KT-Beschlüsse /2012; /2015 Forst (Lausitz), ;

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1 KT-Beschlüsse /2012; /2015 Forst (Lausitz), ; Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV des Landkreises Spree-Neiße Fortschreibung 2012 bis 2017

2 Erarbeitet durch: PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner Dr. Günzel, Salzwedel und Graf PartG Warschauer Straße 59a, Berlin Projektleitung: Dr. Ralf Günzel (Tel.: ) Mitarbeit: Dipl.-Ing. Alexander Mönch Dipl.-Geogr. Christian Rauhut Dipl.-Geogr. Martin Liebing Dipl.-Wirtsch.-Ing. Günter Kläring Forst (Lausitz)/Berlin, ; K r e i s t a g s b e s c h l u s s N r / verlängert (auch Anlagen- und Kartenteil) und präzisiert durch K r e i s t a g s b e s c h l u s s N r / Gliederung 1 Veranlassung, Rechtsrahmen und Inhalt des Nahverkehrsplanes 1 2 Rahmenbedingungen und gegenwärtiges Leistungsangebot im ÖPNV Raumstrukturelle u. verkehrliche Rahmenbedingungen der ÖPNV-Durchführung Lage und Raumstruktur Verwaltungsstruktur und Zentrale Orte Verkehrliche Rahmenbedingungen Streckennetz, Leistungsangebot und Unternehmensstruktur im ÖPNV Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Straßenpersonennahverkehr (übriger ÖPNV) Angebotsverknüpfung Erschließung und Anbindung der Siedlungseinheiten an Zentrale Orte - Allgemeine Bedienungsstandards und spezielle Vorgaben für den Schülerverkehr Angebotsqualität Gegenwärtige ÖPNV-Nachfrage SPNV-Nachfrage Nachfrage im übrigen ÖPNV 19 Seite KT-Beschluss Nr /2012; /2015

3 Seite 2.4 Gesamtbewertung, Mängelfeststellung, Handlungs- und Untersuchungsbedarf Erfolgskontrolle zur Durchführung des Nahverkehrsplanes Bestimmungsfaktoren und Entwicklung der ÖPNV-Nachfrage Entwicklung ÖPNV-relevanter Strukturdaten Einwohner und sozio-demografische Rahmenbedingungen Schüler und Schulstandorte Erwerbstätige, Arbeitsplätze und Berufspendler Standortentwicklung / Bauleitplanung und Tourismus Motorisierungsgrad Entwicklung von Verkehrsverhalten, Fahrgastnachfrage, Modal Split und Mobilität 33 4 Angebots- und Maßnahmenplan Verkehrspolitische Zielstellungen der ÖPNV-Gestaltung und finanzieller Handlungsrahmen des Aufgabenträgers Quantitative Bedienungsstandards im ÖPNV Allgemeingültige Vorgaben Gegenwärtige Einhaltung und Verbindlichkeit der Festlegungen Besondere Festlegungen für die Schülerbeförderung Entwicklung des SPNV-Angebotes Konzept zur quantitativen und qualitativen Entwicklung des Angebotes im üöpnv und Systemverknüpfungen Kategorisierung der Bedienungsrelationen Verknüpfung zwischen den ÖPNV-Systemen und Gestaltung der Zugangsstellen Sonstige Angebotsveränderungen und bedarfsabhängige Bedienung Qualität des Leistungsangebots und Qualitätsmanagement Vorgaben für die qualitative Angebotsentwicklung Qualitätsmanagement 62 KT-Beschluss Nr /2012; /2015

4 Seite 5 Organisation, Leistungsvereinbarung und Controlling Organisation des ÖPNV und Kooperationen Aufgabenträgerorganisation und Kooperationen Unternehmensorganisation Leistungsvergabe, Leistungsvereinbarung und Durchführungscontrolling Vergabeverfahren und Linienbündelung Leistungsvereinbarung und Durchführungscontrolling Marketing und Kundeninformation 70 6 Investitionsstrategie, Investitionsbedarf und Finanzierung Grundsätze der investiven Verwendung von Haushaltsmitteln in Verfügung des Aufgabenträgers Mittelbedarfsanmeldung für Investitionen der ÖPNV-Infrastruktur 73 7 Wirtschaftliche Entwicklungsbedingungen und Finanzierung des ÖPNV Tarifsystem und Tarifentwicklung Aufwands- und Ertragsentwicklung Finanzierungsbedarf und Finanzierungsplan 78 KT-Beschluss Nr /2012; /2015

5 Seite Tabellen und Schemata Tab. 2-1 ÖPNV-relevante Siedlungseinheiten nach Größengruppen 7 Tab. 2-2 Kursbuchstrecken, Zugangsstellen und SPNV-Angebot im Landkreis Spree-Neiße 9 Tab. 2-3 Reisezeiten von Berlin nach Cottbus und den Mittelzentren im LK Spree-Neiße 10 Tab. 2-4 Vergleich der Eisenbahn-Netzdichte Stand Tab. 2-5 Busliniennetz Landkreis Spree-Neiße nach Aufgabenträgern und Verkehrstagen 11 Tab. 2-6 Linienübersicht Busverkehr und Zuordnung zu Linienbündeln 14 Tab. 2-7 Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs 19 Tab. 3-1 Entwicklung der Einwohnerzahlen / Tab. 3-2 Anteil der Senioren (ü64) / Tab. 3-3 Analyse und Vorausberechnung der Schülerzahlen 2006 und / Tab. 3-4 Pendler aus Gemeinden des Landkreises Spree-Neiße nach Cottbus (2011) 28 Tab. 3-5 Pendler aus Cottbus nach Gemeinden des Landkreises Spree-Neiße (2011) 28 Tab. 3-6 Kreisüberschreitende Pendler (ohne Quelle Cottbus) nach Gemeinden des Landkreises Spree-Neiße (2011) 28 Tab. 3-7 Kreisüberschreitende Pendler (ohne Ziel Cottbus) aus Gemeinden des Landkreises Spree-Neiße (2011) 29 Tab. 3-8 Kreisinterne Pendlerhauptverflechtungen zwischen Gemeinden des Landkreises Spree-Neiße (2011) 29 Tab. 3-9 Entwicklung von Pkw-Bestand und Motorisierungsgrad / Tab Vorausberechnung der Fahrschülerzahlen und der sonstigen ÖPNV-Nutzeraufkommen / Tab. 4-1 Vorgaben für die Erreichbarkeit Zentraler Orte (Montag bis Freitag) 39 Tab. 4-2 Mindestbedienungsvorgaben Stadtverkehre 40 Tab. 4-3 Festlegung der Verknüpfungspunkte 51 Tab. 4-4 Realisierte Verknüpfungen 52 Tab. 4-5 Richtwerte für die Ausgestaltung von Haltestellen 54 Schema 1 Grundformen alternativer Bedienung 57 Schema 2 Quellen, Zuweisung und Verwendung der Landesmittel zur Förderung des üöpnv 77 KT-Beschluss Nr /2012; /2015

