Gemeinde Lindendorf, Kulturhaus Sachsendorf, 13. April 2013

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1 Klausurtagung der Oderlandregion und der Stadt Müncheberg im Rahmen des Bund- / Länder Förderungsprogramms Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) Gemeinde Lindendorf, Kulturhaus Sachsendorf, 13. April 2013 Steffen Winkler Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Außenstelle Cottbus Dezernat 32 - Stadterneuerung 1

2 1. Ziele der Förderung (Bund) Das Förderprogramm richtet sich in erster Linie an kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen. Ziel ist es, sie darin zu unterstützen, die zentral örtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region / des gesamten Mittelbereichs für die Zukunft zu sichern und zu stärken. Ein Handlungsschwerpunkt des Programms ist die Unterstützung aktiver interkommunaler bzw. überörtlicher Zusammenarbeit bei der Anpassung und arbeitsteiligen Erbringung der städtebaulichen Infrastruktur für die Daseinsvorsorge. Darüber hinaus werden die Kommunen darin unterstützt, auf der Grundlage der gemeinsamen Abstimmung ihre städtebauliche Infrastruktur arbeitsteilig umzustrukturieren und an die veränderten Nachfragestrukturen anzupassen. organisatorisches Ziel ist eine angemessene Verteilung des Aufwandes einer nachhaltigen Daseinsvorsorge in Stadt und Umland 2

3 VV Städtebauförderung 2013, Artikel 8 Die Finanzhilfen des Bundes... sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden. Das Programm KLS dient als Leitprogramm der Städtebauförderung. Es soll weit über die konkrete Förderung hinauswirken, indem es mit weiteren Fördermöglichkeiten gebündelt wird (Bund, Länder, EU, Private). Dazu dienen insbesondere die überörtlichen und regionalen Entwicklungskonzepte. 3

4 2. Zuwendungsempfänger / auf wen ist die Förderung ausgerichtet? Das Programm richtet sich insbesondere an kleinere Städte und Gemeinden ihres Mittelbereichs in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen. Kleinere Städte sind: wichtige Ankerpunkte für die Sicherung der Daseinsvorsorge und erfüllen elementare zentralörtliche Versorgungsfunktionen für Gemeinden und dörflich geprägte Orte in ihrem Umland ( Mittelbereiche) Mittelbereiche: umfassen den funktionstragenden zentralen Ort und die Gemeinden des Verflechtungsbereiches, in Brandenburg existieren neben den 4 Oberzentren 46 Mittelbereiche (vgl. LEP B-B) Mittelzentren: bilden innerhalb ihres jeweiligen Mittelbereiches (Umlandgemeinden) regionale Bevölkerungsschwerpunkte und bieten Infrastrukturen an, die es nicht in jeder Gemeinde geben kann (z.b. Bildungs- und Ausbildungsstätten, Arbeitsplätze, Kultur- und Freizeitangebote, überregionale Verkehrsknotenfunktion, zentrale Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens) 1.Alt.) überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten 2.Alt) kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland 4

5 Programmbewilligungen 2012 Bad Freienwalde Finsterwalde ( Sängerstadtregion ) Gransee / Zehdenick ( Regio Nord ) Jüterbog ( AG Niederer Fläming ) Kyritz ( Kleeblattregion ) Prenzlau Seelow Templin Wittstock / Pritzwalk 5

6 Exkurs LEP B-B (Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBl. II S. 186)) (G) = Grundsatz der Raumordnung (Z) = Ziel der Raumordnung 2.3 (G) Zentralörtliche Funktionen sollen im Funktionsschwerpunkt der Mittelzentren räumlich konzentriert werden (G) Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs soll innerhalb der amtsfreien Gemeinden und innerhalb der Ämter für die amtsangehörigen Gemeinden abgesichert werden (G) In den Mittelzentren sollen für den jeweiligen Mittelbereich die gehobenen Funktionen der Daseinsvorsorge mit regionaler Bedeutung konzentriert werden. Dazu gehören insbesondere: - Wirtschafts- und Siedlungsfunktion - Einzelhandelsfunktion - Kultur- und Freizeitfunktion - Verwaltungsfunktion - Bildungs-, Gesundheits-, soziale Versorgungsfunktion sowie - überregionale Verkehrsknotenfunktion 2.12 (G) Die Mittelzentren sollen gemeinsam mit den Gemeinden ihres Mittelbereiches Entwicklungskonzepte für den Mittelbereich entwickeln. Auf dieser Basis soll eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Zentralen Ort und den Gemeinden seines Verflechtungsbereiches angestrebt werden. 6

