HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Heidel (FDP) vom betreffend ärztliche Versorgung im Kreis Waldeck-Frankenberg und Antwort
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- Thomas Langenberg
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1 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Kleine Anfrage des Abg. Heidel (FDP) vom betreffend ärztliche Versorgung im Kreis Waldeck-Frankenberg und Antwort des Sozialministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie stellt sich die medizinische Versorgung im Kreis Waldeck-Frankenberg, aufgeschlüsselt nach Facharztgruppen, derzeit dar? Die folgende Tabelle spiegelt die aktuelle Versorgungslage im Kreis Waldeck-Frankenberg wieder. Insgesamt sind im Kreis 232 Ärzte und Psychotherapeuten niedergelassen. Hausärzte 106 fachärztlich tätige Internisten 3 Anästhesisten 4 Kinderärzte 6 Kinderärzte mit Schwerpunkt Neuropädiatrie 2 Augenärzte 10 Chirurgen 3 Chirurg mit Schwerpunkt Unfallchirurgie 1 Chirurg mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie 2 Facharzt für Gefäßchirurgie 1 Frauenärzte 14 HNO- Ärzte 6 Hautärzte 4 Internisten und Schwerpunkt Pneumologie 1 Internist mit Schwerpunkt Nephrologie 7 Internist mit Schwerpunkt Hämatologie und Intern. Onkologie 1 Internist mit Schwerpunkt Kardiologie 1 Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen 1 Neurologen und Psychiater 1 Orthopäden 6 Orthopäde und Unfallchirurgie 2 Psychotherapeutisch tätige Ärzte, Allgemeinmedizin 1 Psychotherapeutisch tätige Ärzte, Praktischer Arzt 1 Psychiatrie und Psychotherapie 1 Diagnostische Radiologie 2 Urologen 7 Neurologie 1 Psychologische Psychotherapeuten 20 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 3 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 2 Nuklearmedizin 3 Psychiater, Neurologe 2 Psychotherapeutischer Mediziner 4 Eingegangen am 20. Januar 2011 Ausgegeben am 27. Januar 2011 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/3206 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 1 Physikalische und Rehabilitative Medizin 1 Radiologen 1 (Quelle KV Hessen - Schreiben vom Zahlen der Ärzte und Psychotherapeuten mit Stichtag ) Nachstehende Tabelle listet die aktuelle Versorgungslage des Kreises Waldeck-Frankenberg jeweils mit zwei weiteren Spalten ("Rechnerisches Soll" und "Versorgungsgrad") auf. Anzahl Ärzte Rechnerisches Soll Versorgungsgrad in v.h. Hausärzte 116,35 100,66 115,59 Anästhesisten 4 1,39 287,77 Augenärzte 9,5 6,36 149,37 Chirurgen 8 2,64 303,03 Frauenärzte 14 11,15 125,56 HNO-Ärzte 6 3,89 154,24 Hautärzte 5 2,93 170,65 Intern. fachärztlich 13,25 3,65 363,01 Kinderärzte 8 5,90 135,59 Nervenärzte 5 3,46 144,51 Orthopäden 7 4,79 146,14 Radiologen 2 1,05 190,48 Urologen 7 2,35 297,87 (Quelle: KV Hessen - Schreiben vom Zahlen mit Stand vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen vom ) Frage 2. Wie viele der im Kreis Waldeck-Frankenberg niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind bereits über 60 Jahre alt oder werden dieses Alter in den nächsten Jahren erreichen? Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wie viele der im Kreis Waldeck- Frankenberg niedergelassenen Ärzte 60 Jahre alt sind oder das 60. Lebensjahr überschritten haben. Fachgruppe 60 Jahre und von Anteil in v.h. älter insgesamt Hausärzte v.h. 115 Fachärzte v.h. 89 (Quelle KV Hessen - Schreiben vom ) Frage 3. Liegen dem Ministerium Erkenntnisse und Prognosen darüber vor, wie viele dieser Ärztinnen und Ärzte im Kreis Waldeck-Frankenberg aus Altersgründen ihre Praxis in den nächsten Jahren aufgeben könnten? Bitte nach Facharztgruppen aufteilen. Zunächst muss erläutert werden, dass die Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Zulassungsausschuss den Verzicht auf ihre Zulassung anzeigen, nicht verpflichtet sind, Angaben über die Zukunft ihrer Vertragsarztpraxis zu machen. Nach Auskunft der KV Hessen verfügt diese über keine konkreten Zahlen, wie viele Ärzte tatsächlich in Kürze aus der vertragsärztlichen Versorgung ausscheiden werden. Ein Ausscheiden aus Altersgründen kann seit dem Wegfall der 68-Jahre-Grenze ebenfalls nicht mehr allein anhand der vorhandenen Daten prognostiziert werden, da die Vertragsärzte auch über das 68. Lebensjahr hinaus vertragsärztlich tätig sein dürfen und es ihrer Entscheidung obliegt, wann sie die Tätigkeit aufgeben. Frage 4. Liegen dem Ministerium Erkenntnisse vor, wie sich die intraregionale Verteilung der Ärztinnen und Ärzte, die aus Altersgründen in den nächsten Jahren ihre Praxis aufgeben könnten, darstellt? Siehe Antwort zur Frage 3.
