Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung"

Transkript

1 Mit Beschluss des Kreistages vom besteht Übereinstimmung zwischen dem Landkreis und der Stadt Buxtehude, dass die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe von der Stadt Buxtehude für ihr Gebiet auch weiterhin in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Beide verpflichten sich, auf allen Gebieten der Jugendhilfe zu enger Zusammenarbeit und gemeinsamen Absprachen. Dies geschieht durch regelmäßige Dienstbesprechungen, gemeinsamen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie die Entwicklung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards und Fach- und Finanzcontrollinginstrumenten und der Mitarbeit im landesweiten Vergleichssystem Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN). Die Stadt Buxtehude verpflichtet sich, die notwendigen Hilfen nach dem SGB VIII nach sparsamen und wirtschaftlichen Grundsätzen zu gewähren. Hierfür wird folgende Kostenbeteiligung ab vereinbart: 1.1. Der Landkreis Stade erstattet 80 % der jährlichen Kosten der Hilfen zur Erziehung gemäß 27 SGB V III nach Maßgabe der SGB VIII - Erziehungsberatung - soziale Gruppenarbeit - Erziehungsbeistandschaften, Betreuungshelfer - Sozialpädagogische Familienhilfe - Vollzeitpflege - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform - intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß 35 a SGB VIII - Krankenhilfe gemäß 40 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung gemäß 41 SGB VIII - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII Nicht berücksichtigt werden Erstattungsfälle von anderen Jugendämtern gemäß 88, 89 ff. SGB VIII. Die darüber hinaus erzielten Einnahmen gemäß 91 ff. SGB VIII verbleiben ohne Anrechnung bei der Stadt Buxtehude Darüber hinaus erstattet der Landkreis die fiktiven Personalkosten, die entstehen würden, wenn der Landkreis die Aufgaben des Stadtjugendamtes Buxtehude selbst wahrnehmen würde. Die Berechnung erfolgt anhand der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung - sowie der Personalkostentabellen (ohne Verwaltungsgemeinkostenzuschlag) der jeweils zum Jahresbeginn aktuellen KGSt-Berichte Kosten eines Arbeitsplatzes. Darüber hinaus trägt der Landkreis die Büoroarbeitsplatzkosten laut KGSt-Tabelle für die übernommenen Personalstellen. 28. Erg.-Lief. 10/12 1

2 2. Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus den Jugendhilfe- und den fiktiven Personalkosten. Die Zahlungen werden jeweils als Abschläge in vier Raten zum , , und überwiesen. Die Jahresabrechnung der Jugendhilfekosten ist dem Landkreis spätestens bis zum des folgenden Jahres vorzulegen. Hierfür ist der als Anlage 2 beigefügte Vordruck zu verwenden. 3. Die Vereinbarung gilt ab dem und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Sie verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn nicht von einer der Parteien ein Jahr vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung ist mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende nur aus einem wichtigen Grund möglich, z. B. durch erhebliche Auswirkungen einer Änderung der Gesetzeslage auf die abgeschlossene Vereinbarung. 4. Falls sich die bei Vertragsabschluss für die einzelnen Bestimmungen dieser Vereinbarung maßgebenden Verhältnisse so grundlegend verändern, dass einer der Parteien das Festhalten an den Bestimmungen nicht mehr zugemutet werden kann, sind die betreffenden Vertragsbestimmungen den geänderten Verhältnissen im Rahmen des Zumutbaren anzupassen. 5. Unabhängig von dieser Vereinbarung fördert der Landkreis auch die Schaffung von neuen Kindergartenplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruches in der gleichen Höhe, wie sie auch den Gemeinden/Samtgemeinden gewährt wird. Im Rahmen der Jugendarbeit erhalten die freien Träger der Jugendarbeit ebenso Zuschüsse nach den Förderungsgrundsätzen für die Jugendarbeit im Landkreis Stade und den vom Kreistag bereitgestellten Haushaltsmitteln. 28. Erg.-Lief. 10/12 2

