Geschäftsbericht 2011

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1 Geschäftsbericht 2011 Kreisjugendamt Haßberge Kreisjugendamt Haßberge in Kooperation mit dem BLJA auf der Basis von JuBB JuBB 2011 Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB)

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3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Bevölkerung und Demographie Einwohner und Geschlechterverteilung Bevölkerungsstand und entwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge insgesamt Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Altersaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Zusammengefasste Geburtenziffern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2010) Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand ) Jugendquotient der unter 18- Jährigen und der 18 bis unter 27- Jährigen (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Stand: ) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2010) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Erwerbsfähige Hilfebedürftige Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Sozialgeld nach SGB II bei unter 15- Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2010) Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Stand: ) Erwerbstätigenquote gesamt (Juni 2011) Frauenerwerbstätigenquote (Juni 2011) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (2010) Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2008) i

4 3.11 Gerichtliche Ehelösungen Jugendhilfestrukturen Fallerhebung Kostendarstellung Begriffserläuterungen und Definitionen Datenquellen ii

5 Darstellungsverzeichnis Darstellung 2-1: Darstellung 2-2: Darstellung 2-3: Darstellung 2-4: Darstellung 2-5: Darstellung 2-6: Darstellung 2-7: Darstellung 2-8: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Haßberge nach Gemeindegrößenklassen (Stand: )... 3 Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge, 2005 bis 2010 (jeweils Jahresende)... 4 Bevölkerungsaufbau im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: )... 5 Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: )... 6 Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Haßberge (Stand: )... 7 Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: )... 8 Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken und Bayern (in %) (Stand: )... 8 Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2010)... 9 Darstellung 2-9: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stand: ) Darstellung 2-10: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2010/11) Darstellung 2-11: Jugendquotient der unter 18- Jährigen in Bayern (Stand: ) Darstellung 2-12: Jugendquotient der unter 18 bis unter 27- Jährigen in Bayern (Stand: ) Darstellung 2-13: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Darstellung 2-14: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2005 bis 2010 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %), 2005 = 100 % Darstellung 2-17: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Haßberge bis Ende 2020 / 2030 differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %), 2010 = 100% iii

6 Darstellung 2-15: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2020, 2010 = 100% Darstellung 2-16: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2030, 2010 = 100% Darstellung 3-1: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25- Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) Darstellung 3-2: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) Darstellung 3-3: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) Darstellung 3-4: Darstellung 3-5: Darstellung 3-6: Darstellung 3-7: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der unter 3- Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der 3- bis unter 6- Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) Darstellung 3-8: Erwerbstätigenquoten (gesamt) in Bayern (in %), Juni Darstellung 3-9: Frauenerwerbstätigenquoten in Bayern (in %), Juni Darstellung 3-10: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %), Darstellung 3-11: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15- Jährigen in Bayern (in %), Darstellung 3-12: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Hauptschule übertreten; in Bayern (in %), Darstellung 3-13: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in%), Darstellung 3-14: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %), iv

7 Darstellung 3-15: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern, Darstellung 3-16: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Haßberge, 2007 bis Darstellung 3-17: Gerichtliche Ehelösungen je Jährige und Ältere in Bayern, Darstellung 3-18: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %), Darstellung 4-1: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Darstellung 4-2: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Darstellung 4-3: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a) Darstellung 4-4: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a) Darstellung 4-5: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Darstellung 4-6: Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr Darstellung 4-7: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr Darstellung 4-8: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Darstellung 4-9: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21- Jährigen (in %) zum Vorjahr Darstellung 4-10: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Darstellung 4-11: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Darstellung 4-12: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Darstellung 4-13: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich Darstellung 4-14: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Darstellung 4-15: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Darstellung 4-16: Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) v

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9 1 Vorwort Das JuBB- Berichtswesen geht nun bereits in das fünfte Jahr. Der vorliegende Geschäftsbericht 2011 basiert auf Daten aus der einheitlichen Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JuBB). Wie bisher enthält er neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Nähere Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten können detailliert im Kapitel 5 nachgelesen werden. Die dargestellten Daten werden vom Kreisjugendamt Haßberge erfasst und anschließend durch eine Auswertungsroutine, die allen Städten und Landkreisen in Bayern durch das Bayerische Landesjugendamt zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen in bewährter Weise durch das Institut SAGS (Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik, Augsburg). Im Kapitel 4 Jugendhilfestrukturen sind im Abschnitt 4.1. die Veränderungen der Fallzahlen im Verlauf (Zeitreihen von 2006 bis 2011) dargestellt. Die Darstellung der Kosten erfolgt in Kapitel 4.2. Einer Gesamtübersicht schließt sich dann die differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB an. Die reine Darstellung der Kosten des Kerngeschäfts wird durch Berechnungen von Kosten pro Fall, Kosten pro Kind der definierten Altersgruppe und Ausgabendeckung ergänzt. Neu ist in diesem Kapitel der Vergleich der Ausgabensituation für die Erzieherischen Hilfen mit den für das Datenjahr 2010 erfassten Kosten analog der im Kapitel 4.1 dargestellten Veränderungen der Fallzahlen. Haßfurt, 04. Juli Friedrich Adelinde Jugendamtsleiterin Schramm Christoph Wirtschaftliche Jugendhilfe 1

10 2 Bevölkerung und Demographie Der Landkreis Haßberge liegt im Osten des Regierungsbezirks Unterfranken und grenzt im Norden an Thüringen, im Osten und Süden an Landkreise aus Oberfranken und im Westen und Nordwesten an die Landkreise Schweinfurt und Rhön-Grabfeld. Der Landkreis Haßberge gehört zur Planungsregion Main-Rhön. Er umfasst 26 Gemeinden, darunter die Stadt Haßfurt. Der Landkreis Haßberge hat eine Fläche von ha (Stand: 2009). 2.1 Einwohner und Geschlechterverteilung Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Haßberge: Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Das Verhältnis betrug Frauen (50,0 %) zu Männern (50,0 %). (Verhältnis Gesamtbayern: 50,9 % Frauen zu 49,1 % Männer). 2

11 2.2 Bevölkerungsstand und entwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge insgesamt Darstellung 2-1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Haßberge nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) < (2) < (11) < (8) < (4) > = (1) Bundorf 901 Ermershausen 619 Maroldsweisach Gädheim Aidhausen Riedbach Theres Wonfurt Hofheim i.ufr Königsberg i.bay Haßfurt Knetzgau Burgpreppach Zeil am Main Sand am Main Ebelsbach Eltmann Pfarrweisach Ebern Kirchlauter Breitbrunn Stettfeld Rentweinsdorf Untermerzbach Rauhenebrach Oberaurach Gemeindenamen Einwohnerzahl, absolut Landkreis Haßberge: Einwohner Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

12 Darstellung 2-2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge, 2005 bis 2010 (jeweils Jahresende) Ermershausen Haßfurt, Stadt Ebern, Stadt Sand a.main Riedbach Oberaurach Pfarrweisach Untermerzbach Königsberg i.bay., Stadt Wonfurt Stettfeld Gädheim Breitbrunn Ebelsbach Rentweinsdorf, Markt Knetzgau Zeil a.main, Stadt Theres Maroldsweisach, Markt Burgpreppach, Markt Kirchlauter Eltmann, Stadt Rauhenebrach Hofheim i.ufr., Stadt Bundorf Aidhausen -0,5% -1,4% -1,5% -1,7% -1,9% -2,0% -2,3% -2,3% -2,3% -2,6% -2,6% -2,9% -3,0% -3,1% -3,1% -3,2% -3,7% -3,9% -4,1% -4,1% -4,4% -4,6% -4,6% -4,6% -5,5% -6,3% LK Haßberge -3,0% -10% -8% -6% -4% -2% 0% 2% 4% 6% 8% 10% Veränderung in % seit Ende 2005 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

13 2.3 Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Darstellung 2-3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: ) 100/1910 Alter / Geburtsjahr 95/ / / / / / / / / / / / / / / / / /2000 5/2005 0/ Männer Bayern Frauen Bayern Männer Haßberge Frauen Haßberge Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2011 Anmerkung: Die Linien geben den bayerischen Altersaufbau wieder, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl des Landkreises Haßberge. 5

14 2.4 Altersaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Darstellung 2-4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: ) 26/1984 Alter / Geburtsjahr 24/ / / / / / / /2000 8/2002 6/2004 4/2006 2/2008 0/ Männer Bayern Frauen Bayern Männer Haßberge Frauen Haßberge Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

15 Darstellung 2-5: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

16 Darstellung 2-6: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) 27-<40 3-<6 0-<3 14,4% 6-<10 8,5% 8,0% 40-<60 32,6% 28,6% 0-<27 13,0% 15,6% 24,3% 21-<27 15,5% 8,9% 10-<14 16,8% 13,7% 60-<75 75 u.ä. 14-<18 18-<21 Gesamtbevölkerung (= 100 %) unter 27- Jährige (= 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2011 Darstellung 2-7: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken und Bayern (in %) (Stand: ) Landkreis Reg.Bez. Bayern Altersgruppen Bevölkerung 1 Haßberge Unterfranken Anzahl in % in % in % 0- bis unter 3- Jährige ,3 % 2,3 % 2,5 % 3- bis unter 6- Jährige ,5 % 2,4 % 2,6 % 6- bis unter 10- Jährige ,7 % 3,5 % 3,6 % 10- bis unter 14- Jährige ,5 % 4,0 % 4,1 % 14- bis unter 18- Jährige ,8 % 4,5 % 4,2 % 18- bis unter 21- Jährige ,9 % 3,7 % 3,5 % 21- bis unter 27- Jährige ,0 % 7,5 % 7,3 % 0- bis unter 18- Jährige Anzahl der Minderjährigen ,8 % 16,7 % 17,1 % 0- bis unter 21- Jährige ,7 % 20,4 % 20,6 % 0- bis unter 27- Jährige Anzahl der jungen Menschen ,6 % 28,0 % 27,9 % 27- Jährige und Ältere ,4 % 72,0 % 72,1 % Gesamtbevölkerung ,0 % 100,0 % 100,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach KJHG.

17 2.6 Zusammengefasste Geburtenziffern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2010) Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) gibt die Anzahl der Kinder je Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren wieder 2. Die ZGZ ist somit ein Maß für die Fertilität. Um dem Einfluss zufälliger Schwankungen vorzubeugen, wird dieser Indikator hier als 5-Jahres-Durchschnittswert berechnet. Für den Landkreis Haßberge ergibt sich mit 1,36 Kindern je Frau ein Wert, der vergleichbar dem bayerischen Durchschnitt (Bayern: 1,35) liegt. Darstellung 2-8: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2010) < 1,25 (9) < 1,30 (15) < 1,35 (20) < 1,40 (19) < 1,45 (19) > = 1,45 (14) 1,35 Kinder je Frau in Bayern Quelle: SAGS 2012, eigene Berechnungen 2 Die Fertilität wurde bis zum JuBB-Berichtsjahr 2010 durch zwei Darstellungen abgebildet: den Anteil der Frauen zwischen 18 und 45 Jahren und die Zusammengefasste Geburtenziffer. Da der Anteil der Frauen zwischen 18 und 45 Jahren sehr deutlich vom Bildungsverhalten der Frauen beeinflusst wird, und es damit zu Schwerpunkten dieses Anteils in hochschulnahen Gebieten kommt, wird die Darstellung der Fertilität ab dem JuBB-Berichtsjahr 2011 auf die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) konzentriert, die hier valide und belastbare Daten liefert. 9

18 2.7 Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand ) 3 Nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung leben im Landkreis Haßberge Ausländer, das entspricht einem Anteil von 2,8 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 9,5 %. (Stand = 2,7 %) Darstellung 2-9: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stand: ) < 4,0 % (16) < 6,5 % (29) < 9,0 % (21) < 11,5 % (15) < 14,0 % (7) > = 14,0 % (8) Ausländeranteil in Bayern: 9,5 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Ausländeranteil.

19 Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (Schuljahr 2010/2011) 4 Eine für die Jugendhilfe sehr aufschlussreiche Sicht auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird durch die Daten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) ermöglicht. Im Landkreis Haßberge liegt dieser Anteil bei 3,9 %. Im Freistaat Bayern hatten 15,8% der Schulanfänger/innen im Schuljahr 2010/11 einen Migrationshintergrund. Darstellung 2-10: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2010/11) < 5 % (19) < 10 % (30) < 15 % (18) < 20 % (7) < 25 % (7) >= 25% (15) Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund in Bayern: 15,8 % Quelle: Nach Daten des ISB, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Ausländeranteil. 11

20 2.8 Jugendquotient der unter 18- Jährigen und der 18 bis unter 27- Jährigen (Stand: ) Der Jugendquotient 5 der unter 18- Jährigen, also das Verhältnis der 0- bis unter 18- Jährigen zum Rest der Bevölkerung, nimmt im Landkreis Haßberge den Wert 0,22 an (bayerischer Vergleichswert: 0,21). Zum Vorjahr ergibt sich hier keine Veränderung. (Anmerkung: umso geringer der Jugendquotient, desto älter die Bevölkerung) Darstellung 2-11: Jugendquotient der unter 18- Jährigen in Bayern (Stand: ) < 0,15 (2) < 0,18 (10) < 0,21 (35) < 0,24 (45) >= 0,24 (4) Jugendquotient (unter 18-Jährige) in Bayern: 0,21 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Jugendquotient.

21 Der Jugendquotient 6 der 18 bis unter 27- Jährigen 7, also das Verhältnis der 18- bis unter 27- Jährigen zum Rest der Bevölkerung, nimmt im Landkreis Haßberge den Wert 0,12 an und liegt damit identisch mit dem bayerischen Vergleichswert von 0,12. Darstellung 2-12: Jugendquotient der unter 18 bis unter 27- Jährigen in Bayern (Stand: ) < 0,10 (1) < 0,11 (15) < 0,12 (41) < 0,13 (27) >= 0,13 (12) Jugendquotient (18 bis unter 27-Jährige) in Bayern: 0,12 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Jugendquotient. Der bislang ausgewiesene Jugendquotient der unter 21-Jährigen wird stark durch die Hochschulstandorte bestimmt. Mit dem Quotienten der 18- bis unter 27-Jährigen wird der zweite Anteil der Zielgruppe des SGB VIII dargestellt. 13

22 2.9 Bevölkerungsdichte (Stand: ) 8 Der Landkreis Haßberge hat mit 0,9 Einwohnern pro Hektar ( m 2 ) eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum Durchschnitt der bayerischen Landkreise von 1,3 im unteren Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. Darstellung 2-13: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) < 1 (21) < 1,5 (29) < 3 (17) < 6 (7) < 12 (12) < 18 (6) >= 18 (4) Bevölkerungsdichte in Bayern: 1,8 Einwohner pro ha Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Bevölkerungsdichte. 14

23 2.10 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Im Landkreis Haßberge ergab sich seit Ende 2005 ein starker Rückgang der Minderjährigen (-14,3 %). Darstellung 2-14: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2005 bis 2010 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %), 2005 = 100 % < -14 % (15) < -11 % (21) < -8 % (30) < -5 % (15) < -2 % (7) < 2 % (5) >= 2 % (3) Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen in Bayern: -7,8 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

24 Laut den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird die Gesamtbevölkerung im Landkreis Haßberge bis zum Jahr 2020 voraussichtlich stark abnehmen (Ausgangsjahr 2010), bis zum Jahr 2030 dann voraussichtlich weiter stark abnehmen (Ausgangsjahr 2020). Die potentielle Jugendhilfeklientel (unter 21- Jährige) wird kurzfristig (bis 2020) bereits stark abnehmen. Aus einem Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe ableiten. Besondere Entwicklungen in den Altersgruppen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Haßberge bis zum Jahr 2020 / 2030 (Basisjahr 2010) darstellt. Darstellung 2-15: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Haßberge Altersgruppe bis Ende 2020 / 2030 differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %), 2010 = 100% Landkreis Haßberge, Ende 2020 Landkreis Haßberge, Ende 2030 Bayern, Ende 2020 Bayern, Ende 2030 unter 3 Jahre -3,0 % -18,2 % -0,6 % -6,9 % 3 bis unter 6 Jahre -6,8 % -18,1 % -1,7 % -5,6 % 6 bis unter 10 Jahre -16,2 % -22,8 % -6,6 % -7,8 % 10 bis unter 14 Jahre -29,1 % -31,5 % -13,7 % -15,1 % 14 bis unter 18 Jahre -26,3 % -34,1 % -14,2 % -17,4 % 18 bis unter 21 Jahre -25,2 % -39,6 % -13,6 % -21,1 % 21 bis unter 27 Jahre -12,2 % -33,3 % -3,6 % -14,7 % 27 bis unter 40 Jahre -2,7 % -15,6 % 3,0 % -2,8 % 40 bis unter 60 Jahre -14,7 % -31,3 % -4,1 % -15,1 % 60 bis unter 75 Jahre 23,9 % 41,9 % 8,9 % 30,5 % 75 Jahre oder älter 11,4 % 32,2 % 27,1 % 43,3 % Gesamtbevölkerung -5,7 % -11,7 % 0,9 % 0,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung,

