Geschäftsbericht für das Jugendamt Haßberge

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1 Geschäftsbericht für das Jugendamt Haßberge Kreisjugendamt Haßberge in Kooperation mit dem BLJA auf der Basis von JuBB Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt JuBB 2016

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3 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisübersicht... 3 Abbildungsverzeichnis... 3 Tabellenverzeichnis Vorwort Bevölkerung und Demographie Einwohner und Geschlechterverteilung Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge insgesamt Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Altersaufbau junger Menschen (Stand: ) Zusammengefasste Geburtenziffern Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand: ) Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Stand: ) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III (im Jahresdurchschnitt 2015) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (im Jahresdurchschnitt 2015) Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen (Stand: ) Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt (Juni 2016) Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (Juni 2016)

4 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (Schuljahr 2014/2015) Übertrittsquoten (Schuljahr 2015/2016) Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2014) Gerichtliche Ehelösungen (2015) Jugendhilfestrukturen Fallerhebung Kostendarstellung Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr Glossar Begriffsbezeichnungen und Kennzahlberechnungen Datenquellen Anhang: Berichte der weiteren Arbeitsbereiche des Jugendamtes Leistungen zur Bildung und Teilhabe Übernahme von Gebühren in Kindertageseinrichtungen Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) Beurkundungen Präventionsstelle / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Kommunale Jugendarbeit Kindergartenfachaufsicht Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) Allgemeiner sozialer Dienst Jugendgerichtshilfe Kindeswohlgefährdung Jugendsozialarbeit an Schulen

5 Verzeichnisübersicht Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Haßberge nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge, Veränderungen in % 2013 bis 2015 (Stichtag ) Bevölkerungsaufbau im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand ) Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis Haßberge (Stand: ) Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern Abbildung 8: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2015/16) Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Anteil der 18- bis unter 27-Jährigenan der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2013 bis 2015 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2013 = 100 %) Abbildung 14: Abbildung 15 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2035 (2015 = 100 %) Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %)

6 Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2015) Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Abbildung 22: Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Abbildung 26: Abbildung 27: Abbildung 28: Abbildung 29: Abbildung 30: Abbildung 31: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2016) Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2016) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016)

7 Abbildung 32: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2014) Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen (2015) Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2015) Abbildung 35: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Abbildung 36: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Abbildung 37: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a SGB VIII) Abbildung 38: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a SGB VIII) Abbildung 39: Verteilung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der um ( 27 II, 30, 33, 34 und 35a SGB VIII) Abbildung 40: Abbildung 41: Abbildung 42: Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 43: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in der Tagespflege zum 1. Januar 2016 (Förderfaktor) Abbildung 44: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 45: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 46: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Abbildung 47: Verteilung der um-fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Abbildung 48: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII ohne um im Jahr Abbildung 49: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII im Jahr Abbildung 50: Verhältnis der um-fallzahlen zwischen 33 und 34 SGB VIII im Jahr

8 Abbildung 51: Abbildung 52: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte um im Jahr Abbildung 53: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Abbildung 54: Abbildung 55: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige mit dem Status um bei Hilfebeginn nach Hilfearten (ohne 29 SGB VIII) Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21-Jährigen (in %) zum Vorjahr Abbildung 56: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ohne um Abbildung 57: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Abbildung 58: Abbildung 59: Abbildung 60: Abbildung 61: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär ohne um Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 62: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich ohne um Abbildung 63: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich Abbildung 64: Abbildung 65: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Verteilung der reinen Aufwendungen auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Abbildung 66: Verhältnis der reinen Aufwendungen zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Abbildung 67: Verhältnis der reinen Aufwendungen zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) im Bereich um Abbildung 68: Entwicklung der reinen Aufwendungen für die einzelnen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr

9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken und Bayern (in %) (Stand: ) Wanderungsbewegungen im Landkreis Haßberge von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (2015) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Haßberge bis Ende 2025/2035, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2015 = 100 %) Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen Tabelle 6: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Haßberge im Zeitverlauf Tabelle 7: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Tabelle 8: Genehmigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Haßberge Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Summe der betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Haßberge (inkl. Gastkinder) Genehmigte Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Haßberge Anzahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt im Landkreis Haßberge (inkl. Gastkinder) Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Haßberge Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis Haßberge (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises Haßberge zum 1. Januar Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises Haßberge zum 1. Januar

10 Tabelle 16: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII Tabelle 17: Hilfen gemäß 30 SGB VIII Tabelle 18: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Tabelle 19: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Tabelle 20: Hilfen gemäß 33 SGB VIII Tabelle 21: Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung Tabelle 22: Hilfen gemäß 34 SGB VIII Tabelle 23: Hilfen gemäß 35a SGB VIII Tabelle 24: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII Tabelle 25: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII Tabelle 26: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Tabelle 27: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Tabelle 28: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Tabelle 29: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Tabelle 30: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 31: Personalstand zum Tabelle 32: Gesamtübersicht Aufwendungen Tabelle 33: Gesamtübersicht Erträge Tabelle 34: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 35: Tabelle 36: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Tabelle 37: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Tabelle 38: Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 39: Aufwendungen für Einzelfallhilfen Tabelle 40: Aufwendungen für Einzelfallhilfen Tabelle 41: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

11 Tabelle 42: 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 43: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Tabelle 44: 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Tabelle 45: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Tabelle 46: 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 47: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 48: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Tabelle 49: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Tabelle 50: 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 51: 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 52: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Tabelle 53: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige mit Status "um" bei Hilfebeginn Tabelle 54: Belegtage und Aufwendungen für Bearbeitungsfälle Tabelle 55: Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten Tabelle 56: Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten für Hilfen mit dem Status um bei Hilfebeginn

12 1 Vorwort Der vorliegende Geschäftsbericht 2016 im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JuBB) basiert auf einem System bayernweit einheitlicher Datenerfassung und -aufbereitung. Der Bericht enthält neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Die Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten, Anmerkungen, Definitionen und Berechnungsformeln können im Kapitel 5 im Detail nachgelesen werden. Die dargestellten Daten wurden vom Jugendamt erfasst und anschließend durch eine Auswertungsroutine, die allen Städten und Landkreisen in Bayern durch das ZBFS-Bayerische Landesjugendamt zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen durch die GEBIT Münster (Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie mbh & Co. KG). In Kapitel 2 und 3 werden alle Daten auf Grundlage des Zensus 2011 (fortgeschrieben) ausgewiesen. Sollten Daten abweichend vom Zensus ausgewiesen werden, wird dies in einer Fußnote kenntlich gemacht. In Kapitel 4 werden die Jugendhilfestrukturen im Jugendamt im Hinblick auf Fallzahlen und Kostenstrukturen dargestellt. Der Abschnitt 4.1 fokussiert die Fallzahlen im Verlauf der JuBB- Berichterstattung (Zeitreihen seit dem Datenjahr 2008), die Darstellung der Kosten erfolgt in Kapitel 4.2. In Kapitel Ziffer b) findet sich das Kapitel zu den Kita-Daten aus dem KiBiG.web. Einer Gesamtübersicht schließt sich dann die differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB an. Die reine Darstellung der Kosten des Kerngeschäfts wird durch Berechnungen von Kosten pro Fall, Kosten pro Kind der definierten Altersgruppe und Aufwendungsdeckung ergänzt. Kapitel 4.3 bietet eine Übersicht ausgewählter Kennzahlen, die Aufwendungen je Belegtag bzw. Hilfedauer und Laufzeiten auf einen Blick darstellt. Neu hinzugekommen ist für das Berichtsjahr 2016 die Darstellung von Daten im Arbeitsbereich unbegleitete Minderjährige (um) der Jugendämter. Für die 27.2, 30, 33, 34, 35a und 41 SGB VIII erfolgt eine Darstellung der Fallzahlen und Kosten. Für die 13, 42 und 42a SGB VIII werden nur die Kosten erfasst, da diese derzeit nicht mit Fallzahlen in JuBB erfasst werden. Der 41 SGB VIII wird im Bereich um über den Status bei Hilfebeginn erfasst. 10

13 Ergänzt wurden im Kapitel 7 Berichte weiterer Arbeitsbereiche des Jugendamtes, wie beispielsweise kommunale Jugendarbeit und Kindergartenfachaufsicht, die in dem vorgenannten System nicht erfasst sind. Haßfurt, Mai 2017 Kreisjugendamt Haßberge Schramm Christoph Leiter des Kreisjugendamtes Utzmann Anja Wirtschaftliche Jugendhilfe 11

14 2 Bevölkerung und Demographie Der Landkreis Haßberge liegt im Osten des Regierungsbezirks Unterfranken und grenzt im Norden an Thüringen, im Osten und Süden an Landkreise aus Oberfranken und im Westen und Nordwesten an die Landkreise Schweinfurt und Rhön-Grabfeld. Der Landkreis Haßberge gehört zur Planungsregion Main-Rhön. Der Landkreis Haßberge umfasst 26 Gemeinden, darunter die Stadt Haßfurt. Der Landkreis Haßberge hat eine Fläche von ha (Stand: ). 2.1 Einwohner und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis Haßberge Einwohner. Das Verhältnis betrug Frauen (49,9 %) zu Männern (50,1 %) (Verhältnis Gesamtbayern: 50,8 % Frauen zu 49,2 % Männer). 12

15 2.2 Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge insgesamt Abbildung 1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Haßberge nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

16 Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Haßberge, Veränderungen in % 2013 bis 2015 (Stichtag ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag des jeweiligen Jahres 14

17 2.3 Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Abbildung 3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Anmerkung: Die Linien geben den bayerischen Altersaufbau wieder, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl der betreffenden Kommune. 15

18 2.4 Altersaufbau junger Menschen (Stand: ) Abbildung 4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

19 Tabelle 1: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

20 Abbildung 5: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Haßberge (Stand: ) Gesamtbevölkerung (100 %) Unter 27-Jährige (Anteil an Gesamtbevölkerung) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Tabelle 2: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Haßberge im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken und Bayern (in %) (Stand: ) Landkreis Haßberge Regierungsbezirk Unterfranken Bayern Altersgruppen Bevölkerung Anzahl in % in % in % 0- bis unter 3-Jährige ,6 % 2,5 % 2,7 % 3- bis unter 6-Jährige ,6 % 2,4 % 2,6 % 6- bis unter 10-Jährige ,3 % 3,3 % 3,5 % 10- bis unter 14-Jährige ,8 % 3,6 % 3,6 % 14- bis unter 18-Jährige ,5 % 4,1 % 4,0 % 18- bis unter 21-Jährige ,4 % 3,4 % 3,3 % 21- bis unter 27-Jährige ,9 % 7,5 % 7,5 % 0- bis unter 18-Jährige Anzahl der Minderjährigen ,7 % 15,8 % 16,4 % 0- bis unter 21-Jährige ,1 % 19,2 % 19,8 % 0 bis unter 27-Jährige Anzahl der jungen Menschen ,0 % 26,7 % 27,3 % 27-Jährige und Ältere ,0 % 73,3 % 72,7 % Gesamtbevölkerung ,0 % 100,0 % 100,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

21 Unter anderem ist für die Planungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ein fundiertes Wissen über die Entwicklung der Bevölkerung erforderlich. Neben dem generativen Verhalten sind hier auch die Zu- und Fortzüge relevant. Die folgenden Darstellungen zeigen die Wanderungsbewegungen nach Altersklassen differenziert. Abbildung 6: Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis Haßberge (Stand: ) Zuzüge im Alter von Zuzüge Minderjähriger Fortzüge im Alter von Fortzüge Minderjähriger Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

22 Tabelle 3: Wanderungsbewegungen im Landkreis Haßberge von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (2015) Gemeinde Einwohner insgesamt unter 3- jährige Unter 3-Jährige Zuzüge unter 3- Jährige Fortzüge unter 3- Jährige Wanderungssaldo unter 3-Jährige Einwohner insgesamt 3-bis unter 6- Jährige 3- bis unter 6-Jährige Zuzüge 3- bis unter 6-Jährige Fortzüge 3-bis unter 6- Jährige Wanderungssaldo 3- bis unter 6- Jährige Aidhausen Breitbrunn Bundorf Burgpreppach, M Ebelsbach Ebern, St Eltmann, St Ermershausen Gädheim Haßfurt, St Hofheim i.ufr., St Kirchlauter Knetzgau Königsberg i.bay., St Maroldsweisach, M Oberaurach Pfarrweisach Rauhenebrach Rentweinsdorf, M Riedbach Sand a.main Stettfeld Theres Untermerzbach Wonfurt Zeil a.main, St Landkreis Haßberge Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

23 2.5 Zusammengefasste Geburtenziffern 1 Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) gibt die Anzahl der Kinder je Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren wieder. Die ZGZ ist somit ein Maß für die Fertilität. Um dem Einfluss zufälliger Schwankungen vorzubeugen, wird dieser Indikator hier als Durchschnittswert über 2 Jahre berechnet. Für den Landkreis Haßberge ergibt sich mit 1,52 Kindern je Frau ein Wert, der deutlich über dem bayerischen Durchschnitt (Bayern: 1,45) liegt. Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern 2 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag , eigene Berechnung GEBIT Münster Aufgrund des Zensus 2011 erfolgt die Bildung des Durchschnittswerts auf der Grundlage der letzten beiden Jahre. 2 Die Skalierung und die Farbgebung der Regiograph-Grafiken wurden zur besseren Lesbarkeit angepasst. 21

24 2.6 Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand: ) 3 Nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung leben im Landkreis Haßberge Ausländer, das entspricht einem Anteil von 4,0 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 11,6 %. Abbildung 8: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil. 22

25 Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (Schuljahr 2015/2016) 4 Eine für die Jugendhilfe sehr aufschlussreiche Sicht auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird durch die Daten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zum Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund an allen Schüler/innen) ermöglicht. Im Landkreis Haßberge liegt dieser Anteil bei 10,2 %. Im Freistaat Bayern hatten 22,7 % der Schulanfänger/innen im Schuljahr 2015/16 einen Migrationshintergrund. Abbildung 9: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2015/16) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 4 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil unter Schulanfängern. 23

26 2.7 Jugendquotient 5 der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) (Stand: ) Der Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung liegt im Landkreis Haßberge bei 16,7 % (bayerischer Vergleichswert: 16,4 %). Abbildung 10: Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Jugendquotient. 24

27 Der Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen liegt im Landkreis Haßberge bei 10,3 % und ist damit deutlich unter dem bayerischen Vergleichswert von 10,9 %. Abbildung 11: Anteil der 18- bis unter 27-Jährigenan der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

28 2.8 Bevölkerungsdichte 6 (Stand: ) Der Landkreis Haßberge hat mit 0,9 Einwohnern pro Hektar ( m 2 ) eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt der Landkreise 7 von 1,3 Einwohner pro Hektar im unteren Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. Abbildung 12: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Bevölkerungsdichte. 7 Für die Berechnung des bayerischen Durschnitts werden, bezogen auf Landkreise, hier alle bayerischen Landkreise herangezogen. Für kreisfreie Städte gilt analog dazu der Mittelwert aller kreisfreien Städte. 26

29 2.9 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Im Landkreis Haßberge ergab sich seit Ende 2013 eine etwa gleichbleibende Anzahl der Minderjährigen (-0,6 %). Im bayernweiten Vergleich ein deutlicher Rückgang, wie im nächsten Kapitel ausgeführt. Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2013 bis 2015 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2013 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag und

30 Laut den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird die Gesamtbevölkerung im Landkreis Haßberge bis zum Jahr 2025 voraussichtlich leicht abnehmen (Ausgangsjahr 2015), bis zum Jahr 2035 dann voraussichtlich weiter leicht abnehmen (Ausgangsjahr 2025). Die potentielle Jugendhilfeklientel (unter 21-Jährige) wird kurzfristig (bis 2025) bereits stark abnehmen. Aus einem Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe ableiten. Besondere Entwicklungen in den Altersgruppen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Haßberge bis zum Jahr 2025/2035 (Basisjahr 2015) darstellt. Tabelle 4: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Haßberge bis Ende 2025/2035, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2015 = 100 %) Altersgruppe Landkreis Haßberge Ende 2025 Landkreis Haßberge Ende 2035 Bayern Ende 2025 Bayern Ende 2035 unter 3 Jahre -3,7 % -15,3 % 4,0 % -4 % 3 bis unter 6 Jahre 2,2 % -8,0 % 10,4 % 5 % 6 bis unter 10 Jahre 8,5 % 1,2 % 10,0 % 9 % 10 bis unter 14 Jahre -1,0 % -4,5 % 5,4 % 7 % 14 bis unter 18 Jahre -20,1 % -16,3 % -9,6 % -3 % 18 bis unter 21 Jahre -21,9 % -18,7 % -13,7 % -9 % 21 bis unter 27 Jahre -17,8 % -25,6 % -8,6 % -14 % 27 bis unter 40 Jahre 3,4 % -11,1 % 9,6 % -1 % 40 bis unter 60 Jahre -16,9 % -21,6 % -4,8 % -6 % 60 bis unter 75 Jahre 39,0 % 32,0 % 25,8 % 33 % 75 Jahre oder älter -0,6 % 34,8 % 9,9 % 31 % Gesamtbevölkerung -1,2 % -3,6 % 4,7 % 5 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag , und

