Arbeit (BA)sowohlbeiderJobbörsealsauchbeidemsogenanntenVier-Phasen-ModellzurErhebungderDatenvonArbeitslosenundHilfebedürftigenerhebliche

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Wolfgang Wieland, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/18 Datenmissbrauch bei der Bundesagentur für Arbeit Vorbemerkung der Fragesteller NachAngabendesBundesbeauftragtenfürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheitundPresseberichtenzufolgegibtesbeiderBundesagenturfür Arbeit (BA)sowohlbeiderJobbörsealsauchbeidemsogenanntenVier-Phasen-ModellzurErhebungderDatenvonArbeitslosenundHilfebedürftigenerhebliche Datenschutzmängel. SosinddieBewerbungsunterlagenvonrund3,8MillionenArbeitsuchenden, diesichüberdiejobbörseumeinenarbeitsplatzbemühen,nichthinreichend vormissbrauchgeschützt.nahezujedeundjederkannoffensichtlichunter demvorwand,alsarbeitgebereinestelleanzubieten,inbewerberdateneinsehen.sokönnenanschriften,telefonnummernundlebensläufeschnellin kriminellehändegeraten.stichprobenartigekontrollenderseriositätder potentiellenarbeitgeberundihrerstellenangebotereichennachansichtdes Bundesbeauftragtennichtaus,umdemDatenmissbraucheinenRiegelvorzuschieben. AuchimRahmendessogenanntenVier-Phasen-Modells,mitdemseitMitte August2009diefürdieBearbeitungnotwendigenAngabenvonArbeitslosen undhilfebedürftigenerfasstundgespeichertwerden,istderdatenschutznicht gewährleistet.sehrvielebeschäftigtederbaunddersgb-ii-trägerhaben offensichtlichzugriffaufdiesogenanntenpotenzialanalysen,dieunteranderemangabenübersuchterkrankungen,verschuldungundschwierigefamilienverhältnissedermenschenenthalten,auchwennsienichtmitderkonkretenbearbeitungbefasstsind.personalrätederbundesagentursprechenhier voneiner VerletzungdesRechtesaufinformationelleSelbstbestimmungund dessozialdatenschutzes undhabensogarteilweisedenbeschäftigtender Bundesagentur davon abgeraten, das Profiling wie vorgesehen vorzunehmen. DerBundesbeauftragtefürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheitsieht inbeidenfällenerheblichedatenschutzmängel,dievonderbanochnicht vollständigbeseitigtwurden.außerdemkritisierteer,dassdassystemdes Vier-Phasen-ModellsvorBehebungderbestehendenMängelfreigeschaltet DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales vom27.november 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/97 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode wurde.alseinekonsequenzforderteermehrrechte,umauchgegenöffentlichebehördenverboteundbußgelderbeidatenschutzvergehenverhängen zu können. 1.WievieleArbeitgeberregistrierensichimDurchschnittwöchentlichbei derjobbörsederbundesagenturfürarbeit (BA),umeinStellenangebot einzustellen und um Zugriff auf Bewerberdaten zu erlangen? LautAuskunftderBAlassensichwöchentlichetwa1700Arbeitgeberneuin deronline-jobbörseregistrieren.dievollumfänglichenutzungderfunktionalitätenderonline-jobbörsewiez.b.dieveröffentlichungvonstellenangebotenisterstnachzusendungeinerpersönlichenidentifikationsnummer (PIN) und Freischaltung des Benutzerkontos möglich. 2.WievieledieserRegistrierungenwerdenvonderBAdurchschnittlichin derwochestichprobenartigüberprüft,undinwievielenfällenführtdiese Überprüfungdazu,dassStellenanbieterndieRegistrierungverweigert wird? DieBAteiltmit,dassseitdem30.Oktober2009alleneuregistriertenArbeitgeberüberprüftwerdenundbislangrund2ProzentderneuangelegtenBenutzerkonten wieder deaktiviert wurden. 3.WelcheAngabenerhebtdieBAvonStellenanbietern,bevorihnenderZugang zu nicht anonymisierten Bewerberdaten gestattet wird? 4.WelcheBewerberdatenwerdenpotentiellenArbeitgebernzugänglichgemacht, wenn sie eine Identifikationsnummer erhalten haben? 