25 Darstellung 2-16: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2020, 2010 = 100% < -10 % (1) < -6 % (6) < -2 % (26) < 0 % (20) < 2 % (20) < 6 % (19) < 10 % (4) >= 10 % (0) Prognostizierter Bevölkerungszuwachs in Bayern bis 2020: 0,9 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung,

26 Darstellung 2-17: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2030, 2010 = 100% < -10 % (15) < -6 % (13) < -2 % (22) < 0 % (9) < 2 % (13) < 6 % (14) < 10 % (7) >= 10 % (3) Prognostizierter Bevölkerungszuwachs in Bayern bis 2030: 0,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung,

27 3 Familien- und Sozialstrukturen 3.1 Arbeitslosenquote der unter 25- Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2010) 9 Der Anteil arbeitsloser junger Menschen (15 bis unter 25 Jahren) betrug im Landkreis Haßberge im Jahresdurchschnitt ,3 %. Insgesamt wies Bayern im Jahresdurchschnitt 2010 eine Jugendarbeitslosenquote von 4,2 % auf. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2009 (5,3 %) ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen gesunken. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit von 5,0 % auf 4,2 % zurückgegangen. Darstellung 3-1: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25- Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) < 2,5 % (9) < 3,5 % (32) < 4,5 % (30) < 5,5 % (17) < 6,5 % (4) >= 6,5 % (4) Bayern: 4,2 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Arbeitslosenquote. 19

28 3.2 Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2010) 10 Die Arbeitslosenquote gesamt lag im Jahresdurchschnitt 2010 bei 4,2 %. Insgesamt wies Bayern 2010 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 5,0 % auf. Damit ist, im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2009 (4,59674 %) die Arbeitslosenquote gesunken. In Bayern ist sie in der gleichen Zeit von 5,3 % auf 5,0 % zurückgegangen. Darstellung 3-2: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) < 3,0 % (8) < 4,0 % (38) < 5,0 % (19) < 6,0 % (17) < 8,0 % (11) > = 8,0 % (3) Bayern: 5,0 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Arbeitslosenquote. 20

29 3.3 Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III (im Jahresdurchschnitt 2010) 11 Im Jahresdurchschnitt 2010 gab es im Landkreis Haßberge 954 Empfänger von SGB III-Leistungen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 2,0 % im Rechtskreis SGB III. Bayernweit ergab sich im Vergleich dazu eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III von 2,3 %. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2009 (2,6 %) ist die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III damit gesunken. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit von 2,6 % auf 2,3 % gesunken. Darstellung 3-3: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) < 1,7 % (10) < 2 % (33) < 2,3 % (28) < 2,6 % (19) >= 2,6 % (6) Bayern: 2,3 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III. 21

30 3.4 Erwerbsfähige Hilfebedürftige Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (im Jahresdurchschnitt 2010) 12 Im Jahresdurchschnitt 2010 erhielten erwerbsfähige Personen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Auf Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65- Jährige) kamen im Landkreis Haßberge somit 32,9 Leistungsempfänger. Bayernweit beziehen 42 Personen je Einwohner im erwerbsfähigen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II im Jahresdurchschnitt Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2009 (3,4 %) ist der Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen konstant geblieben. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit leicht angestiegen (von 4,2 % auf 4,8 %). Darstellung 3-4: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) < 2 % (7) < 4 % (52) < 6 % (16) < 8 % (9) < 10 % (7) >= 10 % (5) Bayern: 4,8 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. 22

31 3.5 Sozialgeld nach SGB II bei unter 15- Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2010) 13 Der Indikator Kinderarmut im Landkreis Haßberge liegt bei 62,9 Sozialgeldempfängern je unter 15- Jährige. Bayernweit waren 86 Leistungsempfänger von Sozialgeld je unter 15- Jährige im Jahresdurchschnitt 2010 zu verzeichnen. Die Kinderarmut ist damit im Vergleich zum Jahr 2009 konstant geblieben. In Bayern ist der Indikator in der gleichen Zeit von 7,7 % auf 7,8 % leicht angestiegen. Darstellung 3-5: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2010) < 3 % (4) < 6 % (41) < 9 % (23) < 12 % (8) < 15 % (7) >= 15 % (13) Bayern: 7,8 % Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15- Jährigen. 23

32 3.6 Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Stand: ) Die Inanspruchnahmequote 14 von Kindertagesbetreuung bei unter 3- Jährigen liegt im Landkreis Haßberge bei 20,7 % (Bayern: 18,6 %). Darstellung 3-6: Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der unter 3- Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) < 10 (6) < 14 (25) < 18 (21) < 22 (12) < 26 (17) >= 26 (15) In Bayern insgesamt Kinder in Kindertageseinrichtungen absolut: Inanspruchnahmequote: 18,6 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 14 Inanspruchnahmequote: Zahl der Nutzer je 100 Kinder der jeweiligen Altersgruppe 24

33 Die Inanspruchnahmequote von Kindertagesbetreuung bei den 3- bis unter 6- Jährigen liegt im Landkreis Haßberge bei 99,5 % (Bayern: 90,1 %). Darstellung 3-7: Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der 3- bis unter 6- Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) < 85 (4) < 88 (22) < 91 (28) < 94 (22) < 97 (13) >= 97 (7) In Bayern insgesamt Kinder in Kindertageseinrichtungen absolut: Inanspruchnahmequote: 90,1 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 25

34 3.7 Erwerbstätigenquote gesamt (Juni 2011) 15 Der Anteil der im Landkreis Haßberge sozialversicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer beträgt 60,6 % der Gesamtheit der Einwohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 58,4 %) Darstellung 3-8: Erwerbstätigenquoten (gesamt) in Bayern (in %), Juni 2011 < 54 % (9) < 56 % (11) < 58 % (14) < 60 % (25) < 62 % (25) >= 62 % (12) Erwerbstätigenquote 2011 in Bayern: 58,4% Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit 15 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Erwerbstätigenquote. 26

35 3.8 Frauenerwerbstätigenquote (Juni 2011) 16 Der Anteil der im Landkreis Haßberge sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 52,0 % der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 53,9 %) Darstellung 3-9: Frauenerwerbstätigenquoten in Bayern (in %), Juni 2011 < 49 % (8) < 51 % (9) < 53 % (19) < 55 % (29) < 57 % (21) >= 57 % (10) Frauenerwerbstätigenquote 2011 in Bayern: 53,9% Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit 16 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Erwerbstätigenquote. 27

36 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (2010) 17 Der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen liegt im Jahr 2010 im Landkreis Haßberge bei 6,1 % (bayerischer Vergleichswert: 5,8 %). Zu beachten ist, dass dieser Anteil, neben den tatsächlichen Schulabbrechern, auch Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf darstellt. Darstellung 3-10: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %), 2010 < 3,0 % (5) < 5,0 % (38) < 7,0 % (31) < 9,0 % (16) >= 9,0 % (6) Bayern: 5,8 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5, Schulabgänger ohne Abschluss

37 Darüber hinaus liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16- Jährigen 18 bei 6,3 % (bayerischer Vergleichswert: 5,8 %). Darstellung 3-11: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15- Jährigen in Bayern (in %), 2010 < 3,0 % (10) < 5,0 % (35) < 7,0 % (23) < 9,0 % (7) >= 9,0 % (21) Bayern: 5,8 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Diese im Vergleich zum Berichtsjahr 2009 alternative Darstellung erscheint erforderlich im Hinblick darauf, dass die amtliche Schulstatistik die Absolventen und Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen schulortbezogen erfasst. Absolventen höherer Schulen pendeln nicht selten in naheliegende Regionen/Städte mit einem breiteren Bildungsangebot ein und werden damit oft nicht als Absolvent dem Kreis mit eigentlichen Wohnsitz zugeschrieben. Aufgrund der Sprengeleinteilung der Hauptschulen werden Schulabgänger ohne Schulabschluss hingegen fast immer wohnortbezogen erfasst. Damit ergibt sich beim Bezug auf die Hauptrisikogruppe der 15- Jährigen eine deutlich verbesserte Schätzung des tatsächlichen Anteils der Schulabgänger ohne Schulabschluss. 29

38 Neben der Darstellung der Schulabgänger ohne Abschluss ist es durch ein neues Datenangebot des ISB möglich, die Übertrittsquoten auf der Ebene der Landkreise und Städte in Bayern darzustellen. Dargestellt wird jeweils, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen auf die weiterführende Schule übergetreten ist. Im Landkreis Haßberge sind 33,3 % aller Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse auf die Hauptschule übergetreten. In Bayern trifft dies auf 31,1 % aller Viertklässler/innen zu. Darstellung 3-12: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Hauptschule übertreten; in Bayern (in %), 2010 < 25 % (8) < 29 % (15) < 33 % (24) < 37 % (32) < 41 % (14) >= 41 % (3) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf die Hauptschule übertreten, 2010: 31,3 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

39 Auf die Realschule wechselten im Jahr ,8 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Haßberge. Aus allen bayerischen Grundschulen traten 27,7 % aller Schülerinnen und Schüler auf die Realschule über. Darstellung 3-13: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in%), 2010 < 21 % (15) < 25 % (15) < 29 % (20) < 33 % (29) < 37 % (13) >= 37 % (4) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf die Realschule übertreten, 2010: 27,7 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

40 Auf das Gymnasium wechselten im Jahr ,9 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Haßberge. In Bayern insgesamt waren es 39,5 % aller Schülerinnen und Schüler. Darstellung 3-14: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %), 2010 < 29 % (6) < 33 % (20) < 37 % (18) < 41 % (28) < 45 % (7) >= 45 % (17) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf das Gymnasium übertreten, 2010: 39,5 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

41 3.10 Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2008) 19 Der Landkreis Haßberge gehört zu den familiendominierten Kommunen. Auf die Gesamtheit aller Haushalte entfällt ein Anteil von 33,2 % Singlehaushalten (Bayern: 38,8 %) und ein Anteil von 37,1 % an Haushalten mit Kindern (Bayern: 31,9 %). Das entspricht einem Verhältnis *) von 0,90 (Bayern: 1,22). Darstellung 3-15: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern *) in Bayern, 2008 familiendominiert (32) ausgeglichen (39) singledominiert (25) *) Bei einem Verhältniswert von unter 0,9 wird das gesellschaftliche Leben familiendominiert, ab einem Wert von 1,1 singledominiert. In ausgeglichenen Kommunen halten sich Einpersonenhaushalte und Familien die Waage (Werte zwischen 0,9 und unter 1,1) 19. Quelle: Nach Daten des infas, Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern. Aktuellere Daten sind erst ab Februar 2012 abrufbar. 33

42 3.11 Gerichtliche Ehelösungen 20 (2010) Betrachtet man die Entwicklung der Scheidungen bezogen auf Einwohner im Alter von 18 Jahren und älter, so ist zwischen den Jahren 2008 und 2010 ein leichter Anstieg erkennbar. Im Landkreis Haßberge wurden ,6 Ehen je Jährige und Ältere gerichtlich gelöst (Bayern: 2,7). Die Anzahl der Eheschließungen 2010 belief sich auf 405. Darstellung 3-16: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Haßberge, 2007 bis Eheschließungen Anzahl auf Jährige u. ä ,0 5,8 5,8 Geschiedene Ehen Anzahl auf Jährige u. ä ,5 2,2 2,6 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 20 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Gerichtliche Ehelösungen. 21 Aufgrund von Umstellungen bei den Familiengerichten sind für das Jahr 2009 keine adäquaten Daten lieferbar. 34

43 Darstellung 3-17: Gerichtliche Ehelösungen je Jährige und Ältere in Bayern 20, 2010 < 2,0 (12) < 2,3 (15) < 2,6 (24) < 2,9 (33) < 3,2 (7) >= 3,2 (5) Gerichtliche Ehelösungen in Bayern je Jährige und Ältere: 2,6 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

44 Besonders jugendhilferelevant sind die von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Landkreis Haßberge waren das im Jahr Minderjährige, was einem Anteil von 1,00 % entspricht, von Scheidung betroffen (Bayern: 0,96 %). Zu beachten ist, dass Trennungen von unverheirateten Eltern statistisch nicht erfasst werden. Darstellung 3-18: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %), 2010 < 0,9 % (33) < 1,0 % (23) < 1,1 % (24) < 1,2 % (5) < 1,3 % (6) >= 1,3 % (5) Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern: 0,96 % Quelle: Darstellung und Berechnung auf Basis einer Sonderauswertung des Statistischen Landesamtes,

45 4 Jugendhilfestrukturen Mit JuBB (Modul A) wurde 2006 damit begonnen, bayerneinheitlich die von Jugendämtern gewährten kostenintensiven Jugendhilfen zu erheben und darzustellen. Dieses Kapitel ist in die Bereiche Fallerhebung (4.1) und Kostendarstellung (4.2) gegliedert. Die Grafiken unter geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2011 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilen. Im Teil werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Der Abschnitt bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JuBB-Werte im Berichtszeitraum und einen Vergleich mit den Zahlen vom Vorjahr (Abschnitt 4.1.4). Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JuBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart integriert sind, also z.b. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet werden. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. Die Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der beendeten Fälle zu den entsprechenden Altersgruppen ist seit dem Berichtsjahr 2009 der Zeitpunkt der Beendigung der Hilfe (in den Vorjahren war es der des jeweiligen Berichtsjahres). Dies kann insbesondere bei den Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu Veränderungen der Fallzahlen führen, die ausschließlich dieser notwendigen Anpassung zuzurechnen sind. In Kapitel 4.2 erfolgt neben einer tabellarischen Gesamtübersicht des Jugendhilfehaushaltes auch eine differenzierte Betrachtung der Kosten, sowohl auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) als auch mit dem Fokus auf die kostenintensiven Hilfen (Kerngeschäft). Ab dem Berichtsjahr 2010 werden in den Kapiteln und die Kosten der 29 und 52 gemeinschaftlich ausgewiesen sowie der 52 nachrichtlich. Hinweis für die Jugendämter: Zur korrekten Darstellung wird bei Bedarf empfohlen, neben prozentualen Darstellungen die absoluten Zahlen der Hilfeempfänger zu ergänzen, z.b. bei Nicht-Deutschen. Für nähere Analysen ist es ratsam, auch den Bericht und die Ergebnisse des Vorjahres heranzuziehen. 37

46 4.1 Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis Haßberge 22 Darstellung 4-1: Verteilung der kostenintensiven Hilfen 21% 0% 0% 19 1% 3% 1% 9% 0% 35 0% 5% 0% 29 0% 21% 11% 3% 25% nach dem SGB VIII (im Uhrzeigersinn) a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen Darstellung 4-2: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung 21% 3% 1% 9% 0% 0% 35 0% 29 5% 12% 21% 25% 3% nach dem SGB VIII (im Uhrzeigersinn) 35a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen 22 Detaillierte Zahlenübersicht siehe

47 Darstellung 4-3: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a) 4% 30% 66% ambulante Fälle teilstationäre Fälle stationäre Fälle Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen Darstellung 4-4: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a) 66% 5% 29% ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen 39

48 4.1.2 Einzelauswertungen a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeitsund kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familien im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JuBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder Betrifft: - alleinerziehende (i.d.r. minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen - schwangere Frauen vor der Geburt Soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten - darauf hinwirken, dass die Mütter / Väter in dieser Zeit Schul- bzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit wahrnehmen - notwendigen Unterhalt gewähren - die Selbstkompetenz der Mütter / Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern Wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen 40

49 Inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist - durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen - Verselbstständigung der Mütter/ Väter mit ihren Kindern Umfasst: - Beratungsangebote - Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung - Unterhaltsleistungen - Sicherstellung einer Betreuung für das Kind. Der Fallbestand am betrug 2 untergebrachte Mütter / Väter in einer Einrichtung. 0 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 2 Fälle wurden beendet. Alle Hilfen nach 19 wurden jungen Müttern gewährt. Alle wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter 21 beträgt im Erhebungsjahr 0,1. (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 auf die Fälle (Mütter / Väter), nicht jedoch auf die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 23 ). Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 6- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 24 der betroffenen Kinder von 0,05 %. Der Eckwert Leistungsbezug 25 des 19 beträgt im Jahr ,5 je der 0- bis unter 6- Jährigen; mindestens 0,5 von Kindern unter sechs Jahren sind somit mit einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht. (Der 23 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 24 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 25 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 41

