Spitzenausgleich & Energiemanagement
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- Heinrich Gerhardt
- vor 8 Jahren
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1 Aschersleben Spitzenausgleich & Energiemanagement Anforderungen an Unternehmen bzgl. Strom- und EnergieStG; SpaEfV Diana Neumann B. Eng. e.scan SYSTEME Energiemanagement
2 Inhalt (1) Spitzensteuerausgleich - Worum geht es? (2) Änderungen im Strom- & EnergieStG (3) Nachfolgeregelung (4) SpaEfV e.scan Referent: Diana Neumann /14
3 Spitzensteuerausgleich Worum geht es? e.scan Referent: Diana Neumann /14
4 Worum geht es? 53 -> bestimmte Prozesse/Verfahren 54 -> für Unternehmen 55 -> in Sonderfällen 9a -> bestimmte Prozesse/Verfahren 9b -> für Unternehmen 10 -> in Sonderfällen e.scan Referent: Diana Neumann /14
5 Spitzenausgleich 10 StromStG und 55 EnergieStG Worum geht es? wurde 1999 eingeführt Erhalt der internat. Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in DEU Steuer wird erlassen, erstattet oder vergütet betrifft Unternehmen des produzierenden Gewerbes wenn Strom/Gas zu betrieblichen Zwecken entnommen wird Stromsteuer >1.000,00 Euro n /a ( kwh/a); Energiesteuer >750 Euro n /a ( kwh/a) Erstattung max. 90 % Befristung bis Wochen vor Auslauf: Beschluss zur Änderung der Gesetze neues Ziel: 10-jährige Nachfolgeregelung der Steuerbegünstigungen e.scan Referent: Diana Neumann /14
6 Änderungen: Strom- & EnergieStG e.scan Referent: Diana Neumann /14
7 Änderungen: Strom- & EnergieStG Änderung am 24. Juli 2013 (BGBl. I S. 2763) Verordnung trat am 1. August 2013 in KraM Voraussetzung: Unternehmen müssen ihren Energiebedarf mit Hilfe eines zersfizierten Energiemanagementsystem (EnMS) reduzieren. (bei KMU auch alternasve Systeme, wie bspw. Energieaudits) Deutsche WirtschaM muss gemeinsam Zielwerte erreichen e.scan Referent: Diana Neumann /14
8 Nachfolgeregelung zum Spitzenausgleich (Strom- & EnergieStG) Bis Ende Ab 2015 Bisher: Steuerrückerstattung ohne weitere Voraussetzung Einführungsphase Zertifikat oder Nachweis über Beginn der Einführung eines EnMS Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung - SpaEfV Regelverfahren EnMS mit Zertifikat + Erreichen eines Zielwertes durch die deutsche Wirtschaft Antragsjahr Bezugsjahr Zielwert ,3 % ,65 % Wird der Zielwert nicht erreicht: 60% Auszahlung bei 92% 80% Auszahlung bei 96% e.scan Referent: Diana Neumann /14
9 SpaEfV- Nachweisführung für den Spitzenausgleich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung + Antragsformular 1449 (HZA) Antragsjahr 2013 vertikaler Ansatz Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung: 1. Verpflichtung zur Einführung eines der u.g. Systeme 2. Ernennung eines Energiebeauftragten 3. Bestandsaufnahme/Analyse der Energieträger KMU Nicht-KMU ODER Horizontal- Ansatz KMU Nicht-KMU gem. SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 gem. DIN EN ISO Kap a Betrieb eines Systems: I. Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens II. > 25% des Gesamtenergieverbrauchs gem. DIN EN ISO oder EMAS gem. DIN EN ISO oder EMAS Hinweis: Dokumentenprüfung erforderlich e.scan Referent: Diana Neumann /14
