Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr

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1 Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den Nr. 30 Inh Seite A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Haushssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushsjahr Allgemeinverfügung gemäß 41 Abs. 3 Thüringer Verwungsverfahrensgesetz 280 Straßenumbenennungen in der Stadt Leinefelde-Worbis B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag Ausschreibung Flächen mit Grünlandanteil bei Reifenstein 284 Herausgeber: Bezugsmöglichkeiten: Stadt Leinefelde-Worbis Das Amtsblatt kann gegen Zusendung eines frankierten Briefumschlages bei der Stadt Leinefelde-Worbis, Ratsbüro, Worbis, Rossmarkt 1, Leinefelde-Worbis, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. (Preis je Doppelseite 0,10 zzgl. Versandkosten) Das Amtsblatt wird in den Bürgerbüros der Stadt Leinefelde-Worbis für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch unter der Internetadresse (Amtsblatt) 276

2 A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Haushssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Jahr 2015 Der Stadtrat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 82, 83) folgende Haushssatzung beschlossen: Festgesetzt werden 1. im Ergebnisplan 1 Ergebnis- und Finanzhaush der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushsjahr EURO

3 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen) erforderlich ist, wird festgesetzt für - zinslose Kredite auf - verzinste Kredite auf 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Euro 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt. 6 Abgabesätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit Sonderrechnung Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 320 v.h. - Grundsteuer B 395 v.h. b) Gewerbesteuer 395 v.h. 7 Stellenplan Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 108,79 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals (geschätzt auf Grund des vorläufigen Ergebnisses) zum beträgt T T T 9 Erheblichkeitsgrenze Nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen sind erheblich, wenn sie im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen 10 % übersteigen. 278

4 Nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen 10 % übersteigen. 10 Inkrafttreten Diese Haushssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Leinefelde-Worbis, den (Siegel) Stadt Leinefelde-Worbis Gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis die Haushssatzung für das Haushsjahr 2015 mit Haushsplan und Anlagen beschlossen. 2. Die Haushssatzung ist gemäß 8 Abs.3 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt worden. 3. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom die Haushssatzung sowie den Haushsplan für das Haushsjahr 2015 zur Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. 4. Die Ausfertigung der Haushssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushsjahr 2015 erfolgte am Die Haushssatzung der Stadt Leinefelde Worbis für das Haushsjahr 2015 wurde im Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis Nr. 30 vom bekannt gemacht. 6. Die Haushssatzung 2015 kann mit ihren Anlagen sowie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses von Montag-Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr im Haus Kaufeck, Worbis, Rossmarkt 2, Zimmer 206, eingesehen werden. Auslegungshinweis Die Haushssatzung mit Haushsplan und Anlagen der Stadt Leinefelde Worbis für das Haushsjahr 2015 liegt gemäß 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom bis in den Bürgerbüros der Stadt Leinefelde-Worbis, Rathaus Wasserturm, Leinefelde, Bahnhofstraße 43, Leinefelde-Worbis und Haus Kaufeck, Worbis, Rossmarkt 2, Leinefelde-Worbis, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Leinefelde-Worbis, gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister 279

5 Allgemeinverfügung gemäß 41 Abs. 3 Thüringer Verwungsverfahrensgesetz Der Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis hat in seiner Sitzung am die Umbenennung der in der Anlage aufgeführten Straßen des gesamten Stadtgebietes beschlossen. Gleiche Straßennamen in unterschiedlichen Ortsteilen sind gemäß 5 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung unzulässig, unabhängig davon ob unterschiedliche Postleitzahlen vorhanden sind. Die en Straßenbezeichnungen sind ab dem zu verwenden. Gleichzeitig wird in den umzubenennenden Straßen die Hausnummerierung entsprechend 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geprüft und ggf. festgelegt. Jeder Eigentümer hat die Pflicht, sämtliche Bewohner und Mieter seines Gebäudes von der Änderung zu benachrichtigen und die e Hausnummer ab dem deutlich, von der jeweiligen Straßenseite einsehbar, anzubringen. Die von einer Hausnummernänderung betroffenen Eigentümer werden über einen gesonderten Bescheid informiert. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leinefelde-Worbis, Leinefelde, Bahnhofstr. 43, Leinefelde-Worbis, zu erheben. gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister Anlage 280

6 Anlage zur Straßenumbenennung ST Leinefelde Änderung Hsnr. (x) Am Stadion Am Leinesportpark Breitenbacher Straße Berliner Straße x Feldstraße Beurenweg x Heinrich-Werner-Straße Dr. Tüffers-Straße Lessingstraße Schillerstraße Rasenweg An der Försterei Wiesenweg Am Eichborn Mühlhäuser Straße Mühlhäuser Chaussee ST Worbis Bahnhofstraße Franz-Weinrich-Straße x Bergstraße Kullertreppe x Gartenstraße Am en Bahndamm x Klosterstraße Antoniusstraße Neue Straße Theodor-Türich-Straße Steinweg Adolph-Kolping-Weg Straße der Einheit Johann-Wolf-Straße Duderstädter Straße Duderstädter Allee x Burgstraße Krengeljägerstraße x OT Wintzingerode Bahnhofstraße Zum Hahletal x Bergstraße Zur Katharine x Hinter den Höfen Am Kirchstieg Schulstraße Am Mühlenberg x 281

7 OT Breitenbach Bahnhofstraße Zum Wolfhagen x Dorfstraße Kleine Gasse x Hauptstraße Worbiser Straße OT Kirchohmfeld Oberstraße Triftstraße Berggasse Am Heinrichsberg Zur Trift Heidenrösleinweg OT Kohmfeld Kleine Gasse Brunnengasse OT Birkungen Industriestraße Gewerbepark Süd x Obertor Am Klüschen x Querstraße An den Gärten x OT Breitenholz Worbiser Straße Worbiser Weg OT Beuren Kleine Gasse Untere Gasse 282

8 B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen 283

9 284

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