Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde der Justus-Liebig-Universität Gießen. Professur für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde
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- Adrian Böhm
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1 Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde der Justus-Liebig-Universität Gießen Professur für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. M. Bülte Querschnittsfach Lebensmittel Tierschutz-Schlacht Schlacht- verordnung Henrik Wagner 27/06/2008 1
2 Wozu diese Verordnung??? Und was haben wir Tierärzte rzte damit zu tun? Tierschutzgesetz:.niemand darf einem Tier. Berufsordnung: berufener Beschützer der Tiere VO 854/2004: Aufgaben des amtl. Tierarztes: 2
3 Anwendungsbereich ( 1) Betreuung von Tieren in Schlachtstätten Ruhigstellen und Betäuben vor Schlachtung Schlachtung 3
4 Begriffsdefinitionen ( 2) 4
5 Begriffsdefinitionen ( 2) 5
6 Allgemeine Grundsätze ( 3) nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Betreuung/ Ruhigstellung/ Betäubung/ Schlachtung/ Tötung Ausrüstung/ Anlagen für Ruhigstellung, Betäubung, Schlachtung, Tötung: - Planung - Bau - Instandhaltung - Verwendung rasches und wirksames Betäuben, Schlachten, Töten möglich 6
7 Sachkunde ( 4) Sachkunde erforderlich Betreuung, Ruhigstellung, Betäubung, Schlachtung, Tötung von Tieren Sachkunde-Bescheinigung erforderlich Schlachtung, damit zusammenhängende Ruhigstellung und Betäubung von Einhufern, Wiederkäuern, Schweinen, Kaninchen, Geflügel im Rahmen beruflicher Tätigkeit spezifisch für jeweilige Tierkategorie sowie Betäubungs-/Tötungsverfahren Prüfung theoretisch und praktisch keine Prüfung erforderlich wenn Abschluss als - Tierarzt - Fleischer - Landwirt 7
8 Treiben und Befördern von Tieren innerhalb einer Schlachtstätte ( 5) nur unter Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden verboten: Schläge auf besonders empfindliche Stellen grobe Hiebe oder Fußtritte Quetschen, Drehen, Brechen des Schwanzes Griff in die Augen 8
9 Treibhilfen ( 5) nur zum Leiten der Tiere elektrische Treibhilfen generell verboten! Ausnahmen: - gesunde, unverletzte Rinder > 1 Jahr Schweine > 4 Monate - Verweigerung des Zutriebs zur Fixationseinrichtung - Raum zum Ausweichen - Hinterbeinmuskulatur - Stromstöße automatisch auf 2 Sekunden begrenzt 9
10 Tiere in Behältnissen ( 5) nicht stoßen, werfen oder stürzen nur unter Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden warmblütige Tiere: stets aufrecht Ausnahme: automatisches Ausladen von Hausgeflügel, wenn Tiere nicht übereinander fallen 10
11 Anforderungen an die Ausstattung von Schlachtbetrieben ( 6) Entladungseinrichtungen: = 20 Steigung Boden im Aufenthaltsbereich der Tiere: trittsicher Treibgänge, Rampen: Seitenschutz Steigung: generell = 20 zur Betäubungseinrichtung: = 10 (Rind: 7 ) 11
12 Betreuen von Tieren in Schlachtbetrieben ( 78 ) Schutz vor schädlicher Witterung Wasserzugang: jederzeit Futter: wenn > 6 h eigene Freßstelle pro Tier: wenn > 12 h falls nicht sofort der Schlachtung zugeführt ungehindertes Liegen, Aufstehen, Ablegen; Liegefläche: wenn > 6 h Melken: max 15 h nach letztem Melken ausreichende Lüftung 12
13 Betreuen von Tieren in Schlachtbetrieben ( 78 ) Trennung unverträglicher Tiere falls elektrisch betriebene Lüftung: Alarmanlage Kontrolle des Allgemeinbefindens: jeden Morgen und Abend Entfernung Mist/Jauche/Gülle: in zeitlich erforderlichen Abständen; Einstreu mit trockenem, sauberem, Material: regelmäßig geeignete Beleuchtung zur Betreuung Verbringen vom Schlachtplatz: erst unmittelbar vor Schlachtung 13
