Aktuelle Entwicklungen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz
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- Christina Brandt
- vor 8 Jahren
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1 Aktuelle Entwicklungen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz Veranstaltung: Energieeffizienzgesetz in der Bauwirtschaft Mag. André Buchegger, WKÖ Bundessparte Industrie
2 Warum Bundes-Energieeffizienzgesetz? Aktuelle Entwicklungen: Die Energieeffizienz-Monitoringstelle Methoden vs. Maßnahmen Zeitplan Forderungen Fazit
3 Warum Bundes-Energieeffizienzgesetz?
4 Warum Bundes-Energieeffizienzgesetz? EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED): Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die EU ihrem Ziel, bis 2020 um 20% weniger Energie zu verbrauchen, weitaus näher kommt. In Österreich durch das Bundes-Energieeffizienzgesetz umgesetzt: Große Unternehmen ( 9) und Energielieferanten ( 10) und Bund ( 14-16) verpflichtet Einrichten eines Registers für Energiedienstleister und einer Monitoringstelle etc. EED in EU unterschiedlich umgesetzt (Verpflichtungssysteme z.b. auch in DK, IT, FR)
5 Aktuelle Entwicklungen
6 Energieeffizienz-Monitoringstelle: ist eine Einrichtung in der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des BMWFW Leitung: Dr. Günter Simader / Mag. Gregor Thenius 10 Mitarbeiter (6 Schlüsselpersonen 4 weitere Mitarbeiter) Aufgaben: Erfassen und Evaluieren Bewerten und Berichten Informieren und Vermitteln
7 Aufgaben der Monitoringstelle: Erfassen und Evaluieren: Erfassung von qualifizierten Energiedienstleistern sowie verpflichteten Unternehmen und Energielieferanten in einem öffentlichen Register und evaluieren derer Meldungen und Nachweise Bewerten und Berichten: Entwicklung von Methoden für die Bewertung von Energieeffizienz- Maßnahmen und Bericht an BMWFW zum Stand der Zielerreichung des Energieeffizienzgesetzes Informieren und Vermitteln: Monitoringstelle informiert Betroffene über ihre Verpflichtungen rund um das Energieeffizienzgesetz und vermittelt im Dialog zwischen den Akteuren der Energieeffizienz in Österreich
8 Die Energieeffizienz-Monitoringstelle ist keine Behörde! Es besteht kein gesetzlicher Auftrag für die Überprüfung bzw. Bestätigung von Maßnahmen VOR Einreichung durch Energielieferanten. Die Monitoringstelle ist also eher als Dienststelle zu betrachten. Verstöße werden der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet! IT-Dienstleister (BRZ-Bundesrechenzentrum) betreiben der Datenbank und Online-Plattform für Registrierungen, Meldungen (gemeinsam mit Unternehmerservice-Portal USP) Monitoringstelle greift auf gesicherte BRZ-Datenbanken zu!
9 Methoden vs. Maßnahmen: Methoden (z.b. effiziente Beleuchtung, Spritspar-Trainings): Die Monitoringstelle erarbeitet Methoden zur Bewertung von Energieeffizienz- Maßnahmen und übergibt diese an das BMWFW Das BMWFW stellt gemäß EEffG das Einvernehmen mit BMASK (Soziales) und BMLFUW (Umwelt) her und erlässt die Methoden per Verordnung Richtlinienverordnung gemäß 27 EEffG (+ Anhang)
10 Methoden vs. Maßnahmen: Maßnahmen (z.b. Prozessoptimierung Papiermaschine der Firma XY): Achtung: Die Maßnahme kann nur durch den Energielieferanten der Monitoringstelle gemeldet werden ( Der Austausch von Maßnahmen zwischen Lieferanten und verbrauchenden Unternehmen erfolgt durch privatrechtliche Verträge!)
11 Zeitplan: Seit Mitte Juni 2015: Hotline der Monitoringstelle eingerichtet (01 / , Ende Juli 2015: Online-Anwendungen im USP verfügbar Juli 2015: Offizielle Begutachtung der Richtlinienverordnung inkl. Anhang mit Methoden Ende September / Anfang Oktober: Inkrafttreten der Richtlinienverordnung : Meldung Durchführung Energieaudit bzw. Erfolgreiche Einführung Energiemanagementsystem von großen Unternehmen
12 10 Forderungen der WKÖ: auf zu finden! Auswahl: Vollständige Abdeckung aller bekannten Maßnahmen. Universelle Anrechenbarkeit von Maßnahmen. Teilbarkeit von gesetzten Maßnahmen. Keine neuen Kostenbelastungen der Unternehmungen.
13 Ein Fazit
14 Das EEffG ein Fazit! Das EEffG unterstützt Unternehmen dabei Energie und somit Kosten zu sparen. Gleichzeitig wird ein nicht unwesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Darüber hinaus setzt das EEffG wichtige Wachstumsimpulse für effiziente österreichische Umwelttechnologien. Dennoch trüben die administrativen und finanziellen Belastungen, die das EEffG derzeit mit sich bringt, die Erwartungen der Wirtschaft. Auch die Energiepreissteigerungen, die vor allem durch Lieferantenverpflichtung entstehen, wirken sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus.
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