31 Abbildung 14: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

32 Abbildung 15 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2035 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

33 Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

34 3 Familien- und Sozialstrukturen 3.1 Arbeitslosenquote 8 der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) 9 Der Anteil arbeitsloser junger Menschen (15 bis unter 25 Jahren) betrug im Landkreis Haßberge im Jahresdurchschnitt ,4 %. Insgesamt wies Bayern im Jahresdurchschnitt 2015 eine Jugendarbeitslosenquote von 3,1 % auf. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (3,4 %) ist die Arbeitslosenquote der unter 25- Jährigen konstant geblieben 10. Im gleichen Zeitraum ist die Arbeitslosenquote der unter 25- Jährigen in Bayern insgesamt in den Jahren 2014 und 2015 von 3,2 % auf 3,2 % leicht gesunken. Abbildung 17: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote 9 Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 10 Da die Quoten in Kapitel 3.1 bis 3.5 zur besseren Lesbarkeit auf eine Nachkommastelle gerundet sind, kann es sich trotz vermeintlicher Steigerung der Quoten (beispielsweise 1,8 % auf 1,9 %) um eine sehr geringe Abweichung der Nachkommastellen handeln, die im Ergebnis keine ausschlaggebende Veränderung zeigt. 32

35 3.2 Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2015) 11 Die Arbeitslosenquote insgesamt im Landkreis Haßberge lag im Jahresdurchschnitt 2015 bei 3,3 %. Insgesamt wies Bayern 2015 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 3,6 % auf. Damit ist, im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (3,5 %), die Arbeitslosenquote leicht gesunken. In Bayern ist sie in der gleichen Zeit von 3,8% auf 3,6% ebenfalls leicht gesunken. Abbildung 18: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Fußnote

36 3.3 Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III 12 (im Jahresdurchschnitt 2015) 13 Im Jahresdurchschnitt 2015 gab es im Landkreis Haßberge 930 Empfänger von SGB III- Leistungen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 1,9 % im Rechtskreis SGB III. Bayernweit ergab sich im Vergleich dazu eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III von 1,8 %. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (2,1 %) ist die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III damit leicht gesunken. In Bayern ist die Quote in den Jahren 2014 und 2015 von 1,9 % auf 1,8 % leicht gesunken. Abbildung 19: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III. 13 Siehe Fußnote

37 3.4 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 14 (im Jahresdurchschnitt 2015) 15 Im Jahresdurchschnitt 2015 erhielten erwerbsfähige Personen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Auf 100 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65- Jährige) kamen im Landkreis Haßberge somit 2,5 Leistungsempfänger. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (2,6 %) ist der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit konstant geblieben. Bayernweit ist die Quote in der gleichen Zeit mit einem Wert von 3,5 % konstant geblieben. Abbildung 20: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II. 15 Siehe Fußnote

38 3.5 Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen 16 (im Jahresdurchschnitt 2015) Der Indikator Kinderarmut im Landkreis Haßberge liegt im Jahr 2015 bei 4,6 %. Bayernweit lag der Wert bei 7,1 %. Die Kinderarmut ist damit im Vergleich zum Jahr 2014 gesunken. In Bayern ist der Indikator in der gleichen Zeit von 7,1 % auf 6,4 % gesunken. Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15-Jährigen. 36

39 3.6 Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen 17 (Stand: ) Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren liegt im Landkreis Haßberge bei 31,5 % (Bayern: 25,2 %). Abbildung 22: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Betreuungsquote. 37

40 Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von 3- bis unter 6 Jahren liegt im Landkreis Haßberge bei 93,6 % (Bayern: 92,5 %). Abbildung 23: Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

41 Neben der institutionellen Betreuung stellt die Betreuung von Kindern in Tagespflege gerade für die Betreuung kleinerer Kinder einen wichtigen Eckpfeiler dar. Die nachfolgende Darstellung mit Stand März 2016 zeigt den Anteil der Kinder unter drei Jahren, die in öffentlich geförderter Kindertagespflege untergebracht waren. Zu beachten ist, dass die Statistik nach den Wohnorten der Tagespflegeeltern organisiert ist, und sich gerade bei den kreisfreien Städten hierdurch große Verschiebungen im Hinblick auf eine tatsächliche Betreuungsquote ergeben können. Für den Landkreis Haßberge wurde im März 2016 ein Anteil von 0,1 % der Kinder in Tagespflege betreut. Das entspricht in absoluten Zahlen 2 Kindern. Bayernweit wurden Kinder in Tagespflege untergebracht; das entspricht einem Anteil von 2,1 % an allen unter 3-Jährigen. Abbildung 24: Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

42 3.7 Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt 18 (Juni 2016) 19 Der Anteil der im Landkreis Haßberge sozialversicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer beträgt 64,9 % an der Gesamtheit der Einwohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (Bayern: 64,0 %). Abbildung 25: Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2016) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Juni Siehe Kapitel 5: Glossar Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 19 Siehe Fußnote

43 3.8 Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen 20 (Juni 2016) 21 Der Anteil der im Landkreis Haßberge sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 57,9 % an der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (Bayern: 60,0 %). Abbildung 26: Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2016) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Juni Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 21 Siehe Fußnote

44 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss 22 (Schuljahr 2014/2015) 23 Der Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss 24 an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen lag im Schuljahr 2014/2015 im Landkreis Haßberge bei 3,2 % (bayerischer Vergleichswert: 3,8 %). Abbildung 27: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Schulabgänger ohne Abschluss. 23 Die Ausweisung der Schuljahre als Jahresangabe dient der besseren Zuordnung und Orientierung und ist in der Statistik üblich. 24 Als Weiterentwicklung der Hauptschulen wurde zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Mittelschule eingeführt, dementsprechend heißt der Hauptschulabschluss jetzt Mittelschulabschluss. Da in der statistischen Ausweisung noch beide Begriffe aufgeführt werden, behalten wir dies im Bericht ebenso bei. 42

45 Darüber hinaus liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-jährigen Schulabgängern 25 bei 9,4 % (bayerischer Vergleichswert: 9,9 %). Abbildung 28: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Siehe Kapitel 5: Glossar - Hinweis zum Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-Jährigen 43

46 Die nachfolgende Tabelle differenziert die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Haupt-/Mittelschulabschluss abgehen, nach verschiedenen Schulformen im Schuljahr 2014/ Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen 27 Schultyp Mittelschulen (beinhaltet auch die Volksschulen) Abgänger ohne Haupt- /Mittelschulabschluss Abgänger mit Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen Förderschulen Andere allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen, Waldorfschulen u.ä.) 15 6 Allgemeinbildende Schulen insgesamt (Summe aller Abgänger ohne Abschluss) 34 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Für genauere Analysen steht der Datensatz über die Genesis-Datenbank online zur Verfügung. 27 Zum Schuljahr 2013/2014 hat sich die Bezeichnung des Abschlusses zur individuellen Lernförderung in Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen geändert. 44

47 3.10 Übertrittsquoten (Schuljahr 2015/2016) Neben der Darstellung der Schulabgänger ohne Abschluss ist es durch ein neues Datenangebot des ISB möglich, die Übertrittsquoten auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern darzustellen. Dargestellt wird jeweils, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen auf eine weiterführende Schule übergetreten ist. Im Landkreis Haßberge sind 33,3 % aller Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse auf die Mittelschule übergetreten. In Bayern trifft dies auf 30,1 % aller Viertklässler/innen zu. Abbildung 29: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 45

48 Auf die Realschule wechselten im Schuljahr 2015/ ,1 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Haßberge. Aus allen bayerischen Grundschulen traten 28,7 % aller Schülerinnen und Schüler auf die Realschule über. Abbildung 30: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 46

49 Auf das Gymnasium wechselten im Schuljahr 2015/ ,7 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Haßberge. In Bayern insgesamt waren es 39,1 % aller Schülerinnen und Schüler. Abbildung 31: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 47

50 3.11 Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern 28 (2014) Der Landkreis Haßberge gehört zu den ausgeglichen Kommunen. Insgesamt gibt es Haushalte (Bayern ). Auf die Gesamtheit aller Haushalte entfällt ein Anteil von 31,4 % auf Singlehaushalte (Bayern: 39,7 %), ein Anteil von 34,3 % auf Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder (Bayern: 30,0 %) und ein Anteil von 34,3 % auf Haushalte mit Kindern (Bayern: Wert 30,1 %). Berechnet man dabei das Verhältnis von Einpersonenhaushalten zu Haushalten mit Kindern, entspricht das einem Verhältnis* von 0,9 (Bayern: 1,3). Abbildung 32: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2014) *) Bei einem Verhältniswert von unter 0,9 wird das gesellschaftliche Leben familiendominiert, ab einem Wert von 1,1 singledominiert. In ausgeglichenen Kommunen halten sich Einpersonenhaushalte und Mehrpersonenhaushalte mit Kindern die Waage (Werte zwischen 0,9 und unter 1,1). Quelle: Nach Daten Nexiga GmbH, Siehe Kapitel 5: Glossar: Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern. 48

51 3.12 Gerichtliche Ehelösungen 29 (2015) Betrachtet man die Entwicklung der Quote der Scheidungen, so ist zwischen den Jahren 2013 und 2015 ein gleichbleibender Wert erkennbar. Im Landkreis Haßberge wurden ,2 % der Ehen gerichtlich gelöst (Bayern: 0,2 %). Die Anzahl der Eheschließungen 2015 belief sich auf 451. Tabelle 6: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Haßberge im Zeitverlauf Anzahl Eheschließungen In Prozent ,60 % 0,64 % 0,64 % Geschiedene Ehen Anzahl In Prozent ,24 % 0,21 % 0,21 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Daten 2013, 2014 und Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Gerichtliche Ehelösungen 49

52 Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen (2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

53 Besonders jugendhilferelevant sind die von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Landkreis Haßberge waren das im Jahr Minderjährige, was einem Anteil von 0,9 % entspricht (Bayern: 0,9 %). Zu beachten ist, dass Trennungen von unverheirateten Eltern statistisch nicht erfasst werden. Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

54 4 Jugendhilfestrukturen Mit JuBB wurde 2006 begonnen, bayerneinheitlich die von Jugendämtern gewährten kostenintensiven Jugendhilfen zu erheben und darzustellen. Dieses Kapitel ist in die Bereiche Fallerhebung (4.1), Kostendarstellung (4.2) und Übersicht ausgewählter Kennzahlen im aktuellen Berichtsjahr (4.3) gegliedert. Die Grafiken unter geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2016 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilten. Im Teil werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Weiterhin wird in diesem Kapitel auch die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen ( 22 SGB VIII) und Tagespflege ( 23 SGB VIII) gesondert ausgewiesen. Der Abschnitt bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JuBB-Werte im Berichtszeitraum und einen Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres (Abschnitt 4.1.4). Ab dem Berichtsjahr 2016 werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den einzelnen Auswertungen der jeweiligen Hilfearten integriert, also z.b. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden meist nochmal separat unter der jeweiligen Hilfeart ausgewiesen, um zu veranschaulichen, welches Gewicht diese an den Jugendhilfen im Landkreis Haßberge haben. Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JuBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart mitintegriert sind. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 SGB VIII gesondert ausgewiesen. Im Hilfebereich um werden beim 41 SGB VIII die jungen Menschen gezählt, die bei Hilfebeginn den Status unbegleitet und minderjährig hatten. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. Die Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der beendeten Fälle zu den entsprechenden Altersgruppen ist seit dem Berichtsjahr 2009 der Zeitpunkt der Beendigung der Hilfe (in den Vorjahren war es der des jeweiligen Berichtsjahres). Dies kann insbesondere bei den Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu Veränderungen der Fallzahlen führen, die ausschließlich dieser notwendigen Anpassung zuzurechnen sind. 52

55 In Kapitel 4.2 erfolgt neben einer tabellarischen Gesamtübersicht des Jugendhilfehaushaltes auch eine differenzierte Betrachtung der Kosten, sowohl auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) als auch mit dem Fokus auf den kostenintensiven Hilfen (Kerngeschäft). Seit dem Berichtsjahr 2010 werden in den Kapiteln und die Kosten der 29 und 52 SGB VIII gemeinschaftlich ausgewiesen, sowie der 52 SGB VIII nachrichtlich. In Kapitel 4.3 ist eine Übersicht ausgewählter Kennzahlen, die sich im aktuellen Berichtsjahr mit Aufwendungen je Belegtag bzw. Hilfedauer und Laufzeiten beschäftigt, ausgewiesen. 4.1 Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis Haßberge 30 Abbildung 35: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Beginnend mit 19 SGB VIII ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 30 Detaillierte Zahlenübersicht siehe

56 Abbildung 36: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Beginnend mit 27 II SGB VIII ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 37: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 54

57 Abbildung 38: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 39: Verteilung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der um ( 27 II, 30, 33, 34 und 35a SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 55

58 4.1.1 Einzelauswertungen a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20 SGB VIII) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeits- und kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familien im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JuBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 SGB VIII zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Betrifft: - alleinerziehende (i.d.r. minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen - schwangere Frauen vor der Geburt Soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten - darauf hinwirken, dass die Mütter/Väter Schul- bzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit in dieser Zeit wahrnehmen - notwendigen Unterhalt gewähren - die Selbstkompetenz der Mütter/Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern Wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen 56

59 Inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist - durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen - Verselbstständigung der Mütter/Väter mit ihren Kindern Umfasst: - Beratungsangebote - Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung - Unterhaltsleistungen - Sicherstellung einer Betreuung für das Kind. Der Fallbestand am betrug 0 untergebrachte Mütter / Väter in einer Einrichtung. Die Zahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 3, die der beendeten Fälle bei ,0 % der Hilfen nach 19 SGB VIII wurden jungen Müttern gewährt. 0,0 % wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner (EW) 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,2 (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 SGB VIII auf die Fälle (Mütter/Väter), nicht jedoch auf die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 31 ). Der Eckwert Leistungsbezug 32 des 19 SGB VIII beträgt im Jahr ,7 je der 0- bis unter 6-Jährigen. Dies bedeutet, dass 0,7 von Kindern unter sechs Jahren einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht sind. Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 SGB VIII auf Kinder, nicht auf Fälle. Die durchschnittliche Laufzeit 33 beträgt 3,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 34 von 1,1. 31 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 32 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 33 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 34 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 57

60 Tabelle 7: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil weiblich 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0,2 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,7 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 3,0 Monate Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 1,1 Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0,0 0,0 0,0 Monate 0,0 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und - aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können Soll: Wird angeboten von: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Dorfhelferinnenstationen - Krankenkassen Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt. Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 20 SGB VIII gewährt. 58

61 b) 22 und 23 SGB VIII Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Die Anzahl der betreuten Kinder nach den 22 und 23 SGB VIII Förderung in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege werden auf Grundlage der Datenbankauswertungen aus KiBiG.web dargestellt. 35 Unterteilt sind die Betreuungs- 36 und Deckungsquoten 37 nach Alter der betreuten Kinder: unter 3 Jahre, 3 Jahre bis Schuleintritt und Betreuung im Grundschulalter. Es erfolgt jeweils eine Darstellung der genehmigten Plätze und der tatsächlich belegten Plätze zum des Berichtsjahres. Diese Gegenüberstellung ermöglicht einen Abgleich der vorhandenen Plätze mit der Belegung der Plätze im Berichtsjahr. Im JuBB-Bericht 2016 wird das Kindergartenjahr 2015/16 zum Stichtag auf Grundlage der Zahlen aus KiBiG.web ausgewertet und dargestellt. Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder unter 3 Jahren Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis 38 sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Haßberge. Tabelle 8: Genehmigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Haßberge 39 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner unter 3 Jahre (3 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,0 Pflegeerlaubnisse 2 0,1 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,1 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und 35 Die Daten dieses Kapitels sind nicht vergleichbar mit den Zahlen aus Kapitel 3.6 Betreuungsquoten für Kinder in Kindertagesstätten und tagespflege des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Grund hierfür ist eine unterschiedliche Datenbasis mit zum Teil abweichenden Stichtagen und Zuordnungen. 36 Siehe Glossar Kapitel 5: Betreuungsquote. 37 Siehe Glossar Kapitel 5: Deckungsquote. 38 Die Pflegeerlaubnisse umfassen auch Plätze in Großtagespflegen. Gesondert werden nur die Plätze in Großtagespflegen mit Förderung nach 20a ausgewiesen. 39 Im Landkreis Haßberge gibt es 9 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0 10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 0 3 Jahren die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 59

62 Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken für Kinder unter drei Jahren dargestellt. Tabelle 9: Summe der betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Haßberge (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten und Tagespflege Summe der Einwohner unter 3 Jahre (3 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,3 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 4 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,5 Abbildung 40: Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder bzw. auf Kinder, welche von so einer Behinderung bedroht sind. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 60

63 Abbildung 41: Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor 41 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt 42 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Haßberge. Tabelle 10: Genehmigte Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Haßberge 43 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,6 Pflegeerlaubnisse 6 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,8 41 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder bzw. auf Kinder, welche von so einer Behinderung bedroht sind. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 42 Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel Im Landkreis Haßberge gibt es 9 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0 10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 3 Jahre bis Schuleintritt die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 61