7 Öffentliche Daseinsvorsorge Im Rahmen der Daseinsvorsorge übernehmen Staat und Kommunen eine Gewährleistungs- und/oder Erbringungsverantwortung für die flächendeckende Versorgung mit bestimmten, von den politisch Verantwortlichen als lebenswichtig eingestuften Gütern und Dienstleistungen zu allgemein tragbaren (= sozial verträglichen) Preisen und in zumutbarer Entfernung. Hinter dem Begriff Daseinsvorsorge verbirgt sich die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen für die Allgemeinheit durch die öffentlichen Hände, d.h. Bund, Länder und Kommunen. 7

8 technische Dienstleistungen / Infrastrukturen soziale Dienstleistungen / Infrastrukturen Versorgung mit Energie/Elektrizität Kulturangebote Versorgung mit Gas Gesundheitsdienste Versorgung mit Wasser Kinderbetreuung Versorgung mit Telekommunikationsleistungen Schulausbildung Nah- / Fernverkehr (Beförderungsleistungen) Friedhöfe Verkehrsleistungen (Schwimm-/Frei-) Bäder Post Altenpflege Abfall- / Abwasserentsorgung Rettungsdienst Katastrophenschutz Brandschutz 8

9 Themenfelder: (1)Schulentwicklung (2)ÖPNV (3)ärztliche Versorgung (4)nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (5)Wohnen / Dienstleistungen für ältere Menschen (inkl. Pflege) (6)kulturelle Bildung (7)Nahversorgung und Begegnung 9

10 Organisation / Ablauf des Dialogs: Entscheidungsebene Lenkungsgruppe Beirat Bürgerwerkstätten operative Arbeitsebene operative Lenkungsgruppe Prozessbegleitung Geschäftsstelle/ Regionalkoordination kooperative Arbeitsebene Arbeitsgruppen Begleitforschung Projektebene Beteiligung = mitmachen = mitreden = mitfinanzieren 10

11 3. Art und Umfang der Förderhöhe Der Bund stellt den Ländern auf der Grundlage einer (jährlichen) Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) Bundesfinanzhilfen gem. Artikel 104 b GG zur Verfügung. PJ BM lt. VV ges. Anteil Bbg. BM + LM ,0 806, , , , , , , , , , ,0 Summe 6.649, ,0 in T Der Bund beteiligt sich letztlich an der Finanzierung förderungsfähiger Kosten mit einem Drittel. Land und Kommune beteiligen sich zu je einem weiteren Drittel an den förderungsfähigen Kosten. Den Kommunen werden die Fördermittel als Investitionszuschuss gewährt. Die Fördermittel werden den Kommunen auf Grundlage der entsprechenden Landesregelungen bewilligt (StBauFR ). jährliche Antragstellung zum für das Folgejahr (jährliche) Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid (verteilt auf 5 Verpflichtungsermächtigungen/VE) Verwendung der Bund- / Länder Mittel, erhöht um den kommunalen Mitleistungsanteil (KMA) für Vorhaben, die mit einem Umsetzungsplan (UPL, siehe Verfahrensinstrumente) bestätigt wurden (Nr StBauFR ) 11