6 Kartenteil (in verlängerter Geltung bis 2017) Karte 1 Liniennetz 2012 Karte 2 ÖPNV-Netz nach Betreibern und Zentrale Orte Karte 3 Angebotshäufigkeit am Schultag 2012 Karte 4 Angebotshäufigkeit am Ferientag 2012 Karte 5 Angebotshäufigkeit am Samstag 2012 Karte 6 Angebotshäufigkeit am Sonn- und Feiertag 2012 Karte 7 Angebotshäufigkeit in Forst, Guben und Spremberg am Schultag 2012 Karte 8 Angebotshäufigkeit in Forst, Guben und Spremberg am Ferientag 2012 Karte 9 Angebotshäufigkeit in Forst, Guben und Spremberg am Samstag 2012 Karte 10 Angebotshäufigkeit in Forst, Guben und Spremberg am Sonntag 2012 Karte 11 Karte 12 Karte 13 Karte 14 Karte 15 Karte 16 Karte 17 Karte 18 Karte 19 Erreichbarkeit der Nahbereichszentren am Schultag Erreichbarkeit der Nahbereichszentren am Ferientag Erreichbarkeit der Mittelzentren am Schultag Erreichbarkeit der Mittelzentren am Ferientag Erreichbarkeit des Oberzentrums Cottbus am Schultag Erreichbarkeit des Oberzentrums Cottbus am Ferientag Nachfrage 2010 am Schultag Nachfrage 2010 am Samstag Nachfrage 2010 am Sonntag Karte 20 Pendlerverflechtungen 2011 Karte 21 Veränderung der Pendlerverflechtungen 2011 zu 2005 Karte 22 Schulstandorte Karte 23 Kategorisierung der Bedienungsrelationen und Verknüpfungspunkte Karte 24 Tarifwaben des VBB-Tarifs Anlagen (in verlängerter Geltung bis 2017) 0 Abwägungsprotokoll zum Beteiligungsentwurf 2-1 Linienliste und Leistungsangebot 2-2 Anbindungsanalyse nach Bedienungsstandard Erreichbarkeit Zentraler Orte 6-1 Richtlinie zur Förderung von Investitionen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr (RL ÖPNV-Invest), mit Anlagen 6-2 Vorhabenliste Investitionen Infrastruktur KT-Beschluss Nr /2012; /2015

7 Abkürzungen AEUV ALF ALT AT BA B+R Beff. Bf Bhf BOKraft BüBu BVerwG BZ CB CV E/A EC EEV EuGH FeV FP (Fp) Fpl-km Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anruflinienfahrt Abruflinientaxi Aufgabenträger Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Bike & Ride Beförderungsfälle Bahnhof (bahnübliche Abkürzung) Bahnhof (in Busfahrplänen usw. übliche Abkürzung) Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr Bürgerbus Bundesverwaltungsgericht Landkreis Bautzen Stadt Cottbus Cottbusverkehr GmbH Ein- und Aussteiger EuroCity, Zugprodukt im Fernverkehr der DB AG Enhanced Environmentally Friendly Vehicle Europäischer Gerichtshof Fahrerlaubnisverordnung Fahrtenpaar(e) Fahrplankilometer (Nutzfahrleistung laut Fahrplan, ohne Leerkilometer) f. folgende (Seite) ff. FT Ft GL GR GVFG GWB HAFAS Hbf Hp HVZ IC/ICE K+R KBS KONTIV LB fortfolgende (Seiten) Ferientag Feiertag Gelenklinienbus Landkreis Görlitz Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) HaCon-FahrplanAuskunftsSystem Hauptbahnhof Haltepunkt (SPNV-Zugangsstelle auf der freien Strecke) Hauptverkehrszeit InterCity/Express, Produkte des Schienenpersonenfernverkehrs der DB AG Kiss & Ride Kursbuchstrecke Kontinuierliche Erhebung zum Verkehrsverhalten im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr LausitzBahn Produkt des SPNV-Regionalverkehrs des Betreibers VEOLIA (Connex) KT-Beschluss Nr /2012; /2015

8 LBV Landesamt für Bauen und Verkehr, Genehmigungsbehörde für Linienverkehre nach 42 PBefG LDS 1 LDS 2 LEO LEP B-B LK LOS LT LTF MIL MIV MotGrd MZ NBZ NV NVG NVP NVZ ÖDA ODEG OE ÖDK ÖPNVFV BB ÖPNVG BB OSL OT OZ P+R PBefG Pkm Pkw RB RBL RBO RE RegG RL, RiLi Rs. RVS RZ Statistisches Amt Berlin-Brandenburg (früher: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) Landkreis Dahme-Spreewald Leo-Reisen Omnibuscenter Leonhard Niedergesäß Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg Landkreis Landkreis Oder-Spree Linientaxi Linientaxi mit Flächenerschließung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Motorisierter Individualverkehr Motorisierungsgrad (Pkw-Bestand je 1000 Einwohner) Mittelzentrum Nahbereichszentrum (ehem. Grundzentren und Kleinzentren) Neißeverkehr GmbH Niederschlesische Verkehrsgesellschaft mbh Nahverkehrsplan Nebenverkehrszeit bzw. Normalverkehrszeit Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Ostdeutsche Eisenbahn GmbH Produkt des SPNV-Regionalverkehrs des Betreibers ODEG Öffentliche Dienstleistungskonzession ÖPNV-Finanzierungsverordnung des Landes Brandenburg Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Gesetz) des Landes Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Ortsteil Oberzentrum Park & Ride Personenbeförderungsgesetz Personenkilometer (Personen x Kilometer, Personenbeförderungsleistung) Personenkraftwagen RegionalBahn, Produkt des SPNV der DB AG Rechnergestütztes Betriebsleitsystem Regionalbusgesellschaft Oberlausitz mbh RegionalExpress, Produkt des SPNV der DB AG Regionalisierungsgesetz Richtlinie Rechtssache Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald Reisezeit KT-Beschluss Nr /2012; /2015

9 Sa SE SGB IX SL So SPN SPNV Samstag Siedlungseinheit Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch Standardlinienbus Sonntag Landkreis Spree-Neiße Schienenpersonennahverkehr SrV+ System repräsentativer Verkehrsbefragungen, Version + SV SVZ üöpnv VBB VGOSL VO VOL/A VU VV WE VSE ZOB Schülerverkehr Schwachverkehrszeit übriger Öffentlicher Personennahverkehr (straßengebundener, einschl. wasserstraßengebundener ÖPNV im Sinne des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg) Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbh Verordnung (hier Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vom , in Kraft getreten am ) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A Verkehrsunternehmen Verkehrsvertrag Wochenende Verkehrsgesellschaft Schwarze Elster mbh Zentraler Omnibusbahnhof KT-Beschluss Nr /2012; /2015

