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2 INHALTSVERZEICHNIS Seite: Bundeswasserstraße Donau; Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing Deggendorf, Donau-km 2321,7 bis 2282,5 Bekanntmachung über die Erörterungstermine Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Naturschutzgesetze; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 145 Haslacher Straße Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 29 im Parallelverfahren hier: Bekanntmachung des Aufstellungs-, Einleitungs- und Billigungsbeschlusses sowie des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs.1 Satz 2 BauGB, 12 BauGB) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Naturschutzgesetze; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 SO Graflinger Straße I ; Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 27 im Parallelverfahren hier: Bekanntmachung des Einleitungs- / Aufstellungs- und Billigungsbeschlusses sowie des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs.1 Satz 2 BauGB, 12 BauGB); Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Nr Bruckfeld durch das Deckblatt Nr. 1 Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 im Parallelverfahren Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Deckblatt Nr. 1 Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 ( 6 Abs. 5 BauGB) Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohnungen und Tiefgarage in Deggendorf, Auweg 6, auf dem Grundstück Fl.Nr. 665/3 der Gemarkung Deggendorf durch die Straßer & Partner Bau GmbH, Sonnenwaldweg 20, Hunding; (Bauplan-Nr.: V ) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom SG 40/km-he (Bauplan- Nr. V )... 33

3 Generaldirektion Wasserstraßen und Würzburg, Schifffahrt - Außenstelle Süd Telefon: Wörthstraße 19, Würzburg 3600P Do/89 Bundeswasserstraße Donau; Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing Deggendorf, Donau-km 2321,7 bis 2282,5 Bekanntmachung über die Erörterungstermine I. Gemäß 14a Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in Verbindung mit 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind die rechtzeitig gegen einen Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen ( 73 Abs. 4 VwVfG), sowie die Stellungnahmen von Behörden zu erörtern, mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. I.A Die Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange, der Versorgungsbetriebe, der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie der Verbände, die zu den oben genannten Vorhaben eingegangen sind, findet statt im und zwar wie folgt: Großen Sitzungssaal (Erdgeschoss) des Landratsamtes Deggendorf Herrenstraße Deggendorf 1. Am Dienstag, 12. April 2016, ab 9:00 Uhr: Kommunen (Stadt Deggendorf ohne Liegenschaftsamt, Stadt Straubing ohne Untere Naturschutzbehörde und ohne Liegenschaften) Landratsamt Straubing-Bogen Abteilung Gesundheitswesen Stadtwerke Bogen GmbH Österreichisches Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft

4 Am Mittwoch, 13. April 2016, ab 9:00 Uhr: Regierung von Niederbayern (ohne SG 51 und ohne Gruppe Landwirtschaft und Forsten - Hochwasserschutz) Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Regensburg Staatliches Bauamt Passau Servicestelle Deggendorf 3. Am Donnerstag, 14. April 2016, ab 9:00 Uhr: Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Bayerisches Landesamt für Umwelt Landratsamt Deggendorf S1 und SG 24 Landratsamt Straubing-Bogen Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauverwaltung, Katastrophenschutz, Tourismusreferat Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 4. Am Dienstag, 10. Mai 2016, ab 9:00 Uhr: Bayerisches Rote Kreuz Kreisverband Straubing-Bogen Bayernwerk AG Assetmanagement/Grundsatzaufgaben, Regensburg Bayernwerk AG Freileitungen/Kabel/Bau/Dokumentaion, Bamberg DB Kommunikationstechnik GmbH, Nürnberg Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd/Kompetenzteam Baurecht, München Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg Energienetze Bayern GmbH, München Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Industrie- und Handelskammer für Niederbayern Regionaler Planungsverband Donau-Wald Stadtwerke Straubing GmbH TenneT TSO GmbH, Bamberg Waldwasser Wasserversorgung Bayerischer Wald Wasser- und Bodenverband Straßkirchen Zweckverband Donau-Hafen Deggendorf Zweckverband Industriegebiet mit Donauhafen Straubing-Sand Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe Zweckverband zur Wasserversorgung der Irlbachgruppe 5. Am Mittwoch, 11. Mai 2016, ab 9:00 Uhr: Regierung von Niederbayern SG 51 und Gruppe Landwirtschaft und Forsten - Hochwasserschutz Bayerischer Bauernverband Hauptgeschäftsstellen Oberpfalz & Niederbayern Bayerischer Bauernverband Ortsverband Steinkirchen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landshut Bezirk Niederbayern Fachberatung für Fischerei Bund Naturschutz in Bayern e. V. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. Landesfischereiverband Bayern e. V.