50 Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 auf die Fälle, nicht die Kinder. Da mindestens ein anspruchsbegründendes Kind vorhanden sein muss (auch als Leibesfrucht), um eine Unterbringung durchzuführen, kann beim Eckwert Leistungsbezug von mindestens gesprochen werden, da nicht weniger als ein Kind mit untergebracht werden kann). Die durchschnittliche Laufzeit 26 beträgt derzeit 9,5 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 27 von 0,7. Zum Vergleich das Vorjahr. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 12,5 % Eckwert Inanspruchnahme 0,1 Eckwert Inanspruchnahme 0,3 Altersgruppenhilfequotient 0,05 % Altersgruppenhilfequotient 0,11 % Eckwert Leistungsbezug 0,5 Eckwert Leistungsbezug 1,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 9,5 Monate 0,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 6,0 Monate 3,8 26 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 27 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 42

51 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und - aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können Soll: Wird angeboten von: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Dorfhelferinnenstationen - Krankenkassen Inhaltliche Schwerpunkte: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt Umfasst: - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt. Der Fallbestand am beläuft sich auf 0 Fälle. 8 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 8 Fälle wurden beendet. 87,5 % der Hilfeempfänger nach 20 waren weiblich. Alle Leistungen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 0,4. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 5- bis unter 17- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 29 von 0,07 %. Der Eckwert Leistungsbezug 30 des 20 beträgt im Jahr ,7 je der 5- bis unter 17- Jährigen. 28 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 29 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 30 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 43

52 Die durchschnittliche Laufzeit 31 beendeter Hilfen beläuft sich auf 3,1 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 32 von 2,8. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 87,5 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,4 Altersgruppenhilfequotient 0,07 % Eckwert Leistungsbezug 0,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 3,1 Monate 2,8 Im Jahr 2010 wurden keine Hilfen nach 20 gewährt. 31 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 32 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 44

53 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen Familien trennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2011 (ohne 35 a) belief sich auf 310, das entspricht einem Anteil von 66 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JuBB rechnen den 27 II aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. 45

54 Fachliche Beschreibungen: 27 II Hilfen zur Erziehung Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern - eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten Wird angeboten von: Umfasst: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen - bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Der Fallbestand am betrug 91 Fälle. 25 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 29 Fälle wurden beendet. 1 junger Mensch wurde im Rahmen eines Zuständigkeitswechsels übernommen. 54,3 % der Hilfeempfänger nach 27 II waren weiblich. 9,5 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 6,3. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 34 der betroffenen Kinder von 0,77 %. Der Eckwert Leistungsbezug 35 des 27 II beträgt im Jahr ,7 je der 0- bis unter 18- Jährigen, von Minderjährigen nehmen also 7,7 eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 36 beläuft sich auf 23,2 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 37 von 97,7. 33 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 34 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 35 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 36 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 37 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 46

55 Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 54,3 % Anteil weiblich 51,9 % Anteil Nicht-Deutsche 9,5 % Anteil Nicht-Deutsche 8,5 % Eckwert Inanspruchnahme 6,3 Eckwert Inanspruchnahme 6,9 Altersgruppenhilfequotient 0,77 % Altersgruppenhilfequotient 0,83 % Eckwert Leistungsbezug 7,7 Eckwert Leistungsbezug 8,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 23,2 Monate 97,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1 17,6 Monate 91,8 47

56 29 Soziale Gruppenarbeit Betrifft: Soll: - ältere Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensproblemen (Alter bis 21 Jahre) - bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen, - auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. Wird angeboten von: - freien Trägern der Jugendhilfe - öffentlichen Trägern über Projektförderung Inhaltliche Schwerpunkte: - Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Einzelfallarbeit und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfelds sind in der Regel notwendige Bestandteile. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei sozialer Gruppenarbeit aufgrund jugendrichterlicher Weisung, etwa bei sozialen Trainingskursen, kann auf ein Mindestmaß an Bereitschaft bzw. Motivation nicht verzichtet werden; entsprechend ist die Jugendgerichtshilfe auch dazu zu hören ( 38 Abs. 3 Satz 3 JGG) Umfasst: - sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - soziale Trainingskurse. 48

57 Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 29 gewährt. 49

58 Diese Seite ist eine technisch bedingte Leerseite. 50

59 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Betrifft: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) Soll: - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen - unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern - Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfe (z.b. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen Umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z.b. Gruppenarbeit, Freizeitangebote - Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote - Kontakte zu Ämtern, Schule und Ausbildungsstellen usw. 51

60 Der Fallbestand am betrug 38 Fälle. 25 kamen im laufenden Berichtsjahr hinzu, 25 Fälle wurden beendet. 2 der jungen Menschen wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 39,7 % der Hilfeempfänger nach 30 waren weiblich. 3,2 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 3,4. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 39 der betroffenen Kinder von 0,57 %. Der Eckwert Leistungsbezug 40 des 30 beträgt im Jahr ,7 je der 6- bis unter 18- Jährigen, somit benötigten 5,7 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 41 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 26,8 Monaten. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 42 von 41,7. 38 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 39 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 40 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 41 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 42 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 52

61 Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 2 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 39,7 % Anteil weiblich 32,1 % Anteil Nicht-Deutsche 3,2 % Anteil Nicht-Deutsche 3,8 % Eckwert Inanspruchnahme 3,4 Eckwert Inanspruchnahme 2,8 Altersgruppenhilfequotient 0,57 % Altersgruppenhilfequotient 0,46 % Eckwert Leistungsbezug 5,7 Eckwert Leistungsbezug 4,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 26,8 Monate 41,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 2 21,3 Monate 35,5 53

62 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden - durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe Inhaltliche Schwerpunkte: - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. Umfasst: - intensive Beratungsangebote - Hilfestellung bei Behördenkontakten - Anleitung zur Selbsthilfe Der Fallbestand am betrug 77 Familien. 54 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 35 Familien wurde die Hilfe in 2011 beendet. 3 Familien wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Im Jahr 2011 wurde 207 Kindern SPFH gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner 0- bis unter 21 beträgt im Erhebungsjahr 7,1 Familien. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 14- Jährigen 43 ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 1,88 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 beträgt im Jahr ,8 je der 0- bis unter 14- Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 16,1 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2011 von 89,5 Familien. 43 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 54

63 Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 3 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Von SPFH betroffene Kinder 207 Von SPFH betroffene Kinder 174 Eckwert Inanspruchnahme 7,1 Eckwert Inanspruchnahme 5,2 Altersgruppenhilfequotient 1,88 % Altersgruppenhilfequotient 1,55 % Eckwert Leistungsbezug 18,8 Eckwert Leistungsbezug 15,4 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 16,1 Monate 89,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 3 13,3 Monate 72,8 55

64 c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2011 (ohne 35 a) belief sich auf 18, das entspricht einem Anteil von 3,8 % an allen gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten Inhaltliche Schwerpunkte: - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten - Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe - Elternarbeit - Entwicklungsförderung - Begleitung der schulischen Förderung Umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer Heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege. Der Fallbestand am betrug 14 Fälle. 4 wurden im laufenden Jahr zusätzlich genehmigt und 6 Fälle wurden beendet. 56

65 Keiner der Kinder und Jugendlichen wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 22,2 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 5,6 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 1,0. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 14- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 45 der betroffenen Kinder von 0,26 %. Der Eckwert Leistungsbezug 46 für 32 beträgt im Jahr ,6 je der 6- bis unter 14- Jährigen, 2,6 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 47 einer Hilfe nach 32 beläuft sich auf 25,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 48 von 14,8. 44 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 45 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 46 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 47 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 48 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 57

66 Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 22,2 % Anteil weiblich 30,4 % Anteil Nicht-Deutsche 5,6 % Anteil Nicht-Deutsche 4,4 % Eckwert Inanspruchnahme 1,0 Eckwert Inanspruchnahme 1,2 Altersgruppenhilfequotient 0,26 % Altersgruppenhilfequotient 0,32 % Eckwert Leistungsbezug 2,6 Eckwert Leistungsbezug 3,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 25,0 Monate 14,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0 23,0 Monate 14,8 58

67 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder, bei Jugendlichen oder Heranwachsenden, eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2011 (ohne 35a) betrug 143 Fälle, das entspricht einem Anteil von 30,4 % aller gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 33 Vollzeitpflege Betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten - besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche Soll: Wird angeboten von: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten - Jugendamt bzw. freien Trägern in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt - Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich - Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld 59

68 Umfasst: - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie - Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses - Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien - Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.b. ASD) - Auszahlung von Pflegegeld. Am waren 80 junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. 35 Pflegeverhältnisse kamen im laufenden Jahr dazu und 33 Fälle wurden beendet. 29 junge Menschen wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 24 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI auf das Jugendamt zur zuständigen Betreuung über. 53,0 % der Pflegekinder waren weiblich. 18,9 % der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder waren nicht-deutsch. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 6,2. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 16- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 50 der betroffenen Kinder von 0,89 %. Der Eckwert Leistungsbezug 51 des 33 beträgt im Jahr ,9 je der 0- bis unter 16- Jährigen, d. h. 8,9 von Minderjährigen unter 16 Jahren müssen in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 52 40,8 Monate. in einer Pflegefamilie beträgt derzeit Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 53 von 81,3. 49 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 50 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 51 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 52 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 60

69 Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 29 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Übernahme durch 86 VI 24 Übernahme durch 86 VI 22 Anteil Nicht-Deutsche 18,9 % Anteil Nicht-Deutsche 5,9 % Anteil weiblich 53,0 % Anteil weiblich 50,9 % Eckwert Inanspruchnahme 6,2 Eckwert Inanspruchnahme 6,1 Altersgruppenhilfequotient 0,89 % Altersgruppenhilfequotient 0,86 % Eckwert Leistungsbezug 8,9 Eckwert Leistungsbezug 8,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 40,8 Monate 81,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 9 48,4 Monate 83,8 Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 61

70 Darstellung 4-5: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr ,0% 66,1% 28,9% 33 ohne Kostenerstattung 33 mit Kostenerstattung an andere 33 mit Kostenerstattung von anderen Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen 62

71 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Betrifft: Soll: - Kinder, Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der: Vorbereitung der Rückkehr in die Familie Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben Wird angeboten von: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft Inhaltliche Schwerpunkte: - Unterbringung über Tag und Nacht - in der Regel Leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens Umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung - Elternarbeit - Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung. Der Fallbestand am betrug 17 junge Menschen in Heimerziehung. 11 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 4 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. 11 junge Menschen wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 2 junge Menschen lebten im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. 42,9 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 14,3 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. 63

72 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 1,5. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 55 der betroffenen Kinder von 0,68 %. Der Eckwert Leistungsbezug 56 des 34 beträgt im Jahr ,8 je der 14- bis unter 18- Jährigen, d. h. 6,8 von der 14- bis unter 18- Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 57 beläuft sich auf 19,8 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 58 von 20,8. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 11 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Betreutes Wohnen 2 Betreutes Wohnen 2 Anteil Nicht-Deutsche 14,3 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil weiblich 42,9 % Anteil weiblich 35,7 % Eckwert Inanspruchnahme 1,5 Eckwert Inanspruchnahme 1,5 Altersgruppenhilfequotient 0,68 % Altersgruppenhilfequotient 0,66 % Eckwert Leistungsbezug 6,8 Eckwert Leistungsbezug 6,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 19,8 Monate 20,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 7 55,3 Monate 17,4 54 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 55 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 56 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 57 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 58 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 64

73 Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Haßberge 2011 ist 80:20 (siehe Grafik). Darstellung 4-6: Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr ,6% 80,4% 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen 65

74 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betrifft: - Jugendliche (14 18 Jahre) - in begründeten Einzelfällen auch Kinder, in begründeten Problemlagen Soll: Wird angeboten von: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten - Jugendamt - freien Trägern (die auch 34 und andere HzE anbieten) Inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen - Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven - Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt - Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen Umfasst: - Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Zielen) - Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z.b. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z.b. bei sehr jungen Müttern) - Betreuung in einer fremden Umgebung / Kultur - Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung) - Hilfen bei besonderen Problemlagen: Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. 66

75 Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 35 gewährt. Zum Vergleich Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Auslandsunterbringungen 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil weiblich 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,1 Altersgruppenhilfequotient 0,02 % Eckwert Leistungsbezug 0,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0 5,0 Monate 0,4 67

76 Diese Seite ist eine technisch bedingte Leerseite. 68

77 e) Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Fachliche Beschreibungen: 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte - Eingliederungshilfe leisten - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Inhaltliche Schwerpunkte: - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung - Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen 69

78 Umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie - teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen - Hilfe durch Pflegepersonen - Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen. Der Fallbestand am betrug 29 ambulante, 4 teilstationäre sowie 13 stationäre Fälle. 19 ambulante, 3 teilstationäre und 4 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Beendet wurden: - 9 ambulante Fälle, - 2 teilstationäre Fälle und - 8 stationäre Fälle. Durch einen Zuständigkeitswechsel wurden übernommen: - 1 ambulanter Fall und - 1 stationärer Fall. ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel

79 Darstellung 4-7: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr ,7% 66,7% 23,6% Fälle 35a ambulant gesamt 2010 Fälle 35a teilstationär gesamt 2010 Fälle 35a stationär gesamt 2010 Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen 71

80 35a ambulant: Bei den ambulanten Eingliederungshilfen gab es in 2011 bei den Teilleistungsstörungen 27 Bestandsfälle am und 17 Zugänge im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand mal und im laufenden Jahr 0-mal gewährt. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kamen 2 Fälle dazu. 37,5 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 2,6. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 60 der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 0,43 %. Der Eckwert Leistungsbezug 61 des 35a ambulant beträgt im Jahr ,3 je der 6- bis unter 18- Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 62 beträgt derzeit 22,1 Monate. einer beendeten ambulanten Eingliederungshilfe Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 63 von 34,1. Teilleistungsstörungen Bestand am : 27 Hilfebeginn in 2011: 17 Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 0 Hilfebeginn in 2011: 0 Andere Formen Bestand am : 2 Hilfebeginn in 2011: 2 Anteil weiblich 37,5 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 2,6 Altersgruppenhilfequotient 0,43 % Eckwert Leistungsbezug 4,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 22,1 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahl 34,1 59 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 60 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 61 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 62 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 63 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 72

81 Teilleistungsstörungen Bestand am : 24 Hilfebeginn in 2010: 11 Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 0 Hilfebeginn in 2010: 0 Andere Formen Bestand am : 5 Hilfebeginn in 2010: 1 Anteil weiblich 39,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 2,2 Altersgruppenhilfequotient 0,36 % Eckwert Leistungsbezug 3,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 20,3 Monate 30,3 73

82 35a teilstationär: 42,9 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle teilstationären Eingliederungshilfen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 0,4. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 65 der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 0,06 %. Der Eckwert Leistungsbezug 66 des 35a beträgt im Jahr ,6 je der 6- bis unter 18- Jährigen. Die durchschnittliche Verweildauer 67 beläuft sich auf 40,5 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 68 von 0,0. Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 42,9 % Anteil weiblich 33,3 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,4 Eckwert Inanspruchnahme 0,3 Altersgruppenhilfequotient 0,06 % Altersgruppenhilfequotient 0,05 % Eckwert Leistungsbezug 0,6 Eckwert Leistungsbezug 0,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 40,5 Monate Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 23,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahl 4,9 Durchschnittliche Jahresfallzahl 4,8 64 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 65 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 66 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 67 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 68 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 74

83 35a stationär: Von 17 stationären Eingliederungshilfen wurden in betreutem Wohnen untergebracht. Es erfolgte keine Unterbringung in einer Pflegefamilie. 1 junger Mensch wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 52,9 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle stationären Eingliederungshilfen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 0,9. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 70 der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 0,15 %. Der Eckwert Leistungsbezug 71 des 35a beträgt im Jahr 1,5 je der 6- bis unter 18- Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 72 beläuft sich auf 16,4 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 73 von 10,0. Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 52,9 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,9 Altersgruppenhilfequotient 0,15 % Eckwert Leistungsbezug 1,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 1 16,4 Monate 10,0 davon 2 in betreutem Wohnen und 0 in einer Pflegefamilie 69 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 70 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 71 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 72 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 73 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Jahresfallzahl. 75

84 Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 44,4 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 1,0 Altersgruppenhilfequotient 0,16 % Eckwert Leistungsbezug 1,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 0 13,0 Monate 10,1 davon 1 in betreutem Wohnen und 0 in einer Pflegefamilie 76