64 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege mit Förderung nach 20a SGB VIII wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt dargestellt. Tabelle 11: Anzahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt im Landkreis Haßberge (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder Summe der Einwohner von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,6 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 11 0,4 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,1 Abbildung 42: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor 44 Abbildung 43: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in der Tagespflege zum 1. Januar 2016 (Förderfaktor) Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder bzw. auf Kinder, welche von so einer Behinderung bedroht sind. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 62

65 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Grundschulalter 46 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnisse und Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Grundschulkinder im Landkreis Haßberge. Tabelle 12: Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Haßberge 47 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner von 6 10 Jahre (4 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis 35 1,2 Pflegeerlaubnisse 1 0,0 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,3 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Grundschulkinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle 45 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder bzw. auf Kinder, welche von so einer Behinderung bedroht sind. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 46 Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel Im Landkreis Haßberge gibt es 9 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0-10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 6-10 Jahre die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 63

66 und den beiden Graphiken dargestellt. Eine Erfassung weiterer Betreuungsangebote (Ganztagesschule, Mittagsbetreuung) ist derzeit nicht möglich. Tabelle 13: Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis Haßberge (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder Summe der Einwohner von 6 10 Jahre (4 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten 192 6,8 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 2 0,1 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,9 Abbildung 44: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor 48 Abbildung 45: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder bzw. auf Kinder, welche von so einer Behinderung bedroht sind. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 64

67 49 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder bzw. auf Kinder, welche von so einer Behinderung bedroht sind. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 65

68 22 SGB VIII Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen auf Gemeindeebene Auf Ebene der Gemeinden können die vorhandenen Plätze und betreuten Kinder für Kinder unter drei Jahren und von drei Jahren bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen dargestellt werden. Ausschlaggebend für die Zuordnung der betreuten Kinder ist der jeweilige Wohnort des Kindes, d. h. wie viele Kinder aus der jeweiligen Gemeinde betreut werden. Eine Zuordnung der betreuten Kinder in der Tagespflege auf Gemeindeebene ist nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Darstellung für Grundschulkinder auf Gemeindeebene, da die Betreuung vom jeweiligen Grundschulsprengel abhängig ist. Die genehmigten Plätze und die betreuten Kinder für die Altersgruppen von Kindern unter 3 Jahren und im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt sind in den beiden nachfolgenden Tabellen zusammengefasst. 66

69 Tabelle 14: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises Haßberge zum 1. Januar 2016 Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder unter 3 Jahre Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Aidhausen , ,9 Breitbrunn , ,7 Bundorf ,6 9 50,0 Burgpreppach, M , ,3 Ebelsbach , ,0 Ebern, St , ,9 Eltmann, St , ,0 Ermershausen ,1 9 64,3 Gädheim , ,2 Haßfurt, St , ,0 Hofheim i.ufr., St , ,4 Kirchlauter ,0 7 28,0 Knetzgau , ,3 Königsberg i.bay., St , ,8 Maroldsweisach, M , ,7 Oberaurach , ,5 Pfarrweisach , ,3 Rauhenebrach , ,9 Rentweinsdorf, M , ,0 Riedbach , ,6 Sand a.main , ,1 Stettfeld , ,1 Theres , ,6 Untermerzbach , ,0 Wonfurt , ,7 Zeil a.main, St , ,8 67

70 Tabelle 15: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises Haßberge zum 1. Januar 2016 Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder von 3 bis Schuleintritt (3,5 Jahr-gänge) Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Aidhausen , ,2 Breitbrunn , ,7 Bundorf , ,3 Burgpreppach, M , ,9 Ebelsbach , ,6 Ebern, St , ,4 Eltmann, St , ,0 Ermershausen , ,4 Gädheim , ,7 Haßfurt, St , ,0 Hofheim i.ufr., St , ,2 Kirchlauter , ,0 Knetzgau , ,1 Königsberg i.bay., St , ,6 Maroldsweisach, M , ,2 Oberaurach , ,7 Pfarrweisach , ,6 Rauhenebrach , ,9 Rentweinsdorf, M , ,7 Riedbach , ,8 Sand a.main , ,2 Stettfeld , ,9 Theres , ,3 Untermerzbach , ,8 Wonfurt , ,5 Zeil a.main, St , ,0 68

71 c) Ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren, um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt, mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35 a SGB VIII) belief sich auf 218, das entspricht einem Anteil von 48,3 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JuBB rechnen den 27 II SGB VIII aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. 69

72 Fachliche Beschreibungen: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern - eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten Wird angeboten von: Umfasst: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen - bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Der Fallbestand am betrug 16 Fälle. 7 kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 8 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden nicht vorgenommen. 52,2 % der Hilfeempfänger nach 27 II SGB VIII waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 50 beträgt im Erhebungsjahr 1,4. Der Eckwert Leistungsbezug 51 des 27 II SGB VIII beträgt im Jahr ,6 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d.h. von Minderjährigen nehmen 1,6 eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 52 beträgt 33,88 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 53 von 19,2. 50 Siehe Kapitel 5: Glossar; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 51 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 52 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 53 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 70

73 Tabelle 16: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 0 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 52,2 % - Anteil weiblich 35,7 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1,4 0,0 1,6 0,0 33,88 Monate - 19,2 0,0 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0 1,6 2,0 21,9 Monate 23,0 71

74 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Betrifft: Soll: - ältere Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensproblemen (Alter bis 21 Jahre) - bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen - auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern Wird angeboten von: - freien Trägern der Jugendhilfe - öffentlichen Trägern über Projektförderung Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Einzelfallarbeit und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfelds sind in der Regel notwendige Bestandteile. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei sozialer Gruppenarbeit aufgrund jugendrichterlicher Weisung, etwa bei sozialen Trainingskursen, kann auf ein Mindestmaß an Bereitschaft bzw. Motivation nicht verzichtet werden; entsprechend ist die Jugendgerichtshilfe auch dazu da, zu hören ( 38 Abs. 3 Satz 3 JGG) - sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - soziale Trainingskurse. Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 29 SGB VIII gewährt. 72

75 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Betrifft: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) Soll: - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen - unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern - Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfe (z.b. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen Umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z.b. Gruppenarbeit, Freizeitangebote - Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote - Kontakte zu Ämtern, Schulen und Ausbildungsstellen usw. Der Fallbestand am betrug 41 Fälle. 32 kamen im laufenden Berichtsjahr hinzu, 36 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel fanden 4 mal statt. 49,3 % der Hilfeempfänger nach 30 SGB VIII waren weiblich. 8,2 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 73

76 Davon waren 4,1 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 3. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 54 beträgt im Erhebungsjahr 4,3. Der Eckwert Leistungsbezug 55 des 30 SGB VIII beträgt im Jahr ,1 je der 12- bis unter 18-Jährigen. Somit benötigten 9,1 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 56 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 12,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 57 von 37,1. Tabelle 17: Hilfen gemäß 30 SGB VIII Fallbestand am davon / bei um 41 0 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 4 2 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 49,3 % 0,0 % Anteil weiblich 43,7 % Anteil Nicht-Deutsche 8,2 % Anteil Nicht-Deutsche 2,8 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 4,3 0,2 9,1 0,0 12,0 Monate 4,5 Monate 37,1 1,1 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen ,2 12,8 10,8 Monate 39,8 54 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 55 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 56 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 57 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 74

77 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden - durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. - intensive Beratungsangebote - Hilfestellung bei Behördenkontakten - Anleitung zur Selbsthilfe. Der Fallbestand am betrug 84 Familien. 38 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 38 Familien wurde die Hilfe in 2016 beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 6 mal vorgenommen. Im Jahr 2016 wurde 209 Kindern SPFH gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 7,2 Familien. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 SGB VIII beträgt im Jahr ,7 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 24,3 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2016 von 83,5 Familien. 75

78 Tabelle 18: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 6 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Von SPFH betroffene Kinder 209 Von SPFH betroffene Kinder 214 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 7,2 16,7 24,3 Monate 83,5 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahle 4 7,2 20,9 20,9 Monate 85,1 76

79 d) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35a SGB VIII) belief sich auf 18, das entspricht einem Anteil von 4,0 % an allen gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten - Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe - Elternarbeit - Entwicklungsförderung - Begleitung der schulischen Förderung Umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege. Der Fallbestand am betrug 13 Fälle. Im laufenden Jahr wurden zusätzlich 5 genehmigt und 3 beendet. Zuständigkeitswechsel wurde ein Mal vorgenommen. 22,2 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. 77

80 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 58 beträgt im Erhebungsjahr 1,1. Der Eckwert Leistungsbezug 59 für 32 SGB VIII beträgt im Jahr ,3 je der 6- bis unter 14-Jährigen, 2,3 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 60 einer Hilfe nach 32 SGB VIII beläuft sich auf 35,3 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 61 von 15,0. Tabelle 19: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 22,2 % Anteil weiblich 18,8 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 6,3 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1,1 2,3 35,3 Monate 15,0 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1 0,9 2,6 13,7 Monate 12,3 58 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 59 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 60 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 61 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 78

81 e) Stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder bei Jugendlichen oder Heranwachsenden eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35a SGB VIII) betrug 215 Fälle, das entspricht einem Anteil von 47,7 % aller gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten - besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten - Jugendamt bzw. freien Trägern in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt - Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich - Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld Umfasst: - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie - Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses - Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien - Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind 79

82 - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.b. ASD) - Auszahlung von Pflegegeld. Am waren 91 Junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. Im laufenden Jahr kamen 23 Pflegeverhältnisse dazu und 28 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 25 durchgeführt. 22 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI SGB VIII auf das Jugendamt zur zuständigen Betreuung über. 48,2 % der Pflegekinder waren weiblich. 1,8 % der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder waren nicht-deutsch. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 62 beträgt im Erhebungsjahr 6,7. Der Eckwert Leistungsbezug 63 des 33 SGB VIII beträgt im Jahr ,4 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d. h. 7,4 von Minderjährigen unter 18 Jahren müssen in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 64 in einer Pflegefamilie beträgt derzeit 41,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 65 von 95,2. 62 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 63 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 64 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 65 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 80

83 Tabelle 20: Hilfen gemäß 33 SGB VIII Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 25 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Übernahme durch 86 VI 22 Übernahme durch 86 VI 23 Anteil weiblich 48,2 % Anteil weiblich 47,1 % Anteil Nicht-Deutsche 1,8 % Anteil Nicht-Deutsche 2,5 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 6,7 7,4 41,6 Monate 95,2 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 28 7,0 8,4 50,6 Monate 97,4 Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Tabelle 21: Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter 92 (0 um) 22 (0 um) 8 (0 um) 81

84 Abbildung 46: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 47: Verteilung der um-fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Im Berichtsjahr keine Fallzahlen - 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der: Vorbereitung der Rückkehr in die Familie Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben 82

85 Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft - Unterbringung über Tag und Nacht - in der Regel leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens Umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung - Elternarbeit - Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung. Der Fallbestand am betrug 44 junge Menschen in Heimerziehung. 57 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 31 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 67-mal vorgenommen. 0 junge Menschen lebten im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. 16,8 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 63,4 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. Davon waren 63,4 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 64. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 66 beträgt im Erhebungsjahr 5,9. Der Eckwert Leistungsbezug 67 des 34 SGB VIII beträgt im Jahr ,2 je der 14- bis unter 18-Jährigen, d. h. 15,2 von der 14- bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 68 beläuft sich auf 15,2 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 69 von 59,9. 66 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 67 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 68 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 69 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 83

86 Tabelle 22: Hilfen gemäß 34 SGB VIII Fallbestand am davon / bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in 2016 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Fallbestand am Bearbeitungsfälle in 2015 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Betreutes Wohnen 0 0 Betreutes Wohnen 0 Anteil weiblich 16,8 % 0,0 % Anteil weiblich 38,2 % Anteil Nicht-Deutsche 63,4 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittl. Laufzeit beendeter Hilfen (ohne um) Durchschnittliche Jahresfallzahlen 5,9 3,8 15,2 11,5 15,2 Monate 9,8 Monate 21,9 Monate 59,9 37,0 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen ,0 8,8 34,0 Monate 23,9 84

87 Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Haßberge beträgt ohne Berücksichtigung der unbegleiteten Minderjährigen für das Jahr % zu 25 %, unter Einbeziehung der unbegleiteten Minderjährigen 53 % zu 47 % (siehe Grafik). Abbildung 48: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII ohne um im Jahr 2016 Abbildung 49: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 85

88 Abbildung 50: Verhältnis der um-fallzahlen zwischen 33 und 34 SGB VIII im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 86

89 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betrifft: - Jugendliche (14-18 Jahre) - in begründeten Einzelfällen auch Kinder in begründeten Problemlagen Soll: Wird angeboten von: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten - Jugendamt - freien Trägern (die auch 34 SGB VIII und andere HzE anbieten) Inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen - Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven - Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt - Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen Umfasst: - Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Zielen) - Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z.b. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z.b. bei sehr jungen Müttern) - Betreuung in einer fremden Umgebung / Kultur - Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung) - Hilfen bei besonderen Problemlagen: z. B. Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 35 SGB VIII gewährt. 87

90 f) Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a SGB VIII zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a SGB VIII werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Fachliche Beschreibungen: 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte - Eingliederungshilfe leisten - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung - Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen Umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie - teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen - Hilfe durch Pflegepersonen - Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen. 88

91 Der Fallbestand am betrug 37 ambulante, 7 teilstationäre sowie 10 stationäre Fälle. Davon waren 0 ambulante, 0 teilstationäre und 0 stationäre Fälle von unbegleiteten Minderjährigen. 10 ambulante, 1 teilstationäre und 4 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Hierbei waren 0 ambulante, 0 teilstationäre und 0 stationäre Fälle von unbegleiteten Minderjährigen. Beendet wurden: - 17 ambulante (davon 0 bei um), - 2 teilstationäre (davon 0 bei um)und - 4 stationäre (davon 0 bei um) Fälle. Durch einen Zuständigkeitswechsel wurden übernommen: - 2 ambulante (davon 0 bei um), - 0 teilstationäre (davon 0 bei um) und - 1 stationäre (davon 0 bei um) Fälle. Tabelle 23: Hilfen gemäß 35a SGB VIII ambulant davon um teilstationär davon um stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel davon um ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel

92 Abbildung 51: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 52: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte um im Jahr Im Berichtsjahr keine Fallzahlen - 35a SGB VIII ambulant: Bei den ambulanten Eingliederungshilfen gab es in 2016 bei den Teilleistungsstörungen 32 Bestandsfälle am und 7 Zugänge im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand mal und im laufenden Jahr 2-mal gewährt. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kam 1 Fall dazu. 31,9 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. 90

93 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 70 beträgt im Erhebungsjahr 2,8. Der Eckwert Leistungsbezug 71 des 35a SGB VIII ambulant beträgt im Jahr ,4 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 72 einer beendeten ambulanten Eingliederungshilfe beträgt derzeit 29,4 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 73 von 29,7. Tabelle 24: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII davon / bei um davon / bei um Teilleistungsstörungen Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 32 Bestand am : Hilfebeginn in 2016: 7 Hilfebeginn in 2016: Andere Formen Bestand am : 5 0 Hilfebeginn in 2016: 1 0 Anteil weiblich 31,9 % - Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 2,8 0,0 4,4 0,0 29,4 Monate - 29,7 0,0 35a SGB VIII teilstationär: 12,5 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der teilstationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 74 beträgt im Erhebungsjahr 0,5. 70 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 71 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 72 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 73 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 74 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 91

94 Der Eckwert Leistungsbezug 75 des 35a SGB VIII beträgt im Jahr ,8 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Verweildauer 76 betrug 30,5 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 77 von 5,8. Tabelle 25: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfebeginn in Hilfeende in Hilfeende in Fallbestand am Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 0 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 12,5 % - Anteil weiblich 33,3 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0,5 0,0 0,8 0,0 30,5 Monate - 5,8 0,0 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0 0,5 0,9 Monate 37,0 Monate 6,8 75 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 76 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 77 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 92

95 35a SGB VIII stationär: In Jahr 2016 wurden 14 stationäre Eingliederungshilfen gewährt. Zuständigkeitswechsel wurde ein Mal vorgenommen. 57,1 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der stationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 78 beträgt im Erhebungsjahr 0,0. Der Eckwert Leistungsbezug 79 des 35a SGB VIII beträgt im Jahr ,5 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 80 beläuft sich auf 15,3 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 81 von 9,0. Tabelle 26: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Bearbeitungsfälle in davon 0 in betreutem Wohnen und 0 in einer Pflegefamilie Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 0 Anteil weiblich 57,1 % - Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % davon / bei um Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,0 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,5 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 15,3 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 9,0 0,0 0 - Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Anteil weiblich 46,7 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,9 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 21,4 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 9,8 davon 0 in betreutem Wohnen und 0 in einer Pflegefamilie 78 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 79 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 80 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 81 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 93

