Durchführungsbestimmungen zu den Richtlinien zur Entwicklung und Erneuerung der Städte in Niederösterreich
|
|
- Friedrich Maus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Durchführungsbestimmungen zu den Richtlinien zur Entwicklung und Erneuerung der Städte in Niederösterreich Fassung vom 16. August 2013 Version 1.2. Leitbild der NÖ Stadterneuerung: (Grundlage sind die geltenden Richtlinien der NÖ Stadterneuerung) Leitbild der NÖ Stadterneuerung ist die menschenfreundliche Stadt, die intelligente Stadt. Das Ziel dieser intelligenten Stadt ist, die Lebensqualität ihrer BewohnerInnen langfristig sicherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden im Rahmen der Stadterneuerung in NÖ u.a. folgende Schwerpunktthemen bearbeitet: Schwerpunkte der NÖ Stadterneuerung: Ortskernbelebung Die Belebung der Stadt - und Ortszentren in Niederösterreich steht im Vordergrund. Smarte, nachhaltige Mobilität Bei der Umsetzung der Projekte wird auf eine smarte, nachhaltige Mobilität geachtet. Generationen Im Vordergrund steht, ein reibungsloses Miteinander der Generationen zu ermöglichen und zu fördern und die Gesellschaft an die veränderten Bedürfnisse, aufgrund des demographischen Wandels, anzupassen. Kultur Unter diesem Schwerpunkt wird die Unterstützung von kulturellen Belangen, wie beispielsweise im Bereich der Mediatheken, subsumiert. Kooperationen (Netzwerke) Von großer Bedeutung ist die Unterstützung von Kooperationen zum Erfahrungsaustausch ausgewählter Themen und zur Entwicklung gemeinsamer Projekte.
2 Allgemein Teilnahme an der Aktion STERN Der Verbleib einer Stadt in der Aktion beträgt 4 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann um ein Verlängerungsjahr schriftlich bei der Förderstelle angesucht werden. Die Wartezeit nach Ausscheiden bis zur möglichen Wiederaufnahme beträgt 4 Jahre. Es gilt der Grundsatz: Neuaufnahme vor Wiederaufnahme vor Verlängerung. Aufnahme in die Aktion von Orten ohne Stadtrecht Prinzipiell ist es für Orte ab einer Zahl von 5000 Einwohnern möglich, in die Aktion Stadterneuerung in NÖ aufgenommen zu werden. Es wird jedoch jeder Fall individuell geprüft, wobei vor allem auf das Vorhandensein zentralörtlicher Gegebenheiten geachtet wird. Förderbestimmungen Förderungswerber/Förderungsempfänger Eine Förderung von Gesellschaften, Firmen und Privatpersonen im Rahmen der Stadterneuerung ist nicht möglich. Förderungswerber/empfänger im Rahmen der Stadterneuerung sind Gemeinden und in untergeordnetem Ausmaß Vereine. Formblätter der NÖ Stadterneuerung Bei Förderanträgen und Abrechnungsanträgen sind die jeweils gültigen Formblätter der NÖ Stadterneuerung unverändert zu verwenden und vollständig auszufüllen. Überprüfung der Projekte gemäß Bundesvergabegesetz Die Überprüfung gemäß Bundesvergabegesetz der zur Auszahlung gelangenden Projekte erfolgt stichprobenmäßig. Die Ermittlung der Stichprobe erfolgt durch die Förderstelle.
