Die Kreis- und Bezirksumlagen in Bayern im Haushaltsjahr 2010

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1 504 Beiträge aus der Statistik Die Kreis- und Bezirksumlagen in Bayern im Haushaltsjahr Dipl.-Verw.Wirtin (FH) Kerstin Lünsmann Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs haben die Kreis- und Bezirksumlagen hohe Bedeutung, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Aufgaben der Landkreise und Bezirke leisten. Umgelegt wird jeweils derjenige Finanzbedarf, zu dessen Deckung die sonstigen Einnahmen der Landkreise bzw. der Bezirke nicht ausreichen. Die Umlagen werden nach der Leistungsfähigkeit der zur Zahlung verpflichteten Kommunen in Vomhundertsätzen der Umlagegrundlagen bemessen. In jedem Haushaltsjahr werden die Kreis- und Bezirksumlagen durch den jeweiligen Landkreis bzw. Bezirk für dessen kreisangehörige Gemeinden bzw. kreisfreien Gemeinden und Landkreise neu festgesetzt. Trotz der gestiegenen Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden musste der durchschnittliche Umlagesatz der Kreisumlagen im Haushaltsjahr um 0,8 Prozentpunkte auf 46,1 v.h. angehoben werden. Während im Vorjahr noch 39 Landkreise ihre Umlagesätze senkten, waren es lediglich noch fünf Landkreise. Weitere 33 Landkreise konnten ihren Umlagesatz auf Vorjahreshöhe halten. Ebenfalls 33 Landkreise erhöhten ihre Sätze. Dabei wiesen die Landkreise Bayreuth und Fürstenfeldbruck die größte Steigerung mit 4,2 bzw. 4,05 Prozentpunkten auf. 13 der 15 bayerischen Landkreise mit den höchsten Umlagesätzen befanden sich im Regierungsbezirk Oberbayern. Über dem Durchschnitt lagen die Kreisumlagesätze in den Regierungsbezirken Oberbayern, Schwaben und Mittelfranken. Mit einem Umlagesatz von 56,05 v.h. führte im Jahr der Landkreis Fürstenfeldbruck die Rangfolge in der Hebesatzskala vor den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen (56,02 v.h.), Mühldorf a.inn (55,4 v.h.) und Altötting (53,0 v.h.) an. Der durchschnittliche Bezirksumlagesatz lag im Jahr bei 19,23 v.h. und damit 1,28 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Die Regierungsbezirke Oberpfalz und Oberfranken belasteten ihre Umlagezahler mit einem Umlagesatz von 15,00 v.h. bzw. 16,00 v.h. am geringsten. Den höchsten Umlagesatz wies der Bezirk Oberbayern mit 21,00 v.h. auf. Die Spannweite zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Bezirksumlagesatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,40 Prozentpunkte auf 6,00 an. Grundsätzliche Anmerkungen Die Kreis- und Bezirksumlagen dienen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs der Finanzierung der Aufgaben der Landkreise und Bezirke, da die Landkreise nur über geringe und die Bezirke über keine eigenen Steuereinnahmen verfügen. Die Umlagen sind Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden (Kreisumlage) bzw. der kreisfreien Gemeinden (meist als kreisfreie Städte bezeichnet) und der Landkreise (Bezirksumlage) an die jeweils nächst höhere kommunale Ebene. Die Umlagen werden nach der Leistungsfähigkeit der Kommunen bemessen. Rechtsgrundlagen für die Kreis- und Bezirksumlage sind Art. 18 bis 20 (Kreisumlage) sowie Art. 21 und 22 (Bezirksumlage) des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz FAG) sowie 17 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002). Die Kreis- und Bezirksumlagesätze werden pro Haushaltsjahr neu festgesetzt und dürfen im jeweils laufenden Jahr nur einmal geändert werden. Eine Erhöhung muss vor dem 1. Juni des betreffenden Jahres beschlossen sein. Der jeweilige

