Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr - Vorschriften, Regeln, Praxisumsetzungen
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- Josef Falk
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1 Betriebssitz Gelsenkirchen Hauptabteilung Bau Christian Buschhorn Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr - Vorschriften, Regeln, Praxisumsetzungen Umsetzung mit der Baustellenverordnung christian.buschhorn@strassen.nrw.de 1 Bundeskoordinatorentag 2014 Neue ASR A 5.2 Straßenbaustellen Umsetzung mit der Baustellenverordnung
2 Mängel in SiGePlan bei der Verkehrsführung => Priorität für mehr Sicherheit Verkehr oder Bauarbeiter bei fehlendem Arbeitsraum? Probleme aus der Praxis: - schmale Fahrbahn (Ursache: Breite Kettenlaufwerk nicht bedacht) und - fehlendes SicherheitsBewusstsein 2 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
3 Fehlende Umsetzung durch den SiGeKo mit dem SiGePlan Problem widersprüchlicher Richtlinien, Regeln und Auffassungen Probleme aus der Praxis: - schmale Fahrbahn und - fehlendes Sicherheits- bewusstsein 3 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
4 Umsetzung ASR mit SiGeKo Beteiligte SiGeKo (bei > 1 AN) Planung RAB 31 / 32 Planungsphase RQ? Ausschreibung & Vergabe Bau Wichtig! Notwendige Abstimmung SiGeKo s Straßenbau, Brücken und Tunnel! Bauphase 4 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
5 Unterlage für spätere Arbeiten Übergänge RQ und z. B. Tunnelportal Chance auch für Unterhaltungsfreundliches Planen und Bauen 5 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
6 Beispiel Straße der RAB 32 Ohne Konsequenzen? 6 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
7 Allgemeine Grundsätze für RAB 31 und 32 Umsetzung ASR - theoretisch einfache Lösung Straßenbaustellen sind durch den AG so zu planen und einzurichten, dass für Beschäftigte Gefährdungen durch den fließenden Verkehr möglichst vermieden und die verbleibenden Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. (Nötige Vollsperrung wegen fehlender FB-Breiten) Gefährdungen können z. B. vermieden werden durch eine vollständige Umleitung des Verkehrs bei einbahnigen Straßen oder eine Überleitung des Verkehrs auf die Gegenfahrbahn bei zweibahnigen Straßen. (Umleitungsplanung, Rampen, Steuerung LSA) Mit dem SiGeKo zukünftige Verkehrsführungen planen (Eine Brücke später zu verbreitern ist schwierig!) 7 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
8 Konsequenzen zu notwendigen Fahrbahnbreiten Zukünftige Verkehrsführungen für spätere Arbeiten oder notwendige Sanierungen durch eine frühe Prüfung in der Planung ermöglichen: 1. Geeignete Umleitungsstrecken für Verkehr vorhanden? ==> Erfordert ein Baustellenmanagement im Straßennetz 2. Alternative: Geeignete Fahrbahnbreiten (RQ) wählen Bei Bauwerken oder Tunneln sind Verbreiterungen sehr aufwendig ==> ev. neue breitere RQ zulassen (Abweichung RAA und RAL) Es wird empfohlen ggf. mit der Vergabe von Planungsleistungen gleichzeitig SiGeKo- Leistungen zu vergeben um die Aspekte in alle Planungsschritte zu integrieren. ==> Nach einer Planfeststellung sind sinnvolle Verbreiterungen rechtlich kaum noch durchsetzbar! 8 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