3 Preisangemessenheit Der Förderungswerber/Endbegünstigte bestätigt mit der Unterschrift am Förderansuchen, dass bei der Auftragsvergabe der Stadterneuerungsprojekte die Preisangemessenheit überprüft wurde. Nachhaltige Nutzung Die Förderungsempfänger sind zur nachhaltigen Nutzung des geförderten Projektes verpflichtet. Es ist sicherzustellen, dass der Fördergegenstand bei Investitionsprojekten bis zu einer Förderung von ,- auf die Dauer von zumindest 5 Jahren und bei Investitionsprojekten ab einer Förderung von ,- auf die Dauer von zumindest 10 Jahren im Sinne des Antrages zur Verfügung steht ( Behaltefrist im Fördervertrag!). Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann eine Rückzahlung der Förderung zur Folge haben. Kennzeichnung geförderter Maßnahmen Bei Stadterneuerungsprojekten ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch die Stadterneuerung in NÖ hinzuweisen (z.b.: Anbringung von Tafeln an gut sichtbarer Stelle, N-Logo mit Zusatz Gefördert aus Mitteln der NÖ Stadterneuerung und NÖ-Logo auf Druckwerken, Erwähnung in Presseartikeln, etc.). Kleinförderungen Kleinförderungen sind ab einer Höhe der anerkennbaren Gesamtkosten von 3.000,- möglich. Eine Unterschreitung dieser Summe ist nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen sinnvoll und möglich, wenn das Projektziel auf andere Weise nicht erreicht werden kann und maßgeblich eine impulsgebende Entwicklung damit eingeleitet wird. Förderbereiche Stadt- und Ortskernbelebung Es wird die Belebung der Stadt- und Ortszentren angestrebt. Einzelprojekte im Rahmen der Stadt- und Ortskernbelebung, Kooperationen von Akteuren und Wissenstransfer sollen unterstützt werden. Laufende Personalkosten eines City-Managers und laufende Kosten eines City-Management-Büros sind jedoch nicht förderbar. Die Umsetzung und Förderung von Einzelmaßnahmen im wirtschaftlichen Bereich soll jedoch möglichst im Rahmen der NAFES erfolgen.
4 Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum Die Förderung von Gestaltungsmaßnahmen sind vom gesamthaften Ansatz, von der Stellungnahme des Betreuers und den bereits geförderten Gestaltungsmaßnahmen abhängig. Bei einer plausiblen Sinnhaftigkeit derartiger Maßnahmen und als Impuls für weiterführende Maßnahmen im Bereich der Stadterneuerung besteht jedoch die Möglichkeit, eine Förderung bis max. 20% der Gesamtkosten dieser Projekte zu genehmigen. Öffentlichkeitsarbeit Stadt Innovative und impulsgebende Projekte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die Stadterneuerung sind förderbar, die Behandlung erfolgt wie eine Projektförderung (Förderung bis max. 50%). Bürgerservicestellen Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die barrierefreie Ausführung des Bürgerservicebereiches. Vereinssaal Bei der Errichtung von Veranstaltungsräumlichkeiten für Vereine sind beim Antrag ein Nutzungskonzept für den Saal und erforderlichenfalls ein Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer der Baulichkeit bzw. des Grundstückes vorzulegen. Im Nutzungskonzept muss die bestmögliche und aktive Durchführung eines Veranstaltungsbetriebes im Vereinssaal verankert sein. Der Nutzungsvertrag muss sich zumindest auf einen Zeitraum erstrecken, der sich an der Abschreibung der Investition orientiert (=Behaltefrist). Leistungen von kommunalen Bauhöfen Leistungen der gemeindeeigenen Bauhöfe sind nicht förderbar. Nicht förderbar sind weiters die gemeindeeigenen Planungs- und Verwaltungskosten. Leistungen von Vereinen Eigenleistungen von Vereinen sind nicht förderbar, da keine Geldbewegungen vorhanden sind. Diese Leistungen sind daher bei den anerkennbaren Gesamtkosten nicht zu berücksichtigen. Personalkosten und laufende Kosten Bei Projektförderungen sind laufende Personalkosten nicht anzuerkennen, da diese Vorgangsweise zu einer dauerhaften Belastung des Landesbudgets führen würde. Die Anerkennung von laufenden Kosten ist nur in begründeten
