AMTSBLATT WAZ. für den Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming. Inhalt: Mitgliedsgemeinden:
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1 WAZ AMTSBLATT für den Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming Mitgliedsgemeinden: Stadt Jüterbog mit den Ortsteilen Grüna, Jüterbog, Kloster Zinna, Markendorf, Fröhden, Neuheim, Neuhof und Werder Stadt Treuenbrietzen mit den Ortsteilen Dietersdorf, Feldheim, Lobbese und Marzahna Gemeinde Niedergörsdorf mit den Ortsteilen Altes Lager, Blönsdorf, Bochow, Dalichow, Danna, Dennewitz, Eckmannsdorf, Gölsdorf, Kaltenborn, Kurzlipsdorf, Langenlipsdorf, Lindow, Malterhausen, Mellnsdorf, Niedergörsdorf, Oehna, Rohrbeck, Schönefeld, Seehausen, Wergzahna, Wölmsdorf und Zellendorf Gemeinde Niederer Fläming mit den Ortsteilen Borgisdorf, Hohenahlsdorf, Hohengörsdorf, Höfgen, Körbitz, Lichterfelde, Riesdorf, Schlenzer, Sernow, Welsickendorf und Werbig 1. Jahrgang, Nr. 2/2008 Jüterbog, den 27. August 2008 Inhalt: 1. Veröffentlichung des Wirtschaftsplanes 2008 des WAZ Jüterbog-Fläming Seite 2 2. Bekanntgabe und Hinweis zur öffentlichen Auslegung des geprüften und genehmigten Wirtschaftsplanes des WAZ Jüterbog-Fläming für das Wirtschaftsjahr 2008 Seite 2 3. Beschlüsse der 43. Verbandsversammlung vom 24. Juli 2008 Seite 3 4. Informationen zu Kontrollablesungen im September 2008 im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming Seite 3 5. Bekanntgabe der Wasserhärten des Trinkwassers im Versorgungsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming Seite 3 6. Hinweis zur öffentlichen Auslegung der Untersuchungsergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgungsanlagen des WAZ Jüterbog-Fläming Seite 5 7. Öffnungs- und Sprechzeiten im WAZ Jüterbog-Fläming Seite 5 8. Telefonverzeichnis WAZ Jüterbog-Fläming Seite 5 9. Gebührenübersicht zur Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung gültig ab des WAZ Jüterbog-Fläming Seite Informationen zu Altanliegerbeiträgen Seite Stand der Investitionstätigkeit des WAZ Seite 8
2 Seite 2 Wirtschaftsplan 2008 des WAZ Jüterbog-Fläming (vom bis ) - gesamt Aufgrund des 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom den Wirtschaftsplan für das Jahr 2008 festgestellt und ist mit Beschluss vom der Teilgenehmigung der Verpflichtungsermächtigung beigetreten: 1. Es betragen: (Angaben in T ) Trinkwasser Abwasser Gesamt 1.1 im Erfolgsplan die Erträge 2.480, , ,2 die Aufwendungen 2.427, , ,4 der Jahresgewinn 52,4 134,4 186,8 der Jahresverlust 0,0 0,0 0,0 1.2 im Vermögensplan die Einnahmen 1.627, , ,8 die Ausgaben 1.627, , ,8 2. Es werden festgesetzt: Trinkwasser Abwasser Gesamt 2.1 der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme 805, , ,2 davon für Investitionen 378,0 710, ,0 für Zwecke der Umschuldung 427,2 585, ,2 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 85,0 357,0 442,0 2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 400,0 550,0 950,0 Jüterbog, den B. Dieske W. Rauhut Vorsitzender der Verbandsvorsteher Verbandsversammlung Bekanntgabe und Hinweis zur öffentlichen Auslegung des geprüften und genehmigten Wirtschaftsplan des WAZ Jüterbog-Fläming für das Wirtschaftsjahr 2008 Der in der 42. Verbandsversammlung am beschlossene Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Teltow-Fläming zur Beurteilung und Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorgelegt. Der Bescheid des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde über die genehmigungspflichtigen Teile des am beschlossenen Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2008 erging am mit Aktenzeichen /07. Mit Beschluss in der 43. Verbandsversammlung am wurde der Teilgenehmigung der Verpflichtungsermächtigungen beigetreten. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 sowie die Genehmigung liegen zur Einsichtnahme in der Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming beim WAZ Jüterbog-Fläming, Parkstraße 1, Jüterbog aus. Geschäftszeiten: Montag - Mittwoch Donnerstag Freitag 7.00 Uhr Uhr 7.00 Uhr Uhr 7.00 Uhr Uhr AMTSBLATT für den WAZ Jüterbog-Fläming Nr. 2/2008
