Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche

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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf 23. September 2015 Seite 1 von 5 Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche Stand: 23. September 2015 Die anhaltende Zuwanderung durch Flüchtlinge in NRW stellt weiterhin alle Beteiligten im Land, in den Kreisen und Kommunen vor große Herausforderungen, gerade auch alle Menschen im Bildungssystem. Integration durch Bildung ist eine Aufgabe jeder einzelnen Schule in ihrer Gesamtheit. Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte schafft gegenseitiges Verständnis und leistet einen ausgewiesenen Beitrag für die schulische und gesellschaftliche Integration. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet strukturell gute Voraussetzungen für eine sachgerechte Integration der bei uns Zuflucht suchenden Kinder und Jugendlichen. Zentrale Grundlagen sind das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom Februar 2012 und die Erlasse vom Juni 2012 zur Ausgestaltung der Kommunalen Integrationszentren (KI) und zur Weiterentwicklung der Integrationsstellen. Rechtliche Grundlagen der Schulpflicht Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein- Westfalen besteht allgemeine Schulpflicht. Das Nähere regelt das Schulgesetz NRW. Maßgeblich sind die Paragrafen 34 bis 41 und 125. In Paragraf 34 Absatz 1 heißt es: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Alle zugewanderten Kinder haben ein Recht auf Bildung, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Nach der Zuweisung zu einer Kommune besteht auch für Flüchtlingskinder Schulpflicht. Für ausreisepflichti- Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linien 704, 709 (Georg-Schulhoff-Platz)

2 ge ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Die Überwachung der Schulpflicht regelt ein Erlass des Schulministeriums vom Zuständig sind die Schulämter. Auch Flüchtlingskinder haben einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz bzw. aus dem Landesfonds Alle Kinder essen mit. Seite 2 von 5 Ressourcen Das Land hat im Haushalt 2015 aufgrund der Beschlüsse der Koalition zunächst insgesamt 310 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung. Davon werden 300 Stellen zur Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern mit Kenntnissen im Bereich Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache eingesetzt, um Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien oder vergleichbaren Lebenssituationen in kleinen Gruppen in Deutsch zu unterrichten. Aktuell sind bereits 298 Stellen (Stand: ) besetzt. Für Kommunale Integrationszentren in Kommunen, die besonders von Zuwanderung betroffen sind, wurden zehn zusätzliche Stellen zur Ausschreibung zugewiesen, um die Bildungsberatung dieser Familien durchzuführen. Insgesamt werden dafür im Haushalt 14,2 Millionen Euro bereitgestellt. Zum konnten insgesamt zusätzliche Plätze in Schulen mit einem offenen Ganztagsangebot eingerichtet werden (3,8 Millionen Euro plus 44 weitere Lehrerstellen), von denen die Kommunen zum 1. Februar 2015 bereits Plätze besetzt haben. Die Bezirksregierungen haben zum rund OGS-Plätze für Flüchtlingskinder bewilligt. Diese Plätze werden für die Dauer eines Jahres mit dem doppelten Fördersatz bezuschusst. Dem wachsenden Grundstellenbedarf aufgrund der vermehrten Zuwanderung hat das Land mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 Rechnung getragen und 674 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Dies entspricht einem Zuwachs von 14,5 Mio. EUR mit Folgen für den Haushaltsentwurf 2016 von insgesamt 33,7 Mio. EUR. Mit dem vom Kabinett am beschlossenen Dritten Nachtragshaushalt werden weitere Stellen für die Grundversorgung und weitere 900 Integrationsstellen für die Sprachförderung bereitgestellt. Dies ergibt zusätzlich 35,2 Mio. EUR mit Folgen für den Haushaltsentwurf 2016 in Höhe von 131,1 Mio. EUR. Die Bezirksregierungen können damit für die durchgängige Sprachbildung und die interkulturelle Schulentwicklung (dazu ist auch die Beschulung von schulpflichtigen zugewanderten Kindern und Jugendlichen zu rechnen) auf landesweit dann Integrationsstellen zurückgreifen.