12 Systematik der Mittelbereitstellung / Zuwendung <--- Bewilligungszeitraum ---> ZWB 1 AE VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Zuwendung 1 ZWB 2 AE VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Zuwendung 2 ZWB 3 AE VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Zuwendung 3 ZWB 4 AE VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Zuwendung 4 ZWB 5 AE VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Zuwendung 5 ZWB 6 AE VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Zuwendung 6 ZWB 7 AE VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Zuwendung 7 ZWB 8 AE VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Zuwendung 8 Summe HHJ 1 HHJ 2 HHJ 3 HHJ 4 HHJ 5 HHJ 6 HHJ 7 HHJ 8 HHJ 9 HHJ 10 HHJ 11 HHJ 12 Gesamtzuwendung ZWB Zuwendungsbescheid Die Höhe der Zuwendung für die einzelne Gesamtmaßnahme ergibt sich aus dem Landesprogramm, HHJ Haushaltsjahr mit welchem das LBV deren Höhe unter Beachtung landespolitischer Prämissen festlegt. AE Ausgabeermächtigung VE Verpflichtungsermächtigung 12

13 4. Fördergebiete Bei der Städtebauförderung ist die jeweilige städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit Gegenstand der Zuwendung (= Maßnahmebündel). Fördergebiete sind räumlich abzugrenzen: Sanierungsgebiet, 142 BauGB oder städtebaulicher Entwicklungsbereich, 165 BauGB oder Erhaltungsgebiet, 172 BauGB oder Maßnahmegebiet nach 171 b BauGB oder Maßnahmegebiet nach 171 e BauGB oder Untersuchungsgebiet, 141 BauGB oder durch (einfachen) Beschluss der Gemeinde Das gesamte Gemeindegebiet als Fördergebietskulisse zu bestimmen, ist nicht zulässig. Vielmehr sollen sich die Vorschläge an den aus dem Konzept abgeleiteten und zu fördernden Einzelmaßnahmen orientieren. Das Fördergebiet wird unter Beteiligung des MIL durch das LBV bestimmt. Auf dieser Grundlage sind in der Folge entsprechende gemeindliche Beschlüsse zu fassen. 13

14 5. Fördervoraussetzungen Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt werden (VV Städtebauförderung 2013, Artikel 8). ist durch die zuständigen Gemeindevertretungen zu billigen (Selbstbindungs- / Beschluss) integrierte Entwicklungskonzepte bilden die Grundlage für eine Förderung investiver Vorhaben verbindlich abgestimmt, mit überörtlicher Zielsetzung müssen schlüssig nachweisen, welche Vorhaben zur Sicherung der Daseinsvorsorge langfristig erforderlich und im überörtlichen Kontext auch nachhaltig vor dem Hintergrund des demographischen Wandels tragfähig sind sollen den Aspekt der erforderlichen überörtlichen Daseinsvorsorge insgesamt abbilden deshalb auch sonstige, auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene vorhandene Finanzierungs- und sektorale Fördermittel einzelner Fachressorts berücksichtigen und bündeln sind aus den vorhandenen Planungen der einzelnen zusammenarbeitenden Städte und Gemeinden zu generieren Zielsetzungen des INSEK und des GLES sind zu beachten die Aktualität des Entwicklungskonzeptes ist sicherzustellen Entwicklungskonzepte sind im Sinne von Handlungskonzepten zu verstehen generell gilt es in Bezug auf die kommunale Infrastruktur der Daseinsvorsorge darzustellen was muss erhalten werden was kann zukünftig wegfallen was muss (ggf.) neu hinzukommen 14

15 Kerninhalt / -aussagen der Konzepte 1. wer arbeitet zusammen, Lage des Netzwerkes im Land Brandenburg 2. welche Organisationsform 3. welcher Bevölkerungsumfang ist betroffen 4. auf welche Bereiche der Daseinsvorsorge beschränkt sich bisherige Zusammenarbeit / Netzwerkarbeit 5. derzeitige Situation der Daseinsvorsorge, besondere Betroffenheit vom demographischem Wandel 6. Benennung der Probleme / Defizite / städtebaulichen Missstände, die Grund für die jeweiligen Einzelmaßnahmen sind 7. Zielstellung der künftigen Gesamtmaßnahme (einschließlich der Indikatoren, an denen die Zielerreichung beobachtet und festgestellt werden soll) 8. welche Erweiterungen der Zusammenarbeit sind thematisch und räumlich geplant 9. Aussagen zu gemeinsamen Entwicklungszielen der künftigen Infrastrukturversorgung hinsichtlich Bedarf, Organisation, Kosten und Betreiber 10. voraussichtliche Kosten der Gesamtmaßnahme und Einzelvorhaben bei Beachtung der kommunalen Mitleistungsanteile 15