2 Beiträge aus der Statistik 505 Landkreis bzw. Bezirk legt seinen durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarf auf seine zugehörigen kreisangehörigen Gemeinden bzw. kreisfreien Gemeinden und Landkreise um. Von der durch die Landkreise vereinnahmten Kreisumlage wird ein gewisser Teil von den Bezirken im Wege der Bezirksumlage wieder abgeschöpft. Die Kreisumlage ist von den Umlageschuldnern, den kreisangehörigen Gemeinden, mit einem Zwölftel des Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats an den Landkreis abzuführen. Die Bezirksumlage wird ebenfalls in gleichen monatlichen Raten erhoben und ist von den kreisfreien Gemeinden am 25. und von den Landkreisen am Letzten eines jeden Monats an den Bezirk zu entrichten. Die Kreisumlagen im Haushaltsjahr Die Kreisumlagen sind Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden an die Landkreise. Die Landkreise legen alljährlich ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf, das Umlagesoll, auf die kreisangehörigen Gemeinden um. Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen (Umlagesätze) der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die für die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Steuerkraftzahlen (Art. 4 FAG) als Kennzahl ihrer eigenen Steuerstärke sowie 80% der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vorangegangenen Haushaltsjahres. Als Umlagekraft einer Gemeinde wird die Summe ihrer Umlagegrundlagen bezeichnet. Die zum Landkreisergebnis summierte Umlagekraft der Gemeinden und gemeindefreien Gebiete bildet die Umlagekraft eines Landkreises, wobei bei der Berechnung der Kreisumlagen die Zahlen für die gemeindefreien Gebiete unberücksichtigt bleiben. Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden Die Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden Bayerns für stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,1% auf 7 760,9 Millionen Euro an gab es einen weitaus höheren Anstieg um 12,2%. Im Einzelnen erhöhten sich die Steuerkraftzahlen um 154,0 Millionen Euro bzw. 2,3% auf 6 876,6 Millionen Euro. Die der Umlagekraft außerdem zu Grunde gelegten 80%igen Schlüsselzuweisungen 2009 der kreisangehörigen Gemeinden nahmen gegenüber 2008 um 7,7 Millionen Euro bzw. 0,9% auf 884,4 Millionen Euro zu. In den einzelnen Regierungsbezirken entwickelte sich die Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden ausnahmslos positiv. Den stärksten Anstieg verzeichneten die mittelfränkischen Gemeinden mit durchschnittlich 5,5%, vor den Gemeinden Oberfrankens (+3,7%). Die Umlagekraft konzentriert sich weiterhin auf die Regierungsbezirke Oberbayern und allerdings mit großem Abstand Schwaben, die zusammen gut die Hälfte der Umlagekraft Bayerns auf sich vereinigen. Ein Blick auf die Pro- Kopf-Werte unterstreicht diese Tatsache, denn die durchschnittliche Umlagekraft insbesondere von Oberbayern lag auch mit Euro je Einwohner erneut erheblich über den Werten für die übrigen Regierungsbezirke (Landesdurchschnitt : 869 Euro je Einwohner). Auf Landkreisebene waren die Gemeinden in den Landkreisen Wunsiedel i.fichtelgebirge (+16,5%), Neuburg-Schrobenhausen (+16,4%), Aschaffenburg (+13,1%), Ebersberg (+13,0%) sowie Lindau (Bodensee) (+12,4%) und Fürth (+12,3%) gemessen an den Steigerungen der Umlagekraft die Spitzenreiter. Die kräftigsten Umlagekrafteinbußen erlitten die Gemeinden in den Landkreisen Weilheim- Schongau (- 