3 Beteiligung des Landkreises an den Jugendhilfekosten der Städte; Personalkosten Anlage 1 Stadt Stade Personal 6,5 Sozialarbeiter ASD, einschließlich Adoptions- und Pflegekinderdienst (IV b BAT) 1 Sozialarbeiter Jugendgerichtshilfe (IV b BAT) 1,5 Sachbearbeiter gehobener Dienst wirtschaftliche Jugendhilfe (A 10) 1,5 Sachbearbeiter mittlerer Dienst/Angestellte wirtschaftliche Jugendhilfe (VI b BAT) 1 Sachbearbeiter gehobener Dienst AV/AP (A 10) 0,5 Sachbearbeiter mittlerer Dienst/Angest. AV/AP (VI b BAT) 2 Sachbearbeiter mittlerer Dienst UVG 1 (A 8) 1 VII BAT 28. Erg.-Lief. 10/12 3

4 Anlage 2, den Landkreis Stade Jugendamt Stade Abrechnung der erstattungsfähigen Jugendhilfekosten für die Zeit vom bis Erstattungsfähige Kosten Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistände, Betreuungshelfer Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche a m b u l a n t s t a t i o n ä r Krankenhilfe Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Eingliederungshilfe gemäß 35 a SGB VIII Sonstige Hilfen Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen G e s a m t a m b u l a n t s t a t i o n ä r 28. Erg.-Lief. 10/12 4

5 Erstattungsfähige Kosten abzüglich Kostenerstattung durch andere Jugendhilfeträger davon 80 % als Abschläge erhalten Erstattungsrest ( ) überzahlter Betrag ( ) Es wird bescheinigt, dass die angesetzten Kosten tatsächlich in der ausgewiesenen Höhe entstanden sind und das die Einnahmen aus Kostenerstattungen anderer Jugendhilfeträger in vollem Umfange geltend gemacht und eingezogen wurden. sachlich und rechnerisch richtig: Im Auftrage Vorstehende Abrechnung ist anhand der Unterlagen geprüft und in Ordnung befunden worden. Rechnungsprüfungsamt 28. Erg.-Lief. 10/12 5

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher

Mehr

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz J. Münder D. Greese E. Jordan D. Kreft Th. Lakies H. Lauer R. Proksch K. Schäfer Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Stand: 1.4.1993 Münster 1993 Votum Verlag Inhaltsverzeichnis

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2014 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im November 2010 ISSN 1610-417X K I 8 - j / 09 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben

Mehr

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8. DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Kostenbeteiligung

Mehr

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe Johannes Münder, Jochem Baltz, Dieter Kreft, Thomas Lakies, Thomas Meysen, Roland Proksch, Klaus Schäfer, Gila Schindler, Norbert Struck, Britta Tammen, Thomas Trenczek Frankfurter Kommentar zum SGB VIII:

Mehr

Präsentation: Eckdaten zu aktuellen Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung

Präsentation: Eckdaten zu aktuellen Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Präsentation: Eckdaten zu aktuellen Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (Stand: 06.03.2017) Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ist ein

Mehr

Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Mit 62 Übersichten, 3 Tabellen, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen 3., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag

Mehr

Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII

Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt A. Rechtsfähigkeit.............................................. 1 1 I. Grundsätze............................................. 1 1

Mehr

Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1

Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 I. Träger plant ein neues Projekt; mit 100 % Eigenmittel Ohne Stiftungsgelder oder anderweitige Zuschussgeber, die eine Einbeziehung,

Mehr

SGB VIII. Jugendhilfe

SGB VIII. Jugendhilfe SGB VIII Kinderund Jugendhilfe 3., neu bearbeitete Auflage Luchterhand Vorwort Bearbeiterverzeichnis Verzeichnis der zitierten Entscheidungen Verzeichnis der Abkürzungen Seite V VI XIII XXXI Teil A: Einführung

Mehr

Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem AsylbLG 42 Buchungsstelle Erläuterungen Erstattungen Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz Pauschale, Erstattungen vom Land 4200.1610 außerhalb von Einrichtungen

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Verwaltungshaushalt 2005

Verwaltungshaushalt 2005 1.4510 Einnahmen 240001 Kostenbeiträge, sonstige Einnahmen UD 1.000 1.000 1.788 Einnahmen Unterabschnitt 4510 1.000 1.000 1.788 1.4510 Ausgaben 760002 Kinder- und Jugenderholung GD UD 14.000 14.000 16.430

