Anlage 9.3. zu 19 des Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII. mit. Einzelnachweis der Personen, für die keine Fahrtkosten abgerechnet werden

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1 Anlage 9 zum Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. SGB XII Anlage 9 zu 9 des Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. SGB XII mit Anlage 9. Anlage 9.2 Anlage 9.3 Auswertungsübersicht Basisdaten Einzelnachweis zur Ermittlung der Entfernungskilometer Einzelnachweis der Personen, für die keine Fahrtkosten abgerechnet werden Seite von 7

2 Anlage 9 zum Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. SGB XII Regelungen zur Ermittlung und Abgeltung der Fahrtkosten für die Beförderung der Menschen mit Behinderung von ihrem Wohnort in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einschließlich Berufsbildungsbereich und Tagesförderstätte nach 36 Abs. 3 SGB IX und zurück im Sinne der Regelungen des 9 des Rahmenvertrages nach 79 Abs. SGB XII. Geltungsbereich Die nachfolgenden Regelungen sind für die Fahrtdienste sowie alle Fahrtregelungen der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) für Fahrten von und zur WfbM einschließlich des Berufsbildungsbereiches und der Tagesförderstätten nach 36 Abs. 3 SGB IX anzuwenden, sofern mit den Werkstätten auf der Basis von vereinbarten Fahrtkostensätzen abgerechnet wurde. 2. Verfahren zur Ermittlung einer Entfernungskilometerpauschale 2. Entfernungskilometer 2.. Ermittlung der einfachen Entfernungskilometer (kürzeste Strecke im Sinne des Steuerrechts; die Ermittlung über Routenplaner ist möglich) vom Wohnort zur Werkstatt jedes einen Fahrdienst in Anspruch nehmenden Menschen mit Behinderung. Als Fahrdienst zählt auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Nicht erfasst werden Personen, die keine Kosten verursachen Die Summe aller Entfernungskilometer ergibt die Gesamtentfernungskilometer jeder Werkstatt bzw. Werkstattträgers Die Summe aller Werkstätten bzw. Werkstattträger ergibt die landesweiten Entfernungskilometer Im Rahmen der Ersterfassung ist ein Einzelnachweis in der Form der Anlagen 9.2 und 9.3 erstellt worden, der jährlich zum Stichtag 0.0. durch die Werkstatt fortzuschreiben ist und in der fortgeschriebenen Form die Grundlage für Folgeverhandlungen zum Budget bildet. 2.2 Landesweites Fahrtkostenbudget 2.2. Auf der Basis der derzeit vereinbarten Fahrtkostensätze in Verbindung mit den sich daraus errechnenden Fahrtkosten (Fahrtkostensatz x Abrechnungstage) zum Stichtag ergibt sich das Fahrtkostenbudget der Werkstatt bzw. des Werkstattträgers für das Jahr Die Summe aller Werkstatt- bzw. Werkstattträgerbudgets ergibt das landesweite Fahrtkostenbudget. Seite 2 von 7

3 Anlage 9 zum Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. SGB XII 2.3 Reduzierung des Budgetansatzes Das ermittelte landesweite Fahrtkostenbudget wird bis 2008 um insgesamt ,00 reduziert. Bezogen auf das Jahr 2004 wurden ,00 durch die Nichtweitergabe des Vergütungstarifs 2004 erbracht. Für 2005 beträgt das Reduzierungsvolumen ,00 ; für die Jahre 2006 bis 2008 jeweils Die Auswirkungen auf die Budgets der einzelnen Werkstätten bzw. Werkstattträger können der Anlage 9. entnommen werden. 3. Bildung von Fahrtkostenbudgets 3. Zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens werden mit den Werkstätten bzw. den Werkstattträgern Fahrtkostenbudgets vereinbart Die Budgetbildung kann im Sinne dieser Vereinbarung nur bezogen auf die in Kostenträgerschaft des LWV Hessen/ZGM SGB XII befindlichen Menschen mit Behinderung Verbindlichkeit erlangen. 3.2 Das Fahrtkostenbudget wird prospektiv für ein Jahr auf der Basis der Stichtagserhebung zum verbindlich vereinbart und zu gleichen Teilen vierteljährlich jeweils zum 5.02., 5.05., und 5.. ausgezahlt. 3.3 Die Abrechnung mit sonstigen Kostenträgern erfolgt auf der Basis der trägerbezogen vereinbarten Entfernungskilometerpauschale in Verbindung mit den festgestellten Entfernungskilometern im Einzelfall, sofern eine Budgetierung in der aufgezeigten Form nicht möglich ist. 3.4 Grundlage für die Budgetierung sowie die Ermittlung und Vereinbarung der trägerbezogenen Entfernungskilometerpauschale sind die aus der Anlage 9. hervorgehenden Werte. 4. Fortschreibung bzw. Veränderung der Budgets 4. Eine pauschale Anpassung der Kilometerpauschale im Rahmen der allgemeinen Kostensteigerungen ist möglich. Als Grundlage hierfür ist der Verbraucherindex für Verkehr des Hessischen statistischen Landesamtes heranzuziehen. Der Steigerungswert ist durch die Vertragskommission gem. 26 des Rahmenvertrages nach 79 Abs. SGB XII zu beschließen. 4.2 Nach Ablauf des Budgetvereinbarungszeitraumes kann bei Veränderungen der Entfernungskilometer oder bei strukturellen Veränderungen, die sich im Budget in der Größenordnung von +/- 3% niederschlagen - auf Antrag der Vertragspartner - das Budget neu errechnet und vereinbart werden. Seite 3 von 7