96 g) Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung ( 41 SGB VIII) In der Jugendhilfeberichterstattung werden alle Fälle unabhängig von der Altersgruppierung nach den Hilfearten 27 II bis 35a SGB VIII stationär erhoben. Da das Gesetz auch vorsieht, Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu gewähren entweder, weil eine begonnene Hilfe weiter läuft oder weil eine Hilfe erst nach dem 18. Lebensjahr notwendig geworden ist die Hilfen aber nach Maßgabe der oben genannten Hilfearten gewährt werden müssen, so zählt die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern die Fälle bei den jeweiligen Hilfearten mit. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 SGB VIII gesondert ausgewiesen. Im Hilfebereich um werden beim 41 SGB VIII die jungen Menschen gezählt, die bei Hilfebeginn den Status unbegleitet und minderjährig hatten. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt. Fachliche Beschreibungen: 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren, Fortsetzung der Hilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr - jungen Volljährigen, die nicht altersgemäß gereift sind und die Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen zeigen, Hilfen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung anbieten - Jugendamt - freien Trägern - Einrichtungen Inhaltliche Schwerpunkte: - siehe 27 III, IV, 28 30, 33 36, 39, 40, damit auch Maßnahmen i.s.v. 13 Abs. 2 Umfasst: - Beratung, Unterstützung, auch Unterbringung - Vermittlung an weitere Beratungsstellen, Arbeits-, Gesundheitsamt (z.b. Aids), Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung 94

97 - Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Leistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Beihilfen) und von Unterhaltsansprüchen - Weiterführung der Erziehungshilfe in einer Pflegestelle, in einem Heim oder in sonstigen betreuten Wohnformen - Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung nach Heimerziehung, etwa zum Abschluss der Lehre, einschließlich der Beihilfen für Bekleidung, Möbel etc. - Beratung und Unterstützung auch nach Beendigung ambulanter Hilfen. Der Fallbestand am betrug 27 Fälle, es waren davon 16 bei Beginn der Hilfe volljährig. 37 Fälle kamen im laufenden Jahr hinzu (davon 16 bei Beginn der Hilfe volljährig) und 34 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 24 mal vorgenommen. Der Anteil des 41 an den gesamten Hilfen zur Erziehung belief sich im Jahr 2016 auf rund 12,3 %. 35,9 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 31,3 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon hatten 31,3 % bei Hilfebeginn den Status um. Das entspricht einer Fallzahl von 20. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 18- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 22,4. Der Eckwert Leistungsbezug 83 des 41 beträgt im Jahr ,0 je der 18- bis unter 21-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 84 beträgt 8,6 Monate. 82 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 83 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 84 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 95

98 Tabelle 27: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in davon 16 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 16 bei Beginn der Hilfe volljährig davon Status bei Hilfebeginn "um" Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahmen durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 35,9 % 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 31,3 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 22,4 bezogen auf je EW 18 bis unter 21 Jahren 22,0 7,0 8,6 Monate 6,1 Monate Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahmen durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 39,6 % Anteil Nicht-Deutsche 4,2 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche beendeter Hilfen Laufzeit 9 16,7 16,7 12,1 Monate davon 8 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 7 bei Beginn der Hilfe volljährig bezogen auf je EW 18 bis unter 27 Jahren 96

99 Im Einzelnen verteilten sich die jungen Volljährigen auf folgende Hilfearten: Tabelle 28: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Hilfearten Bearbeitungsfälle in 2016 davon Status bei Hilfebeginn "um" Bearbeitungsfälle in II a ambulant a stationär

100 Abbildung 53: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Beginnend mit 27 II ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 54: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige mit dem Status um bei Hilfebeginn nach Hilfearten (ohne 29 SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 98

101 4.1.2 Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte 85 für den Landkreis Haßberge aktuelle Werte : Tabelle 29: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Absolute Fallzahl Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen * Anteil an den gesamten HzE in % Eckwert "Leistungsbezug" Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Durchschnittliche Jahresfallzahlen ** ,18-0,7 3,0 1, ,00-0,0-0,0 27 II 23 1,35 4,4 1,6 33,9 19, ,00 0,0 0,0-0, ,29 14,0 9,1 12,0 37, ,17 23,5 16,7 24,3 83, ,06 3,5 2,3 35,3 15, ,70 21,9 7,4 41,6 95, ,94 19,4 15,2 15,2 59, ,00 0,0 0,0-0,0 35a ambulant 35a teilstationär 35a stationär 47 2,76 9,0 4,4 29,4 29,7 8 0,47 1,5 0,8 30,5 5,8 14 0,82 2,7 0,5 15,3 9,0 HzE gesamt ,57 100,0 38,4 23,9 354, ,39-22,0 8,6 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Geänderte Berechnung für "HzE gesamt" ab Berichtsjahr 2014: Damit die Aussage dieser Kennzahl (durchschnittliche Fallzahl pro Monat) auch für "HzE gesamt" gilt, wird ab 2014 hier die Summe der Kennzahlenwerte der einzelnen HzE-Paragrafen ausgewiesen (anstatt ihres Mittelwerts). Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 85 Siehe Kapitel 5: Glossar 86 Die Ausweisung der Fallzahlen erfolgt inklusiver der um. 99

102 4.1.3 Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 30: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Zu-/Abnahme absolute Fallzahl (in % zum Vorjahr) Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen in % zum Vorjahr * Eckwert "Leistungsbezug" in % zum Vorjahr Zu-/Abnahme durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Zu-/Abnahme durchschnittliche Jahresfallzahlen ** 19 3 (-) , (-100 %) -100,0 % -100,0 % - -0,7 27 II -5 (-17,9 %) -17,9 % -18,0 % 12,0-3, (-) , (2,8 %) 2,7 % 7,9 % 1,2-2, (-0,8 %) -0,9 % -0,9 % 3,4-1, (12,5 %) 12,4 % 8,5 % 21,7 2, (-4,2 %) -4,3 % -1,1 % -9,0-2, (197,1 %) 196,7 % 321,9 % -18,8 36, (-100 %) -100,0 % -100,0 % - -0,6 35a ambulant 35a teilstationär 8 (20,5 %) 20,4 % 17,6 % 5,4-4,0-1 (-11,1 %) -11,2 % -10,1 % -6,5-1,0 35a stationär -1 (-6,7 %) -6,8 % -27,7 % -6,2-0,8 HzE gesamt 65 (14,3 %) 14,2 % 8,8 % -2,4 21, (33,3 %) 33,7 % 31,6 % -3,5 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Geänderte Berechnung für "HzE gesamt" ab Berichtsjahr 2014: Damit die Aussage dieser Kennzahl (Zu- /Abnahme der durchschnittlichen Fallzahl pro Monat) auch für "HzE gesamt" gilt, wird ab 2014 hier die Summe der Kennzahlenwerte der einzelnen HzE-Paragrafen ausgewiesen (anstatt ihres Mittelwerts). Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 87 Die Ausweisung der Fallzahlen erfolgt inklusiver der um. 100

103 Abbildung 55: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21- Jährigen (in %) zum Vorjahr Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 101

104 Bearbeitungsfälle Veränderungen im Verlauf ( ) a) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung Abbildung 56: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ohne um 700 Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt ohne um Berichtsjahr Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 57: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 102

105 b) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Abbildung 58: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär ohne um Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 59: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 103

106 c) Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 60: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 61: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 104

107 d) Veränderung der einzelnen Hilfearten Abbildung 62: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich ohne um Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 63: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 105

108 4.1.5 Personalstand Der Mitarbeiterstand zum stellt sich wie folgt dar: Tabelle 31: Personalstand zum Beamtenlaufbahn bzw. vergleichbare Angestellte Im Jugendamt päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige In eigenen kommunalen Einrichtungen Verwal- päd. Mitarbeitetungsmitarbeiter Sonstige mittlerer Dienst 0,00 6,84 0,63 0,00 0,00 0,00 gehobener Dienst 12,80 7,59 0,00 0,00 0,00 0,00 höherer Dienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insgesamt verfügt die Kommune über 27,88 Vollzeitplanstellen in der Jugendhilfe. Abbildung 64: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Auf junge Menschen unter 21 Jahren kommen im Landkreis Haßberge somit 1,64 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhilfe. 106

109 4.2 Kostendarstellung Gesamtübersicht Aufwendungen 88 Tabelle 32: Gesamtübersicht Aufwendungen für Einzelfallhilfen Aufwendungen Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % reine Aufwendungen , * , , , , , , , , ,0-22a i.v.m , , ,0-27 II , , , , , , (inkl. Kostenerstattungen) , , ,0-35a , ** , , a , , , ** , , a, 59, , ,0 101 Aufwendungen für sonstige Maßnahmen ,0 - Gesamtaufwendungen , Summe der gesamten Bruttopersonalkosten (ohne staatliche Fördermittel) Bruttopersonaldurchschnittskosten Summe der Personalzuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen Aufwendungen Fortbildung eigener Mitarbeiter * Fördermittel 74 SGB VIII evtl. höhere Kosten der kreisfreien Städte, aufgrund Handelns im eigenen Wirkungskreis. ** Nicht Bestandteil der Gesamtaufwendungen und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Aufwendungen schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. 88 inklusive um. 107

110 4.2.2 Gesamtübersicht Erträge 89 Tabelle 33: Gesamtübersicht Erträge Erträge Kostenbeiträge Erträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge , a i.v.m II (inkl. Kostenerstattungen) a * a * a, 59, Erträge aus sonstigen Maßnahmen Gesamterträge * Nicht Bestandteil der Gesamterträge und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Erträge schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. Die Gesamterträge decken damit 21,0 % der Gesamtaufwendungen. 89 inklusive um. 108

111 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 34: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Leistungen ( ) Differenzierte Betrachtung ausgewiesener Hilfearten entsprechend des Kostenerfassungsbogens Gesamtaufwendungen Gesamterträge Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit, kreisangehörigen Gemeinden und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit ( 12) Jugendsozialarbeit (Aufgabe gem. 13 SGB VIII) davon Kosten im Arbeitsbereich um - - Kinder- und Jugendschutz ( 14 SGB VIII, sowie kontrollierender Jugendschutz) Gesamt Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Tabelle 35: Leistungen 16 SGB VIII Familienhebammen Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Gesamtaufwendungen Eigene Personalkosten Gesamterträge 100 % Förderung über Bundesinitiative Frühe Hilfen Familienkrankenschwestern - - Ehrenamt (Qualifizierung Fachkraft, Qualitätssicherung ) Zusätzliche Maßnahmen (Elternbriefe, Willkommenspakete ) Förderung der Erziehung in der Familie nach 16 SGB VIII (außerhalb Bundesinitiative) % Förderung über Bundesinitiative Frühe Hilfen Gesamt

112 Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Tabelle 36: Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Leistungen ( ) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (ohne gerichtlichen Anstoß) ( 17, 18 SGB VIII) Sozialpädagogische Beratung / Unterstützung ( 21 SGB VIII, Sonstiges) Hilfen zur Erfüllung der Schulpflicht (Aufgabe gem. 21 SGB VIII) Gesamtaufwendungen Gesamterträge Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Gesamt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Tabelle 37: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Leistungen ( ) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22a ff. SGB VIII), Kindergarten- und Hortaufsicht Förderung von Kindern in Tagespflege ( 23 SGB VIII) Unterstützung selbst-organisierter Förderung von Kindern ( 25 SGB VIII) Gesamtaufwendungen Gesamterträge Gesamt

113 Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 38: Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Leistungen ( ) Gesamtaufwendungen Gesamterträge Inobhutnahme ( 42 SGB VIII) davon Kosten im Arbeitsbereich um Vorläufige Inobhutnahme um ( 42a SGB VIII) - - Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung ( 50 SGB VIII) - - Adoptionswesen ( 51 SGB VIII) 16 - Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht ( 52 SGB VIII) Beistandschaften, Vormund- und Pflegschaften ( SGB VIII) Beurkundungen / Beglaubigungen und Negativtestate ( 58a-60 SGB VIII), Beratung / Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung ( 52 a SGB VIII) Jugendhilfeplanung ( 80 SGB VIII) Gesamt

114 Tabelle 39: Aufwendungen für Einzelfallhilfen 27 ff., 41, 35a Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge Reine Aufwendungen , Die reinen Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 520 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 277 pro Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 23,1 % der Aufwendungen ab. Tabelle 40: Aufwendungen für Einzelfallhilfen amb. Hilfen teilstat. Hilfen stat. Hilfen Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am HH der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in Reine Aufwendungen , , , Bezogen auf die Gesamtfallzahl ergeben sich bei den ambulanten Hilfen (265 Fälle) Kosten von pro Fall, bei den teilstationären Hilfen (26 Fälle) pro Fall und bei den stationären Hilfen (229 Fälle) pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich im ambulanten Bereich Kosten in Höhe von 45 pro Kind/Jugendlichen, im teilstationären Bereich von 24 pro Kind/Jugendlichen und im stationären Bereich von 208 pro Kind / Jugendlichen. 112

115 Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28 SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Abbildung 65: Verteilung der reinen Aufwendungen auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 113

116 Verhältnis zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Unter Betrachtung der reinen Aufwendungen beträgt das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung: 23 %: 77 % (siehe Grafik). Abbildung 66: Verhältnis der reinen Aufwendungen zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 67: Verhältnis der reinen Aufwendungen zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) im Bereich um Quelle: 114 JuBB 2016, eigene Berechnungen

117 a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20 SGB VIII) 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Tabelle 41: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in Reine Aufwendungen , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Die reinen Aufwendungen, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 3 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 11 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 3,9 % der Aufwendungen ab. 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 42: 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 20 SGB VIII gewährt. Reine Aufwendungen 115

118 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII) 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Tabelle 43: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Aufwendungen* in Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge Reine Aufwendungen 27 II , davon um , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Die reinen Aufwendungen, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 23 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 3 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 0,0 % der Aufwendungen ab. 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Tabelle 44: 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 29 SGB VIII gewährt. Reine Aufwendungen 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Tabelle 45: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamt Aufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge Reine Aufwendungen , davon , um * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Die reinen Aufwendungen, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 73 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 12- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in 116

119 Höhe 36 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 5,2 % der Aufwendungen ab. 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 46: 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in Reine Aufwendungen , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Die reinen Aufwendungen, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 122 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Familie. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 46 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 2,8 % der Aufwendungen ab. c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 47: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in Reine Aufwendungen , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Die reinen Aufwendungen, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 18 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 47 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 4,5 % der Aufwendungen ab. 117

120 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung 33 SGB VIII Vollzeitpflege Tabelle 48: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge Reine Aufwendungen , davon um , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Die reinen Aufwendungen, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 114 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 50 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 34,0 % der Aufwendungen ab. Hinzu kommen reine Aufwendungen für Kostenerstattungen im Bereich des 33 in Höhe von SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Tabelle 49: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in Reine Aufwendungen , davon um , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Die Aufwendungen für Einzelfallhilfen abzüglich der Gesamterträge, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 101 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 637 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 28,7 % der Aufwendungen ab. 118

121 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 50: 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 35 SGB VIII gewährt. Reine Aufwendungen 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 51: 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung Erträge Sonstige Gesamterträge in Reine Aufwendungen 35a , a für um , a ambulant Davon: Schulbegleitung 35a teilstationär 35a stationär , , , , * Aufwendungen für Einzelfallhilfen Die reinen Aufwendungen, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 69 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 60 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 6,2 % der Aufwendungen ab. 119

122 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Tabelle 52: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung in Erträge Sonstige Gesamterträge Reine Aufwendungen , ivm 27 II , ivm , ivm , ivm , ivm , ivm , ivm 35 a ambulant 41 ivm 35 a stationär * Aufwendungen für Einzelfallhilfen , , Die reinen Aufwendungen, bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 64 Fällen, ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 145 pro jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Erträge decken 34,2 % der Aufwendungen ab. Tabelle 53: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige mit Status "um" bei Hilfebeginn Aufwendungen* Fördermittel 74 Gesamtaufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Erträge Kostenbeiträge Erträge Kostenerstattung in Erträge Sonstige Gesamterträge Reine Aufwendungen , ivm 27 II , ivm , ivm , ivm , ivm 35a ambulant 41 ivm 35a stationär * Aufwendungen für Einzelfallhilfen , ,

123 Detaillierte Darstellung der Kosten im Bereich der stationären Hilfen Durch die Auswertungen der JuBB-Datenbank lassen sich für die stationären Hilfen noch detailliertere Darstellungen der Kosten ermitteln. Die nachfolgende Tabelle stellt die Bearbeitungsfälle den Summen der Belegtage aller Hilfen gegenüber. Als Belegtag wird dabei jeder Tag, den ein junger Mensch in einer stationären Einrichtung verbracht hat, gezählt. Diese Auswertung ist nur für die Hilfen nach 34 und 35a SGB VIII stationär möglich. Tabelle 54: Belegtage und Aufwendungen für Bearbeitungsfälle Bearbeitungsfälle in 2016 Summe der Belegtage aller Fälle in 2016 Gesamtaufwendungen* je Belegtag in ,0 davon um ,7 35a stationär ,7 davon um * Aufwendungen für Einzelfallhilfen 121

124 4.2.5 Entwicklung der Kosten für die einzelnen Hilfearten in % zum Vorjahr 90 Abbildung 68: Entwicklung der reinen Aufwendungen für die einzelnen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 90 Abbildung 68 ohne um und Abbildung 69 inklusive um. 122

