Bachelor und Master Quo vadis? Die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland
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- Kerstin Böhmer
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1 Bachelor und Master Quo vadis? Die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland Vortrag auf der Jahrestagung der AGMB 2008 in Magdeburg 24. September 2008 Prof. Dr. U. Krauß-Leichert, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Department Information
2 Bildung soll allen zugänglich sein. Man darf keine Standesunterschiede machen. Konfuzius (551 bis 479 v.chr.)
3 Inhalt Bachelor- und Master- BA-Studiengang MA-Studiengang Abschlussbezeichnungen Kreditpunkte Gleichstellungen der Abschlüsse Qualitätssicherung und in Deutschland
4
5 Bologna Deklaration von 1999: Schaffung eines europäischen Bildungsraums European Higher Education Area (EHEA) Gestufte Studienabschlüsse Zunehmende Gleichstellung von Universitäten und Fachhochschulen Umsetzungszeitraum: Bis zum Jahre 2010
6 Die Hochschulen in Deutschland befinden sich zur Zeit in einem starken Veränderungs- und Reformprozess Wichtige Ansätze der Hochschulreform: Die Erleichterung der Mobilität der Studenten Die Einführung gestufter und Studienabschlüsse (Bachelor/Master) Die Erhöhung der Transparenz von Lehre und Studium Die Verkürzung der Studiendauer Das Studium im Rahmen des lebenslangen Lernens
7 Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1998 Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen Einführung von Credit Points Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes Geplant für 1. Oktober 2008
8 Bachelor- und Masterstudiengänge Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende, internationale Hochschulabschlüsse
9 Bachelorstudiengang erster Regelabschluss einer Hochschule direkte Berufseinmündung Inhalte für die : Vermittlung der für die Berufsqualifizierung notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenzen und berufsfeldbezogenen Qualifikationen Regelstudienzeit mindestens drei Jahre und höchstens vier Jahre
10 Masterstudiengang Unterschiedliche Formen von Masterstudiengängen: konsekutiver Studiengang (direkte Fortführung eines vorausgegangenen Bachelor- oder Diplomstudiengangs) nicht-konsekutiver Masterstudiengang (Weiterbildungsmaster) Unterscheidung zwischen stärker forschungsorientiertem Master stärker anwendungsorientiertem Master
11 Masterstudiengang Zugangsvoraussetzungen: Für nicht-konsekutiven Masterstudiengang: Berufspraxis Für konsekutiven Masterstudiengang: Quotierung und Noten Regelstudienzeit mindestens ein und höchstens zwei Jahre
12 Abschlussbezeichnungen / Gradbezeichnungen Konsekutive : Bachelor of Arts Master of Arts Bachelor of Science Master of Science Bachelor of Engineering Master of Engineering Bachelor of Laws Master of Laws
13 Diploma Supplement Zusatz zur Urkunde: Auflistungen von detaillierten Informationen zum jeweiligen Studiengang und den erworbenen Qualifikationen
14 Kreditpunkte (Credit points) Unterscheidung zum alten System: Der Umfang von Lehre und Studium errechnet sich nicht mehr nach dem Aufwand der Lehrenden Der Umfang von Lehre und Studium wird nach dem Aufwand gemessen, den die Studierenden für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und für das Selbststudium gewöhnlich zu erbringen haben (Präsenzund Selbststudium) Für jede Studieneinheit erfolgt eine Leistungsbewertung, bei der zumindest zwischen bestanden und nicht bestanden unterschieden wird.
15 Kreditpunkte (Credit Points) Pro Studienjahr 60 Leistungspunkte, d.h. pro Semester 30 Credit Points Pro Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung von 30 Stunden (work load) für die Studierenden 900 Stunden Arbeitsbelastung im Semester (einschließlich der vorlesungsfreien Zeit) Für Bachelorabschluss 180 Credit-Points Für Masterabschluss insgesamt 300 Credit- Points
16 Gleichstellungen / Berechtigungen Der alte Diplom-Abschluss einer Fachhochschule entspricht einem Bachelor- Abschluss (lt. KMK-Beschluss) Die Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (inkl. Promotionsberechtigung)
17 Gleichstellungen Stellenwert der an den Fachhochschulen erworbenen Masterabschlüsse ist gleich dem Master-Abschluss an einer Universität Feststellung der KMK und der Innenministerkonferenz (Ende 2007): Masterabschlüsse an Fachhochschulen erfüllen Bildungsvoraussetzung für den höheren Dienst
18 Qualitätssicherung und Bachelor- und Masterstudiengänge müssen akkreditiert werden Aufgabe eines sverfahrens: Gewährleistung fachlich inhaltlicher Mindeststandards Überprüfung der Berufsrelevanz der Abschlüsse
19 sverfahren srat sagenturen in unterschiedlicher Trägerschaft und mit stark divergierenden Aufgabenstellungen regionale und fachlich ausgerichtete Agenturen Peer review-verfahren
20 Quo vadis? Gegenwärtige Situation
21 Gegenwärtige Situation
22 Bologna-konforme MA-Studienangebote für den Bibliotheks- und Informationsbereich (9/08) Informationswissenschaft u. - management (Arts; 25) Informations- u. Wissensmanagement (Arts; berufsbegleitend 20) Informationswissenschaft u. Sprachtechnologie (Arts;?) Bibliotheks- u. Informationswissenschaft (Arts; berufsbegleitend 30; ab 2009) Information Science & Engineering / Informationswissenschaft (Engineering; 40) Düsseldorf Köln Hannover Stuttgart Hildes heim Darmstadt Potsdam Leipzig Regensburg Bibliotheks- u. Informationswissenschaft (Arts; Vollzeit 30; berufsbegleitend 60) Informationswissenschaften (Arts; 30; ab 2011) Informationsmanagement u. Informationstechnologie (Science; 25) Bibliotheks- u. Informationswissenschaft (Arts; 20; ab 2010) Informationswissenschaft (Science; 25) Bibliotheks- u. Informationsmanagement (Arts; 30); Information Systems & Services (Science; 20) Konstanz Information Engineering (Science; 25) Grafik: Oßwald /
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen
24 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fakultät Design, Medien und Information Department Information Berliner Tor Hamburg ute.krauss-leichert@haw-hamburg.de
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