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- Max Schäfer
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2 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis. Hier unterscheidet man zwischen: - der Übungsleiter als Arbeitnehmer bei einer Tätigkeit von mehr als 6 Stunden/Woche - der Übungsleiter als Selbständiger bei einer Tätigkeit von weniger als 6 Stunden/Woche Achtung: Diese Unterscheidung gilt nicht für die Betrachtung der Sozialversicherungspflicht copyright by Harald Heintze 2
3 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die Beurteilung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht (Selbstständiger oder Arbeitnehmer) richtet sich nach dem Umständen des Einzelfalls. Kriterien für eine selbständige Tätigkeit sind dabei: - die Durchführung des Trainings erfolgt in eigener Verantwortung des Trainers, - er legt Dauer und Inhalt des Trainings selbst fest, - nur die Nutzung der Sportanlagen wird mit dem Verein abgesprochen copyright by Harald Heintze 3
4 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Zur klaren Abgrenzung der jeweiligen Tätigkeit (Selbstständiger oder Arbeitnehmer) sollte auf klare Vertragsgestaltung zwischen Verein und Übungsleiter geachtet werden. (Abklärung mit Sozialversicherungsträger) Beachte: Musterverträge des DOSB für selbständig tätige Übungsleiter/Trainer copyright by Harald Heintze 4
5 Der Übungsleiter im Verein Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Übungsleiter oder Trainer im Verein können gemäß 3 Abs. 26 EStG eine steuerfreie Aufwandspauschale von 2100,00 /Jahr bzw. 175,00 /Monat in Anspruch nehmen. Dieser Betrag kann von der tatsächlichen Zuwendung abgezogen werden und ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Eine Lizenz ist für die Gewährung dieser Pauschale nicht notwendig, es kommt auf die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit an copyright by Harald Heintze 5
6 Der Übungsleiter im Verein Diese steuerfreie Aufwandspauschale kann auch von Betreuern von Jugendmannschaften in Anspruch genommen werden. Achtung: Der Betreuer muss einen pädagogischen Einfluss auf die zu betreuenden Sportler haben (Gilt nicht bei Fahrern) Nicht begünstigt sind dagegen: - Trainer/Übungsleiter im bezahlten Sport - die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied - Schatzmeister, Kassierer oder - Platz- und Gerätewart copyright by Harald Heintze 6
7 Der Übungsleiter im Verein Dieser Freibetrag nach 3 Abs. 26 EStG kann von den Anspruchberechtigten nur einmal jährlich in Anspruch genommen werden, auch wenn er bei mehreren Vereinen arbeitet. Es empfiehlt sich daher, sich vom Übungsleiter/Trainer eine entsprechende Erklärung unterschreiben zu lassen, ob und in welcher Höhe der Freibetrag schon anderweitig berücksichtigt wird copyright by Harald Heintze 7
8 Der Übungsleiter im Verein Zusätzlich zum Freibetrag können dem Übungsleiter steuerund sozialversicherungsfrei - Reisekosten (z.b. zum Auswärtsspiel) in tatsächlicher Höhe erstattet werden. (0,30 /gefahrener Kilometer) Fahrtkosten zwischen Wohnung - Trainingsstätte (einfache Entfernung) sind lohnsteuerpflichtig und mit 15 % zu versteuern. Achtung = Höchstgrenzen beachten und zurzeit erst ab dem 21.Kilometer (Pendlerpauschale) copyright by Harald Heintze 8
9 Der Übungsleiter im Verein Berechnungsbeispiel für einen Übungsleiter Ein Übungsleiter bekommt ein monatliches Entgelt von 400,00. - Der Verein beschäftigt ihn auf 400 Job-Basis copyright by Harald Heintze 9
10 Der Übungsleiter im Verein Berechnungsbeispiel für einen Übungsleiter (Beschäftigung als 400 Job) monatliches Entgelt 300,00 abzüglich ÜL-Freibetrag 175,00 zu versteuerndes Einkommen 125,00 30 % Pauschabgabe 37,50 davon sind 15 % Rentenversicherung 18,75 13 % Krankenversicherung 16,25 2 % Lohnsteuer 2,50 Umlage U1 (0,1 %) 0,13 Gesamtlohnkosten = 300,00 = 37,63 337, copyright by Harald Heintze 10
11 Der Übungsleiter im Verein Berechnungsbeispiel für einen Übungsleiter Ein Übungsleiter bekommt ein monatliches Entgelt von 220,00. - außerdem legt er einen Nachweis über Fahrten zu Auswärtsspielen von insgesamt 400 km vor. - Für die Fahrten zum Training und zu Heimspielen macht er 200 km geltend. - Der Verein beschäftigt ihn auf 400 Job-Basis copyright by Harald Heintze 11
12 Der Übungsleiter im Verein Berechnungsbeispiel für einen Übungsleiter monatliches Entgelt 220,00 Reisekosten zu Auswärtsspielen 400 km x 0,30 120,00 Fahrtkosten zum Training/Heinspiele 200 km x 0,30 60,00 Gesamtentgeld 400,00 abzüglich ÜL-Freibetrag 175,00 225,00 Davon Reisekosten 120,00 (Steuerfrei) Fahrkosten 60,00 (15 % Lohnsteuer) 9,00 Restbetrag 45,00 (30 % Pauschabgabe) 13,50 (0,1 % Umlage U1) 0,05 Gesamtabgaben 22, copyright by Harald Heintze 12
13 Der bezahlte Sportler Wer ist bezahlter Sportler im Verein? Bezahlter Sportler ist gemäß Abgabenordnung, wer in einer Mannschaft des Vereins oder als Einzelsportler auftritt und von seinem Verein oder einem Dritten für seine sportliche Tätigkeit eine Vergütung erhält, die monatlich mehr als 358 (im Jahresdurchschnitt) beträgt copyright by Harald Heintze 13
14 Der bezahlte Sportler Wer ist bezahlter Sportler im Verein? Dazu zählt auch die Benutzung seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Tätigkeit zu Werbezwecken, wenn er dafür eine Vergütung erhält. Merke: Nicht dazu gerechnet werden Zuwendungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe copyright by Harald Heintze 14
15 Der bezahlte Sportler Diese Unterscheidung zwischen dem unbezahlten und dem bezahlten Sportler ist entscheidend für die Einstufung von sportlichen Veranstaltungen in den Zweckbetrieb bzw. dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. (Option 67a AO) Merke: Zahlungen bis zu 358 /Monat sind aber nicht steuer- und sozialversicherungsfrei copyright by Harald Heintze 15
16 Der bezahlte Sportler Arbeitnehmer des Vereins (bezahlte Sportler) sind unstrittig - Lizenzspieler in der Fußball-Bundesliga - Vertragsamateure oder - bezahlte Sportler im Sinne des 67a AO Zahlungen an Amateurspieler führen dann zu einem steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnis, wenn ein Sportler Zahlungen erhält, die wesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen. (Fahrtkosten, Verpflegung) copyright by Harald Heintze 16
17 Der bezahlte Sportler Anwendung der Ehrenamtspauschale für Amateursportler? Die Frage der Anwendung der Ehrenamtspauschale für Amateursportler ist noch nicht ausreichend geklärt und Bedarf noch der endgültigen Klarstellung durch das BMF copyright by Harald Heintze 17
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