14 Kranke/verletzte/noch nicht abgesetzte Tiere ( 8) unverzüglich schlachten/töten starke Schmerzen große tiefe Wunden starke Blutungen stark gestörtes Allgemeinbefinden sofort schlachten/töten falls nicht aus eigener Kraft zum Schlachtplatz: an Ort und Stelle betäuben/töten 14
15 Ruhigstellung warmblütiger Tiere ( 12) erst, wenn Person zum sofortigen Betäuben/Töten bereit steht Betäubung/Tötung durch mechanische oder elektrische Geräte: Einhufer, Rinder Kopfbewegung einschränken Schächten Rinder mechanisch ruhigstellen Schweine > 30 kg (> 20 GVE/Woche, GVE/Jahr) Betäubungsfallen Aufhängen: nur nach Betäubung Hausgeflügel: Betäubung max. 3 min nach Aufhängen 15
16 Betäuben ( 13) schnell unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden bis zum Tod anhaltender Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit Betäubungsgeräte: mindestens zu Arbeitsbeginn zu prüfen erforderlichenfalls mehrmals täglich reinigen Ersatzausrüstungen 16
17 Entbluten ( 13, Anl. 2) warmblütige Tiere: Eröffnen mindestens einer Halsschlagader/ entsprechendes Hauptblutgefäß während Empfindungs- und Wahrnehmungsunfähigkeit, höchstens: Bolzenschuß bei Rindern Schafen und Ziegen in den Hinterkopf anderen Tieren oder anderen Schußpositionen Elektrobetäubung warmblütiger Tiere Kohlendioxidbetäubung 60 s 15 s 20 s 10 s (Liegendentblutung) 20 s (Entblutung im Hängen) 20 s (nach Verlassen der Betäubungsanlage) 30 s (nach dem letzten Halt in der CO 2 -Atmosphäre) 17
18 Betäbungs- und Tötungsverfahen (Anl. 3) Kugelschuß Bolzenschuß elektr. Durchströmung CO 2 - Exposition Genickschlag Kopfschlag Verabreichung eines Stoffes mit Betäubungseffekt CO- Exposition Anwendung eines Homogenisators Einhufer () Rinder () Schweine () () () Schafe () () Ziegen () () Kaninchen () () () Hausgeflügel () () () Eintagsküken () nicht schlupffähige Küken () Gatterwild () Pelztiere Fische () () andere Wirbeltiere : zulässiges Verfahren (): besondere Maßgaben 18
19 Bolzenschuß-Betäubung (Anl. 3 Teil II Nr. 1) CAVE: Büffel, Yak? Gehirn nicht in Hinterkopf (Ausnahme Schaf, Ziege Hörner) 19 Quelle: PAULSEN et al., 2003
20 Elektrische Durchströmung (Anl. 3 Teil II Nr. 3) Gehirn zuerst oder gleichzeitig mit Körper erforderlichenfalls Befeuchten der Haut keine Elektroschocks vor Betäubung besondere Elektroden für Schafe Anforderungen an Geräte (gilt nicht für Wasserbecken): wenn Widerstand zwischen Elektroden zu groß kein Auslösen möglich Betäubungsspannung und -stromstärke muss messbar sein Ende der Mindeststromflußzeit: akustisches oder optisches Signal Stromstärkeverlauf: - Anzeige, falls fehlerhaft - Aufzeichnungen (> 20 GVE/Woche oder > GVE/Jahr) 20
21 Elektrische Durchströmung (Anl. 3 Teil II Nr. 3) innerhalb der 1. Sekunde folgende Stromstärke: 4 Sekunden Rinder > 6 Monate Kalb, Schaf, Ziege Ampère 2,5 1,0 anschließend 8 Sekunden Herzdurchströmung Schwein 1,3 21
22 Elektrische Durchströmung von Geflügel im Wasserbad (Anl. 3 Teil II Nr. 3) innerhalb der 1. Sekunde folgende Stromstärke (bei Tötung mit Blutentzug): Haushuhn Ampère 2,5 Sekunden 4 Höhe der Wasseroberfläche regulierbar angemessen tiefes Eintauchen aller Tiere wenn im Wasserbad nicht betäubt: unverzüglich von Hand zu betäuben/zu töten überlaufendes Wasser darf nicht mit unbetäubten Tieren in Kontakt kommen Elektroden auf der ganzen Länge des Beckens 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! 23
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