5.WelcheweiterenBewerbungsunterlagenund-datenhabenpotentielle Arbeitgeberdarüberhinausbislangerhaltenkönnen (mitoderohneidentifikationsnummer)? BeiderRegistrierungsindfolgendeAngabenverpflichtend:NameundAnschriftderFirma,AnsprechpartnersowiedieentsprechendenKontaktdatenwie Telefonnummeroder -Adresse,BranchenzugehörigkeitundAnzahlder Mitarbeiter;dieNennungderInternetseiteundderBetriebsnummerderFirma sindoptional.diebeiderregistrierungangegebenendatenwerdengesichtet undmitdenarbeitgeberdateninderzentralenbetriebsdatenbankderbaabgeglichen.soweiterforderlichwirddie (potenzielle)arbeitgebereigenschaft durchweiterenachfragenundgegebenenfallsdurchdieanforderungentsprechendernachweisewiedergewerbeanmeldungodereinesauszugsausdem Handelsregistergeprüft.WirddieArbeitgebereigenschaftnichtnachgewiesen, wird das Benutzerkonto gelöscht. NacherfolgreicherPrüfungwirdeinePINaufdemPostwegübersandt.Diese erlaubtjedochkeinenungehindertenzugriffaufnichtanonymisiertebewerberdaten,sondernberechtigtlediglichzurvollumfänglichennutzungderfunktionalitätenderonline-jobbörse.dazugehörtdiemöglichkeit,stellenanzeigenzu veröffentlichensowienachinderonline-jobbörseveröffentlichtenbewerberprofilen zu suchen. EinBewerberprofilenthältimWesentlichenAngabenausdemStellengesuch, denzurveröffentlichungfreigegebenenlebenslaufeinträgenunddenfähigkeiten.leistungsrechtlichedatenderbewerberinnenundbewerberwerdennicht veröffentlicht.lediglich2prozentderbewerberinnenundbewerberentscheidensichfürdieveröffentlichungihrerkontaktdaten,dievonallennutzernein-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/97 gesehenwerdenkönnen.indenübrigenfällenkönnenarbeitgeberpotenzielle BewerberübereinePostfachnachrichtinderOnline-Jobbörse,übereinesog. Call-me-Funktion (TelefonanrufmittelseinerService-Rufnummer)oderüber dieagenturfürarbeitkontaktierenundzueinerbewerbungauffordern.dabei werdendemarbeitgeberwederdernamenochweiterekontaktdatendesbewerbersbekannt,auchnichtdietelefonnummer.diebewerberentscheiden dann selbst, ob und ggf. mit welchen Unterlagen sie sich bewerben. ArbeitgebermüssennebendemRegistrierungsverfahreneineDatenschutzerklärungabgebenunddieNutzungsbedingungenderOnline-Jobbörseakzeptieren.DieBAüberprüftauchregelmäßigdieEinhaltungderNutzungsbedingungenunddecktindiesemZusammenhangVerstößeauf.SoferndieseVerstößetrotzAufforderungnichtabgestelltwerden,wirddasBenutzerkontoeinschließlichderveröffentlichtenStellenangebotedeaktiviert.GrobeVerstöße werdenvoneinerarbeitsgruppeunterbeteiligungjuristischerexpertenverfolgt.diesearbeitsgruppeführtauchabmahnverfahrennachdemgesetzgegendenunlauterenwettbewerbdurchoderleitetstrafrechtlicheschrittegegen vermeintlichearbeitgebermiterheblichemmissbrauchsverdachtein.ebenso wird entsprechenden Kundenhinweisen konsequent nachgegangen. 6.WievieleFällevonDatenmissbrauchbeiderJobbörsederBAsindder Bundesregierungbekannt,wievieleArbeitsuchendewarendavonbetroffen, und für welche Zwecke wurden die Daten missbräuchlich verwendet? DerBundesregierungisteinFallbekannt,derauchGrundlagefürdieMedienberichterstattungist.IhrliegenkeineErkenntnissevor,wievieleArbeitsuchendedavonbetroffenwarenundobundfürwelcheZweckedieDaten verwendet wurden. 7.WiebeurteiltdieBundesregierungdieDatensicherheitslagebeiderJobbörsederBA,undwiestehtdieBundesregierungzudendiesbezüglichen VorwürfenundÄnderungsvorschlägendesBundesbeauftragtenfürden DatenschutzunddieInformationsfreiheit,insbesonderehinsichtlicheiner Ausweitung seiner Befugnisse gegenüber Behörden? DieBundesregierunghältesfüressentiell,dassdieBAallesfürdieEinhaltung desdatenschutzesinihremzuständigkeitsbereichunternimmt.siebegrüßt, dassinsoweiteineengekooperationzwischenderbaunddembundesbeauftragtenfürdendatenschutzunddieinformationsfreiheit (BfDI)besteht.So wirddieeinhaltungdesdatenschutzesinderonline-jobbörseinengerabstimmungmitdembfdiregelmäßigüberprüft.aufbasisdieserzusammenarbeitundinternermaßnahmenderqualitätssicherungerreichtdiebaeinen hohen Sicherheitsstandard. SoweitdieAusweitungderBefugnissedesBfDIangesprochenwird,wirdauf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