Mehr

Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung

Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3834 13001 Öffentliche Sozialleistungen K V 4 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-24 87 02.04.2015 Kinder- und Jugendhilfe Teil IV Ausgaben und der der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg

Mehr

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen - Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege

Mehr

Erträge Teilhaushalt 08 Jugendamt - Haushaltsplanentwurf /

Erträge Teilhaushalt 08 Jugendamt - Haushaltsplanentwurf / --~ Erträge Teilhaushalt 08 Jugendamt - Haushaltsplanentwurf 2014 -/ Produkt Produkt Bezeichnung Konto Kontobezeichnung Ansatz 2014 Ansatz 2013 Erläuterungen für 2014 3120600 Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Mehr

Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung

Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung Vortrag im Rahmen des Fachforums Vielfalt leben Vielfalt zeigen.

Mehr

Monitor Hilfen zur Erziehung. im bundesweiten Vergleich. Gliederung

Monitor Hilfen zur Erziehung. im bundesweiten Vergleich. Gliederung Monitor Hilfen zur Erziehung wie ist die Situation Niedersachsens im bundesweiten Vergleich Dr. Jens Pothmann Hannover, 25. Februar 213 im Rahmen der Fachtagung zur Vorstellung des zweiten Basisberichts

Mehr

IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln

IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien 2016 14.-16.04.2016, Köln Workshop 14 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige: Rechtsanspruch und Wirklichkeit

Mehr

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen Allgemeiner Sozialdienst

Mehr

Datenreport. Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN) für den Landkreis Hildesheim

Datenreport. Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN) für den Landkreis Hildesheim Datenreport Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN) für den Landkreis Hildesheim 2014 Dezernat 4 Jugendhilfeplanung Florian Hinken INHALTSVERZEICHNIS Abbildungsverzeichnis... 1 Vorbemerkung...

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 23.02.2017 Artikelnummer: 5225501157004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Kinder- und Jugendhilfestatistiken

Kinder- und Jugendhilfestatistiken Kinder- und Jugendhilfestatistiken Berlin, 15. Juni 2007 Inhalt Amtliche Statistik: Struktur und Grundlagen Kinder- und Jugendhilfestatistiken Elterngeld Pflegestatistiken Sozialhilfestatistiken Das Statistische

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte K V 6 - j/15 Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2015 November 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Dienstgebäude:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte K V 6 - j/14 Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2014 Januar 2016 (Ausgaben) und (Einnahmen) Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 2.12.2015 Artikelnummer: 5225501147004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014

Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014 www.akjstat.tu-dortmund.de Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014 Fachtagung Hilfen für junge Volljährige und Übergangsbegleitung 01. Dezember 2014 in Münster Sandra

Mehr

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien IV/32/ 1 Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten (in der Fassung vom 29.10.2007) Rechtliche Grundlage In 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen

Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen 1 2 1 eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge, Hilfe für junge Volljährige 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Kostenexplosion? Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung

Kostenexplosion? Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung Kostenexplosion? Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung Forum 1 Input im Rahmen der Fachtagung Hilfen zur Erziehung Karussellfahrt zwischen Kindeswohlgefährdung, Kompetenzentwicklung und knappen

Mehr

Viele Hilfen kein Netz Die wachsende Herausforderung erwachsener Jugendlicher im Blick. Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule Freiburg

Viele Hilfen kein Netz Die wachsende Herausforderung erwachsener Jugendlicher im Blick. Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule Freiburg Viele Hilfen kein Netz Die wachsende Herausforderung erwachsener Jugendlicher im Blick. Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule Freiburg 1 Gliederung des Vortrages I. Einführung II. Leistungen

Mehr

Beschluss Nr. 4/JHA/262

Beschluss Nr. 4/JHA/262 Landkreis Oberhavel Jugendhilfeausschuss Beschluss Nr. 4/JHA/262 vom 23.05.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Oberhavel beschließt die Richtlinie des Landkreises Oberhavel für

Mehr

Jens Pothmann / Agathe Tabel / Sandra Fendrich Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Jens Pothmann / Agathe Tabel / Sandra Fendrich Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit Migrationshintergrund am Beispiel der Hilfen zur Erziehung und der Inobhutnahmen Jens Pothmann / Agathe Tabel / Sandra Fendrich

Mehr

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl.

