Energieauditpflicht. B.A.U.M. Consult. 24. September 2015 Handelskammer Hamburg. Cord Röpken
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- Waldemar Kraus
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1 Energieauditpflicht nach EDL G 24. September 2015 Handelskammer Hamburg B.A.U.M. Consult Cord Röpken
2 30 Jahre B.A.U.M. Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.v. Seit 1984 verbindet er erfolgreich ökonomische, ökologische und soziale Fragen miteinander mit über 500 Mitgliedern das größte Unternehmensnetzwerk für nachhaltiges Wirtschaften in Europa Als wir B.A.U.M. vor 30 Jahren ins Leben riefen, galten Ökologie und Ökonomie noch als Gegensätze. Es ist uns gemeinsam gelungen, zu zeigen, dass das Gegenteil der Fall ist: Nur ein Unternehmen, das im Einklang mit seiner natürlichen Umwelt und mit der Gesellschaft, wirtschaftet, kann langfristig erfolgreich sein Prof. Dr. M. Gege, Vorsitzender B.A.U.M. e.v. Haus der Zukunft in der Osterstrasse, Hamburg Energieaudit Dipl. Chem. Cord Röpken 2
3 30 Jahre B.A.U.M. B.A.U.M. Netzwerk Bundesdeutscher Arbeitskreis für umweltbewusstes Management Unternehmen Energie Effizienz & Umwelt Beratung (BAFA) Fördermittel Ingenieurdienstleistungen für Energie und Umwelttechnik (HOAI) Energiemanagement (ISO 50001), Energieaudit (EN 16247); SpaEfV für KMU; Umwelt und Qualitätsmanagement (ISO 14001/9001) Nachhaltigkeit (GRI) Gruppenberatungsmodelle (Ökoprofit, Mobilprofit, Energieprofit) Umwelt Rechtsvorschriften Service Kommunen Kommunale Klimaschutz und Energiekonzepte Regionalentwicklung und marketing EU Forschungsprojekte Schnittstelle zu den Ministerien Überregional EU Forschungsprojekte Energieaudit Dipl. Chem. Cord Röpken 3
4 Energiedienstleistungsrichtlinie EU Energieeffizienz Richtlinie 2012/27/EU (Artikel 8): Unternehmen, die kein KMU sind, müssen bis zum Energieaudits gem. DIN EN durchführen und in der Folge mindestens alle 4 Jahre; sie sind befreit, wenn sichergestellt ist, dass ihr zertifiziertes Energie oder Umweltmanagementsystem ein Energieaudit gemäß Mindestkriterien (siehe Anhang) umfasst. Status In Kraft seit 22. April 2015 auf EU Ebene bereits verabschiedet Inhaltsübersicht Pflicht zur Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN bis zum 05. Dez. 2015; danach alle vier Jahre zu wiederholen; Gilt für alle Nicht KMU Bei Nicht Einhaltung Bußgeld möglich; Prüfung durch BAFA BAFA Merkblatt (letzte Änderung vom ) mit Erläuterungen 4
5 Energiedienstleistungsgesetz (EDL G) Welche Unternehmen zählen als Nicht KMU? Ergibt sich aus Umkehrung der KMU Definition: Max. 250 Mitarbeiter Max. 50 Mio. /a Umsatz bzw. max. 43 Mio. /a Bilanzsumme < 25 % in Besitz eine Nicht KMU > es genügt die Nicht Erfüllung eines Kriteriums, um Nicht KMU zu sein Der Begriff des Unternehmens ist weit zu verstehen und umfasst: Jede rechtlich selbständige Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform, die aus handels und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert und wirtschaftlich tätig ist Öffentliche Unternehmen, soweit sie nicht überwiegend hoheitlich tätig sind Keine der Energieauditpflicht unterliegenden Einrichtungen sind: Kommunale Regiebetriebe Hoheitsbetriebe bzw. Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten 5
6 Energiedienstleistungsgesetz (EDL G) Hoheitsbetriebe (Beispiele) Abfallbeseitigung Abwasserbeseitigung Ämter (soweit staatliche Aufgaben erfüllt werden) Feuerwehr Friedhofsverwaltung Gerichte Kassenärztliche Vereinigungen Kirchen (Tätigkeiten, soweit sie der Erfüllung des Auftrages öffentlich rechtlicher Religionsgemeinschaften/dem Verkündigungsauftrag dienen) Klärwerke Polizei Schlachthöfe Schulen Strafvollzugsanstalten Straßenbeleuchtung/ Straßenreinigung Universitäten Wetterwarte > genaue Fallprüfung nötig 6
