 % Erwerbsnebenosten) 5 % Zwischenfinanzierung = 0,05 x EUR = EUR Überschlägiges Ertragsergebnis = ca EUR (18 % der Investitionssumme) Seite 26

27 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Var. 2 Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? EUR/m² BGF Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl EUR/m² BGF m² WoFl = EUR (Verkaufserlös abzgl. 3 % Vertriebskosten) m² BGF = EUR (Baukosten) 500 m² Bauland = EUR (inkl. 10 % Erwerbsnebenosten) 5 % Zwischenfinanzierung = 0,05 x EUR = EUR Überschlägiges Ertragsergebnis = ca EUR (25 % der Investitionssumme) Seite 27

28 Maß der baulichen Nutzung Wo liegen die Optimierungspotenziale? Seite 28

29 Maß der baulichen Nutzung Wo liegen die Optimierungspotenziale? Ausreizen der baurechtlichen Begrenzung Erweitern des Baukörpers mit nicht bauplanungsrechtlich relevanten Flächen Schaffen von Mietflächen außerhalb der baurechtlich definierten Vollgeschosse Minimierung von Verlustflächen durch optimalen Grundriss Seite 29

30 Maß der baulichen Nutzung Wo liegen die Optimierungspotenziale? Ausreizen der baurechtlichen Begrenzung Erweitern des Baukörpers mit nicht bauplanungsrechtlich relevanten Flächen Schaffen von Mietflächen außerhalb der baurechtlich definierten Vollgeschosse Minimierung von Verlustflächen durch optimalen Grundriss Kenntnisse über Flächen(definitionen) im öffentlichen Baurecht notwendig Seite 30

31 Maß der baulichen Nutzung Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Seite 31

32 Maß der baulichen Nutzung Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Seite 32

33 Maß der baulichen Nutzung Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht WAS darf WO gebaut werden? WIE darf gebaut werden? Seite 33

34 Maß der baulichen Nutzung Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht WAS darf WO gebaut werden? WIE darf gebaut werden? BauGB BauNVO Bauordnungen z.b. BauO Berlin Bundesebene Landesebene Seite 34

35 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Seite 35

36 0 D G HU E D X O L FK HQ 1 X W] X QJ Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Achtung bei B-Plänen: Immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung gilt! Seite 36

37 0 D G HU E D X O L FK HQ 1 X W] X QJ Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Achtung bei B-Plänen: Immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung gilt! Seite 37

38 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Achtung bei B-Plänen: Immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung gilt! Seite 38

39 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Seite 39

40 0 D G HU E D X O L FK HQ 1 X W] X QJ BauNVO (1990) 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. (3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist. 14 Anm.: Kleintierhaltung und (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von Versorgungsanschlussbauwerke 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, 2. Nebenanlagen im Sinne des 14, 3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können... Seite 40

41 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Seite 41

42 0 D G HU E D X O L FK HQ 1 X W] X QJ BauNVO (1990) 20: Vollgeschosse, Geschoßflächenzahl, Geschoßfläche Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) (1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. (2) Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des 19 Abs. 3 zulässig sind. (3) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind. (4) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des 14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt. 14 Anm.: Kleintierhaltung und Versorgungsanschlussbauwerke Bundesrecht Seite 42

43 Maß der baulichen Nutzung BauO Berlin (2005) 2: Begriffe [ ] Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) (11)Vollgeschosse sind Geschosse, deren Oberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben. Landesrecht Seite 43

44 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Abb: Prof. Kalusche Seite 44

45 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Untergeordnete Vorbauten Quelle: Seite 45

46 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Untergeordnete Vorbauten BauO Berlin (2005) 6: Abstandflächen, Abstände Landesrecht [ ] (6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht 1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände, 2. Vorbauten, wenn sie a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen und b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten, 3. Außenwandbekleidungen zum Zwecke der Energieeinsparung bei bestehenden Gebäuden. Von der gegenüberliegenden Nachbargrenze müssen vortretende Bauteile mindestens 2 m und Vorbauten mindestens 3 m entfernt sein. Seite 46

47 0 D G HU E D X O L FK HQ 1 X W] X QJ Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Erker, Gauben, Wintergärten Aus der Begründung Immer im Landesrecht prüfen: Definition Vollgeschoss! Bauliche Anlagen in Abstandsflächen! Seite 47

48 I. Maß der baulichen Nutzung II. Flächenermittlung im Hochbau III. Seminar zur Vorlesung Seite 48

49 Flächenermittlung im Hochbau Gebäudeflächen nach DIN 277 Flächen im Mietrecht Seite 49

50 Flächenermittlung im Hochbau DIN 277 DIN 276 Definition der Flächen Definition der Kostengruppen DIN 277 Teil 1 DIN 277 Teil 2 DIN 277 Teil 3 Begriffe und Berechnungsarten Gliederung der Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen, Erläuterung der Begriffe Mengen und Bezugseinheiten (legt Bezugseinheiten zur DIN 276 fest) Seite 50

51 Flächenermittlung im Hochbau DIN 277 im Detail Bruttogrundfläche BGF Konstruktions-Grundfläche (KGF) Netto-Grundfläche (NGF) Nutzfläche (NF) Technische Funktionsfläche (TF) Verkehrsfläche (VF) Seite 51

52 Flächenermittlung im Hochbau DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln: Bereich a überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen (z.b. Innenräume) Bereich b überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen (z.b. Balkone übereinander, Durchfahrten) Bereich c nicht überdeckt (z.b. oberster Balkon, Dachterrassen) Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen (z.b. Geschosse) und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln. Seite 52