5 Am Donnerstag, 12. Mai 2016, ab 9:00 Uhr: Landratsamt Straubing-Bogen Umwelt und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, fachlicher Naturschutz Stadt Straubing Untere Naturschutzbehörde NaturFreunde Deutschlands e. V. Schutzgemeinschaft Deutsches Wild Landesjagdverband Bayern e. V. Kreisgruppe Deggendorf 7. Am Freitag, 13. Mai 2015, ab 9:00 Uhr: Bei Bedarf Fortführung der Erörterungstermine von Ziffer I.A Nummern 1 bis 6. I.B Die Erörterung der Einwendungen der privat Betroffenen, die zu den oben genannten Vorhaben eingegangen sind (sofern sie nicht bereits unter Ziffer I.A behandelt werden), findet statt im und zwar wie folgt: Großen Sitzungssaal (Erdgeschoss) des Landratsamtes Straubing-Bogen Leutnerstraße Straubing 1. Am Dienstag, 19. April 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender, die von der Kanzlei Landvokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbh vertreten werden und die grundsätzliche Einwendungen gegen die geplanten Vorhaben erhoben haben (ausschließlich an diesem Tag) Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Steinkirchen und deren Nachnamen mit den Buchstaben A bis T beginnen 2. Am Mittwoch, 20. April 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender, die von der Kanzlei Landvokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbh vertreten werden und die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Steinkirchen und deren Nachnamen mit den Buchstaben U bis Z beginnen Polders Sulzbach Polders Parkstetten/Reibersdorf oder aufgrund ihrer Betroffenheiten im Sommerpolder Anning und deren Nachnamen mit den Buchstaben A bis K beginnen

6 Am Donnerstag, 21. April 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender, die von der Kanzlei Landvokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbh vertreten werden und die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Parkstetten/Reibersdorf oder aufgrund ihrer Betroffenheiten im Sommerpolder Anning und deren Nachnamen mit den Buchstaben L bis Z beginnen Polders Sand/Entau Polders Offenberg/Metten 4. Am Freitag 22. April 2016, ab 9:00 Uhr: Alle fischereilich Betroffenen Einwender ohne Rechtsanwalt, die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Sand/Entau Einwender, der von der Kanzlei Dr. Hartmann & Kollegen vertreten wird 5. Am Montag, 25. April 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender, die von der Kanzlei Labbé & Partner vertreten werden und die allgemeine Einwendungen gegen die geplanten Vorhaben erhoben haben (ausschließlich an diesem Tag) Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Sulzbach Polders Offenberg/Metten Polders Parkstetten/Reibersdorf 6. Am Dienstag, 26. April 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender, die von der Kanzlei Labbé & Partner vertreten werden und die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Sand/Entau Polders Steinkirchen Einwender, der von Rechtsanwalt Georg M. Beil vertreten wird Landratsamt Deggendorf SG 10 und SG Am Mittwoch, 27. April 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender ohne Rechtsanwalt, die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Sulzbach und deren Nachnamen mit den Buchstaben A bis R beginnen Einwender, die von Rechtsanwalt Hans Eder vertreten werden Einwender, die von Rechtsanwalt Franz Xaver Gilch vertreten werden und die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Sulzbach 8. Am Donnerstag, 28. April 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender ohne Rechtsanwalt, die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Sulzbach und deren Nachnamen mit den Buchstaben S bis Z beginnen Einwender die von der Rechtsanwaltskanzlei Meidert & Kollegen vertreten werden Bei Bedarf Fortführung der Erörterungstermine von Ziffer I.B Nummern 1 bis 7

