Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben - Vom Erlass zur konkreten Umsetzung. Bildungsmesse Köln 28. März 2009

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1 Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben - Vom Erlass zur konkreten Umsetzung Bildungsmesse Köln 28. März 2009

2 Wege zur Eigenverantwortlichen Schule Alle Schulen des Landes Nordrhein Westfalen sind seit dem Eigenverantwortliche Schulen. In einem Modellprojekt Selbstständige Schule wurde die Eigenverantwortung von 278 Schulen erprobt. Dieses Projekt ist nach sechsjähriger Laufzeit am 31. Juli 2008 vereinbarungsgemäß beendet worden. Positive Erkenntnisse in den Handlungsfeldern 1. Änderungen der Unterrichtsorganisation und -gestaltung, 2. Kompetenzbereiche der Schulleiterin/ des Schulleiters, 3. Flexibilisierung der Personalmittel, 4. Partizipation und Mitbestimmung vor Ort 5. Schulen in Regionalen Netzwerken werden mit der landesweiten Eigenverantwortung der Schulen weitergeführt und fließen in die Arbeit aller Schulen ein. 2

3 Wege zur Eigenverantwortlichen Schule Ab Schuljahr 2008/2009 Alle Schulen des Landes erhalten die gleichen Möglichkeiten 3. Schulrechtsänderungsgesetz RdErl. Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben Kooperationsverträge zum Auf- und Ausbau Regionaler Bildungsnetzwerke mit den Kommunen 3

4 Grundsätzliches Paradigmenwechsel das Schulsystem wird nicht von oben, sondern von der Schulbasis fortentwickelt Dies bedeutet: Schulen wollen von z. Z. gültigen Verordnungen abweichen sie beschließen und beantragen dies eine Schulentwicklungskonferenz votiert dazu die Ministerin entscheidet über den Antrag die Schule setzt dies bei positivem Bescheid um alle anderen Schulen im Lande können dies Vorhaben ohne neuen Antrag ebenfalls umsetzen 4

5 Grundsätzliches Inhalte Nr. 1.2 und Nr.1.3 RdErl. BASS 14-23, Nr. 4 Fortführung begonnener Projekte und Initiierung neuer Projekte bei der Bildung von Lerngruppen, der Organisation des Unterrichts, den Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der Leistungsnachweise, der Leistungsbewertung und deren Bescheinigung, den Übergang in eine höhere Klasse oder Jahrgangsstufe, den Vorgaben der Richtlinien, Lehrpläne und Stundentafeln auf der Grundlage von 25 Abs. 3 Schulgesetz NRW. 5

6 Wege zur Eigenverantwortlichen Schule Aufgaben der Schulentwicklungskonferenz begutachtet schulische Entwicklungsvorhaben und berät das Ministerium und die Schulen wertet die Evaluationsberichte auf Übertragbarkeit aus und gibt eine Empfehlung gibt den Schulen Impulse für die weitere Entwicklung ihres Vorhabens ermöglicht, dass Vorhaben, gegebenenfalls mit Modifikationen, in die Fläche gehen (Einfluss auf Ausbildungs- und Prüfungsordnungen möglich) veröffentlicht genehmigte Vorhaben im Bildungsportal. Bei allen weiteren Schulen, die sich diesem veröffentlichten Entwicklungsvorhaben anschließen wollen, reicht die Anzeige. 6

7 Grenzen der Schulentwicklungskonferenzen - grundlegende Leitentscheidungen des neuen Schulgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bleiben bestehen - die Vergleichbarkeit und Anerkennung der erworbenen Abschlüsse und der Anforderungen - Einhaltung der Bildungsstandards - Abweichungen insbesondere von den Regelungen zur Leistungsbewertung gem. 48 SchulG, zur Dokumentation von Fehlzeiten gem. 49 Abs. 2 Nr. 1 SchulG - Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens gem. 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG. - Inhalt und die Ausgestaltung von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen - Regelungen für das Abschlussverfahren zum Erwerb der schulischen Abschlüsse 7

