Ergebnisprotokoll. der 26. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit
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- Irmela Bösch
- vor 5 Jahren
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1 Ergebnisprotokoll der 26. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit Stettin, September Empfehlungen - Grenznahe Zusammenarbeit - 1. Eisenbahnverbindungen: Die Kommission empfiehlt, das Abkommen über Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze möglichst bis Ende 2015 aber mit Rücksicht auf die Fristen der erforderlichen Verfahren spätestens bis Ende März 2016 zu ratifizieren. Die Kommission empfiehlt beiden Seiten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der fristgerechten Umsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin-Stettin (Szczecin) zu gewährleisten. 2. Katastrophenschutz: Die Kommission empfiehlt die Fortsetzung der Arbeit an der Erstellung eines Best-Practice-Leitfadens für den Katastrophenschutz im Grenzgebiet. Gleichzeitig akzeptiert die Kommission die von den Ko-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderung ihres Namens in Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen. 3. Erweiterung der Zusammensetzung des Ausschusses: Die Kommission empfiehlt, den Teilnehmerkreis der ständigen Mitglieder des Ausschusses für grenznahe Zusammenarbeit um Vertreter aus den deutschen und polnischen Ministerien, insbesondere aus dem Zuständigkeitsbereich Verkehrsinfrastruktur und Gesundheit, zu erweitern. 1
2 - Regionale Fragen - 4. Änderung der Arbeitsweise des Ausschusses: Die Kommission empfiehlt, die Arbeit des Ausschusses für interregionale Zusammenarbeit fortzusetzen sowie die Arbeitsweise dieses Ausschusses unter Berücksichtigung des Bedürfnisses nach einer freien Diskussion, einem offenen Dialog und Erfahrungsaustausch zu ändern. Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, multilaterale Formen interregionaler Zusammenarbeit zu beraten und Möglichkeiten zu deren Förderung und Finanzierung aufzuzeigen. Die Kommission empfiehlt ebenfalls, die Arbeit des Ausschusses in Themenbereichen wie Energiewirtschaft, öffentlicher Verkehr und Flugverkehr, öffentlich-private Partnerschaften, Aufbau von Netzwerken der Zusammenarbeit, Aufbau der Informationsgesellschaft und Förderung der Wissensgesellschaft, Wirtschaftsförderung und Migrationspolitik zu intensivieren. - Bildung - 5. Sprachunterricht: Die Kommission empfiehlt, die Werbung für den Unterricht der Nachbarsprachen Deutsch und Polnisch als Fremd- und Muttersprache fortzusetzen und den Unterricht sowie die interkulturelle Bildung auf jeder Bildungsstufe vor allem in den Grenzgebieten zu intensivieren. 6. Berufliche Bildung: Die Kommission empfiehlt, die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung fortzusetzen und die kompetenzorientierten Praktika im deutsch-polnischen Austausch der Berufsschulen zu realisieren. - Raumordnung - 7. Vision der Grenzregion: Die Kommission begrüßt die Nachricht über die Fortschritte bei der Arbeit der Arbeitsgruppe des Raumordnungsausschusses am Gemeinsamen Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum Die Kommission erwartet die Vorlage der abschließenden Arbeitsergebnisse in der Sitzung im Jahr Internetportal: Die Kommission stellt erfreut fest, dass bedeutende Schritte für die Errichtung eines Internetportals mit Informationen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung eingeleitet wurden, und empfiehlt, das Internetportal in naher Zukunft in Betrieb zu nehmen. Die Kommission empfiehlt ihren Ausschüssen, wesentliche Informationen, die im 2