3 Seite 3 Beschlüsse der 43. Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming am 24. Juli 2008 Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming fasste folgende Beschlüsse Öffentlicher Teil der 43. Verbandsversammlung Zu TOP 3 Beschluss der Tagesordnung Zu TOP 4 Beschluss der Niederschrift der 42. Verbandsversammlung - Öffentlicher Teil Zu TOP 6 Beitrittsbeschluss zu den genehmigten Verpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsplanes 2008 Nichtöffentlicher Teil der 42. Verbandsversammlung Zu TOP 10 Beschluss der Niederschrift der 42. Verbandsversammlung - nichtöffentlicher Teil Zu TOP 11.1 Beschlussfassung zu Grundstücksrückübertragungen an die Kommunen Zu TOP 11.2 Beschlussfassung zum Kauf von einem Grundstück für das Pumpwerk Waldauer Weg Zu TOP 11.3 Beschlussfassung zum Kauf von einem Grundstück an der Kläranlage Jüterbog Information zu Kontrollablesungen im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming Der WAZ führt im September Kontrollablesungen der Wasserzähler in nachfolgenden Orten durch. Stadt Jüterbog in den Ortsteilen Fröhden und Grüna. Gemeinde Niedergörsdorf in den Ortsteilen Altes Lager, Blönsdorf, Bochow, Dennewitz, Danna, Dalichow, Eckmannsdorf und Gölsdorf. Gemeinde Niederer Fläming in den Ortsteilen Borgisdorf, Höfgen, Hohenahlsdorf und Hohengörsdorf. Stadt Treuenbrietzen in den Ortsteilen Dietersdorf und Feldheim. Wasserhärten der Wasserwerke des Versorgungsgebietes des WAZ Jüterbog-Fläming (Stand: Feb. 2008) Wasserwerk Versorgungsgebiet verwendeter Härte- Härte (Gemeindebereich/Ortsteil) Zusatzstoff bereich ( dh) mmol/l Blönsdorf Gemeindebereich Niedergörsdorf: halbgebrannter 3 16,20 2,89 OT Blönsdorf Dolomit OT Kurzlipsdorf OT Mellnsdorf OT Seehausen OT Dailchow OT Kaltenborn OT Lindow OT Malterhausen OT Niedergörsdorf OT Wölmsdorf Danna Gemeindebereich Niedergörsdorf: halbgebrannter 2 10,50 1,88 OT Danna Dolomit OT Eckmannsdorf OT Schönefeld OT Wergzahna Nr. 2/2008 AMTSBLATT für den WAZ Jüterbog-Fläming
4 Seite 4 Wasserwerk Versorgungsgebiet verwendeter Härte- Härte (Gemeindebereich/Ortsteil) Zusatzstoff bereich ( dh) mmol/l Feldheim Stadt Treuenbrietzen OT Dietersdorf halbgebrannter 3 14,56 2,64 OT Feldheim mit Dolomit bew. GT Schwabeck OT Marzahna bew. GT Schmögelsdorf Fröhden Jüterbog: ohne 2 11,90 2,12 OT Fröhden OT Markendorf Gemeindebereich Niederer Fläming OT Hohengörsdorf OT Lichterfelde OT Sernow OT Werbig WAZV Hohenseefeld Gräfendorf, Reinsdorf Gölsdorf Gemeindebereich Niedergörsdorf: ohne 4 21,60 3,85 OT Dennewitz OT Gölsdorf Jüterbog I Jüterbog mit ohne 2 13,80 2,45 OT Grüna OT Koster Zinna OT Neuhof OT Neuheim OT Werder Gemeindebereich Niedergörsdorf: OT Bochow OT Rohrbeck OT Altes Lager Schlenzer Gemeindebereich Niederer Fläming: ohne 2 9,30 1,67 OT Riesdorf OT Schlenzer Welsickendorf Gemeindebereich Niederer Fläming: ohne 3 18,10 3,23 OT Borgisdorf OT Höfgen OT Hohenahlsdorf OT Körbitz OT Welsickendorf Gemeindebereich Niedergörsdorf: OT Langenlipsdorf OT Oehna OT Zellendorf Zeuden Stadt Treuenbrietzen OT Lobbese mit halbgebrannter 2 12,40 2,22 Bew. GT Zeuden und Dolomit Bew. GT Pflügkuff Erläuterung zu den Härtebereichen Härtebereich 0 (sehr weich) bis 3,0 dh Gesamthärte Härtebereich 1 (weich) bis 1,3 Millimol je Liter, (0 bzw.) 3,1 bis 7,0 dh Gesamthärte Härtebereich 2 (mittel) 1,3 bis 2,5 Millimol je Liter, 7,1 bis 14,0 dh Gesamthärte Härtebereich 3 (hart) 2,5 bis 3,8 Millimol je Liter, 14,1 bis 21,0 dh Gesamthärte Härtebereich 4 (sehr hart) über 3,8 Millimol je Liter, über 21 dh Gesamthärte AMTSBLATT für den WAZ Jüterbog-Fläming Nr. 2/2008