17,5%), Würzburg (- 16,8%) sowie Freising (- 7,2%). Die höchsten durchschnittlichen Umlagegrundlagen bei den Gemeinden hatte der Landkreis München mit Euro je Einwohner, gefolgt von den Landkreisen Starnberg (1 192 Euro je Einwohner) und Altötting (1 159 Euro je Einwohner). Die geringsten Umlagegrundlagen verzeichnete der Landkreis Freyung-Grafenau mit 700 Euro je Einwohner, davor liegen die Landkreise Rhön-Grabfeld mit 703 Euro je Einwohner und Straubing-Bogen mit 708 Euro je Einwohner. Die Landkreise Bayreuth (711 Euro je Einwohner), Weißenburg-Gunzenhausen (726 Euro je Einwohner), Passau (728 Euro je Einwohner) und Rottal-Inn (731 Euro je Einwohner) belegten ebenfalls hintere Plätze. Der Landkreis Wunsiedel i.fichtelgebirge, der 2009 unter den 71 Landkreisen noch Rang 60 belegte, rückte auf Rang 23 vor. Die Landkreise Neustadt a.d.waldnaab (von Rang 56 auf Rang 29), Fürth und Lindau (Bodensee) (von 61 auf 35 bzw. von 62 auf 36) sowie Main-Spessart (von 49 auf 25) machten im Vorjahresvergleich ebenfalls bedeutende Sprünge. Weit zurückgefallen sind dagegen die Landkreise Würzburg (von Rang

3 506 Beiträge aus der Statistik 8 auf Rang 51), Haßberge (von 30 auf 56), Ansbach (von 31 auf 55) sowie Oberallgäu (von 37 auf 60). Im Vergleich mit dem Jahr 2009 blieb die Schere zwischen dem umlagestärksten und dem umlageschwächsten Landkreis in etwa gleich geöffnet. Kreisumlagesätze Das Umlagesoll erreichte im Jahr eine Höhe von 3 576,8 Millionen Euro und lag damit um 132,1 Millionen Euro oder 3,8% über dem Vorjahreswert (im Jahr 2009 lag der Anstieg bei 11,4%). Der durchschnittliche Umlagesatz musste damit trotz der gestiegenen Umlagekraft um 0,8 Prozentpunkte auf 46,1 v.h. angehoben werden. Auf der Ebene der Regierungsbezirke lagen die durchschnittlichen Kreisumlagesätze bis auf den Regierungsbezirk Unterfranken über den Vorjahreswerten. Die Landkreise der Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben und Mittelfranken setzten mit durchschnittlich 47,7 v.h., 46,6 v.h. bzw. 46,5 v.h. die höchsten Umlagesätze Bayerns fest. Im Regierungsbezirk Oberbayern erhöhte sich der durchschnittliche Kreisumlagesatz um 1,3 Prozentpunkte, die Landkreise des Regierungsbezirks Schwaben hingegen setzten ihre Umlagesätze gegenüber 2009 im Durchschnitt um 0,3 Prozentpunkte herauf, während sich im Regierungsbezirk Mittelfranken der durchschnittliche Kreisumlagesatz um 0,4 Prozentpunkte steigerte. Die Landkreise Oberfrankens erhöhten ihre Umlagesätze im Mittel um 1,8 Prozentpunkte, die Landkreise Unterfrankens wiesen im Durchschnitt einen unveränderten Umlagesatz auf. Der durchschnittliche Kreisumlagesatz entwickelte sich auf Regierungsbezirksebene wie folgt: Tab. 1 der durchschnittlichen Kreisumlagesätze im Jahr auf Regierungsbezirksebene zum Vorjahr Regierungsbezirk Oberbayern... 1,3 Niederbayern... 0,5 Oberpfalz... 0,1 Oberfranken... 1,8 Mittelfranken... 0,4 Unterfranken... 0,0 Schwaben... 0,3 Bayern (gewogener Durchschnitt)... 0,8 Während im Vorjahr noch 39 Landkreise ihre Umlagesätze senkten, sahen sich im Berichtsjahr nur noch fünf Landkreise dazu in der Lage. Weitere 33 Landkreise (im Vorjahr 22) hielten ihren Umlagesatz auf Vorjahreshöhe. 