125 4.3 Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr 2016 Gesamtsumme der Kindeswohlgefährdungsmeldungen nach 8a SGB: Tabelle 55: Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten Gesamtaufwendungen je Belegtag im Berichtsjahr () Mittlere Laufzeit beendeter Fälle (in Monaten) Eckwert "Inanspruchnahme" (Hilfen pro EW unter 21 Jahren) a amb. 35a teilstat. 35a stat. 16,25 16,36 54,31 31,42 157,96 5,24 61,96 139,69 11,97 24,29 35,33 41,61 15,23 29,41 30,50 15,25 4,29 7,17 1,06 6,70 5,94 2,76 0,47 0,82 Tabelle 56: Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten für Hilfen mit dem Status um bei Hilfebeginn Gesamtaufwendungen je Belegtag im Berichtsjahr () Mittlere Laufzeit beendeter Fälle (in Monaten) Eckwert "Inanspruchnahme" (Hilfen pro EW unter 21 Jahren) a 10,38-122,70-4,50-9,76-0,18 0,00 3,76 0,00 123

126 5 Glossar Begriffsbezeichnungen und Kennzahlberechnungen Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach SGB VIII Im Sinne des Kinder und Jugendhilfegesetzes 7 (1) SGB VIII lassen sich die Altersgrenzen wie folgt bestimmen: Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, junger Volljähriger ist, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist, junger Mensch ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Altersgruppenverteilung Die Altersgruppenverteilung beschreibt die anteilige Größenordnung verschiedener Altersgruppen (in %) an der Bevölkerung des Bundeslandes Bayern, einer Stadt/eines Landkreises oder eines Regierungsbezirks. Alle Altersgruppen: 0-<27, 27-<40, 40-<60, 60-<75 und 75 u. älter Altersgruppe junge Menschen : 0-<3, 3-<6, 6-<10, 10-<14, 14-<18, 18-<21, 21- <27 Berechnung der Altersgruppenverteilung Grunddaten Formel Jeweilige Anzahl an Personen in der/n Altersgruppe/n Gesamtbevölkerung Arbeitslosenquote Die Arbeitslosenquote stellt den Anteil (in %) der arbeitslos und gleichzeitig Beschäftigung suchend gemeldeten Personen an allen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose) im Jahresmittel dar. 124

127 Bei der Jugendarbeitslosenquote wird der Anteil (in %) der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen im Alter von 15 Jahren (= in der Regel Ende der Schulpflicht) bis unter 25 Jahren an allen zivilen Erwerbspersonen im entsprechenden Alter im Jahresmittel dargestellt. Arbeitslosenquote junger Menschen Arbeitslosenquote allgemein Berechnung der Arbeitslosenquote Grunddaten Arbeitslosenzahl (gesamt o. 15- bis 25-Jähriger) Anzahl ziv. Erwerbspersonen Formel Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Dieser Wert stellt den Anteil (in %) der Arbeitslosen im Rechtskreis im SGB III an allen zivilen Erwerbspersonen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Bezugsgebiet im Jahresmittel dar. Arbeitslosengeld nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) erhalten Arbeitslose zwischen 15 und unter 65 Jahren, die sich persönlich arbeitslos gemeldet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Anwartschaftszeit 91 erfüllt haben, d.h. in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit muss mindestens zwölf Monate ein Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung, Krankengeldbezug) bestanden haben. Das Arbeitslosengeld stellt eine Lohnersatzleistung dar und wird in Höhe von 60 % bzw. 67 % des zuletzt erhaltenen pauschalisierten Nettoentgelts gewährt. Die Anspruchsdauer ist abhängig von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung der letzten fünf Jahre, jedoch auf maximal 12 Monate / 360 Tage begrenzt. Ab Vollendung des 50. Lebensjahres ist eine vom Alter abhängige gestaffelte Verlängerung bis maximal 24 Monate / 720 Tage möglich. 91 Ggf. die Kurze Anwartschaftszeit ; Diese ist auf die Zeit bis befristet. 125

128 Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II Dieser Wert stellt die Anzahl der erwerbsfähigen SGB II-Empfänger je Einwohner im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Bezugsgebiet dar. Die im SGB II geregelte "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II), nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II- Empfänger/innen leben, erhalten Sozialgeld. Dabei setzt sich die Gruppe der anspruchsberechtigen Erwerbsfähigen aus den 15- bis 65-Jährigen zusammen, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Nach dem Ablauf des SGB III tritt das SGB II als Unterstützungsleistung in Kraft, wenn ein Hilfebedarf weiterhin gegeben ist. Berechnung der Arbeitslosenquote Grunddaten Anzahl erwerbsfähiger SGB II-Empfänger Gesamtbevölkerung im Alter 15 bis 65 Formel Hinweis zu Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur: Zum Berichtsmonat August 2014 fand mit einer Revision des Statistik-Verfahrens eine Generalüberholung der Arbeitslosen-Statistik ab 2007 statt. Die Ergebnisse, insbesondere die Eckzahlen, ändern sich nur geringfügig: So verändert sich der Bestand an Arbeitslosen maximal um etwa in einem Monat, also weniger als ein Promille bezogen auf die Gesamtzahl von derzeit 2,8 bis 2,9 Millionen Arbeitslosen. Änderungen an der Interpretation der Arbeitslosigkeit ergeben sich nicht." Hinweis zur aktuellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 126

129 Ausländeranteil (Ausländerquote) Der Ausländeranteil stellt den Anteil (in %) der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung dar. Aufgrund zahlreicher Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die Ausländerquote keine Maßzahl für den Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund. Alle Altersgruppen: 0-<27, 27-<40, 40-<60, 60-<75 und 75 u. älter Altersgruppe junge Menschen : 0-<3, 3-<6, 6-<10, 10-<14, 14-<18, 18-<21, 21- <27 Berechnung des Ausländeranteils Grunddaten Formel Einwohnerzahl ohne dt. Staatsbürgerschaft Gesamtbevölkerung Ausländeranteil unter Schulanfängern Im Kreisinformationssystem des ISB (Staatsinstitut für Schulentwicklung und Bildungsforschung) wird der Anteil der SchulanfängerInnen mit Migrationshintergrund an Volksschulen, Förderschulen und Freien Waldorfschulen auf Landkreisebene ausgewiesen. Das Merkmal Migrationshintergrund ist in dieser Statistik dabei definiert als das Vorliegen von mindestens einem der drei folgenden Merkmale: 1. keine deutsche Staatsangehörigkeit, 2. im Ausland geboren, 3. überwiegend in der Familie gesprochene Sprache nicht Deutsch. Berechnung des Ausländeranteils unter Schulanfängern Grunddaten Anzahl SchulanfängerInnen mit Migrationshintergrund pro Bezirk Gesamtzahl der SchulanfängerInnen des betroffenen Bezirks 127

130 Formel Betreuungsquote Die Betreuungsquote gibt den Anteil der in Tageseinrichtungen, Tagesbetreuung oder von Tagespflege betreuten Kinder bis unter 3 Jahren an allen Kindern entsprechenden Alters an. Analog: Betreuungsquote der 3- bis 6-Jährigen Berechnung der Betreuungsquote Grunddaten Anzahl betreuter Kinder Gesamtbevölkerung entsprechenden Alters Formel Bevölkerungsdichte Die Bevölkerungsdichte als Quotient gibt Aufschluss über die Dichte der Besiedelung. Je höher der Wert ist, desto urbaner ist die Kommune, somit leben die Menschen auf engerem Raum. In Verbindung mit anderen Indikatoren, kann dies auf soziale Brennpunkte bzw. Problemlagen hinweisen. Berechnung der Bevölkerungsdichte Grunddaten Gesamtbevölkerung Fläche in ha Formel Deckungsquote Die Deckungsquote gibt den Anteil der genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis in Kindertagestätten, Tagespflege und Großtagespflege für Kinder unter 3 Jahren in Bezug auf die Anzahl der Einwohner unter 3 Jahren wieder. Analog: Deckungsquote der 3- bis 6-Jährigen 128

131 Berechnung der Deckungsquote Formel Durchschnittliche Jahresfallzahl Die durchschnittliche Jahresfallzahl entspricht der Anzahl der durchschnittlichen Jahresfälle aus den JUBB-Erfassungsbögen. Berechnung der durchschnittlichen Jahresfallzahl Grunddaten Summe (Beleg-)Monate eines Formel Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen entspricht der durchschnittlichen (Verweil-)Dauer in Monaten aus den JUBB-Erfassungsbögen. Berechnung der durchschnittlichen Laufzeit Grunddaten Summe (Beleg-)Monate aller beendeten Fälle eines Formel Eckwert (E): Der Eckwert stellt einen Wert je des untersuchten Verhältnisses dar, z. B. die Anzahl von jungen Menschen in Hilfen zur Erziehung bezogen auf die Bevölkerung der Minderjährigen im Jugendamtsbezirk. Damit können Aussagen getroffen werden, wie beispielsweise von Minderjährigen im Jugendamtsbezirk erhalten 10 eine Hilfe zur Erziehung oder jeder 100. Minderjährige landet im Heim. 129

132 Eckwert: Inanspruchnahme Erzieherischer Hilfen Dieser Eckwert gibt Auskunft, wie viele Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 21 Jahren je in dieser Altersgruppe Erzieherische Hilfen in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Fälle wird aus dem JuBB-Erfassungsbogen gewonnen. Sie stellt die Summe aus dem Fallzahlstand zum und den Zugängen im Erhebungsjahr dar. Eine Ausnahme bildet der Eckwert Inanspruchnahme bei den 19 und 31 SGB VIII. Hier werden die Gesamtfälle der betreuten Familien ( 31 SGB VIII) bzw. die Gesamtfälle der Unterbringung einer Mutter/eines Vaters ( 19 SGB VIII) für die Berechnung herangezogen (nicht die Anzahl betreuter Kinder). Berechnung des Quotienten Grunddaten Anzahl Fälle je Gesamtzahl 0- bis unter 21-Jährige Formel Eckwert: Leistungsbezug einer konkreten Hilfeart Dieser Eckwert gibt Auskunft über die Inanspruchnahme einer konkreten Hilfeart, bezogen auf die potenziellen Hilfeempfänger pro Personen der entsprechenden Altersgruppe der Gesamtbevölkerung im Jugendamtsbezirk. E 19 SGB VIII: E 20 SGB VIII: E 22 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 6-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 14-Jährigen Bezugsgruppen: 0 bis unter 3-Jährige (3 Jahrgänge) 3 bis 6,5-Jährigen (3,5 Jahrgänge) 6 bis 10- Jährigen (4 Jahrgänge) E 23 SGB VIII: Bezugsgruppen: 0 bis unter 3-Jährige (3 Jahrgänge) 130

133 3 bis 6,5-Jährigen (3,5 Jahrgänge) 6 bis 10- Jährigen (4 Jahrgänge) E 27 II SGB VIII: E 29 SGB VIII: E 30 SGB VIII: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 10- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 12- bis unter 18-Jährigen E 31 SGB VIII: Bezugsgruppe: Kinderanzahl in den Familien von 0- bis unter 14 Jahren E 32 SGB VIII: E 33 SGB VIII: E 34 SGB VIII: E 35 SGB VIII: E 35a SGB VIII: E 41 SGB VIII: E HzE gesamt: Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 14-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 14- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 6- bis unter 18-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 18- bis unter 21-Jährigen Bezugsgruppe: Gesamtheit der 0- bis unter 18-Jährigen Der Eckwert Leistungsbezug für 19 und 31 stellt auf die Anzahl der betroffenen Kinder (nicht die bloßen Fälle von Familienhilfe bzw. Unterbringung) ab. Berechnung des Eckwerts Grunddaten Gesamtfälle je Gesamtzahl der Personen dieser Altersgruppe, denen die Hilfe üblicherweise gewährt wird Formel 131

134 Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Es kann festgestellt werden, wie sich die Gesamtzahl der Minderjährigen einer Stadt/eines Landkreises/eines Landes innerhalb der zu untersuchenden Zeitspanne entwickelt hat. So kann eine Ab- oder Zunahme der minderjährigen Bevölkerung prozentual dargestellt werden. Entwicklung der Bevölkerungszahl 0 bis 18-Jähriger im Zeitraum Berechnung der Entwicklung Grunddaten Gesamtbevölkerung 0 bis 18-Jährige, Jahr 2012 Gesamtbevölkerung 0-18-Jährige, Jahr 2007 Formel Gerichtliche Ehelösungen Dieser Wert gibt die Anzahl der Scheidungen im Amtsgerichtsbezirk des Familienwohnsitzes im Verhältnis zur Gesamtzahl der 18-Jährigen und Älteren je Einwohner im Alter von 18 Jahren und älter im Jugendamtsbezirk an. Einen zusätzlichen Wert stellt die Kennzahl zum Anteil der von Scheidung betroffenen Kinder dar. Berechnung der gerichtlichen Ehelösungen Grunddaten Anzahl gerichtliche Ehelösungen Gesamtzahl Bevölkerung im Alter ab 18 Jahren Formel 132

135 Jugendquotient Hinweis: Die Berechnungsformel im diesjährigen Bericht ist noch die aus den vorangegangen Jahren: Die Umsetzung der folgenden Berechnungsformel wird im kommenden Berichtsjahr erfolgen. Die Definition des Jugendquotienten im JuBB-Bericht weicht von der in der Statistik üblichen Definition ab und hat damit auch eine andere Aussagekraft. Der Jugendquotient im JuBB-Bericht weist die Anteile der unter 18-Jährigen bzw. der 18- unter 27-Jährigen an der Bevölkerung aus und wird im Berichtsjahr 2015 erstmalig in Prozent dargestellt. Der in der Statistik gebräuchliche Begriff des Jugendquotienten jedoch lautet wie folgt: Im Jugendquotienten (bzw. eigentlich Kinder- und Jugendquotienten) wird die jüngere (noch nicht erwerbsfähige) Bevölkerung auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bezogen. [ ] Die Zahl der Personen im Alter unter 15 bzw. 20 Jahren wird dividiert durch die Bevölkerungszahl zwischen 15 bzw. 20 und 60 bzw. 65 Jahren. Siehe dazu die Definition des Bundesinstituts für Bevölkerungsfortschreibung unter (Zuletzt abgerufen am ) Alten- und Jugendquotienten werden in der Statistik auch als Abhängigkeitsraten bezeichnet. Sie geben als demo-ökonomische Kennziffern an, wie hoch die Belastung einer Volkswirtschaft bzw. der Bevölkerung im produktiven Alter durch die nicht produktive Bevölkerung allein infolge der Altersstruktur ist. Die tatsächlichen Erwerbsverhältnisse werden dabei nicht berücksichtigt. Der Jugendquotient im JuBB-Bericht weist die prozentuale Verteilung der unter 18- Jährigen (bzw. der 18- bis unter 27-Jährigen) zur Gesamteinwohnerzahl aus. Bei einem Wert von 25 % für die unter 18-Jährigen ist ein Viertel der Bevölkerung unter 18 Jahren. Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung 133

136 Anteil der 18 bis 27-Jährigen an der Bevölkerung Berechnung des Jugendquotienten Grunddaten Formel Anzahl aller Personen unter 18 (bzw Jahren) Gesamtzahl Einwohner Reine Aufwendungen Berechnung der reinen Aufwendungen Grunddaten Gesamtaufwendungen Gesamterträge Formel Schulabgänger ohne Mittelschulabschluss Der in Deutschland zu erreichende niedrigste Schulabschluss ist der Mittelschulabschluss. Der Schulabgängeranteil ohne Abschluss stellt somit den Anteil der Abgänger ohne einen Mittelschulabschluss an der Gesamtheit aller Schulentlassenen aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen dar. Der Wert lässt Schlüsse über das Qualifikationsniveau der jungen Menschen zu und gibt zudem Hinweise, wo verstärkt in diesem Bereich Interventionsmaßnahmen nötig sind. Anteil aller Schulabgänger ohne Mittelschulabschluss Anteil 15-jähriger Schulabgänger ohne Mittelschulabschluss Berechnung des Anteils v. Schulabgängern ohne Mittelschulabschluss Grunddaten Anzahl Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss Anzahl aller Absolventen u. Abgänger allgemeinbildender Schulen 134

137 Formel Hinweis zum Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-jährigen Schulabgängern Diese im Vergleich zum Berichtsjahr 2009 alternative Darstellung erscheint erforderlich im Hinblick darauf, dass die amtliche Schulstatistik die Absolventen und Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen schulortbezogen erfasst. Absolventen höherer Schulen pendeln nicht selten in naheliegende Regionen/Städte mit einem breiteren Bildungsangebot ein und werden damit oft nicht als Absolvent dem Kreis mit eigentlichen Wohnsitz zugeschrieben. Aufgrund der Sprengeleinteilung der Haupt-/Mittelschulen werden Schulabgänger ohne Schulabschluss hingegen fast immer wohnortbezogen erfasst. Damit ergibt sich beim Bezug auf die Hauptrisikogruppe der 15-Jährigen eine deutlich verbesserte Schätzung des tatsächlichen Anteils der Schulabgänger ohne Schulabschluss. Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15-Jährigen Dieser Wert stellt die Anzahl der SGB II-Empfänger unter 15 Jahren (Sozialgeld) je Minderjährige unter 15 Jahren im Bezugsgebiet dar. Er kann auch als ein Indikator für die Kinderarmut gesehen werden. Dabei sind in der Rechnung nur Bezieher berücksichtigt, die mindestens drei Monate dauerhaft diese Unterstützung erhalten haben. Erst ab einer Gewährung von drei Monaten wird von dauerhaftem Bezug dieser Leistung gesprochen. Bei Zeiträumen der Gewährung bis drei Monate spricht man von einer besonderen Notlage und das Sozialgeld wird als vorübergehendes Sozialgeld gewährt. Berechnung der Empfängerquote Grunddaten Formel Anzahl SGB II-Empfänger unter 15 Jahre Gesamtbevölkerung unter 15 Jahre 135