53 Flächenermittlung im Hochbau BGF Seite 53

54 Flächenermittlung im Hochbau BGF Seite 54

55 Flächenermittlung im Hochbau BGF Seite 55

56 Flächenermittlung im Hochbau BGF Seite 56

57 Flächenermittlung im Hochbau BGF Seite 57

58 Flächenermittlung im Hochbau NGF Installationsschacht kleiner 1 m² Seite 58

59 Flächenermittlung im Hochbau NGF Seite 59

60 Flächenermittlung im Hochbau KGF Seite 60

61 Flächenermittlung im Hochbau KGF Seite 61

62 Flächenermittlung im Hochbau NF Seite 62

63 Flächenermittlung im Hochbau Technische Funktionsfläche TF Seite 63

64 Flächenermittlung im Hochbau VF Seite 64

65 Flächenermittlung im Hochbau Bruttorauminhalt BRI BGF x Höhe = BRI Seite 65

66 Flächenermittlung im Hochbau Bruttorauminhalt BRI BGF x Höhe = BRI Seite 66

67 Flächenermittlung im Hochbau Flächen im Mietrecht Seite 67

68 Flächenermittlung im Hochbau Flächen im Mietrecht aufgehoben 1983 Internationale Standardisierung ist in Erarbeitung Quelle: Prof. Kalusche Seite 68

69 Flächenermittlung im Hochbau Flächen im Mietrecht Quelle: Prof. Kalusche Seite 69

70 Flächenermittlung im Hochbau Flächen im Mietrecht Gewerbemietfläche MF/G (2012) Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen für gewerblichen Raum des gif e.v. (Gesellschaft für Immobilienforschung) Wohnungsmietfläche WoFIV Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche MF/W (2012) Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen für Wohnraum des gif e.v. (Gesellschaft für Immobilienforschung) Seite 70

71 Flächenermittlung im Hochbau Gewerbemietflächen nach gif e. V. Seite 71

72 Flächenermittlung im Hochbau Gewerbemietflächen nach gif e. V. MF/G Berechnungsregeln Folgende Grundflächenarten nach DIN 277 sind keine Mietfläche (MF/G-0): Technische Funktionsflächen nicht nutzbare Verkehrsflächen Zwingende Konstruktions-Grundflächen VF TF KGF NF Seite 72

73 Flächenermittlung im Hochbau Gewerbemietflächen nach gif e. V. MF/G Berechnungsregeln Die Grundfläche die nach DIN 277 zur Bruttogrundfläche gehört und nicht der MF/G-0 zugeordnet wird, ist die Mietfläche und heißt MF/G NF VF KGF Seite 73

74 Flächenermittlung im Hochbau Gewerbemietflächen nach gif e. V. Seite 74

75 Flächenermittlung im Hochbau Gewerbemietflächen nach gif e. V. Seite 75

76 Flächenermittlung im Hochbau Wohnflächenverordnung (WoFlV) WoFIV Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche Allgemeines zur WoFIV Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften der WoFIV anzuwenden. Berechnungsgrundlagen WoFIV Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören. Seite 76

77 Flächenermittlung im Hochbau Wohnflächenverordnung (WoFlV) WoFIV Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche Anrechnung der Grundflächen Die Grundflächen 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern sind vollständig, 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Metern sind zur Hälfte, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte, 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen. Seite 77

78 Flächenermittlung im Hochbau Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Seite 78

79 Flächenermittlung im Hochbau Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Seite 79

80 Flächenermittlung im Hochbau Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Nach gif werden im Unterschied zur WoFlV keine Gewichtungen definiert Seite 80

81 Flächenermittlung im Hochbau Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Seite 81

82 Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Gewichtung nach WoFlV frei festlegbar Seite 82

83 Flächenermittlung im Hochbau Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Seite 83

84 Flächenermittlung im Hochbau Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Kennzahlen im Geschosswohnungsbau a) Verhältnis von KGF zur BGF gut mittel schlecht 0,12 0,17 0,22 b) Verhältnis von NGF zur BGF gut mittel schlecht 0,88 0,83 0,78 c) Verhältnis von VF zur BGF gut mittel schlecht 0,07 0,11 0,15 d) Verhältnis von TF zur BGF gut mittel schlecht 0,01 0,025 0,04 (aus: Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, Gärtner, Berlin 1996) Seite 84

85 Flächenermittlung im Hochbau Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Der Einfluss des Raumflächenfaktors Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor. Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten. Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3 BRI m³ Baukosten BRI /m³ 210,00 210,00 210,00 BRI/NF 3,8 4,8 5,8 NF m² Baukosten NF /m² Seite 85

86 Flächenermittlung im Hochbau Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Der Einfluss des Raumflächenfaktors Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor. Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten. Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3 BRI m³ Baukosten BRI /m³ 210,00 210,00 210,00 BRI/NF 3,8 4,8 5, m³ 3,8 = NF NF m² Baukosten NF /m² Seite 86

87 Flächenermittlung im Hochbau Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Der Einfluss des Raumflächenfaktors Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor. Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten. Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3 BRI m³ 5.000, , ,00 Baukosten BRI /m³ 210,00 210,00 210,00 BRI/NF 3,8 4,8 5,8 NF m² 1.315, ,67 862,07 Baukosten NF /m² 798, , ,00 Seite 87

88 ) O FK HQHU P L WO X QJ L P + R FK E D X Vergleich von Büroimmobilien Hinsichtlich der NF / BGF Seite 88

89 Flächenermittlung im Hochbau Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Vergleich von Nutz- und Verlustflächen bei Verwaltungsgebäuden Errechnen Sie die Jahresmiete der Objekte 25 und 45 bei einer BGF von m² und einer Miete von 20,- /m² NF. Wie ist die Bilanz nach 10 Jahren? Objekt 25 Objekt 45 Nutzfläche 53,2 % 74,51 % Miete Jahresmiete Nach 10 Jahren Vergleich Differenz Seite 89