10 1 Veranlassung, Rechtsrahmen und Inhalt des Nahverkehrsplanes Die Sicherstellung der ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge in Verantwortung der Länder. Nach der Legaldefinition ist der ÖPNV die allgemein zugängliche Beförderung von Personen, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorortoder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. 1 Er umfasst den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Eisenbahn und den ÖPNV im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen des Linienverkehrs. 2 Der ÖPNV soll der Mobilitätssicherung aller Teile der Bevölkerung, der Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen in Teilgebieten mit unterschiedlicher Bevölkerungsdichte und Siedlungsstruktur, der Attraktivität der Wohn- und Gewerbestandorte, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. In Ballungsgebieten soll der ÖPNV darüber hinaus als eine möglichst attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr gestaltet werden und zu dessen Dämpfung beitragen. Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie als solcher definierter landesbedeutsamer Verkehrslinien anderer Verkehrsträger ist nach 3 Absatz 1 des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg (ÖPNVG BB) 3 das Land Brandenburg, soweit nicht Teile dieser Zuständigkeit nach Absatz 2 auf Antrag auf Landkreise und kreisfreie Städte übertragen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg sind nach 3 Absatz 3 ÖPNVG BB Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üöpnv) 4 sowie nach 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) Träger der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler. 5 Das für den ÖPNV maßgebende Landesrecht im Land Brandenburg definiert den üöpnv als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Aufgabenträger. Das schließt ausdrücklich auch den Schülerverkehr ein. Entsprechend 7 ÖPNVG BB hat das Land Brandenburg zunächst in 2007 und dann alle 5 Jahre einen Landesnahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr und landesbedeutsame Linien anderer Verkehrsträger des ÖPNV aufzustellen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg vom ist eine solche Verpflichtung für die zuständigen Aufgabenträger des üöpnv entfallen. Gemäß 8 ÖPNVG BB können die Landkreise und kreisfreien Städte kommunale Nahverkehrspläne aufstellen. Wenn sie das tun, müssen diese aber sinngemäß den Grundsätzen, Zielen und inhaltlichen Vorgaben gemäß 7 Absatz 3 Nr. 1 und 2 und Absatz 4 Nr. 1 bis 5 ÖPNVG BB entspre Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl I, S. 2871); 1; 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (GBl I, S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 7. September 2007 (GBl I, S. 2246), 8 Absatz 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG BB) vom 26. Oktober 1995, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes (berichtigt GVBl. I/07, Seite 35) vom 18. Dezember 2006 ( GVBl. I/06, S. 187 entspricht dem ÖPNV im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes Brandenburgisches Schulgesetz (BrbSchulG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 2. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom , GVBl. I/09, S. 262, 269 KT-Beschluss Nr /2012; /2015 1

11 chen sowie die Ziele der Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung berücksichtigen, sofern derartige Festlegungen getroffen wurden. Somit sind nach 7 Absatz 3 ÖPNVG BB zu berücksichtigen: 1. die Erfordernisse der Raumordnung und der Bauleitplanung, 2. die Ziele und Grundsätze nach 2 sowie die besondere Bedeutung einer verkehrsgerechten Zuordnung und Anbindung der Schulen im Sinne von 2 Abs. 3, und gemäß 7 Absatz 4 mindestens Angaben enthalten über: 1. den Bestand und die Vorstellungen des Aufgabenträgers zur zukünftigen Entwicklung der Netzund Linienentwicklung, 2. den Bestand und die zu erwartende Entwicklung des Fahrgastaufkommens, 3. die Rahmenvorstellungen des Aufgabenträgers hinsichtlich zukünftiger Anforderungen an die Gestaltung des Verkehrsangebots, insbesondere über a. die angestrebten Angebotsveränderungen in betrieblicher und tariflicher Hinsicht, b. die öffentliche Sicherheit der Fahrgäste, c. die Qualität von Fahrzeugen und baulichen Anlagen, 4. den Investitionsbedarf und die Entwicklung der Betriebskosten und 5. das Finanzierungskonzept. Darüber hinaus sind Grundsätze einzuhalten, die in 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vorgegeben sind. Der Nahverkehrsplan soll vorhandene Verkehrsstrukturen berücksichtigen, ist unter Mitwirkung der vorhandenen Verkehrsunternehmen aufzustellen und darf nicht zu Ungleichbehandlungen dieser führen. Es ist zunehmende Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebotes anzustreben. Der Landkreis Spree-Neiße hat 1997 erstmals einen Nahverkehrsplan aufgestellt und diesen 2001 und 2007 fortgeschrieben. Die vorliegende dritte Fortschreibung für den Zeitraum 2012 bis 2016 hat insbesondere folgende Veränderungen und Erfordernisse zu berücksichtigen: weitere Veränderungen der Fahrgastpotenziale aus der raumstrukturellen und demografischen Entwicklung im Kreisgebiet, strukturelle Veränderungen im Verkehrsbedarf und bei den Verknüpfungsanforderungen, die sich aus der schrittweisen Neustrukturierung des Beförderungsangebotes in den zurückliegenden Jahren ergeben haben und weiterhin ergeben werden, die Setzung notwendiger Rahmenbedingungen und Vorgaben für künftige Leistungsvergaben, die Erhaltung und weitere Vervollkommnung des Verkehrsangebotes, möglichst ohne eine Aufstockung der Haushaltmittel des Aufgabenträgers für den Defizitausgleich, unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung der Landesförderung für den ÖPNV, das zunehmende Gewicht bedarfsabhängiger Angebote als ein wesentliches Mittel der sachgerechten Angebots- und Aufwandsumverteilung, das Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße am in Ablösung der bisher anzuwendenden Verordnungen 1191/69 KT-Beschluss Nr /2012; /2015 2

12 und 1107/70 6, mit veränderten oder völlig neuen Anforderungen an die Organisation der Leistungsvergabe-, Leistungsvereinbarung und abgeltung, bei bislang nicht erfolgter Anpassung des bundesdeutschen Personenbeförderungsrechts, höhere Anforderungen an die Qualität und Zuverlässigkeit des Leistungsangebots, die Berücksichtigung von Anforderungen älterer und mobilitätseingeschränkter Personen sowie aus den Wirkungen des ÖPNV auf die Reduzierung der Umweltbelastung, und zwar durch eine Beeinflussung des Modal Split und durch die ÖPNV-Durchführung selbst, erhöhte Anforderungen an Umfang und Detailliertheit der Vorgaben und Planungen, die auch die Kontrolle der vertragsgerechten Leistungsdurchführung sowie künftige Verfahren der Leistungsvergabe und Genehmigungserteilung zu berücksichtigen haben. Der Nahverkehrsplan bildet den grundsätzlichen Rahmen der Planung des üöpnv unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanungen des SPNV. Der Nahverkehrsplan soll gemäß 8 Absatz 3 PBefG den Charakter von Rahmenvorgaben haben und die unternehmerische Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten der konzessionstragenden Verkehrsunternehmen nicht mehr einschränken als im öffentlichen Interesse notwendig ist. Er muss andererseits unter den gegebenen Rahmenbedingungen so konkret sein, dass er als das von der Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers legitimierte Instrument geeignet ist, die verkehrspolitischen Ziele und finanzpolitischen Notwendigkeiten der ÖPNV-Gestaltung umzusetzen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des PBefG verpflichtet wie auch schon die jetzt gültige Fassung vom in 8 Absatz 3 die Genehmigungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Aufgabenträger, den Verkehrsunternehmen und den Verbundorganisationen im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung zur integrierten Verkehrsgestaltung und dabei einen beschlossenen Nahverkehrsplan zu berücksichtigen. 7 Im Hinblick auf die Finanzierung des Leistungsangebotes im üöpnv und dessen eigenwirtschaftliche (kommerzielle) oder gemeinwirtschaftliche Genehmigungsfähigkeit sind die Kriterien der Eigenwirtschaftlichkeit von großer Bedeutung. Diese sind im Einklang mit den Bestimmungen der VO (EG) 1370/2007 festzulegen. Eigenwirtschaftlich sind danach Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch a) Beförderungserlöse, b) Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von allgemeinen Vorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der VO (EG) 1370/2007, c) sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der VO (EG) 1370/2007 darstellen. 6 7 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1161/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates, Amtsblatt der EU vom Gesetzentwurf der Bundesregierung vom zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften, Bundesrats- Drucksache 462/11, Artikel 1, Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Der Entwurf wurde durch das Bundeskabinett beschlossen, vom Bundesrat jedoch nicht bestätigt. Es ist gegenwärtig schwer absehbar, wann die nun schon seit 2 Jahren andauernde Diskussion um diese dringend benötigte Anpassung an die europäische Rechtslage beendet sein wird. KT-Beschluss Nr /2012; /2015 3

