STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww.

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1 Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 (Ww.)

2 (Ww.) (Sozialhilfe Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum Maximum Rheinland- Pfalz Sozialhilfe zusammen (Hilfearten Kapitel nach SGB XII) 1 Bruttoausgaben insgesamt EUR je Einwohner/-in 2015 EUR Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) 3 Bruttoausgaben EUR je Einwohner/-in 2015 EUR Empfänger/-innen Anzahl je Einwohner/-innen Anzahl 4,2 3,7 1,9 5,1 3,9 7 außerhalb von Einrichtungen % 39,0 31,0 14,0 49,5 32,4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) 8 Bruttoausgaben EUR je Einwohner/-in 2015 EUR Empfänger/-innen Dez Anzahl je Einw. im Alter von 18 Jahren und älter Dez Anzahl 9,9 11,0 6,7 16,3 13,0 12 außerhalb von Einrichtungen Dez % 76,8 77,3 70,4 88,6 80,2 13 ohne anrechenbares Einkommen Dez % 21,6 22,5 16,1 33,8 23,0 14 Ältere Dez Anzahl außerhalb von Einrichtungen Dez % 83,4 82,1 69,5 91,6 85,0 16 dauerhaft voll Erwerbsgeminderte Dez Anzahl außerhalb von Einrichtungen Dez % 71,5 72,8 65,7 85,0 75,0 Hilfearten nach Kapitel 18 Bruttoausgaben EUR je Einwohner/-in 2015 EUR Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) 2015 % 1,3 1,5 0,2 2,9 2,2 21 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6.Kapitel) 2015 % 78,6 81,1 76,4 87,1 78,4 22 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) 2015 % 19,7 16,9 11,7 21,2 18,0 23 Sonstige Hilfearten (8. und 9. Kapitel) 2015 % 0,4 0,5 0,2 1,1 1,4 24 Empfänger/-innen Anzahl je Einwohner/-innen Anzahl 8,9 10,9 7,5 17,5 12,2 (Sozialhilfe Kapitel SGB XII) im Landkreis (Zeitreihe) Jahr Sozialhilfe zusammen Bruttoausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) Empfänger/ -innen am Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) Bruttoausgaben Empfänger/ -innen Hilfearten nach Kapitel Bruttoausgaben Empfänger/ -innen am EUR 2006= EUR 2006=100 Anzahl EUR 2006=100 Anzahl EUR 2006=100 Anzahl , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Hinweis zur zeitlichen Vergleichbarkeit: Spalten 31 33: Ab 2015 methodische Änderung (siehe Glossar). 2

3 (Ww.) (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Jugendhilfe, Wohngeld) im Landkreis Zum Vergleich Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert insgesamt Minimum Maximum Rheinland- Pfalz Grundsicherung für Arbeitsuchende (am Wohnort) 37 Bedarfsgemeinschaften Dez Anzahl je Einwohner/-innen Dez Anzahl 21,1 23,0 13,8 35,4 29,1 39 mit nur einer Person Dez % 52,6 51,9 46,8 57,9 51,8 40 mit fünf und mehr Personen Dez % 5,6 5,6 4,2 6,9 5,8 41 Personen in Bedarfsgemeinschaften Dez Anzahl darunter: Leistungsberechtigte Dez Anzahl erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte Dez % 71,1 71,5 69,8 73,8 71,3 44 nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte Dez % 27,1 27,4 25,1 29,1 27,7 45 sonstige Leistungsberechtigte Dez % 1,8 1,1 0,3 2,7 1,0 Hilfequoten für Leistungsberechtigte 46 insgesamt Dez % 4,8. 3,2 8,3 6,8 47 erwerbsfähig Dez % 4,1. 2,7 7,1 5,8 48 nicht erwerbsfähig (nur Jüngere) Dez % 7,2. 4,9 13,2 11,3 Jugendhilfe 49 Bruttoausgaben EUR je Einwohner/-in 2015 EUR darunter: für Einrichtungen 2015 % 81,1 71,8 60,1 81,1 68,5 52 Reine Ausgaben (Bruttoausgaben-Bruttoeinnahmen) 2015 EUR für Kindertageseinrichtungen 2015 EUR darunter: Förderung freier Träger 2015 % 40,0 34,2 18,3 47,7 33,2 Allgemeines Wohngeld 55 Empfängerhaushalte Anzahl je Einwohner/-innen Anzahl 4,7 4,5 2,4 6,5 4,9 57 Gezahltes Wohngeld EUR je Empfängerhaushalt 2015 EUR (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Jugendhilfe, Wohngeld) im Landkreis (Zeitreihe) Jahr darunter erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte Bedarfsgemeinschaften im Dezember Grundsicherung für Arbeitsuchende (Wohnort) Jugendhilfe Wohngeld Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaften im Dezember insgesamt Hilfequote insgesamt Reine Ausgaben für Kindertageseinrichtungen gezahltes Wohngeld Anzahl 2007=100 Anzahl 2007=100 Anzahl 2007=100 % EUR 2006=100 % EUR 2006= , ,8 71, , , , , ,4 76, , , , , ,4 76, , , , , ,1 80, , , , ,2 5, ,8 81, , , , ,2 4, ,8 82, , , , ,5 5, ,5 80, , , , ,1 4, ,5 82, , , , ,2 4, ,6 80, ,8 Hinweis zur zeitlichen Vergleichbarkeit: Spalten 59 65: Ergebnisse nach Revision (siehe Glossar). Spalten 69 70: Vergleichbarkeit ab 2010 zu Vorjahren eingeschränkt (siehe Glossar). 3

