5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

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1 5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen Seite 1 Änderungs-B-Plan Nr Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig Seite 2 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des-b-planes Nr Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig Seite 3 Bebauungsplan Nr. 1.1 Seedoche Nord Stadt Bad Belzig Seite 4 B-Plan Nr Bahnhofsgasse Flurstück 84/4 Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen Nach 58b des Soldatengesetzes (SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund 58c Abs. 1 SG jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach 18 Absatz 7 des MRRG widersprochen haben. Nach 18 MRRG ist eine Datenübermittlung nach 58c Abs. 1 SG nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Widersprüche nimmt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bad Belzig, Marktplatz 1 3 entgegen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf unserer Internetseite www. bad-belzig.de im Formularbereich unter der Rubrik weitere Formulare/ sonstige Formulare. Bad Belzig, den

2 2 11. November 2015 Nr. 9 Woche 46 AMTSBLATT für die Stadt Bad Belzig Beteiligung der Öffentlichkeit Planentwurf mit Begründung zum Änderungs-B-Plan Nr Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig In der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bad Belzig am ist der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Planes 22.1 Hotel an der SteinThermeBelzig und der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig (Fassung vom September 2015) gefasst worden. Es wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich für die Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf einen Teil des Flurstückes 555 der Flur 5 Gemarkung Belzig. Es handelt sich dabei ausschließlich um den Teil des Grundstückes, dessen Art der baulichen Nutzung im Ursprungsbebauungsplan als Ferienhausgebiet festgesetzt wurde. Die Lage des Gebietes ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu dem Entwurf von jedermann geltend gemacht werden. Die Anregungen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Belzig, den Stadt Bad Belzig Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Gemäß 3 Abs. 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, liegt der Änderungs-B-Plan-Entwurf Nr Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig mit der Begründung in der Zeit vom vom 20. November 2015 bis einschließlich 21. Dezember 2015 in der Stadtverwaltung Bad Belzig, Wiesenburger Straße 6, in der Bauverwaltung (Flur des Dachgeschosses) innerhalb der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Öffnungszeiten sind: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Gemäß 4 a Abs. 4 BauGB können für die Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden. Die Stadt Bad Belzig stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig und der Begründung in das Internet ein. Der Plan ist während der genannten Auslegezeit auch auf der Internetseite der Stadt Bad Belzig unter unter dem Stichwort Ortsentwicklung einzusehen und kann heruntergeladen werden.

3 AMTSBLATT für die Stadt Bad Belzig 11. November 2015 Nr. 9 Woche 46 3 Beteiligung der Öffentlichkeit Planentwurf mit Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des-b-planes Nr Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig In der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bad Belzig am ist der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig (Fassung vom August 2015) gefasst worden. Es wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich für die Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf den Bereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr Wohnen Südlich Hotel an der SteinThermeBelzig. Es handelt sich dabei ausschließlich um den Teil des Grundstückes, dessen Art der baulichen Nutzung im Ursprungsbebauungsplan als Ferienhausgebiet festgesetzt wurde. Die Lage des Gebietes ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Gemäß 3 Abs. 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, liegt der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung in der Zeit vom vom 20. November 2015 bis einschließlich 21. Dezember 2015 in der Stadtverwaltung Bad Belzig, Wiesenburger Straße 6, in der Bauverwaltung (Flur des Dachgeschosses) innerhalb der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Mittwoch Donnerstag Freitag Gemäß 4 a Abs. 4 BauGB können für die Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden. Die Stadt Bad Belzig stellt den Entwurf des Auszugs aus dem Flächennutzungsplan und der Begründung in das Internet ein. Der Plan ist während der genannten Auslegezeit auch auf der Internetseite der Stadt Bad Belzig unter www. bad-belzig.de unter dem Stichwort Ortsentwicklung einzusehen und kann heruntergeladen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu dem Entwurf von jedermann geltend gemacht werden. Die Anregungen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Belzig, den Öffnungszeiten sind: Montag Dienstag Uhr Stadt Bad Belzig