9 Prüfung der Verkehrsführung im Landesbetrieb Straßenbau NRW TOP-Regel nach ArbSchG / RAB 33 => Gefahren beseitigen / reduzieren 1. Vollsperrung sinnvoll möglich? Umleitungsstrecke planen + abstimmen (Eignung Straßenaufbau und Breiten vorab prüfen! Engstelle, BW?) 2. Fahrzeug- Rückhaltesystem Mindestlänge / Baustellenzugänge beachten (Wirkungsbereich freihalten Ä? ARS 18/1999) alt. Verkehrseinrichtung z. B. mit Baken (zeitweise Einschränkung?) 9 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
10 Vorteile einer Vollsperrung durch bessere Vorbereitung in Planung Beseitigung von Gefahrenstellen Andere Bauverfahren möglich Bessere Bauqualität, Haltbarkeit Weniger Anschlüsse und Fugen Einfachere Baustellenlogistik Kürzere Bauzeiten Kostengünstigeres Bauen möglich Weniger Nachträge durch Änderungen Bild: wirtgen group 10 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
11 Umgang mit Widersprüchen und Auffassungen von Beteiligten Unterschiedliche Interessenslagen Verkehr / Arbeitsschutz + ASR 15 UVV Bauarbeiten mit StVO + RSA inkl. Anhang DIN 4124 z. B. BGR 118 (1998) Straßenbaumaschinen zitiert die RSA Sicherheitsabstände unter A 10.0 Abs. 3 statt Mindestabstände Markierung nicht überfahrbar A oder SQ ab Mitte Bake Bisher Verwirrung durch unterschiedliche Zuständigkeiten, Vermaßungen, Regeln, Richtlinien, Auslegungen! Bild: BG 11 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn?
12 Theoretische / praktische Anwendung der Verkehrssicherheit zum Schutz der Beschäftigten im Straßenbau Allgemein (ohne konkrete Werte) Konkret (mit seit Jahren bekannten Werten) Arbeitsschutzgesetz Baustellenverordnung Arbeitsstättenverordnung Anwendung UVV Bauarbeiten 15 mit RSA (SQ für OD / L / BAB) Anhang: DIN 4124 (BM > 50 cm) Oft nur bruchstückhafte Kenntnisse in der Sachbearbeitung der Projekte => Regelquerschnitte sind vorgegeben Eine Gefährdungsbeurteilung ist ohne Kenntnis des AN mit seiner Arbeitsschutzorganisation, Bauverfahren und Geräteeinsatz etc. nicht möglich! Problem => Welcher Arbeitsraum BM wird für welchen Arbeitsschritt nach ASR z. B. beim Fräsen schmaler Straße benötigt Arbeiten AG (SiGeKo für alle Bauphasen) Gefährdungen analysieren Maßnahmen festlegen (BM) Verkehrsführung + SQ abstimmen SiGePlan / Unterlage erstellen Ausschreibung und Baubeschreibung Nach Vergabe Koordination ggf. mit Anpassungen 12 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
13 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) Unterschiedliche Interpretation der notwendigen Abstände Teil A Allgemeines 2.2 Verkehrszeichen (6) Teil A Allgemeines 10.0 Verkehrsführung und - regelung (3) Teil A Allgemeines 10.0 Verkehrsführung und - regelung (4) Teil B Innerörtliche Straßen Fahrstreifenbreiten (4) Teil C Landstraßen Fahrstreifenbreiten (3) Teil D Autobahnen Breite von Behelfsfahrstreifen und - trennstreifen (4) Lichter Abstand zwischen Fahrstreifen und der Kante von Leitbaken 25 cm Mindestabstand zwischen dem Arbeitsbereich und dem Verkehrsbereich Alle Maße der Teile B bis D sind Richtwerte und gelten ab Mitte der Verkehrseinrichtung Sicherheitsabstand zwischen Absperrgerät und einem Baugrubenrand Sicherheitsabstand zwischen Absperrgerät und einem Baugrubenrand Sicherheitsabstand zwischen Absperrgerät und einem Baugrubenrand Immer 25 cm Abstand vom Bakenrand zum Fahrstreifen bzw. Fahrbahnbegrenzung 0,30 m in einer OD 0,50 m außerorts 0,15 m Geh- / Radwegen (?) Bakenblatt heute ca. Breite: 26 cm Hälfte: 13 cm 0,30 m 0,50 m 0,50 m (Wegen des hohen Gefährdungspotenzials in NRW interne verbindliche Regelung bei Verkehrsführungen mit Baken neben Arbeitsstellen) 13 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