4 (Ww.) Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Wohnort in den Verwaltungsbezirken des s im Dezember 2015 nach Lebensform und Alter VG Bad Marienberg (Ww.) VG Hachenburg VG Höhr-Grenzhausen VG Montabaur VG Ransbach-Baumbach VG Rennerod VG Selters (Westerwald) VG Wallmerod VG Westerburg VG Wirges 9,1 1 Ab Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang nach 41 Absatz 2 SGB XII. 38,3 37,1 43,3 38,2 40,4 38,8 50,7 39,8 40,0 38,4 37,5 43,2 Anteile in % 34,7 41,3 20,0 38,5 29,8 34,0 21,3 33,9 40,8 36,3 39,7 27,0 21,6 36,7 23,3 47,7 29,8 27,2 28,0 26,2 19,2 25,3 22, Außerhalb von Einrichtungen Dauerhaft voll Erwerbsgeminderte Ältere¹ Insgesamt in Einrichtungen Empfänger/-innen insgesamt Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Wohnort in den Verwaltungsbezirken des s im Dezember 2015 VG Bad Marienberg (Ww.) VG Hachenburg VG Höhr-Grenzhausen VG Montabaur VG Ransbach-Baumbach VG Rennerod VG Selters (Westerwald) VG Wallmerod VG Westerburg VG Wirges Insgesamt je der Bevölkerung im Alter von 18 Jahren und älter 13,7 2,6 8,7 3,6 8,3 11,0 6,2 11,6 7,8 10,1 11,0 21, Älter (ab Regelaltersgrenze) Anteil in % 20,0 21,3 34,7 41,3 38,5 43,2 29,8 34,0 33,9 40,8 36,3 39, Bruttoausgaben der Sozialhilfe (Hilfearten Kapitel nach SGB XII) =100 Rheinland-Pfalz SGB II-Hilfequoten für Leistungsberechtigte im Dezember 2015 in % Rheinland-Pfalz Leistungsberechtigte insgesamt (SGB II-Quote) erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte unter 15 Jahren 4

