Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit
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- Mona Grosser
- vor 6 Jahren
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1 1 Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit (unter Bezugnahme auf 24 PO LLB DEWR 2011) I. Informationen zur schriftlichen Erstellung der Bachelorarbeit 1. Allgemeines - Umfang: Der Umfang der Bachelorarbeit soll 40 Textseiten nicht überschreiten. ( 24 Abs. 5 S. 1 PO LLB DEWR 2011). Die Angabe versteht sich exklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Rechtsprechungsverzeichnis sowie schriftlicher Versicherung. - Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit von der Ausgabe des Themas durch das Prüfungsamt bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt für eine rechtswissenschaftliche Arbeit sechs Wochen ( 24 Abs. 4 S. 1 PO LLB DEWR 2011). - Sprache: Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden ( 24 Abs. 5 S. 2 PO LLB DEWR 2011). - Abgabe beim Prüfungsamt: Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in zweifacher ausgedruckter, gebundener Form sowie als Textdatei auf einem Datenträger beim Prüfungsamt abzugeben ( 24 Abs. 5 S. 4 PO LLB DEWR 2011). Außerdem ist der Abgabezeitpunkt aktenkundig zu machen ( 24 Abs. 5 S. 5 PO LLB DEWR 2011). - Schriftliche Versicherung: Die Kandidatin bzw. der Kandidat hat der Arbeit eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat ( 24 Abs. 5 S. 3 PO LLB DEWR 2011). - Zusammensetzung der Endnote: Die Endnote der Bachelorarbeit ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der Bewertung der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Leistung; wobei die schriftliche Leistung doppeltes Gewicht hat ( 24 Abs. 7 S. 4 PO LLB DEWR 2011). 2. Aufbau - Die Bachelorarbeit sollte aus folgenden Teilen bestehen: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Textteil, Literaturverzeichnis, Rechtsprechungsverzeichnis. - Das Inhaltsverzeichnis und das Abkürzungsverzeichnis sind dem Textteil voranzustellen. - Das Literaturverzeichnis und das Rechtsprechungsverzeichnis sind hinter den Textteil anzufügen. - Inhaltliche Gliederung des Textteils: Einleitung/Einführung, Hauptteil und Schluss (zusätzlich kann auch ein Ausblick oder ein Fazit gezogen werden) - Alle Seitenzahlen des Textteils sind arabisch durchzunummerieren. - Alle Seiten des wissenschaftlichen Apparates sind römisch durchzunummerieren. 3. Formatierung a) Textteil - Ränder: links: 6,0 cm (1/3 Korrekturrand); rechts: 2,5 cm; oben: 2,5 cm; unten: 2 cm
2 2 - Schriftart: Times New Roman - Schriftgröße: 12 pt. (Text); 11 pt. (Fußnoten) - Zeilenabstand: 1,5 (Text); 1,0 (Fußnoten) - Absatzausrichtung: Blocksatz mit aktivierter Silbentrennung b) Deckblatt/Verzeichnisse - Ränder: links, rechts und oben: 2,5 cm; unten: 2 cm (Standardformatierung Word) - Schriftart: Times New Roman - Zeilenabstand: 1,0 4. Deckblatt - Das Deckblatt wird mit Name, Adresse, Matrikelnummer und Semesteranzahl, Titel der Bachelorarbeit, Name des Erst- und Zweitprüfers bzw. der Erst- und Zweitprüferin, Verfassungsort und Abgabedatum versehen. Zusätzlich sollte der Hinweis Bachelorarbeit zur Erlangung des Grades Bachelor of Laws an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen enthalten sein. 5. Inhaltsverzeichnis - Das Inhaltsverzeichnis enthält alle Bestandteile des Textteiles sowie des wissenschaftlichen Apparates mit den jeweiligen Seitenzahlen, d.h. alle im Textteil verwendeten Überschriften sind mit der zugehörigen Seitenzahl aufzulisten. - In juristischen Arbeiten wird eine Gliederung nach folgenden Punkten vorgenommen, wobei tiefere Gliederungsebenen entsprechend einzurücken sind: 1. Teil, A., I., 1., a), aa), (1), (a), (aa). 6. Abkürzungsverzeichnis - Die in der Bachelorarbeit verwendeten Abkürzungen sind in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen. 7. Literaturverzeichnis - Die in der Bachelorarbeit zitierte/verwendete Literatur ist in alphabetischer Reihenfolge, nach Name des Verfassers/ der Verfasserin geordnet, aufzuführen; es darf keine Literatur verwendet werden, die nicht dem Literaturverzeichnis zu entnehmen ist und umgekehrt dürfen keine Quellen aufgeführt werden, die in der Arbeit nicht zitiert werden. - Die Zitierfähigkeit gewisser Quellen ist zu beachten: nicht zitierfähig sind i.d.r. Skripte, Seminar- und Diplomarbeiten, Wikipedia u.ä., Online-Dokumente (nur im Einzelfall). - Bei der Auswahl der verwendeten Literatur ist stets die jüngst erschienene Auflage zu verwenden. - Es ist keine gesonderte Unterscheidung nach Lehrbüchern, Monographien, Kommentaren usw. erforderlich. - Bestandteile eines Eintrags im Literaturverzeichnis: vollständiger Name des Verfassers in kursiver Schrift, der Titel des zitierten Werkes, Auflage (bei Loseblattsammlungen der Stand), Erscheinungsort und -jahr.