3 Internetportal veröffentlichen werden könnten, an den Raumordnungsausschuss weiterzugeben. 9. Maritime Raumplanung: Die Kommission empfiehlt weitere Arbeit im Bereich der Maritimen Raumplanung in Erfüllung der sowohl Deutschland als auch Polen auferlegten Verpflichtungen nach Artikel 11 der EU-Richtlinie zur maritimen Raumplanung, die zum ständigen Dialog über maritime Raumplanung zwischen den Nachbarstaaten aufruft. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission die Nachricht über die Ergebnisse der 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Maritime Raumplanung, die am 30. und 31. März 2015 in Stettin stattgefunden hat. --- Die Kommission ruft im Kontext des 70. Jahrestags der Beendigung des Zweiten Weltkriegs zur Fortführung der gemeinsamen Vorhaben kultureller, historischer und gesellschaftlicher Art auf, die einen wichtigen Maßstab der gutnachbarschaftlichen Beziehungen darstellen. Die Kommission ermuntert die Bundesländer und die Woiwodschaften, sich an den Feierlichkeiten anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zu beteiligen. 2. Sonstige Fragen Die Kommission appelliert an die Bundesländer und Woiwodschaften um Unterstützung der Institutionen und Organisationen, darunter insbesondere der Schulen in Deutschland und in Polen, die sich um die Teilnahme am alljährlich begangenen Deutsch-Polnischen Tag bemühen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Initiative Deutsch-Polnischer Tag, darunter insbesondere die Aktion dzień.de/der-tag.pl des Deutsch-Polnischen Jugendwerks, die bestehende Infrastruktur der deutsch-polnischen gesellschaftlichen Kontakte maßgeblich bereichern wird. Die Kommission empfiehlt den in Deutschland und in Polen für die Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Jugend zuständigen Stellen, zusätzliche Handlungsebenen zu erarbeiten, die die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Transfer deutsch-polnischer Erfahrungen und gemeinsamen Know-hows im Kontext der Einbindung von Drittländern in bilaterale Bildungs- und Jugendprojekte, darunter insbesondere der Staaten der Östlichen Partnerschaft, berücksichtigen würden. 3
4 Die Kommission drückt ihre Zufriedenheit darüber aus, dass am 27. April 2015 in Warschau das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse) unterzeichnet wurde, und hofft, dass es baldmöglichst in Kraft treten wird. Die Kommission befürwortet die Öffnung der Sitzungen des Ausschusses für grenznahe Zusammenarbeit für Gäste, Interessierte und Experten. Die Kommission regt Maßnahmen zur Nutzung und Verbesserung der Infrastruktur der bestehenden grenznahen Eisenbahnlinien für die Durchführung grenzüberschreitender Transporte an. Gleichzeitig erwartet die Kommission, dass die Maßnahmen der auf Initiative des Ausschusses für grenznahe Zusammenarbeit eingerichteten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs führen werden. Die Kommission hält die Bedeutung des ersten Deutsch-Polnischen Bahngipfels vom 11. September 2015 in Potsdam fest. Die Kommission wird weiterhin die Initiativen zur Entwicklung der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen wohlwollend begleiten. Die Kommission nahm erfreut die Nachricht entgegen, dass das Projekt Hochwasserszenario Erarbeitung einer gemeinsamen Risikoanalyse für ein Krisenmanagement fortgeführt wird. Die Kommission begrüßt die engere Zusammenarbeit des Raumordnungsausschusses mit dem Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Vorbereitung des Dokuments Gemeinsames Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum Die Kommission begrüßt den Bericht über die Arbeit der vom Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit einberufenen Arbeitsgruppe Bilanz und Perspektiven der grenznahen Zusammenarbeit. Der 2016 bevorstehende 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit bietet Gelegenheit, Bilanz zu ziehen über das, was bisher in der Zusammenarbeit erreicht wurde, und über künftige gemeinsame Aufgaben nachzudenken. Die Kommission drückt die Hoffnung aus, dass die 4