33 Landkreise erhöhten ihre Sätze (im Vorjahr zehn). Über dem Durchschnitt lagen die Kreisumlagesätze in den Regierungsbezirken Oberbayern, Schwaben und Mittelfranken. So lagen von den 33 Landkreisen mit überdurchschnittlichen Umlagesätzen 27 in den Bezirken Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben, darunter allein 17 im Regierungsbezirk Oberbayern. Die Landkreise Oberbayerns weisen mit Euro je Einwohner zugleich die mit Abstand höchste Umlagekraft aller Regierungsbezirke auf. Sie haben jedoch auch überdurchschnittliche Ausgaben. Das führt zu hohen Kreisumlagesätzen. Besonders ausgeprägt war diese Erscheinung in den Landkreisen im Münchener Raum. Dort setzten bei überdurchschnittlicher Umlagekraft mit Ausnahme des Landkreises München alle Landkreise überdurchschnittliche Umlagesätze fest. Die größte Schwankungsbreite der Umlagesätze ergab sich mit 17,1 Prozentpunkten auch in Oberbayern. Relativ ausgeglichen war das Hebesatzniveau dagegen im Regierungsbezirk Niederbayern mit einer Spannweite von nur 5,0 Prozentpunkten. Mit einem Umlagesatz von 56,05 v.h. führt im Jahr der Landkreis Fürstenfeldbruck die Hebesatzskala vor den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen (56,02 v.h.), Mühldorf a.inn (55,4 v.h.) und Altötting (53,0 v.h.) an. 13 der 15 bayerischen Landkreise mit den höchsten Umlagesätzen liegen im Regierungsbezirk Oberbayern. Mit 37,0 v.h. erhob im Jahr wie bereits im Vorjahr der Landkreis Neumarkt i.d.opf. den niedrigsten Kreisumlagesatz in ganz Bayern. In den früheren Jahren wies der Landkreis München bayernweit den geringsten Umlagesatz unter den Landkreisen auf. Die hauptsächlich durch die Einführung der Pflegeversicherung ermöglichte Senkung der Bezirksumlagesätze in den Jahren 1996 bis 1999 hatte auch zu einer Senkung der Kreisumlagesätze in diesem Zeitraum geführt. Zwischenzeitlich, nachdem der Effekt der Pflegeversicherung verbraucht war, hatte sich

4 Beiträge aus der Statistik 507 Tab. 2 Umlagekraft und Umlagesoll der Landkreise Bayerns im Jahr nach Regierungsbezirken Steuerkraft 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen Umlage- kraft soll kraft soll Regierungsbezirk Umlagesoll in Relation zur Umlagekraft 1 Oberbayern ,7 Niederbayern ,9 Oberpfalz ,1 Oberfranken ,0 Mittelfranken ,5 Unterfranken ,6 Schwaben ,6 Bayern ,1 Ergebnis ,3 je Einwohner % 1 Durchschnittlicher Umlagesatz. das Umlagesatzniveau der Kreisumlagen allerdings wieder deutlich über die Durchschnittssätze von 1995 hinausentwickelt. Während der landesdurchschnittliche Bezirksumlagesatz um 5,1 Prozentpunkte unter dem Satz aus dem Jahr 1995 lag, überschritt der landesdurchschnittliche Kreisumlagesatz im Jahr den damaligen Durchschnittssatz um 1,0 Prozentpunkte. Ein Blick auf die einzelnen Landkreise zeigt, dass 50 Landkreise höhere bzw. gleiche Kreisumlagesätze wie 1995 hatten, wobei die Landkreise Oberallgäu, Amberg-Sulzbach und Rhön-Grabfeld und mit einer Steigerung von 8,0 bzw. jeweils 7,9 Prozentpunkten herausragen. Nur 21 Landkreise lagen mit ihren Umlagesätzen unter den Ausgangswerten von Die Bezirksumlagen im Haushaltsjahr Die Bezirksumlagen sind Leistungen der kreisfreien Gemeinden und Landkreise an die Bezirke. Die Bezirke erfüllen öffentliche Aufgaben, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden hinausgehen. Typische Bezirksaufgaben sind vor allem die überörtliche Sozialhilfe, die Kultur- und Heimatpflege sowie die Einrichtung von psychiatrischen Fachkrankenhäusern. Die Bezirke legen alljährlich ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf, das Umlagesoll, auf die kreisfreien Gemeinden und Landkreise um. Die Bezirksumlage wird in Vomhundertsätzen (Umlagesätze) der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen für die Bezirksumlage sind