13 Das ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg in der derzeit geltenden Fassung 8 und die darauf basierende ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) 9 haben Neuregelungen zur Förderung des üöpnv aus Bundesund Landesmitteln zur Stärkung der Aufgaben- und Finanzverantwortung der Aufgabenträger getroffen. Darin einbezogen sind die früheren Landesmittel für Ausgleichszahlungen nach 45a PBefG, die auf der Grundlage von 64a PBefG durch eine landesrechtliche Regelung ersetzt wurden. Die nähere Darstellung der aktuellen Finanzierungsregelungen für den üöpnv erfolgt im Abschnitt 7. Der damit abgesteckte Finanzierungsrahmen für den üöpnv ist allerdings nicht in allen Teilen für den Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplanes gesichert. Dafür sprechen vor allem folgende Aspekte: Im Jahr 2012 erfolgt eine Revision der Mittelaufteilung nach dem Regionalisierungsgesetz, aus denen die Landesmittelzuführung maßgebend gespeist wird. Die Sparzwänge im Landeshaushalt könnten sich zusätzlich auf die Höhe der für den üöpnv bereitzustellenden Mittel auswirken. Nicht auszuschließen ist ein Vorziehen der vorgesehenen Revision der Mittelaufteilung nach dem Entflechtungsgesetz in den Planungszeitraum bis 2016, was sich auf die investiv zu verwendende Bereitstellung von Landesmitteln auswirken könnte. Falls die im bisher vorliegenden Entwurf zur Novellierung des PBefG vorgesehene Stellung der Mittel nach 45a PBefG beschlossen wird, diese also aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 1370/2007 auszunehmen ist, wäre die gegenwärtige landesrechtliche Regelung zur Verwendung dieser Mittel zu überprüfen. Das Land Brandenburg hat angekündigt, auf der Grundlage vorstehend genannter Änderungstatbestände zum sein ÖPNV-Gesetz und die ÖPNV-Finanzierungsverordnung neu zu gestalten. Zu diesem Zweck hat das zuständige Landesministerium ein Evaluierungsgutachten zur Neuordnung der ÖPNV- Finanzierung 10 erstellen lassen, welches im Februar 2012 veröffentlich worden ist. Dieses Gutachten empfiehlt nur geringfügige Anpassungsmaßnahmen der strukturellen Landesförderung des üöpnv und trifft keine Aussagen zu absoluten Förderbeträgen Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz ÖPNVG) vom 26. Oktober 1995, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes (berichtigt GVBl. I/07 S. 35) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I/06 [Nr. 18], S. 187 Verordnung über die Finanzierung des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs im Land Brandenburg (ÖPNV-Finanzierungsverordnung ÖPNVFV) vom , GVBl II, S. 42, zuletzt geändert durch die 2. Änderungsverordnung vom , GVBl II, S. 307 Evaluierung des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Land Brandenburg. KCW Berlin/Nahverkehrsberatung Südwest Heidelberg im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, KT-Beschluss Nr /2012; /2015 4

14 2 Rahmenbedingungen und gegenwärtiges Leistungsangebot im ÖPNV 2.1 Raumstrukturelle und verkehrliche Rahmenbedingungen der ÖPNV-Durchführung Lage und Raumstruktur Der Landkreis Spree-Neiße liegt im Südosten des Landes Brandenburg und ist Teil der Lausitz bzw. der Niederlausitz. Er umschließt vollständig die kreisfreie Stadt Cottbus. Angrenzende Kreise sind im Nordosten Oder-Spree, im Nordwesten Dahme-Spreewald und im Westen Oberspreewald-Lausitz (alle Land Brandenburg). Im Süden grenzen die Landkreise Bautzen und Görlitz (Freistaat Sachsen) an und im Osten die Wojewodschaft Lubuskie (Republik Polen). Grenzübergreifende Verkehrsverbindungen mit der Republik Polen sind in Guben und Forst vorhanden. Mit einer Wohnbevölkerung per von Personen und einer Fläche von km² und somit einer Bevölkerungsdichte von 77 Einw./km² gehört der Landkreis zu den insgesamt dünn besiedelten Gebieten Deutschlands und liegt aufgrund der in den letzten Jahren deutlich rückläufigen Einwohnerzahlen jetzt auch unter dem Landesdurchschnitt von 85 Einw./km², jedoch noch über dem Durchschnitt der Landkreise des Landes Brandenburg von 74 Einw./km². Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Land Brandenburg zu den am dünnsten besiedelten Bundesländern gehört. Die Verteilung der Bevölkerung wie auch der Wirtschaftsstandorte innerhalb des Landkreises ist stark auf die Zentralen Orte konzentriert. Andererseits gibt es weite Teilräume, die extrem dünn besiedelt sind (häufig weniger als 20 Einw./km²) und ohne bedeutende Wirtschaftsstandorte. Darunter befinden sich ausgedehnte Konversionsflächen und Bergbau- bzw. Bergbaufolgelandschaften. Der Dispersionsgrad innerhalb der Siedlungsstruktur (Anteil von Streusiedlungen) ist gemessen an der Gesamtsituation im Land Brandenburg nicht außergewöhnlich hoch. Das Landschaftsbild ist geprägt wie in kaum einer anderen Region Deutschlands von durch den Braunkohlentagebau devastierten Gebieten (gesamter Raum zwischen Cottbus und Forst im Osten sowie zwischen Spremberg und Welzow im Süden), durch die Kultur- und Erholungslandschaft des Oberspreewald im Nordwesten des Kreisgebietes (Raum Burg/Spreewald), von ausgedehnten Wald- und Heidelandschaften im Nordosten des Kreisgebietes (Bärenklauer und Jänschwalder Heide, Anteile am Schlaubetal) sowie im Südosten des Kreisgebietes (Raum Döbern, Muskauer Faltenbogen), von Konversionsflächen, insbesondere am nördlichen Rand des Kreisgebietes (Lieberoser Heide) durch das Erholungsgebiet Talsperre Spremberg (zwischen Cottbus und Spremberg). Der Landkreis bekennt sich zu seiner wirtschaftlichen Tradition als Bergbau- und Energieregion. Dementsprechend ist das Kreisgebiet stark geprägt durch die Standorte der Bergbau- und Energiewirtschaft, vor allem in den Räumen Spremberg/Schwarze Pumpe/Welzow sowie Peitz/Jänschwalde. Weitere wichtige Wirtschaftsstandorte sind Guben, die Kreisstadt Forst, Döbern und Tschernitz. Entsprechend der neu ausgerichteten Wirtschaftsförderung im Land Brandenburg gibt es im Kreisgebiet mit Spremberg einen Regionalen Wachstumskern (RWK) und es wurden mit Spremberg, Peitz und Guben 3 Branchenschwerpunktorte festgelegt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sowohl die Stadt Cottbus als auch die unmittelbar an das Kreisgebiet angrenzenden Orte Vetschau und Lübbenau Regionale Wachstumskerne und/oder Branchenschwerpunktorte sind. KT-Beschluss Nr /2012; /2015 5