138 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (vormals Erwerbstätigenquote) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende. (Definition der Bundesagentur für Arbeit, Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/BST-MethHinweise/SvB-und-GB-meth- Hinweise.html (zuletzt abgerufen am )). Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der 18 bis unter 65- Jährigen Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen 18 bis unter 65 Jahre Berechnung der Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Grunddaten Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Frauen Gesamtbevölkerung der 18 bis unter 65-Jährigen Weibliche Bevölkerung 18 bis unter 65 Jahre Formel Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern Die Gesamtheit aller Haushalte lässt sich in drei Typen differenzieren: Es sind zum einen Einpersonen- (oder auch Single-) Haushalte von Mehrpersonenhaushalten zu un- 136

139 terscheiden. Zum anderen lassen sich auch letztere als solche mit und ohne Kinder beschreiben. Der hier berechnete Quotient trifft Aussagen darüber, wie die Verteilung von Singlehaushalten und Haushalten mit Kindern in einer Kommune ist und wie dadurch der Einfluss auf das politische Leben der Kommune sein könnte. Liegt der Wert unter 0,9 so wird im Kontext von familiendominiert gesprochen, d.h. vorwiegend Familien nehmen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Bei einem Wert zwischen 0,9 und (unter) 1,1 wird von ausgeglichen gesprochen. Familien und Singles halten sich hier die Waage. Bei Werten ab 1,1 spricht man von singledominiert, das gesellschaftliche Leben und die damit verbundene Infrastruktur wird sich also eher an Singles orientieren. Kommunen, die um ihren Nachwuchs fürchten, können aus diesem Verhältnis Handlungsansätze erkennen, indem sie beispielsweise Infrastrukturen für Familien verstärken, obwohl sie als singledominiert gelten. Berechnung des Quotienten Grunddaten Anzahl Singlehaushalte Anzahl Haushalte mit Kindern Formel 137

140 6 Datenquellen Demographiedaten Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung o Genesis-Online-Datenbank o Bevölkerungsstand o Bevölkerungsbewegung Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Altersstruktur der Bevölkerung Bayerns, Datenstand zum Stichtag: Daten zu Haushalten Nexiga next level geomarketing, Datenstand 2014 Daten zu Schulabschlüssen, Bevölkerungsprognose sowie gerichtlichen Ehelösungen Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung o Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2034 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bayerische Schulen im Schuljahr 2013/14 und 2014/2015 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Gerichtliche Ehelösungen in Bayern 2015 kis Kreisinformationssystem der bayerischen Landesberichtserstattung Genesis-Online-Datenbank 138

141 Zahlen zur Arbeitslosigkeit, SGB III sowie SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige, Sozialgeld für unter 15-Jährige) und zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen Arbeitslosigkeit auf Stadt- und Landkreisebene, Dez bis Dez Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bedarfsgemeinschaften und derer Mitglieder (Tabelle 4 und 5), Dez bis Dez Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen, Juni 2015 Daten zur Jugendhilfesituation, Personalsituation und Kostensituation in den Jugendämtern sowie den Daten aus den Bereichen Kindertagesstättewesen und Tagespflege Erfassungsbögen JuBB 2016 Kostenerfassungsbögen JuBB 2016 Kita-Erfassungsbogen JuBB 2016 Daten aus KiBiG.web Karten wurden erstellt mit RegioGraph 10 Schaubilder wurden erstellt mit Excel KomPluS 139

142 7 Anhang: Berichte der weiteren Arbeitsbereiche des Jugendamtes 7.1 Leistungen zur Bildung und Teilhabe Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezahlt. Voraussetzung ist, dass die Eltern eine dieser Leistungen beziehen: - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Sozialhilfe - Kinderzuschlag - Wohngeld oder - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anträge auf Bildung und Teilhabe 2016 Wohngeld ALG II Kinder- zuschlag AsylbLG Sozial-hilfe Gesamt- anträge Ausflug/ Klassenfahrt Schulpaket Wird von Jobcenter gezahlt Schülerbeförderung Lernförderung Gemeinsames Mittagessen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Leistungen insgesamt: Leistungen

143 7.2 Übernahme von Gebühren in Kindertageseinrichtungen Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung besteht seit dem mit Vollendung des ersten Lebensjahres (zuvor mit Vollendung des dritten Lebensjahres). Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sieht in 90 Absatz 3 vor, dass der Kindergartenbeitrag ganz oder teilweise auf Antrag übernommen werden soll, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Die Prüfung, ob die Belastung des Kindergartenbeitrages den Eltern zuzumuten ist, richtet sich nach den Regelungen der 82 bis 85, 87, 88 und 92a SGB XII. Hierbei wird eine Einkommensgrenze (Grundbetrag, Familienzuschläge, Kosten der Unterkunft) dem bereinigten Nettoeinkommen der Familie gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich dann, ob der Beitrag ganz oder teilweise übernommen wird oder der Antrag abzulehnen ist. Die Übernahme erfolgt in der Regel bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bzw. bis zur Einschulung. Mittagsbetreuung Neuanträge Stand: (inklusive Jobcenter-Maßnahmen) Kostenentwicklung der Gebührenübernahme von Kindergarten, Krippe und Mittagsbetreuung ab 2016 werden die Aufwendungen für Kinder mit Fluchthintergrund separat ausgewiesen Stichtag Kosten in Euro ,65 Inkl. Aufwendungen Mittagsbetreuung Inkl. Aufwendungen Mittagsbetreuung ,10 Inkl. Aufwendungen Mittagsbetreuung ,45 Inkl. Aufwendungen Mittagsbetreuung ,05 Inkl. Aufwendungen Mittagsbetreuung ,21 Inkl. Aufwendungen Mittagsbetreuung 2016 (Fluchthintergrund) ,05 Inkl. Aufwendungen Mittagsbetreuung 141

144 Entwicklung der Fallzahlen: alle Kinder davon Kinder < 3 Jahr Jahresfälle Jahresfälle Antragsentwicklung: Stichtag Abgang Zugang Abgang Zugang Abgang Zugang Abgang Zugang Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gesamt: Gründe für die Abgänge sind meist Wegzug, Einschulung, das Vorschuljahr mit staatlichem Zuschuss in Höhe von aktuell 100,00 Euro oder andere Einkommensverhältnisse der Eltern. Vorrangig für Leistungen nach den 14 bis 16 SGB II ist das Jobcenter. Nach Kenntnis einer Eingliederungsmaßnahme der sorgeberechtigten Eltern wurden von dort die Kinderbetreuungskosten an die Eltern als Leistungsbezieher ausbezahlt. Seit dem Jahr 2006 übernimmt dies nun das Jugendamt. 142

145 7.3 Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften Beistandschaften ( 1712 BGB) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben: a) die Feststellung der Vaterschaft b) die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Der Antrag kann auf eine einzelne Aufgabe beschränkt werden. Entwicklung der Fallzahlen: jeweils zum 31.12: Jahresfälle: 2010: : : : : : : Sofern die Unterhaltsansprüche beim unterhaltspflichtigen Elternteil geltend gemacht werden, zahlen diese in der Regel die Alimente an das Kreisjugendamt. Von hier werden die Gelder an den unterhaltsberechtigten Elternteil weitergeleitet. Es handelt sich hierbei im Jahresverlauf um nicht unerhebliche Summen, wie folgende Auflistung zeigt: Vereinnahmte Mündelgelder: 2010: , : , : , : : , : , : ,37 Beratung und Unterstützung ( 18 SGB VIII): Gem. 18 Abs. 1 und Abs. 4 SGB VIII haben Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen und auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Fallzahlen aus dem Jahre 2016 stellen sich wie folgt dar: zum : 30 Jahresfälle: 41 Vormundschaften und Pflegschaften: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuerst obliegende Pflicht. Wenn die Eltern dieser Pflicht nicht oder nicht zum Wohle der Kinder nachkommen, muss der Staat den Schutz der Kinder gewährleisten und ggf. den Eltern die elterliche Sorge bzw. Teilbereiche hiervon entziehen. Je nach Form und Wirkungsbereich unterscheidet man zwischen bestellter Amtspflegschaft und bestellter Amtsvormundschaft. 143

146 Für Kinder minderjähriger Mütter wird das Jugendamt bis zu deren Volljährigkeit gesetzlicher Amtsvormund. Entwicklung der Fallzahlen: jeweils zum : Jahresfälle: bestellte Amtspflegschaften: 2010: : : : : : bestellte Amtsvormundschaften: 2010: : : : : : gesetzliche Vormundschaften: 2010: : : : : : : 2 3 Die Vormundschaften unbegleiteter Minderjähriger wurden bereits im Jahr 2014 mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom auf den Sozialdienst kath. Frauen Schweinfurt e. V. übertragen. 144

147 7.4 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) Entwicklung der Fallzahlen: Jahre Anzahl der lfd. UVG-Fälle Anzahl der eingestellten UVG-Fälle Rückholquote: Die Rückholquote im laufenden Jahr im Landkreis Haßberge hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Jahr Auszahlungsbetrag Rückholbetrag Rückholquotquote Rangziffer Rückhol- bayernweit ,62 EUR ,96 EUR 32,50 % 51 von ,51 EUR ,06 EUR 25,00 % 76 von ,95 EUR ,02 EUR 22,67 % 91 von ,36 EUR ,34 EUR 24,87 % 86 von ,69 EUR ,79 EUR 27,48 % 86 von ,85 EUR ,10 EUR 30,91 % 58 von ,86 EUR ,78 EUR 25,83 % 80 von ,564,05 EUR ,32 EUR 20,36 % 94 von ,44 EUR ,27 EUR 17,09 % 95 von ,72 EUR ,96 EUR 19,41 % 96 von ,75 EUR ,82 EUR 24,96 % 93 von ,54 EUR ,20 EUR 37,49 % 53 von ,72 EUR ,32 EUR 50,83 % 7 von

148 7.5 Beurkundungen Vaterschaftsanerkennungen Zustimmungserklärungen Unterhaltsverpflichtungen Unterhaltsabänderungen Insgesamt: Sorgeerklärungen Negativatteste Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln Präventionsstelle / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Landratsamt Haßberge Kreisjugendamt Präventionsstelle Promenade Haßfurt / jugendamt@hassberge.de Präventionsstelle im Landkreis Haßberge Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz findet vor allem auf der pädagogischen Ebene statt. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber den Mitmenschen zu führen. Außerdem sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen ( 14 SBG VIII). Zur Umsetzung und Einhaltung bedarf es neben Beratung und Kontrolle auch Anregung und Information. Suchtprävention ist ein wichtiger Aspekt bei der Verringerung von Suchterkrankungen. Die flächendeckende Suchtprävention in Bayern soll von Präventionsfachkräften umgesetzt werden. Gesetzliche Grundlage für die Suchtprävention sind das Sozialgesetzbuch VIII sowie das Gesetz des öffentlichen Gesundheitsdienstes (GDG) Bayern. Zentrales Anliegen beider Gesetzesgrundlagen ist die Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gesundheit hat einen ganzheitlichen Charakter und meint das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden (WHO, 1986). Die Aufklärung und Beratung werden nach Art. 11 GDG nur sehr allgemein beschrieben: (1) Gesundheitsämter klären die Bevölkerung in Fragen körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit auf und beraten sie über Gesundhaltung und Krankheitsverhütung. [ ] 146

149 (2) Die Gesundheitsämter unterstützen Bestrebungen zur Förderung der Gesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge und wirken insbesondere bei der Förderung der Individualhygiene und des Breitensports mit. 14 SGB VIII benennt die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes: (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. Junge Menschen dazu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Dieser Ansatz erfordert eine wirksame ganzheitlich und langfristig angelegte Suchtprävention. Von besonderer Bedeutung ist dabei die kommunale Ebene, weil hier die Zielgruppen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld angetroffen werden können. Die Arbeit auf der örtlichen Ebene kann hinsichtlich ihrer Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit große Wirkungen erzielen. Legale Drogen werden von den meisten Kindern und Jugendlichen in der Regel als erste konsumiert, weshalb es wichtig ist, mit der Präventionsarbeit bei Alkohol und Nikotin sehr früh zu beginnen. Der Konsum alkoholischer Getränke ist gesellschaftlich eingebettet und hat nach wie vor einen großen Stellenwert. Hier sind die Erwachsenen durch ihre Vorbildfunktion und Verantwortung gefragt und dementsprechend eine wichtige Zielgruppe. Alkoholprävention sollte als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden. Sie richtet sich nicht gegen den Genuss, der mit dem Konsum verbunden sein kann und besteht nicht nur in der Vermittlung substanzspezifischer Informationen. Alkoholprävention muss auch auf den Erwerb von Handlungskompetenzen ( life skills ) ausgerichtet sein. Die Bestärkung von Nichtkonsumenten in ihrer Haltung, die Verzögerung des Erstkonsums, die Senkung der Konsumfrequenz sowie die adäquate Hilfe bei Missbrauch und Abhängigkeit sind die Zielsetzung. Weitere Themenbereiche des präventiven Kinder- und Jugendschutzes sind im primärpräventiven Ansatz der Suchtprävention als Lebenskompetenzförderung mit berührt. So sind z.b. Computerspiele und Internet sowohl Themen der Suchtprävention als auch der Medienpädagogik und des Jugendschutzes. Generell sind die Ziele der Suchtprävention auch Inhalte des 14 SGB VIII. Jedoch ersetzen Maßnahmen der Suchtprävention nicht gezielte, umfassende und tief greifende Präventionsarbeit für Jugendliche in den anderen Gefährdungsbereichen. Die Präventionsstelle am Kreisjugendamt Haßberge wurde 1998 im Rahmen des bayernweiten Projektes zur Suchtprävention eingerichtet. Träger der Präventionsstelle ist der Landkreis Haßberge. Organisatorisch ist die Stelle dem Bereich der Kommunalen Jugendarbeit des Jugendamtes angegliedert. Die Stelle war bis Juli 2013 mit einem Dip. Sozialpädagogen (FH) mit 19,5 Stunden wöchentlich besetzt. Im August 2013 wurde die Stelle von einer B.A. Sozial-pädagogin (FH) übernommen. Arbeitsfelder Die Arbeitsfelder der Präventionsstelle gliedern sich in drei Bereiche. 147

150 Kindergärten Das Aufgabenfeld der Kindergärten gestaltet sich u.a. aus der Bereitstellung und Weitergabe von Informationsmaterial (z.b. Elternbrief ) und Beratung. Schulen Auf Anfrage werden bei Elternabenden Vorträge zur Suchtprävention, zum Jugendschutz oder zu Medienthemen abgehalten. Projektberatung, Weitergabe von Informationsmaterial und Hilfestellung bei der Umsetzung von Aktionen, gehören ebenfalls in dieses Aufgabenfeld. In Zusammenarbeit mit Lehrkräften und der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) werden auch Projekte für Schulklassen angeboten und durchgeführt. Städte und Gemeinden In dieses Aufgabenfeld fallen u.a. die Beratung und das Bereitstellen von Informations- und Aushangmaterial, aber auch Informationsabende zur Alkoholprävention und den Jugendschutzbestimmungen für Vereine und Veranstalter sowie die Teilnahme an Sicherheitsgesprächen im Vorfeld sowie nach größeren Veranstaltungen. Arbeitsschwerpunkte Ein großer Arbeitsschwerpunkt der Präventionsstelle ist die Information, Beratung und Aufklärung von Eltern, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Trägern sowie der Öffentlichkeit. Dies umfasst u.a. die pädagogische Begleitung im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes. Eine Vernetzung von Jugend-, Ordnungs-, Gewerbe- und Gesundheitsamt, Polizei, Gemeinden, Schulen, freien Trägern, Veranstaltern und Gewerbetreibenden soll die Effektivität des Kinder- und Jugendschutzes gewährleisten. Die Arbeitsschwerpunkte der Präventionsstelle gestalten sich wie folgt: Alkoholprävention Zum Arbeitsschwerpunkt Alkoholprävention gehören u.a. Beratung und Information, aber auch Projekte gegen den Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Saftbar des Jugendamtes, die als eine attraktive Alternative zu alkoholischen Getränken bei Festen eingesetzt werden soll, kam im vergangenen Jahr bei 14 Veranstaltungen zum Einsatz (z.b. Ferienprogramm, Zeltlager, Schulfeste, Tag der offenen Gartentür, ) war die Saftbar im Zuge der Haßberger Spieletage vier und beim Haßfurter Straßenfest zwei Tage im Einsatz. Ein weiterer Aspekt dieses Schwerpunktes ist der Verleih von Rauschbrillenkoffer, Methodenkoffer Alkoholprävention und KlarSicht -Koffer, welche von verschiedenen Vereinen, Treffs und Einrichtungen immer wieder gerne eingesetzt werden und auch 2015 mehrere Male verliehen wurden (z.b. landkreisweite KlarSicht -Aktion, Präventionsprojekte in Schulen und Jugendtreffs). HALT Projekt Durch die Implementierung des Alkoholpräventionsprojektes HaLT ( Hart am LimiT ) wurde der Schwerpunkt Alkoholprävention intensiviert. So gibt es neben der Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch bei Festveranstaltungen im Landkreis Haßberge, auch Sicherheitsgespräche bei größeren Veranstaltungen (2015: Altstadtfest Ebern, Weinfest in Zeil und Sand, Fasching in Sand und Eltmann, Countryfest Eichelsdorf, Krach am Bach -Festival, ). Teilnehmer sind die Verantwortlichen vor Ort, Bürgermeister und Mitarbeiter der Gemeinde, Polizei, BRK (Rettungsdienst), THW, Feuerwehr, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Jugendamt (Präventionsstelle). Dabei werden neben den Jugendschutzbestimmungen auch suchtpräventive Aspekte erörtert und die Notwendigkeit der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf Alkohol, Nikotin und andere Drogen verdeutlicht. 148