85 f) Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung ( 41) In der Jugendhilfeberichterstattung werden alle Fälle unabhängig von der Altersgruppierung nach den Hilfearten 27 II bis 35a stationär erhoben. Da das Gesetz auch vorsieht, Hilfen für junge Volljährige nach 41 zu gewähren entweder, weil eine begonnene Hilfe weiter läuft oder weil eine Hilfe erst nach dem 18. Lebensjahr notwendig geworden ist, die Hilfen aber nach Maßgabe der oben genannten Hilfearten gewährt werden müssen, so zählt die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern die Fälle bei den jeweiligen Hilfearten mit. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 gesondert ausgewiesen. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt Fachliche Beschreibungen: 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - junge Volljährige von 18- bis 21 Jahren, Fortsetzung der Hilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr - jungen Volljährigen, die nicht altersgemäß gereift sind und die Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen zeigen, Hilfen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung anbieten - Jugendamt - freien Trägern - Einrichtungen Inhaltliche Schwerpunkte: - siehe 27 III, IV, 28 30, 33 36, 39, 40, damit auch Maßnahmen i.s.v. 13 Abs. 2 Umfasst: - Beratung, Unterstützung, auch Unterbringung - Vermittlung an weitere Beratungsstellen, Arbeits-, Gesundheitsamt (z.b. Aids), Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung 77

86 - Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Leistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Beihilfen) und von Unterhaltsansprüchen - Weiterführung der Erziehungshilfe in einer Pflegestelle, in einem Heim oder in sonstigen betreuten Wohnformen - Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung nach Heimerziehung, etwa zum Abschluss der Lehre, einschließlich der Beihilfen für Bekleidung, Möbel etc. - Beratung und Unterstützung auch nach Beendigung ambulanter Hilfen. Der Fallbestand am betrug 34 Fälle, 9 davon waren bei Beginn der Hilfe bereits volljährig. 15 Fälle kamen im laufenden Jahr hinzu (10 davon waren bei Beginn der Hilfe bereits volljährig) und 24 Fälle wurden beendet. 9 Fälle wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Der Anteil des 41 an den gesamten Hilfen zur Erziehung (ohne Eingliederungshilfen) belief sich im Jahr 2011 auf rund 9 %. Alle Leistungen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. 55,1 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 18- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 5,3. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 18- bis unter 27- Jährigen 75 ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen jungen Menschen von 0,53 %. Der Eckwert Leistungsbezug 76 des 41 beträgt im Jahr ,3 je der 18- bis unter 27- Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 77 beträgt beträgt 14,1 Monate. 74 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 75 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Altersgruppenhilfequotient. 76 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; Eckwert Leistungsbezug. 77 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5; durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 78

87 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil weiblich 55,1 % Eckwert Inanspruchnahme 5,3 Altersgruppenhilfequotient 0,53 % Eckwert Leistungsbezug 5,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 14,1 Monate davon 9 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 10 bei Beginn der Hilfe volljährig bezogen auf je EW 18 bis unter 27 Jahren Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil weiblich 45,5 % Eckwert Inanspruchnahme 4,8 Altersgruppenhilfequotient 0,47 % Eckwert Leistungsbezug 4,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 18,7 Monate davon 7 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 7 bei Beginn der Hilfe volljährig bezogen auf je EW 18 bis unter 27 Jahren 79

88 Im Einzelnen verteilten sich die jungen Volljährigen auf folgende Hilfearten: Hilfeart Bearbeitungsfälle in 2011 Hilfeart Bearbeitungsfälle in II 0 27 II a ambulant 0 35a ambulant 0 35a stationär 5 35a stationär 1 Darstellung 4-8: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten 0% ( 41 ivm 35) 0% ( 41 ivm 35a ambulant) 0% 0% ( 41 ivm 27II) 10% 10% 0% 0% ( 41 ivm 29) 29% 51% nach dem SGB VIII (im Uhrzeigersinn) 41 ivm 27 II 41 ivm ivm ivm ivm ivm ivm 35 a ambulant 41 ivm 35a stationär Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen 80

89 4.1.3 Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte 78 im Landkreis Haßberge aktuelle Werte 2011: absolute Fallzahl Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen Anteil an den gesamten HzE in % Altersgruppenhilfequotient in % der Bezugsgruppe Eckwert Leistungsbezug durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten durchschnittliche Jahresfallzahlen ,11-0,05 % 0,5 9,5 0, ,43-0,07 % 0,7 3,1 0,0 27 II 116 6,29 21,4 % 0,77 % 7,7 23,2 0, ,0 % 0,00 % 0 0,0 0, ,4 11,6 % 0,57 % 5,7 26,8 0, ,11 24,1 % 1,88 % 18,8 16,1 0, ,98 3,3 % 0,26 % 2,6 25,0 0, ,24 21,2 % 0,89 % 8,9 40,8 0, ,52 5,2 % 0,68 % 6,8 19,8 20, ,0 % 0,00 % 0,0 0,0 0,0 35a ambulant 35a teilstat. 35a stationär Gesamt HZE 48 2,60 8,8 % 0,43 % 4,3 22,1 0,0 7 0,38 1,3 % 0,06 % 0,6 40,5 0,0 17 0,92 3,1 % 0,15 % 1,5 16,4 10, ,47 100,0 % 3,60 % 36,0-2, ,3* - 0,53 % 5,3 14,1-78 Siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel 5. * Inanspruchnahme (bezogen auf je EW der 18- bis unter 27- Jährigen). 81

90 4.1.4 Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr 2010 Zu-/Abnahme absolute Fallzahl (in % zum Vorjahr) Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen in % zum Vorjahr Eckwert Leistungsbezug in % zum Vorjahr Zu-/Abnahme durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Zu-/Abnahme durchschnittliche Jahresfallzahlen 19-1 (-33,3 %) -31,3 % -28,6 % 3,5-1, (- %) - % - % 3,1 0,0 27 II -13 (-10,1 %) -8,3 % -7,2 % 5,5-91, (- %) - % - % 0,0 0, (18,9 %) 21,4 % 23,4 % 5,5-35, (35,1 %) 37,8 % 21,8 % 2,8-72, (-21,7 %) -19,7 % -18,9 % 2,0-14, (0,9 %) 3,0 % 3,1 % -7,6-83, (0,0 %) 2,0 % 3,3 % -35,5 3, (-100,0 %) -100,0 % -100,0 % -5,0-0,4 35a ambulant 35a teilstat. 35a stationär Gesamt HZE 7 (17,1 %) 19,3 % 21,2 % 1,8-30,3 1 (16,7 %) 18,8 % 21,2 % 17,5-4,8-1 (-5,6 %) -4,2 % -1,9 % 3,4-0,1 33 (6,5 %) 8,7 % 9,3 % - -30, (11,4 %) 11,6 %* 11,6 % -4,6 - * Inanspruchnahme (bezogen auf je EW der 18- bis unter 27- Jährigen). 82

91 Darstellung 4-9: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21- Jährigen (in %) zum Vorjahr II (Familien) (-100,0 35 %) 35a ambulant 35a teilstationär 35a stationär 41 gesamte Hilfen zur Erziehung Quelle: JuBB 2011, eigenen Berechnungen 83

92 4.1.5 Veränderungen im Verlauf ( ) a) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung Darstellung 4-10: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Quelle: JuBB 2011 b) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Darstellung 4-11: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär 100% 90% 80% % 60% 50% % 30% 20% % 0% ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Quelle: JuBB

93 c) Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Darstellung 4-12: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung 100% 90% 80% % 60% 50% 40% 30% % 10% 0% Anteil Vollzeitpflege Anteil Heimerziehung Quelle: JuBB 2011 d) Veränderung der einzelnen Hilfearten Darstellung 4-13: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich a stationär Quelle: JuBB a teilstationär 35a ambulant II

94 4.1.6 Personalstand Der Mitarbeiterstand zum stellt sich wie folgt dar: Im Jugendamt In eigenen kommunalen Einrichtungen Beamtenlaufbahn bzw. vergleichbare Angestellte päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige mittlerer Dienst 0,00 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 gehobener Dienst 12,80 5,35 0,00 0,00 0,00 0,00 höherer Dienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insgesamt verfügt die Kommune über 22,15 Vollzeitplanstellen in der Jugendhilfe. Darstellung 4-14: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen 0,0% (höherer Dienst) 81,9% 18,1% mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen Auf junge Menschen unter 21 Jahren kommen im Landkreis Haßberge somit 1,2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhilfe. 86

95 4.2 Kostendarstellung Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Ausgaben / Aufwendungen Fördermittel 74 Gesamtausgaben / -aufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % reine Ausgaben / Aufwendungen , * , , , , , , , , ,0-22a i.v.m , , ,0-27 II , , , , , , , , a , ** , , , , ** , ,0-58a, 59, , ,0 - Ausgaben / Aufwendungen für sonstige ,0 - Maßnahmen Gesamtausgaben / Gesamtaufwendungen , Summe der gesamten Bruttopersonalkosten (ohne staatliche Fördermittel) Bruttopersonaldurchschnittskosten Summe der Personalzuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen Ausgaben / Aufwendungen Fortbildung eigener Mitarbeiter * Fördermittel 74 evtl. höhere Kosten der kreisfreien Städte, aufgrund Handelns im eigenen Wirkungskreis. ** Nicht Bestandteil der Gesamtausgaben und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Ausgaben schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind 87

96 4.2.2 Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenbeiträge Einnahmen / Erträge Kostenerstattung Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Sonstige Gesamteinnahmen / Gesamterträge , a i.v.m II ; a * * a, 59, Einnahmen / Erträge für sonstige Maßnahmen Gesamteinnahmen / Erträge Die Gesamteinnahmen decken damit 15,0 % der Gesamtausgaben. * Nicht Bestandteil der Gesamteinnahmen und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Einnahmen schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. 88

97 4.2.3 Differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) Ambulante Hilfen (insbesondere Erziehungsberatung), Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 19, 20 SGB VIII), Trennung und Scheidung Leistungen ( ) Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Zuschüsse) ( 16) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (ohne gerichtlichen Anstoß) ( 17, 18) Erziehungsberatung ( 28) Sozialpädagogische Beratung / Unterstützung ( 21, Sonstiges) Hilfen zur Erfüllung der Schulpflicht (Aufgabe gem. 21 KJHG) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Leistungen ( ) Förderung von Kindern in Tagespflege ( 23) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22a ff.) Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern ( 25) Kindergarten- und Hortaufsicht Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge

98 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Leistungen ( ) Jugendarbeit ( 11) Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit, kreisangehörigen Gemeinden und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit ( 12) Jugendsozialarbeit (Aufgabe gem. 13 SGBVIII) Kinder- und Jugendschutz ( 14, sowie kontrollierender Jugendschutz) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Leistungen ( ) Adoptionswesen ( 51) Inobhutnahme ( 42) Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung ( 50) Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht ( 52) Beistandschaften, Vormundund Pflegschaften ( 53-58) Beurkundungen / Beglaubigungen und Negativtestate ( 58a-60) Beratung / Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung ( 52 a) Jugendhilfeplanung ( 80) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge

99 4.2.4 Hilfen zur Erziehung (ohne 28), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Folgende Begrifflichkeiten beziehen sich auf die Kameralistik. Jugendämter mit Doppik ersetzten diese entsprechend!!! Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahme n Kosten - beiträg e Einnahme n Kostenerstattung Einnahme n Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 543 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 134 pro Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 18,5 % der Ausgaben ab. Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am HH der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben amb. Hilfen teilstat. Hilfen stat. Hilfen , , , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Bezogen auf die Gesamtfallzahl ergeben sich bei den ambulanten Hilfen (358 Fälle) Kosten von pro Fall, bei den teilstationären Hilfen (25 Fälle) pro Fall und bei den stationären Hilfen (160 Fälle) pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21- Jährigen ergeben sich im ambulanten Bereich Kosten in Höhe von 36 pro Kind / Jugendlichen, im teilstationären Bereich von 19 pro Kind / Jugendlichen und im stationären Bereich von 79 pro Kind / Jugendlichen. 91

100 Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Darstellung 4-15: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung ,0% ,9% ,0% HzE stationär HzE teilstationär HzE ambulant Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen Verhältnis zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) Unter Betrachtung der reinen Ausgaben beträgt das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung 14:85 (siehe Grafik). Darstellung 4-16: Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) ,8% ,2% Vollzeitpflege ( 33) Heimerziehung ( 34) Quelle: JuBB 2011, eigene Berechnungen 92

101 a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20) 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 2 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 6- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 7 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 20,9 % der Ausgaben ab. 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 8 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 5- bis unter 17- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 1 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 93

102 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung (ohne 28) 27 II Hilfen zur Erziehung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Ein-nahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben 27 II , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 116 Fällen ergeben Kosten von 709 pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 5 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 1,1 % der Ausgaben ab. 29 Soziale Gruppenarbeit Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Ein-nahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Reine Ausgaben Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 10- bis unter 18- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 63 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 94

103 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 131 Fällen ergeben Kosten von pro Familie. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 32 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 18 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 14- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 42 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 1,1 % der Ausgaben ab. 95

104 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung 33 Vollzeitpflege Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben ,92 19, * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 115 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 16- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 36 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 37,3 % der Ausgaben ab. 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die Ausgaben für Einzelfallhilfen abzüglich der Gesamteinnahmen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 28 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 136 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 29,8 % der Ausgaben ab. 96

105 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Ein-nahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Reine Ausgaben Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. 35a Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben 35a , a ambulant 35a teilstationär 35a stationär , , , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 72 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 53 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 6,5 % der Ausgaben ab. 97

106 41 Hilfen für junge Volljährige Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2011) von 49 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 18- bis unter 27- Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 25 pro jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 24,5 % der Ausgaben ab. 98

107 4.2.5 Entwicklung der Kosten für die einzelnen Hilfearten in % zum Vorjahr 19 27II a ambulant 35a teilstationär 35a stationär Quelle: JUBB 2011, eigene Berechnungen 99

108 5 Begriffserläuterungen und Definitionen Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach KJHG: Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist, junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Altersgruppenhilfequotient Formel: (Gesamtfälle pro / Gesamtzahl der potenziell Hilfeberechtigten in der Altersgruppe) * 100 Der Altersgruppenhilfequotient stellt den Anteil (in %) der Hilfeempfänger in einer speziellen Hilfe im Jugendamtsbezirk an der wie folgt definierten Altersgruppe dar: 19 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 6- Jährigen 20 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 5- bis unter 17- Jährigen 27 II SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18- Jährigen 29 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 10- bis unter 18- Jährigen 30 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18- Jährigen 31 SGB VIII: Bezugsgruppe: Kinderanzahl in den Familien von 0 bis unter 14 Jahren 32 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 14- Jährigen 33 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 16- Jährigen 34 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18- Jährigen 35 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18- Jährigen 35a SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18- Jährigen 41 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 18- bis unter 27- Jährigen Die Altersgruppenhilfequotienten für 19 und 31 stellen auf die Anzahl der betroffenen Kinder (nicht die bloßen Fälle von Familienhilfe bzw. Unterbringung) ab. 100

109 Arbeitslosenquote (Darstellung des Überangebots an Arbeitskräften) im Jahresmittel Die Arbeitslosenquote stellt den Anteil (in %) der arbeitslos und gleichzeitig Beschäftigung suchend gemeldeten Personen an allen zivilen Erwerbspersonen im Jahresmittel dar. Bei der Jugendarbeitslosenquote wird der Anteil (in %) der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen im Alter von 15 Jahren (= in der Regel Ende der Schulpflicht) bis unter 25 Jahren an allen zivilen Erwerbspersonen im entsprechenden Alter im Jahresmittel dargestellt. Eckwert Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Dieser Eckwert stellt den Anteil (in %) der Arbeitslosen im Rechtskreis im SGB III an allen zivilen Erwerbspersonen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Bezugsgebiet im Jahresmittel dar. Arbeitslosengeld nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) erhalten Arbeitslose zwischen 15 und unter 65 Jahren, die sich persönlich arbeitslos gemeldet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Anwartschaftszeit 79 erfüllt haben, d.h. in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit muss mindestens zwölf Monate ein Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung, Krankengeldbezug) bestanden haben. Das Arbeitslosengeld stellt eine Lohnersatzleistung dar und wird in Höhe von 60 % bzw. 67 % des zuletzt erhaltenen pauschalisierten Nettoentgelts gewährt. Die Anspruchsdauer ist abhängig von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung der letzten fünf Jahre, jedoch auf maximal 12 Monate / 360 Tage begrenzt. Ab Vollendung des 50. Lebensjahres ist eine vom Alter abhängige gestaffelte Verlängerung bis maximal 24 Monate / 720 Tage möglich. 79 Ggf. die Kurze Anwartschaftszeit ; Diese ist auf die Zeit bis befristet. 101