90 Flächenermittlung im Hochbau Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Vergleich von Nutz- und Verlustflächen bei Verwaltungsgebäuden Errechnen Sie die Jahresmiete der Objekte 25 und 45 bei einer BGF von m² und einer Miete von 20,- /m² NF. Wie ist die Bilanz nach 10 Jahren? Objekt 25 Objekt 45 Nutzfläche Miete Jahresmiete Nach 10 Jahren Vergleich Differenz Seite 90

91 Flächenermittlung im Hochbau Weiterführende Literatur BKI (Hrsg.): Bildkommentar DIN 276/277, 3. Aufl., Stuttgart 2007 BKI (Hrsg.): Handbuch Kostenplanung im Hochbau, 2. Aufl., Stuttgart 2008 Blecken; Hasselmann: Kommentar zur DIN 276, Köln 2007 Fröhlich: Hochbaukosten Flächen Rauminhalte, 16. Aufl., Wiesbaden 2010 Heix, G.: Wohnflächenberechnung, 3. Aufl., Essen 2004 Kalusche, W.: Bemessen von Gebäuden einfach aber richtig! In: Liebchen, Jens; Viering, Kalusche, W.: Grundflächen und Planungskennwerte von Wohngebäuden. In: Gralla;Kohnke-Wensing; Bachmann; Kinne: Flächen und Mietverträge, Berlin 2008 Schneider, J.: Bekenntnisse eines Baulöwen, Verlagsgruppe Econ Ullstein List, München 1999 Warnecke, K. H.: Wohnflächenberechnung, 3. Aufl., 2009 Weiß; Hasselmann.: Normgerechtes Bauen, 20. Aufl., Köln 2007 Seite 91

92 10 Minuten Seite 92

93 I. Maß der baulichen Nutzung II. Flächenermittlung im Hochbau III. Seminar zur Vorlesung Seite 93

94 Seminar zur Vorlesung Wiederholung Architektenvertrag Bebaubarkeit und Flächenermittlung im Hochbau Seite 94

95 Architektenvertrag Form: Grundsätzlich Formfreiheit also auch mündlicher Vertragsschluss möglich Wesentlicher Grundsatz: Beide Parteien wollen sich aneinander binden Vertrag kommt z. B. auch schon zustande, wenn der Auftraggeber den Vertragsentwurf erhalten hat, ihm alle Vertragsdetails bekannt sind und er fernmündlich oder im Gespräch Ja, ich bin einverstanden äußert Seite 95

96 Architektenvertrag Form: Aus Beweisgründen wird eine schriftliche Vereinbarung empfohlen Formvorschriften können bei Gemeinden, sonstigen öffentlichrechtlichen Körperschaften und kirchenrechtlichen Körperschaften gelten Unzulässig: Kopplung der Architektenleistung mit dem Erwerb eines bestimmten Grundstücks Honorarvereinbarung muss schriftlich erfolgen! 7 Abs. 1 HOAI: Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. Seite 96

97 Seminar zur Vorlesung 1. Aufgabe: Erstellen Sie einen Architektenvertrag a) Verwenden Sie als inhaltliche Aufgabenstellung Ihr gewähltes Projekt. b) Verwenden Sie keinen Mustervertrag! c) Schreiben Sie einen ausgewogenen Vertrag für die Planungsleistungen eines Architekten. Quelle: Seite 97

98 Seminar zur Vorlesung Wiederholung Architektenvertrag Bebaubarkeit und Flächenermittlung im Hochbau Seite 98

99 Seminar zur Vorlesung GRZ und GFZ: Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 99

100 Seminar zur Vorlesung 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Bundesrecht Seite 100

101 Seminar zur Vorlesung 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.? Bundesrecht Seite 101

102 Seminar zur Vorlesung 2 BauO Berlin Begriffe (1) Anlagen sind bauliche Anlagen und sonstige Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Landesrecht Seite 102

103 Seminar zur Vorlesung GRZ (BauNVO 1990): Berechnung der GRZ I (Hauptanlagen) zu berücksichtigen: Gebäudegrundfläche 500 m² Terrassen/Balkone 50 m² Gesamtfläche: 550 m² Grundflächenzahl: 0,55 Zulässige Grundfläche Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 103

104 Seminar zur Vorlesung 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, 2. Nebenanlagen im Sinne des 14, 3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. [ ] Seite 104

105 Seminar zur Vorlesung GRZ (BauNVO 1990): Berechnung der GRZ I (Hauptanlagen) zu berücksichtigen: Gebäudegrundfläche 500 m² Terrassen und Balkone 50 m² Gesamtfläche: 550 m² Grundflächenzahl: 0,55 Zulässige Grundfläche Berechnung der GRZ II (GRZ I einschl. zulässige Überschreitung i.s.d. 19 BauNVO sowie Unterbauungen): zu berücksichtigen: Gebäudegrundfläche 500 m² Terrassen und Balkone 50 m² Zuwegungen und -fahrten 50 m² Überdachte Stellplätze 50 m² Tiefgarage 150 m² Terrassen und Balkone* -50 m² Gesamtfläche: 750 m² Grundflächenzahl: 0,75 * Überlagerung mit Tiefgarage Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 105

106 Seminar zur Vorlesung 20 BauNVO Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche (1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. (2) Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des 19 Abs. 3 zulässig sind. (3) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind. (4) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des 14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt. Seite 106

107 Seminar zur Vorlesung Gem. 2 BauO Berlin Begriffe Ein Geschoss ist ein Vollgeschoss, wenn es mehr als 1,40 m über Geländeoberkante (im Mittel) hinausragt und mindestens über zwei Drittel der Grundfläche eine lichte Höhe 2,30 m hat Im Dachraum bzw. obersten Geschoss ist ein Geschoss ein Vollgeschoss, wenn es eine lichte Höhe von 2,30 m über zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Seite 107