14 Alte Praxis: Mindestbreiten für Verkehrsführungen Regelquerschnitte für Baustellenverkehrsführungen Frühere Anwendung für eine Straße ab RQ 10,5 für eine einseitige Verkehrsführung (In der Praxis übliche Regelpläne für Verkehrsführungen mit Baken) BG fordert zusätzlichen Sicherheitsabstand bzw. sieht diesen zwischen Bake und Arbeitsbereich n. RSA C (3) Mindest- Arbeitsraum 0,5 m 3 m / 2,75 m für Kfz mit LSA 0,5 m RSA 0,5 m Weg 3,75 m Deckenfertiger Wegen schmaler Fahrbahnbreiten (7,50 m) Anwendung nur RSA Teil A neu 8,50 m nach BGR GUV-R 2108 Anhang 2 (RQ 11 hat nach RAL nur 8 m) 14 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
15 Neuer Stand der Technik? Neue BGR GUV-R 2108 Anhang 2 (Sept. 2011) LKW neben gelber Markierung Überschneidung der Bereiche im RSA-Abstand? überfahrbarer Randstreifen? 25 cm Abstand Verkehrsbereich bis Bakenkante Verkehrseinrichtungen 50 cm falsch -1/2 Bakenblatt 15 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
16 Neue Sicherheitsabstände SQ nach ASR A Fall Schutzeinrichtung Rückhaltesystembreite gleichzeitig Sicherheitsabstand ab Markierung 1. Fall Bake Sicherheitsabstand ab Mitte der Bake H1-Systeme mit Breiten unter 30 cm vorhanden! 16 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
17 Tabelle 1: Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) bei Straßenbaustellen längerer Dauer nach dem Entwurf der ASR A 5.2 Zulässige Höchstgeschwindigkeit Element 30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 100 km/h Fahrzeug-Rückhaltesysteme 30 cm 40 cm 50 cm 60 cm 80 cm 100 cm Leitbake (1000 x 250 mm, 750 x 187,5 mm), Leitkegel, Leitwand 30 cm (RSA OD) 40cm 50 cm (RSA L/BAB) 70cm 90 cm * Leitbake (500 x 125 mm), Leitschwelle, Leitbord 50 cm 60cm 70 cm 90cm 110 cm * Tabelle 2: Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) bei Straßenbaustellen kürzerer Dauer Zulässige Höchstgeschwindigkeit Element 30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 100 km/h 120 km/h Leitbake (1000 x 250 mm, 750 x 187,5 mm), Leitkegel, Leitwand Leitbake (500 x 125 mm), Leitschwelle, Leitbord 30 cm 40 cm 50 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 cm 50 cm 60 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 cm 150 cm 17 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
18 Mindestbreiten (außerorts) für Verkehrsführungen 1. Fall: Früher Mindestabstand: Verkehrsbereich (nach rechts) zum rechten Bakenrand (Teil A) 7,5 m => Fahrbahn 2. Fall: Sicherheitsabstand BG nach RSA: rechter Bakenrand (nach rechts) zum Arbeitsbereich (Teil B, C oder D) 3. Fall: Sicherheitsabstand BGR /GUV-R 2108 Anhang 2 (korrigiert) Bakenmitte (nach rechts) zum Arbeitsbereich 4. Fall: ASR A 5.2 Sicherheitsabstand geschwindigkeitsabhängig + Arbeitsraum abhängig von den Tätigkeiten > 40 / 80 / ca.100 cm 2 Beispiele 30 / 80 km/h 8,5 m Fahrbahn => 8,30 m Fahrbahn => 8,23 / 9,43 m Fahrbahn =>=> Neu: ASR A 5.2 Baustellen mit breiteren geschwindigkeitsabhängigen Sicherheitsabständen und verbreiterten tätigkeitsabhängigen Arbeitsräumen 18 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