7 Am Freitag, , ab 9:00 Uhr: Einwender ohne Rechtsanwalt, die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Parkstetten/Reibersdorf Polders Offenberg/Metten Einwender, der von den Rechtsanwälten Prof. Dr. Edgar Weiler & Stefanie Lindner vertreten wird Einwender, der von der Rechtsanwaltskanzlei Kutz und Partner vertreten wird Einwender, der von Rechtsanwalt Franz Xaver Gilch vertreten wird und der Einwendungen erhoben hat gegen die Planungen des Polders Offenberg/Metten 10. Am Dienstag, 3. Mai 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender ohne Rechtsanwalt, die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Steinkirchen und deren Nachnamen mit den Buchstaben A bis K beginnen. 11. Am Mittwoch, 4. Mai 2016, ab 9:00 Uhr: Einwender ohne Rechtsanwalt, die Einwendungen erhoben haben gegen die Planungen des Polders Steinkirchen und deren Nachnamen mit den Buchstaben L bis Z beginnen Einwender, der von Rechtsanwalt Hubert Heiß vertreten wird Einwender, der von Rechtsanwalt Michael Hezinger vertreten wird Bei Bedarf Fortführung der Erörterungstermine von Ziffer I.B Nummern 1 bis Die Erörterung ist nicht öffentlich ( 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG). Es findet eine Einlasskontrolle statt. 2. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden ( 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit 67 Abs. 1 Satz 3 VwVfG). II. 3. Die Beteiligten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen und sachkundige Personen zu ihrer Unterstützung beiziehen ( 73 Abs. 6 Satz 6 VwVfG in Verbindung mit 68 Abs. 1 Satz 3 VwVfG). Auslagen, die hierdurch oder sonst anlässlich der Wahrnehmung des Termins entstehen, können nicht erstattet werden. 4. Da mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen wären, werden diejenigen, die Einwendungen erhoben haben und die anerkannten Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Verkehrsblatt und in den Tageszeitungen Straubinger Tagblatt, Bogener Zeitung, Plattlinger Anzeiger, Donau-Anzeiger und in der Deggendorfer Zeitung benachrichtigt. Sie werden zur Erörterung nicht gesondert schriftlich geladen ( 73 Abs. 6 Sätze 4 und 5 VwVfG). Im Auftrag gez. Welte (Regierungsrätin)

8 B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Naturschutzgesetze; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 145 Haslacher Straße Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 29 im Parallelverfahren hier: Bekanntmachung des Aufstellungs-, Einleitungs- und Billigungsbeschlusses sowie des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs.1 Satz 2 BauGB, 12 BauGB) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am für das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Gebiet die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach 12 BauGB für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 145 Haslacher Straße beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Wohnanlage mit 40 Wohneinheiten. Im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um das Vorhaben zu ermöglichen muss der Flächennutzungs- und Landschaftsplan geändert und durch das Deckblatt Nr. 29 im Parallelverfahren angepasst werden. Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 145 Haslacher Straße in der Fassung vom gebilligt. In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat Deggendorf den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 29 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung vom mit Erläuterungs- und Umweltbericht gebilligt. Der Aufstellungs-, Einleitungs- und Billigungsbeschluss, sowie der Änderungsbeschluss werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und die vor aussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der vom Stadtrat in seiner Sitzung am gebilligte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom , sowie der Flächennutzungsplan- und Landschaftsplan- Deckblatt-Vorentwurf mit Begründung einschließlich Erläuterungs- und Umweltbericht ebenfalls in der Fassung vom während der Zeit vom 29. März 2016 bis einschließlich 28. April 2016 in der Bauverwaltung der Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 2. Stock - Flur zwischen Zi.Nr. 236 und während der allgemeinen Dienststunden (Mo. Fr. von Uhr, Mo., Di., Do. auch von Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit hat jedermann die Möglichkeit, sich über die Grundzüge der beabsichtigten Planung zu informieren und sich zu äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

9 Zusätzlich hierzu wird an einem Erörterungstermin, an dem jeder Bürger teilnehmen kann, die Planung erläutert. Dieser findet am Dienstag, 12. April 2016 um 16:00 Uhr im Mehrzweckraum II (Nebengebäude des Neuen Rathauses Sitzungstrakt in der Franz-Josef-Strauß-Straße 3) der Stadt Deggendorf statt. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez. Dr. Christian Moser Oberbürgermeister

10 Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Naturschutzgesetze; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 SO Graflinger Straße I ; Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 27 im Parallelverfahren hier: Bekanntmachung des Einleitungs- / Aufstellungs- und Billigungsbeschlusses sowie des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs.1 Satz 2 BauGB, 12 BauGB); Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Der Deggendorfer Stadtrat hat in seiner Sitzung am für das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Gebiet die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach 12 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 144 SO Graflinger Straße I beschlossen. Es ist vorgesehen, im Geltungsbereich (Grundstücke Fl.Nrn. 933/4, 936 und 991/86, sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 925, 925/14, 938 und 991/52 der Gemarkung Deggendorf) als Ersatz für die bestehenden Verkaufsgebäude ein Fachmarktzentrum zu errichten.

