Unterricht ab Klasse 9. -Informationen März 2015-

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1 Unterricht ab Klasse 9 -Informationen März 2015-

2 Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Bildungsgesetz Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V) vom (GVBl II S.200) Verwaltungsvorschrift zur Sekundarstufen I- Verordnung (VV-SekI-V) in der Fassung vom (GVBl I S.78) Beschlüsse der Gremien im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften

3 Kontingentstundentafel Fach Kontingent Kontingent Mindestst. 7 und 8 9 und Deutsch Englisch Franz./Span Mathematik Biologie Chemie Physik Geografie Geschichte Pol. Bildung LER WAT Kunst Musik Sport Schwerpunkt-unterricht oder FS (*) Summe

4 Schwerpunktunterricht Verstärkung des Fachunterrichtes Wahlpflichtunterricht Pflichtunterricht in weiteren Fächern Maßnahmen der individuellen Förderung

5 Stundentafel Fach Jgst. Jgst. Kontingent Jgst. Jgst. Kontingent Summe Mindestst und und 10 7 bis Deutsch Englisch Franz./Span Mathematik Biologie Chemie Physik Geografie Geschichte Pol. Bildung LER WAT Kunst Musik Sport Schwerpunktunterricht / Fremdsprache Summe

6 Ziele des Schwerpunktunterrichts Förderung von Neigungen und Fähigkeiten Vertiefung des Pflichtunterrichts zusätzliche Lernangebote andere methodische Ansätze des Unterrichts kein Nachhilfeunterricht Ausbildungsverordnung für die Sekundarstufe I 11 (3)

7 Angebot der Schwerpunktfächer Unser Angebot Mathematik Physik Chemie Biologie Latein

8 Wahl des Faches SchülerInnen wählen einen Erst- und Zweitwunsch die Aufnahme in ein Fach wird schriftlich bestätigt die Aufnahme in den Schwerpunktunterricht ist für die Klasse 9 verbindlich die Aufnahme in Latein ist für Klasse 9 und 10 verbindlich offensichtliche Fehlwahlen können auf Antrag der Lehrkraft oder der Eltern bis zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 9 durch Beschluss der Klassenkonferenz korrigiert werden über einen späteren Wechsel entscheidet der Schulleiter auf Empfehlung der Klassenkonferenz

9 Bewertung im Schwerpunktunterricht Die Bewertung erfolgt entsprechend den Beschlüssen der Lehrerkonferenz und der Fachkonferenzen die Noten im Schwerpunktunterricht sind versetzungsrelevant Klassenarbeiten können geschrieben werden

10 Dritte Fremdsprache Latein ab Klasse 9, zweistündig in 9 und 10, ab Klasse 11 vierstündig Mindestzahl von 20 Schüler für die Einrichtung eines Kurses Leistungsbewertung erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse der Fachkonferenzen Zwei Fremdsprachen gehören zur Pflichtbelegung bis in die Jahrgangstufe 12

11 Ausblick auf die 10. Jahrgangsstufe Abschluss der Sekundarstufe I und Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe (Qualifikationsphase) Alle Fächer, die in den Jahrgangsstufen 11 und 12 belegt werden können, müssen in Klasse 10 mindestens zweistündig unterrichtet werden. Neue Fächer: Informatik, Technik, Wirtschaftswissenschaften, Darstellendes Spiel, Geschichte bilingual Schwerpunktbereich: zweimal 2 Stunden

12 Ausblick auf die gymnasiale Oberstufe Belegung von fünf vierstündigen Leistungskursen Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach aus dem Angebote der Schule Belegung von weiteren Fächern als Grundkurs (im allgemeinen zweistündig) weitere Fremdsprache (drei- oder vierstündig) Kunst oder Musik oder darstellendes Spiel Geschichte ein weiteres gesellschaftswissenschaftliches Fach ein weiteres naturwissenschaftliches Fach Sport (dreistündig) Seminarkurs

13 Vorbereitung der Facharbeit In der Klassen- und Kursfahrtwoche Vermittlung von Arbeitstechniken Besuch von wissenschaftlichen Bibliotheken Zeit für erste Recherchen, Anfertigung der Gliederung Exkursionstage

14 Betriebspraktikum Ziel ist das Sammeln von Erfahrungen in verschiedenen Arbeitsbereichen der Praktikumsstelle Termin nach den Winterferien Einweisung erfolgt zu Beginn der 9. Klasse durch die unterrichtenden WAT -Lehrer Praktikumsplätze sollten erreichbar sein, so dass eine Betreuung erfolgen kann Ausnahmen nur über schriftliche Beantragung an den Schulleiter

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