15 Der Landkreis Spree-Neiße hat insbesondere aufgrund der bergbau- und energiewirtschaftlichen Ausrichtung nur bedingt gute landschaftliche, durchaus aber gute kulturelle und kulturhistorische Voraussetzungen für den Tourismus. Ein großer Teil der touristischen Ziele sind innerhalb der Zentralen Orte gelegen und dadurch gut durch den ÖPNV angebunden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe flächenhafter Ziele, die keine konzentrierte Fahrgastnachfrage im ÖPNV-Linienverkehr erzeugen und somit schwer durch den ÖPNV anzubinden sind Verwaltungsstruktur und Zentrale Orte Verwaltungsstruktur (1) Das Gebiet des Landkreises besteht aus den amtsfreien Städten: den amtsfreien Gemeinden: den amtsangehörigen Gemeinden der Ämter: Amt Burg (Spreewald) Amt Döbern-Land Amt Peitz Forst (Lausitz) Guben Spremberg Welzow Drebkau Kolkwitz Neuhausen/Spree Schenkendöbern mit der Gemeinde Burg (Spreewald) als Amtssitz und den Gemeinden Briesen, Dissen-Striesow, Schmogrow-Fehrow, Guhrow, Werben mit der Stadt Döbern als Amtssitz und den Gemeinden Neiße-Malxetal, Felixsee, Jämlitz-Klein Düben, Tschernitz, Wiesengrund, Hornow-Wadelsdorf, Groß Schacksdorf-Simmersdorf mit der Stadt Peitz als Amtssitz und den Gemeinden Drachhausen, Drehnow, Heinersbrück, Tauer, Turnow-Preilack, Teichland, Jänschwalde (2) Sitz der Verwaltung des Landkreises ist die Stadt Forst (Lausitz). Folgende Zentrale Orte sind mit Bedeutung für den Landkreis Spree-Neiße festgelegt bzw. werden im Rahmen des Nahverkehrsplanes als solche verwendet (vgl. Karte 1): Innerhalb des Landkreises kein Oberzentrum 3 Mittelzentren: Guben, Forst (Lausitz), Spremberg 6 Zentrale Orte der Nahbereichsebene 11 : Burg (Spreewald), Peitz, Drebkau, Welzow, Döbern, Kolkwitz 11 Werden im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) 2009 nicht mehr festgelegt; hilfsweise werden für die Zwecke der Nahverkehrsplanung die ehemaligen Grund- und Kleinzentren einheitlich als Nahbereichszentren weiterverwendet. KT-Beschluss Nr /2012; /2015 6

16 Außerhalb des Kreisgebietes 1 Oberzentrum: Cottbus 1 Mittelzentrum: Weißwasser 2 Nahbereichszentren: Vetschau, Bad Muskau Die Gemeinden sind wegen ihrer zunehmenden Zentralisation keine für die Planung und Bewertung der ÖPNV-Erschließung geeigneten räumlichen und statistischen Einheiten mehr. Daher wurden ÖPNVrelevante Siedlungseinheiten erfasst. Dabei handelt es sich um räumlich abgegrenzte Einheiten zusammenhängender Wohnbebauung (auch unter Einschluss von Gewerbegebieten) mit wenigstens 100 Einwohnern. Für den Landkreis Spree-Neiße können nach diesen Kriterien 109 Siedlungseinheiten bestimmt werden. Sie sind in Anlage 2-2 aufgelistet und nach Größengruppen gegliedert, die sich an der Staffelung der Vorgaben für den Bedienungsstandard orientieren. 12 Überwiegend handelt es sich dabei um Orts- oder Gemeindeteile. Nur in einzelnen Fällen sind sie noch mit Städten und Gemeinden identisch. Ortsteile der Mittelzentren wurden in Anlage 2-2 nur dann erfasst, wenn sie außerhalb der durch die Stadtlinien bedienten städtischen Bereiche liegen. Zusammenfassend ist die Aufgliederung der Siedlungseinheiten in Tabelle 2-1 dargestellt. Tabelle 2-1 ÖPNV-relevante Siedlungseinheiten nach Größengruppen Größengruppe (Einwohnerzahl) Anzahl 100 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und darüber Verkehrliche Rahmenbedingungen Die Dichte und Verteilung der Zentralen Orte im Kreisgebiet sichert für die Siedlungseinheiten günstige Verbindungen zu wenigstens einem Mittelzentrum. Mehrheitlich gilt das auch für die Verbindungen zum Oberzentrum Cottbus. Aus Anlage 2-2 geht die Erschließung der Siedlungseinheiten durch ÖPNV- Verbindungen hervor. Danach haben 14 ausgewiesene Siedlungseinheiten eine direkte (fußläufig erreichbare) Anbindung an das SPNV-Netz. Zusätzlich sind die Bahnhöfe in den Mittelzentren über Stadtbuslinien erreichbar. Weiterhin werden alle ÖPNV-relevanten Siedlungseinheiten durch Buslinien bedient, davon fünf (Drewitz, Grabko, Jerischke, Klein Jamno und Preschen) nur an Schultagen. 12 vgl. Abschnitt 4.2, insbesondere Tabelle 4-1. Der NVP sah 107 Siedlungseinheiten (SE) vor. Neben Verschiebungen zwischen den einzelnen Größenklassen rührt die Änderung daher, dass die SE Bohrau (Stadt Forst) nicht mehr berücksichtigt ist (jetzt unter 100 Einwohner), andererseits die SE Kaltenborn (Stadt Guben) zusätzlich abgegrenzt worden ist sowie die SE Spremberg und Guben zur Vervollständigung zusätzlich aufgenommen worden sind. KT-Beschluss Nr /2012; /2015 7

17 Strukturell begründet haben sich vor allem auf Cottbus zulaufende Radial-Verkehrsachsen herausgebildet. Das gilt sowohl für das Straßen- als auch für das Schienenverkehrsnetz. Es handelt sich zum einen um die Strecken bzw. Streckenkorridore (Hoyerswerda) Spremberg - Cottbus (Frankfurt (Oder) Eisenhüttenstadt) - Guben Peitz Cottbus Forst (Lausitz) Cottbus (Berlin Lübbenau) Kolkwitz Cottbus (Falkenberg Finsterwalde Calau) Kolkwitz Cottbus (Dresden Senftenberg) Drebkau Cottbus. Ergänzt wurden diese in den letzten Jahren durch Gestaltungsmaßnahmen des Aufgabenträgers üöpnv durch die Radialachsen (Lübben Burg (Spreewald) Cottbus Tschernitz Döbern Cottbus (Lieberose) Peitz Cottbus. Daneben gibt es eine Reihe Tangential-Verkehrsachsen, welche die Zentralen Orte des Kreisgebietes unabhängig von der Verkehrsbeziehung mit dem Oberzentrum Cottbus untereinander verbinden: Guben Forst Spremberg Döbern Forst Spremberg Welzow. Diesen Tangentialverkehrsachsen ist gemein, dass sie nicht durch Schienenverkehre bedient werden. Im Landkreis Spree-Neiße verlaufen 6 noch in Betrieb befindliche Eisenbahnstrecken mit dem gemeinsamen Knotenpunkt Cottbus. Das sind die Strecken: Berlin Lübbenau (Spreewald) Cottbus Cottbus Guben Cottbus Forst (Lausitz) Cottbus Spremberg Weißwasser Görlitz Cottbus Ruhland Dresden/Falkenberg (Elster) Leipzig/Halle (Saale) Falkenberg (Elster) Cottbus. In Guben besteht durch die anschließende Strecke Guben Eisenhüttenstadt Frankfurt (Oder) eine Verknüpfung mit der Magistrale Magdeburg Brandenburg (Havel) Berlin Frankfurt (Oder). Die im Kreisgebiet betriebene Streckenlänge beträgt 108 km. Es werden 16 Zugangsstellen bedient (vgl. Tabelle 2.2 im Abschnitt 2.2.1). Das Netz im übrigen ÖPNV ist flächendeckend. Insbesondere im Bereich der ausgedehnten Wald- und Bergbaugebiete und in einigen Randgebieten des Kreises mit extrem dünner Besiedlung treten große Achsenzwischenräume auf, teilweise auch mit Lücken im Straßennetz, die eine wirtschaftliche ÖPNV- Angebotsgestaltung, zumindest auf konventionelle Art und Weise in diesen Bereichen erschweren oder sogar ausschließen. KT-Beschluss Nr /2012; /2015 8