110 Ausländeranteil (Ausländerquote) Formel: (Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft / Gesamtbevölkerung) * 100 Der Ausländeranteil 80 stellt den Anteil (in %) der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung dar. Bevölkerungsdichte Formel: Gesamtbevölkerung / Fläche in Hektar = Einwohner pro ha Die Bevölkerungsdichte als Quotient gibt Aufschluss über die Dichte der Besiedelung. Je höher der Wert ist, desto urbaner ist die Kommune, somit leben die Menschen auf engerem Raum. In Verbindung mit anderen Indikatoren, kann dies auf soziale Brennpunkte bzw. Problemlagen hinweisen. Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Formel: Summe der gesamten (Beleg)Monate aller beendigten xy-fälle im Erhebungsjahr / beendete Fälle dieser Hilfeart Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen entspricht der durchschnittlichen (Verweil-)Dauer in Monaten aus den JUBB-Erfassungsbögen. Durchschnittliche Jahresfallzahl Formel: Summe der gesamten (Beleg-)Monate des xy im Erhebungsjahr / 12 (Monate) Die durchschnittliche Jahresfallzahl entspricht der Anzahl der durchschnittlichen Jahresfälle aus den JUBB-Erfassungsbögen. 80 Aufgrund zahlreicher Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die Ausländerquote keine Maßzahl für den Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund. 102

111 Eckwert (E): Der Eckwert stellt einen Wert je des untersuchten Verhältnisses dar, z.b. die Anzahl von jungen Menschen in Hilfen zur Erziehung bezogen auf die Bevölkerung der Minderjährigen im Jugendamtsbezirk. Damit können Aussagen getroffen werden wie beispielsweise von Minderjährigen im Jugendamtsbezirk erhalten 10 eine Hilfe zur Erziehung oder jeder 100. Minderjährige landet im Heim. Eckwert Gerichtliche Ehelösungen Formel: (Anzahl der gerichtlichen Ehelösungen / Gesamtzahl der 18- Jährigen und Ältere) * Dieser Eckwert gibt die Anzahl der Scheidungen im Amtsgerichtsbezirk des Familienwohnsitzes im Verhältnis zur Gesamtzahl der 18- Jährigen und Älteren je Einwohner im Alter von 18 Jahren und älter im Jugendamtsbezirk an. Eckwert Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige) Formel: (Summe der erwerbsfähigen SGB II-Empfänger / Gesamtzahl der 15- bis unter 65- Jährigen) * Dieser Eckwert stellt die Anzahl der erwerbsfähigen SGB II-Empfänger je Einwohner im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Bezugsgebiet dar. Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II). Dabei setzt sich die Gruppe der Anspruchsberechtigen aus den 15- bis 65- Jährigen zusammen, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Nach dem Ablauf des SGB III tritt das SGB II als Unterstützungsleistung in Kraft, wenn ein Hilfebedarf weiterhin gegeben ist. 103

112 Eckwert Inanspruchnahme Erzieherischer Hilfen Formel: (Gesamtfälle je / Gesamtzahl der 0- bis unter 21- Jährigen) * Dieser Eckwert gibt Auskunft, wie viele Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 21 Jahren je in dieser Altersgruppe Erzieherische Hilfen in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Fälle wird aus dem JUBB-Erfassungsbogen gewonnen. Sie stellt die Summe aus dem Fallzahlstand zum und den Zugängen im Erhebungsjahr dar. Eine Ausnahme bildet der Eckwert Inanspruchnahme bei 31 und 19. Hier werden die Gesamtfälle der betreuten Familien ( 31) bzw. die Gesamtfälle der Unterbringung einer Mutter/ eines Vaters ( 19) für die Berechnung herangezogen (nicht die Anzahl betreuter Kinder). Eckwert Leistungsbezug Formel: (Gesamtfälle je / Gesamtzahl der Personen dieser Altersgruppe, denen die Hilfe üblicherweise gewährt wird) * Dieser Eckwert gibt Auskunft über die Inanspruchnahme einer konkreten Hilfeart bezogen auf die potenziellen Hilfeempfänger pro Personen der entsprechenden Altersgruppe der Gesamtbevölkerung im Jugendamtsbezirk. E 19 SGB VIII: E 20 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 6- Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 5- bis unter 17- Jährigen E 27 II SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18- Jährigen E 29 SGB VIII: E 30 SGB VIII: E 31 SGB VIII: E 32 SGB VIII: E 33 SGB VIII: E 34 SGB VIII: E 35 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 10- bis unter 18- Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18- Jährigen Bezugsgruppe: Kinderanzahl in den Familien von 0 bis unter 14 Jahren Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 14- Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 16- Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18- Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18- Jährigen 104

113 E 35a SGB VIII: E 41 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18- Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 18- bis unter 27- Jährigen Der Eckwert Leistungsbezug für 19 und 31 stellt auf die Anzahl der betroffenen Kinder (nicht die bloßen Fälle von Familienhilfe bzw. Unterbringung) ab. Eckwert Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15- Jährigen Formel: (Summe der SGB II-Empfänger unter 15 Jahren / Gesamtzahl der unter 15- Jährigen) * Dieser Eckwert stellt die Anzahl der SGB II-Empfänger unter 15 Jahren (Sozialgeld) je Minderjährige unter 15 Jahren im Bezugsgebiet dar. Er kann auch als ein Indikator für die Kinderarmut gesehen werden. Dabei sind in der Rechnung nur Bezieher berücksichtigt, die mindestens drei Monate dauerhaft diese Unterstützung erhalten haben. Erst ab einer Gewährung von drei Monaten wird von dauerhaftem Bezug dieser Leistung gesprochen. Bei Zeiträumen der Gewährung bis drei Monate spricht man von einer besonderen Notlage und das Sozialgeld wird als vorübergehendes Sozialgeld gewährt. Erwerbstätigenquote Formel: (Summe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort / Bevölkerung Jahre) * 100 Im Gegensatz zur Arbeitslosenquote wird bei der Erwerbstätigenquote nur der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrachtet. Die Erwerbstätigenquote stellt damit den Anteil aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren im Jugendamtsbezirk dar. Selbstständige und Freiberufler werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Formel: (sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen am Wohnort / Frauen Jahre) * 100 Die Frauenerwerbstätigenquote stellt den Anteil aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen an der Gruppe aller Frauen im Alter von 18 bis 64 Jahren dar. Selbstständige und Freiberufler werden bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt. 105

114 Jugendquotient der unter 21- Jährigen Formel: (Summe der unter 21- Jährigen / Summe der 21- Jährigen und Ältere) Der Jugendquotient der unter 21- Jährigen setzt die Gesamtzahl aller jungen Menschen unter 21 Jahren im Jugendamtsbezirk ins Verhältnis zur Bevölkerung ab 21 Jahren. Dabei stellt ein Verhältnis um den Wert 1 eine Gleichverteilung dar. Bei 0,25 wird dementsprechend ein Verhältnis von 1:4 dargestellt. Damit kommen in diesem Beispiel auf einen jungen Menschen in der Altersgruppe der 0- bis unter 21- Jährigen 4 Erwachsene im Alter von 21 Jahren und älter. (Es entspricht ein Jugendquotient von 0,25 einem Anteil von 20 % der unter 21 Jährigen an der Gesamtbevölkerung.) analog: Jugendquotient der unter 18- Jährigen Reine Ausgaben Formel: Gesamtausgaben/-aufwendungen Gesamteinnahmen/-erträge Schulanfänger/innen mit Migrationshintergund Im Kreisinformationssystem des ISB (Staatsinstitut für Schulentwicklung und Bildungsforschung) wird der Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund auf Landkreisebene ausgewiesen. Das Merkmal Migrationshintergrund ist dabei definiert als das Vorliegen von mindestens einem der drei folgenden Merkmale: 1. keine deutsche Staatsangehörigkeit, 2. im Ausland geboren, 3. überwiegend in der Familie gesprochene Sprache nicht Deutsch. 106

115 Schulabgänger ohne Abschluss Formel: (Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss / Gesamtzahl aller Absolventen und Abgänger aus allgemeinbildender Schulen) * 100 Der in Deutschland zu erreichende niedrigste Schulabschluss ist der Hauptschulabschluss. Der Schulabgängeranteil ohne Abschluss stellt somit den Anteil der Abgänger ohne einen Hauptschulabschluss an der Gesamtheit aller Schulentlassenen aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen dar. Der Wert lässt Schlüsse über das Qualifikationsniveau der jungen Menschen zu und gibt zudem Hinweise, wo verstärkt in diesem Bereich Interventionsmaßnahmen nötig sind. Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern Formel: Anteil der Einpersonenhaushalte / Haushalte mit Kindern Dieser Quotient trifft Aussagen darüber, wie die Verteilung von Haushalten in einer Kommune ist und wie dadurch ihr Einfluss auf das politische Leben der Kommune sein könnte Liegt der Wert unter 0,9 so wird im Kontext von familiendominiert gesprochen, d.h. vorwiegend Familien nehmen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Bei einem Wert zwischen 0,9 und (unter) 1,1 wird von ausgeglichen gesprochen. Familien und Singles halten sich hier die Waage. Bei Werten ab 1,1 spricht man von singledominiert, das gesellschaftliche Leben und die damit verbundene Infrastruktur wird sich also eher an Singles orientieren. Kommunen, die um ihren Nachwuchs fürchten, können aus diesem Verhältnis Handlungsansätze erkennen, indem sie beispielsweise Infrastrukturen für Familien verstärken, obwohl sie als singledominiert gelten. 107

116 6 Datenquellen Demographiedaten Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Genesis-Online- Datenbank Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Altersstruktur der Bevölkerung Bayerns, 2010 Daten zu Haushalten infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, 2009 Daten zu Schulabschlüssen, Bevölkerungsprognose sowie gerichtlichen Ehelösungen Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2030 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bayerische Schulen im Schuljahr 2010/11 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Gerichtliche Ehelösungen in Bayern 2010 Zahlen zur Arbeitslosigkeit, SGB III sowie SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige, Sozialgeld für unter 15- Jährige) Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen Arbeitslosigkeit auf Stadtund Landkreisebene, Dez bis Dez Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bedarfsgemeinschaften und derer Mitglieder (Tabelle 4 und 5), Dez bis Dez

117 Daten zur Jugendhilfesituation, Personalsituation und Kostensituation in den Jugendämtern Erfassungsbögen JUBB 2011 Kostenerfassungsbögen JUBB 2011 Karten wurden erstellt mit RegioGraph 8 Schaubilder wurden erstellt mit Excel Harvard Graphics

118 Anhang über die weiteren Arbeitsbereiche im Kreisjugendamt: Familienbüro Das Familienbüro ist organisatorisch im Kreisjugendamt Haßberge eingebunden. Die 3 Büroräume befinden sich in einer Außenstelle. Adresse für Besucher: Familienbüro, Ärztehaus II, Hofheimer Str. 63, 7437 Haßfurt Postanschrift: Landratsamt Haßberge, Kreisjugendamt, Am Herrenhof 1, Haßfurt. Im Familienbüro sind 5 Mitarbeiter/innen mit 4 Stellen beschäftigt. Davon entfallen 2 Stellen auf die wirtschaftliche Jugendhilfe und 3 Stellen auf sozialpädagogische Fachkräfte. Koordinierende Kinderschutzstelle Zentrale Anlaufstelle für Familien und Fachkräfte 1. Beratung und Begleitung von Familien bei/m Fragen zur Versorgung und Erziehung eines Kindes Partnerschaftskonflikten Wohnungsproblemen finanziellen Sorgen Tod eines Elternteils oder Kindes 2. Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten Kursangebote Schwangerschaft, Pflege und Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern weitere Unterstützungsmöglichkeiten 3. Anonyme Fallberatung für Fachkräfte 110

119 Beratungen 2011 Im Berichtszeitraum wurden von uns 55 Familien mit insgesamt 74 Kindern mit zwei und mehr Kontakten beraten. Über einen längeren Zeitraum und mit regelmäßigen Kontakten wurden von uns 3 Schwangere und 18 Familien mit insgesamt 38 Kindern begleitet. Beraten wurden Schwangere, Alleinerziehende, minderjährige Mütter, Lebenspartnerschaften, Ehepaare sowie Großeltern. Wir begleiteten Familien mit Migrationshintergrund. Themen der Beratung waren: Erziehungsschwierigkeiten, Versorgungsprobleme, Trennungsproblematik, Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder, Beziehungsprobleme, finanzielle Sorgen, Wohnungsprobleme, Probleme bei der Haushaltsorganisation, Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und Behörden, psychische Erkrankung oder Behinderung eines Elternteils. Begleitung zu Behörden, Ärzten und Kindergärten Vermittlung von weiterführende Hilfen und Angebote, z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Familienhebamme, Schuldnerberatung, Mehrgenerationenhaus, Caritas, Freiwillige in Familien, Kindergarten, Kinderkrippe, Mittagsbetreuung, Musikgarten, Schwangerenberatung, Pekipkurse. Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen Im Rahmen unserer Tätigkeit arbeiteten wir mit anderen Fachstellen und Netzwerkpartnern zusammen. Netzwerkarbeit Zum Netzwerk der Koordinierenden Kinderschutzstelle gehören alle Fachkräfte des Landkreises welche mit Kindern arbeiten. Dies sind Alle Beratungsstellen Frühförderstellen Sozialpädagogische Familienhilfe Jugendsozialarbeit an Schulen Hebammen Kinderärzte Frauenärzte Hausärzte Kliniken Therapeuten Logopäden Ergotherapeuten 111

120 Referenten zu erzieherischen Themen Gemeinden Kath. Pfarrämter Evang. Pfarrämter Jobcenter Arbeitsagentur Polizei Amtsgericht Kinderkrippen und Kindergärten Tagesmütter Stat. Einrichtungen der Jugendhilfe Jugendamt 1. Arbeitskreis Frühe Kindheit Zweimal pro Jahr werden alle Netzwerkpartner zum Arbeitskreis Frühe Kindheit eingeladen. Ablauf der Arbeitskreise: Vorstellungsrunde Austausch über aktuelle Angebote der jeweiligen Arbeitsgebiete Bearbeitung von Themen Planung der nächsten Veranstaltung Alle Netzwerkpartner erhalten ein ausführliches Protokoll Themen des Arbeitskreises Frühe Kindheit vom : Vorstellung der Caritas - Erziehungsberatungsstelle Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch Entscheidungsbaum bei (drohender) Kindeswohlgefährdung Themen des Arbeitskreises Frühe Kindheit vom 26. Oktober 2011: Vorstellung der Schwangerenberatungsstellen des Gesundheitsamtes, der Diakonie und des Sozialdienstes kath. Frauen Kooperationsleitfaden mit den Netzwerkpartnern 2. Durchführung von und Teilnahme an Veranstaltungen mit verschiedenen Berufsgruppen: Polizei Schulen Kindergärten 112

121 Beratungsstellen Jobcenter Hebammen 3. Teilnahme an der Zukunftskonferenz (Anschwung frühe Chancen) Öffentlichkeitsarbeit Teilnahme am Haßfurter Straßenfest Teilnahme am Tag der offenen Tür der Haßberg-Kliniken Teilnahme am Tag der offenen Tür des Kreisjugendamtes Erstellung von Zeitungsberichten und Flyern Angebote für Familien Baby-Willkommenspaket Wald-Erlebnis Rucksack 4 Seminare für Eltern und Fachkräfte Familienpaten Aktion Weihnachtswunschbaum Broschüre Tipps und Infos für Familien Broschüre Ferien im Landkreis Haßberge Fortbildungen Frau Cichon und Frau Hunger: Teilnahme an Fortbildungen des bayerischen Landesjugendamtes zum Thema Förderung der kindlichen Bindung und Einschätzung von Gefährdungen des Kindeswohls Frau Salberg: Weiterbildung zur Qualitätsentwicklerin im Kinderschutz des Kronberger Kreises für Dialogische Qualitätsentwicklung und der Alice-Salomon- Hochschule Berlin Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung Image-Kampagne für die Jugendämter des LWL Landesjugendamtes Westfalen Teilnahme an Fortbildungen des bayerischen Landesjugendamtes zu den Themen: Förderung der kindlichen Bindung und Einschätzung von Gefährdungen des Kindeswohls sowie Kooperation und Vernetzung 113

122 Leistungen zur Bildung und Teilhabe Seit Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zu den monatlichen Leistungen (ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe) auch die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe. Im Landkreis Haßberge können die Anträge für alle Anspruchsgrundlagen im Familienbüro gestellt werden. Die Leistungen im Einzelnen: Eintägige Ausflüge in Schule und Kindertagesstätten Mehrtägige Klassenfahrten Persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Folgende Informationskampagnen wurden durchgeführt: Anschreiben an leistungsberechtigte Familien Anschreiben an Schulen, Kindergärten, Vereine Informationsveranstaltungen mit Kindergärten, Lehrern, Schulsozialarbeitern, Sozialpädagogischen Fachkräften Presseberichte Eigene Flyer Informationsstand am Haßfurter Straßenfest 114