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Frage 5. Bei wie vielen dieser Praxen ist die Nachfolge bereits geregelt? In wie vielen Fällen traten Schwierigkeiten bei der Nachfolge auf? Bitte nach Kommunen und Facharztgruppen aufteilen. Im Rahmen der Nachfolgeregelung sind die Ärzte zunächst nicht verpflichtet, Angaben gegenüber der KV Hessen zu machen. Viele Gemeinden in Hessen stehen vor dem Problem, dass zunehmend ältere Ärzte keinen Nachfolger finden oder die Nachfolger ihren Sitz stadtnah verlegen. Aus den bisher geführten Gesprächen und Erfahrungen werden durch die KV Hessen folgende Aussagen getroffen: - Insbesondere Hausärzte, die in kleineren Gemeinden ansässig sind und ihre vertragsärztliche Tätigkeit in einer Einzelpraxis ausüben, haben jetzt schon Schwierigkeiten, einen Praxisnachfolger zu finden. - Bei den Fachärzten sind tendenziell Augen-, Haut- aber auch Frauenärzte gefährdet, keinen Nachfolger zu finden. - Da aber auch Praxissitze in den Kreisstädten wie Bad Arolsen, Korbach oder Frankenberg vakant sind, kann vermutet werden, dass aufgrund unterschiedlicher Gründe (z.b. Honorarunsicherheit, Belastung durch Notdienst u.a.) die Nachbesetzung Schwierigkeiten bereitet. Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der ambulanten bzw. hausärztlichen medizinischen Versorgung im Kreis Waldeck-Frankenberg hinsichtlich der Übernahme von bereits bestehenden Arztpraxen bzw. von Neugründungen? Gegenwärtig liegt der Versorgungsgrad der hausärztlichen Versorgung für den Landkreis Waldeck-Frankenberg im Bedarfsplan immer noch über 115 v.h., sodass entsprechend für den gesamten Kreis von einer zufriedenstellenden hausärztlichen Versorgung auszugehen ist. Erst wenn mindestens 6 Hausarztsitze nicht nach besetzt würden, läuft das hausärztliche Versorgungsniveau Gefahr unter die 100v.H.-Grenze abzusinken. Aufgrund der bereits festgestellten Beobachtung, dass Hausarztsitze sogar in Städten nicht wiederbesetzt werden, ist mittelfristig zu befürchten, dass das hausärztliche Versorgungsniveau mittel- und langfristig betrachtet absinkt. Diese Betrachtungsweise gibt jedoch keine Auskunft über eine lokal ausgewogene Verteilung der Arztsitze. Frage 7. Wie ließe sich aus Sicht der Landesregierung einer medizinischen Unterversorgung der Bevölkerung im Kreis Waldeck-Frankenberg am besten entgegen wirken? Nach 75 SGB V haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Um dies zu erreichen, hat die KV im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie im Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen ( 99 SGB V). Aufgabe des Bedarfsplanes ist es, eine Über- oder Unterversorgung mit Vertragsärzten in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirkes aufzuzeigen. Der KV obliegt es dabei, die Über- oder Unterversorgung in den betroffenen Gebieten innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen ( 100, 101 SGB V). Derzeit besteht sowohl in der haus- als auch in der fachärztlichen Versorgung eine landesweite Überversorgung nach der bundesweit geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA. Mittelfristig jedoch droht aber wegen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung ein Rückgang bei der Zahl der Hausärztinnen und Hausärzten infolge steigender Abgangs- und stagnierender Zugangszahlen bei zugleich zunehmendem Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung. Aus diesem Grund bedarf es daher konzertierter Bemühungen aller Beteiligten auf Bundes- und Landesebene, um eine dauerhafte Stärkung der hausärztlichen Versorgung - insbesondere in strukturschwachen Regionen - zu erreichen.