8 Zusammensetzung Schulentwicklungskonferenz Grundschulen Förderschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Berufskollegs/ Weiterbildungs kollegs 4 Vertreterinnen oder Vertreter des Ministeriums 1 Vertreterin oder Vertreter der jeweiligen Schulform (Schulleitung) *1 2 Vertreterinnen oder Vertreter der unteren Schulaufsicht (rollierend *2 ) 2 Vertreterinnen oder Vertreter der oberen Schulaufsicht (rollierend *2 ) 2 Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (rollierend *2 ) 4 Vertreterinnen oder Vertreter des Ministeriums 1 Vertreterin oder Vertreter der jeweiligen Schulform (Schulleitung) *1 2 Vertreterinnen oder Vertreter der oberen Schulaufsicht (rollierend *2 ) 2 Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund/Städtetag) 4 Vertreterinnen oder Vertreter des Ministeriums 1 Vertreterin oder Vertreter der jeweiligen Schulform (Schulleitung) *1 2 Vertreterinnen oder Vertreter der oberen Schulaufsicht (rollierend*) 2 Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (Landkreistag/ Städtetag) *1 Stimmberechtigung jeweils, soweit Entwicklungsvorhaben aus der jeweiligen Schulform betroffen, sonst beratend *2 Die Vertreterinnen und Verteter der Schulaufsicht rekrutieren sich im Laufe des Verfahrens aus jeweils einer anderen Bezirksregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bei den Grund- und Förderschulen rekrutieren sich im Laufe des Verfahrens abwechselnd aus dem Städtetag, dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag. 8

9 Schulische Vorhaben Zeugnisgestaltung Andere Lerngruppen Andere Leistungskontrollen Umgang mit Sitzenbleiben Stundenverteilung Berufsvorbereitung Neue Fächer Schulmitwirkung Selbstlernphase Bildungsgänge 9

10 Unterstützung durch die schulfachliche Aufsicht Die Schulaufsicht Weiterführung bzw. Neuantrag eines schulischen Vorhabens unterstützt und berät die Schulen bei ihren schulischen Entwicklungsvorhaben, sichtet die vorgelegten Unterlagen (Neuantrag/Laufzettel bzw. Schulbericht) auf Vollständigkeit, prüft, inwieweit das gemeldete bzw. geplante Vorhaben bereits AO/APO-konform ist und die Leitentscheidungen zur Qualitätsentwicklung und Standardsicherung nach Nr. 2 des RdErl. nicht tangiert werden, 10

11 Unterstützung durch die schulfachliche Aufsicht Weiterführung bzw. Neuantrag eines schulischen Vorhabens Die Schulaufsicht unterrichtet das MSW bei negativem Prüfausgang, erstellt bei positivem Prüfausgang die schulaufsichtliche Stellungnahme und leitet die Dokumente an die Schule (Weiterführung) bzw. an die Geschäftsstelle des MSW (Neuantrag) weiter, begleitet die Schulen zur Schulentwicklungskonferenz. 11

12 Fristen Spätestens sechs Monate vor Ablauf des Erprobungszeitraums muss die Schule die vollständigen Unterlagen vorlegen. Anträge auf Durchführung neuer Schulentwicklungsvorhaben bzw. Evaluationsberichte sind rechtzeitig, d. h. spätestens zwei Monate vor der Schulentwicklungskonferenz der Geschäftsstelle vorzulegen. Neue Anträge sind über die zuständige Schulaufsichtsbehörde an die Geschäftsstelle des MSW weiterzuleiten. Schulentwicklungskonferenz findet in der Regel zweimal jährlich statt. Einladung mindestens zwei Wochen vor der Sitzung. 12

13 Fristen Inhalte Nr. 1.2 RdErl. BASS 14-23, Nr. 4 Verlängerung der Erprobungs- und Evaluationszeit von maximal 5 Jahren ab Beginn des schulischen Vorhabens; bei Vorhaben, die im Schuljahr 2002/2003 begonnen haben gelten für die Projektschulen ausnahmsweise 6 Jahre Projektbeginn Schulentwicklungskonferenz SJ 2002/2003 Frühjahr 2008/2009 SJ 2003/2004 Frühjahr 2008/2009 SJ 2004/2005 Frühjahr 2009/2010 SJ 2005/2006 Frühjahr 2010/2011 SJ 2006/2007 Frühjahr 2011/2012 SJ 2007/2008 Frühjahr 2012/

14 Termine Nächste Schulentwicklungskonferenzen: 27. April 2009 und/oder 05. Mai

15 Kontakt Geschäftsstelle: Ute Wohlgemuth Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Str Düsseldorf Tel Vertreter Tel

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