3 3 - Bei mehreren Autoren oder Erscheinungsorten: namentliche Nennung bei bis zu drei Autoren in kursiver Schrift; ab vier Autoren oder Orten wird jeweils nur der erste genannt, gefolgt von der Abkürzung u.a. (und andere). - Bei mehreren Werken desselben/derselben Autors/-in: ab der zweiten Zitation im Literaturverzeichnis wird ders. (derselbe), dies. (dieselbe) oder dies. (dieselben) statt des Namens bzw. der Namen in kursiver Schrift angegeben. - Hinter jedem Eintrag ist in Klammern anzuführen, wie die jeweilige Quelle in den Fußnoten zitiert wird; hier ist keine Vollzitation erforderlich, jedoch müssen in der Kurzzitation der Autor in kursiver Schrift und der Titel durch ein Schlagwort aufgeführt werden. a) Monographien - Verfasser (Name, Vorname) in kursiver Schrift Titel des Werkes, ggf. Auflage, Erscheinungsort und -jahr. Dörr, Dieter/Schwartmann, Rolf Medienrecht, 4. Aufl., Heidelberg (zit.: Dörr/Schwartmann, Medienrecht, 2012 ) b) Kommentare (je nach Art des Kommentars) - Bearbeiter ist gleichzeitig Herausgeber: Name, Vorname des Herausgebers in kursiver Schrift, Name des Kommentars ggf. Band, Auflage, Erscheinungsort und -jahr. (zit.: Nachname Herausgeber, Kurzname Kommentar, Erscheinungsjahr) Fezer, Karl-Heinz, Markenrecht, Kommentar zum Markengesetz 4. Auflage, München (zit.: Fezer, Markenrecht, 2009) - mehrere Herausgeber: Name, Vorname der Herausgeber mit dem Hinweis [Hrsg.] in kursiver Schrift, Name des Kommentars ggfs. Band, Auflage, Erscheinungsort und -jahr. (zit.: Nachname Bearbeiter, in: Nachname Herausgeber, Kurzname Kommentar, Erscheinungsjahr) Dreier, Thomas/Schulze, Gernot [Hrsg.], Urheberrechtsgesetz
4 4 4. Auflage, München (zit.: Bearbeiter, in Dreier/Schulze, UrhG, 2013) - Eigenname des Kommentars (bei Kommentar als Marke z.b. Palandt), Name des Kommentars in kursiver Schrift, ggf. Band, Auflage, Erscheinungsort und - jahr. (zit.: Bearbeiter, in: Kurzname Kommentar, Erscheinungsjahr) Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar 74. Aufl., München (zit.: Bearbeiter, in: Palandt, 2014) c) Aufsätze/ Zeitschriften - Verfasser (Name, Vorname) in kursiver Schrift, Titel des Beitrags, Zeitschrift mit Jahreszahl, Seitenzahlen von- bis. - Hinweis: Werden bei Zeitschriften die Seiten der verschiedenen Ausgaben eines Jahres fortlaufend nummeriert, erfolgt keine Angabe der Heftnummer (z.b. NJW, GRUR). Kopp, Michael, Fanfiction nutzergenerierte Inhalte und Urheberrecht, GRUR 2010, S (zit.: Kopp, GRUR 2010, S.) - Die Angabe von Beiträgen in Archivzeitschriften (z.b. AcP, ZHR) erfolgt neben der Nennung der Jahreszahl zusätzlich mit Angabe des Bandes. Berger, Christian, Die Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts als Ausprägung der Eigentumstheorie des BGB, AcP 2011 Bd. 201, S (zit.: Berger, AcP 2011 (201), S.) d) Beiträge aus Sammelbänden - Verfasser (Name, Vorname) in kursiver Schrift, Titel des Beitrags, Herausgeber des Sammelwerks, Titel des Sammelwerks, ggf. Auflage, Erscheinungsort und -jahr sowie Seitenzahl vonbis.