die für die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete geltenden Steuerkraftzahlen (Art. 4 FAG) sowie 80% der Gemeindeschlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Als Umlagekraft einer Gemeinde wird die Summe ihrer Umlagegrundlagen bezeichnet. Die Umlagekraft gemeindefreier Gebiete stimmt wegen der nicht vorhandenen Gemeindeschlüsselzuweisungen mit deren Steuerkraft überein. Die im Regierungsbezirk summierte Umlagekraft der Gemeinden und gemeindefreien Gebiete bildet die Umlagekraft eines Bezirks. Tab. 3 Landkreise mit (besonders) hohem bzw. (besonders) niedrigem Kreisumlagesatz im Jahr nach Rangfolge Landkreis v.h. zum Vorjahr Landkreis v.h. zum Vorjahr 1. Fürstenfeldbruck... 56,05 4,1 1. Neumarkt i.d.opf ,00 1,0 2. Bad Tölz-Wolfratshausen... 56,02 2,4 2. München... 39,00 2,2 3. Mühldorf a.inn... 55,40 1,4 3. Regensburg... 40,00 0,0 4. Altötting... 53,00 0,0 4. Bayreuth... 41,00 4,2 4. Miesbach... 53,00 2,0 5. Aschaffenburg... 41,10 0,0 6. Berchtesgadener Land... 51,50-1,5 6. Fürth... 41,90 1,5 6. Landsberg am Lech... 51,50 0,5 7. Pfaffenhofen... 42,00 0,0 8. Rosenheim... 51,00 2,5 8. Lichtenfels... 42,50 2,0 8. Traunstein... 51,00 0,5 8. Schwandorf... 42,50 0,5 10. Weißenburg-Gunzenhausen... 50,40 0,0 8. Cham... 42,50 1,0

5 508 Beiträge aus der Statistik Entwicklung der Kreis- und Bezirksumlagen in Bayern seit 1990 Milliarden Euro 6 Abb Kreisumlage Umlagen der kreisangehörigen Gemeinden an den jeweiligen Kreis 2 Bezirksumlage davon Umlagen der Landkreise 1 kreisfreien Städte 0 an den jeweiligen Regierungsbezirk Tab. 4 Umlagekraft, Umlagesoll und Umlagesätze der bayerischen Bezirke im Jahr Bezirk Steuerkraft 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2009 Umlagekraft soll kraft soll je Einwohner % Oberbayern ,00 Niederbayern ,00 Oberpfalz ,00 Oberfranken ,00 Mittelfranken ,40 Unterfranken ,10 Schwaben ,90 Bayern ,23 Ergebnis ,95 Umlagesoll in Relation zur Umlagekraft Tab. 5 Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden* und der Landkreise Bayerns in den Jahren 2009 und Körperschaftsgruppe Umlagekraft ggü % Kreisfreie Gemeinden Steuerkraftzahlen ,4 Die der Umlagekraft zu Grunde gelegten Schlüsselzuweisungen ,4 Umlagekraft ,1 Landkreise Steuerkraftzahlen ,3 Die der Umlagekraft zu Grunde gelegten Schlüsselzuweisungen ,9 Umlagekraft ,2 Kreisfreie Gemeinden und Landkreise zusammen Umlagekraft ,8 * meist als kreisfreie Städte bezeichnet. 1 der kreisangehörigen Gemeinden; die geringfügigen Abweichungen gegenüber den bei den Kreisumlagen verwendeten Daten sind auf die Einbeziehung der Steuerkraftzahlen der gemeindefreien Gebiete bei der Berechnung der Bezirksumlage gemäß Art. 21 Abs. 3 FAG zurückzuführen. Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden und Landkreise Die Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden und der Landkreise stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8% auf Millionen Euro an wies die Umlagekraft noch eine prozentuale Steigerung von 11,1% auf. Die Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden Bayerns nahm im Vorjahresvergleich um 1,1% zu, die der Landkreise stieg um 2,2%. Der von den kreisfreien Gemeinden gestellte Anteil an der Umlagekraft lag damit bei 35,9% (Vorjahr: 36,1%). Die Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden lag in fünf Regierungsbezirken über dem Vorjahreswert. Weit überdurchschnittlich war der Anstieg in den Regierungsbezirken Mittelfranken (+16,0%) und Schwaben (+5,0 %).

