ETAPPEN DER PROJEKTUMSETZUNG UND FÖRDERFÄHIGKEIT DER AUSGABEN
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- Dieter Sommer
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1 ETAPPEN DER PROJEKTUMSETZUNG UND FÖRDERFÄHIGKEIT DER AUSGABEN Wspólny Sekretariat Gemeinsames Sekretariat Programu Współpracy INTERREG Kooperationsprogramm INTERREG Polska Saksonia Polen Sachsen Krzysztof Kolanowski Görlitz
2 ETAPPEN Vorbereitung Antragstellung Bewertung und Genehmigung Umsetzung der Auflagen und Vertragsabschluss spätetens Projektumsetzung und Ausgabentätigung Dauerhaftigkeit und das weitere Leben des Projekts Berichterstattung und Zahlungen Projektabrechnung Projektbeginn max. 36 Monate Projektabschluss
3 PROJEKTVORBEREITUNG Vorbereitung des Projektantrags sowie dessen Anlagen (z.b. Genehmigungen usw.) In der Phase der Projektvorbereitung können Vorbereitungskosten im Ausgaben- und Finanzierungsplan eingeplant werden.
4 PROJEKTVORBEREITUNG Bei Vorbereitungskosten müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt werden: - unmittelbarer und sichtbarer Bezug zum Projekt, - Betrag: bis 5% der förderfähigen Kosten des Projekts, - getragen vor der Antragsstellung, jedoch nicht vor dem 1. Januar 2014, - Ausgaben für Ausstattung, Infrastruktur oder Baumaßnahmen sind nicht erlaubt.
5 FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN Kategorien förderfähiger Ausgaben im Kooperationsprogramm: - Personalkosten - Büro- und Verwaltungsausgaben, - Reise- und Unterbringungskosten - Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen - Ausrüstungskosten - Infrastruktur und Bauarbeiten
6 FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN Pauschalabrechnung Personalkosten: Personalkosten können: - auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten oder - als Pauschale i.h.v. 20% der direkten Projektausgaben der sonstigen Kategorien (Reise- und Unterbringung, externe Dienstleistungen, Ausstattung und Infrastruktur) Für deutsche Begünstigte gilt: Soll die Summe der direkten Projektausgaben der sonstigen Kostenkategorien (Pauschalbasis) 1,5 Mill. Euro übersteigen, so ist eine Pauschalabrechnung der Personalkosten nicht zulässig. Für polnische Begünstigte gelten abweichende Regeln für die Anwendung des Pauschalsatzes.
7 FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN Pauschalabrechnung Büro- und Verwaltungskosten: Büro- und Verwaltungskosten werden ausschließlich mit einem Pauschalsatz i.h.v. 15% der förderfähigen Personalkosten abgerechnet. Solche Ausgaben (inkl. Büromiete, Büromaterial, Bankgebühren, Kaffee für Treffen der Projektpartner) dürfen in keiner anderen Ausgabenkategorie als tatsächlich getragene Ausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht für Büroausrüstung ( Ausrüstungskosten).
8 FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN Ausrüstungskosten: Die Anschaffungskosten von Ausrüstungsgütern, die fest im Projekt installiert werden, sind förderfähig. Wird ein Ausrüstungsgut ebenfalls außerhalb des Projekts genutzt, dann entspricht die Höhe der förderfähigen Kosten den dem Vorhaben zeitlich zuzurechnenden Anteilen. Abschreibungskosten eines Ausrüstungsgut sind gemäß den nationalen (in Deutschland: steuerrechtlichen) Vorschriften förderfähig.
9 FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN Infrastruktur und Bauarbeiten: Infrastrukturelle Maßnahmen außerhalb des Fördergebiets sind ausgeschlossen. Sonstige Einschränkungen der einzelnen Prioritätsachsen (insbesondere III Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung sowie IV Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potential müssen beachtet werden).
10 FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN Zur Erinnerung: Jede Ausgabe muss einer konkreten Projektmaßnahme, einem Projektpartner sowie Standort (innerhalb / außerhalb Fördergebiet) zugeordnet werden.
11 ANTRAGSVERFAHREN Der Antrag ist innerhalb der in der Aufrufankündigung festgelegten Frist einzureichen. Das ausgefüllte Antragsformular ist in zwei Sprachversionen (in Deutsch und Polnisch) ist - beim Gemeinsamen Sekretariat (Wrocław) - oder beim Regionalen Kontaktpunkt (Görlitz) einzureichen. (falls nicht anders angegeben)
12 ANTRAGSVERFAHREN Es ist geplant, dass bereits in den nächsten Monaten ein elektronischer Antragsgenerator verwendet werden kann. In diesem Fall wird die Antragseinreichung elektronisch erfolgen. Eine Bestätigung der Finalisierung des Projektantrages wird in Papierform generiert diese ist zu unterschreiben und mit den Antragsanlagen beim GS oder RKP einzureichen.
13 BEGUTACHTUNG Etappen der Prüfung der Projektanträge: 1. Formal-administrative Bewertung 2. Fachliche Bewertung (Qualitäts- und Machbarkeitsbewertung). In der ersten Etappe (und nur dann) kann das GS den Antragsteller auffordern, den Projektantrag nachzubessern bzw. zu ergänzen.
14 BA-BESCHLUSS Der Begleitausschuss entscheidet über eine evtl. Genehmigung der Projektanträge, deren formal-administrative Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Projektanträge mit einer Punktzahl von < 70 / 100 werden abgelehnt. Sonstige Projektanträge ( 70/100) können (müssen aber nicht) genehmigt werden.
15 VERTRAGSABSCHLUSS Der Begünstigte soll innerhalb von 5 Monaten nach Genehmigung des Projektantrags vor dem Abschluss des Zuwendungsvertrags: - evtl. Auflagen des BA erfüllen - evtl. Empfehlungen des BA umsetzen - Unterlagen, die zum Vertragsabschluss notwendig sind, nachreichen - Sonstige Änderungen im Projekt vornehmen (z.b. Zeitplan) Nach Erfüllung der Auflagen, Empfehlungen, Einreichung fehlender Anlagen sowie Vornahme notwendiger Anpassungen kann der Zuwendungsvertrag zwischen dem Lead Partner und der Verwaltungsbehörde abgeschlossen werden. Die Projektumsetzung darf spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beginnen.
16 Dziękuję za uwagę! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dźakuju so wam za kedźbnosć! Krzysztof Kolanowski KONTAKT: Wspólny Sekretariat PL-SN Gemeinsames Sekretariat PL-SN ul. Św. Mikołaja 81, IV p Wrocław, Poland tel /
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