108 Seminar zur Vorlesung GFZ (BauNVO 1990): Berechnung der GFZ zu berücksichtigen: Gebäudefläche DG 0 m² Gebäudefläche 2. OG 500 m² Gebäudefläche 1. OG 500 m² Gebäudefläche EG 500 m² Gebäudefläche KG 0 m² Gesamtfläche: m² Geschossflächenzahl: 1,5 Zulässige Geschossfläche unberücksichtigt bleiben: Terrassen und Balkone Vordächer und Dachüberstände Zuwegungen und -fahrten Überdachte Stellplätze Tiefgarage Nicht Vollgeschosse Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 108

109 Seminar zur Vorlesung Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 109

110 Seminar zur Vorlesung Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 110

111 Flächenermittlung im Hochbau DIN 277 im Detail Bruttogrundfläche BGF Konstruktions-Grundfläche (KGF) Netto-Grundfläche (NGF) Nutzfläche (NF) Technische Funktionsfläche (TF) Verkehrsfläche (VF) Seite 111

112 Seminar zur Vorlesung Seite 112

113 Seminar zur Vorlesung 2. Aufgabe: Ermitteln Sie die Bebaubarkeit und die Flächen Ihres Projekts a) Ermitteln Sie GRZ (I und II) und GFZ (einschließlich Vollgeschossnachweis) vom selbstgewählten Projekt b) Skizzieren Sie anschließend einen flächenoptimierten Bebauungsvorschlag mit zusätzlichen Flächen, jedoch ohne dabei die Kennzahl GFZ zu erhöhen c) Erstellen Sie eine Flächenermittlung nach DIN 277 (BGF a, b, c; KGF, NGF, NF, TF, VF) Quelle: Fries, Claudia: Architektenleistungen Kosten und Recht S Seite 113

114 Seminar zur Vorlesung 3. Aufgabe: Erstellung einer Mini-Ausschreibung Seite 114

115 Seminar zur Vorlesung 4. Aufgabe: Kostenermittlung DIN 276, 1. und 2. Ebene Seite 115

116 Seminar zur Vorlesung 5. Aufgabe: Wirtschaftlichkeitsvergleich Fassade Seite 116

117 Seminar zur Vorlesung 6. Aufgabe Gerichtsverfahren Mängelbeseitigung Seite 117

118 Seminar zur Vorlesung 7. Aufgabe Honorarberechnung und Bürowirtschaftlichkeit Stundenanzahl Honorarberechnung Stundensatz Leistungsphasen Bearbeitungsaufwand Büroumsatz Schlussrechnung Seite 118

119 Seminar zur Vorlesung Die Abgaben erfolgen über ISIS 2: Kursname: PBI_SV_Sose16 Anmeldung pro Student - dann gemeinsame Gruppeneinteilung Abgaben ausschließlich als.pdf-datei Einschreibeschlüssel: sv_pbi16 Seite 119

120 Seminar zur Vorlesung Die Abgaben erfolgen über ISIS 2: 1. Architektenvertrag 2. Bebaubarkeit und Flächenermittlung Abgabe der Seminaraufgaben 1 und 2 am Mini-Ausschreibung 4. Kostenermittlung DIN Wirtschaftlichkeitsvergleich Fassade 6. Objektüberwachung 7. Honorarberechnung Abgabe der Seminaraufgaben 3, 4 und 5 am Abgabe der Seminaraufgaben 6 und 7 am Mappenabgabe digital mit allen Seminaraufgaben am ! Seite 120

121 Seminar zur Vorlesung! Nach dem Vortrag von Herrn Hasenbein am findet kein Seminar statt! Seite 121

122 Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 122

Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau. Debora Portner M. Sc.

Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau. Debora Portner M. Sc. Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau Debora Portner M. Sc. Seite 1 I. Maß der baulichen Nutzung II. Flächenermittlung im Hochbau III. Seminar

Mehr

Baubetriebslehre II. Vorlesung. Nur zu Lernzwecken. Sommersemester Flächenermittlung

Baubetriebslehre II. Vorlesung. Nur zu Lernzwecken. Sommersemester Flächenermittlung Baubetriebslehre II Vorlesung Sommersemester 2016 Flächenermittlung Nur zu Lernzwecken 1 2 Kapitel Flächenermittlung BauNVO Flächen gemäß der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke DIN 277

Mehr

Modul Bauökonomie und Baurecht. Maß der baulichen Nutzung

Modul Bauökonomie und Baurecht. Maß der baulichen Nutzung Veranstaltungsübersicht Maß der baulichen Nutzung Übung 1 GRZ / GFZ Modul Bauökonomie und Baurecht Maß der baulichen Nutzung Veranstaltungsübersicht Maß der baulichen Nutzung Übung 1 GRZ / GFZ VORLESUNG

Mehr

Schreiben SenBauWohn V A /12/03/7 vom 26. Februar 1986

Schreiben SenBauWohn V A /12/03/7 vom 26. Februar 1986 Betr.: BauO Bln 85 Hier: Auswirkungen auf die Herstellung von Lageplänen für Bauvorlagen 5 Anlagen (nur Anlage 2, 4 und 5 beigefügt) Sehr geehrte Damen und Herren, die Änderung der Definition Vollgeschoß

Mehr

Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung

Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung zum Bauantrag vom zum Antrag auf Vorbescheid vom (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bauherr Baugrundstück 1. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 1.1. Bebauungsplan mit Festsetzungen

Mehr

Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Honorarermittlung nach HOAI 2013 Wirtschaftlichkeit im Planungsbüro. Debora Mendler M. Sc.

Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Honorarermittlung nach HOAI 2013 Wirtschaftlichkeit im Planungsbüro. Debora Mendler M. Sc. Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Honorarermittlung nach HOAI 2013 Wirtschaftlichkeit im Planungsbüro Debora Mendler M. Sc. Seite 1 Vorlesungsreihe Bauökonomie Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar

Mehr

Wahlpflichtfach Kostenermittlung nach DIN 276

Wahlpflichtfach Kostenermittlung nach DIN 276 Wahlpflichtfach Kostenermittlung nach DIN 276 22.10.2015 Stefan Scholz > rechnerischer Nachweis im Masterstudium >Wahlfach im Bachelorstudium > Bestandteil vom Lehrforschungsprojekt Team Prof. Dr. Kristin

Mehr

Normengerechtes Bauen

Normengerechtes Bauen Normengerechtes Bauen Kosten, Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten nach DIN 276 und DIN 277 20., aktualisierte und erweiterte Auflage Professor Dr.-Ing. Willi Hasselmann Hochschullehrer an der Technischen

Mehr

Tutorium zur Klausurvorbereitung

Tutorium zur Klausurvorbereitung Tutorium zur Klausurvorbereitung Flächenberechnung, Kostenschätzung und Honorar Friderike Faust Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie/Immobilienökonomie VL Bachelor SS 2016 1. Flächenberechnung GRZ und

Mehr

DIN 277. Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Ein Wettbewerbsvorteil. Wettbewerb: St. Johannes, Duisburg 2

DIN 277. Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Ein Wettbewerbsvorteil. Wettbewerb: St. Johannes, Duisburg 2 DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Konzertsaal: Bristol, GB Architekten: Behnisch+Partner Ein Wettbewerbsvorteil Wettbewerb: St. Johannes, Duisburg 2 Ein Wettbewerbsvorteil Wettbewerb:

Mehr

Mietflächenermittlung nach den einschlägigen Vorschriften

Mietflächenermittlung nach den einschlägigen Vorschriften Mietflächenermittlung nach den einschlägigen Vorschriften 13.03.2015 Gliederung Wofür gibt es Flächenermittlungsrichtlinien? Welche Richtlinien gibt es? Wer ist für die Richtlinien zuständig? Was sind

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237) BauNVO 68 Seite 1 von 15 Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237) Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung 3 1 GLIEDERUNG IN

Mehr

P P. P 2D-Schnittdarstellung P Grundrisspläne der einzelnen Geschosse. Beispielaufmaß Musterhaus Kampa. Wohnflächenberechnung nach DIN 277

P P. P 2D-Schnittdarstellung P Grundrisspläne der einzelnen Geschosse. Beispielaufmaß Musterhaus Kampa. Wohnflächenberechnung nach DIN 277 Beispielaufmaß Musterhaus Kampa P P Wohnflächenberechnung nach DIN 277 Berechnung der Brutto-Grundfläche (BGF) und des Brutto-Rauminhalts (BRI) nach DIN 277 P 2D-darstellung P Grundrisspläne der einzelnen

Mehr

Qualitätsmanagement im Architekturbüro und Werkvertragsrecht

Qualitätsmanagement im Architekturbüro und Werkvertragsrecht Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Qualitätsmanagement im Architekturbüro und Werkvertragsrecht Debora Mendler M. Sc. Seite 1 Vorlesungsreihe Bauökonomie Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar zur

Mehr

Formblatt Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

Formblatt Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung Formblatt Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung Für jede Wohnung ist ein gesondertes Formblatt auszufüllen. Bauvorhaben (Gemeinde, Ortsteil, Straße, Haus-Nr.) Bauherr: 15526 Bad saarow, Seestrasse

Mehr

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Gliederung Einführung Immobilienmarkt Abgrenzung öffentliches + privates Baurecht Baugenehmigung Bauplanungsrecht

Mehr

Lokalbaukommission Das Maß der baulichen Nutzung

Lokalbaukommission Das Maß der baulichen Nutzung Lokalbaukommission Das Maß der baulichen Nutzung Berechnung der Grund- und Geschossfläche Inhalt Begriffe Maßgebliche Bemessungsgrößen Übersicht der Fassungen Vergleich der Baunutzungsverordnungen Grundfläche

Mehr

Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/2016 - Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wo stehen wir? Juni 2015 ursprünglicher Referentenentwurf

Mehr

Landratsamt Kelheim. Abstandsflächen

Landratsamt Kelheim. Abstandsflächen Abstandsflächen Grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Regelungen Art. 6 Abs. 5 Tiefe 1 H mind. 3 m Kerngebiet 0,5 H mind. 3 m Gewerbe-, Industriegeb. 0,25 H mind. 3 m Art. 6 Abs. 6 Vor zwei Außenwänden

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Raumteile Regelung nach WoFlV Regelung nach II. BV Regelung nach DIN 283 Regelung nach DIN 277 Regelung nach WMR

Raumteile Regelung nach WoFlV Regelung nach II. BV Regelung nach DIN 283 Regelung nach DIN 277 Regelung nach WMR Ablagen und Konsolen, besonders in Badezimmern Abstellraum außerhalb der Wohnung Abstellraum innerhalb der Wohnung Abstellraum, fehlender, außerhalb der Wohnung zählen zur, wenn weniger als 1,50 m hoch

Mehr

Projektgruppe 3 - Bewertung in der Eröffnungsbilanz und laufende Bilanzierung-

Projektgruppe 3 - Bewertung in der Eröffnungsbilanz und laufende Bilanzierung- Berechnung der Bruttogrundfläche (BGF) nach DIN 277 Teil 1 Anhang 2.2 Eigentümer: Gemeindekennziffer: lfd. Nr.: Grundstück: Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Haus-Nr.: Kurzbezeichnung: für gesamtes Bauwerk