10 SpaEfV- Nachweisführung für den Spitzenausgleich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung + Antragsformular 1449 (HZA) Antragsjahr 2014 vertikaler Ansatz Wie 2013, zzgl.: Bestandsaufnahme und Analyse der Energie verbrauchenden Anlagen und Geräte Ermittlung der Bereiche des wesentlichen Energieeinsatzes: KMU Nicht-KMU ODER Horizontal- Ansatz gem. SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 und 2 gem. DIN EN ISO Kap a und b Wie 2013, aber: > 60% des Gesamtenergieverbrauchs KMU Nicht-KMU gem. DIN EN ISO oder EMAS gem. DIN EN ISO oder EMAS Hinweis: vor Ort Termin erforderlich e.scan Referent: Diana Neumann /14
11 SpaEfV- Nachweisführung für den Spitzenausgleich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung + Antragsformular 1449 (HZA) Antragsjahr 2015 vertikaler Ansatz nach Regelverfahren - Zertifizierung durch akkreditierte Stelle KMU Nicht-KMU ODER Horizontal- Ansatz gem. SpaEfV Anlage 1 oder 2 komplett Zertifizierung DIN EN ISO oder EMAS nach Regelverfahren 100% des Gesamtenergieverbrauchs KMU Nicht-KMU gem. SpaEfV Anlage 1 oder 2 komplett Zertifizierung DIN EN ISO oder EMAS Hinweis: normaler Auditvorgang e.scan Referent: Diana Neumann /14
12 SpaEfV- Nachweisführung für den Spitzenausgleich Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung + Antragsformular 1449 (HZA) Antragsjahr 2013 Antragsjahr 2014 ab Antragsjahr 2015 vertikaler Ansatz Nachweis: 1. Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung über die Verpflichtung zur Einführung eines der u.g. Systeme 2. Ernennung eines Energiebeauftragten 3. Bestandsaufnahme/Analyse der Energieträger Wie 2013, zzgl.: Bestandsaufnahme und Analyse der Energie verbrauchenden Anlagen und Geräte Ermittlung der Bereiche des wesentlichen Energieeinsatzes: nach Regelverfahren - Zertifizierung durch akkreditierte Stelle KMU gem. SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 gem. SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 und 2 gem. SpaEfV Anlage 1 oder 2 komplett Nicht-KMU gem. DIN EN ISO Kap a gem. DIN EN ISO Kap a und b Zertifizierung DIN EN ISO oder EMAS Zertifizierung? Dokumentenprüfung Vor-Ort Termin Normaler Auditvorgang Betrieb eines Systems: Wie 2013, aber: nach Regelverfahren horizontaler Ansatz I. Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens II. > 25% des Gesamtenergieverbrauchs > 60% des Gesamtenergieverbrauchs 100% des Gesamtenergieverbrauchs KMU gem. DIN EN ISO oder EMAS gem. DIN EN ISO oder EMAS gem. SpaEfV Anlage 1 oder 2 komplett Nicht-KMU gem. DIN EN ISO oder EMAS gem. DIN EN ISO oder EMAS Zertifizierung DIN EN ISO oder EMAS Zertifizierung? Dokumentenprüfung Vor-Ort Termin Normaler Auditvorgang e.scan Referent: Diana Neumann /14
13 KMU Definition Klasse Mitarbeiterzahl: Jahresarbeitseinheit Jahresumsatz Jahresbilanzsumme Mittleres Unternehmen < 250 < 50 Mio. EUR < 40 Mio. EUR Kleines Unternehmen < 50 < 10 Mio. EUR < 10 Mio. EUR Kleinst- Unternehmen < 10 < 2 Mio. EUR < 2 Mio. EUR e.scan Referent: Diana Neumann /14
14 Auszug aus SpaEfV
15 Auszug aus SpaEfV
16 Auszug aus SpaEfV
17 Auszug aus SpaEfV
18 Beispiel 1. KMU: 80 MA - ISO 9001 QM - 4 GWh Strom/Jahr - 1,5 GWh Erdgas/Jahr EinsparpotenSal Empfehlung: - schrittweise Einführung ISO über vertikalen Ansatz 2. KMU: 50 MA - Keine QM- System - 1 GWh Strom/Jahr - 0,5 GWh Erdgas/Jahr EinsparpotenSal Empfehlung: - Energieaudit nach EN oder - schrittweise zum alternativen System Ziel -> nachhaltiges und an das Unternehmen angepasstes System
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen?
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