Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration und Arbeitsförderung in den Kommunen
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- Albert Messner
- vor 6 Jahren
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1 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration und Arbeitsförderung in den Kommunen Peter Bohlmann, Landrat des Landkreises Verden, Lüneburg, 31. August 2016
2 Gliederung 1. Problemstellung 2. Kommunale Handlungsfelder und -notwendigkeiten Migrations und integrationsbezogene Aufgabenbereiche in den Kommunen Weitere Akteure Koordinierungsaufwände durch Parallelstrukturen 3. Rechtliche Änderungsbedarfe 4. Fazit Kommunale Alleinzuständigkeit Harmonisierung der Arbeitsgelegenheiten Wohnsitzauflage nur in die Zukunft gerichtet
3 Migrations und integrationsbezogene Aufgabenbereiche in den Landkreisen, Städten und Gemeinden Migration: Ausländerbehörde, Aufnahmebehörde, Sozialhilfeträger (AsylblG), öffentlicher Gesundheitsdienst Integration: Vermieterin/Vermieter, Ausstatterin/Ausstatter, soziale Betreuung, Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildende Schulen (Schulpflichterfüllung), berufsbildende Schulen (Kombination mit beruflicher Vorbildung), Jugendhilfeträger, Träger der Volkshochschulen (Erwachsenenbildung) Beschäftigungsträger und Arbeitsvermittler nach Rechtskreiswechsel?!
4 Weitere Akteure Bundesagentur für Arbeit (BA) Hilfsorganisationen/Ehrenamtliche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Weiterbildungsträger Land, Bund, EU (Finanzmittel und Förderrichtlinien) Unternehmen/Wirtschaft Zwischenfazit: Es gibt keinen geborenen Knoten im Netz (Parallelstrukturen, Datenaustausch)!
5 Regionale Handlungsstrategie und Integration von Knoten im Netz - Koordinierungsaufwände durch Parallelstrukturen
6 Regionale Handlungsstrategie und Integration von Arbeit im Landkreis Verden (ALV) Gegründet %iges Tochterunternehmen des Landkreises Aktiver Teil des kommunalen Jobcenters Verden - Integration der Leistungsberechtigten nach dem SGB II ( Hartz IV) Seit : Begleitung der Integration von ausländischen Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Landkreis finanziert Personal und Maßnahmen als freiwillige Aufgabe für den Bereich in Höhe von ,00.
7 Regionale Handlungsstrategie und Integration von
8 Regionale Handlungsstrategie und Integration von
9 Regionale Handlungsstrategie und Integration von Integrations- und Koordinationsziele 1. Maßnahmeabbrüche vermeiden 2. Aufeinander aufbauende Angebote ermöglichen 3. Individuellen Leistungsstand berücksichtigen 4. Angebotsressourcen nutzen, um nachhaltige Erfolge zu sichern 5. Vermeidung von Über- und Unterforderung der Betroffenen 6. Vermeidung von Überforderung von Unternehmen 7. Rückkopplung mit Agentur oder ALV, je nach Status
10 Regionale Handlungsstrategie und Integration von Probleme und Herausforderungen Unterschiedliche Zuständigkeiten, Maßnahmearten und Finanzierungen. Die Betroffenen erwerben bzw. erlernen in unterschiedlichem Tempo Sprache und Berufskenntnisse. Der lange Weg einer Ausbildung wird grundsätzlich im Gegensatz zur Erwartung des schnellen guten Verdienstes in Erwerbstätigkeit stehen. Berufsbilder der Zugewanderten entsprechen nicht immer den tatsächlichen Anforderungen in Deutschland, und sie werden noch lange Zeit unterschiedlich sein. Qualitativ sind die Maßnahmen häufig nicht niederschwellig genug
11 Rechtliche Änderungsbedarfe 1. Kommunale Alleinzuständigkeit Integrationspauschalen Kommunale Lotsenfunktion Asu-Meldung (an Kommune oder Jobcenter) 2. Harmonisierung der Arbeitsgelegenheiten Einheitlicher Rechtsrahmen für alle Arbeitsgelegenheiten Abschaffung der Tatbestandsmerkmale zu Gunsten örtlicher Regelungen 3. Wohnsitzauflage nur in die Zukunft gerichtet Rückabwicklung führt zu Integrationsbrüchen
12 4. Fazit Notwendig ist ein zentrale Koordination vor Ort durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Maßnahmemanagement und bei einem integrativen Gesamtkonzept (von der Ankunft bis zur Arbeitsintegration). Bund und Land müssen als Gesetzgeber und durch pauschalierte Finanzierungsmodelle flexible, unbürokratische und ressourcenschonende Voraussetzungen schaffen!
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Peter Bohlmann, Landrat des Landkreises Verden, Lüneburg, 31. August 2016
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