123 Fallzahlen - Stand: Anträge auf Bildung Wohngeld ALG II Kinder- Sozial-hilfe Gesamt- und Teilhabe zuschlag anträge Ausflug Klassenfahrt Schulpaket Schüler-beförderung Lernförderung Mittagessen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Leistungen insgesamt:

124 Übernahme von Kindergartenbeiträgen Kinder ab dem 3. Lebensjahr haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sieht in 90 Absatz 3 vor, dass der Kindergartenbeitrag ganz oder teilweise auf Antrag übernommen werden soll, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Die Prüfung, ob die Belastung des Kindergartenbeitrages den Eltern zuzumuten ist, richtet sich nach den Regelungen der 82-85, 87,88 und 92a SGB XII. Hierbei wird eine Einkommensgrenze (Grundbetrag, Familienzuschläge, Kosten der Unterkunft) dem bereinigten Nettoeinkommen der Familie gegenüber gestellt. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich dann, ob der Beitrag ganz oder teilweise übernommen wird oder der Antrag abzulehnen ist. Die Übernahme erfolgt in der Regel für ein Kindergartenjahr. Im Berichtszeitraum wurden121 Neuanträge und 66 Folgeanträge gestellt. 33 Anträge mussten abgelehnt werden. Weitere Leistungen des Familienbüros im wirtschaftlichen Bereich: Übernahme der Kosten für Kinderkrippen, Kindertagespflege und Mittagsbetreuungen von Schulkindern. 116 Kindertagespflege Beratung der Erziehungsberechtigten: Die Fachkraft für Kindertagespflege hat die Aufgabe, in allen Fragen der Kindertagesbetreuung beratend, begleitend und vermittelnd tätig zu sein. Sie ist Ansprechpartnerin für Eltern und Tagespflegepersonen. Dabei geht es nicht nur um einzelne Betreuungsfragen, sondern auch um gesamte Betreuungskonzepte, wie z.b. die individuelle Betreuung eines Kindes in einer Einrichtung und ergänzend in einer Tagesfamilie. Vermittlung und Begleitung eines Kindes in Kindertagespflege: Während der Zeit, in der ein Kind in Kindertagespflege betreut wird, steht die Fachkraft sowohl den Tagespflegepersonen als auch den Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege beratend zur Verfügung. Ziel ist es, die

125 Kontinuität der Tagesbetreuung für das jeweilige Kind zu sichern und bei auftretenden Fragen und Konflikten unterstützend zu beraten und zu begleiten. Vorbereitung und Auswahl der Tagespflegepersonen: Interessierte Bewerber werden ausführlich in einem persönlichen Gespräch über ihre Aufgaben als Tagespflegeperson informiert. Nach Eingang der Bewerberunterlagen (Bewerberbogen, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest, Nachweis über Qualifizierung, Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs) findet ein Hausbesuch und weitere Beratungsgespräche statt. Die Bewerbungsunterlagen, die persönlichen Beratungsgespräche im Büro und der Hausbesuch dienen als Grundlage zur Feststellung der Geeignetheit der Bewerber. Ist die Tagespflegeperson geeignet, wird ihr eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII erteilt. Um die Tagespflegepersonen in ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz zu fördern und zu stärken, ist die Teilnahme an Fortbildungsangeboten unerlässlich. Fallzahlen - Stand: Anzahl der betreuten Kinder Anzahl der qualifizierten Tagesmütter Zahl der Tagespflegeplätze Anzahl der Bewerber/innen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson im Jahr Jugendhilfeplanung Im Jahr 2010/2011 wurde der Bestand sowie der Bedarf an Einrichtungen und Leistungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes untersucht. Für die Erstellung des Gutachtens wurde die Firma Demosplan, Gesellschaft für demographische und soziale Planungen, Dr.-Ernst- Derra-Str. 4, Passau, beauftragt. Die Datenerhebung wurde von der Firma Demosplan mit Unterstützung der kommunalen Jugendpflege und der Jugendhilfeplanung folgendermaßen durchgeführt: 117

126 1. Befragung bei 11- bis 20jg. Jugendlichen in sämtlichen Gemeinden im Landkreis Haßberge per Internet. 2. Schriftliche Befragung sämtlicher im Landkreis tätigen Einrichtungen, die Leistungen im Bereich der Jugendsozialarbeit erbringen. 3. Schriftliche Befragungen sämtlicher im Landkreis tätigen Einrichtungen, die Leistungen der Prävention im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erbringen 4. Schriftliche Befragungen im Landkreis tätiger Vereine und Verbände zur Bestandserhebung der Einrichtungen und Dienste im Bereich der Jugendarbeit. 5. Schriftliche und persönliche Befragung der Gemeinden des Landkreises Haßberge. Die Ergebnisse der Studie zur Jugendhilfeplanung wurden dem Unterausschuss am vorgestellt. Der Unterausschuss beschloss zwei Arbeitsgruppen für die Bereiche offene und verbandliche Jugendarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit zu bilden. Die Treffen der Arbeitsgruppe offene und verbandliche Jugendarbeit fanden am und am statt. Die Arbeitsgruppe erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit tagte am und am Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden dem Unterausschuss am mitgeteilt und die Empfehlungen des Unterausschusses am Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Aufgrund des Gutachtens und der Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen und dem Unterausschuss, traf der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom folgenden Beschluss: 1. Einstellung einer pädagogischen Fachkraft im Bereich der kommunalen Jugendarbeit mit einem Stellenanteil von 0,5. 2. Anerkennung und Stärkung des Ehrenamtes Würdigung für 5-jährige Tätigkeit für 10-jährige und länger jährige Tätigkeit oder für besondere Projekte/Maßnahmen im 3. Empfehlungen an die Kommunen des Landkreises Haßberge, Freizeitangebote insbesondere für Mädchen zu erweitern projekt- und stützpunktbezogene Angebote zu forcieren Freizeitangebote gemeindeübergreifend anzubieten für den Bereich Jugendarbeit hauptamtliches Fachpersonal anzustellen Insbesondere wurde ein Bedarf an struktureller Arbeit sowie Vernetzungsarbeit gesehen. 118

127 Bericht Jugendgerichtshilfe Jugendgerichtsverfahren Hauptdelikte Diebstahl Verkehrsdelikte Körperverletzung Urteile Strafbefehle Verfahrenseinstellungen Quote weibl. Jugendliche / Frauen 9,1 % 19,8 % 15,4 % 19,3% Quote Aussiedler 6 % 9,9 % 3,2 % 7,1% Quote Ausländer 6,3 % 3,8 % 2,6 % 1,9% Strafunmündige Kinder

128 Bericht Kindergartenfachaufsicht Kindertageseinrichtungen Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl 2011 Plätze Stand ( 47 SGB VIII) Kindergarten Kinderkrippe Kinderhort Insgesamt: davon Krippenplätze in Kindergärten Trägerschaft 2011: Kommunaler Träger 10 Träger innerhalb der kath. Kirche 37 Evang. Kirche/Diakonie 10 Bayer. Rotes Kreuz 1 Sonstige Träger 5 Statistik/ Meldungen nach 47 SGB VIII Belegung Stand Kinderkrippen Zahl der angemeldeten Kinder insgesamt Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung Kinder unter drei Jahren Kinder Migrationshintergrund mit Keine Abfrage

129 Kindergärten Zahl der angemeldeten Kinder insgesamt Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung Kinder unter drei Jahren Schulkinder Kinder Migrationshintergrund mit Keine Abfrage Kinder mit Behinderungen Kinderhorte Zahl der angemeldeten Kinder insgesamt Kinder mit Migrationshintergrund - 2 Kinder mit Behinderungen Staatl. Betriebskostenförderung (BayKiBiG) Kindergartenjahr 2007/ / / /11 Landesmittel , , , ,64 Bundesmittel ,23 noch nicht abgerechnet - - Faktor 0,42 (Bekanntgabe Ausbaufaktor d. STMAS ca. Mai 2012) 121

130 Fortbildungen für das pädagogische Personal Professionelle Arbeit mit Kindern unter drei Berufsbegleitende Weiterbildung für Krippengruppen Movere, Zentrum für Bewegung, Bildung & Gesundheit, Bamberg auf Anfrage des Trägers erfolgt Übernahme der Fortbildungskosten durch den Landkreis für eine Fachkraft ca. 720,-- Euro Teilnehmer 2011: Evang. Kindergarten Die Arche Königsberg Einsatz von Sprachberaterinnen 2011 Übernahme der 10% Restkosten durch Landkreis - Kath. Kindergarten Limbach, - Kath. Kindergarten Ebelsbach, - Kath. Kindergarten Wonfurt Kampagne Dialog Bildung 2010/11 (4. Staffel); Fortbildung zum Bayer. Bildungs- und Erziehungsplan für Teams in Kindertageseinrichtungen Weiterführung und Abschluss der Teamfortbildungen im Landkreis Haßberge Team 1 Kindergarten Sylbach u. Caritas-Kindergarten Gädheim, Team 2 Kath. Kindergarten Ebern u. Städt. Kindergarten Jesserndorf, Team 3 Kath. Kindergarten Oberschleichach u. Kath. Kindergarten Limbach, Team 4Kath. Kindergarten Kirchlauter, Neubrunn und Breitbrunn, Team 5 Evang. Kindergarten Lendershausen Team 6 Kath. Kindergarten Wonfurt, Team 7 Evang. Kindergarten Maroldsweisach und Ermershausen, Team 8 Kath. Kindergarten Kirchaich und Tretzendorf Informationsveranstaltung Hygienemanagement in Kitas und Grundschulen In Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg und der Abteilung Verbraucherschutz des Landratsamtes 19 Kindertageseinrichtungen nahmen an der Veranstaltung teil 122

131 Fortbildung Kindergarten plus der deutschen Liga für das Kind mit Unterstützung des Lions Club zweitägige Veranstaltung 19./ für pädagogische Fachkräfte Ziel von Kindergarten plus ist die Stärkung der Persönlichkeit vier- bis fünfjähriger Kinder in Kindertageseinrichtungen. - Kindergarten Prölsdorf - Kindergarten Obertheres - Kindergarten Gädheim - Evang. Kindergarten Königsberg - Kindergarten Maroldsweisach - Kindergarten Kirchaich Allgemeiner sozialer Dienst Neben den vorstehenden erwähnten Hilfen waren im Allgemeinen sozialen Dienst folgende Aufgaben zu bewältigen: Stellungnahmen in Sorgerechts- und Umgangsverfahren für das Familiengericht (Einzel-)Beratungen in Fragen von Trennung und Scheidung, Umgang Antrag im Rahmen 1666/1666a BGB pro Kind Erziehungsberatung (nicht Einzelberatung, sondern pro Familie) ) Fußnote 1): Aufgrund der letztjährigen Umstellung der Erfassung der Erziehungsberatungen des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung von pro Familie auf pro Kind ist diese Rubrik nicht wirklich vergleichbar. Die Erläuterung darf nun nicht mehr lauten Erziehungsberatung (nicht Einzelberatung, sondern pro Familie), sondern muss geändert werden in Erziehungsberatung (nicht Einzelberatung, sondern pro Kind ). Falls dies schwer zu verstehen ist, nun ganz einfach: es wird die Anzahl der Kinder erfasst, die wir im Rahmen unserer Erziehnungsberatung (früher Minderjährigenfürsorge ) im Laufe des Jahres 2011 betreut haben. 123

132 Beurkundungen Vaterschaftsanerkennungen Zustimmungserklärungen Unterhaltsverpflichtungen Unterhaltsabänderungen Insgesamt: Sorgeerklärungen Negativatteste Erteilung Rechtsnachfolgeklauseln von

133 Arbeitsbericht 2011 Kommunale Jugendarbeit 1. Einleitung Im Mittelpunkt der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Haßberge stehen die Rahmenbedingungen der Jugendarbeit, d. h. Ausbau und Erhalt der Strukturen. Dabei arbeiten Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring eng zusammen. Viele Veranstaltungen werden unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips in gemeinsamer Trägerschaft durchgeführt. Der Landkreis Haßberge unterstützt, berät und fördert sowohl die offene als auch die verbandliche Jugendarbeit (Globalkostenzuschuss an den Kreisjugendring, Freistellung von Personal an den KJR, Zuschüsse für Internationale Jugendbegegnungen, Fach-beratung für offene Jugendarbeit). Aufgabenschwerpunkte der Kommunalen Jugendarbeit im Jahr 2011 waren: - Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Haßberge - Unterstützung der verbandlichen Jugendarbeit - Fachberatung Offene Jugendarbeit - Unterstützung der Jugendarbeit in den kreisangehörigen Kommunen - Durchführung eigener Maßnahmen (Spielmobilprogramm etc.) Das Kreisjugendamt Haßberge war, am 5. April 2011, Gastgeber der Tagung unterfränkischer Jugendämter. Die Veranstaltung wird abwechselnd von den Städten und Landkreisen Unterfrankens ausgetragen. Neben den LeiterInnen der Jugendämter und den Fachkräften im Kinderpflegefachdienst tagte auch die Kommunale Jugendarbeit an diesem Tag. Im Landratsamt Haßberge und im Jugendtreff Dragon der Stadt Haßfurt konnten die Fachkräfte herzlich willkommen geheißen werden. Inhalte der Tagung waren unter anderem der Informations- und Erfahrungsaustausch, die Vorstellung einer Expertise zur Jugendarbeit aus Baden-Württemberg, der Bericht vom Sprechertreffen, Informationen vom Bezirksjugendring und die Neuwahl der ufr. Sprecher/-innen der Jugendpfleger. 125

134 2. Spielmobil Hüpfburgen - Kletterfelsen Spielmobileinsätze: Im Spielmobiljahr 2011 konnten die Angebote stetig und kontinuierlich ausgebaut werden. Christina Becker war das ganze Jahr als Leiterin des Spielmobils im Einsatz. Ab August 2011 konnte dann seit langem wieder ein mal eine Vollbesetzung erzielt werden. Pascal Hammerschmidt nahm zu diesem Zeitpunkt sein einjähriges Vorpraktikum zur Erzieherausbildung auf. Dadurch kam es insbesondere in den Wintermonaten zu einer deutliche Steigerung der Einsätze in den Kommunen des Landkreises Haßberge. Ab Oktober 2011 begann die Umsetzung des neu geplanten Projekts Haßberger Spieletage. Für den Zeitraum eines halben Jahres wurde die Stelle von Christina Becker Vollzeit aufgestockt. Qualität und Quantität der Einsätze waren wieder auf hohem Niveau. Über das ganze Jahr verteilt fanden Spielmobileinsätze der unterschiedlichsten Art und zu den unterschiedlichsten Themen statt: Spiel-, Bastel- und Lesenachmittage, thematische Aktionen, Ferieneinsätze. Durch seine Offenheit und Niedrigschwelligkeit erreicht das Spielmobil pro Jahr mehr Kinder im Alter von 7 12 Jahren als jedes andere Programm. Die Kinder brauchen sich nicht anzumelden, es wird kein Teilnehmerbeitrag fällig, man kann kommen und gehen wie man Lust hat und man braucht auch nur mitzumachen, wenn man Lust hat Trends, die der Entwicklung unserer gesamten Gesellschaft sehr entgegen kommen. Im Mittelpunkt des Geschehens standen kooperative Spiele und der spielerische Umgang mit Themen. Die Kinder erlebten das gemeinsame Tun und Spielen als etwas besonders Wertvolles. Spielen bedeutet Spaß und Spannung, aber manchmal auch die Erkenntnis, dass Sieg und Niederlage, Stärken und Schwächen, Selbstsicherheit und Ängste eng beieinander liegen können. Durch das Spielen lernen wir die Anderen, aber auch uns selbst besser kennen. (Hans Hirling, Das große Buch der 1000 Spiele) Die Kinder- und Jugendliteratur des rollenden Buches wurde in die Einsätze des Spielmobils mit einbezogen. Thematisch passend wurden Geschichten vorgelesen. Neben der Vorbereitung und Durchführung von sämtlichen Einsätzen waren die Mitarbeiterinnen des Spielmobils im Jahr 2011 verantwortlich für: - BetreuerInnen-Suche und Ausbildung - Werbung und Öffentlichkeitsarbeit 126

