Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen

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1 Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen Zwischen Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort... Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Namen, Vorname der gesetzlichen Vertreter Namen, Vorname der gesetzlichen Vertreter Straße, Hausnummer PLZ, Ort wird eine Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen mit folgendem Inhalt abgeschlossen: 1 Dauer der Ausbildung 1 Die Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. 2 Die Ausbildungsdauer kann verkürzt werden, wenn eine Berufsfachschule oder eine Fachoberschule im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung erfolgreich absolviert wurde. Fachhochschulreife und Allgemeine Hochschulreife ermöglichen eine Verkürzung der Ausbildungsdauer. 3 Die Ausbildungsdauer kann verlängert werden, wenn z. B. wegen längerer Erkrankung das Ausbildungsziel in der regulären Zeit nicht erreicht werden kann (s. 10). Seite 1 von 5

2 2 Ziel und Inhalt der Berufsausbildung 1 Grundlage für die dreijährige vollschulische Berufsausbildung mit dem Berufsabschluss Maßschneider/in Schwerpunkt Damen bildet der betriebliche Ausbildungsrahmenplan. 2 Ziel ist die Gesellenprüfung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen vor der zuständigen Handwerkskammer. 3 Der Ausbildende sorgt dafür, dass der/dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der/Dem Auszubildenden werden hierzu Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen, pädagogisch sinnvoll und ihren/seinen körperlichen Kräften angemessen sind. 4 Die/Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die nötig sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Sie/Er hat im Rahmen der Lernpflicht die ihr/ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. 3 Ausbildungszeit 1 Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel wöchentlich 36 Unterrichtstunden. 2 Der Berufsschulunterricht ist Bestandteil der Ausbildung und findet mit dem Regeltag einmal wöchentlich und an einem Zusatztag in regelmäßigem Turnus statt. 4 Probezeit 1 Die vollschulische Berufsausbildung mit dem vollschulische Berufsabschluss Maßschneider/in Schwerpunkt Damen beginnt mit einer Probezeit von drei Monaten Dauer. 2 Die Probezeit verlängert sich, wenn sie wegen Krankheit oder anderen Gründen mehr als 1 Monat unterbrochen werden musste, um diesen Zeitraum. 3 In begründeten Ausnahmefällen kann die Probezeit um drei Monate verlängert werden. 5 Praktikum 1 Ausbildungsbestandteil ist ein Betriebspraktikum im Umfang von in der Regel je 30 Werktagen im ersten und zweiten und 15 Werktagen im dritten Ausbildungsjahr. Es ist außerdem Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (s. 10). Das Praktikum wird in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) durchgeführt. Über Ausnahmen entscheiden im Einzelfall die Ausbilderinnen in Absprache mit den Lehrerinnen der Berufsschule. Seite 2 von 5

3 2 Über die geleisteten Praktika sind Praktikumsnachweise zu führen, welche vom Praktikumsbetrieb, dem/der Auszubildenden und der Ausbilderin abzuzeichnen sind. 3 Die entsprechenden Praktikumsplätze sind von den Auszubildenden selbstständig (evtl. mit Unterstützung der Ausbilderin) und rechzeitig (bis zwei Wochen) vor der Praktikumszeit zu finden. Der Praktikumsplatz wird von der Ausbilderin genehmigt. 6 Arbeitsmittel und Arbeitsplatz 1 Die Schule stellt Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung, sofern sie für Auftragsarbeiten bzw. Vorbereitung zur Prüfung benötigt werden. 2 Werden Kleidungsstücke für den Eigenbedarf im Rahmen der Ausbildung gefertigt, hat die/der Auszubildende die Materialkosten selbst zu tragen. 3 Die Arbeitsplätze sind nach Ende der Arbeitszeit sauber und aufgeräumt zu hinterlassen, die Maschinen müssen ausgeschaltet und soweit möglich abgedeckt werden. 4 Generell müssen Betriebsmittel und Einrichtungsgegenstände pfleglich und ihrem Zweck entsprechend verwendet und behandelt werden. 7 Arbeitsmittel und Arbeitsplatz 1 Die Führung eines Berichtsheftes bzw. Ausbildungsnachweises ist Bestandteil der Ausbildung. 2 Der/Dem Auszubildenden wird Gelegenheit gegeben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit zu führen. 3 Das Berichtsheft ist den Ausbilderinnen und den Berufsschullehrerinnen in regelmäßigen Abständen zum Abzeichnen vorzulegen, damit der ordnungsgemäße Verlauf der Ausbildung sichergestellt ist. 4 Die Kosten für die Berichtshefte trägt die/der Auszubildende. 8 Anwesenheit und Fehlzeiten 1 Ist die/der Auszubildende durch Krankheit oder sonstige unvorhergesehene Vorfälle zur schulischen Berufsausbildung, zum Berufsschulunterricht, zum Praktikum oder zu sonstigen Ausbildungsveranstaltungen verhindert, so hat sie/er unter Angabe von Gründen unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Geschieht dies nicht, verlängert sich das Praktikum um den entsprechenden Zeitraum. 2 Bei Erkrankungen oder Unfall muss die/der Auszubildende spätestens am dritten Krankheit der Frankfurt Schule für Bekleidung und Mode ein ärztliches Attest vorlegen, aus der Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer hervorhegt. Seite 3 von 5