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Eingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche auf www.meine-4-waende.de

Eingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche auf www.meine-4-waende.de Eingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche auf Im Allgemeinen unterscheidet sich die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung von der Nutzfläche nach DIN 277. Die Wohnfläche ist besonders bei Vermietungen

Mehr

P P. P 2D-Schnittdarstellungen P P. Beispielaufmaß Gewerbefläche Lagerhalle. Gewerbeflächenberechnung nach DIN 277

P P. P 2D-Schnittdarstellungen P P. Beispielaufmaß Gewerbefläche Lagerhalle. Gewerbeflächenberechnung nach DIN 277 Beispielaufmaß Gewerbefläche Lagerhalle P P Gewerbeflächenberechnung nach DIN 277 Berechnung der Brutto-Grundfläche (BGF) und des Brutto-Rauminhalts (BRI) nach DIN 277 P 2D-Schnittdarstellungen P P 3D-Ansichten

Mehr

Modul Bauökonomie und Baurecht. QM im Architekturbüro und Werkvertragsrecht

Modul Bauökonomie und Baurecht. QM im Architekturbüro und Werkvertragsrecht Modul Bauökonomie und Baurecht QM im Architekturbüro und Werkvertragsrecht VORLESUNG 14:00 16:00 (A053) DATUM Übungen zur Vorlesung / Seminar zur VL 16:00 17:00 (A053) 1 Einführungsveranstaltung 14.04.15

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 1. ÄNDERUNG Gebiet: Nordwestlicher Bereich von Strande - Schäfergang, Am Knüll, Eichendorffstraße, Zum Lemmholt, Witten Land n, Dänischenhagener

Mehr

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gewerbegebiet Elsheim Teil 1-3. Änderung vom 11.03.2013 BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS 1. Baubeschreibung zur Planung

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Datum: 26. Juni 1962 Fundstelle: BGBl I 1962, 429 Textnachweis Geltung ab: 1.10.1977 Änderungen

Mehr

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan Der Bebauungsplan 2.Stufe Bebauungsplan Der Bebauungsplan Funktion des Bebauungsplans 8 Abs.1 BauGB: Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.8.1990

Mehr

VORPRÜFBERICHT WETTBEWERB STYRIA CENTER. für die Projekt Styria Center der Pluto Vermögensverwaltung GmbH & Co. Volksgartenstraße 1 / Graz

VORPRÜFBERICHT WETTBEWERB STYRIA CENTER. für die Projekt Styria Center der Pluto Vermögensverwaltung GmbH & Co. Volksgartenstraße 1 / Graz WETTBEWERB STYRIA CENTER für die Projekt Styria Center der Pluto Vermögensverwaltung GmbH & Co KG Volksgartenstraße 1 / 10 8020 Graz VORPRÜFBERICHT 17.12.2013 Seite 1 Erläuterungen zum Vorprüfbericht Abgabetermin

Mehr

Planen und Bauen im Grunewald

Planen und Bauen im Grunewald Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Bestimmung der zulässigen Grundfläche nach 19 BauNVO/1990

Bestimmung der zulässigen Grundfläche nach 19 BauNVO/1990 Bestimmung der zulässigen Grundfläche nach 19 BauNVO/1990 Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 30. November 2010 Bestimmung der zulässigen Grundfläche nach 19 BauNVO/19901

Mehr

1. DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte

1. DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte 1. DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte Herausgeber der Norm: DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Burggrafenstraße 6 D-10787 Berlin Tel.: +49 -(0)30-2601-0 Fax: +49 -(0)30-2601-1231 E-Mail: postmaster(at)din.de

Mehr

Gegenüberstellung Flächenstandards

Gegenüberstellung Flächenstandards Leitfaden zur Büromarktberichterstattung Arbeits-Stanpapier Mai 2015 2016 Gegenüberstellung Flächenstandards anhand eines Regelgeschosses Bürogebäude - MF/G 2012: Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche

Mehr

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord 15.12.2015 GB 06-1 Stadtplanung und NEULAND Wohnungsgesellschaft mbh Ablauf 1.

Mehr

BKI N10.book Seite 29 Mittwoch, 23. Februar :43 11 Erläuterungen

BKI N10.book Seite 29 Mittwoch, 23. Februar :43 11 Erläuterungen Erläuterungen 1 0 Erläuterungen nebenstehender Tabellen und Abbildungen Alle Kostenkennwerte enthalten die Mehrwertsteuer. Kostenstand 4.Quartal 010. Kosten und Kostenkennwerte umgerechnet auf den Bundesdurchschnitt.

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,

Mehr

Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB

Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB Inhalt: 1. Einleitung 2. Allgemeine Grundsätze 3. Aufenthaltsräume und Treppen 4. Kellergeschoss ohne Aufenthaltsräume 5. Kellergeschoss

Mehr

Wahlpflichtfach Kostenermittlung

Wahlpflichtfach Kostenermittlung Wahlpflichtfach Kostenermittlung 05.11.2015 Stefan Scholz I. Inhalt II. Themen 1. Anwendung in den LP 5 bis 8 2. Präsentation Hasenbein / Orca 3. Checkliste weitere Arbeit WPF Kostenermittlung 14:00 16:00

Mehr

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 Schollstraße / Goerdelerweg Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen

Mehr

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

DIN 277. Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Konzertsaal: Bristol, GB Architekten: Behnisch+Partner

DIN 277. Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Konzertsaal: Bristol, GB Architekten: Behnisch+Partner DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Konzertsaal: Bristol, GB Architekten: Behnisch+Partner 1 Ein Wettbewerbsvorteil Wettbewerb: St. Johannes, Duisburg 2 Ein Wettbewerbsvorteil