11 Mit der beantragten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geschaffen werden. Im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Deggendorf ist der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Flächen sollen aber künftig als Sondergebiet Einkaufszentrum (SO EK) i. S. d. 11 Abs. 3 BauNVO dargestellt werden. Dies erfordert eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Der Deggendorfer Stadtrat hat in seiner Sitzung am beschlossen, parallel zur Aufstellung gem. 8 Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 SO Graflinger Straße I den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch das Deckblatt 27 zu ändern. Der Deggendorfer Stadtrat hat in seiner Sitzung am den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 SO Graflinger Straße I in der Fassung vom gebilligt. In der gleichen Sitzung hat der Deggendorfer Stadtrat den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 27 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung vom mit Erläuterungs- und Umweltbericht gebilligt. Der Einleitungs- / Aufstellungs- und Billigungsbeschluss sowie der Änderungsbeschluss werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, werden die Vorentwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht, sowie zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan Deckblatt-Vorentwurf mit Begründung einschließlich Erläuterungs- und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom während der Zeit vom 29. März 2016 bis einschließlich 28. April 2016 in der Bauverwaltung der Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 2. Stock - Flur zwischen Zi.Nr. 236 und während der allgemeinen Dienststunden (Mo. Fr. von 08:00 12:00 Uhr, Mo., Di., Do. auch von 13:00 16:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit hat jedermann die Möglichkeit, sich über die Grundzüge der beabsichtigten Planung zu informieren und sich zu äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Zusätzlich hierzu wird an einem Erörterungstermin, an dem jeder Bürger teilnehmen kann, die Planung erläutert. Dieser findet am Donnerstag, 14. April 2016 um 16:00 Uhr im Mehrzweckraum II (Nebengebäude des Neuen Rathauses Sitzungstrakt in der Franz-Josef-Strauß-Straße 3) der Stadt Deggendorf statt. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

12 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez. Dr. Christian Moser Oberbürgermeister

13 B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Nr Bruckfeld durch das Deckblatt Nr. 1 Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 im Parallelverfahren Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Deckblatt Nr. 1 Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 ( 6 Abs. 5 BauGB) Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am die Änderung des Bebauungsplans Nr. 115 Bruckfeld durch das Deckblatt Nr. 1 mit Begründung in der Fassung vom als Satzung beschlossen. Parallel hierzu hat der Stadtrat Deggendorf in seiner Sitzung am beschlossen das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Deggendorf mit Begründung in der Fassung vom zu ändern. Nach Durchführung des Änderungsverfahrens erteilte die Regierung von Niederbayern mit Bescheid vom , Aktenzeichen die Genehmigung. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB und 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird wirksam. Die Stadt Deggendorf hält den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom und eine zusammenfassende Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB gemäß 10 Abs. 3 BauGB sowie den geänderten Flächennutzungs- und Landschaftsplan einschließlich Begründung in der Fassung vom und eine zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 BauGB im Bauamt, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, II. Stock, Zi.Nr. 215, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die 214, 215 BauGB über die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hiermit hingewiesen ( 215 Abs. 2 BauGB). Unbeachtlich werden Fehler nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, nach 214 Abs. 2 BauGB, nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB).Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Ebenfalls hingewiesen wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und auf 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez. Dr. Christian Moser Oberbürgermeister

14 1 2a Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) /3 661/ /44 23b 23a 665/20 2a /10 661/ /46 665/21 665/14 661/ / /35 665/ / /29 665/30 665/ / / / /33 I 665/ /11 662/3 Auweg 2 4a 666/3 4b / / / /38 783/17 664/ / Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohnungen und Tiefgarage in Deggendorf, Auweg 6, auf dem Grundstück Fl.Nr. 665/3 der Gemarkung Deggendorf durch die Straßer & Partner Bau GmbH, Sonnenwaldweg 20, Hunding; (Bauplan-Nr.: V ) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom SG 40/km-he (Bauplan-Nr. V ) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom , SG 40/km-he (Bauplan-Nr. V ) wurde der Straßer & Partner Bau GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohnungen und Tiefgarage im Auweg 6, auf dem Grundstück Fl.Nr. 665/3 der Gemarkung Deggendorf erteilt. 2. Gemäß 31 Abs. 2 BauGB werden wegen der Überschreitung der Baugrenzen um etwa acht Meter nach Osten, der Überschreitung der zulässigen Anzahl an Vollgeschosse sowie der zulässigen traufseitigen Wandhöhe sowohl bergseits als auch talseits und der Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung, der abweichenden Dachform und der abweichenden Firstrichtung die Befreiungen von den entsprechenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Stadt-Au Deckblatt 2 in Aussicht gestellt.

15 Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer III. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 4. Es sind mehr als 20 Nachbarn im gleichen Interesse beteiligt, weshalb gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt wurde. 5. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der Stadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße Deggendorf Zimmer 225 Telefon 0991/ bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, das ist der , während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag sowie 08:00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr

16 R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach , Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 22. Juni 2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez. Dr. Christian Moser Oberbürgermeister

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