Potenzial für den KV Verkauf

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1 Potenzial für den KV Verkauf GKV-Beitrag 2010 so hoch wie nie: 632 EUR inklusive Pflege 3 Mio. freiwillig GKV-Versicherte in der Altersgruppe 20 bis 49 Jahre Bürgerentlastungsgesetz bietet höhere steuerliche Absetzbarkeit auch für Absicherung von Famis Arbeitnehmer: seit April 2007 gibt es 3-Jahresregel ab werden erstmals eine größere Anzahl Arbeitnehmer die 3 Jahre erfüllen. Arbeitnehmer: Koalitionsvertrag plant zukünftig (ab 2011?) wieder Versicherungsfreiheit ab einem Jahr Abschaffung der 3-Jahresregel Folie 1

2 für Arbeitnehmer : erstmalig höheres Arbeitnehmerpotenzial a) Bereits in 2006 beschäftigte Arbeitnehmer, deren tatsächliches Entgelt erstmalig in 2007 über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat b) Berufseinsteiger (im wesentlichen nach Studium), die erstmalig in 2007 als Arbeitnehmer mit ihrem tatsächlichen Entgelt ab Beginn der Beschäftigung über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben c) Berufserfahrene (im wesentlichen vorher Selbstständige), die erstmalig in 2007 als Arbeitnehmer mit ihrem tatsächlichen Entgelt ab Beginn der Beschäftigung über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben Folie 2

3 3-Jahresregel für Arbeitnehmer Was heißt das? Seit dem können sich Arbeitnehmer nur noch dann privat krankenversichern, wenn ihr tatsächliches Einkommen 3 Kalenderjahre hintereinander über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen hat. Folie 3

4 SIGNAL IDUNA Tipp Problem: Wie viele Jahre liegt Arbeitnehmer über der Pflichtgrenze? Fragen, ob Mitglied freiwillig oder pflichtversichert ist. Beim Arbeitgeber erkundigen, wie lange Gehalt über Pflichtgrenze liegt. Freiwilliges Mitglied = sofortige Kündigung (2-Monatsfrist) Achtung: Wahltarife schließen für 3 Jahre Wechsel aus! Folie 4

5 Versicherungsfreiheit 3-Jahresregel Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in den Jahren Arbeitnehmer wird ab freiwilliges GKV-Mitglied (versicherungsfrei) wenn tatsächliches Arbeitsentgelt mindestens 2007, 2008 und 2009 über den jeweiligen Entgeltgrenzen lag und das 2009-Entgelt auch die Grenze des Jahres 2010 überschreitet. Folie 5

6 Tipp zur 3-Jahresregel Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder über die Beendigung der Versicherungspflicht und die Austrittsmöglichkeit zu unterrichten. Es gibt eine 2-Wochen-Frist nach Mitteilung der Krankenkasse zur Austrittserklärung. Bei Unterlassung: Schweigen = freiwillige Weiterversicherung Unser Tipp: Austritt auf jeden Fall zum Jahresende erklären, da die Mitteilung der Kasse oft unterbleibt! Folie 6

7 und die Zukunft? Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP 17. Legislaturperiode Entwurf Zitat Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sind für uns die privaten Krankenversicherungen als Voll- und Zusatzversicherung ein konstitutives Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen Zitat Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein. Folie 7

8 Noch ein Tipp zur 3-Jahresregel Die optimale Lösung für die Sicherung des Gesundheitszustands: Optionstarife OSG 2V und flexsi Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, aber wegen der 3-Jahresregel GKV-pflichtig ist: Bereits heute den OSG 2V oder den flexsi abschließen und den aktuellen Gesundheitszustand für die private KV-Voll nach der GKV-Pflicht sichern! OSG 2V - Umfasst vollwertigen stationären Zusatzversicherungsschutz - Ausgezeichnet mit der Note sehr gut von der Zeitschrift EURO flexsi - Bietet neben hoher Flexibilität einen besonders günstigen Beitrag Beide Tarife lassen sich selbstverständlich mit den aktuellen Zusatztarifen für ambulante und zahnärztliche Behandlung kombinieren. Folie 8

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