16 11. nachhaltige Finanzierung der Kooperation, vorhandene, bereits genutzte und nutzbare Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung 12. bereits umsetzbare Projektideen 13. Nachweis des Bedarfs bzw. der zu erwartenden Nachfrage und der Tragfähigkeit der Fördervorhaben 14. Abstimmung der Vorhaben mit den Entwicklungszielen der Ober- / Mittelzentren sowie mit den Umlandgemeinden 15. Bündelungseffekte 16. Effekte für die Stadtentwicklung neben der Qualifizierung der Daseinsvorsorge 17. Nachnutzung der ggf. dann aufgelassenen Einrichtungen 18. Zeitplan für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme und der Einzelvorhaben unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten sowie Prioritätensetzung 19. Erläuterung der Bürgerbeteiligung sowie der Einbindung der Akteure 20. Ergebnis der interkommunalen Abstimmung 16

17 17

18 6. Einsatz der Fördermittel Die Finanzhilfen werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Förderfähig sind vorrangig überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten bzw. kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland (VV Städtebauförderung 2013, Artikel 8) Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für: Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur aufgrund zurückgehender Bevölkerung..., die in der überörtlichen / interkommunalen Abstimmung gemeinsam als dauerhaft erforderlich benannt sind Vorbereitung der Maßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) von verbindlich abgestimmten überörtlich oder regional integrierten Entwicklungskonzepten, welche insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten Bildung interkommunaler Netzwerke bzw. Stadt-Umland-Vernetzungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Prozesse der Diskussion, Abstimmung und Entscheidung über überörtlich oder regional integrierte Entwicklungskonzepte einschließlich Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen Leistungen von Beauftragten (VV Städtebauförderung 2013, Artikel 8) 18

19 was kann / soll gefördert werden? Vertiefung und Sicherung der Netzwerkzusammenarbeit die Ermittlung der sinnvollsten und nachhaltigsten Infrastrukturverteilung aus gemeinsamer Sicht der Netzwerkpartner Umbau, Ausbau und Rückentwicklung der bisherigen Strukturen anhand der ermittelten gemeinsamen Bedarfslage Bündelung der Kräfte und Ressourcen vor Ort Das Programm ist stark auf die Einbeziehung sonstiger Finanzierungs- und Förderquellen angewiesen! Welche Themenfelder der Daseinsvorsorge überhaupt und vorrangig in die Netzwerkarbeit einbezogen werden, ist letztendlich Entscheidung der Gemeinden. Vielfalt in der Programmumsetzung Aus Sicht der Landesförderung wird die Auswahl auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten Fördermitteleinsatzes hinterfragt werden. Sinnvoll ist die pragmatische Beschränkung auf die wichtigsten und vorrangigsten Projekte innovative, nachhaltige und übertragbare Vorhaben zu Schwerpunktthemen der Daseinsvorsorge innerhalb von überörtlich gut erreichbaren Ankerpunkten sich ergänzende bzw. miteinander verzahnte Vorhaben genießen besondere Förderpriorität 19

20 nicht förderfähig sind dagegen Infrastrukturvorhaben, die isoliert nur der Versorgung einer einzelnen Gemeinde bzw. einem Teilgebiet dienen lediglich punktuell wirkende Vorhaben nice to have Projekte solche Gemeinden, die unter Berücksichtigung des Landesmaßstabs als ausreichend und zukunftssicher versorgt anzusehen sind ansonsten vgl. StBauFR 2009 Fortschreibung