3 Darüber hinaus können die Bezirksregierungen für die Beschulung von schulpflichtigen zugewanderten Kindern und Jugendlichen auch Stellen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung nutzen, um gegebenenfalls kurzfristig zusätzlich entstehenden Bedarf abzudecken. Für eine Lerngruppe von etwa 15 bis 18 Kindern und Jugendlichen steht in der Regel eine halbe Lehrerstelle für das Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung. Für zusätzliche Angebote zur Deutschförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren stellt das Land Euro Weiterbildungsmittel zur Verfügung. Diese Mittel sind bereits alle abgerufen. Es konnten 130 Kurse eingerichtet werden. Im Haushaltsplanentwurf für 2016 ist eine Aufstockung um 0,5 Mio. Euro für diese Aufgabe auf dann 1 Mio. Euro vorgesehen. Seite 3 von 5 Infrastruktur Bezirksregierungen, Schulämter und Kommunale Integrationszentren (KI) sorgen gemeinsam dafür, dass Flüchtlingskinder so rasch wie möglich einen Platz in einer Schule erhalten. Für jede Schule ist eine Schulärztin oder ein Schularzt bestellt. Die Schulärztin oder der Schularzt betreut oder berät Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und ggf. Eltern. Bei einem Verdacht auf meldepflichtige Infektionskrankheiten schaltet die Schule den schulärztlichen Dienst ein. In den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen arbeiten 49 Kommunale Integrationszentren (KI). Der Antrag für das 50. KI wird zurzeit vorbereitet. Die KI werden vom MAIS (3 Fachkräfte sowie ½ Verwaltungsassistenzkraft) und MSW (pro KI zwei Lehrerstellen) hälftig finanziert. Zusätzliche Mittel stellen die Kommunen. Aufgabe der KI ist es, die verschiedenen Akteure im Bereich der Integration vor Ort zusammenzubringen und mit eigenen Angeboten zu unterstützen. Ein Arbeitsschwerpunkt ist die Bildung. Unter anderem beraten die KI Schulen, Schulämter, Studienseminare, und sie bieten Fachvorträge und Workshops für das gesamte pädagogische Fachpersonal an. Die landesweite Koordinierungsstelle (LaKI) mit Sitz in Dortmund unterstützt die KI bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschwerpunkte. Für die KI wurden mit dem Haushalt 2015 zehn zusätzliche Stellen bereitgestellt, die 14 besonders betroffenen Kreisen und Städten zugewiesen wurden. Umsetzung in der Schule Die sprachliche Bildung der Schülerinnen und Schüler ist im Sinne eines sprach- und kultursensiblen Fachunterrichts Aufgabe aller Lehrkräfte und aller Fächer. Die Schulen bilden zur Umsetzung ei-

4 ner solchen durchgängigen Sprachbildung vielfach Teams von Lehrkräften und ggf. weiteren Fachkräften. Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse ist eine große pädagogische Herausforderung. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, durchgehend am Regelunterricht teilzunehmen, können in sogenannten Vorbereitungsklassen bzw. Auffangklassen unterrichtet werden. Ziel ist es, sie so schnell wie möglich in die Regelklassen zu integrieren. Vorbereitungsklassen werden vor Schuljahresbeginn eingerichtet, Auffangklassen bei Bedarf im Verlauf des Schuljahres. In Berufskollegs gibt es Internationale Förderklassen. In Schulen, die derartige Klassen nicht einrichten, können die Schülerinnen und Schüler in kleinen Lerngruppen temporär gefördert werden und erhalten Deutschunterricht. An vielen Schulen unterrichten Lehrkräfte, die bereits über Zusatzqualifikationen im Bereich Deutsch als Zweitsprache verfügen. Die Bezirksregierungen bieten für andere Lehrkräfte Zertifikatskurse für die Kompetenz Deutsch als Zweitsprache / Deutsch als Fremdsprache an. Die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LAKI) hat eine Veranstaltungsreihe Schule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche für Lehrkräfte aufgelegt. Die erste Veranstaltung findet am statt und war binnen weniger Stunden ausgebucht. Es gab rund 250 Anmeldungen. Die Reihe wird fortgesetzt. NRW ist das erste Bundesland, das 2009 in der Lehrerausbildung für alle Lehrämter ein verpflichtendes Modul Deutsch als Zweitsprache eingeführt hat. Die Umsetzung ist an allen lehrerausbildenden Universitäten erfolgt. Die überwiegende Zahl der Kompetenzteams für die Lehrerfortbildung und die meisten Kommunalen Integrationszentren (KI) halten Beratungs- und Unterstützungsangebote vor. So bietet die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) u.a. die Maßnahme Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an, die sich an Lehrkräfte als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richtet. LAKI arbeitet eng mit mehreren Hochschulen zusammen (u.a. Universität Duisburg/Essen und Universität Münster). LAKI führt mehrere Projekte gemeinsam mit der Stiftung Mercator durch ( Sprachsensible Schulentwicklung, Sprachsensibles Unterrichten fördern Angebote für den Vorbereitungsdienst ). Zur Unterstützung der Schulen fördert das Ministerium für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit mehreren Stiftungen (Stiftung Mercator, Freudenberg-Stiftung, Walter-Blüchert-Stiftung) mehrere Seite 4 von 5

5 kommunale Vorhaben, u.a. zur Beschulung und Bildung unbegleiteter Minderjähriger. Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen kommt es darauf an, Schritt für Schritt weitere Lehrerinnen und Lehrer für eine durchgängige Sprachbildung und eine interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zu qualifizieren. Ziel ist es, für die Schulen ein bei der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) angesiedeltes flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot bereitzustellen. Seite 5 von 5 Weitere Informationen unter: und

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