Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester Lösungsskizze

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1 Lösungsskizze 1. Abschnitt: Strafbarkeit des D A. Körperverletzung durch Unterlassen, 223 I, 13 I StGB 1 1. körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung 2. Handlung: Unterlassen 3. physisch-reale Handlungsmöglichkeit 4. Kausalität 5. Garantenstellung / Garantenpflicht a) Garantenstellung aus Ingerenz Problem: Erforderlichkeit eines pflichtwidrigen Vorverhaltens sowie Frage der Qualität der Pflichtwidrigkeit b) Garantenstellung auf Grund Verkehrssicherungspflicht Problem: Lediglich Pflicht zum Auslieferungsstopp oder auch zum Rückruf 6. Vorsatz in Form des dolus eventualis II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Frage der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens IV. Ergebnis: 223 I, 13 I (+) B. Gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen, 223 I, 224 I, 13 I I. Grundtatbestand II. Vorliegen einer Qualifikation I Nr I Nr. 1 (P) Beibringen III. Rechtswidrigkeit und Schuld IV. Ergebnis: 223 I, 224 I Nr. 1 und 5, 13 I (+) 1 Alle Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind im Folgenden solche des StGB. 1

2 C. Schwere Körperverletzung durch Unterlassen, 226, 13 StGB I. Der Grundtatbestand des 223 I II. 226 I Nr. 2 ( ein wichtiges Glied verliert ) Problem: Ist die Niere ein wichtiges Glied? III. Ergebnis: 223 I, 226 I, 13 I (-) D. Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen, 223, 227, 13 I. Der Grundtatbestand des 223 I II. schwere Folge des Todes III. Der Kausalzusammenhang zwischen Unterlassen und Todesfolge Problem: Einschränkung der Kausalität; Muss sich in der Todesfolge die spezifische Gefahr der Körperverletzungshandlung oder des Körperverletzungserfolgs verwirklicht haben? IV. Wenigstens fahrlässig III. Rechtswidrigkeit IV. Schuld V. Ergebnis: 223 I, 227 I, 13 I (+) E. Fahrlässige Tötung durch Unterlassen, 222, 13 I (+) G. Ergebnis zum 1. Abschnitt: Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen 2

3 2. Abschnitt: Strafbarkeit des A A. Körperverletzung durch Unterlassen, 223 I, 13 I I. Körperverletzungserfolg II. Handlung des A A und D Nebentäter III. physisch-reale Handlungsmöglichkeit IV. Kausalzusammenhang V. Garantenstellung 1. Ingerenz 2. Garantenstellung aufgrund der Herrschaftsposition 3. Garantenstellung auf Grund Inverkehrbringen gefährlicher Produkte 4. Entfallen der Garantenstellung auf Grund des Vertrauensgrundsatzes VI. Vorsatz in Form des dolus eventualis (-) VII. Ergebnis: 223 I, 13 I (-) B. Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen, 229, 13 I I. objektiver Tatbestand der Körperverletzung II. objektiv fahrlässiges Verhalten 1. Inhalt der Sorgfaltspflicht und Verantwortlicher in arbeitsteiliger Organisation 2. objektiv vorhersehbar II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Ergebnis: 229, 13 I (+) C. Fahrlässige Tötung durch Unterlassen, 222, 13 I 1. tatbestandsmäßiger Erfolg 2. gebotene Handlung unterlassen trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit 3. Kausalzusammenhang 3

4 4. Garantenstellung aus Herrschaft über eine Gefahrenquelle 5. objektiv fahrlässiges Verhalten (-); A war nicht über Todesgefahr informiert II. Ergebnis: 222, 13 I (-) D. Fahrlässige Tötung durch Unterlassen gemäß 222, 13 I (Kontrollpflicht) 1. tatbestandsmäßiger Erfolg 2. gebotene Handlung trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit unterlassen 3. der Kausalzusammenhang ist zu bejahen 4. Garantenstellung aus Herrschaft über eine Gefahrenquelle/Kontrollpflicht gegenüber D II. Ergebnis: A nicht gem. 222, 13 I strafbar gemacht. E. Ergebnis zum 2. Abschnitt 229, 13 I (+) 4

5 3. Abschnitt: Strafbarkeit des B A. Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen, 229, 13 I 1. Körperverletzungserfolg 2. Unterlassen der gebotenen Handlung 3. physisch-reale Handlungsmöglichkeit a) Garantenstellung auf Grund Herrschaft über die Gefahrenquelle b) konkreter Umfang der Handlungspflicht; Problem BGH: nur Pflicht auf Beschluss hinzuwirken, aber keine Pflicht zum Rückruf 5. Kausalzusammenhang Problem: Kausalität im Falle von Kollegialentscheidungen 6. objektiv fahrlässiges Verhalten II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Ergebnis: 229, 13 I (+) B. Fahrlässige Tötung durch Unterlassen, 222, 13 I (-) C. Ergebnis zum3. Abschnitt: 229, 13 I (+) 5

6 Teil 3: Konkurrenzen und Gesamtergebnis 1. D hat sich der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassung ( 227, 13) strafbar gemacht. 2. A und B haben sich jeweils der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen strafbar gemacht, 229, 13. 6

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