135 - Wartung der Spielgeräte Neuanschaffungen Unterstützt wurden sie von den Verwaltungskräften der Kommunalen Jugendarbeit durch: - Betreuung des Spielmobil-, Hüpfburg- und Kletterfelsenverleihs - Abrechnungen, Schriftverkehr, Werbung etc. Der Jahresüberblick beweist die große Nachfrage und das überdurchschnittliche Engagement der Mitarbeiterinnen: Einsätze außerhalb der Ferien und Einführungstreffen für Entleiher: : Basteln im BIZ Haßfurt: Es nahmen zwei Kinder am Bastelangebot Herstellen von Elch-Klemmentinis teil : Basteln in Zeil: Es nahmen acht Kinder an der Herstellung von Grusel-Klemmentinis (Figuren in Kombination mit Wäscheklammern) teil : Basteln im BIZ Haßfurt: Es nahmen vier Kinder an der Herstellung von Stiftehalter-Boxen teil : Basteln in Zeil: Es nahmen zehn Kinder am Bastelangebot Faschingsmasken teil : Basteln im BIZ Haßfurt: Es nahmen vier Kinder am Angebot Tontöpfe bemalen und Pflanzen, bzw. Kräuter darin ansäen teil : Tanzworkshop in Knetzgau: 1. Einheit - Sieben Teilnehmerinnen : Tanzworkshop in Knetzgau: 2. Einheit - Elf Teilnehmerinnen : Tanzworkshop in Knetzgau: 3. Einheit - Elf Teilnehmerinnen : Basteln in Zeil: Es nahmen neun Kinder an der Herstellung von Serviettenringe, passend zum bevorstehenden Osterfest, teil : Einführungstreffen für die Entleiher des Spielmobils. Dieses fand um Uhr statt. Die Entleiher wurden über das vorhandene Spiel- und Bastelmaterial, Transport des Spielmobils, Erste Hilfe, Aufsichtspflicht, Aufbau der Rollenrutsche, Umgang mit dem Erdball und die Spielregeln der Holzspiele informiert : Tanzworkshop in Knetzgau: 4. Einheit und Auftritt - Elf Teilnehmerinnen 127

136 : Spielmobileinsatz in Stettfeld: Es nahmen acht Kinder an den Aktionen Hockey, Jonglieren, dem Einsatz der Spielekiste, Einradfahren, Mikado, Holzspiele, Minigolf und dem Basteln von Ostereiern, teil : Um Uhr fand die Einweisung der Hüpfburg statt. Hierbei wurden die Entleiher über den Auf- und Abbau der Hüpfburg, Transport, Aufsichtspflicht, Haftung, Anzahl der Kinder und Verhalten bei Regen informiert : Anschließend fand um Uhr das Einführungstreffen für die Entleiher des Kletterfelsens statt. Die Entleiher wurden über den Auf- und Abbau des Kletterfelsens, Transport, Aufsichtspflicht, Haftung, Seilsicherung, Anzahl der Kinder und Verhalten bei Regen informiert : Haßfurt ganz verspielt - Einsatz am Marktplatz: Es finden Bastelaktionen, Kinderschminken und der Einsatz von Großspielgeräten statt : Spielmobileinsatz in Rentweinsdorf: Es nahmen 13 Kindern an den Aktionen Gipsmasken, -hände und -füße herstellen teil. Des Weiteren wurden Haarbänder aus Wolle, Perlenarmbänder, Faltschmetterlinge und diverse Falt- und Bastelarbeiten angefertigt. Spielsachen für Draußen und Holzklötzchen waren ebenso im Einsatz : Spielmobileinsatz in Rentweinsdorf: Es nahmen 20 Kinder an den Aktionen Hockey-Turnier, Haarbänder in verschiedenen Variationen, Kinderschminken im Gesicht und kleine Tattoos auf dem Arm, teil : Spielmobileinsatz in Rentweinsdorf: Es nahmen 18 Kinder an den Aktionen Bemalen der Gipsarbeiten und Gestaltung derer mit verschiedenen Accessoires und Deko (z.b. Knöpfe, Strasssteine, Wackelaugen) teil. Ebenso waren die Spielsachen für Draußen im Einsatz, es wurde mit Holzklötzchen gebaut und es fanden Abschlussspiele auf Wunsch der Kinder statt : Spielmobileinsatz in Steinbach: Es nahmen acht Kinder an den Aktionen Jonglieren, Haarbänder basteln, Faltschmetterlinge und Falttiere herstellen und Basteln mit Ton, teil : Spielmobileinsatz in Steinbach: Es nahmen sechs Kinder an den Aktionen Aufbau der Faltschritte vom Vortag, Kinderschminken, Körpertattoos, Tontöpfe bemalen und mit Kresse- und / oder Sonnenblumensamen besäen, teil : Spielmobileinsatz in Schönbach: Es nahmen zehn Kinder an den Aktionen Haarbänder aus Wolle und Armbänder aus Perlen herstellen, Tontöpfe bemalen und besäen, Benutzung der Großspiel- und Fahrgeräte, teil. 128

137 : Spielmobileinsatz in Rudendorf: Es nahmen sieben Kinder an den Aktionen Falttiere (z.b. Löwe, Tiger) basteln, Haarbänder aus Wolle herstellen und Bauen mit den Holzklötzchen, teil : Spielmobileinsatz in Rudendorf: Es nahmen zehn Kinder an den Aktionen Scoubidous-Technik, Bauen mit Holzklötzchen, Kinderschminken und Falttiere (z.b. Elefant, Hund, Katze) basteln, teil : Spielmobileinsatz in Schönbrunn: Es nahmen sieben Kinder an den Aktionen Fußballturnier, Herstellen von Perlenarmbändern und Anwenden der Scoubidous- Technik, teil. Des Weiteren haben die Kinder mit den Spielgeräten aus dem Bus gespielt und die Fahrgeräte benutzt. Ebenso wurde jongliert und mit Stelzen gelaufen : Spielmobileinsatz in Pfarrweisach: Es nahmen 15 Kinder an den Aktionen Haarbänder aus Wolle herstellen, Tattoobemalungen, Wasserspielsachen (Wasserbomben und Wasser-pistolen), teil : Spielmobileinsatz in Pfarrweisach: Es nahmen 17 Kinder an den Aktionen Rollenrutsche, Herstellen von Gipsmasken, -hände und -füße, Bau mit Parketthölzern und Benutzen der Outdoorspielsachen, teil : Spielmobileinsatz in Pfarrweisach: Es nahmen 24 Kinder an den Aktionen Kinderschminken, Herstellen von weiteren Gipsmasken und Anmalen der Endprodukte, teil : Basteln im BIZ in Haßfurt: Es nahm ein Kind an der Gestaltung von einer Kürbisschnecke und einem Igel aus Tonpapier, teil : Spielmobileinsatz in Stettfeld: Es nahmen zehn Kinder an den Aktionen Jonglieren, Kinderschminken, Fußballturnier, Seilspringen, Hockey, Federball, Gruppenspielen und dem Basteln einer Tischlaterne aus Transparentpapier, teil : Spielmobileinsatz in Stettfeld: Es nahmen elf Kinder an den Aktionen Einradfahren, Ausprobieren verschiedener Fahrgeräte, Kinderschminken, Bauen mit Parketthölzern, Malen und dem Basteln einer Tischlaterne und dem Falten diverser herbstlicher Elemente (Blätter, Tiere, usw.), teil : Tanzworkshop in Knetzgau: 1. Einheit - Fünf Teilnehmerinnen : Basteln in der Zeiler Stadtbücherei: Es nahmen fünf Kinder am Bastelangebot Herstellen einer Pinnwand-Eule und Falten eines Kranichs, teil : Landratsamt Kindermitbringtag : Anlässlich des Buß- und Bettags fand im Landratsamt Haßberge eine Aktion des Spielmobils statt. Es nahmen 13 Kinder an Bastel- und Spielaktionen (Herstellen von einem Pinnwand-Eisbär, verschiedene Falttechniken, Scoubidous-Schnüre) teil. Des Weiteren wurde der Haßfurter Hafen besucht mit einer Führung durch das Gebäude. Als Abschluss fand ein kleiner Imbiss statt. 129

138 : Tanzworkshop in Knetzgau: 2. Einheit - Fünf Teilnehmerinnen : Basteln in der Mittagsbetreuung in Knetzgau: Es nahmen elf Kinder am Bastelangebot Herstellen einer Tischlaterne aus Transparentpapier teil : Tanzworkshop in Knetzgau: 3. Einheit - Fünf Teilnehmerinnen : Tanzworkshop in Knetzgau: 4. Einheit - Fünf Teilnehmerinnen : Besuch des Seniorentanzkreises unter der Leitung von Frau Markfelder im Pfarrsaal in Knetzgau. Hierbei wurde mitgetanzt und über eine Kooperation von Alt und Jung beim Tanzauftritt der Spielmobil-Tanzworkshopgruppe gesprochen : Basteln in der Mittagsbetreuung in Knetzgau: Es nahmen neun Kinder am Nikolaus-Basteln teil. Hierbei wurde ein Nikolausgeschenk hergestellt und mit Süßigkeiten befüllt : Tanzworkshop in Knetzgau: 5. Einheit - Fünf Teilnehmerinnen : Basteln im Jugendtreff in Sand: Es nahmen vier Kinder am Bastelangebot Basteln eines 3D-Weihnachtssterns teil : Tanzworkshop in Knetzgau: 6. Einheit und Auftritt: Fünf Teilnehmerinnen und Anwesenheit des Seniorentanzkreises unter der Leitung von Frau Markfelder. Der Auftritt findet in der Aula der Grundschule Knetzgau statt : Basteln im BIZ in Haßfurt: Es wurden Transparentpapiersterne als Baumschmuck oder Fensterdeko hergestellt. Ferieneinsätze: Knetzgau: Osterferien: : : Tontöpfe und Klopapierrollen bemalen (Thema: Frühling), Spielgeräte im Außenbereich, Kinderschminken 24 Kinder : Basteln von Osternestern, Spielgeräte im Außenbereich, verschiedene Turniere (Basketball, Fußball) 22 Kinder : Herstellen von Gipsmasken, -hände und finger, Spielgeräte im Außenbereich 18 Kinder : Herstellen von Gipsmasken, Tiere aus Tontöpfen gebastelt (passend zu Ostern), Spielgeräte im Außenbereich 20 Kinder 130

139 Sand: Pfingstferien: : : Basteln von Tontopf-Tieren, Herstellen von Gipsmasken und Gipshänden, Spielgeräte für Draußen, Kinderschminken, Tabu-Duell mit der Gesamtgruppe, Phase 10 Würfelspiel-Duell 15 Kinder : Gipsmasken und Gipshände, Spielsachen für Draußen, Kinderschminken, Tattoobemalungen, Aufbau der Rollenrutsche, Origami-Falttiere 22 Kinder : Tontöpfe bemalen und besäen (mit Kresse, Basilikum oder Sonnenblumen), Herstellen von Gipsmasken und Gipshände, Tattoobemalungen, Mandalas, Rollenrutsche, Wasserspiele (Aufbau der Wasserbahn, Wasserbomben und Wasserpistolen), Spielgeräte für Draußen 32 Kinder : Kleister-Luftballons, Falt-Schmetterlinge, Wasserspiele, Wasserschlacht mit Wasserbomben und Wasserpistolen, Spielsachen für Draußen, Malen mit Wasserfarben, Elfer raus!-duell, Aufbau der Rollenrutsche 37 Kinder Eltmann: Pfingstferien: : : Herstellen von Gipsmasken und Gipshände, Origami-Faltarbeiten, Gemeinschaftsspiele, bauen mit Parketthölzern, Twister, Rätsel, Tabu-Duell mit Gesamtgruppe, Mandalas 12 Kinder : Bemalen von Tontöpfen und besäen dieser, Kinderschminken, Haarbänder aus Wolle, Spielsachen im Innenbereich, Parketthölzer, Mandalas 13 Kinder : Haarbänder aus Wolle, Wollknäuel-Puschel aus Wolle hergestellt, Uno Uno-Turnier, Spielsachen im Innenbereich, Zicke Zacke Hühnerkacke und weitere Brettspiele, Mandalas 14 Kinder : Freundschaftsbänder knüpfen, Perlenarmbänder, Wollmännchen herstellen, Wollmonster aus Wolle basteln, Brett- und Gemeinschaftsspiele, Kinderschminken, Uno Uno-Turnier, Spielsachen im Innenbereich, Twister-Turnier, Mandalas, Märchen auf CD 13 Kinder Rentweinsdorf: Sommerferien: : : Kinderschminken, Scoubidous-Bänder knüpfen, Origami-Bastelarbeiten, Basketball- und Fußballturnier, Spielsachen für Draußen 17 Kinder 131

140 : Gipsmasken und Gipshände, Wasserspiele, Haarbänder aus Wolle, Spielsachen für Draußen 19 Kinder : Gipsen, Origami-Bastelarbeiten, Scoubidous-Bänder, Tontöpfe bemalen und besäen, Gruppenspiele, Spielsachen für Draußen 19 Kinder : Gipsen, Twister, Rollenrutsche, Tanzworkshop, Fußball-Turnier, Kinderschminken, Basteln, Haarbänder aus Wolle, Spielsachen für Draußen 23 Kinder : Tanzworkshop, Spielsachen für Draußen, Rollenrutsche, Haarbänder, Gruppenspiele, Twister, Vier-Gewinnt, Basketball, Gipsen, Kinderschminken, Abschlussspiele 24 Kinder Königsberg: Sommerferien: : : Kinderschminken, Scoubidous-Bänder, Origami-Bastelarbeiten, Fußball, Hallenhockey, Spielsachen für drinnen und draußen, Gruppenspiele, Vier-Gewinnt 22 Kinder : Twister, Spielsachen für drinnen und draußen, Gemeinschaftsspiele, Brettspiele, Blumentöpfe bemalen und besäen, Abschlussspiele 19 Kinder : Gipsen, Gemeinschaftsspiele, Spielsachen für drinnen und draußen, Malen, Fußball, Federball, Abschlussspiele 16 Kinder : Basketball, Malen, Scoubidous-Bänder knüpfen, Hallenhockey, Rollenrutsche, Gemeinschaftsspiele, Brettspiele, Spielsachen für Drinnen und Draußen 34 Kinder : Rollenrutsche, Gemeinschaftsspiele, Malen, Mandalas, Hallenhockey, Jonglieren, Federball, Vier-Gewinnt, Basketball, Spielsachen für drinnen und draußen 19 Kinder Zeil: Sommerferien: : : Gemeinschaftsspiele, Spielsachen für drinnen, Fußball, Basketball, Minigolf, Jonglieren, Kinderschminken 12 Kinder : Scoubidous-Bänder knüpfen, Gemeinschaftsspiele, Spielsachen für drinnen, Brettspiele, Fußball, Hallenhockey, Kinderschminken, Minigolf, Origami-Bastelarbeiten 9 Kinder : Scoubidous-Bänder knüpfen, Jonglieren, Gruppenspiele, Fußball, Jonglieren, Minigolf, Spielsachen für den Innenbereich, Tontöpfe bemalen und besäen 14 Kinder : Gemeinschaftsspiele, Spielsachen für den Innenbereich, Scoubidous-Bänder in vielfältiger Technik knüpfen, Jonglieren, Malen, Fußball, Hockey, Falttechniken beim Basteln, Abschlussspiele 17 Kinder 132

141 Haßfurt: Sommerferien: : : Origami-Falttechniken, Scoubidous-Bänder, Tanzworkshop, Spielsachen für drinnen und draußen, Gemeinschaftsspiele, Kreisspiele 10 Kinder : Malen, Mandalas, Gipsen, Fußball, Hockey, Origami, Spielsachen für drinnen und draußen 12 Kinder : Malen, Mandalas, Tanzworkshop, Spielsachen für drinnen und draußen, Wasserspielsachen, Wasserbahn, Kinderschminken, Blumentöpfe bemalen und besäen, Haarbänder aus Wolle 16 Kinder : Wasserspiele, Gemeinschaftsspiele, Federball, Spielsachen für drinnen und draußen, Tiere aus Tontöpfen gebastelt, Haarbänder, Malen, Mandalas, Abschlussspiele 16 Kinder : Malen, Gemeinschaftsspiele, Fallschirm, Ballspiele, Hallenhockey, Spielsachen für drinnen und draußen, Tanzworkshop, Tontöpfe bemalen und besäen, Origami- Falttechnik, Scoubidous-Bänder, Tanzworkshop, Abschlussspiele 18 Kinder Wonfurt: Sommerferien: : : Basketball, Fußball, Brettspiele, Federball, Hockey, Spielsachen für drinnen und draußen, Scoubidous-Bänder, Gemeinschaftsspiele 14 Kinder : Fußball, Spielsachen für drinnen und draußen, Bänke und Tische kreativ bemalen und streichen, Freundschaftsbänder knüpfen, Scoubidous-Bänder, Origami-Falttechnik, Malen, Mandalas 12 Kinder : Origami-Falttechnik, Malen, Gruppenspiele, Bänke und Tische streichen, Kinderschminken, Federball, Fußball, Basketball, Spielsachen für drinnen und draußen 13 Kinder : Fußball, Hallenhockey, Spielsachen für drinnen und draußen, Kinderschminken, Filzen, Bänke und Tischen streichen, Wollknäuel-Puschel aus Wolle herstellen 21 Kinder : Filzen, Gummitwist, Pantomime, Kinderschminken, Spielsachen für drinnen und draußen, Nähen, Fußball, Gruppenspiele, Abschlussspiele 20 Kinder Ebern: Sommerferien: : Kletterwand, Einrad fahren, Fußball, Minigolf, Phase 10, Brettspiele, Origami- Falttechnik, Basketball, Spielsachen für drinnen und draußen, Malen, Mandalas 9 Kinder 133