4 3 Arzt- und Amtsbesuche und dergleichen sind generell außerhalb der Ausbildungs- bzw. Berufsschulzeit wahrzunehmen. 4 Jede/r, die/der die Lehrwerkstatt während der Ausbildungszeiten verlässt, hat sich bei der zuständigen Ausbilderin abzumelden. 9 Zwischenprüfung 1 Die Zwischenprüfung findet i. d. R. in der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode statt. 2 Sie wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres als hausinterne Prüfung abgelegt. 3 Die anfallenden Materialkosten trägt die/der Auszubildende. Sie differieren je nach Modell- und Stoffvorgabe. 10 Anmeldung zur Abschlussprüfung und Beteiligung an den Kosten 1 Die Auszubildenden werden von der Ausbilderin/Klassenlehrerin in der Regel im dritten Ausbildungsjahr in der vorgeschriebenen Anmeldefrist zur Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer angemeldet. 2 Folgende Voraussetzungen müssen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung gegeben sein: 2.1 Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung muss absehbar sein, dass die/der Auszubildende die Prüfung auf Grund des bisherigen Ausbildungsstandes bestehen kann 2.2 Die Zwischenprüfung muss absolviert worden sein. 2.3 Das Berichtsheft wurde entsprechend der bestehenden Vorgaben geführt. 2.4 Die Praktikumsnachweise müssen vorliegen. 3 Unentschuldigte Fehlzeiten können dazu führen, dass die/der Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung angemeldet wird. Bei längeren Fehlzeiten, die die/der Auszubildende nicht vertreten hat (z. B. längerer Krankheit), prüft das Ausbildungsteam, inwieweit dadurch der Ausbildungsstand negativ beeinflusst worden ist. Bei erheblichen Bedenken erfolgt ebenfalls keine Anmeldung zur Abschlussprüfung durch die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode. 4 Kosten der Prüfung: Die anfallenden Prüfungsgebühren sowie die Kosten für Materiellbereitstellung trägt die/der Auszubildende. Die Materialkosten differieren je nach Modell- und Stoffvorgabe. Seite 4 von 5

5 11 Kündigung 1 Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne eine Kündigungsfrist und ohne Angabe von gründen gekündigt werden. 2 Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis fristlos nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, wenn dieser nicht länger als zwei Wochen bekannt ist. 3 Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen von der/dem Auszubildenden gekündigt werden, wenn sie/er die Ausbildung aufgibt oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnt. 4 Die Kündigungen erfolgen grundsätzlich schriftlich und bei Satz 2 und 3 mit Angabe der Kündigungsgründe. 12 Abmahnung 1 Bei regelwidrigem Verhalten erfolgt eine schriftliche Abmahnung. 2 Im Wiederholungsfall kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Ich habe von der vorstehenden Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen Kenntnis erhalten und werde diese beachten. Frankfurt am Main, den... Unterschrift der/des Auszubildenden... Unterschrift der Schulleiterin... Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten... Unterschrift der Ausbilderin Seite 5 von 5

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