Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister
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- Gottlob Beck
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1 B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Entwurf der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Geltungsbereiche der 104. Flächennutzungsplanänderung sind den nachstehenden Kartenausschnitten zu entnehmen. Änderungsteilbereich 1
2 Änderungsteilbereich 2
3 Änderungsteilbereich 3 Der Entwurf der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit vom 13. Juni 2016 bis einschließlich dem 18. Juli 2016 öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags freitags vormittags von bis Uhr von bis Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel ), in der Gemeinde Wangerland (26434 Wangerland, Helmsteder Straße 1, Zimmer 203 und 204) von jedermann eingesehen werden. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen aus: die Begründung mit Umweltbericht (pk plankontor städtebau gmbh) Fachgutachten: - Biotoptypen Änderungsteilbereiche (Dipl.-Biologe Volker Moritz)
4 - Fledermäuse Änderungsteilbereiche , (Dipl.-Biologe Volker Moritz) - Brut- und Rastvogeluntersuchung 2015 / Änderungsteilbereiche 1-3, (planungsgruppe grün) - Vorläufige Immissionsprognosen Schall 2016 Flächen C, E und H (Änderungsteilbereiche 1-3), (enercon) - Berechnungen zum Schattenwurf 2016 Flächen C, E und H (Änderungsteilbereiche 1-3), (enercon) Landschaftsrahmenplan (1996), Landkreis Friesland 22 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach 4 (1) BauGB von folgenden Stellen: Amt für regionale Landesentwicklung; Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Bundesnetzagentur; Deutsche Telekom Technik GmbH; E-Plus Mobilfunk GmbH; Freiwillige Feuerwehr Gemeindebrandmeister; Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie; Landkreis Friesland; Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Oldenburg-Nord; LGLN Kampfmittelbeseitigung; NABU; Naturschutzstiftung Region Friesland / Wittmund / Wilhelmshaven; Nds. Landesamt für Denkmalpflege (Abt. Archäologie); Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr Luftfahrbehörde; Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr Straßenbaubehörde; OOWV; Sielacht Wangerland; Telefonica; Vodafone Kabel Deutschland GmbH; Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz (WAU) 181 Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach 3 (1) BauGB. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen benannt. Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: Zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, und Landschaft finden sich solche 1. in der Begründung mit dem Umweltbericht, 2. den Fachgutachten Biotoptypen, 3. den Fachgutachten Fledermäuse, 4. den Fachgutachten Brut- und Rastvogeluntersuchungen, 5. dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Friesland (1996), 6. den Stellungnahmen des Landkreises Friesland, des NABU; der Naturschutzstiftung Region Friesland/Wittmund/Wilhelmshaven; der Sielacht Wangerland; der Wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz (WAU), 7. den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Im Umweltbericht und den Fachgutachten werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Abstandskriterien (Natur und Landschaft), Tiere und Pflanzen (u.a. bezogen auf Avifauna, Fledermäuse), Wasser (Oberflächenwasser), Boden, Klima/Luft, Landschaftsbild, Schutzgebiete und geschützte Objekte, Biologische Vielfalt.
5 Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Hinweise zum allg. Natur- und Landschaftsschutz, Hinweise zu vorhandenen Kompensationsflächen, Hinweise zum Artenschutz (Brut- und Gastvögel, insb. Wiesenvögel, Fledermäuse), Hinweise zu Gewässern bzw. Abständen zu Gewässern, Hinweise zu Bodenversiegelung. Zum Schutzgut Mensch finden sich solche in 1. der Begründung mit Umweltbericht 2. den vorläufigen Immissionsprognosen Schall 3. den vorläufigen Berechnungen zum Schattenwurf 4. den Stellungnahmen der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen; des Landkreises Friesland; des LGLN Kampfmittelbeseitigung; der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenbaubehörde) 5. den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit In der Begründung mit Umweltbericht und den Fachgutachten werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Immissionsschutz (Schallimmissionen, Schattenwurf), Abstandskriterien (bzgl. Siedlungsbereichen, Bebauung) und Erholungsnutzung. Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Hinweise zu touristischen Radrouten, Anregungen zu Schutzabständen zu Wohnnutzung, Hinweise auf Kampfmittelbelastung (Teilbereich 1), Hinweise zu Immissionen aus Schall und Schattenschlag, Infraschall, Bodenerschütterungen, Licht, Hinweise zu Erholungsnutzung von Grundstücken und Erholungsnutzung der Landschaft, Hinweise zum Eisabwurf, Hinweise zum Brandschutz, Hinweise zur Gesundheit des Menschen, Anregungen zur Prüfung bzgl. der möglichen erdrückenden Wirkung der Windenergieanlagen auf Wohnbebauung. Zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich solche 1. in der Begründung mit dem Umweltbericht 2. in den Stellungnahmen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (Abteilung Archäologie), des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; der Bundesnetzagentur; der E-Plus-Mobilfunk GmbH; der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Luftfahrtbehörde); der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenbaubehörde); des OOWV; der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG; der Vodafone Kabel Deutschland GmbH In der Begründung mit Umweltbericht werden Aussagen zum Denkmalschutz (Bodendenkmale) sowie zu verschiedenen Infrastruktureinrichtungen getroffen. Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Anregung zum Erhalt von Bodendenkmälern und zu Abständen von Bodendenkmalen. Hinweise technischer Art (z.b. zu Hochspannungsleitungen, Gasleitungen, Richtfunkstrecken) und sonstigen technischen Versorgungseinrichtungen, Hinweise auf Schutzabständen und Sicherheitsbereiche zu Versorgungsleitungen, Hinweise zu militärischen Belangen, Hinweise zur Erschließung, Hinweise zu Schutzabständen zu klassifizierten Straßen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 104. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
6 Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt nachrichtlich im Internet unter der Adresse Zusätzlich stehen während der Auslegungszeit Unterlagen und Dokumente zum Bauleitplanverfahren zur Einsichtnahme bzw. zum Herunterladen unter der Internetadresse zur Verfügung. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Wangerland, den Mühlena, Bürgermeister
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