18 2.2 Streckennetz, Leistungsangebot und Unternehmensstruktur im ÖPNV Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Die Eisenbahnstrecken im Landkreis Spree-Neiße sind 7 Kursbuchstrecken (KBS) zugeordnet. Tabelle 2-2 stellt diese mit den Zugangsstellen und dem SPNV-Angebot nach dem Stand vom dar. Tabelle 2-2 Kursbuchstrecken, Zugangsstellen und SPNV-Angebot im Landkreis Spree-Neiße Kursbuchstrecke Zugangsstellen in SPN Liniennummer, Betreiber Laufweg Angebotscharakteristik in SPN 202 Kunersdorf Kolkwitz 208 Leuthen (Cottbus) Drebkau Kolkwitz-Süd Klinge Forst (Lausitz) 211 Guben Kerkwitz Jänschwalde Ost Jänschwalde Peitz Ost Teichland 215 (ohne) 220 Spremberg Bagenz Neuhausen (Cottbus) RE 2 DB Regio Wismar Wittenberge Berlin Lübbenau (Spreewald) Cottbus RE 18 DB Regio Cottbus Ruhland Dresden/Falkenberg (Elster) RB 43 DB Regio Falkenberg (Elster) Calau (NL) - Cottbus OE 46 ODEG Cottbus Forst (Lausitz RE 11 DB Regio Frankfurt (Oder) Eisenhüttenstadt - Cottbus Stundentakt mit 20 Zugpaaren (Zp) täglich in Kolkwitz und Kunersdorf hält abwechselnd nur jeder 2. Zug Zusätzlich verkehrt auf der KBS ein verlängertes Zugpaar der RB 14 in der Relation Cottbus - Berlin-Schönefeld Stundentakt mit 19 Zp täglich im Streckenteil Cottbus Ruhland stündlich Halt in Drebkau, zweistündlich in Leuthen (Cottbus) Anschließender Streckenteil nach/von Dresden: Stundentakt mit 17 Zp täglich, davon 8 durchgehend, 9 mit Umstieg in Ruhland Anschließender Streckenteil nach/von Falkenberg: durchgehend 2 Zp täglich (+1 Zp nach/von Elsterwerda), von Mo-Fr zusätzlich 7 Zp, mit Umstieg in Ruhland täglich 7 bzw. 8 Züge (Richtung H/R) Zweistundentakt, Richtung H 8 Züge täglich, Mo-Fr zusätzlich 2 Züge Richtung R 9 Züge täglich +1 Zug Mo-Fr Stundentakt mit 17 Zp täglich und einem zusätzlichen Zp Mo-Fr, der letzte Zug Richtung H verkehrt Fr und Sa 1 h später als an den übrigen Wochentagen Stundentakt, 16 Zp täglich und Mo-Fr 1Zp zusätzlich mit Halten auf allen Bahnhöfen, in Tagesrandlage zusätzlich 2 Zp täglich ohne Halt bzw. mit eingeschränkten Halten zwischen Guben und Cottbus Züge der Linie RE 11 haben in Frankfurt (Oder) Anschluss vom/zum RE 1 [Magdeburg Hbf Brandenburg Hbf Potsdam Hbf Berlin Frankfurt (Oder)], Kursbuchstrecke 201, mit Übergangszeiten <10 min; 3 bzw. 4 Züge des RE 11 (Richtung H/R) in Tagesrandlage fahren von bzw. nach Berlin als Züge des RE 1 durch RE 10 Leipzig - Cottbus DB Regio OE 65 ODEG Zittau Görlitz Weißwasser - Cottbus Zweistundentakt mit 8 Zp, darunter 1 Zp nicht an Sonn- u. Feiertagen, kein Halt in Kolkwitz-Süd, überlagert RB 43 Stundentakt, im Streckenteil Spremberg Cottbus Richtung H 18 Züge täglich, Richtung R 17 Züge täglich, zusätzlich 2 Züge Mo-Fr KT-Beschluss Nr /2012; /2015 9

19 Das in Tabelle 2-2 dargestellte Angebot wird von den Unternehmen DB Regio AG mit den Zugprodukten Regional-Express (RE) und Regionalbahn (RB) sowie von der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG, Kennung der Nahverkehrszüge durch OE) erbracht. Die Kursbuchstrecken 215 und überlagern sich zwischen den Bahnhöfen Falkenberg (Elster) und Cottbus, wobei der Bahnhof Kolkwitz-Süd von dem auf KBS 215 verkehrenden RE 10 ohne Halt durchfahren wird. Der allen KBS gemeinsame Knoten Cottbus ist fahrplantechnisch als Nullknoten ausgestaltet, d. h. alle Züge treffen wenige Minuten vor der vollen Stunde ein und fahren kurz nach dieser ab, so dass ein wechselseitiger Umstieg zwischen allen Zügen möglich ist. Die Zugangsstellen im Kreisgebiet haben keine Verknüpfung zwischen SPNV-Linien. Auch SPNV-Verbindungen der Mittelzentren im Landkreis Spree-Neiße untereinander bestehen nur über Cottbus, so dass dem SPNV nur eine eingeschränkte Erschließungsfunktion innerhalb des Kreisgebietes zukommt. SPNV-Verbindungen zur Metropole und Bundeshauptstadt Berlin werden für das Kreisgebiet gleichfalls überwiegend über den Knoten Cottbus hergestellt, für die Stadt Guben und deren Umland über den Knoten Frankfurt (Oder). Der Ausbau der KBS 202 seit 2007 und die Fahrplangestaltung im Knoten Cottbus haben zu einer deutlichen Verkürzung der Reisezeiten geführt, obwohl noch nicht alle Richtwerte des Bahnkonzepts erreicht sind (vgl. Tabelle 2-3). Tabelle 2-3 Reisezeitbasis Reisezeiten von Berlin nach Cottbus und den Mittelzentren im Landkreis Spree-Neiße Relation von Berlin Hbf nach.(reisezeit in Minuten) Cottbus Forst Guben Spremberg Bahnkonzept Fahrplan 2006/ Fahrplan 2011/ Für Züge des Fernverkehrs hat der Knoten Cottbus gegenwärtig nur geringe Bedeutung. Das Angebot in der laufenden Fahrplanperiode umfasst die folgenden Fernverkehrszüge: IC 2431 BORKUM Emden Außenhafen Cottbus IC 2432 OSTFRIESLAND Cottbus - Norddeich Mole EC 248/249 WAWEL Krakow Glówny Osobow Hamburg-Altona und zurück. Das letztgenannte Zugpaar verkehrt auch über die KBS von/nach Forst (Lausitz). Tabelle 2-4 vergleicht die Netzdichte im Kreisgebiet mit Bundes- und Landeswerten. Danach liegt die auf die Fläche bezogene Netzdichte (Strecken-km pro km²) um ca. 30 % die auf die Einwohnerzahl bezogene Netzdichte (Strecken-km pro Einwohner) um ca. 27 % unter dem Mittelwert der brandenburgischen Landkreise. Diese Werte sind im Kontext der entsprechenden Kenngrößen für das Bundesgebiet zu bewerten. Die auf die Fläche bezogene Netzdichte des Landes Brandenburg (einschließlich der kreisfreien Städte) liegt um ca. 12 % unter dem Bundesdurchschnitt. Wegen der vergleichsweise geringen Einwohnerdichte im Land Brandenburg ergibt sich daraus aber für die auf die Einwohnerzahl bezogene Netzdichte ein mehr als doppelt so hoher Wert. Für die KT-Beschluss Nr /2012; /