5 Ausnahmefällen und in restriktivem Umfang zulässig, wenn der Charakter einer Impulsförderung sichergestellt ist. Leistungen von Straßenmeistereien Leistungen der Straßenmeistereien werden als Förderung einer anderen Dienststelle des Amtes der NÖ Landesregierung betrachtet und werden nicht den Bauhofleistungen zugerechnet. Diese Leistungen sind daher bei den anerkennbaren Gesamtkosten zu berücksichtigen und beim Ansuchen im Finanzierungsplan anzugeben. Förderabwicklung Abrechnungen der Projekte und Dokumentation Die Fördermittel werden nach Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen aliquot zum Anteil der nachgewiesenen Kosten an den genehmigten Gesamtkosten ausbezahlt. Teilabrechnungen sind nicht möglich. Es können nur Rechnungen bei der Abrechnung anerkannt werden, die nach dem Stichtag (=Einlangen des Ansuchens / der Projektinformation bei der Landeskoordinierungsstelle für Stadterneuerung, dokumentiert mit dem Eingangsstempel) ausgestellt wurden. Der Stichtag ist im Fördervertrag angeführt und unbedingt einzuhalten (s. a.: Rechnungsstichtag). Mögliche Skonti, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden, werden bei der Berechnung der anerkennbaren Kosten in Abzug gebracht. Es wird darauf hingewiesen, dass Barauszahlungen des Förderwerbers bei der Abrechnung nicht anerkannt werden können. Der Förderungsempfänger verpflichtet sich sämtliche das Projekt und seine Finanzierung betreffenden Unterlagen bis zur im Fördervertrag angeführten Frist entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift auf allgemein üblichen Datenträgern sicher und geordnet laut der im Fördervertrag angeführten Frist ( Behaltefrist ) aufzubewahren. Verwendungsnachweise Die entsprechenden Verwendungsnachweise der gewährten Förderung sind bis zur im Fördervertrag angeführten Frist bei der Förderstelle zur Abrechnung vorzulegen, anderenfalls ist die Förderzusage aufgehoben. Um allfällige Fristverlängerung muss zeitgerecht vor Ablauf des Zeitraumes mit
6 hinreichender Begründung schriftlich bei der Förderstelle angesucht werden. Bei triftigen Gründen kann eine Fristverlängerung gewährt werden, es besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch. Rechnungsstichtag/Leistungszeitraum Rechnungsdatum ist das Ausstellungsdatum der Rechnung (kein Eingangsdatum, Zahlungsdatum oder sonstiges Datum). Dieses Datum ist in die Rechnungsaufstellung laut Ausstellungsdatum der Rechnung einzutragen. Der im Fördervertrag angeführte Stichtag ist gleichzeitig auch der Beginn des anerkennbaren Leistungszeitraumes. Bewegliche Güter Die Kosten von beweglichen Gütern können seitens der Förderstelle bei der Abrechnung von Projekten nicht anerkannt werden. Gegenverrechnungen Gegenverrechnungen von Leistungen und Abgaben/Gebühren können bei Abrechnungen nicht anerkannt werden. Vorsteuerabzug Bei den Ansuchen ist anzugeben, ob für dieses Projekt ein Vorsteuerabzug möglich ist. Ist dies der Fall, so sind die Gesamtkosten ohne Steueranteil anzugeben. Ebenso ist bei den Abrechnungen vorzugehen. Einnahmen Bei den Ansuchen ist anzugeben, ob für dieses Projekt Einnahmen zu erwarten sind. Gegebenenfalls ist eine Einnahmen- Ausgaben- Aufstellung für die Dauer der Behaltefrist vorzulegen (laut Fördervertrag). Diese Durchführungsbestimmungen gelten mit sofortiger Wirkung. Im Fördervertrag wird festgelegt, welche Durchführungsbestimmungen zur Anwendung kommen. Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik Dorf- und Stadterneuerung, Ortskernbelebung Dipl.-Ing. Trauner Ing. Roßkopf Krems, am 16. August 2013
Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen
Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen I. GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNGSRICHTLINIEN Die sportlichen, kulturellen, sozialen, staatspolitischen, gesellschaftspolitischen
MehrAbwicklung Förderungen
Abwicklung Förderungen Die Integrationsstelle Oberösterreich (istoö) unterstützt laufende Angebote und Projekte von Vereinen und Partner/-innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen.