21 was bedeutet die Förderung von Umbau, Ausbau und Rückentwicklung der bisherigen Strukturen konkret? 1. Erforderlich und förderfähig ist die Ermittlung der Nachfrageentwicklung und Anpassungsbedarfe: Abschätzung der quantitativen und qualitativen Entwicklung der Infrastrukturauslastung und -nachfrage, Bestandserfassung, Bedarfsanalysen zur Identifizierung des Anpassungsbedarfs der derzeitigen Einrichtungen in den betroffenen Kommunen 2. Vorbereitung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen: (Erarbeitung und) Fortschreibung interkommunal bzw. überörtlich abgestimmter, integrierter Entwicklungs- und Handlungskonzepte zur Vorbereitung entsprechender Investitionen, auf deren Grundlage erfolgt die Abgrenzung einer angemessenen Gesamtmaßnahme unter Einbeziehung der sinnvollsten Standorte zur Anpassung der gemeinsamen Daseinsvorsorge, Sanierungskonzepte zur Anpassung ausgewählter zentraler Infrastruktureinrichtungen, mit langfristig tragfähigen Maßnahmevorschlägen für den zukünftigen Bedarf 21

22 3. Begleitung der Gesamtmaßnahme: Begleitung der Entscheidungsfindung und Konzeptentwicklung im öffentlichen Diskurs, Förderung der überörtlichen Kooperation und Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zur Anpassung der Infrastruktur durch Moderationsleistungen, strategische Netzwerke zur interkommunalen Kooperation für die gemeinsame Sicherung sozialer Angebote, gemeindeübergreifende Beratungsangebote investitionsbegleitende Maßnahmen zur Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements und für die Öffentlichkeitsarbeit 4. Städtebauliche Investitionen: bedarfsgerechte bauliche Anpassung und Sanierung von Gebäuden öffentlicher, sozialer, kultureller Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur für eine gemeinsame effizientere Nutzung durch die beteiligten Kommunen bzw. Ortsteile, Sanierung und bedarfsorientierter Umbau leer stehender (kommunaler) Gebäude, z.b. als flexibel nutzbare Multifunktions- / Bürgerhäuser für wohnortnahe Versorgungsleistungen Verfügungsfonds (z.b. zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich sozial-kultureller Infrastruktur) 22

23 8. Fördergrundlage Städtebauförderungsrichtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, StBauFR 2009 Fortschreibung 2012, vom 07. September 2012, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42 vom 24. Oktober 2012, Seite 1476 Nr. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Nr. 3 Zuwendungsgegenstand Nr. 4 Zuwendungsempfängerin Nr. 5 Zuwendungsvoraussetzungen Nr. 6 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Nr. 10 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Nr. 11 Verfahren zur Programmaufnahme und begleitung Nr. 14 u.a. Erstberatung (i.d.r. vor Programmaufnahme) und strategische Stadtentwicklungsberatung Verfahrensinstrumente integrierter Umsetzungsplan (UPL) Kosten- und Finanzierungsübersicht (analog 149 BauGB) inhaltliche Abstimmung durch regelmäßige Gesamtberatungen des LBV + eigenverantwortliche Umsetzung der Gesamtmaßnahme durch die Gemeinde/n städtebauliches Sondervermögen 23

24 Planungssystematik der nationalen Städtebauförderung im Land Brandenburg Integriertes Stadtentwickungskonzept (INSEK als gesamtstädtische Planung) INSEK (vgl. Nr. 10 StBauFR Fortschreibung 2012) ggf. MEK (im KLS) aktuelles, mit dem Land abgestimmtes integriertes Entwicklungskonzept städtebauliche Zielplanung "Sanierungsplan" (D, S+E) (je Programmbereich) "Integriertes Entwicklungskonzept" (IEK, Programm Soziale Stadt) "Stadtumbaustrategie" (SUS, Programm Stadtumbau) "Mittelbereichsentwicklungskonzept" (MEK, Programm KLS) ggf. ergänzt durch weitere Fachplanungen der Gemeinde Integrierter und konkreter Umsetzungsplan (UPL, i.d.r. für 3 Jahre) UPL (vgl. Nr StBauFR Fortschreibung 2012) 24