142 : Hallenhockey, Malen, Mandalas, Spielsachen für drinnen und draußen, Fußball, Gruppen- und Gemeinschaftsspiele, Kinderschminken, Rollenrutsche 14 Kinder : Hallenhockey, Fußball, Basketball, Spielsachen für drinnen und draußen, Kinderschminken, Tontopftiere basteln 15 Kinde : Gruppenspiele, Hockey-Turnier, Fußball, Kletterwand, Origami, Pantomime, Kinderschminken, Blumentöpfe bemalen und besäen, Spielsachen für drinnen und draußen 23 Kinder : Basketball, Fußball-Turnier, Kinderschminken, Haarbänder aus Wolle, Perlenarmbänder, Rollenrutsche, Malen, Mandalas, Spielsachen für drinnen und draußen, Abschlussspiele 17 Kinder Humprechtshausen: Herbstferien: : : Jonglieren, Fußballturnier, Spielsachen für drinnen, Gesellschaftsspiele, Haarbänder aus Wolle, Hallooween-Bastelarbeiten, Abschlussspiele 14 Kinder : Fußball, Brettspiele, Malen, Filzen, Besuch des Spielplatzes, Spielsachen für drinnen, Basketballturnier 9 Kinder : Malen, Mandalas, Filzen, Gummitwist, Spielsachen für drinnen, Besuch des Spielplatzes, Seilbahn fahren, Rollenrutsche, Hockey 10 Kinder : Malen, Mandalas, Jonglieren, Federball, Spielsachen für drinnen, Gruppenspiele, Kreisspiele, Kinderschminken, Tattoobemalungen, Pedalos, Stelzen, Abschlussspiele 8 Kinder Tag der offenen Tür im Kreisjugendamt Die Kommunale Jugendarbeit präsentierte sich und das Spielmobil-Projekt zum Tag der offenen Tür des Kreisjugendamtes im Foyer des Landratsamtes. Die Angebote umfassten unter anderem eine Bauklötzchen-werkstatt, die Rollenrutsche, Fotobuttons, Großspielgeräte, Kinderschminken und Frühjahrsbasteln. 134

143 Tanzworkshop Am Donnerstag, den 15. Dezember 2011 fand um Uhr der Auftritt der Spielmobil- Tanzworkshop-Gruppe in der Aula der Grundschule Knetzgau statt. Fünf Mädchen haben über sechs Einheiten hinweg einen Tanz zum Chart-Erfolg Mr. Saxobeat von Alexandra Stan einstudiert. Durch Kreativität, Individualismus, eigene Ideen und eine Portion Engagement haben die Kinder einen eigenen Tanz von der Liedauswahl, über die einzelnen Schritte, bis hin zur fertigen Performance auf die Beine gestellt. Des Weiteren fand in Kooperation mit dem Seniorentanzkreis Knetzgau ein Mitmachtanz für Jedermann statt. Zu diesem öffentlichen Kurzauftritt war die Presse, Familienangehörige und Freunde der Kinder, sowie jeder der möchte, recht herzlich eingeladen.eranstalter waren die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Haßberge, die Gemeinde Knetzgau und der Seniorentanzkreis Knetzgau. Spielmobilverleih Das Spielmobil war 2010 insgesamt 20 x im Verleih (10 x weniger als 2010). Davon 8 x der Spielmobilbauwagen. Verschiedene Gemeinden und Verbände haben sich das Spielmobil für ihr Fest geholt, um ihren Kindern ein kreatives und abwechslungsreiches Festprogramm zu bieten. Verleih der Knax-Hüpfburg Die Knax-Hüpfburg wurde insgesamt 17 x ausgeliehen von Kommunen, Pfarreien, Verbänden und von div. Firmen (5 x weniger als 2010). Verleih des Kletterfelsens Der aufblasbare Kletterfelsen wurde insgesamt 12 x ausgeliehen (4 x weniger als 2010). Verleih des rollenden Buches Das rollende Buch wurde leider nicht verliehen. Es gab keine Nachfrage. 3. Mitbringtag am Buß- und Bettag Zum dritten Mal veranstaltete das Landratsamt Haßberge für seine Bediensteten am Bußund Bettag, den , einen Kinder-Mitbring-Tag. 13 Buben und Mädchen im Alter von sechs bis elf Jahren durften in der Zeit von 8.00 bis Uhr zuerst den Arbeitsplatz der Mütter und Väter kennenlernen und danach im großen Sitzungssaal basteln und spielen. Hierbei konnten sie bei Scoubidous-Schnüren und einer Pinnwand-Eule ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Bei einer Spielolympiade wurden die Sieger mit Adventskalendern belohnt. 135

144 Betreut wurden sie dabei von Erzieherin Christina Becker und dem Auszubildenden Pascal Hammerschmidt vom Spielmobil-Team des Kreisjugendamtes. Auf dem Programm standen auch ein Besuch des Haßfurter Wasser- und Schifffahrtsamtes und eine Führung durch Herrn Michael Brunst. Am Mittag wurde die Betreuung mit einem Snack für die Kinder abgerundet. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen des Tages beigetragen haben. 4. Haßberger Spieletage 2011 wurde mit der Umsetzung des Projekts Haßberge Spieletage begonnen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten standen dabei die genaue Ablaufplanung, die Gewinnung von Kooperationspartnern, die Werbung und Materialbeschaffung. Die Haßberger Spieletage sollen Jung und Alt die Möglichkeit geben ganz in die Welt des Spiels einzutauchen. Ziel ist es 400 Brett- und Kartenspiel an vier Tagen zum Spiel zur Verfügung zu stellen. Die Durchführung wurde vom 8. bis 11. März 2012 geplant. 5. Internationale Jugendbegegnungen Internationale Jugendbegegnung mit Israel Besuch: Focus-Jugend-Tanzgruppe aus Kiryat Motzkin 15. Juli bis 21. Juli 2011 Vom 15. bis zum 21. Juli 2011 hatten der Kreisjugendring und die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Haßberge die Focus-Jugend-Tanzgruppe aus Kiryat Motzkin zu Gast. Die Gruppe bestand aus 21 Mädchen im Alter von 13 bis 17 Jahren, die begleitet wurden von den BetreuerInnen Taly und Moti Hershkovitz, Itzhik und Pnina Sasson und Eidit Dadiani. Die Jugendlichen aus der israelischen Partnerstadt des Landkreises waren jeweils zu zweit in Gastfamilien untergebracht. Eine gemeinsame und intensiv verlebte Zeit von israelischen 136

145 und deutschen Jugendlichen wurde auch bei diesem Besuch wieder zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle Beteiligten. Die Begegnung der einheimischen Mädchen und Jungs mit den jungen Besuchern aus einem doch weit entfernten und fremden Land und die gemeinsamen Unternehmungen wurden an den fünf Tagen zu einem einzigen Fest der Freundschaft. Spontan gingen die Jugendlichen aus beiden Ländern dabei aufeinander zu und knüpften schnell intensive Kontakte, die sicher auch über die jetzt erlebten Tage der Begegnung hinaus Bestand haben werden. Mit der Abholung der Jugendgruppe am Flughafen in Frankfurt begann die diesjährige Jugendbegegnung. Nach einem kurzen Empfang im Jugendtreff Dragon der Stadt Haßfurt teilten sich die Jugendlichen auf die Gastfamilien auf. Der Nachmittag stand dann ganz im Zeichen des gegenseitigen Kennenlernens in den Familien. Mit einem gemeinsamen Bowling-Abend in Haßfurt, wurde der erste Tag abgeschlossen. Der nächste Tag wurde genutzt, um die Gruppe noch näher zueinander zubringen. Mit einem Teamevent im Klettergarten am Schwebheimer Baggersee wurden Gruppen- und Kooperationsaufgaben gelöst. In gemischten deutsch-israelischen Gruppen durchkletterten die Jugendlichen mehrere Parcours. Zur Belohnung wurde danach die Stadtgalerie in Schweinfurt zum Shopping angesteuert. Der Abend stand den Jugendlichen zur freien Verfügung. Am Sonntag war der Familientag der Jugendbegegnung. Die israelischen Jugendlichen verbrachten diesen Tag gemeinsam mit den deutschen Jugendlichen in den Gastfamilien. Die Familien trafen sich in kleinen Gruppen und organisierten Ausflüge. Der intensive Kontakt zu den Familien ermöglichte interkulturelle Lernerfahrungen. Am Abend stand ein Treffen auf dem Haßfurter Meefest auf dem Programm. Wegen des schlechten Wetters wurde kurzentschlossen der chinesische Imbiss Mr. Wok zur Begegnungsstätte. Am Montag, 18. Juli, kam es dann zur Landkreisfahrt in den Haßbergen. Begonnen wurde mit einem Empfang im Landratsamt durch Frau Mehringer-Räth. Nach der Vorstellung des Landkreises ging es weiter nach Zeil auf das Zeiler Käppele. Der ehemalige Vorsitzende des Kreisjugendrings Martin Schlegelmilch erläuterte den Jugendlichen die historische Bedeutung des Ortes. Danach stand die Besichtigung der Burgruine Altenstein auf dem Programm. Gestärkt vom Mittagessen in der CVJM-Freizeitstätte wurde der gemeinsame Besuch in der KZ-Gedenkstätte in Dachau vorbereitet. Runde Steine wurden von jedem Teilnehmer in gemischten Gruppen mit Lackstiften bemalt. Die Steine wurden mit Gedenkschriften und Gemälden verziert. Weiterhin wurde die gemeinsame Gedenkfeier vorbesprochen. Im Anschluss daran konnte die jüdische Geschichte und Kultur im Landkreis Haßberge erforscht werden. In der ehemaligen Synagoge in Memmelsdorf begab sich die Gruppe auf historische Spurensuche. Der Abend stand den Jugendlichen zur freien Verfügung. Am Folgetag besuchte die Gruppe die KZ-Gedenkstätte in Dachau. Dabei wurden gemeinsam die schrecklichen Ereignisse des Holocaust in Erinnerung gerufen. Die Jugend-lichen aus beiden Nationen setzten sich intensiv mit den Geschehnissen auseinander. Die Erinnerung an die Verbrechen der Nazidiktatur, verbunden mit der Ermahnung an die Völker der Welt, dass Gleiches nie mehr passieren darf, beeindruckte die Jugendlichen aus beiden Partnerkommunen sichtlich. Eine gemeinsame Gedenkfeier in der jüdischen Gedenkstätte in Dachau mahnte alle Beteiligten zum Erinnern und nicht zu vergessen. Es wurden Kerzen gespendet, Texte zum Erinnern vorgelesen, ein Kranz mit Rosen und die gestalteten Erinnerungssteine niedergelegt. 137

146 Nach dem Besuch in Dachau stand eine Stadtbesichtigung in München mit anschließendem Shopping auf dem Programm. Spät am Abend (fast schon am nächsten Tag) kam die Gruppe wieder in Haßfurt an. Am letzten Programmtag standen weitere Highlights auf dem Programm. Tagsüber wurde die Weltkulturerbestadt Bamberg (Hafenrundfahrt, Dom, Rosengarten, klein Venedig, Shopping) besichtigt. Der deutsch-israelische Freundschaftsabend wurde dann von den Gastfamilien genutzt, um mit ihren jugendlichen Gästen zu feiern. Die Freundschaften wurden intensiviert. Als Höhepunkt kamen die Familien in den Genuss des Auftritts der Focus - Jugendtanzgruppe. Die Begeisterung auf beiden Seiten war groß. Herr Landrat Handwerker und Herr Itzak Sasson (Stadtrat aus Kiryat Motzkin) sprachen vorab Grußworte zur deutsch-israelischen Verständigung. Beim gemeinsamen Abendessen (Grill- und Salatbuffet) wurde die diesjährige Jugendbegegnung feierlich zu Ende gebracht. Am Donnerstag, 21. Juli, wurde die israelische Jugendtanzgruppe verabschiedet. Alle Jugendlichen waren mitgekommen, um die Gäste zu verabschieden. Die einheimischen Gastfamilien zeigten sich insgesamt sehr aufgeschlossen und kontaktfreudig und sie empfingen ihre jungen Gäste aus Israel mit offenen Armen. Der Kreisjugendring Haßberge und der Landkreis Haßberge danken an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich den deutschen Gastfamilien für die Aufnahme der israelischen Jugendlichen. Eine derart erfolgreiche internationale Jugendbegegnung wäre ohne den Einsatz und das außerordentliche Engagement dieser Familien nicht möglich gewesen. Israelische Jugendliche auf der Seilbahn im Klettergarten. Teamevent: die Gruppe bei der Einweisung im Klettergarten Dt.-isr. Gruppe auf Landkreisfahrt am Zeiler Käppele Die Internationale Jugendbegegnung wird gefördert durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Eine Finanzierung der Maßnahme ohne diese Unterstützung wäre nur schwer möglich. Moti Hershkovitz mit den israelischen Tänzerinnen in Gedenkfeier in der KZ- Gedenkstätte in Dachau 138

147 Besuch einer Bürgermeisterdelegation aus Kiryat Motzkin im Landkreis Haßberge 24. Juli bis 28. Juli 2011 Vom 24. bis 28. Juli 2011 besuchte eine Bürger-meisterdelegation aus Kiryat Motzkin den Landkreis Haßberge. Eine Besonderheit war unter anderem die Teilnahme des arabischisraelischen Bürgermeisters Elkhateeb Raja aus Deir Hanna. Der Landkreis Haßberge kümmerte sich um ein umfangreiches Programm für die 10 Ehrengäste. Dabei standen unter anderem ein Tagesausflug nach Nürnberg, die Besichtigung der Burgruine Altenstein (inkl. Burgeninformations-zentrum), das Schloss in Burgpreppach, der Weingarten in Jesserndorf, das Georg-Schäfer- Museum in Scheinfurt und ein Besuch bei dem Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt Sebastian Remelé auf dem Programm. Im Schüttbau in Rügheim wurde in einer Besprechung der Kontakte, der aktuelle Stand der Verbindungen diskutiert. Die Jugendbegegnungen standen dabei im Mittelpunkt und der Schüleraustausch soll neu belebt werden. Weiterhin wurden die Austauschmöglichkeiten mit der arabisch-israelischen Stadt Deir Hanna besprochen. Der Besuch der Bürgermeisterdelegation trug dazu bei, die Beziehungen zwischen dem Landkreis Haßberge und Kiryat Motzkin weiter zu intensivieren und die Kontinuität der Jugendbegegnungen zu stärken. 139

148 Finanzielle Förderung Internationaler Jugendbegegnungen durch die Kommunale Jugendarbeit Haßberge Die Kommunale Jugendarbeit Haßberge fördert Internationale Jugendbegegnungen von Jugendorganisationen und sonstigen Trägern außerschulischer Jugendarbeit auf Orts- und Kreisebene nach den Förderrichtlinien des Jahres Fachberatung Offene Jugendarbeit Die Fachberatung Offene Jugendarbeit konnte im Jahr 2011 durch den Kreisjugendpfleger Frank Kupfer-Mauder abgedeckt werden. Auf Anfrage der Kommunen gab es Beratungstermine mit offener Jugendarbeit als Schwerpunkt: 18. Januar Beratung der Gemeinde Riedbach (siehe auch 7. Beratung der Gemeinden) Fachberatung 30. Juni Beratung: Gemeinde Knetzgau Maria Lieb Inhalt: Hauptamtliche Gemeindejugendpflege Im Anschluss daran: telefonische Begleitung der Arbeit. Offene Jugendarbeit 24. Oktober Beratung: Jugendraum Junkersdorf (Gemeinde Pfarrweisach) (siehe auch 7. Beratung der Gemeinden) Weiterhin gab es ein Treffen der Hauptamtlichen in der Offenen Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Haßberge. Treffen der Hauptamtlichen in der Offenen Jugendarbeit: In Trägerschaft des Kreisjugendrings wurden die Treffen der Mitarbeiterbildung Offene Jugendarbeit fortgeführt. Zentraler Bestandteil dieser Treffen ist der kollegiale Austausch und das Kennenlernen der Strukturen im Landkreis Haßberge. Die Mitarbeiterbildung erhöht die Qualität der Arbeit in der Offenen Jugendarbeit. 12. Oktober Treffen im Jugendtreff Dragon der Stadt Haßfurt. Kollegialer Austausch. 140

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