5 Arbeitsgruppe bis Ende Mai 2016 eine Publikation über die Ergebnisse ihrer Arbeit herausgibt. Die Kommission empfiehlt den Akteuren der deutsch-polnischen Bildungszusammenarbeit die Teilnahme an den Aktivitäten anlässlich des 25. Jubiläums des Deutsch-Polnischen Jugendwerks und des 25. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit und hierfür zu werben. Sie sieht das Deutsch-Polnische Jugendwerk mit Blick auf die von ihm zusammengebrachten knapp 3 Millionen Kinder und Jugendlichen in einer Schlüsselrolle. Die Kommission empfiehlt, vor allem im Grenzgebiet und den dortigen Euroregionen, den durchgängigen Polnischunterricht in Deutschland und den Deutschunterricht in Polen, darunter den Unterricht beider Herkunftssprachen einschließlich der interkulturellen Bildung, weiterhin zu verbessern und hierfür zu werben. Hierbei kann der Einsatz elektronischer Unterrichtsmaterialien hilfreich sein. Einen wichtigen Beitrag hierzu können die Auslandspolen in Deutschland und die deutsche Minderheit in Polen leisten. Die Kommission begrüßt die Informationen über die intensive deutsch-polnische Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung insbesondere im Rahmen eines Pilotprojektes zur Durchführung kompetenzorientierter Praktika im deutsch-polnischen Austausch der Berufschulen. Die Kommission spricht sich gerade wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der beiden Hochschul- und Wissenschaftssysteme für den weiteren diesbezüglichen Informations- und Erfahrungsaustausch der Fachleute im Bildungsausschuss aus. Die Kommission begrüßt die Ergebnisse des Projekts Entwicklungskonzept für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin, bei dem eine vorbildliche Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den polnischen Raumordnungsbehörden zum Ausdruck kommt. Die Kommission drückt ihre Zufriedenheit darüber aus, dass beide Seiten die notwendigen Schritte zur Gründung einer aus Vertretern der deutschen und polnischen Seite zusammengesetzten Gemeinsamen Kommission nach Art. 10 des Rahmenabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst ergriffen haben. Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das bisher bestehende Haftpflichtversicherungsproblem auf polnischer Seite gelöst ist. Beide Seiten hoffen, dass 5
6 bald Durchführungsabkommen zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst abgeschlossen werden. Die Kommission begrüßt die Entwicklung neuer kommunaler Initiativen mit Beteiligung von Partnern aus Deutschland und Polen wie das im Juni 2015 organisierte Städteforum des Weimarer Dreiecks. --- Die Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit nahm folgende Terminplanungen ihrer Ausschüsse zur Kenntnis: Der Ausschuss für grenznahe und der Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit planen ihre Sitzungen am 13. und 14. April Der Raumordnungsausschuss plant seine Sitzung am 3. und 4. Dezember Der Bildungsausschuss plant seine Sitzung im April Die Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen wird am 5. November 2015 stattfinden. Die Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wird ihre 27. Sitzung im Jahr 2016 in der Bundesrepublik Deutschland abhalten. Zeitpunkt und Ort werden durch die Sekretariate bekannt gegeben. Joachim Bleicker Piotr Stachańczyk Botschafter, Auswärtiges Amt Staatssekretär, Innenministerium der Republik Polen Vorsitzender der deutschen Delegation der Deutsch-Polnischen Regierungskommission Vorsitzender der polnischen Delegation der Deutsch-Polnischen Regierungskommission 6
7 Empfehlungen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission Stettin, September Grenznahe Zusammenarbeit - 1. Eisenbahnverbindungen: Die Kommission empfiehlt, das Abkommen über Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze möglichst bis Ende 2015 aber mit Rücksicht auf die Fristen der erforderlichen Verfahren spätestens bis Ende März 2016 zu ratifizieren. Die Kommission empfiehlt beiden Seiten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der fristgerechten Umsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Transport, Bauwesen und Seewirtschaft der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin-Stettin (Szczecin) zu gewährleisten. 2. Katastrophenschutz: Die Kommission empfiehlt die Fortsetzung der Arbeit an der Erstellung eines Best-Practice-Leitfadens für den Katastrophenschutz im Grenzgebiet. Gleichzeitig akzeptiert die Kommission die von den Ko-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderung ihres Namens in Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen. 3. Erweiterung der Zusammensetzung des Ausschusses: Die Kommission empfiehlt, den Teilnehmerkreis der ständigen Mitglieder des Ausschusses für grenznahe Zusammenarbeit um Vertreter aus den deutschen und polnischen Ministerien, insbesondere aus dem Zuständigkeitsbereich Verkehrsinfrastruktur und Gesundheit, zu erweitern. 7