4 Drucksache 17/97 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WelchenkonkretenÄnderungsbedarfsiehtdieBundesregierung,und welchemaßnahmensollenergriffenwerden,umdiebewerberdatender ArbeitsuchendenbeiderJobbörsezukünftigbesservorMissbrauchzu schützen? DieBundesregierungprüftinAbstimmungmitdemBfDI,obdievonderBA sofortergriffenenmaßnahmenausreichendsindundwelchemaßnahmengegebenenfalls darüber hinaus zu ergreifen sind. 9.BiswannsollennachAuskunftderBAdieDatenschutzproblemebeider Jobbörsebehobensein,undwelcheMaßnahmenerachtetdieBundesregierunginderZwischenzeitfürerforderlich,umdenmöglichenDatenmissbrauch einzudämmen? Seitdem30.Oktober2009werdenalleneuregistriertenArbeitgeberüberprüft (sieheantwortzufrage2).zusätzlichhatderbfdigefordert,dassdieba auchallearbeitgeberüberprüft,diebereitseinenzugangzuronline-jobbörse haben.diebahaterklärt,dieseüberprüfungindererstendezemberwoche abzuschließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10.WelcheAngabenArbeit-undHilfesuchendersindimRahmendesVier- Phasen-ModellswelchenundwievielenBeschäftigtenderBAzugänglich? GrundlagefürdieerfolgreicheberuflicheEingliederungvonArbeitsuchenden isteineindividuellestandortbestimmungunddiefestlegungeinergeeigneten Ziel-undHandlungsstrategie.ImRahmendesVier-Phasen-Modellswerden hierzu in der Kategorie Profiling/Ziel/Strategie Daten erhoben. DieDatenerhebungerfolgtinhaltlichstrukturiertinsog.Schlüsselgruppen.In derschlüsselgruppe Qualifikation könnendatenzuderschulischenundberuflichenqualifikation,derberufserfahrungunddensprachkenntnissenfestgehaltenwerden.inderschlüsselgruppe Leistungsfähigkeit werdenvermittlungsrelevantegesundheitlicheeinschränkungen,datenzumindividuellen LeistungspotenzialsowiedesArbeits-undSozialverhaltenserhoben.Datenzu dereigeninitiative,derarbeitshaltungsowiederlern-undweiterbildungsbereitschaftwerdeninderschlüsselgruppe Motivation erhoben.dieschlüsselgruppe Rahmenbedingungen umfasstinformationenzuderörtlichenmobilität,derfamiliärensituationunddenbetreuungsverhältnissen,denpersönlichen RahmenbedingungensowiederfinanziellenundderWohnsituation.Ineiner weiterenschlüsselgruppe Arbeits-undAusbildungsmarktbedingungen werdendatenbezüglichderbedingungendesregionalenundbundesweiten Arbeits-undAusbildungsmarktsfestgehalten.InderSchlüsselgruppe BesondereStärken könnenauseinemkatalogvonpersönlichenstärkenrelevante Merkmale ausgewählt werden. DasFenster Profiling/Ziel/Strategie mitdeno.g.angabenistderzeitetwa 57000MitarbeiterinnenundMitarbeiternimRechtskreisdesZweitenBuches Sozialgesetzbuch (SGBII)zugänglich,dieMitarbeiterinnenundMitarbeiterim Rechtskreis SGB III haben keine Zugriffsrechte.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/97 11.WarennachKenntnisderBundesregierungzuirgendeinemZeitpunktDaten,dieimRahmenvonVerBISoderdesVier-Phasen-Modellserhoben wurden,auchmenschenoderinstitutionenaußerhalbderbazugänglich? Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen? VondenimRahmendesVier-Phasen-ModellserhobenenDatenwerdenlediglichpersönlicheStärkenwiez.B.EigeninitiativeoderTeamfähigkeitindas veröffentlichtebewerberprofilübernommen.alleanderenimvier-phasen- Modell erhobenen Daten sind Dritten außerhalb der BA nicht zugänglich. 