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl. Richtlinien des Fachbereichs Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen zur Erziehung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) 1. Allgemeines 1.1

Mehr

Inhaltsverzeichnis Januar Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Januar Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Inhaltsverzeichnis 1 A. Einleitung 1 Das Kinder- und Jugendhilfegesetz: Grundlage der Jugendhilfe... A 3 1.1 Begriff und Zielsetzungen der Jugendhilfe... A 3 1.2 Aufgaben und

Mehr

Traumatisierte Flüchtlinge in der Beratungspraxis. Zugang zum Gesundheitssystem für

Traumatisierte Flüchtlinge in der Beratungspraxis. Zugang zum Gesundheitssystem für Vormundschafsverein im Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.v. Traumatisierte Flüchtlinge in der Beratungspraxis Zugang zum Gesundheitssystem für unbegleitet tminderjährigen i Flüchtlinge Gefördert durch:

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe

SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Kommentar von Axel Stähr Senatsrat in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Berlin Bandherausgeber Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder Fachhochschule

Mehr

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Jugendamt Jugendhilfeausschuß (JHA) Der JHA befaßt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit : der Beratung von Problemlagen junger Menschen

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 28. August 2008 auf Grundlage der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl.

Mehr

Um-, Aus- und Neubau Standortwechsel Änderung der Zweckbestimmung Trägerwechsel Änderung der Leistungsbeschreibung Änderung der Kapazität

Um-, Aus- und Neubau Standortwechsel Änderung der Zweckbestimmung Trägerwechsel Änderung der Leistungsbeschreibung Änderung der Kapazität (Name des Trägers) (Ort, Datum) Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Referat 36 Landesjugendamt PF 90 03 54 99106 Erfurt Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung gemäß 45

Mehr

Sandra Fendrich/Agathe Tabel. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Sandra Fendrich/Agathe Tabel. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Die Personalsituation in den erzieherischen Hilfen in Nordrhein-Westfalen Aktuelle Entwicklungen zu den personellen Ressourcen auf der Grundlage der amtlichen Daten Sandra Fendrich/Agathe Tabel Arbeitsstelle

Mehr

Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl

Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei

Mehr

Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit?

Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit? Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit? aej-fachgespräch, Berlin 5.9.2011 Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Gliederung 1. Funktion von Rechtsansprüchen im öffentlichen Recht 2. Rechtsansprüche

Mehr

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform

Mehr

Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

Zusammenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg

Zusammenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Ministerium des Innern Kommunales Prüfungst Zusmenfassender Bericht über die überörtliche Prüfung im Bereich der Jugendhilfe in den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Potsd, 15. November 2005 A-36.30.25

Mehr

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TVPöD und Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum TVAöD-BT-Pflege

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TVPöD und Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum TVAöD-BT-Pflege POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz Auf der Grundlage der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz - 69 71 des VIII Buches Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) (BGBl. S. 1163), zuletzt geändert

Mehr

Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII in Daten und Zahlen ausgewählte Thesen

Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII in Daten und Zahlen ausgewählte Thesen Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII in Daten und Zahlen ausgewählte Thesen Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Dr. Jens Pothmann/Dr. Matthias Schilling Vortrag auf der AGJ-Fachtagung

Mehr

4 Öffentliche Sozialleistungen

4 Öffentliche Sozialleistungen 4 Öffentliche Sozialleistungen Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2014/2015 69 4 Öffentliche Sozialleistungen Asylbewerberleistungen Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge und vollziehbar

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung

Mehr

RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII

RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII Die Diskussionen und die Reformen. Vortrag am 11.03.2015 von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, MinDir. a. D. GRUNDFRAGEN SEIT DER ZEIT DES RJWG Standort für

Mehr

I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz

I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl, Hochschule für öffentliche Verwaltung, Herausgeber eines Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VIII I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz

Mehr

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit

Mehr

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung

Mehr

Kooperatives Fallmanagement am Beispiel des Landkreises Bautzen als optierende Kommune Amt für Arbeit und Soziales (SGB II), Kreisjugendamt - ASD

