Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Einwilligung; mutmaßliche Einwilligung; Rechtswidrigkeit Prof. Dr. D. Klesczewski

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1 Strafrecht I Allgemeiner Teil 1 Einwilligung; mutmaßliche Einwilligung; Rechtswidrigkeit Prof. Dr. D. Klesczewski

2 Hinweise Materialien Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, 3. Aufl., Rn ; Klesczewski, BT, 2016, 3 Rn. 3-9, Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 2

3 Deliktaufbau I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit Tatbestandmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit es sei denn, es greift ein anerkannter Rechtfertigungsgrund ein Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 3

4 Legitimation von Rechtfertigungsgründen Recht = gemeinverträgliche Ordnung zwischenmenschlicher Freiheitsausübung Tat = Angriff auf fremde Rechtsfähigkeit Rechtfertigung = Sicherung der Gemeinverträglichkeit zwischenmenschlicher Freiheitsausübung Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 4

5 Sicherung der Gemeinverträglichkeit zwischenmenschlicher Freiheitsausübung Unrechtsabwehr, z. B. 32 StGB Beistand in Not, z. B. 34 StGB Verfahrenssicherung, z. B. 127 I StPO Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 5

6 Not = Kollision von Rechtsgütern Strafrecht I AT 1 Rechtsgüter derselben Person Rechtsgüter verschiedener Personen eine Person ist für die Kollision verantwortlich: z. B. 32 StGB Niemand ist für die Kollision verantwortlich: z. B. 34 StGB Es ist zu klären, wer für die Kollision verantwortlich ist: z. B. 127 I StPO Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 6

7 Kollision von Rechtsgütern derselben Person Einverständnis, Einwilligung? Mutmaßliche Einwilligung Elterliches Sorgerecht Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 7

8 Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. (1. Tatsubjekt) 2. Erfolg 3. Handlung 4. Kausalität 5. Obj. Zurechnung B. Vorsatz Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 8

9 Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. ( ) 2. Erfolg a) Verletzung des Tatobjekts b) Kein Einverständnis bzw. keine Einwilligung Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 9

10 Zustimmung des Verletzten Einverständnis Einwilligung z. B. 123, 240, 242 StGB Insbes.: 223, 303 StGB Tatbestandsausschluss Standort str Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 10

11 Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb ( ) 2. Erfolg a) Verletzung des Tatobjekts b) Keine wirksame Einwilligung des Verletzten aa) Zustimmung bb) Dispositionsbefugnis cc) Keine Willensmängel dd) Keine Sittenwidrigkeit der Tat trotz Einwilligung (vgl. 228 StGB) Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 11

12 Fall 3.1 Strafbarkeit des A: Schlag gegen die Schläfe I. Totschlag, 212 I StGB A. Tb. 1. Obj. Tb. a) Erfolg: Tod b) Handlung: Schlag c) Kausalität d) Obj. Zurechnung 2. Kein Tötungsvorsatz B. Nicht strafbar gem. 212 I StGB Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 12

13 Fall 3.1 II. Körperverletzung, 223 I StGB A. Tb. 1. Obj. Tb. a) Erfolg aa) Gesundheitsbeschädigung: Gehirnblutung bb) Keine Einwilligung (1) Zustimmung: (+) (2) Disponibles Rechtsgut: (+) (3) Keine Willensmängel: (+) (4) Sittenwidrigkeit der Tat, 228 StGB? Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 13

14 Sittenwidrigkeit der Tat trotz Einwilligung BGHSt. 49, 34: Gefahr von Weiterungen Grds.: Konkrete Gefahr des Todes o. einer schweren Gesundheitsschädigung Ausn.: Bei abstrakten Gefahren Fall 3.5 Ausn.: Kompensation Fehlende Gefahrenvorsorge (Ringrichter, Sanitäter) Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 14

15 Fall 3.1 II. Körperverletzung, 223 I StGB A. Tb. 1. Obj. Tb. a) Erfolg aa) Gesundheitsbeschädigung: Gehirnblutung bb) Einwilligung (1) Zustimmung: (+) (2) Disponibles Rechtsgut: (+) (3) Keine Willensmängel: (+) (4) hier: Sittenwidrig wegen konkreter Lebensgefahr (5) Keine wirksame Einwilligung Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 15

16 II. Körperverletzung, 223 I StGB A. Tb. 1. Obj. Tb. a) Erfolg Strafrecht I AT 1 Fall 3.1 aa) Gesundheitsbeschädigung: Gehirnblutung bb) Einwilligung (1) Zustimmung: (+) (2) Disponibles Rechtsgut: (+) (3) Keine Willensmängel: (+) (4) Keine Sittenwidrigkeit der Tat: (-) cc) Handlung dd) Kausalität ee) Obj. Zurechnung Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 16

17 Fall 3.1 II. A. 2. Vorsatz: (+) B. Rechtswidrigkeit C. Schuld D. strafbar gem. 223 I StGB III. Körperverletzung mit Todesfolge, 227 StGB: (+) Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 17

18 Standort der Einwilligung Tatbestand (DK) Rechtswidrigkeit (h. M.) Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 18

19 Standort der Einwilligung Pro Rechtswidrigkeit Wortlaut von 223 StGB Wortlaut von 228 StGB Kollision von Rechtsgütern Pro Tatbestand Misshandlung nur, wenn keine Einwilligung nur rechtswidrig 228 StGB verstößt gegen Art. 103 II GG Ja, aber Opfer kann Kollision selbst lösen. Verbrechensbegriff: Kein Überordnung des Willens über den des Opfers bei Einwilligung Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 19

20 I. Tatbestand II. Strafrecht I AT 1 Mutmaßliche Einwilligung Rechtswidrigkeit A. Mutmaßliche Einwilligung 1. Einwilligung nicht einholbar 2. Disponibles Rechtsgut 3. Eingriff entspricht dem mutmaßlichen Willen des Opfers 4. Keine Sittenwidrigkeit der Tat 5. Handeln entspricht mutmaßlichem Willen des Opfers 6. Kenntnis von Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 20

21 Fall 7.1 I. 223, 226 I Nr. 1 StGB A. Tatbestand B. Rechtswidrigkeit 1. Mutmaßliche Einwilligung a) Einwilligung nicht einholbar (?) b) Disponibles Rechtsgut c) Eingriff entspricht nicht dem mutmaßliche Willen des Opfers 2. Keine Rechtfertigung C. Schuld Erlaubnistatbestandsirrtum II. 229 StGB (BGH) Rechtfertigungsgründe - Prof. Dr. Klesczewski 21

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