19 Notwendige Breiten mit großen Baken bei 50 km/h Breite: (2,75 m Verkehrsführung + 1,70) x 2 => ca. 8,90 m 37,5 o. 40 cm 50 cm 80 cm 19 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn Bild: rsa-95.de
20 Alle Arbeitsschritte / - verfahrensbreiten planen z. B. Fräse Teilweise beide Laufwerke im Fräsbereich / ggf. Überstand / Arbeitsraum? Möglichst keine Baugeräte ausschreiben => Breiten in Baubeschreibung => Geforderte Standards ggf. in Ausschreibung oder Baustellenordnung 20 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
21 Festlegung der notwendigen Arbeitsräume bei Fräsen Rahmenbedingungen müssen für die Kalkulation bekannt sein! Bei den Straßen oft zu schmale Fahrbahnbreiten für eine VF ggf. Vollsperrung / Verbreiterung? Bei Kontrollen oder Steuerungstätigkeiten Bilder: rsa-95.de BM Festlegungen bei Arbeiten notwendig 21 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
22 Ausnahme Einzelfalllösung z. B. durch modernste Baumaschinen von denen bisher bundesweit nur wenige zur Verfügung stehen Arbeitsraum Hinauslehnen 40 cm Bilder: wirtgen group / rsa-95.de 22 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
23 Unterhaltungsarbeiten nach ASR A 5.2 Zulässige Geschwindigkeit 80 km/h => Konsequenzen für verschiedene Arbeiten z. B. Bauwerksprüfungen => Breitere Standstreifen mit z.b. 3,75 m sinnvoll nach RAB 32? 23 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
24 Notwendige Hinweise z. B. in der Baubeschreibung unter Verkehrsführung, Verkehrssicherung: Hier sind in Abstimmung mit dem SiGeKo Angaben zur Breite von Verkehrsbereich und Arbeitsbereich und dem Abstand zwischen diesen Bereichen aufzunehmen. Zusätzlich sind Angaben zur Längsabsperrung und den i.d.r. notwendigen Arbeitsraumbreiten mit Beschäftigten zwischen Arbeitsgeräten und Längsabsperrung zu machen. Inhaltlich ist nach dem Stand der Technik die Planung einer Arbeitsstelle durchzuführen. Es ist zu prüfen, ob aus Gründen der Sicherheit, der Qualität oder der Effizienz ein für den öffentlichen Verkehr vollständig oder zeitweise (für einzelne Arbeitsschritte) ein gesperrter Bereich eingerichtet werden muss oder eine Teilsperrung ausreichend ist. Beteiligung des SiGeKo mit dem SiGePlan vor der Ausschreibung Die für Arbeiten verfügbaren Breiten müssen den Baufirmen bei der Kalukulation zur Verfügung stehen! 24 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
25 Baubeschreibung unter 3.1 Verkehrsführung Breite zwischen Verkehrsbereich und Arbeitsbereich Abstandsbreiten und ggf. notwendigen Arbeitsraum für Beschäftigte? Grundlage BGR / GUV-R 2108, SVO und RSA / ZTV SA + neu: ASR A lichter Abstand A Sicherheitsabstand C 2.2.1(3) 50 B 2.2.1(4) 30 bei Baugrube Arbeitsraum (mind. 50 cm) Neu nach Tab. 1 der ASR A 5.2 nach V. max Nach ASR neu: Abhängig von Tätigkeiten > 40 / 80 / 100 Getrennt: Fräsen Asphalteinbau Walzen, etc. Bild: BG Mindestabstand A 10(3) 50 cm OD 30 z. B. Breitenangabe 2 mit vorhandenem Arbeitsraum neben Gerät Einbau- Breite (Ausbaubreite) Verkehrsbereich ( 3 m / mit LSA 2,75 m ) Breitenangabe 1 Planungsbreite Längsabsperrung Arbeitsbereich 25 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