Kooperatives Fallmanagement am Beispiel des Landkreises Bautzen als optierende Kommune Amt für Arbeit und Soziales (SGB II), Kreisjugendamt - ASD Kooperatives Fallmanagement am Beispiel des Landkreises Bautzen als optierende Kommune Amt für Arbeit und Soziales (SGB II), Kreisjugendamt - ASD (SGB VIII) und BBZ Bautzen e.v. -offene Jugendwerkstatt

Mehr

HzE Bericht 2016. Erste Ergebnisse - Datenbasis 2014. Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen in NRW

HzE Bericht 2016. Erste Ergebnisse - Datenbasis 2014. Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen in NRW HzE Bericht 2016 Erste Ergebnisse - Datenbasis 2014 Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen in NRW Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (Forschungsverbund

Mehr

Landkreis Forchheim. Jugendhilfeplanung Kreisdaten Anschrift: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz Forchheim 09191/86-0.

Landkreis Forchheim. Jugendhilfeplanung Kreisdaten Anschrift: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz Forchheim 09191/86-0. 1. Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim 09191/86-0 09191/86-12 48 poststelle@lra-fo.de www.lra-fo.de 2. Landrat : Dr. Hermann Ulm 3. Landkreiskarte

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 3 - j / 15

STATISTISCHER BERICHT K I 3 - j / 15 STATISTISCHER BERICHT K I 3 - j / 15 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen, Hilfe für junge Erwachsene, sonstige Leistungen der Jugendhilfe im Land Bremen 2015 Zeichenerklärung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

ENTWURF. V e r e i n b a r u n g zwischen

ENTWURF. V e r e i n b a r u n g zwischen ENTWURF V e r e i n b a r u n g zwischen der S t a d t/gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister, Stadt/Gemeinde " genannt, nachfolgend dem R h e i n i s c h B e r g i s c h e n K r e i s, vertreten

Mehr

Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem Saarland-Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz

Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem Saarland-Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem -Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz Inhalt Soziale Rahmenbedingungen im Regionalverband 3 Vorbemerkungen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Einzelbetreuung (Erziehungsbeistand,

Mehr

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB

Mehr

7 Kinder- und Jugendhilfe

7 Kinder- und Jugendhilfe 7 Kinder- und Jugendhilfe Betreuungsquote der Kinder in Kindertagesbetreuung am 1. März 2016 nach Altersgruppen je Kreis Alter von... bis unter... Jahren 0 bis unter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 11 Rostock

Mehr

Anspruchsberechtigte i. S. des 39 Abs. 4 SGB VIII

Anspruchsberechtigte i. S. des 39 Abs. 4 SGB VIII HESSISCHER STÄDTETAG HESSISCHER LANDKREISTAG Empfehlungen zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung in der Vollzeitpflege in Hessen vom 20.03.2008 Ergänzungen ab 01.01.2010, 01.01.2011, 01.01.2013,

Mehr

ZIEL (gem. 80 SGB VIII)

ZIEL (gem. 80 SGB VIII) ZIEL (gem. 80 SGB VIII) Rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben gem. SGB VIII unter

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe

Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe Prof. Dr. Dirk Nüsken 18.11.2013 1 Gliederung 1. Grundlegende Aspekte und Basisdaten 2. Erziehungshilfe und

Mehr

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des

Mehr

Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe

Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe JH10A2012 Jugendhilfe Teil I Statistik der erzieherischen Hilfe Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: ab 2014 Satzformat: fest Satzlänge: 209 Datensatz / Name: laut Ersteller: Materialbezeichnung(en):

Mehr

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen gemäß 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung 1 Richtlinie 1. Gesetzliche Grundlagen Seite 3 2.

Mehr

Richtlinien. -Jugendhilferichtlinien-

Richtlinien. -Jugendhilferichtlinien- Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung von Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe gemäß 2 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 4, 5, 6 und Abs. 3 Ziff. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe

Mehr

Landkreis Vorlage-Nr. 182/2016 Der Landrat

Landkreis Vorlage-Nr. 182/2016 Der Landrat Landkreis Vorlage-Nr. 182/2016 Der Landrat Ergänzung Az: 34 öffentlich nichtöffentlich Kosten (Betrag in Euro) ------ im Budget enthalten Auswirkung Finanzziel Mitwirkung Landrat Qualifizierte Mehrheit