20 Landkreise in Brandenburg sind die entsprechenden Differenzen gegenüber den Werten für alle Bundesländer noch deutlicher. Tabelle 2-4 Vergleich der Eisenbahn-Netzdichte Stand Parameter Deutschland Land Brandenburg Landkreise in Brandenburg Landkreis Spree-Neiße Streckennetz (km) Einwohnerdichte (Ew./km²) ,9 73,5 76,7 Streckennetz (km pro km 2 ) 105,5 92,9 90,1 65,5 Streckennetz (km pro Ew.) 0,461 1,094 1,226 0,854 Der geringen Eisenbahn-Netzdichte im Landkreis Spree-Neiße entspricht die eingeschränkte Zugänglichkeit des Netzes über die verbliebenen Zugangsstellen. Im fußläufigen Einzugsbereich von 1 km (Luftlinie) wohnen nur knapp 17 % der Einwohner. Die kartographische Übersicht über die Strecken und Zugangsstellen geht aus Karte 2 hervor Straßenpersonennahverkehr (übriger ÖPNV) Das Liniennetz des üöpnv in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Spree-Neiße umfasst 6 Stadtbusund 48 Regionalbuslinien, darunter 4 Flexlinien (Stand ). Weiterhin verkehren im Kreisgebiet 8 Regionallinien in Aufgabenträgerschaft benachbarter Landkreise sowie die Linien 12, 14 und 28 der Stadt Cottbus. Karten 1 und 2 zeigen das Busliniennetz und die Rufbusgebiete sowie die Zentralen Orte. Ein Linienverzeichnis beinhaltet Tabelle 2-6. Eine zusammenfassende Übersicht nach Linienarten, Aufgabenträgern und Verkehrstagen zeigt Tabelle 2-5. Tabelle 2-5 Busliniennetz Landkreis Spree-Neiße nach Aufgabenträgern und Verkehrstagen Linienart, Aufgabenträger Bestand ( ) Verkehrstage darunter: Bedienung nur bei Bedarf in ( ) Montag bis Freitag Samstag Sonntag Schultag Ferientag Feiertag Stadtlinie Forst Stadtlinie Guben Stadtlinien Spremberg Regionallinien in Aufgabenträgerschaft LK SPN (4) 40 (6) 18 (6) 17 (6) Linien in fremder Aufgabenträgerschaft Quellen: Bundes- und Landeswerte der Streckenlängen nach destatis Betriebsdaten des Schienenverkehrs ; andere Streckenlängen berechnet durch PROZIV nach HAFAS-Daten einschließlich Flex-Linien KT-Beschluss Nr /2012; /

21 Nach dem Maßstab der brandenburgischen Landkreise hat das Angebot des konventionellen Linienverkehrs im Landkreis Spree-Neiße einen relativ hohen Anteil außerhalb der Schülerbeförderung, insbesondere durch die Stadtverkehre und die in den Hauptverbindungsrelationen verkehrenden Buslinien. Das gesamte ÖPNV-Angebotssystem ist ab dem Jahr 2007 erheblichen Veränderungen unterzogen worden. Dieser Prozess ist in Abschnitt 2.4 näher beschrieben und bewertet. Aus der Sicht des Verkehrsangebotes gab es insbesondere folgende Veränderungen: 1. Einführung des Angebotskonzeptes Spree-Neiße-Takt im Bedienungsgebiet der Neißeverkehr GmbH 2007 und schrittweise Ausdehnung auf das gesamte Kreisgebiet mit folgenden Hauptmerkmalen: Integraler Taktfahrplan (ITF) mit Taktknoten Cottbus, hierarchische Angebotsstruktur, drastische Ausweitung vertakteter Angebote und Vervollständigung des Systems durch bedarfsabhängige Angebote. 2. Erhaltung und sogar Erweiterung der Angebote im übrigen ÖPNV sowie Verbesserung der Angebotsqualität im Ergebnis durchgeführter wettbewerblicher Leistungsvergaben. Zur Anpassung an zeitlich und örtlich geringe Fahrgastpotenziale außerhalb dieser Relationen sind zunehmend bedarfsabhängige Bedienungsformen in das Busliniennetz integriert worden: a) So wurden zusätzlich zu den Linien 891 (PinnowFlex) und 892 (GranoFlex) im weiteren Umland von Guben (vorrangig der Gemeinde Schenkendöbern) auch die Linien (GahryFlex in der Gemeinde Wiesengrund) und (FelixFlex in der Gemeinde Felixsee) als Flex-Linien gestaltet. Wesentliche Merkmale dieses Verkehrsangebotes sind: Routenbandbetrieb mit variabler Haltestellenbedienung, Fahrplanbindung, Einstieg an fahrplanmäßigen Haltestellen, Voranmeldezeit von nur 30 min (außer an der planmäßigen Starthaltestelle), Ausstiegsmöglichkeit außerhalb der Haltestellen, Anwendung des VBB-Tarifs. b) Auf weiteren Linien, auch der Cottbusverkehr GmbH und LEO-Reisen werden Bedarfsfahrten, vor allem auch zusätzliche Bedarfsfahrten in Schwachverkehrszeiten, angeboten. c) Zusätzlich werden schwach frequentierte Haltestellen in Fahrten mit fester Fahrplanlage bedarfsabhängig bedient (Richtungsbandbetrieb durch Rufsäulen). Die Merkmale der bedarfsabhängigen Angebotsgestaltung sind darauf gerichtet, deren Verknüpfung mit dem konventionellen Linienverkehr zu sichern und die Zugangshemmnisse für die Nutzer gering zu halten. Außerdem dienen sie der Verminderung des Dispositions- und Leerfahrtaufwandes sowie der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und rechtssicheren Abgrenzung vom Taxiverkehr. Träger der Liniengenehmigungen und Betreiber sind die Unternehmen Cottbusverkehr GmbH, Neißeverkehr GmbH und LEO-Reisen Omnibuscenter Niedergesäß. Im Ergebnis durchgeführter Vergaben wird ein Teil der Leistungen (Bündel SPN-West, Teil A) auf der Grundlage von Gemeinschaftskonzessionen von den Unternehmen Cottbusverkehr GmbH und Neißeverkehr GmbH betrieben. KT-Beschluss Nr /2012; /