4 Anlage 9 zum Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. SGB XII 5. Qualitätskriterien 5. Die Fahrtdauer für eine einfache Fahrt soll 60 Minuten nicht übersteigen. 5.2 Sonderfahrten Sofern behinderungsbedingt eine Beförderung im allgemeinen Fahrdienst ausgeschlossen ist, ist die Beförderung dieser Personen im Rahmen eines Sondertransportes sicherzustellen. 6. Die Vertragspartner werden bis zum auf die Einführung eines Vergütungssystems für die Fahrtkosten hinwirken, welches auf einer landesweit einheitlichen Grundlage basiert. 7. Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Regelungen treten mit Wirkung vom in Kraft. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist frühestens zum möglich. Beschluss der Vertragskommission vom Seite 4 von 7

5 Anlage 9. zum Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. SGB XII Auswertungsübersicht Basisdaten 0,8400% 0,42% AZ Budget alt (Stichtag ) jährlicher Kürzungsbetrag Budget- veränderung (+) Budgetveränderung (-) Budget neu (Startbudget) Nachholung Kürzung aus 2004 Budget 2005 Entf.-KM (Stichtag ) km-satz , , , , , , , , ,45.568, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0.243, , , , , , ,66.657, , , , , , ,00 2.5, , , , , , ,9.769, , , ,00 0.0, , , , , , , ,42.392, ,8 3.30, , , , , , , , , , , , , ,6.325, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,65.229, , , , , , ,0.879, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,85.54, , , , , , ,07.879, , , ,55 8.0, , , , , , ,00 568, , ,42 284, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,2 5.50, , , ,70.024, , ,70 52, , , ,40 232, , ,43 6, , , ,70 927,7 3.04, ,57 463, , , ,90 4, , ,44 70, , , , , , ,95.79, , , ,20.736, ,20 868, , , ,00.366, ,00 683, , , , , , , , , , , , Seite 5 von 7

6 Anlage 9.2 zum Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. SGB XII Einzelnachweis zur Ermittlung der Entfernungskilometer Aktenzeichen LWV 0..0 Träger: Werkstatt (Standort) Stichtag (Bitte für jeden Werkstattstandort getrennt erstellen) lfd. Nr. Fahrteilnehmer (Name, Wohnort) Akten-Z. Kostenträger ) (verschlüsselt) Entfernungskilometer Summe 0 45 Zähler 0 45 Anzahl km ) Kostenträgerschlüssel: = ZGM = ZGM = ZGM = Arbeitsverwaltung 5 = Sonstige Kostenträger Summe 0 0 davon Sondertransporte Anzahl km ) Kostenträgerschlüssel: = ZGM = ZGM = ZGM = Arbeitsverwaltung 5 5 = Sonstige Kostenträger Summe 0 0 Seite 6 von 7

7 Anlage 9.3 zum Hessischen Rahmenvertrag nach 79 Abs. SGB XII Einzelnachweis der Personen für die keine Fahrtkosten abgerechnet werden Aktenzeichen LWV Träger: Werkstatt (Standort) Stichtag lfd. Nr. Name Akten-Z. Kostenträger ) (verschlüsselt) Bemerkungen Zähler Summe 0 46 ) Kostenträgerschlüssel: = ZGM = ZGM = ZGM = Arbeitsverwaltung 5 = Sonstige Kostenträger Summe 0 Seite 7 von 7

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