Mehr

RICHTLINIE. Zur Erfüllung des Erziehungsanspruchs ( 1 SGB VIII) gehört die Gewährung eines Barbetrages, denn der eigenverantwortliche Umgang mit Geld

RICHTLINIE. Zur Erfüllung des Erziehungsanspruchs ( 1 SGB VIII) gehört die Gewährung eines Barbetrages, denn der eigenverantwortliche Umgang mit Geld Landkreis Rostock Jugendhilfeausschuss RICHTLINIE zur Gewährung des Taschengeldes in Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen der Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene 1. Erzieherischer

Mehr

SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe

SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Kommentar von Axel Stähr Senatsrat a. D. in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Berlin Bandherausgeber Jun.-Prof. Dr. Minou Banafsche Universität

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Hilfe-/Leistungskatalog Bisherige Fassung

Mehr

Beschluss Nr. 4/JHA/278

Beschluss Nr. 4/JHA/278 Landkreis Oberhavel Jugendhilfeausschuss Beschluss Nr. 4/JHA/278 vom 05.09.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Oberhavel beschließt die Richtlinie des Landkreises Oberhavel für

Mehr

Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012

Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012 Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien 5. September 2012 Gesetzliche Grundlagen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) enthält das SGB

Mehr

Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen

Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Wo findet man relevante Gesetze? Bundesgesetzbuch (BGB) Buch 4- Familienrecht

Mehr

Steuerung der Jugendhilfe

Steuerung der Jugendhilfe Der Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Überörtliche Kommunalprüfung - Prüfungsmitteilung Steuerung der Jugendhilfe Übersandt an Landkreis Goslar Landkreis Hameln-Pyrmont Landkreis Helmstedt

Mehr

Satzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen

Satzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Gemeinde Garrel Satzung der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe

Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe JH10A2017 Jugendhilfe Teil I Statistik der erzieherischen Hilfe Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: ab 2017 Satzformat: fest Satzlänge: 230 Datensatz / Name: laut Ersteller: Materialbezeichnung(en):

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege 2015 Erscheinungsfolge:

Mehr

Richtlinien. über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe

Richtlinien. über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe Stadt Iserlohn Ressort Generationen und Bildung Bereich Jugend Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe des Jugendamtes Iserlohn Inkrafttreten: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis: Geltungsbereich

Mehr

SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe

SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Kommentar von Axel Stähr Senatsrat a. D. in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Berlin Bandherausgeber Jun.-Prof. Dr. Minou Banafsche Universität

Mehr

Die Heilpädagogin als Fachkraft

Die Heilpädagogin als Fachkraft Prof. em. Peter-Christian Kunkel März 2013 Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Fachschule für Sozialpädagogik -Heilpädagogisches Seminar Gengenbach Die Heilpädagogin als Fachkraft I. In der Jugendhilfe

Mehr

Generalvertrag zur Kindertagespflege. - im Folgenden Kindertagespflegeperson genannt - - im Folgenden Landkreis genannt -

Generalvertrag zur Kindertagespflege. - im Folgenden Kindertagespflegeperson genannt - - im Folgenden Landkreis genannt - Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Märkisch-Oderland Teil I Anlage 1 Generalvertrag zur Kindertagespflege zwischen wohnhaft Frau/Herrn.. - im Folgenden Kindertagespflegeperson

Mehr

Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe

Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe Stadt Altena (Westf.) Fachbereich für Jugend, Soziales und Familie Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe Inkrafttreten: 01.03.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich Förderung

Mehr

Bisherige Fassung Entwurfsfassung für Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Bisherige Fassung Entwurfsfassung für Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 12.9.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Ombudschaft Jugendhilfe NRW

Ombudschaft Jugendhilfe NRW Ombudschaft Jugendhilfe NRW 18 Jahre und was nun?! Welche Rechte haben junge (geflüchtete) Volljährige in der Jugendhilfe? Dortmund, 20.01.2017 Sabine Gembalczyk, Dr. Margareta Müller 1 Programm 9:30 Uhr

Mehr

3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen?

3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen? Zentrum für Suchtmedizin LWL-Klinikum Gütersloh 3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen? Pathologisierung für den Rechtsanspruch 06.05.2015 Dr.

Mehr