22 Das Bedienungsgebiet der Cottbusverkehr GmbH in Gemeinschaft mit der Neißeverkehr GmbH umfasst den westlichen Teil, das der Neißeverkehr GmbH den östlichen Teil des Kreisgebietes (vgl. Karte 1). Das Bedienungsgebiet des Mittelständlers LEO-Reisen umfasst im Wesentlichen den Raum Burg (Spreewald). Für die 11 in das Kreisgebiet einstrahlenden Linien aus dem Zuständigkeitsbereich benachbarter Aufgabenträger ist der Landkreis Spree-Neiße im Rahmen der Nahverkehrsplanung bislang erfolgreich bemüht, entsprechende Vereinbarungen hinsichtlich der Angebotsplanung und Leistungsfinanzierung zu treffen. Von den Linien in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Spree-Neiße überschreiten 18 die Grenze zur kreisfreien Stadt Cottbus, 2 Linien werden als kombinierte Regional- und Stadtlinien mit den Linien 12 und 14 der Cottbusverkehr GmbH betrieben. Weitere grenzüberschreitende Verbindungen (einschl. einstrahlender Linien fremder Aufgabenträger) führen in die brandenburgischen Nachbarkreise Oberspreewald-Lausitz (7) und Dahme Spreewald (3). 8 Linien überschreiten die Grenze zum Freistaat Sachsen (Landkreise Bautzen und/oder Görlitz). Die in der Verantwortung des Landkreises Spree-Neiße als Aufgabenträger vertraglich vereinbarten Nutzfahrleistungen der konzessionierten Unternehmen (einschließlich ihrer Nachauftragnehmer) im ÖPNV betrugen im Kalenderjahr 2011 ca. 5,51 Millionen Fahrplan-km. Das sind etwa 0,1 Mio. Fahrplankm ( 1,8 %) mehr als Es ist also gelungen, das Angebot im üöpnv nicht nur zu erhalten, sondern sogar geringfügig zu erhöhen. Etwa 63 % der Gesamtleistung wurde auf Linien der Neißeverkehr GmbH, 27 % auf Linien der Cottbusverkehr GmbH 15 und 10 % auf Linien von LEO-Reisen 16 erbracht. Von den vereinbarten Leistungen entfallen ca. 4,3 Mio. Fahrplan-km ( 78,8 %) auf Leistungen innerhalb des Kreisgebietes, 0,7 Mio. Fahrplan-km auf das Oberzentrum Cottbus, 0,4 Mio. Fahrplan-km auf die benachbarten Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald und 0,1 Mio. Fahrplan-km auf die Landkreise Bautzen und Görlitz. Andererseits erbringen die Linien in fremder Aufgabenträgerschaft ca. 0,12 Mio. Fahrplan-km im Landkreis Spree-Neiße, so dass sich ein Leistungsangebot aller Linien im Kreisgebiet von ca. 4,42 Mio. Fahrplan-km ergibt. Anlage 2-1 zeigt die Nutzfahrleistungen nach Linien (einschließlich der Linien kreisfremder Unternehmen) und nach den Verkehrstagen Schultag, Ferientag, Samstag sowie Sonn- und Feiertag. Im überkreislichen Vergleich 17 übertrifft das durchschnittliche Fahrplanangebot je Einwohner von 35,0 Fahrplan-km je Einw. und Jahr den Durchschnittswert von 34,0 Fahrplan-km je Einw. und Jahr um 3 %. Dagegen liegt der Landkreis Spree-Neiße im flächenbezogenen Vergleich mit Fahrplan-km pro km² und Jahr um 6 % unter dem Durchschnittswert von Fahrplan-km je km² und Jahr. Etwa 10 % des Leistungsangebotes im Landkreis entfallen auf die Stadtlinien. Umfang und Anteil der bedarfsabhängigen Angebote im Kreisgebiet liegen bei 0,656 Mio. Nutz-km ( 10,8 %) Allerdings wird diese gesamte Leistung im Rahmen von Gemeinschaftskonzessionen mit der Neißeverkehr GmbH erbracht. In den Folgejahren ist der Anteil von LEO-Reisen höher, da die Betriebsaufnahme für die neu übernommene Leistung 2011 erst im Mai erfolgte und bei vorstehenden Zahlen noch nicht die gesamte Jahresleistung angerechnet ist. Zur Ermittlung eines allgemeinen Durchschnittswertes wurden ca. 25 Landkreise in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen herangezogen, die alle vergleichbare Strukturmerkmale, insbesondere hinsichtlich Bevölkerungsdichte sowie eine vergleichbare verkehrsgeografische Lage am Rande von Metropolen oder Oberzentren aufweisen. KT-Beschluss Nr /2012; /

23 Betreiber Überschr. Kreisgr. Liniennummer Linienbündel Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße Tabelle 2-6 Linienübersicht Busverkehr und Zuordnung zu Linienbündeln Verkehrstage Stadtlinien Linienverlauf Mo-Fr Sa So NV 855 Stadtlinie Forst, Busbahnhof Am Markt - OSZ/Kreis-verwaltung (zurück: - Mühlenstraße) Krankenhaus NV 869 Stadtlinie Spremberg, Busbhf Stieglitzweg Trattendorf [an ST auch Förderschulen] NV 872 Stadtlinie Spremberg, Beethovenstr. Bachweg Busbhf Trattendorf Schwarze Pumpe ST FT x x SPN-O x x SPN-O x x x x BZ 18 SPN-O NV 873 Stadtlinie Spremberg, Busbhf - Pulsberg x x SPN-O NV 876 Stadtlinie Spremberg, Busbhf Kochsdorf Busbhf (Ringlinie) NV 890 Stadtlinie Guben, Kaltenborn Krähenbusch / Hochhaus - Dubrauweg Regionallinien x x SPN-O x x x x SPN-O CV 821 (21) Cottbus Peitz Drachhausen - Lieberose x x x x CB, LDS SPN-W CV 822 (22) Cottbus Maust Heinersbrück - Radewiese x x CB SPN-W LEO (23) Cottbus Leuthen Drebkau Steinitz Neupetershain - Welzow CV/NV 825 (25) Cottbus Frauendorf/Kahren Neuhausen / Roggosen Gablenz/Komptendorf CV 826 (26) Cottbus Schorbus Drebkau Neupetershain Nord - Casel x x B 21 B 21 CB, OSL SPN-W x x CB SPN-W x x B 21 B 21 CB, OSL SPN-W CV 827 (27) Radensdorf Drebkau - Rehnsdorf x B SPN-W CV 829 (29) Cottbus Peitz Kraftwerk Jänschwalde x x x x CB SPN-W CV 830 (30) Leuthen Auras Siewisch - Drebkau x SPN-W CV 832 (32) Cottbus Groß Gaglow Groß Döbbern x x CB SPN-W CV/NV 833 (33) Cottbus Kahren Neuhausen Komptendorf ( - Gablenz) CV 834 (34) Kathlow Mühle Sergen Komptendorf - Laubsdorf x x CB SPN-W x x SPN-W CV 835 (35) Cottbus Kolkwitz Vetschau x x CB SPN-W LEO (37) Cottbus Kolkwitz Gulben Kunersdorf x x B 20 B 21 CB SPN-W Babow Müschen - Burg CV 838 (38) Burg Naundorf - Vetschau x x x x OSL SPN-W CV 839 (39) Cottbus Glinzig Kackrow Krieschow - Brodtkowitz x CB SPN-W Einzelne Fahrten nach/von Gemeinde Spreewitz Leo-Reisen ist Inhaber der Liniengenehmigung, Betriebsführerschaft an Cottbusverkehr GmbH übertragen Sa/So vereinigter Betrieb Linien 823/826 und 835/837, nur als Bedarfsfahrten KT-Beschluss Nr /2012; /

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