5 Seite 5 Hinweis zur öffentlichen Auslegung der Untersuchungsergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgungsanlagen des WAZ Jüterbog-Fläming Entsprechend der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Verbrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959), zuletzt geändert durch Artikel 363 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) erfolgt die Information der Verbraucher durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming. Der Zweckverband stellt sicher, dass das Wasser für den menschlichen Gebrauch an der Stelle, an der das Wasser in die Hausinstallation übergeben wird, den Anforderungen der TrinkwV entspricht. Die Grenzwerte und Anforderungen der mikrobiologischen Untersuchungen nach 5 Abs. 2 oder 3 in Verbindung mit der Anlage 1, der chemischen Untersuchungen nach 6 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2, der Untersuchungen der Indikatorparameter nach 7 in Verbindung nach Anlage 3 und der Untersuchungen zur Feststellung zu den Anforderungen des 11 (Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren) werden eingehalten. Die detaillierten Untersuchungsergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen nach den o. g. Anforderungen und Grenzwerten der TrinkwV können beim WAZ Jüterbog-Fläming zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Um eine vorherige telefonische Terminabstimmung zur gewünschten Einsichtnahme wird aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Untersuchungsprotokolle und Prüfbericht gebeten. Geschäftszeiten: Montag - Mittwoch 7.00 Uhr Uhr Donnerstag 7.00 Uhr Uhr Freitag 7.00 Uhr Uhr Telefonverzeichnis Allgemeine Informationen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming Öffnungszeiten/Sprechtage Dienstag Donnerstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr (oder nach telefonischer Anmeldung an den anderen Tagen) Geschäftszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr WAZ allgemein Tel / Fax / WAZ_Jueterbog-Fläming@t-online.de Internet: Kläranlage Jüterbog Tel / Werderscher Weg, Jüterbog Fax / Wasserwerk Jüterbog Tel / Am Wasserwerk Fax / Kanalwerk Jüterbog In den Kaupen Tel / Verwaltung WAZ Parkstraße 1, Jüterbog Sekretariat Tel / Buchhaltung Tel / Tel / Absatz/Kundenberatung Tel / Tel / technische Verwaltung Tel / Tel / Tel / Tel / Meister Elektro Tel / Meister Rohrnetz Trinkwasser Tel / Meister Rohrnetz Schmutzwasser Tel / Meister Kläranlage/Wasserwerke Tel / Gebührenübersicht Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung gültig ab Trinkwassergebühren Verbrauchsgebühr 1,68 /m 3 zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 1,80 /m 3 Grundgebühren je Hausanschluss Qn 2,5: 8,00 zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 8,56 /Monat Qn 6: 19,20 zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 20,54 /Monat Qn 10: 32,00 zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 34,24 /Monat Qn 15 (DN 50): 96,00 zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 102,72 /Monat Qn 40 (DN 80): 320,00 zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 342,40 /Monat Qn 60 (DN 100): 480,00 zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 513,60 /Monat Nr. 2/2008 AMTSBLATT für den WAZ Jüterbog-Fläming
