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1 Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz des Marktes Markt Indersdorf) Der Markt Markt Indersdorf beabsichtigt im gesamten Gemeindegebiet ein zukunftsfähiges Glasfasernetz zu errichten, über das leistungsfähige Breitbanddienste für Internet und Telefonie angeboten werden. Mit dem Netzbetrieb beauftragt der Markt, die Kabelfernsehen München, ServiCenter GmbH & Co. KG, Unterföhring (KMS). Um die erforderlichen Investitionen wirtschaftlich abzusichern, ist im Vorfeld eine ausreichende Anzahl an Auftragserteilungen erforderlich. Das Glasfasernetz wird nur dann errichtet, wenn bis zum für mindestens 60 % der Haushalte im Ausbaugebiet bindende Internetaufträge bei der KMS eingegangen sind. Vom Eigentümer auszufüllen Vorname, Nachname/Firma/Wohnungseigentümergemeinschaft: Straße, Hausnummer: Telefon: ggf. vertreten durch (bitte ausfüllen) Vorname, Nachname/Hausverwaltung: Straße, Hausnummer: Telefon:

2 ist Eigentümer des Grundstücks Adresse des Grundstücks (bitte ausfüllen): Für weitere Grundstücke verwenden Sie bitte ggf. die Anlage 2 1. Der Eigentümer ist damit einverstanden und gestattet dem Markt Markt Indersdorf, Marktplatz 1, Markt Indersdorf (nachfolgend "Vertragspartner") unentgeltlich, dass der Vertragspartner auf dem vorgenannten Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, einbaut und verlegt, die erforderlich sind, um einen Anschluss an das Glasfasernetz vom Vertragspartner herzustellen. Der Glasfaserhausanschluss besteht insbesondere aus Glasfaserkabel, Glasfaserleerrohr, Hauseinführung und der Hausanschlusseinrichtung. Der Glasfaserhausanschluss ist Eigentum vom Vertragspartner und i. S. d. 95 Abs. 1 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck auf dem Grundstück errichtet. Die Gestattung umfasst alle Maßnahmen, die für die Herstellung und den Betrieb sachdienlich oder erforderlich sind und auch ggf. in Zukunft werden. Der Eigentümer gestattet dem Vertragspartner oder von diesem beauftragten Dritten, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude in Absprache mit dem Eigentümer zu betreten und zu befahren, sowie während der Arbeiten die benötigten Materialien und Geräte auf dem Grundstück zu lagern. Die Errichtung des Glasfaserhausanschlusses und die Festlegung des Leitungsweges erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer. Die Vertragspartner verpflichtet sich, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude wieder in den vorherigen Zustand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder Gebäude durch Arbeiten auf Grundlage dieser Vereinbarung beschädigt worden ist/sind. 2. Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass der vom Markt Markt Indersdorf beauftragte Dienstleister KMS im Gebäude diejenigen Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um die von KMS angebotenen Dienste bereitzustellen. Der für den Betrieb der Aktivtechnik notwendige Strom wird der KMS unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen wird KMS vorinstallierte und bestehende Hausverkabelungen (vorhandene Telefon- oder Fernsehkabelverteilanlagen) nutzen. Ein Umbau der bestehenden Hausverkabelungen ist nicht vorgesehen.

3 3. Im Rahmen des Erstausbaus des Glasfasernetzes wird der Glasfaseranschluss kostenfrei realisiert. Für den kostenfreien Anschluss ans Glasfasernetz des Vertragspartners und die kostenfreie Installation des Glasfaserhausanschlusses muss die Grundstückseigentümererklärung dem Vertragspartner bis spätestens zum rechtsverbindlich unterzeichnet zugehen und für jedes Grundstück/Gebäude gleichzeitig mit der Grundstückseigentümererklärung auch mindestens ein Internet-Anschluss-Vertrag mit der KMS abgeschlossen werden. Beim Eingang der Unterlagen nach dem Stichtag, , erfolgt der Anschluss während des Erstausbaus des betreffenden Wohn-/Gewerbegebietes für einen Pauschalbetrag von EUR 250,00. Sollte der Erstausbau bei Eingang nach dem bereits abgeschlossen sein, werden die Kosten für den Anschluss nach Aufwand (siehe beiliegende Preisliste in der Anlage 1) berechnet. Zu Beginn der Bauarbeiten werden eine Internetseite sowie Telefonnummer bekannt gegeben, unter welchen Informationen zum geplanten Ausbau des Glasfasernetzes und der zeitlichen Einordnung ständig aktuell erhältlich sein werden. 4. Für den Fall, dass der Vertragspartner das Glasfasernetz ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, willigt der Eigentümer in den Eintritt dieses Dritten als Nutzungsberechtigter mit allen Rechten und Pflichten bereits jetzt unwiderruflich ein. Der Eigentümer verpflichtet sich, für den Fall, dass er das Grundstück ganz oder teilweise veräußert, den Vertragspartner zu benachrichtigen und dem Käufer den Eintritt in diese Grundstückseigentümererklärung aufzuerlegen. 5. Mit Unterzeichnung dieser Grundstückseigentümererklärung erwirbt der Eigentümer keinen Anspruch auf Errichtung des Glasfasernetzes. Die Errichtung unterliegt einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Vertragspartners. 6. Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass der Vertragspartner und der Markt Markt Indersdorf personen- und gebäudenetzbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift und Gebäudeeigentümer) erheben und innerhalb von Datenverarbeitungsanlagen speichern und verarbeiten und an Dritte (z.b. die KMS) weitergeben, soweit dies im Rahmen der Planung, der Errichtung und des Betriebs des Glasfasernetzes erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Verantwortliche Stelle i. S. d. Bundesdatenschutzgesetzes ist der Vertragspartner. Ort / Datum Unterschrift Eigentümer oder Bevollmächtigter

4

5 Anlage 1 Preisliste Glasfaserhausanschluss Glasfaserhausanschluss Der Hausanschluss umfasst die Hauszuführungsleitung ab dem Abzweig von der Haupttrasse, die Glasfasern im Glasfaserleerrohr sowie die Hauseinführung und endet am Hausübergabepunkt (HÜP). Im Zuge des Erstausbaus des betreffenden Wohn-/Gewerbegebietes erfolgt der Anschluss an das Glasfasernetz und die Installation des Glasfaserhausanschlusses kostenfrei, wenn diese Grundstückseigentümererklärung dem Vertragspartner bis spätestens zum rechtsverbindlich unterzeichnet zugeht und für jedes Grundstück/Gebäude gleichzeitig mit der Grundstückseigentümererklärung auch mindestens ein Internet-Anschluss-Vertrag mit der KMS abgeschlossen wird. Beim Eingang der Unterlagen nach dem Stichtag, , erfolgt der Anschluss während des Erstausbaus des betreffenden Wohn-/Gewerbegebietes für einen Pauschalbetrag von EUR 250,00. Nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Straße vor dem Gebäude werden die Kosten für einen Hausanschluss in Abhängigkeit von der Länge der Hauszuführungsleitung berechnet. Sie betragen: Je Gebäude sowie Gewerbeobjekt Hauszuführungsleitung bis 10 m Länge: Hauszuführungsleitung bis 20 m Länge: Hauszuführungsleitung über 20 m Länge: EUR 1.100,00 EUR 1.850,00 auf Anfrage (Stand 09/2014) Alle Preise inkl. MwSt.

6 Anlage 2 Grundstücks- und Gebäudeliste

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