4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/3206 Auf Initiative des Hessischen Sozialministeriums werden Arbeitsgruppen Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, zu vertrags- und vergütungsrechtlichen Anreizen, zu neuen Kooperationsformen und Ansiedlungsförderung klären und bis zur Entscheidungsreife fortentwickeln. Frage 8. Wie ist der Bereitschaftsdienst und die Notfallversorgung im Kreis Waldeck- Frankenberg derzeit geregelt und in welchen Bereichen kommt es aus welchen Gründen zu Engpässen? Akute Versorgungsengpässe gibt es hier keine, jedoch ist zunehmend festzustellen, dass die Versorgung im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) oftmals nur noch unter großen persönlichen Belastungen der einzelnen Ärzte aufrechterhalten werden kann. Grund ist die geringe Ärztedichte in weiten Teilen der Region. Die KV Hessen wird hierzu Lösungsansätze, welche sie in anderen, vergleichbaren Gebieten erfolgreich eingesetzt hat, auch in diesen Regionen implementieren. Aus Sicht der KV Hessen ist es manchmal auch notwendig, über die Landesgrenzen hinaus zu schauen. So werden z.b. die fünf noch verbliebenen Vertragsärzte in Willingen und Diemelsee ab 1. Februar 2011 in den neu geschaffenen Bereitschaftsdienst Brilon (Nordrhein Westfalen) mit der Bereitschaftsdienstzentrale am dortigen Krankenhaus integriert. Durch solche Konzepte nimmt die Belastung des Einzelnen so weit ab, dass Vertragsarztpraxen auch in strukturschwachen Gegenden wieder attraktiver für potentielle Nachfolger werden. Eine Übersicht der einzelnen Versorgungsgebiete des ÄBD ist als Excel- Datei beigefügt (Anlage 1). Frage 9. Was kann die Landesregierung tun, um sowohl die ärztliche und fachärztliche Versorgung, als auch den Bereitschaftsdienst im Kreis Waldeck-Frankenberg sicherzustellen? Nach 75 Abs. 1 SGB V haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen die vertragsärztliche Versorgung in dem in 73 Abs. 2 SGB V bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Versicherten gegenüber die Gewähr dafür zu ü- bernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Wiesbaden, 11. Januar 2011 Stefan Grüttner Anlagen
5 Landkreis Waldeck-Frankenberg Anlage 1 Die Dienstzeiten sind lt. Notdienstordnung Feiertage, Brückentage und die Wochenenden von Samstag 08:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr durchgehend. Darüber hinaus gehende Zeiten stimmen die Ärzte untereinander ab und geben diese auf ihren Anrufbeantwortern bzw. in der Lokalpresse bekannt. Die Versorgungsformen sind ausschließlich kollegiale Vertretungen, keine ÄBD-Zentralen. Kollegiale Ärztliche Bereitschaftsdienste Allendorf/Battenberg/Dodenau/Hatzfeld (auch "Oberes Edertal" genannt) Frankenau/Vöhl/Geismar/Schmittlotheim Frankenberg/Bottendorf Gemünden/Haina/Löhlbach Rosenthal Arolsen/Twistetal Mitversorgte Orte Allendorf Battenfeld Haine Rennertehausen Battenberg Berghofen Dodenau Frohnhausen Laisa Biebighausen Eifa Hatzfeld Holzhausen Reddighausen Bromskirchen Frankenau Vohl Geismar Schmittlotheim Frankenberg Bottendorf Burgwald Gemünden Haina Löhlbach Roda Rosenthal Willershausen Bad Arolsen: Arolsen Arolsen-Volkhardinghausen Braunsen Bühle Helsen Kohlgrund Landau Massenhausen Meringhausen Neu-Berich Schmillinghausen Wetterburg Twistetal:
6 Bad Wildungen/Edertal Diemelsee/Willingen (ab zusammen mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Brilon, NRW) Berndorf Elleringhausen Gembeck Mühlhausen Nieder-Waroldern Ober-Waroldern Twiste Bad Wildungen: Albertshausen Armsfeld Bad Wildungen Bergfreiheit Braunau Frebertshausen Hüdingen Hundsdorf Mandern Odershausen Wega Edertal: Affoldern Anraff Bergheim Böhne Buhlen Edertal-Bringhausen Edertal-Hemfurth Gellershausen Giflitz Kleinern Königshagen Mehlen Wellen Diemelsee: Adorf Benkhausen Deisfeld Flechtdorf Giebringhausen Heringhausen Ottlar Rhenegge Schweinsbühl Stormbruch Sudeck Vasbeck Wirmighausen Willingen: Bömighausen Eimelrod Hemmighausen Neerdar Rattlar Schwalefeld
7 Usseln Welleringhausen Willingen Diemelstadt Diemelstadt: Ammenhausen Dehausen Helmighausen Hesperinghausen Neudorf Orphetal Rhoden Wethen Wrexen Korbach/Lichtenfels Korbach: Alleringhausen Eppe Fürstenberg Goldhausen Helmscheid Hillershausen Immighausen Korbach Lelabach Lengefeld Meineringhausen Nieder-Ense/Ober-Ense Nieder-Schleidern Nordenbeck Rhadern Rhena Strothe Lichtenfels: Goddelsheim Volkmarsen/Breuna/Niederelsungen Volkmarsen: Ehringen Herbsen Hörle Külte Lütersheim Breuna: Niederlistingen Oberlistingen Wettesingen Waldeck/Sachsenhausen Waldeck: Alraff Dehringhausen Freienhagen Höringhausen Netze Nieder-Werbe/Ober-Werbe Oberwerba Sachsenhausen
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