151 Am wurde das HaLT -Projekt bei einer Ärzte-Team-Sitzung der Haßberg Kliniken in Haßfurt vorgestellt und diskutiert. Außerdem gab es regelmäßige Kooperationsgespräche mit dem HaLT -Standort Schweinfurt. Jugendschutzkontrollen sind ein wichtiger Teilbereich des Jugendschutzes und fallen sowohl in die Zuständigkeit des Jugendamtes als auch der Polizei und der allgemeinen Ordnungsbehörden. Im Landkreis werden die Kontrollen von den Polizeidienststellen auch im Rahmen des Streifendienstes durchgeführt. Nur bei groß angelegten (umfassenden) Kontrollen nehmen Vertreter des Jugendamtes teil wurden in Kooperation mit der Polizei beim Altstadtfest Ebern eine Jugendschutzkontrolle durchgeführt. Beratungsgespräche für Erwachsene In diesem Bereich finden Informations- und Beratungsgespräche mit Erwachsenen, zur Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen und zum Jugendschutz statt fanden u.a. Gespräche zum Thema Medien, E-Zigaretten, Legal Highs, Cannabis und Jugendschutz sowie diverse Beratungsgespräche mit einzelnen Schulsozialarbeitern, Eltern, Multiplikatoren, Veranstaltern und Gemeindemitarbeitern statt. Bereitstellung von Informationen Die Bereitstellung von Informations- und Unterrichtsmaterialien zu Suchtprävention, Jugendschutz und zu legalen und illegalen Drogen ist ein weiterer Arbeitsschwerpunkt. Der Verleih verschiedener Spiele, Methoden, Klassenlektüren, Filme und Arbeitsmaterialien wurde auch 2016 wieder gut angenommen. Vor allem Schulsozialarbeiter, Lehrer und Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit informierten sich und liehen verschiedene Materialien aus. Vorträge zur Suchtprävention Vorträge zur Suchtprävention und zum Jugendschutz in Schulen oder bei Vereinen und Verbänden, werden in unregelmäßigen Abständen angefragt und durchgeführt. In diesem Jahr war die Anfrage nach einer Vorstellung des Präventionsprogrammes FREUNDE ( Starke Kinder gute FREUNDE ) groß. Das Programm zur Lebenskompetenzförderung in Kindertageseinrichtungen wurde beim Arbeitskreis frühe Kindheit ( ), beim Jugendhilfeausschuss ( ) sowie beim Leiterinnentreffen (KiTas) am vorgestellt. Im Rahmen des Fachtags psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, am wurde ein Vortrag zum Thema starke Kinder gute FREUNDE angeboten, in welchem die Bedeutung der Lebenskompetenzförderung zur Vorbeugung von Sucht und Gewalt beleuchtet wurde. Im Rahmen des Fachtags der Medientage 2016 wurde am von der Stiftung Medienpädagogik ein Vortrag für Eltern und andere Interessierte angeboten. Es kamen zahlreiche Eltern, haupt- und ehrenamtliche der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendbeauftragte der Gemeinden zur Veranstaltung. Alle Vortragsanfragen konnten leider nicht bedient werden. Multiplikatorenschulung Multiplikatorenschulungen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit (Lehrer, Erzieher, JaSler, Jugendgruppenleiter, ) sind ebenfalls ein Arbeitsschwerpunkt. Am 09. und fand das erste starke Kinder gute FREUNDE Basisseminar im Landkreis statt. Mit elf Teilnehmerinnen, aus zehn Kindertageseinrichtungen, war das Seminar bis auf einen Platz ausgebucht. Das dazugehörige Zirkeltreffen wurde am durchgeführt. Ein weiteres Multiplikatorenseminar war das Saftbar -Seminar. Am fand die mittlerweile dritte Auflage des Seminars statt. Die Teilnehmer kamen überwiegend aus der verbandliche Jugendarbeit und dem schulischen Bereich. 149

152 Am fand der Fachtag der Medientage 2016 statt. Da die Teilnehmerzahl etwas niedriger als erwartet ausfiel, wurde der Fachtag nicht in Rügheim im Schüttbau, sondern in der Geschäftsstelle der Kommunalen Jugendarbeit abgehalten. Es waren 18 Teilnehmer, von denen die Hälfte aus umliegenden Landkreisen kam. Die Auswertung der Reflexionsbögen zeigte, dass der Fachtag ein voller Erfolg war und derartige Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen gewünscht werden. Gruppenarbeit mit Jugendlichen Auf Nachfrage werden Seminare und Workshops durchgeführt. Auch 2016 gab es Kooperationen mit JaSlern sowie Unterstützung bei der Vorbereitung schuleigener Projekte. Das Projekt Dein Leben Deine Themen wurde aufgrund der positiven Rückmeldungen der Teilnehmer vom letzten Jahr, am , in einer 9. Klasse der Mittelschule Haßfurt erneut durchgeführt. Der inhaltliche Schwerpunkt Sucht&Genuss hat sich auch dieses Mal wieder stark an den im Voraus abgefragten Interessen, Vorerfahrungen und Fragen der Schüler orientiert. Zu den Schülertagen der Medientage 2016 kamen knapp 500 Schüler aus dem ganzen Landkreis in den Schüttbau nach Rügheim. Die Schüler konnten sich bereits im Voraus für ihre Favoriten-Workshops eintragen und dann vor Ort einen Workshop und ein Theaterstück besuchen. Von 6. bis 10. Klasse, nahmen Schüler aus Förderzentren, Mittelschulen und einer Realschule an den Schülertagen teil und holten sich ein Update ihres Wissen zu den unterschiedlichsten Themen. Zum Thema Jugendmedienschutz/Mediensucht wurden im Laufe des Jahres einzelne Projekte an Schulen durchgeführt. Hauptschwerpunkte waren die Themen WhatsApp, Cybermobbing und Sicherer Umgang mit dem Internet : : Sicher im Netz, 4. Klasse, Grundschule Königsberg (4 Schulstunden) : Sicher im Netz, 4. Klasse, Grundschule Königsberg (4 Schulstunden) : Respekt im Netz, 5. Klasse, Gymnasium Haßfurt (4 Schulstunden) : Respekt im Netz, 5. Klasse, Gymnasium Haßfurt (4 Schulstunden) Alle Projektanfragen konnten leider nicht bedient werden. Vernetzung und Koordination Vernetzung mit regionalen Einrichtungen wie z.b. der Sucht- und Erziehungsberatungsstelle sowie verschiedenen Schulen oder der Polizei, finden u.a. beim Suchtarbeitskreis ( SOAP ) oder bei Informationsveranstaltungen und Projekten statt und ist stark von freien Kapazitäten der Mitarbeiter der Institutionen abhängig. Bei den Ermittlungen des Ordnungsamtes zu Ordnungswidrigkeiten, nimmt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz im Zweifelsfall Stellung, inwieweit Ordnungswidrigkeiten nach dem JuSchG vorliegen und ein Verfolgungsinteresse besteht. Die Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das JuSchG werden vom Ordnungsamt eingeleitet und weiterbearbeitet. In diesem Bereich findet ein ständiger Austausch statt. Mitteilungen der Polizei zu Vorfällen bzw. Aufgriffen von Jugendlichen in Verbindung mit Alkohol und anderen Drogen, erhält die Präventionsstelle zur Information und weiteren Behandlung fand am sowie am ein Arbeitstreffen des Sozialpädagogischen Arbeitskreises Suchtprävention (SOAP) statt. Themenschwerpunkte waren ein Input zum Thema E-Zigaretten/E-Shisha sowie allgemeiner Informationsaustausch (10 Teilnehmer), beim zweiten Treffen stand die Vorstellung des neuen Würzburger Präventionsparcours Frei statt High auf dem Programm (12 Teilnehmer). Zu den Teilnehmern gehörten u.a. Mitarbeiter der Sucht- und Erziehungsberatungsstelle, mehrere Schulsozialarbeiter und Lehrer von Berufsschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Grundschulen und der Waldorfschule, Verbindungsbeamte der Polizeidienststellen Haßfurt und Ebern, Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit sowie eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. Um den Informationsaustausch bis zu den nächsten Treffen zu gewährleisten, gibt es seit November 2013 für alle SOAP- Teilnehmer, regelmäßige Rundschreiben mit Informationen zu aktuellen Themen und Veranstaltungen. 150

153 Auf überregionaler Ebene fand 2016 Vernetzung und Austausch u.a. im Rahmen des Treffens der Arbeitsgruppe Suchtprävention und Gesundheitsförderung bei der Regierung von Unterfranken ( ), am beim 18. Bay. Forum Suchtprävention in München, durch die Teilnahme an Arbeitsgruppe/Fachforum Jugendschutz in Nürnberg ( ) sowie beim 16. Forum Jugendhilfe am in Würzburg statt. Des Weiteren wurden noch folgende Treffen/Veranstaltungen besucht bzw. organisiert: - Seminar des BLJA Crashkurs Jugendschutz, am in München. - Aufbauschulung für FREUNDE-Trainer Kulturelle Vielfalt in der Kita - Wie die Integration von Familien unterschiedlicher Herkunft gelingt, am in München. - Mehrere Kooperations-/Planungstreffen mit verschiedenen möglichen Akteuren für eine landkreisweite Aktion im Rahmen der Aktionswoche Alkohol ( ). - Vorgespräche und Koordination der Frei statt High -Aktion 2017, in deren Rahmen der Würzburger Parcours ( Legal Highs und Cannabis-Konsum) an mehrere Schulen im Landkreis kommt. Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit findet u.a. durch Zeitungsartikel (z.b. Artikel zu Jugendschutz, Vor- und Nachberichte für Seminare, Fachtage und Vorträge), Flyer, Teilnahme an landkreisweiten Veranstaltungen (z.b. Haßberger Spieletage im März 2016, Gesundheitstage im April 2016, Medientage 2016 im November 2016, ) usw. statt. Statistik Evaluation Die Arbeit der Präventionsstelle wurde 2016 stark durch die Einführung von FREUNDE und die steigenden Verleihzahlen der Saftbar geprägt. Auch die Medientage 2016 waren ein großes Thema. Die Zusatzausbildung Fachkraft für Suchtprävention wurde am erfolgreich abgeschlossen. Die LaserTagArena, welche 2015 in Haßfurt eröffnet wurde, bleibt weiter ein Thema für den Jugendschutz. Es wurde bereits 2015 ein Bescheid nach 7 JuSchG erlassen, welcher Auflagen beinhaltet, welche derzeit von den Betreibern eingehalten werden müssen. Das Urteil des Würzburger Gerichtsverfahrens bzw. beauftragten Gutachters kam im Sommer Das Klageverfahren, welches von der Haßfurter Arena ausging, wurde erst bis zur Entschei- 151

154 dung in Würzburg ausgesetzt und nun wieder aufgenommen. Im Frühjahr 2017 wird ein Urteil erwartet. HaLT ist weiterhin Thema im Landkreis, auch wenn sich die Zusammenarbeit mit den Haßberg Kliniken teilweise schwierig gestaltet und nur wenig Brückengespräche stattfinden. Von 21 Minderjährigen (zwischen 14 und 17 Jahren) mit Alkoholintoxikation, welche 2016 stationär in den Haßberg Kliniken (Haßfurt und Ebern) aufgenommen wurden, wurden lediglich drei an die HaLT -Hotline gemeldet. Ein Jugendlicher aus dem Landkreis wurde im Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt und eine Jugendliche in einer Klinik in Coburg über HaLT erfasst bzw. gemeldet. Die Kooperation mit dem HaLT -Standort Schweinfurt ist in jedem Fall sehr gewinnbringend und wird beibehalten. Auch im dritten Jahr des Geschäftsstellenumzugs vom Flugplatz in die Haßfurter Innenstadt, hat die Laufkundschaft nicht abgenommen. Es kommen weiterhin Haupt- und Ehrenamtliche, Veranstalter oder Erwachsene vorbei, um sich beraten zu lassen oder Infomaterial abzuholen. Projekte in Zusammenarbeit mit den Jugendsozialarbeitern an Schulen (JaS) und einzelnen Teilnehmern des Suchtarbeitskreises zeigen gute Erfolge, sodass auch für die Zukunft weiterhin Kooperationen angedacht sind finden wieder ein Saftbar -Cocktailseminar, ein FREUNDE -Basisseminar sowie ein erstes FREUNDE -Aufbauseminar statt. Vom Suchtarbeitskreis wurde ein Vortrag zum Thema Selbstverletzendes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen gewünscht, welcher voraussichtlich im April 2017 stattfinden wird. Gemeinsam mit JaSlern aus dem Landkreis wird ebenfalls im April/Mai 2017 eine Aktion zur Aufklärung über Cannabis und Legal Highs angegangen, wobei der neue Präventionsparcours des Landkreises Würzburg zum Einsatz kommen wird. In Kooperation mit der Suchtberatungsstelle der Caritas ist für Mai 2017 eine größere Aktion zur Aktionswoche Alkohol ( ) geplant. Aktuell sind HaLT-Notfall-Dosen im Entstehen, welche 2017 bei Projekten in Schulen sowie bei Jugendschutzkontrollen an Jugendliche verteilt werden können. Der Inhalt besteht aus verschiedenen Info-Kärtchen zu Alkoholkonsum, Jugendschutz und Erster Hilfe sowie Traubenzucker, Heftpflaster und Taxinummern aus dem Landkreis. Vom Gesundheitsamt Schweinfurt wurde die Idee der Tüte voller Mist übernommen. In dem Beutel finden sich verschiedene Gegenstände und Informationen zum Thema Legal Highs soll die Tüte voller Mist fertiggestellt und im Suchtarbeitskreis vorgestellt werden. Die Handhabung wird ähnlich wie bei einem Suchtsack sein. Große Themen 2017 werden Alkoholprävention und Jugendschutz sein fand eine Gerichtsverhandlung aufgrund einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach einer Jugendschutzkontrolle statt. Für 2017 steht nun an, dass gemeinsam mit Polizei, Gaststättenrecht und Ordnungsamt eine gemeinsame Linie im Jugendschutz gefunden werden muss. 152

155 7.7 Kommunale Jugendarbeit Stellenanteile: - 1 Dipl Päd. Univ.,Kreisjugendpfleger, (25 % einer ganzen Stelle für die Kommunale Jugendarbeit) - 1 B.A. Soziale Arbeit, (25 % einer ganzen Stelle für die Kommunale Jugendarbeit 50 % Suchtprävention & erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, 25% Gesundheitsregion plus) - 3 Verwaltungsfachangestellte mit: 75 % bei Kommunaler Jugendarbeit und KJR, 50 % bei Kommunaler Jugendarbeit und KJR, 50 % bei Kommunaler Jugendarbeit und KJR Im Mittelpunkt der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Haßberge stehen die Rahmenbedingungen der Jugendarbeit, d. h. Ausbau und Erhalt der Strukturen. Dabei arbeiten Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring eng zusammen. Viele Veranstaltungen werden unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips in gemeinsamer Trägerschaft durchgeführt. Der Landkreis Haßberge unterstützt, berät und fördert sowohl die offene als auch die verbandliche Jugendarbeit (Globalkostenzuschuss an den Kreisjugendring, Freistellung von Personal an den KJR, Zuschüsse für Internationale Jugendbegegnungen, Fachberatung für offene Jugendarbeit). Aufgabenschwerpunkte der Kommunalen Jugendarbeit im Jahr 2016 waren: - Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Haßberge - Unterstützung der verbandlichen Jugendarbeit - Fachberatung Offene Jugendarbeit - Unterstützung der Jugendarbeit in den kreisangehörigen Kommunen - Durchführung eigener Maßnahmen (Haßberger Spieletage, Spielmobilprogramm etc.) - Internationale Jugendbegegnung - Aktive Medienarbeit Im Jahr 2016 wurde intensiv die Struktur von Kommunaler Jugendarbeit und Kreisjugendring Haßberge besprochen. Ergebnis war der Abschluss eines neuen Grundlagenvertrags mit dem Kreisjugendring Haßberge. Ab dem wird die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und dem Kreisjugendring Haßberge auf eine neue Basis gestellt. Ziel der Gespräche war es, zukünftig noch mehr Synergieeffekte zu nutzen. Zentraler Punkt dabei war die Überstellung des KJR-Geschäftsführers Frank Kupfer-Mauder mit erweiterten Anteilen. Ab dem Jahr 2017 stehen dem KJR 90 % der Stelle zur Verfügung. Die damit verbundenen Aufgaben wurden auch an den KJR übertragen. Die Verwaltung erfährt ebenfalls einen Zuwachs um 25 % und die pädagogische Mitarbeiterin des Spielmobil-Projekts, Tamara Gräb, wird mit 50 % einer Vollzeitstelle überstellt. Die von der Kommunalen Jugendarbeit an den Kreisjugendring Haßberge übertragenen Aufgaben sind das Spielmobilprojekt, die Haßberger Spieletage, der Materialverleih und die Beratung der Kommunen im Landkreis Haßberge. Nach drei Jahren Laufzeit soll der Grundlagenvertrag wieder auf Aktualität geprüft werden. 5. Hassberger Spieletage Vom bis veranstaltete die Kommunale Jugendarbeit, dieses Mal gemeinsam mit der Stadt Haßfurt, zum fünften Mal das Projekt Haßberger Spieletage. Diese 153