26 Derzeitige Maßkette Verkehrsbereich, SQ und BM nach RSA ASR A 5.2 Begriffsbestimmungen definiert Verkehrsbereich nicht Bild: BG Verkehrsbereich Mindestabstand Arbeitsbereich 26 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
27 Auswirkung auf mögliche Verkehrsführung Welche Arbeiten sollen wie von wo stattfinden? Festlegung notwendig! ASR Bilder: rsa-95.de Baggerstandorte und Arbeitsgänge planen Keine Lasten über Verkehr oder Bauarbeiter Platzverhältnisse - Bagger mit Kurzheck? Schwenklader statt Radlader notwendig? => Arbeitsplatzbedingungen beschreiben => Allgemeine Festlegungen notwendig => Transporte, Be-/Entladung, Lagerung? 27 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
28 Neue Mindestbreiten für Verkehrsführungen (Geschwindigkeitsabhängiger Sicherheitsabstand SQ für Baustellen längerer Dauer mit großer Bake) Alt Fz (ohne Spiegel) Fahrbahn Breite (m) L - Straße 3,00 L - Straße 2,75 BAB (re) 3,25 BAB (re) 3,00 BAB (Pkw) BAB (Pkw) 2,60 2,50 Mindestabstand RSA (Teil A) 50 cm Breite LKW (o. Sp) 2,50 m Kühl - Fz Landw. - Fz 2,60 m 3,00 m Früher teilweise nur Mindestabstand: Fahrspur (nach rechts) zum rechten Bakenrand (Teil A) 7,5 m => <=SQ=> Fahrbahn Neu (immer Sicherheits- Abstand ab Mitte Bake) Fahrspur 2,75 m V (zulässig) SQ SQ (cm) Arbeitsraum 0,5 m <= BM neu Änderung (bisher oft 50 cm nach DIN 4124) Arbeitsraum Hinauslehnen 40 Kontrolle 80 Breite (cm) Arbeitsabhängig mind. 80 Überhang z. B. Bagger, Überlappung Walze, Kettenlaufwerk bei Beton oder Gussasphalt? (z. B. Fahrbahnbreite + 50 cm x 2 => + 1 m) 28 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
29 Wie ermittelt man Fahrbahnmindestbreiten für VF? Fahrspur, Mindestabstand, versetzter Sicherheitsabstand, Arb.raum Bautechnik: Beachte bei 50 cm Kettenlaufwerk GA/ Beton ca. 1m breiter! 29 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
30 Sanierung B-/L-Straße mit Radweg (RQ 11/RQ 10,5) ohne eine geeignete Umleitungsstrecke (Überlegungen RAB 31/32) Systemskizze für zu schmale, zu lange, zu gefährliche oder bautechnisch nicht geeignete Umleitungen Vorhandene Fahrbahnbreite 8,00 m (7,50 m) => notwendig für VF 9,50 m Trennstreifen Rad-/Gehweg Rand 0,25 Fz-Spur 2,75 lichter Abstand 0,25 0,38 SQ 60 (+SE) 0,70 BM 0,80 4,75 Arb.bereich x 2 = 9,50 m z. B. mit Bake => 10 m VF 5 m 1,75 m 2,50 m 1. VF Sanierung für 2. VF mit Trennstreifen > 15 R/G ÜÜÜÜÜÜÜÜ Befestigung und Bau ermöglicht 2. VF Alternative ohne Radweg ist z. B. eine beidseitige Bankettbefestigung von 75 cm (1 m) => in OD ev. als Radfahr- oder einseitiger Parkstreifen sinnvoll Problemlösung für BW? - Statik SV Kragarm - RQ, Übergänge - Schutzeinrichtung - Hochboard? 30 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
31 BAB Fahrbahnsanierung bei RQ 29,5 Beispiel möglicher Verkehrsführungen für 3 Bauphasen bei 60 km/h BM = 80 cm SQ = 70 cm (SQ mögl. 90) 1-spurige VF möglichst nur am Wochenende oder Feiertagen 2-spurige VF möglichst an allen Werktagen 31 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
