für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH

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1 Ergänzende Anschlussund Baubedingungen für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH -nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt- Stand 12/2016 Version_1.0 NB-EM/SZ Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH

2 Inhaltsverzeichnis Seite Anlage zur TAB 2007 Ziffer 6 Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb Hauptleitungsabzweig 3 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze 4 1. Allgemeines 4 2. Ausführung der Zählerplätze 4 3. TSG-Platz 4 4. Umstellung der Messeinrichtung von Wechsel- auf Drehstrom 5 5. Kennzeichnung der Zählerplätze in Wohngebäuden 5 6. Zählerplätze für halbindirekte Messung (Wandlermessung) 6 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Seite 2/7

3 Anlage zu Ziffer 6 der TAB Hauptstromversorgung 6.1 Aufbau und Betrieb Hauptleitungsanschluss / Leitungsführung Die Einführung der Hauptleitung im Zählerschrank erfolgt ausschließlich von unten oder seitlich in den unteren Anschlussraum. Die Hauptleitung darf nicht von oben durch das Zählerfeld geführt werden! Leitungsarten Es sind NYM-J, NYY-J oder NYCWY zu verwenden. Andere Leitungsarten sind nur nach Absprache zulässig. Farbfolge Die Zuordnung der Aderfarbenkennzeichnung der Außenleiter beim Anschluss der Hauptleitung am Hausanschluss ist wie folgt festgelegt: L 1 Schwarz / L 2 Braun / L 3 Grau sind ab Hausanschlusskasten als Rechtsdrehfeld auszuführen! Bei Einbau von NH-Sicherungen (auch im ungezählten Anlagenteil) dürfen nur solche mit spannungsfreien Grifflaschen verwendet werden. 6.3 Hauptleitungsabzweig Im Netzgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH besteht die Möglichkeit des Einbaues eines plombierbaren Hauptleitungsverteilers mit NH-Sicherungstrennern in besonderen Ausnahmefällen (Dezentrale Zählerplätze). Der Einbau ist mit dem NB abzustimmen! Seite 3/7

4 Anlage zu Ziffer 7 der TAB Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Diese Anlage beinhaltet Hinweise zu der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz. 1. Allgemeines Folgende Vorgaben des NB sind einzuhalten: Befestigungsart der Messeinrichtung = 3-Punkt Kundeneigene Zähler zur internen Messung dürfen nicht im Zählerschrank eingebaut werden! Diese Zähler sind außerhalb des Zählerschranks zu montieren! 2. Ausführung der Zählerplätze Anschluss von Hauptleitung 35 mm² erfolgt nur über geeignete Sammelschienenklemmen. Ein direkter Anschluss an den selektiven Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) ist nicht erlaubt. Ausnahme: 1-Zähler-Anlage Bei einer Hauptleitungsdimension 35 mm² ist der Zählerschrank für Direktmessung über ein Kabelanschlusskasten mit flexibler Verdrahtung oder Kabelanschlusskasten mit Sammelschiene anzuschließen. Pro Zählerschrank dürfen max. 20 Zähler an eine Hauptleitung angeschlossen werden. Nicht belegte Zählerplätze sind mit einer plombierbaren Zählerverschlusshaube zu versehen. 3. TSG-Platz Ab zwei Zählerplätzen ist ein Feld für das Tarifsteuergerät (TSG) einschließlich Überstromschutzeinrichtung 10A/25kA für das TSG erforderlich. Werden in Neuanlagen unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen geschalten, ist ein Feld für das Tarifsteuergerät (TSG) einschließlich Überstromschutzeinrichtung 10A/25kA für das TSG erforderlich. Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Zählerplätzen sind dafür zu berücksichtigen Seite 4/7

5 4. Umstellung der Messeinrichtung von Wechsel- auf Drehstrom Die Zählerverdrahtung und die erforderlichen SH-Schalter/NH-Sicherungen sind nachzurüsten. Bei der 3-Punkt-Befestigung sind die vom Zählerfeld zum oberen Anschlussraum abgehenden drei braunen Adern (L1 / L2 / L3) sind mit einer Klemme zusammenzufassen und wechselstromseitig an die Messeinrichtung anzuschließen. Eine Überbrückung von L1 / L2 / L3 an der Hauptleitungsabzweigklemme im oberen Anschlussraum ist nicht zulässig. Ein vollständiger Berührungsschutz ist zu gewährleisten! 5. Kennzeichnung der Zählerplätze in Wohngebäuden Die Kennzeichnung der Zählerplätze in Wohngebäuden ist auf die räumliche Lage (keine Kundennamen verwenden) zu beziehen. Die Übereinstimmung der Kennzeichnung am Zählerplatz mit der tatsächlichen Wohnung ist für die ordnungsgemäße Abrechnung der Anschlussnutzer von großer Bedeutung. Die Kennzeichnung der Wohnungslage erfolgt vom Erdgeschoss aufsteigend nach folgender Vorgehensweise gemäß Abbildung 1. Abbildung 1: Wohnungsbeschriftung-Zählerplatz Seite 5/5

6 6. Zählerplätze für halbindirekte Messung (Wandlermessung) Entsprechend VDE-AR-N 4101 sind Wandlermessungen für Letztverbraucher bei einem zu erwartendem Betriebsstrom von mehr als 63 A erforderlich. Des Weiteren hat der Errichter der Kundenanlage zu unterscheiden, ob bei der Betriebsweise ein Dauer- bzw. Aussetzbetrieb vorliegt. Von einem Dauerbetrieb ist bei PV-Anlagen, E-Ladesäulen und bestimmten Gewerbebetrieben auszugehen. Bei Dauerbetrieb ist diese schon bei Betriebsströmen > 44 A erforderlich. Bis zu einem Betriebsstrom von 100 A kann eine Kleinwandlermessung eingesetzt werden. Ein SH-Schalter mit 50 A stellt sicher, dass durch Erreichen der Grenztemperatur der Betriebsstrom auf 44 A begrenzt wird. Die in der Grafik angegebenen Ströme beziehen sich auf den Nennstrom der vorgeschalteten Sicherung Seite 6/6

7 Anlage zu Ziffer 11 der TAB Vorübergehend angeschlossene Anlagen Anmeldeverfahren Der vorübergehende Anschluss ist mindestens 2 Wochen vorher (entsprechend Abschnitt 2 der TAB 2007 Ausgabe 2011) mit Angabe der gleichzeitig benötigten Leistung beim jeweiligen NB zu beantragen. Entsprechende Formulare und Hinweise sind auf zu finden. Anlage zu Ziffer 11 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen 11.4 Anschlussgeräte Anschlussschrank Für den Anschluss zur Grundwasserhaltung auf Baustellen wird ein Anschlussschrank mit zwei Zählerplätzen inkl. Steuersicherung (B10A/25 ka) für Tarifschaltgerät vom Anschlussnehmer oder dessen Beauftragten gestellt Anschluss-Verteilerschrank Die Anschlussleitung darf nicht länger als 5 Meter sein Seite 7

Diese Anlage beinhaltet Hinweise zu der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz.

Diese Anlage beinhaltet Hinweise zu der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz. Anlage zu Ziffer 07 der TAB 2007 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Inhalt Inhalt... 1 1 Zählerplätze für Direktmessung... 1 2 Umstellung der Messeinrichtung von Wechsel- auf Drehstrom... 2 3

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