6 Seite 6 Schmutzwassergebühren (zentral) für die Benutzung und Einleitung von Schmutzwasser in das zentrale Entwässerungssystem Benutzungsgebühr 2,97 /m 3 (nach dem Trinkwasserverbrauch) Grundgebühren je Anschluss Qn 2,5: 6,14 /Monat Qn 6: 14,74 /Monat Qn 10: 24,56 /Monat Qn 15 (DN 50) : 73,68 /Monat Qn 40 (DN 80): 245,60 /Monat Qn 60 (DN 100): 368,40 /Monat Schmutzwassergebühren (dezentral) für die Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben Benutzungsgebühr 3,59 /m 3 (nach dem Trinkwasserverbrauch) Grundgebühren je Anschluss und Monat von Qn 2,5: 6,14 /Monat Qn 6: 14,74 /Monat Qn 10: 24,56 /Monat Qn 15 (DN 50) : 73,68 /Monat Qn 40 (DN 80): 245,60 /Monat Qn 60 (DN 100): 368,40 /Monat nichtseparierter Klärschlamm für die Entsorgung des nichtseparierten Klärschlammes aus genehmigten Kleinkläranlagen Benutzungsgebühr: 17,05 /m 3 (nach der gefahrenen Menge) Grundgebühr: keine Abzugszähler (als Gartenzähler) Grundgebühr 2,50 /mtl. (erfasste Mengen werden vom 30,00 /jährlich Trinkwasserverbrauch zur Schmutzwasserberechnung vollständig abgesetzt) Ausleihung Standrohr TW Kaution 255,00 Grundgebühr 1,02 /Tag Verbrauchgebühr 1,68 /m 3 (netto) 1,80 /m 3 (brutto) (Kaution wird mit Grundgebühr und Verbrauchsgebühr verrechnet) Informationen zu Altanliegerbeiträgen Das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg und die Folgen für den WAZ Jüterbog-Fläming zur Beitragspflicht von Altanliegern Am hat vor dem OVG Berlin-Brandenburg die mündliche Verhandlung in zwei Klageverfahren stattgefunden, in denen sich Grundstückseigentümer, deren Grundstücke bereits zu DDR-Zeiten an die zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung angeschlossen waren, gegen Beitragsbescheide aus den Jahren 2004 bzw wandten. Rückwirkungsverbot, Vertrauensschutz In der mündlichen Verhandlung am machte der Senat deutlich, dass einer Bescheidung von Altanliegern unter den Voraussetzungen des 8 Abs. 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG Bbg neue Fassung) regelmäßig weder das Rückwirkungsverbot noch Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstünden. Es könne grundsätzlich nicht darauf vertraut werden, dass individuelle Vorteile durch die Allgemeinheit finanziert werden. Auswirkungen der OVG-Entscheidung Entsprechend der schriftlichen Urteilsbegründung ergibt sich aus der OVG-Entscheidung nicht nur das grundsätzliche Recht, sondern auch die Pflicht, Herstellungsbeiträge von Altanliegern zu erheben, die bereits vor dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes am an die öffentliche Abwasserentsorgungs- bzw. Trinkwasserversorgungsanlage angeschlossen waren (sog. altangeschlossene Grundstücke). Begründet wird dies damit, dass es sich bei der Anschlussmöglichkeit bzw. dem Anschluss um einen Dauertatbestand handelt. Wird nunmehr eine dazu eine wirksame Beitragssatzung erlassen, entsteht erstmals auf der Grundlage des 8 Abs. 7 Satz 2 KAG die Beitragspflicht. AMTSBLATT für den WAZ Jüterbog-Fläming Nr. 2/2008
7 Seite 7 Auswirkungen auf unseren Zweckverband Durch den WAZ wurden bis zum heutigen Tage die Eigentümer altangeschlossener Grundstücke nicht zu einem Beitrag herangezogen. Dies liegt insbesondere daran, dass man zunächst davon ausging, dass eine Heranziehung solcher altangeschlossenen Grundstücke gar nicht zulässig ist. Nachdem das OVG Brandenburg in seiner Entscheidung vom klargestellt hatte, dass solche altangeschlossenen Grundstücke beitragspflichtig sind, war es für den WAZ zu spät, Beitragsbescheide für Altanlieger zu erlassen. Für die betroffenen Eigentümer altangeschlossener Grundstücke hat dies jetzt zur Folge, dass sie nunmehr zu einem Beitrag herangezogen werden können und müssen, obwohl ihre Grundstücke bereits jahrzehntelang an einer öffentlichen Anlage angeschlossen sind. Möglichkeiten zur Heranziehung der Altanlieger Eine Beitragserhebung nur in Teilbereichen des Verbandsgebietes führt zu einer Doppelbelastung der Grundstückseigentümer, die bereits Beiträge bezahlt haben. Diese Doppelbelastung entsteht dann indirekt über die Schmutzwassergebühren, weil der Beitrag der Nichtbeitragszahler durch den Beitragszahler auch mitfinanzieren werden müsste. Zur Vermeidung einer solchen Doppelbelastung der Beitragszahler sind von der Rechtsprechung prinzipiell vier Wege anerkannt: - Beitragserhebung aller Nichtbeitragszahler - eine