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

DIN 277. Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Konzertsaal: Bristol, GB Architekten: Behnisch+Partner

DIN 277. Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Konzertsaal: Bristol, GB Architekten: Behnisch+Partner DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Konzertsaal: Bristol, GB Architekten: Behnisch+Partner Ein Wettbewerbsvorteil Wettbewerb: St. Johannes, Duisburg 2 Ein Wettbewerbsvorteil Wettbewerb:

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I Nr. 29,

Mehr

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB 1 GEMEINDE SAALDORF-SURHEIM 11. Änderung des Bebauungsplans Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Gemarkung Surheim Ortsteil Surheim SATZUNG Stand

Mehr

Schreiben SenBauWohn V A /12/03 vom 17. November 1986

Schreiben SenBauWohn V A /12/03 vom 17. November 1986 Schreiben SenBauWohn V A 31-6565/12/03 vom 17. November 1986 Betr.: Anwendung und Auslegung der BauO Bln 85 Vorg.: Ihr Schreiben vom 27. August 1986 1 Anlage (nicht beigefügt) Sehr geehrte Herren, ich

Mehr

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Mehr

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB

Mehr

Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim. Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177.

Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim. Bebauungsplan Nr. 74 Vagen - Auland 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177. Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177 Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20 a Tel.: 08034/9303 Architekt

Mehr

HOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung

HOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)

Mehr

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Suderburg über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung -

Mehr

Rechtsnormen und private Normen. für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Hochbauten sowie Wohn-/ Nutzflächen und Geschoßflächen

Rechtsnormen und private Normen. für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Hochbauten sowie Wohn-/ Nutzflächen und Geschoßflächen Rechtsnormen und private Normen für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Hochbauten sowie Wohn-/ Nutzflächen und Geschoßflächen 1 Inhaltsverzeichnis 1. DIN 277 von 1987 1.1. Gliederung

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

Dipl.-Ing. (Ass.) Christian Sauerborn Dr.-Ing. (Ass.) Jürgen Gante

Dipl.-Ing. (Ass.) Christian Sauerborn Dr.-Ing. (Ass.) Jürgen Gante Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet

Mehr

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom 20.12.1991 1 1 Anschlußbeitrag (1) Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes

Mehr

Workshop Lebenszyklusbetrachtungen in der Praxis Hinweise für Planung und Betrieb

Workshop Lebenszyklusbetrachtungen in der Praxis Hinweise für Planung und Betrieb Workshop Lebenszyklusbetrachtungen in der Praxis Hinweise für Planung und Betrieb 16. April 2015 von 14:00-17:30 Uhr Haus der Natur, Lindenstraße 34, 14467 Potsdam Eine gemeinsame Veranstaltung des Ministeriums

Mehr

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). 6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende

Mehr

Grundkurs Architektur und Konstruktion Hochbau _ Martina Kalteis. Nutzfläche Verkehrsfläche Konstruktionsfläche Raumanordnung

Grundkurs Architektur und Konstruktion Hochbau _ Martina Kalteis. Nutzfläche Verkehrsfläche Konstruktionsfläche Raumanordnung 270.016 Grundkurs Architektur und Konstruktion Hochbau _ Martina Kalteis Nutzfläche Verkehrsfläche Konstruktionsfläche Raumanordnung 270.016 Grundkurs Architektur und Konstruktion Hochbau _ Martina Kalteis

Mehr

Einfamilienhaus, Passivhaus

Einfamilienhaus, Passivhaus 1.159 /m 2 WFL Architekt: Architekturbüro Korkowsky Bahnhofstr. 54 59199 Bönen Objektübersicht 286 /m 3 BRI 862 /m 2 BGF 1.211 /m 2 NF Kennwerte bis 1.Ebene DIN 276 Region Durchschnitt Konjunktur Durchschnitt

Mehr

Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch Rechtsanwalt Olaf Köppe Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wer ist K3S-Rechtsanwälte? drei

Mehr

Flächen und Volumen Berechnung und Anwendung

Flächen und Volumen Berechnung und Anwendung Berechnung und Anwendung DIN 277 - Grundflächen und Rauminhaltevon Bauwerken baurechtlich nicht eingeführt wenn es gefordert ist dient zur Ermittlung von Flächen und Volumen Grundlage und Bezugsgrößenfür

Mehr

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.

Mehr

Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht) Zuständigkeit des Bauordnungsamtes

Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht) Zuständigkeit des Bauordnungsamtes Bundesrecht Landesrecht Bundes-/Landesrecht z.b.: BauGB BauO NRW z.b.: BauNVO Bebauungspläne Flächennutzungsplan VVBauO NRW Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Baunebenrecht Sonderbauvorschriften Kommunales

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Planens und Bauens

Rechtliche Grundlagen des Planens und Bauens Rechtliche Grundlagen des Planens und Bauens Übung: Ausgewählte Fragen des Bauordnungsrechts Gebäudekunde 1 SP B1 1 Material / Unterlagen Aufgabenstellung Organisatorisches 2 Anzuwendende rechtliche Grundlagen:

Mehr

Inhaltsübersicht. ERSTER ABSCHNITT Art der baulichen Nutzung

Inhaltsübersicht. ERSTER ABSCHNITT Art der baulichen Nutzung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Vom 21. November 2017 (BGBl. I Nr. 75, S. 3786) in Kraft getreten am 1. Oktober 2017 Inhaltsübersicht ERSTER ABSCHNITT

Mehr

Überblick über die Architektenleistungen

Überblick über die Architektenleistungen Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Überblick über die Architektenleistungen Debora Mendler M. Sc. Seite 1 I. Vorstellung II. Veranstaltungsübersicht III. Thema heute: Architektenleistungen IV.