12.WiebeurteiltdieBundesregierungdieKritikderPersonalräte,die das RechtaufinformationelleSelbstbestimmung durchdiedatenhandhabung im Rahmen des Vier-Phasen-Modells als verletzt ansehen? DasVier-Phasen-ModellistzunächstnurimSGB-II-Bereicheingeführtworden.DieBAhatdieKritikderPersonalräteaufgegriffenunddurchSofortmaßnahmensichergestellt,dasszumSchutzdesRechtsaufinformationelleSelbstbestimmungZugriffeaufsensibleDatenausdemProfilingvonBewerbern nichtmehruneingeschränktmöglichsind.ineinemerstenschrittwurdendie Zugriffsrechteaufdiejenigenbeschränkt,dieindenGrundsicherungsstellen fachlichtätigsind.weiteredatenschutzrechtlichekorrekturensindfürdezember2009undapril2010vorgesehen (aufdieantwortzufrage13wirdverwiesen).diemaßnahmenwurdenundwerdenmitdembfdiabgestimmt.diekritik der Personalräte soll durch diese Maßnahmen ausgeräumt werden. 13.WelcheweiterenKorrekturenbeimDatenzugangimRahmendesVier- Phasen-ModellsplantdieBA,undbiswannsollendieseKorrekturenumgesetzt sein? DieBAteiltmit,dassabDezember2009dieinderBeantwortungderFrage10 genanntenzugriffsrechtestarkeingeschränktwerden.mitdenpersönlichen BetreuerinnenoderBetreuernvonBewerberinnenundBewerbernsowiederen VertreterinnenoderVertreternwerdenaufdieimRahmendesVier-Phasen-ModellserhobenenDatennurnochmaximal15MitarbeiterinnenundMitarbeiter zugreifenkönnen.danebenwerdenlesendezugriffeaufdiedatenvollständig protokolliert und somit nachvollziehbar gemacht. FürApril2010sindweitereAnpassungenderZugriffsrechtevorgesehen.Dabei gehtesumdifferenzierterezugriffsmöglichkeitenfürvermittlungsfachkräfte, MitarbeiterinnenundMitarbeiterindenEingangszonenunddenServicecentern sowie für Führungskräfte. 14.HältdieBundesregierungdieDatenschutzmaßnahmen,diedieBA imrahmendesvier-phasen-modellsgetroffenhatundnochtreffenwill, fürhinreichendoderteiltsiedieeinschätzungdesbundesbeauftragten fürdendatenschutzunddieinformationsfreiheit,derseinebedenkenfür nicht ausgeräumt hält? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

6 Drucksache 17/97 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,umdieDaten derarbeitsuchendenundhilfebedürftigen,diediebaerhebtundspeichert, zukünftig in vollem Umfang zu schützen? DieBundesregierungüberwachtimRahmenderRechts-undFachaufsicht, dassdiegesetzeundsonstigesrechtzumdatenschutzbeachtetwerden.im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 16.WirddieBundesregierungdafürsorgen,dassdieBefugnissedesBundesbeauftragtenfürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheitgegenüber BehördenundöffentlichenInstitutionenerweitertwerden,sodassauch hier Verbote erteilt und Bußgelder verhängt werden können? DieBundesregierungwirdimZusammenhangmitderanstehendenAnpassung desdatenschutzrechtsallerelevantenfragestellungenprüfenundzugegebener Zeit ihre Vorschläge unterbreiten. 17.WirddieBundesregierungeineigenständigesArbeitnehmerdatenschutzgesetzvorlegen,mitdemzukünftigdieDatenvonBeschäftigtenund auch von Arbeitslosen besser geschützt werden? DieKoalitionzwischenCDU,CSUundFDPhatindemKoalitionsvertragvom 26.Oktober2009vereinbart,denArbeitnehmerdatenschutzdurchpraxisgerechteRegelungenfürBewerberinnenundBewerbersowieArbeitnehmerinnen undarbeitnehmerzuverbessernunddieseinsbesonderevorbespitzelungenan ihremarbeitsplatzwirksamzuschützen.diebundesregierungwirddiesenvorgaben der Koalitionsvereinbarung Rechnung tragen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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