Beitragsrückzahlung aller bisher eingenommen Beiträge und Kostenumlegung in die Gebühren (dieses scheitert unter anderem an der Finanzierbarkeit) - Einführung unterschiedlicher Gebühren für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler mit verschiedenen Gebührensätzen für Schmutzwasser - ein Ausgleich im Heranziehungsverfahren als Billigkeitsmaßnahme (z. B. Gebührenerlasse für die Beitragszahler) Konsequenzen für den Zweckverband Der WAZ steht daher vor der unangenehmen Aufgabe, sich für eine von zwei unpopulären Alternativen entscheiden zu müssen. Sowohl die Beitragserhebung gegenüber Altanliegern als auch die Einführung unterschiedlicher Gebührensätze sind den Bürgern nur schwer verständlich zu machen. Warum müssen auch die sog. Altanschließer Anschlussbeiträge entrichten und warum werden diese vom WAZ erst jetzt gefordert? Der Anschlussbeitragspflicht unterliegen alle Grundstücke, die an die Einrichtung angeschlossen sind bzw. (wenn sie Baulandqualität haben) angeschlossen werden können, weil deren Eigentümer von dieser Einrichtung Vorteile im Sinne des 8 Abs. 4 Satz 3 KAG haben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Dezember letzten Jahres nunmehr als letztes Bundesland entschieden, dass diese Vorteile sich grundsätzlich nicht deshalb voneinander unterscheiden, weil ein Teil der Grundstücke bereits zu einem früheren Zeitpunkt (z. B. schon zu DDR-Zeiten) angeschlossen war, andere hingegen erst nach der Wiedervereinigung an dieselbe Einrichtung angeschlossen wurden. Bei der Frage, ob und in welcher Höhe eine Beitragspflicht entsteht, kommt es nicht darauf an, welche Investitionen vor der Haustür des jeweiligen Grundstückseigentümers erfolgen. Entscheidend ist, dass die gesamte öffentliche Einrichtung den durch diese öffentliche Einrichtung erschlossenen Grundstücken, dauerhafte Vorteile bietet. Dieser Vorteil besteht für alle angeschlossenen Grundstücke. Auf die Frage, ob sie bereits vor dem (rechtlichen) Entstehen der kommunalen Einrichtung einen Anschluss an eine zentrale Ver- oder Entsorgung hatten, kommt es deshalb nicht an. Beitragsfähig sind im Übrigen lediglich Nachwende- Investitionen, sodass vermeintliche Doppelfinanzierungen ausgeschlossen sind. Viele Aufgabenträger im Lande, wie auch unser WAZ, hatten zur Beitragspflicht zunächst eine andere Auffassung und veranlagten nur die so genannten Neuanschließer, nicht aber die Altanschließern mit Anschlussbeiträge, was jedoch nach der eindeutigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts rechtswidrig ist. Deshalb muss der WAZ als kommunaler Aufgabenträger, da wir gemäß Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes an Gesetz und Recht gebunden sind, auch die bislang noch nicht zu Beiträgen herangezogenen Altanschließer veranlagen, und zwar innerhalb von Festsetzungsfristen. Diese, auch als Verjährungsfrist bezeichnete Frist, beträgt vier Jahre. Da die Beitragspflicht in den Fällen der sog. Altanschließer mit der ersten wirksamen Satzung entsteht, was dann gleichzeitig auch die Verjährungsfristen in Gang setzt, ist der WAZ jetzt aufgefordert, die entsprechende wirksame Satzung zu erarbeiten und zu erlassen. Derzeitige Arbeiten des WAZ zur Vorbereitung Durch den Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung des WAZ wurde die Verwaltung des Zweckverbandes beauftragt, eine Erarbeitung der Globalkalkulation zur Festsetzung des Beitragssatzes durchzuführen. Dabei sind alle Grundstücke zu berücksichtigen, die mit einer öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage erschlossen bzw. mit einer Anschlussleitung angeschlossen sind und Baulandqualität haben. Dementsprechend führt der Zweckverband derzeit eine Erfassung aller beitragspflichtigen Grundstücke durch. Dazu werden dann auch die Grundstücke und Investitionen berücksichtigt, die