4 4 11. November 2015 Nr. 9 Woche 46 AMTSBLATT für die Stadt Bad Belzig 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) Satzungsbeschluss Beschlussnummer: /15 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bad Belzig Bebauungsplan Nr. 1.1 Seedoche Nord Stadt Bad Belzig Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am gemäß 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 vom (BGBl. I S. 1474) folgende Satzung beschlossen: Bebauungsplan Nr. 1.1 Seedoche Nord Stadt Bad Belzig in der Fassung vom Januar Das aus zwei Teilbereichen bestehende Plangebiet liegt am nördlichen bzw. nordwestlichen Rand des Gewerbeparks Seedoche in der Stadt Bad Belzig. Es wird wie folgt begrenzt: im Norden durch den überwiegend aufgeforsteten Südhang des Damms, auf dem die Umgehungsstraße (B 102/246) verläuft, im Osten durch ein Wiesengrundstück, im Süden durch Gewerbegrundstücke bzw. die Straße Im Gewerbepark Seedoche mit gegenüberliegenden Gewerbegrundstücken sowie im Westen durch einen Schotterweg mit gegenüberliegenden Ackerflächen. Das Plangebiet umfasst mit Stand vom Dezember 2013 die Flurstücke 310/2, 310/15 (teilweise) und 423 (teilweise) der Flur 6, Gemarkung Belzig mit einer Fläche von rund 1,9 ha. Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Uhr und Uhr Uhr Nach 215 Abs. 1 BauGB werden 1) eine nach 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2) eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und 3) nach 214 Abs. 3 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind unbeachtlich. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Bad Belzig, Wesentliche Intentionen des Bebauungsplanes sind: 1. Sicherung einer langfristig geordneten städtebaulichen Entwicklung von am Rande eines bestehenden Gewerbegebietes gelegenen und erschlossenen Grundstücken vorwiegend zu gewerblichen Zwecken. 2. Freihaltung des Plangebietes insbesondere für produzierende und dienstleistungsorientierte Gewerbebetriebe, 3. Sicherung erforderlicher Flächen bzw. Bestandteile des Entwässerungssystems im Plangebiet. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 1.1 Seedoche Nord der Stadt Bad Belzig wird mit der Begründung ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Bad Belzig, Wiesenburger Straße 6, Raum 403 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Bekanntmachungsanordnung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer öffentlichen Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 1.1 Seedoche Nord der Stadt Bad Belzig bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der vorgenannten Satzung erfolgt im Amtsblatt für die Stadt Bad Belzig in der Ausgabe vom Bad Belzig, den Dienststunden: Montag: Dienstag: und Uhr und Uhr

5 AMTSBLATT für die Stadt Bad Belzig 11. November 2015 Nr. 9 Woche 46 5 Beteiligung der Öffentlichkeit Planentwurf mit Begründung zum B-Plan Nr Bahnhofsgasse Flurstück 84/4 In der 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bad Belzig am ist der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 12.1 Bahnhofsgasse Flurstück 84/4 und in der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Fassung vom September 2015) gefasst worden. Es wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 84/4 der Flur 12, Gemarkung Belzig. Gemäß 3 Abs. 2 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, liegt der B-Plan-Entwurf Nr Bahnhofsgasse Flurstück 84/4 mit der Begründung in der Zeit vom vom 20. November 2015 bis einschließlich 21. Dezember 2015 in der Stadtverwaltung Bad Belzig, Wiesenburger Straße 6, in der Bauverwaltung (Flur des Dachgeschosses) innerhalb der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB. An umweltbezogenen Informationen liegt eine Untersuchung artenschutzrechtlicher Belange vom 10./ vor. Öffnungszeiten sind: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr

6 6 11. November 2015 Nr. 9 Woche 46 AMTSBLATT für die Stadt Bad Belzig Gemäß 4 a Abs. 4 BauGB können für die Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden. Die Stadt Bad Belzig stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr Bahnhofsgasse Flurstück 84/4, die Begründung und die Untersuchung artenschutzrechtlicher Belange in das Internet ein. Der Plan ist während der genannten Auslegezeit auch auf der Internetseite der Stadt Bad Belzig unter www. bad-belzig.de unter dem Stichwort Ortsentwicklung einzusehen und kann heruntergeladen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu dem Entwurf von jedermann geltend gemacht werden. Die Anregungen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Belzig, den Stadt Bad Belzig Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Stadt Bad Belzig, Die, Hannelore, Wiesenburger Straße 6, Bad Belzig, Telefon: /94-0, info@bad-belzig.de, Internet-Adresse: Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon: 030/ , Erscheint in der Regel einmal im Monat. Kostenlose Verteilung an die Haushalte im Verbreitungsgebiet ohne Rechtsanspruch. Kostenlose Abgabe während der öffentlichen Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Wiesenburger Straße 6, Bad Belzig. Auf Antrag ist eine Versendung gegen Erstattung der Versand- und Zustellkosten möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Stadtverwaltung Bad Belzig, Wiesenburger Straße 6, Bad Belzig.

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