32 BAB Fahrbahnsanierung auch RQ 29 mit 11 m Breite (RAS Q 82) abwandelbar z. B. mit geringerer Geschwindigkeit 40 km/h möglich Fahrspur > 3 m besser 3,25 m Mindestabstand 50 cm 1 - spurige VF bis 1500 Fz/h Fugen nicht unter Radspur oder Markierung 32 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
33 Empfehlung: Nutzen der Vorteile bei der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen frühzeitige Beteiligung und Integration des SiGeKo verbessert den Arbeits- und Gesundheitsschutz deutlich und senkt Folgekosten! aufwendigere Vorbereitung lohnt sich und sorgt für Kostenreduzierungen: - bei der Baumaßnahme optimaler Bauablauf mit wenig Nachträgen - bei späteren Arbeiten des Betriebsdienstes - durch bessere Qualität längere Lebensdauer - bei späteren Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten - bei später notwendigen Verkehrsführungen Zeigen Sie ihren Auftraggebern die Vorteile ihrer Arbeit als SiGeKo auf! 33 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bild: wirtgen group versetzt fahrende Walze mit seitlich herausfahrbarer Baumaschinenführerkabine 34 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
35 Mehrwert durch frühzeitigen SiGeKo aufzeigen Vorteile der Integration des Arbeitsschutzes in alle Planungsschritte: Frühe Vorplanung mit Prüfung geeigneter Umleitung (RAB 31 und 32) Alternativ Auswahl geeigneter Querschnitt für künftige Verkehrsführungen Kosten- und Qualitätsvorteile nutzen (längere Lebensdauer) z. B. Anflicken Verbreiterung, Spurrinnen, Verkehrssicherheit / Unfallvermeidung Abstimmung Ausführungsplanung vor Ausschreibung (weniger Nachträge) Unterhaltungsfreundliches Planen und Bauen Neben Arbeitsschutz kostenoptimierter Betriebsdienst möglich Abwägungsprozesse zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Verkehrssicherheit in alle Planungsschritte integrieren Vermeidung der Abholzung von Alleen für Fahrbahnverbreiterungen zur Ermöglichung von Verkehrsführungen bei frühzeitiger Berücksichtigung Vorteile von Vollsperrungen (zusätzlich zum Arbeitsschutz) verdeutlichen: - bessere Bauverfahren möglich - Kostenreduzierungen - Qualitätsverbesserungen - Bauzeitreduzierungen 35 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
36 Notwendige Anpassungen an vorhandene enge Örtlichkeiten Problematische Breite 70 cm für Fußgänger bei LKW-Spiegel LKW-Spiegel ca. 30 cm Gehwegbreite 2,50 m (soll) inklusive geplantem Sicherheitsabstand 50 cm Abstand OD bei Bauarbeiter 80 cm Markierung + Mindestabstand + Sicherheitsabstand RSA-Mindestabstand bei Verkehrsführung 15 cm für Geh- / Radwege (SQ = 0?) 36 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
37 Derzeitige Maßkette Verkehrsbereich, SQ und BM nach RSA ASR A 5.2 Begriffsbestimmungen definiert Verkehrsbereich nicht Bild: BG Verkehrsbereich Mindestabstand Arbeitsbereich 37 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
38 BGI 5081 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Bau Merkheft Baustein A 139 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Baken 25 SQ BM 38 Bundeskoordinatorentag 2014 Dipl.-Ing. Christian Buschhorn
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