25 Handlungsfelder B.1 Vorbereitung der Gesamtmaßnahme und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten B.2 Begleitung der Gesamtmaßnahme Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit geeignete Beauftragte / Sanierungsträger Verfügungsfonds B.3 Baumaßnahmen ( 148 BauGB) Erneuerung von Gebäuden in privatem oder konfessionellem Eigentum Erneuerung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinden Errichtung, Änderung und Erneuerung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sonstige Baumaßnahmen Verfügungsfonds B.4 Ordnungsmaßnahmen Grunderwerb Bodenordnung Umzug von Betroffenen der städtebaulichen Erneuerung Freilegung von Grundstücken sonstige Ordnungsmaßnahmen B.5 Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen und Freiflächen (einschließlich Sonderbauwerke und Verfügungsfonds) 25

26 9. Beispiel für Einzelvorhaben Barrierefreie Umgestaltung des Markts in Sonnewalde, B.5 [MB Finsterwalde / Sängerstadtregion] Busumsteigeanlage / Parkplatz, Falkenthaler Chaussee, Zehdenick, B.5 [MB Gransee / Zehdenick] Bahnhofsgebäude Fürstenberg / Havel, B.3 [MB Gransee / Zehdenick] Grundschule Werbig, Campus der Generationen, B.3 und B.5 [MB Jüterbog] Grundschule Hort Kindertagesstätte Gemeindeverwaltung (neu nach Umzug) medizinische Betreuung Erweiterung der Schulküche zu Mensa und Tageskaffee Tagespflege Mehrgenerationenhaus Kyritz, Angebotserweiterung durch Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und Neugestaltung des Außenbereichs, B.3 [MB Kyritz] Gesundheitszentrum (Ärztehaus und WG für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz), Lychen, B.3 [MB Templin] Multikulturelles Centrum (MKC), Templin, B.3 [MB Templin] Aufwertung eines Integrationskindergartens, Meyenburg, B.3 [MB Wittstock/Dosse Pritzwalk] Aufwertung der Grundschule in Meyenburg, B.3 [MB Wittstock/Dosse Pritzwalk] Bürgerbahnhof Pritzwalk (Schaffung einer Touristen-Information, Umnutzung zur Polizeistation, B.3 [MB Wittstock/Dosse Pritzwalk] Quandt sche Tuchfabrik Pritzwalk, Bildungseinrichtung und Museum, B.3 [MB Wittstock/Dosse Pritzwalk] Altes Bahnhofsgebäude Wittstock, Schaffung eines Ärztehauses, B.3 [MB Wittstock/Dosse Pritzwalk] Einrichtung der Klosterscheune in Heiligengrabe als Veranstaltungsort, B.3 [MB Wittstock/Dosse Pritzwalk] 26

27 10. Besuchen Sie den Internetauftritt des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) Abteilung 3 - Dezernat 32, 34 Steffen Winkler, Maren Kobel

28 11. Wir empfehlen auch den Besuch der Internetseiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) Abteilung 3 - Dezernat 32, 34 Steffen Winkler, Maren Kobel

29 12. Auch die Staatskanzlei des Landes hat sich des Themas Demographischer Wandel angenommen. 29

30 13. Ansprechpartner (1) LBV Herr Ewers, Leiter des Dezernats 32 Stadterneuerung Tel / Stefan.Ewers@LBV.Brandenburg.de Herr Winkler, Dezernat 32 Stadterneuerung Tel / Steffen.Winkler@LBV.Brandenburg.de (2) MIL Herr Bußmann, Referat 21 Städtebau und Wohnraumförderung Tel / horst.bussmann@mil.brandenburg.de Frau Wolf-Diederich, Referat 21 Städtebau und Wohnraumförderung Tel / anne.wolf-diederich@mil.brandenburg.de 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 31

32 Quellen VV Städtebauförderung 2013 StBauFR 2009 Fortschreibung 2012 Information des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom zum Bewerbungsverfahren KLS Information des MIL vom zum Programm KLS anlässlich der Bereisung des Mittelbereichs Jüterbog (ppt - Präsentation H. Bußmann) Internetauftritt des LBV Internetauftritt des BMVBS Internetauftritt der Bundestransferstelle Entwicklungskonzept des Mittelbereichs Pritzwalk Wittstock/Dosse 32

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