7 Energiedienstleistungsgesetz (EDL G) Welche Unternehmen zählen als Nicht KMU? Weitere Klärung: Detaillierte Prüfung der Mitarbeiterzahlen Schwellenwerte für KMU müssen für 2 Jahren überschritten sein Stichtag ist Umstrukturierungen: Rechtspflicht bleibt meistens bestehen Neugründungen: Abschätzungen möglich Grafik: Deneff 2015 Ist ein Unternehmen kein eigenständiges Unternehmen, sind die Verhältnisse zu anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Bei Ermittlung des KMU Status zählen alle Standorte/Beteiligungen außerhalb Deutschlands mit > Die Energieauditpflicht besteht aber nur für die Standorte in Deutschland. Bei Partnerunternehmen (Anteil zw. 25 %und 50 % ) müssen Mitarbeiteranzahlen und Finanzen Anteilig mit einbezogen werden Grundsätzlich: Im Zweifelsfall Anfrage beim BAFA 7 Grafik: Deneff 2015
8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL G) Alternativen Energiemanagementsystem nach ISO oder EMAS: > Fristverlängerung bis Oder: Nachweis, dass kein Anbieter mehr zur Verfügung stand Einführung ISO Selbstverpflichtung der GF ein EnMS einzuführen a ISO Energieverbrauch Einführung EMAS Selbstverpflichtung der GF EMAS einzuführen Erfassung & Analyse eingesetzter Energieträger, Bestandsaufnahme Energieströme der Energieverbräuche, Anteile an Verbrauch & Kosten 8
9 Energieaudit vs. Energiemanagementsystem Energieaudit nach DIN EN entspricht nicht dem Managementsystemaudit nach ISO 19011, sondern Vorgehensweise zur energetischen Bestandsaufnahme bzw. Analyse; Energieaudit ist alle 4 Jahre zu wiederholen lässt mehr Freiheiten bei der Bestandsaufnahme/Analyse und Vorgehensweise (BewEnMS ertung der wesentlichen Verbraucher etc.). EnMS: jährl. Überwachungsaudits; alle 3 Jahre ein EnMS Systemaudit durch ext. Zertifizierer. Einführung eines Energiemanagementsystems Energiepolitik Energieziele Energierechtliche Anforderungen Energetische Bestandsaufnahme (Daterfassung, ggf. Messung, Analyse, Bericht) Energieziele Aktions (Maßnahmen)plan Umsetzung Überwachung, analyse Verbesserung Interne Audits Korrekturen/Vorbeugemaßnahmen Management Review 9
10 Energieaudit Bestandteile des Energieaudits (Energetische Analyse) Energieauditbericht nach DIN EN
11 Energiedienstleistungsgesetz (EDL G) Praktisches Vorgehen Merkblätter vom BAFA beachten (ggf. Aktualisierung) Fördermöglichkeiten E Audit o. EnMS: unter bestimmten Bedingungen Unternehmensstatus in Bezug auf KMU Kriterien klären Anzahl relevanter Standorte klären Aufwand klären und prüfen, ob Energiemanagementsystem sinnvoller (Jährlicher Zertifizierungsaufwand vs. Energieaudit alle 4 Jahre) Klären, wer es durchführen kann (Eig. Personal, Anbieter BAFA Liste) Zur Zertifizierung Zertifizierer anfragen > Terminklärung Im Zweifelsfall BAFA anrufen und sich schriftlich den jeweiligen Fall bestätigen oder erklären lassen Datum in Bezug auf Nachweispflicht: spätestens bis
12 Förderung von Energiemanagementsystemen Wer wird gefördert? KMU und Nicht KMU werden gefördert Förderung auch bei Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits aufgrund des EDL G Keine Förderung bei Rückerstattung des Spitzenausgleichs Die Förderung der Maßnahmen erfolgt als De minimis Beihilfe (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission) Formaler Antrag beim BAFA o Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheid darf mit der Maßnahme begonnen werden! o Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Erfüllung des Fördervoraussetzungen nach Abschluss des Verwendungsnachweises 12
13 Was wird gefördert? Erstzertifizierung 80% Förderung, maximal Erstzertifizierung zusätzlich Externe Beratung (60%, maximal ) Schulung von Mitarbeitern (30%, maximal ) Messetechnik Förderung von 20% der Investitionssumme Software Förderung von 20%, maximal
14 Energieberatung Mittelstand (BAFA) Nachfolgeprogramm der KfW Initial und Detailberatungen Deutlich umfangreicher: o o o o detailliertere Bestandsaufnahme Erweitertes technisches Wissen erforderlich (z. B. Lastgangauswertung) wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen ausführlicherer Bericht Förderhöhen: Max Zuschuss Mindestenergiekosten: /a Kann auch nach bereits durchgeführter KfW Initial bzw. Detailberatung beantragt werden Keine Förderung bei Umsetzung gesetzl. Vorgaben (EEG, SpaEfV) für Stiftungen, AöR etc. ( > dafür ist ein eigenes BAFA Förderprogramm in Planung, ca. ab Sept 2015). Durchführung durch: Zugelassene BAFA Berater 14
15 Kontakt Cord Röpken B.A.U.M. Consult Osterstraße Hamburg 15
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