5 5 Peifer, Karl-Nikolaus, Appropriation Art und Fan Art- geknebelte Kreativität oder klare Urheberrechtsverletzung?, in: Festschrift für Artur-Axel Wandtke zum 70. Geburtstag, Berlin 2013, S (zit.: Peifer, FS Wandtke, 2013, S.) e) Internetquellen - Verfasser/in (Name, Vorname), ggfs. Titel des Beitrags, URL (Internetadresse), letztes Abrufdatum. Thadeo, Gregor, Rechtliche Fragen rund um FanArt und FanFiction, zuletzt aufgerufen am Rechtsprechungsverzeichnis - Die Anfertigung eines Rechtsprechungsverzeichnisses erfolgt ab fünf zitierten Gerichtsentscheidungen in der Bachelorarbeit. - Inhalt der Angabe: Gericht, Entscheidungsform (abgekürzt), Datum, Aktenzeichen, Fundstelle mit Seitenzahl (sofern veröffentlicht) und Schlagwort in kursiver Schrift (sofern vorhanden). EuGH, Urt. v verb. Rs. C-509/09- edate Advertising und Rs. C-161/10- Martinez. BGH, Urt. v I ZR 182/11, GRUR 2013, 614- Metall auf Metall II. BGH, Beschl. v X ZR 33/11. - Die Reihenfolge der Entscheidungen ist nach dem Instanzenzug zu ordnen; beginnend mit der höchsten Instanz (z.b. EuGH EuG; BVerfG BGH OLG/ KG LG AG). 9. Quellenangaben/ Fußnoten a) Allgemeines - Quellen sind in den Fußnoten anzugeben, nicht im laufenden Text. - Keine Sekundärzitate; es ist stets die Primärquelle anzugeben. - In der Fußnote ist die Quelle so anzugeben, wie es im Literaturverzeichnis unter (zit.:) vermerkt ist. - Eine Kurzzitation ist hier ausreichend (siehe Erläuterungen zum Literaturverzeichnis). - Der Name des Verfassers/ der Verfasserin ist in kursive Schrift zu setzen. - Fußnoten beginnen mit Großschrift und enden mit einem Punkt.
6 6 - Kein zweiter Punkt ist zu setzen, wenn die Fußnote mit einer Seitenangabe endet, der f. oder ff. angefügt ist. - Ein Vgl. wird nur an den Anfang einer Fußnote gesetzt, wenn in der zitierten Fundstelle nicht genau das geäußert wird, was im Text ausgeführt wurde. - Ist eine Auffassung umstritten oder wird ein Meinungsstreit dargestellt, sind je nach Ansicht mindestens 2-3 Quellen anzugeben. - Bei der Darstellung der h.m. sind mindestens drei Quellen, die diese belegen, anzuführen. - Wörtliche Zitate müssen in Anführungszeichen gesetzt werden, sollten aber die Ausnahme bleiben. - Es ist stets die exakte Seite oder Randnummer der Fundstelle anzugeben. b) Beispiele für Quellenangaben in der Fußnote aa) Monographien - Nachname der/ des Bearbeiter(s) in kursiver Schrift, Kurztitel des Werkes, konkrete Angabe der Fundstelle. Dörr/Schwartmann, Medienrecht, 2012, Rn. 23. bb) Kommentare - Herausgeber ist Bearbeiter: Nachname der/des Herausgeberin(s) in kursiver Schrift, Kurztitel des Kommentars, konkrete Angabe der Fundstelle. Köhler/Bornkamm, UWG, 2014, 6 Rn Herausgeber ist nicht Bearbeiter: Nachname der/des Bearbeiterin(s) in kursiver Schrift, in: Nachname der/des Herausgeberin(s), Kurztitel des Kommentars, Jahr, konkrete Angabe der Fundstelle. Bohne, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2014, 100 Rn. 8. cc) Aufsätze - Nachname der/des Verfasserin(s) in kursiver Schrift, Name der Zeitschrift und Erscheinungsjahr, Angabe der ersten Seite des Beitrags und der konkret zitierten Seite. Kopp, GRUR 2010, 28, 30. dd) Sammelbände - Nachname der/des Verfasserin(s) in kursiver Schrift, Kurzbezeichnung für den Sammelband, Angabe der ersten Seite des Beitrags und der konkret zitierten Seite. Peifer, FS Wandtke, 2013, S. 99, 102. ee) Rechtsprechung - Veröffentlichte Entscheidung: Gericht, Entscheidungsform, Fundstelle mit Name der Zeitschrift, Jahr, Anfangsseite, Seite der Fundstelle, ggf. Schlagwort in kursiver Schrift.
7 7 BGH, GRUR 2013, 614, Metall auf Metall II. - Nicht veröffentlichte Entscheidung: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen. BGH, Urt. v I ZR 182/11. II. Informationen zur mündlichen Prüfung der Bachelorarbeit 1. Allgemeines - Die rechtswissenschaftliche Bachelorarbeit muss in einer 15 bis 30minütigen mündlichen Prüfung präsentiert und verteidigt werden; hierzu werden nur diejenigen Studierenden zugelassen, deren Arbeit mindestens mit der Note 4,0 (ausreichend) bewertet ist ( 24 Abs. 7 S. 1 PO LLB DEWR 2011). - Prüferin bzw. Prüfer soll die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer sein ( 24 Abs. 7 S. 2 PO LLB DEWR 2011). Die Prüfung wird in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin bzw. eines sachkundigen Beisitzers i.s.v. 19 Abs. 3 S. 1 PO LLB DEWR 2011 abgelegt ( 24 Abs. 7 S. 3 PO LLB DEWR 2011). 2. Inhalt Die mündliche Prüfung beinhaltet eine 15minütige, von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten vorzubereitende Präsentation zum Inhalt der Bachelorarbeit sowie einen allgemeinen Prüfungsteil, der sich auf das konkret bearbeitete Thema sowie Randbereiche der Arbeit erstreckt. Viel Erfolg!
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