6 Beiträge aus der Statistik 509 Zusammengefasstes Umlagesoll der Kreis- und Bezirksumlage in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns Abb. 2 Unterfranken Oberfranken Aschaffenburg Miltenberg Main-Spessart Bad Kissingen Würzburg Rhön- Grabfeld Schweinfurt Kitzingen Haßberge Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim Fürth Coburg Bamberg Nürnberg Erlangen- Höchstadt Erlangen Lichtenfels Forchheim Fürstenfeldbruck MÜNCHEN Kronach Kulmbach Bayreuth Nürnberger Land Hof Amberg Wunsiedel i.fichtelgeb. Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Neustadt a.d.waldnaab Weiden i.d.opf. Schwandorf Mittelfranken Oberpfalz Niederbayern Schwaben Oberbayern Regierungsbezirke Umlagesoll in Euro je Einwohner bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr Häufigkeit Ansbach Günzburg Dillingen a.d.donau Donau-Ries Augsburg Schwabach Roth Weißenburg- Gunzenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Aichach- Friedberg Neumarkt i.d.opf. Eichstätt Ingolstadt Entwicklung des Umlagesolls der Bezirke Nachdem das Umlagesoll (nicht durch sonstige Einnahmen gedeckter Bedarf) 2006 in Höhe von Millionen Euro das Vorjahresergebnis (2 117 Millio- Neuburg- Schrobenhausen Freising Regensburg Kelheim Landshut Cham Straubing Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Deggendorf Rottal-Inn Regen Passau Freyung-Grafenau Minimum: Maximum: Krfr. St Bayreuth Lkr München 149, ,92 Neu-Ulm Memmingen Unterallgäu Landsberg am Lech Dachau Starnberg München Erding Ebersberg Rosenheim Mühldorf a.inn Altötting Traunstein Lindau (Bodensee) Kempten (Allgäu) Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Weilheim- Schongau Berchtesgadener Land Garmisch- Partenkirchen Bad Tölz- Wolfratshausen Miesbach In den Regierungsbezirken Ober- und Niederbayern ging die Umlagekraft zurück. In den Landkreisen verlief die Entwicklung bei einer mittleren Steigerung um 2,2% dagegen ausschließlich positiv. Während für Mittelfranken (+5,5%), Oberfranken (+3,7%) sowie Niederbayern und die Oberpfalz (jeweils +3,0%) überdurchschnittliche Zuwächse errechnet wurden, lag die Umlagekraftsteigerung der Landkreise in den drei übrigen Regierungsbezirken unter dem Landesdurchschnitt. nen Euro) unterschritt, ging es 2007 um 5,5% ebenfalls zurück und stieg 2008 um 3,5% sowie 2009 um 11,8%. wuchs das Umlagesoll um beachtliche 9,0% auf Millionen Euro. Dabei nahm das Umlagesoll in allen Regierungsbezirken zu. Die größte Zunahme wies der Bezirk Mittelfranken mit 19,9% auf. Das höchste Umlagesoll wies bei einem Landesdurchschnitt von 186 Euro je Einwohner weiterhin der Bezirk Oberbayern mit 240 Euro je Einwohner auf. Den geringsten Mittelbedarf hatte der Bezirk Oberpfalz mit 126 Euro je Einwohner. Entwicklung der Bezirksumlagesätze Trotz einem Plus bei der Umlagekraft (+1,8%) kam es zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Bezirksumlagesatzes um 1,28 Prozentpunkte (Vor-

7 510 Beiträge aus der Statistik Tab. 6 der Umlagesätze der bayerischen Bezirke im Jahr Bezirk Bezirksumlagesatz 2009 gegenüber 2009 v.h. Oberbayern... 19,60 21,00 1,40 Niederbayern... 16,60 18,00 1,40 Oberpfalz... 14,00 15,00 1,00 Oberfranken... 14,00 16,00 2,00 Mittelfranken... 18,90 20,40 1,50 Unterfranken... 15,50 16,10 0,60 Schwaben... 18,90 19,90 1,00 Bayern... 17,95 19,23 1,28 jahr: +0,10 Prozentpunkte). Bayernweit belief sich die durchschnittliche Beanspruchung der Umlagekraft im Jahre auf 19,23 v.h. Der Bezirk Oberpfalz belastete seine Umlagezahler mit einem Umla- gesatz von 15,00 v.h. am geringsten. Den höchsten Umlagesatz wies der Bezirk Oberbayern mit 21,00 v.h. auf. Der durchschnittliche Bezirksumlagesatz hatte im Jahr 2005 mit 25,42 v.h. seinen bisherigen Höchststand erreicht. Nach den Reduzierungen in den Jahren 2006 (- 4,20 Prozentpunkte), 2007 (- 2,05 Prozentpunkte) und 2008 (-1,32 Prozentpunkte), dem geringen Anstieg 2009 (+0,10 Prozentpunkte) sowie einem Plus von 2,8 Prozentpunkten wird noch immer der ehemals hohe Wert deutlich unterschritten. Die Spannweite zwischen dem höchsten (Oberbayern) und dem niedrigsten (Oberpfalz) Bezirksumlagesatz stieg gegenüber dem Vorjahr (5,60 Prozentpunkte) mit 6,00 Prozentpunkten an.

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