5 Glossar Datenquellen: Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II; Quelle: Bundesagentur für Arbeit Wohngeld zum 31. Dezember Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Allgemeines Zeitliche Vergleichbarkeit Regionalisierung Nachweis von Empfängerinnen und Empfängern der Sozialhilfe Hinweis Grundsicherung für Arbeitsuchende: Im Zuge einer Revision wurden ab 2015 die Definitionen für Bedarfsgemeinschaften, Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Personen in Bedarfsgemeinschaften überarbeitet. Revidierte Ergebnisse liegen ab 2015 und für zurückliegende Jahre vor. Soweit keine rückwirkende Revision erfolgt ist, sind Vergleiche mit nicht revidierten früheren Ergebnissen nicht möglich. Dies hängt damit zusammen, dass die Gruppen anders abgegrenzt sind und bestimmte Personengruppen vollständiger erfasst werden oder zusätzlich berücksichtigt werden. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel: Ab dem Berichtsjahr 2015 berücksichtigt die statistische Auswertung die Regelaltersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang. Vergleiche mit der statistischen Auswertung der Jahre 2012 bis 2014, die Ältere ab 65 Jahre zusammenfasste, sind für die einzelnen Empfängergruppen (Ältere, dauerhaft voll Erwerbsgeminderte) nicht sinnvoll. Nach 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze seit 2012 beginnend mit dem Jahrgang 1947 von bisher 65 auf 67 Jahre sukzessive angehoben. Die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezog sich bis einschließlich Berichtsjahr 2014 auf den 31. Dezember des Jahres. Seit dem 1. Januar 2015 wird sie zentral vom Statistischen Bundesamt als Quartalsstatistik durchgeführt. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden in der Regel monatsweise gewährt. Insofern sind die Ergebnisse des vierten Berichtsquartals des Jahres in der zentralen Statistik ab 2015 weitgehend mit den früheren Ergebnissen vergleichbar. Wohngeld: Die ab 2009 in Kraft getretenen Veränderungen im Wohngeldrecht, insbesondere die Anhebung der Einkommensgrenzen, hat zu einer Erhöhung der Zahl der zuschussberechtigten Haushalte geführt. Sozialhilfe: In der Regel nach dem Sitz der Hilfe leistenden Stelle ohne die nicht an die Kommunalebene delegierten Leistungen des überörtlichen Trägers (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung); lediglich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird zusätzlich nach dem Wohnort ausgewiesen (siehe Grafik). Wegen Mehrfachzählungen bei gleichzeitigem Bezug verschiedener Hilfearten werden Empfänger nur je Hilfeart ausgewiesen. 5

6 Glossar Spalte/Zeile Merkmal oder Indikator Erläuterung 1, 3, 8, 18, 26, 27 Bruttoausgaben der Sozialhilfe (Hilfearten nach SGB XII, Kapitel) Bruttoausgaben berücksichtigen keine innerstaatlichen und kommunalen Verrechnungen der Ausgabenbelastung. Ein Bezug der Bruttoausgaben für das Jahr auf die Empfänger zum Stichtag ist nicht sinnvoll. 8-17, Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel) Sozialhilfe (Hilfearten nach SGB XII, Kapitel) 37-40, 59, 60 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bedarfsgemeinschaften) 41 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Personen in Bedarfsgemeinschaften) 42-45, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaften) 46-48, 65 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II-Hilfequoten) 49-54, Jugendhilfe Bei der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel (SGB XII Sozialhilfe ) haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, wenn sie die Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang nach 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Nach 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 von bisher 65 auf 67 Jahre sukzessive angehoben. Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), Hilfe zur Pflege (7. Kapitel), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel), Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel); Bruttoausgaben einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung gem. 264 Abs. 7 SGB V. Gemeinschaft mit mindestens einer leistungsberechtigten Person im selben Haushalt. Im Haushalt können auch Personen leben, die nicht der Bedarfsgemeinschaft angehören. Leistungsberechtigte und Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (z. B. wegen Altersrente, BaföG, Asylbewerberleistungen). Zu den Regelleistungsberechtigten zählen 15-jährige und ältere Erwerbsfähige (Regelaltersgrenze nach 7a SGB II in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang), die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, und nicht Erwerbsfähige, die Sozialgeld erhalten. Sonstige Leistungsberechtigte sind Personen, die sonstige Leistungen außer ALG II oder Sozialgeld erhalten (z. B. Personen mit Leistungen für Auszubildende, Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung). Leistungsberechtigte insgesamt (Zeile 46), erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Zeile 47) bzw. nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (Zeile 48) je 100 der jeweiligen Bevölkerung, d. h. unter der Regelaltersgrenze bzw. im Alter von 15 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze bzw. unter 15-Jährige; Bevölkerungsstand des Vorjahres. Nur Ausgaben öffentlicher Träger und Zuschüsse öffentlicher an freie Träger sowie Ausgaben von Gemeinden mit und ohne Jugendamt bzw. von Gemeindeverbänden; ohne Ausgaben des Landesjugendamts und der obersten Landesjugendbehörde , , 69, 70 Jugendhilfe (reine Ausgaben) Allgemeines Wohngeld Bruttoausgaben abzüglich Einnahmen. Haushalte von Wohngeldberechtigten, die Allgemeines Wohngeld als Mietzuschuss (Mieterhaushalte) bzw. als Lastenzuschuss (Eigentümerhaushalte) erhalten. Dargestellt sind sogenannte reine Wohngeldhaushalte, in denen im Gegensatz zu den sogenannten Mischhaushalten kein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen ist. 6

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

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