Mehr

BKI IR1.book Seite 19 Freitag, 27. November :41 09 Erläuterungen

BKI IR1.book Seite 19 Freitag, 27. November :41 09 Erläuterungen Erläuterungen BKI IR.book Seite 0 Freitag, 7. November 05 9:4 09 a) b) c) d) e) f) 4 5 0 Erläuterungen nebenstehender Tabellen und Abbildungen Alle Kostenkennwerte enthalten die Mehrwertsteuer. Kostenstand.Quartal

Mehr

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom ) Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS)

S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS) 7.2 S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS) vom 23. April 2013 (Heidelberger Stadtblatt vom 2. Mai 2013) Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung in der

Mehr

Leitenfeld / Schwabenberg

Leitenfeld / Schwabenberg G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner

Mehr

4. SEMESTER, B.A. ARCHITEKTUR MODUL G.4.2 BAUBETRIEB, BAUMANAGEMENT, BAURECHT

4. SEMESTER, B.A. ARCHITEKTUR MODUL G.4.2 BAUBETRIEB, BAUMANAGEMENT, BAURECHT 4. SEMESTER, B.A. ARCHITEKTUR MODUL G.4.2 BAUBETRIEB, BAUMANAGEMENT, BAURECHT BROWN LINE: WO IST WAS WIE GEREGELT? NORMEN, VERORDNUNGEN, VERFAHREN, VORLESUNG V4.3. DER ARCHITEKTENVERTRAG HOAI.1.TEIL 2.

Mehr

17 Ermittlung der Grundflächen von Gebäuden ganz so einfach ist es nicht

17 Ermittlung der Grundflächen von Gebäuden ganz so einfach ist es nicht 17 Ermittlung der Grundflächen von Gebäuden ganz so einfach ist es nicht Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfdietrich Kalusche Lehrstuhl Planungs- und Bauökonomie, Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung,

Mehr

Fragen zur Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung

Fragen zur Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung Fragen zur Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zur Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Zielkatalog: 1. Wohngebäude

Zielkatalog: 1. Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude ME-Projekt: Einwohnungsgebäude als verdichteter Flachbau C 2. Teil-Ergebnis: Zielkatalog: 1.Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude Bearbeiter/in: Joachim Schepers Objekt/-teil/-bereich:

Mehr

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die

Mehr

Begriffe und Messweisen

Begriffe und Messweisen Vernehmlassungsentwurf 05.07.04 Anhang Begriffe und Messweisen 1. Gebäude und Gebäudeteile 1.1 Gebäude Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung

Mehr

Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie TUTORIUM FLÄCHENBERECHNUNG. - Bruttogrundfläche DIN277 Bereiche a, b, c. - Wohnfläche nach WoFlV

Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie TUTORIUM FLÄCHENBERECHNUNG. - Bruttogrundfläche DIN277 Bereiche a, b, c. - Wohnfläche nach WoFlV Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie TUTORIUM FLÄCHENBERECHNUNG Themen: - Bruttogrundfläche DIN277 Bereiche a, b, c - Wohnfläche nach WoFlV Aufgabe: Ermitteln Sie die Bruttogrundfläche ( Bereiche a, b,

Mehr

Die richtige Anwendung des Bodenrichtwertes

Die richtige Anwendung des Bodenrichtwertes Die richtige Anwendung des Bodenrichtwertes Stephan Schlocker Von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt a.main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Kostenermittlung gemäß DIN 276. Debora Mendler M. Sc. Seite 1

Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Kostenermittlung gemäß DIN 276. Debora Mendler M. Sc. Seite 1 Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Kostenermittlung gemäß DIN 276 Debora Mendler M. Sc. Seite 1 Vorlesungsreihe Bauökonomie Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar zur Vorlesung 1 19.04.2016 Einführungsveranstaltung,

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Bayerische Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer Bayerische Architektenkammer EINLEITUNG ZUR FLÄCHENBERECHNUNG (TEILE A, B, C) Flächen Stand 06/2016 Das Baurecht kennt unterschiedlichste Bauwerksflächen, deren Berechnungen für diverse Verwendungen eingesetzt

Mehr

Die Bayerische Bauordnung 2008

Die Bayerische Bauordnung 2008 Die Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensfreie Bauvorhaben Art. 57 Abs. 1 4 BayBO BayBO 08 Art. 57 Allgemeines Art. 57 regelt nur einen Teil der genehmigungsfreien Vorhaben! Eine weitere wichtige Ausnahme

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Testat M6.1 Bauwirtschaft TESTAT 01: KOSTENSCHÄTZUNG. Hochschule Bochum Bochum University of Applied Sciences

Testat M6.1 Bauwirtschaft TESTAT 01: KOSTENSCHÄTZUNG. Hochschule Bochum Bochum University of Applied Sciences M6.1 Bauwirtschaft 2013-14 TESTAT 01: KOSTENSCHÄTZUNG Testat 01 M6.1 Bauwirtschaft 2010-11 2013-14 Testat: Kostenschätzung (Prüfungsvorleistung) 1. Aufgabe Im Zuge Ihres Studiums haben Sie bereits schon

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL) vom 13. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das

Mehr

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen

Mehr

PROF. DIPL.-ING. KLAUS LEGNER Bauwirtschaft und Baumanagement Construction industry / Construction management

PROF. DIPL.-ING. KLAUS LEGNER Bauwirtschaft und Baumanagement Construction industry / Construction management DEPARTMENT OF ARCHITECTURE M6.1 Bauwirtschaft Bochum University 2015-16 Übung 2: DIN 277-Berechnung von Flächen- und Rauminhalten + BKI Kostenschätzung nach Grobelementen Bauwerk Das bereits in der Übung

Mehr