entsprechend der Schmutzwasserbeseitigungskonzeption in den nächsten fünf Jahren noch an die öffentliche Schmutzwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden sollen. Mit den ersten Ergebnissen der Berechnung eines Beitragssatzes in Auswertung der Globalkalkulation ist in Kürze (Ende September 2008) zu rechnen. Zu Fragen zur Beitragspflicht der Altanliegererhebung sowie zu allen anderen sich daraus ergebenden Fragen stehe ich Ihnen in Verbindung mit der Geschäftsleitung und der Verwaltung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming zur Verfügung. W. Rauhut Verbandsvorsteher Nr. 2/2008 AMTSBLATT für den WAZ Jüterbog-Fläming
8 Seite 8 Stand Investitionstätigkeit 2008 des WAZ Jüterbog-Fläming Im Trinkwasser: - Rohrnetz-Auswechselung Jüterbog Planeberg Vergabe der Bauleistungen (außer HA) an Ezel Torgau GmbH 430 m Hauptleitung, 390 m Hausanschlüsse (ca. 40 St. ) - Rohrnetz-Auswechselung Jüterbog (Erneuerung B 102) Fördermittelzusage der ILB vorhanden (55 %) insgesamt für m teilweise Trennung vom Straßenbau, da Baubeginn 17. KW 2009 Ausschreibung 1. BA (ohne Straßenbau) m (21 HA) - Rohrnetz-Auswechselung Grüna Bestätigung für Förderprogramm 2009 liegt vor - Rohrnetz-Auswechselung Jüterbog, Haydnstr. - siehe B Ablösung WW Danna koordinierte Leitungsverlegung mit SW-ADL Marzahna - Eckmannsdorf Bestätigung für Förderprogramm 2009 liegt vor - Rohrnetz-Auswechselung Schlenzer (Teilerneuerung) Änderung der geplanten Strecke durch Bau Skater-Weg ist abgeschlossen, rund 330 m Leitungsverlegung, 12 HA - Rohrnetz-Auswechselung Marzahna - Auftrag ausgelöst Baubeginn für TW ca. 30. KW, Fa. Matthäi Bauunternehmen GmbH + Bartel Bau m HL und 634 m HA (ca. 39 St.) - Rohrnetz-Auswechselung Kloster Zinna, Jüterboger Str. bedingt durch Straßenbau, Verlegung selbst, BA m Leitungsverlegung, 17 HA 3. BA noch offen - ca. 120 m, 6 HA - Rohrnetz-Auswechselung Jüterbog, Schulstr. bedingt durch Straßenbau, Verlegung selbst, 110 m Leitung, 3 HA Im Schmutzwasser: - SW Marzahna, B abgeschlossen: 901 m DN 200, 198 m DN 150, 639 m ADL, 38 HA Bestätigung für Förderprogramm 2009 liegt vor, für Überleitung, HPW und Erschließung Schönefelder Str. Impressum Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming für die Verbandsmitglieder Jüterbog, Niedergörsdorf, Niederer Fläming und Treuenbrietzen jeweils mit den zugehörenden Ortsteilen. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf mindestens 2mal jährlich. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming verteilt bzw. ist in Einzelfällen in der Verwaltung des Wasserund Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming, Parkstraße 1, Jüterbog zu den geltenden Geschäftszeiten kostenlos erhältlich. Herausgeber: Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog- Fläming, waz_jueterbog-flaeming@t-online.de Verantwortlich im Sinne des Presserechts und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Neutralität: Verbandsvorsteher des Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming: Herr Wilfried Rauhut Parkstraße 1, Jüterbog Tel.: / verantwortliche Redakteurin: Frau Ilona Driesner Parkstraße 1, Jüterbog Tel.: / Herstellung und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, Herzberg, Tel.: /4 89-0, Fax: / Für nicht gelieferte Amtsblätter infolge höherer Gewalt nicht zumutbare bzw. nicht mögliche Zustellung (z.b. kein Briefkasten) oder anderer schädigender Ereignisse kann kein Ersatz gefordert werden. Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Druckfehler und Irrtümer sind nicht ausgeschlossen. - Kläranlage Jüterbog Beckensanierung letzte Eigenleistung werden durchgeführt - Wiederinbetriebnahme etwa 31. KW - SW Grüna Bestätigung für Förderprogramm 2009 liegt vor AMTSBLATT für den WAZ Jüterbog-Fläming Nr. 2/2008
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