8 - Regionale Fragen - 4. Änderung der Arbeitsweise des Ausschusses: Die Kommission empfiehlt, die Arbeit des Ausschusses für interregionale Zusammenarbeit fortzusetzen sowie die Arbeitsweise dieses Ausschusses unter Berücksichtigung des Bedürfnisses nach einer freien Diskussion, einem offenen Dialog und Erfahrungsaustausch zu ändern. Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, multilaterale Formen interregionaler Zusammenarbeit zu beraten und Möglichkeiten zu deren Förderung und Finanzierung aufzuzeigen. Die Kommission empfiehlt ebenfalls, die Arbeit des Ausschusses in Themenbereichen wie Energiewirtschaft, öffentlicher Verkehr und Flugverkehr, öffentlich-private Partnerschaften, Aufbau von Netzwerken der Zusammenarbeit, Aufbau der Informationsgesellschaft und Förderung der Wissensgesellschaft, Wirtschaftsförderung und Migrationspolitik zu intensivieren. - Bildung - 5. Sprachunterricht: Die Kommission empfiehlt, die Werbung für den Unterricht der Nachbarsprachen Deutsch und Polnisch als Fremd- und Muttersprache fortzusetzen und den Unterricht sowie die interkulturelle Bildung auf jeder Bildungsstufe vor allem in den Grenzgebieten zu intensivieren. 6. Berufliche Bildung: Die Kommission empfiehlt, die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung fortzusetzen und die kompetenzorientierten Praktika im deutsch-polnischen Austausch der Berufsschulen zu realisieren. - Raumordnung - 7. Vision der Grenzregion: Die Kommission begrüßt die Nachricht über die Fortschritte bei der Arbeit der Arbeitsgruppe des Raumordnungsausschusses am Gemeinsamen Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum Die Kommission erwartet die Vorlage der abschließenden Arbeitsergebnisse in der Sitzung im Jahr Internetportal: Die Kommission stellt erfreut fest, dass bedeutende Schritte für die Errichtung eines Internetportals mit Informationen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung eingeleitet wurden, und empfiehlt, das Internetportal in naher Zukunft in Betrieb zu nehmen. Die Kommission empfiehlt ihren Ausschüssen, wesentliche Informationen, die im 8
9 Internetportal veröffentlichen werden könnten, an den Raumordnungsausschuss weiterzugeben. 9. Maritime Raumplanung: Die Kommission empfiehlt weitere Arbeit im Bereich der Maritimen Raumplanung in Erfüllung der sowohl Deutschland als auch Polen auferlegten Verpflichtungen nach Artikel 11 der EU-Richtlinie zur maritimen Raumplanung, die zum ständigen Dialog über maritime Raumplanung zwischen den Nachbarstaaten aufruft. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission die Nachricht über die Ergebnisse der 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Maritime Raumplanung, die am 30. und 31. März 2015 in Stettin stattgefunden hat. --- Die Kommission ruft im Kontext des 70. Jahrestags der Beendigung des Zweiten Weltkriegs zur Fortführung der gemeinsamen Vorhaben kultureller, historischer und gesellschaftlicher Art auf, die einen wichtigen Maßstab der gutnachbarschaftlichen Beziehungen darstellen. Die Kommission ermuntert die Bundesländer und die Woiwodschaften, sich an den Feierlichkeiten anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zu beteiligen. Joachim Bleicker Piotr Stachańczyk Botschafter, Auswärtiges Amt Staatssekretär, Innenministerium der Republik Polen Vorsitzender der deutschen Delegation der Deutsch-Polnischen Regierungskommission Vorsitzender der polnischen Delegation der Deutsch-Polnischen Regierungskommission 9
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