MehrErgänzende Richtlinien über Förderungen im Bereich der Dorferneuerung
Ergänzende Richtlinien über Förderungen im Bereich der Dorferneuerung Abschnitt I Förderung gemeindeübergreifender Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr für Pilotprojekte 1 Allgemeine Bestimmungen
MehrFörderansuchen für Träger der offenen Jugendarbeit in Kärnten Basisförderungsantrag für das Jahr 2017
Förderansuchen für Träger der offenen Jugendarbeit in Kärnten Basisförderungsantrag für das Jahr 2017 Förderart: Bitte ankreuzen: Erklärung siehe Seite 4 Förderung A Förderung B Angaben zum Antragssteller
MehrF2a. GEMEINDE 21 Förderantrag Aufbau/Vertiefen
GEMEINDE 21 Förderantrag Aufbau/Vertiefen An das Amt der NÖ Landesregierung Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung Koordinierung Agenda 21 Drinkweldergasse 15 3500 Krems an der Donau Tel 02732/9025/10802
MehrBGLD. DORFERNEUERUNG ANSUCHEN
Stempel- und gebührenfrei gemäß den landesrechtlichen Vorschriften BGLD. DORFERNEUERUNG ANSUCHEN (Stand 09.12.2014) für die Gewährung eines Förderungsbeitrages gemäß den Richtlinien betreffend die weitere
MehrMuster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen
Handbuch Ziffer II-3.12 Stand: Februar 2009 Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
MehrAusfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden
Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Angaben zur antragstellenden Gemeinde Name, Gemeindekennzahl bzw. Gemeindekennziffer (GKZ) und Anschrift der antragstellenden Gemeinde sind anzugeben. Bei der Anschrift
MehrRichtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek
Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen
MehrA N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *)
Beilage 4 An die Name der Gemeinde Adresse A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)
MehrA N T R A G. auf Projektförderung I. ANTRAGSTELLER:
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 5 Gesundheit und Pflege SG Gesundheitsförderung u. Krankheitsvermeidung Herrn Franz Wutte Bahnhofplatz 5/2 9020 Klagenfurt am Wörthersee A N T R A G auf Projektförderung
MehrMOBIL. Förderungen für Mobilitätsprojekte in Tiroler Gemeinden und Schulen. Tirol
Tirol MOBIL Förderungen für Mobilitätsprojekte in Tiroler Gemeinden und Schulen Mit dem Mobilitätsprogramm Tirol mobil 2013-2020 hat sich das Land Tirol den Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsangebote für
MehrSPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02
1 SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02 III. WIRKUNG DER FÖRDERUNG 02 IV. FÖRDERNEHMER 02 V. FÖRDERGEGENSTAND
MehrKleinkläranlage. Merkblatt (Stand:März 2017) Förderung der Abwasserentsorgung
Kleinkläranlage Förderung der Abwasserentsorgung von Einzelanlagen für bis zu 4 zu entsorgende Objekte außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten PKAB (Pauschal-Kleinabwasserbeseitigungsanlagen) Merkblatt
MehrRichtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008
Richtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008 Richtlinien der Burgenländischen Landesregierung für die Gewährung von Förderungen gemäß 21 Abs. 9 des Bundesgesetzes,
MehrVerwendungsnachweis zum Projekt Nr... vom...
......,... Name und Anschrift des Zuwendungsempfängers Ort, Datum nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen Förderabteilung Expo Plaza 1 30539 Hannover Verwendungsnachweis Kulturwirtschaftliche
MehrRICHTLINIEN FÜR DEN ERHALT VON BUNDES- SPORTFÖRDERUNGSMITTELN (FRÜHERE TOTOMITTEL) DURCH DEN NÖFV
RICHTLINIEN FÜR DEN ERHALT VON BUNDES- SPORTFÖRDERUNGSMITTELN (FRÜHERE TOTOMITTEL) DURCH DEN NÖFV Grundsätzliches: Die Geldmittel für die Kontogruppe Sportstätten können für die Errichtung und Erhaltung
MehrFörderung öffentlicher Bibliotheken. Land Oberösterreich
BIBLIOTHEKSRICHTLINIEN für die Förderung öffentlicher Bibliotheken durch das Land Oberösterreich Stand: 1. Jänner 2010 1. Ziel der Förderung Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Qualität der öffentlichen
MehrSubventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz
Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format TT.MM.JJJJ. Sie können das Formular direkt
MehrPlanung, Technik und Umwelt Umweltmanagement
Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrEinzelwasserversorgungsanlage
Einzelwasserversorgungsanlage Förderung der Wasserversorgung von Einzelanlagen für bis zu 4 zu versorgende Objekte außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten PEWV (Pauschal-Einzelwasserversorgungsanlagen)
MehrABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb Bregenz, am 29. März 2016
ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb-02.02 Bregenz, am 29. März 2016 Betreff: Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland
MehrRichtlinie. Projektfonds Steiermark. für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark aus dem. Land Steiermark - Seite 1/5
Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark aus dem Projektfonds Steiermark Land Steiermark - Seite 1/5 1 Allgemeine Bestimmungen Soweit diese Richtlinie nichts anderes bestimmt,
MehrInfoblatt für Förderungswerber (LE Achse 4: Leader)
Infoblatt für Förderungswerber (LE 2007 2013 Achse 4: Leader) (Stand Juni 2011) Sehr geehrte(r) FörderungswerberIn! Die nachstehenden Informationen stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dar,
MehrAntrag auf Projektförderung
Antrag auf Projektförderung Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Frauenstraße 21 02763 Zittau 1. Antragsteller: Bezeichnung Anschrift Kontoverbindung bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien:
MehrFörderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen
An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Referat Familie und Konsumentenschutz 7000 Eisenstadt Eingangsstempel Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland I. Angaben zum Förderungsansuchen
MehrEnergie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie
Energie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie 1. Präambel Bis 2015 sollen 100 Prozent des in Niederösterreich verbrauchten elektrischen Stromes aus Erneuerbaren Quellen erzeugt werden. 50 Prozent der benötigten
MehrHACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya
RICHTLINIENN ÜBER DIE DIREKTFÖRDERUNG VON HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya I.) Allgemeine Bestimmungen 1. Die Stadtgemeinde
MehrPlanung, Technik und Umwelt Umweltmanagement
Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973
MehrSubventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Köflach hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 beschlossen: Subventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach 1. Geltungsbereich (1) Diese Richtlinien gelten für
MehrRichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen 1. Ziel der Förderung Die Gemeinde Weiskirchen ist bemüht, Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen in Form von
MehrRichtlinien zur Förderung von Sozialbaumaßnahmen. 6. Fassung 2010 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG. Abt. 4 Kompetenzzentrum Soziales
Richtlinien zur Förderung von Sozialbaumaßnahmen 6. Fassung 2010 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abt. 4 Kompetenzzentrum Soziales 1 Allgemeines (1) Die Gewährung von begünstigten Darlehen, Zuschüssen
MehrRichtlinien Aktion Örtliche Raumplanung
Richtlinien Aktion Örtliche Raumplanung I. Allgemeines Das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 - K-GplG 1995 verpflichtet die Kärntner Gemeinden "Örtliche Entwicklungskonzepte" (ÖEK) und "Flächenwidmungspläne"
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel
MehrFörderrichtlinien der Bürgerstiftung Karlsfeld
Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Karlsfeld Die Bürgerstiftung Karlsfeld ist eine Stiftung von und für Karlsfelder Bürgerinnen und Bürger. Sie möchte eine nachhaltige Entwicklung Karlsfelds fördern
Mehr1 Antragsteller: Name, Vorname... Straße, Hausnummer... Postzeitzahl, Ort... Telefon, Fax, . Konto-Nr... BLZ... Bankbezeichnung...
LPR Anhang 5 Antrag auf Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie (bitte 2fach einreichen) An............ Antragsnummer:... Haushaltsjahr:... (von der zuständigen Stelle auszufüllen) 1 Antragsteller:
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrBGLD. DORFERNEUERUNG ANSUCHEN
Stempel- und gebührenfrei gemäß den landesrechtlichen Vorschriften BGLD. DORFERNEUERUNG ANSUCHEN (Stand 01.07.2011) für die Gewährung eines Förderungsbeitrages gemäß der Bgld. Dorferneuerungs-Verordnung
MehrAllgemeine Förderbedingungen. Für Förderungen des Referates 4/04 Energiewirtschaft und - beratung
Allgemeine Förderbedingungen Für Förderungen des Referates 4/04 Energiewirtschaft und - beratung Inhalt 1 Allgemeine Förderbedingungen... 3 1.1 Antragsgemäße Realisierung... 3 1.2 Änderungen des Projektes...
MehrFÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012
FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 (Mai 2012) FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 1. FörderungswerberInnen LehrabsolventInnen unter 35 Jahren Die Begabtenförderung der gewerblichen
MehrVerwendungsnachweis Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der der Wirtschaftlichkeit von Grünfuttertrocknungsbetrieben (FuTrRL) 2015
Antragsteller (Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung) Straße, Hs.-Nr, Ortsteil BY 09 Bank (Name, Ort) Betriebsnummer PLZ, Ort IBAN BIC Telefon Fax Mobil-Tel. E-Mail-Adresse An die Bayerische Landesanstalt
MehrFÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI
GZ: ABT15-11.20-11/2012-29 Eingangsvermerk/GZ-WKO Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Körblergasse 111-113 8010 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI Das
Mehr(z.b. Taxis, Hauskrankenpflege, etc.) mit Ausnahme von Gebietskörperschaften
PLANUNG, TECHNIK und UMWELT Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973
MehrFÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung für das Bundesland Steiermark 1.) Zielsetzungen Ziel der Förderung von Maßnahmen
MehrAnleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!)
Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!) Es ist auf vollständiges Ausfüllen des Verwendungsnachweises zu achten. Lückenhafte Verwendungsnachweise können nicht anerkannt
MehrLärmschutz Landesstraßen. LärmSchutzFenster Förderung
Lärmschutz Landesstraßen LärmSchutzFenster Förderung Förderungsvoraussetzungen: Das betreffende Wohnobjekt muss vom Verkehrslärm einer Landesstraße beschallt werden und zumindest einer der Lärmgrenzwerte
MehrAnsuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom )
An die Stadtgemeinde Leibnitz Hauptplatz 24 8430 Leibnitz Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom 20.11.2012) 3. Bereich: Arbeitsplatzförderung (Förderung zur Schaffung
MehrHandbuch Ziffer II-3.8 Stand: Mai 2010
Handbuch Ziffer II-3.8 Stand: Mai 2010 Muster-Prüfvermerk für Verwendungsnachweisprüfungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und
MehrFörderrichtlinien Sport
Förderrichtlinien Sport Veranstaltungsförderung Impressum: Verleger: Land Salzburg, vertreten durch das Landessportbüro Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Walter Pfaller Klaus Fuchs Gestaltung: Grafik
MehrWWFn. Name, Vorname / Firma. Straße, PLZ, Ort. Ansprechpartner: Name, Telefon, . Tag Monat Jahr. Tag Monat Jahr.
_ WWFn GWBF Lüchow-Dannenberg GmbH Seerauer Straße 27 29439 Lüchow Name, Vorname / Firma Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner: Name, Telefon, E-Mail Verwendungsnachweis Zwischennachweis Verwendungszweck (Maßnahmebezeichnung)
MehrQualitätsverbesserung - Gastronomie FÖRDERUNGSANTRAG
Qualitätsverbesserung - Gastronomie FÖRDERUNGSANTRAG Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa 6901 Bregenz - 2-1. Förderungswerber: Firma laut Handelsregister: Anschrift: Telefonnummer/e-mail:
MehrRichtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern
Richtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 06.06.2017 1 Zielsetzung Gemäß 44 Abs. 4 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz hat das Land Tirol die Tagesbetreuung
MehrRICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN
RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN 1 Gegenstand der wissenschaftlichen Förderungen 1) Diplomarbeiten Förderungswürdig sind Diplomarbeiten, die an Universitäten,
MehrMB III - Vorbeugung von Waldschäden
Anlage 8 Zuwendungsempfänger Firma/FBG: Landesbetrieb Forst Brandenburg - Bewilligungsbehörde - Vietmannsdorfer Straße 39 17268 Templin Name, Vorname: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Datum: Code für PEB: Hinweis:
MehrCROWDFUNDING. Ziel der Förderung
Ziel der Förderung FÖRDERRICHTLINIE CROWDFUNDING Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von innovativen Gründerinnen und Gründern bei einer Beteiligungsfinanzierung durch s.g. Crowdfunding für die
MehrKWF-Programm»Impulsprojekte«
KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und
MehrRichtlinie Bildungsgeld update
Richtlinie Bildungsgeld update Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den
MehrRichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach
Seite -2- Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach 1. Ziel der Förderung Die Stadt
MehrDiese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne.
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 06.05.2013 1. Zielsetzung Der demographische Wandel
MehrEnergie- und Klimaschutz-Förderungen in Tullnerbach A N S U C H E N. für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)
An die Marktgemeinde Tullnerbach Hauptstraße 47 3013 Tullnerbach A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung
MehrGemeinsame Richtlinien für die Zuschussgewährung für Fanprojekte nach dem NKSS
Gemeinsame Richtlinien für die Zuschussgewährung für Fanprojekte nach dem NKSS I. In Umsetzung des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit sind die Lizenzvereine des Ligaverbandes, die Vereine der 3.
MehrRichtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Wundmanagement
Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Wundmanagement Präambel Das Land Burgenland gewährt als Träger von Privatrechten in Kooperation mit der Burgenländischen Gebietskrankenkasse auf Grundlage
MehrAntrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel
Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel Reg.-Nr: Posteingang: 1. Daten Name des Antragstellers... Anschrift......... Telefon... Rechtsform des Antragstellers... Vereinsvorsitzender/ Projektleiter...
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013
Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des
MehrRichtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege
Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 2. Fördervoraussetzungen und Antragsberechtigung 3. Förderfähige
MehrFür die Durchführung der Exkursion kann ein Grundbetrag gewährt werden (Grundförderung).
1. Präambel Mit dieser Förderungsmaßnahme soll die vertiefte Auseinandersetzung mit der europäischen Integration im Unterricht über die in den Lehrplänen der Schulen vorgesehenen Grundlagen hinaus angeregt
Mehr* Geschlecht * Männlich Weiblich
An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Sport Jahngasse 1 8010 Graz Für Rückfragen: Tel.: +43 (0) 316/877-4335 Fax: +43 (0) 316/877-3456 E-Mail: sport@stmk.gv.at
MehrFörderprogramm Digitalbonus
Förderprogramm Digitalbonus An die Förderprogramm Digitalbonus Verwendungsnachweis inkl. Auszahlungsantrag Anlage: Verwendungsnachweis Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang zu diesem Schreiben erhalten
MehrRichtlinien. für die Gewährung von beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation. 1. Jänner 2017
Entwurf vom 21.11.2016 Anlage 1 Richtlinien Richtlinien für die Gewährung von beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation für die Förderung des Behindertensports Behindertensportrichtlinien Rehab-Richtlinien
MehrRICHTLINIEN. Art und Gegenstand der Förderung
RICHTLINIEN zur Förderung der Renovierung stilistisch erhaltungswürdiger Fassaden von Privathäusern im Gemeindegebiet Amstetten durch die Stadtgemeinde Amstetten (Fassadenerneuerungsaktion). Gemeinderatsbeschluss
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln
MehrRichtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015
Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung
MehrRICHTLINIEN ZUR ENTWICKLUNG UND ERNEUERUNG DER STÄDTE IN NIEDERÖSTERREICH
RICHTLINIEN ZUR ENTWICKLUNG UND ERNEUERUNG DER STÄDTE IN NIEDERÖSTERREICH Beschlossen in der Landesregierung-Sitzung am 31. Oktober 1995 Änderung beschlossen in der Landesregierung-Sitzung am 11. Mai 1999
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
Mehr1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach
Seite -2- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach 1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in
MehrAntrag um die Gewährung der Förderung einer urbanen Begrünung Gemeinschaftsgärten (Stand GR ) 1. Personenangaben
Antrag um die Gewährung der Förderung einer urbanen Begrünung Gemeinschaftsgärten (Stand GR 17.11.2016) Umweltamt Referat für Energie und Klima Schmiedgasse 26/IV 8011 Graz Tel.: +43 316 872 4302 : 4309
MehrSonderprogramm Fachabschlussbeihilfe
Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 10.03.2015 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die Weiterbildung zur Fachkraft durch einen Fachabschluss zu unterstützen,
MehrRichtlinien zur Förderung kulturell tätiger Vereine und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Maisach
Gemeinde Maisach Az. 134-1 In Einsicht der besonderen Notwendigkeit zur Förderung des Kulturlebens und der Heimat- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Maisach und in dem Bemühen, den auf diesen Gebieten
MehrRichtlinien des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur im Land Kärnten
Richtlinien des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur im Land Kärnten 1 Allgemeines (1) Mit Landesgesetz vom 16. Dezember 2004 LGBl. Nr. 8/2005 wurde
MehrSubventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz
Subventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz Abteilung für Bildung und Integration Keesgasse 6 8011 Graz Tel.: +43 316 872 7431 Fax: 7409 E-mail: E mail:abi@stadt.graz.at abi@stadt.graz.at Hinweis:
MehrWirtschaftsförderung des Landes Burgenland
BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Privatzimmer-Förderungsaktion Burgenland (de minimis-beihilfe) 1. Zielsetzung der Aktionsrichtlinie Ziel der Privatzimmer-Förderungsaktion
MehrAntrag zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Prävention und Intervention von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
Antrag zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Prävention und Intervention von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein
Mehrfür die Gewährung einer Subvention im Sozialbereich
+43 (0) 6132 301-31 +43 (0) 6132 301-12 hbruckschloegl@stadtamt-badischl.at www.bad-ischl.ooe.gv.at UID: ATU48544106 BIC: SKBIAT21 IBAN: AT602031400000004762 Bearb.: Horst Bruckschlögl SUBVENTIONSANSUCHEN
MehrFörderantrag zur Förderung von Vorhaben aus Mitteln des Referates für Frauen und Gleichbehandlung des Landes Kärnten für das Jahr: 2016
Förderantrag zur Förderung von Vorhaben aus Mitteln des Referates für Frauen und Gleichbehandlung des Landes Kärnten für das Jahr: 2016 An das Amt der Kärntner Landesregierung Referat für Frauen und Gleichbehandlung
MehrALLGEMEINE RICHTLINIE FÜR FÖRDERUNGEN DES LANDES NIEDERÖSTERREICH
1 ALLGEMEINE RICHTLINIE FÜR FÖRDERUNGEN DES LANDES NIEDERÖSTERREICH 1. ANWENDUNGSBEREICH 1.1. Bei der Vergabe und Abwicklung von Förderungen ist die nachstehende, von der NÖ Landesregierung beschlossene
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln des Landes NRW und städtischen Eigenmitteln
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Infotreffen für Projektträger PROGRAMM Beginn & Begrüßung Vorstellungsrunde Informationsteil Pause Pressekonferenz für alle genehmigten Projekte ALLGEMEINES Einladungskreis: ALLE Projektträger,
MehrNÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e zur Förderung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in Niederösterreich beschlossen
MehrFAQ Häufig gestellte Fragen Sanierungsscheck für Private 2012
Eine gemeinsame Förderung des Lebensministeriums und des Wirtschaftministeriums. FAQ Häufig gestellte Fragen Sanierungsscheck für Private 2012 Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der Freistaat Bayern
MehrRICHTLINIEN. für die Gewährung von Beiträgen aus der Voranschlagsstelle Sportstättenbau, Sporteinrichtungen. I. Allgemeines
RICHTLINIEN für die Gewährung von Beiträgen aus der Voranschlagsstelle Sportstättenbau, Sporteinrichtungen I. Allgemeines (1) Das Land Kärnten fördert durch Leistung von Beiträgen die im Punkt II Förderungsbereiche
MehrVereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried
Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried A Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Zweck der Förderung Durch die Gewährung der Zuwendungen fördert die Gemeinde Ried den Breiten und Leistungssport und unterstützt
MehrProjekt-Nr.: (wird von der Kulturstiftung vergeben) Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg Schlossstraße 92 D Stuttgart
ProjektNr.: (wird von der Kulturstiftung vergeben) Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes BadenWürttemberg Schlossstraße 92 D70176 Stuttgart Datenschutzrechtlicher Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass
MehrREGIONALWIRTSCHAFTLICHES PROGRAMM FÜR DEN PLANUNGSVERBAND 9 OBERES UND OBERSTES GERICHT
REGIONALWIRTSCHAFTLICHES PROGRAMM FÜR DEN PLANUNGSVERBAND 9 OBERES UND OBERSTES GERICHT Merkblatt Zur Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm des Landes Tirol für das Aktionsfeld 2 - Leitmaßnahme Unterstützung
MehrFörderrichtlinien für Elektrotransporträder
Förderrichtlinien für Elektrotransporträder 1. Zielsetzung Mit der Förderung von Elektrotransporträdern soll der Ankauf und der Einsatz von Elektrotransporträdern für den Bereich der Stadtgemeinde Lienz
MehrUnsere Ortszentren haben (idealtypisch) viele Funktionen sie sind multifunktional:
Zentren fit für die Zukunft / Zentrumsentwicklung und Ortskernbelebung in Niederösterreich Unsere Ortszentren haben (idealtypisch) viele Funktionen sie sind multifunktional: - lebendige und funktionsgemischte
Mehr