156 Großveranstaltung ist aus dem Veranstaltungskalender des Landkreises Haßberge nicht mehr wegzudenken. Folgende Termine wurden bereits verwirklicht: März 2012 Erstausgabe in Hofheim i. Ufr März 2013 Knetzgau Oktober 2013 Maroldsweisach (Herbstausgabe) März 2014 Ebern 26. Februar 1. März 2015 Königsberg i. Bay März Haßfurt Die Besucherzahlen bewegen sich konstant auf hohem Niveau. Es konnten jeweils zwischen und Besucher gezählt werden (Ausnahme verkürzte Herbstausgabe). An einem verlängerten Wochenende (Donnerstag bis Sonntag) wird die Gelegenheit geboten, ganz in die Welt des Spiels einzutauchen. In Haßfurt wurde der Mittwochvormittag für die große Anzahl der Schulklassen zusätzlich mit dazu genommen. Im Mittelpunkt der Spieletage steht die Spiel-O-Thek mit einem Bestand aus über 700 Brett- und Kartenspielen. Ehrenamtliche Spiel-Erklärer unterstützen die Besucher beim Erlernen der neuen Spiele. Ziel der Haßberger Spieletage ist es, das gemeinsame Spielen von Kindern und Jugendlichen und das Spielen in der Familie zu beleben. Es wird auf die Vielfalt der gemeinsamen Spielmöglichkeiten aufmerksam gemacht und Spielideen werden weitergetragen. Angebote bei den Spieletagen in der Stadthalle Haßfurt: Spiel-O-thek (über 700 Brett- und Kartenspiele), Bauwerkstatt mit Parketthölzchen, Großspiele mit dem Spielmobil, Saftbar der Präventionsstelle, Spiele-Verkauf (Hofmann s Pfiffikus), attraktives Kinderrahmenprogramm, Ali Büttners Korbtheater mit dem Stück Rabe Socke, kreative Spielideen aus Holz mit dem Main-Spiel-Mobil, Familienmesse, Riesen- Puzzle ( Teile Keith Haring); Spieletage-Programm: Mittwoch bis Freitag von 8:00 bis 15:30 Uhr waren die Spieletage für Schulklassen und Vorschulgruppen der Kindergärten geöffnet. Mittwoch: Interner Schulungsnachmittag für die Spieleerklärer Donnerstagnachmittag: 16:00 bis 20:00 Uhr öffentlicher Spielbetrieb Ab 16:00 Uhr: Mehrgenerationen Spielenachmittag für jedes Alter Freitagabend: Langer Spieleabend mit verschiedenen Turnieren: 15:00 bis 23:00 Uhr öffentlicher Spielbetrieb 16:00 Uhr Spinderella-Turnier 18:00 Uhr Wizard-Vorrundenturnier zur deutschen Meisterschaft Samstag: 10:00 bis 20:00 Uhr öffentlicher Spielbetrieb 13:00 Uhr Die Siedler von Catan Ranglistenturnier zur Qualifikation für die dt. Meisterschaft 14:00 Uhr Attraktives Kinderrahmenprogramm: Korbtheater Rabe Socke mit Ali Büttner 16:00 Uhr Heckmeck-WM (Heckmeck am Bratwurmeck) Ganztags: Kreative Spielideen aus Holz: Spielgeräte mit dem Main-Spiel-Mobil Bring- & Buy-Flohmarkt mit dem Jugendtreff Dragon Sonntag Familientag mit Familienmesse 11:00 bis 18:00 Uhr öffentlicher Spielbetrieb 11:00 Uhr Ökumenischer Impuls (BDKJ und Evang. Jugend) 154

157 14:00 Uhr Siegerehrung Spiele-Turniere mit Landrat Wilhelm Schneider und Bürgermeister Günther Werner Ganztags: Familienmesse des Familienbüros (Landkreis Haßberge). Darstellung der Angebote für Familien im Landkreis Haßberge. Bring- & Buy-Flohmarkt mit dem Jugendtreff Dragon Gerhard Kastner mit der Aktion Spiele von gestern heute spielen Kooperationspartner: Kreisjugendring Haßberge, Hofmann`s Pfiffikus Haßfurt, DPSG Haßfurt, Jugendtreff Dragon, 1. FC Haßfurt 1917 e. V., BDKJ Regionalverband Haßberge, Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit, Seniorenbeirat der Stadt Haßfurt, Mehrgenerationenhaus Haßfurt, Evang. Jugend Dekanat Rügheim, CVJM Altenstein, Präventionsstelle Saftbar, Gerhard Kastner. Sponsoren: Amigo, Franjos Spieleverlag, HABA, Hasbro, Hutter Trade GmbH, Kosmos Verlag, Ravensburger. Spielmobil, Hüpfburg, Kletterfelsen Über das ganze Jahr verteilt fanden Spielmobileinsätze der unterschiedlichsten Art und zu den unterschiedlichsten Themen statt: Spiel-, Bastel- und Lesenachmittage, thematische Aktionen, Ferieneinsätze. Durch seine Offenheit und Niedrigschwelligkeit erreicht das Spielmobil pro Jahr mehr Kinder im Alter von 7 12 Jahren als jedes andere Programm. Die Kinder brauchen sich nicht anzumelden, es wird kein Teilnehmerbeitrag fällig, man kann kommen und gehen wie man Lust hat und man braucht auch nur mitzumachen, wenn man Lust hat Trends, die der Entwicklung unserer gesamten Gesellschaft sehr entgegen kommen. Im Mittelpunkt des Geschehens standen kooperative Spiele und der spielerische Umgang mit Themen. Die Kinder erlebten das gemeinsame Tun und Spielen als etwas besonders Wertvolles. Neben der Vorbereitung und Durchführung von sämtlichen Einsätzen war die Mitarbeiterin des Spielmobils im Jahr 2016 verantwortlich für: o BetreuerInnen-Suche und Ausbildung o Werbung und Öffentlichkeitsarbeit o Wartung der Spielgeräte Neuanschaffungen Unterstützt wurde sie von den Verwaltungskräften der Kommunalen Jugendarbeit durch: o Betreuung des Spielmobil-, Hüpfburg- und Kletterfelsenverleihs o Abrechnungen, Schriftverkehr, Werbung etc. Der Jahresüberblick beweist die große Nachfrage und das Engagement der MitarbeiterInnen: : Bastelnachmittag im BIZ (15:00 17:00 Uhr). Keine Anmeldungen : Bastelnachmittag im BIZ (15:00 17:00 Uhr). Mit 10 Kindern wurden Pinnwände gestaltet : Spielmobileinsatz in den Osterferien in Knetzgau (13:00 18:00 Uhr). Es waren 30 Kinder anwesend. Sie gestalteten Hasentaschen, Filzeier, Eierbecher und Faltschachteln. Außerdem wurden Haarbänder gemacht und die Kinder geschminkt : Spielmobileinsatz in den Osterferien in Ebern (10:00 15:00 Uhr). 15 Kinder machten Klorollenhasen, Küken und Wiesen aus Klorollen. Außerdem gestalteten sie Filzeier und Marienkäferteelichter : Spielmobileinsatz in den Osterferien in Pfarrweisach und Kraisdorf (10:00 15:00 Uhr). In der zweiten Osterferienwoche waren wir auch 155

158 in Pfarrweisach und Kraisdorf. Diesmal kamen 26 Kinder. Sie gestalteten Marienkäferteelichter, bekamen Haarbänder und wurden geschminkt : Spielmobileinsatz in den Osterferien in Maroldsweisach(13:00 18:00 Uhr). In Maroldsweisach waren 9 Kinder. Wir machten viele Brett- und Kartenspiele. Auch wurden einige Frühlingssachen gestaltet : Einweisung für die Entleiher von Spielmobil und Bauwagen. (18:00 19:00 Uhr) 4 Vereine nahmen an der Einweisung teil : Einweisung für die Entleiher vom Kletterfelsen 17:30 Uhr. Im Anschluss: Einweisung für die Entleiher der Hüpfburg 18:30 Uhr : Spielmobileinsatz in den Pfingstferien in Zeil (10:00 15:00 Uhr). Es kamen 38 Kinder. Sie bastelten einen Krokodilfangbecher, ein Lesezeichen, sowie ein Mini-Gewächshaus. Auch wurden die Kinder von uns geschminkt : Spielmobileinsatz in den Pfingstferien in Humprechtshausen (10:00 15:00 Uhr). In Humprechtshausen waren wir das erste Mal in den Pfingstferien, es kamen 14 Kinder, diese gestalteten ein Krokofangspiel und ein Mini-Gewächshaus. Wir machten viele Brett- und Kartenspiele : Spielmobileinsatz in den Pfingstferien in Sand (13:00 18:00 Uhr). Es waren 32 Kinder da, welche Lesezeichen, Klammertiere und Krokofangspiele gestalteten. Ebenso bemalten sie Stofftaschen und wurden geschminkt. Auch bekamen sie Haarbänder. 25. und : Spielmobileinsatz in den Pfingstferien in Rentweinsdorf (13:00 18:00 Uhr). In Rentweinsdorf kamen 8 Kinder. Sie machten ein Mini- Gewächshaus, Krokofangspiel und wurden von uns geschminkt. An einem Tag stellten wir die Rollenrutsche auf : Einsatz außerhalb der Ferien in Westheim (14:00 17:00 Uhr). Es waren 3 Kinder da, sie gestalteten ein Mini-Gewächshaus und machten Wollemonster : Einsatz außerhalb der Ferien in Oberschwappach (14:00 17:00 Uhr). An diesem Tag kamen 2 Kinder. Sie bemalten eine Stofftasche und bastelten mit Pfeifenputzer : Einsatz außerhalb der Ferien in Zell (14:00 17:00 Uhr). In Zell kamen 2 Kinder. Kurz vor Schluss kamen noch 3, die leider lange Schulunterricht hatten. Diese bastelten verschiedene Sachen und wir spielten bei schönem Wetter draußen : Einsatz außerhalb der Ferien in Schönbrunn (14:00 17:00 Uhr). Es waren 5 Kinder anwesend, die Zwickerschmetterling machten und Taschen gestalteten : Einsatz außerhalb der Ferien in Rudendorf (14:00 17:00 Uhr). Es waren 2 Kinder da. Sie gestalteten mit Wolle : Einsatz außerhalb der Ferien in Schönbach (14:00 17:00 Uhr). Es waren 11 Kinder anwesend. Sie bastelten verschiedene Sachen und malten sehr viel. Auch stellten wir die Rollenrutsche auf : Einsatz außerhalb der Ferien in Steinbach (14:00 17:00 Uhr). In Steinbach kamen 16 Kinder. Sie gestalteten Zwicker und wir stellten die Rollenrutsche auf : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Königsberg (13:00 18:00 Uhr). Es kamen 58 Kinder nach Königsberg. Sie gestalteten einen Tontopf mit Wolle. Sie wurden geschminkt und bekamen Haarbändchen. 156

159 : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Haßfurt (10:00 15:00 Uhr). Es waren 35 Kinderanwesend. Sie gestalteten ein Pappbecher- Windspiel und einen Traumfänger. Am zweiten Tag stellten wir die Rollenrutsche auf : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Sailershausen (10:00 15:00 Uhr). In Sailershausen waren es 8 Kinder, sie gestalteten Traumfänger. Auch wurden Spiele gemacht und die Rollenrutsche aufgebaut : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Untermerzbach (10:00 15:00 Uhr). In Untermerzbach fand gleichzeitig das Ferienprogramm statt. Es waren 71 Kinder anwesend. Sie nutzten die Spielgeräte, und wir bauten die Rollenrutsche auf. Ebenfalls gestalteten sie Windspiele und wir machten Haarsträhnen : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Aidhausen. (13:00 18:00 Uhr). Hier fand ebenfalls gleichzeitig das Ferienprogramm statt. Wir waren mit unseren Spielgeräten auf dem Schulhof, bauten die Rollenrutsche auf und machten Haarbänder : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Augsfeld (10:00 15:00 Uhr). Es kamen 10 Kinder; diese gestalteten Stiftehalter aus Tontöpfen und bekamen Haarbänder : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Prappach (10:00 15:00 Uhr). Hier waren 5 Kinder anwesend. Sie machten aus Tontöpfen Stiftehalter und wir machten Haarbänder. An diesem Tag stellten wir auch die Rollenrutsche auf : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Eltmann (10:00 15:00 Uhr). Es waren 16 Kinder da. Diese bastelten Stiftehalter und Traumfänger. Die Rollenrutsche kam zum Einsatz. Die Jungs spielten Fußball : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Sylbach (10:00 15:00 Uhr). Es kamen 6 Kinder. Sie machten Schlüsselanhänger aus Scoubidoubändern und gestalteten einen Traumfänger : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Uchenhofen (10:00 15:00 Uhr). In Uchenhofen kamen 16 Kinder. Diese machten Pinnwände und Traumfänger : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Wülflingen (10:00 15:00 Uhr). Wie im letzten Jahr, war auch in diesem Jahr kein Kind anwesend : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Oberhohenried (10:00 15:00 Uhr). In Oberhohenried kamen 9 Kinder und machten Pinnwände, Traumfänger und Windspiele. Auch die Rollenrutsche wurde aufgebaut : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Unterhohenried (10:00 15:00 Uhr). Es waren 14 Kinder anwesend. Diese gestalteten Windspiele, Traumfänger und Pinnwände : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Ebern (10:00 15:00 Uhr). Es waren 28 Kinder da. Diese machten Zwicker, Stiftehalter, Traumfänger und Schlüsselanhänger. Auch die Rollenrutsche kam zum Einsatz. 157

160 : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Wonfurt (10:00 15:00 Uhr). Es kamen 50 Kinder. Sie gestalteten eine Gipsmaske, Windspiele, Pinnwände und Schlüsselanhänger. Die Rollenrutsche wurde aufgebaut : Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Untersteinbach (10:00 15:00 Uhr). In Untersteinbach kamen 42 Kinder. Sie gestalteten Tontopfschmetterlinge, Pinnwände und Schlüsselanhänger. Sie bekamen Haarsträhnen und auch die Rollenrutsche war im Einsatz :Spielmobileinsatz in den Sommerferien in Ebelsbach (10:00 15:00 Uhr). In Ebelsbach war zur gleichen Zeit Ferienprogramm, daher war der Einsatz etwas unübersichtlich. Es waren ca. 58 Kinder da. Diese gestalteten Schlüsselanhänger, Pinnwände und Tontopfschmetterlinge. Sie bekamen Haarsträhnen und auch die Rollenrutsche wurde aufgebaut : Bastelnachmittag im BIZ (15:00 17:00 Uhr). 9 Kinder gestalteten Drachen fürs Fenster : Spielenachmittag in Knetzgau (15:00 17:00 Uhr). Mit einem Kind wurden verschiedene Brett- und Kartenspiele gespielt : Spielenachmittag in Westheim (15:00 17:00 Uhr). Mit 2 Kindern wurden unterschiedliche Spiele ausprobiert : Spielmobileinsatz in den Herbstferien in Stettfeld (10:00 15:00 Uhr). In Stettfeld kamen 46 Kinder. Sie bastelten Fledermaustontöpfe, Schneemänner aus Holz und Sterne. Ebenfalls wurden sie geschminkt und bekamen Haarsträhnen. Auch die Spielekiste wurde gut genutzt : Bastelnachmittag im BIZ (15:00 17:00 Uhr). Mit 2 Kindern wurde ein Knickwindlicht gestaltet : Bastelnachmittag in Knetzgau (15:00 17:00 Uhr). 4 Kinder gestalten Sterne und Windlichter : Bastelnachmittag in Westheim (15:00 17:00 Uhr). 4 Kinder gestalteten Windlichter und Sterne : Bastelnachmittag im BIZ (15:00 17:00 Uhr). 8 Kinder gestalteten Schmuck für den Weihnachtsbaum. Spielmobilverleih Das Spielmobil war 2016 insgesamt 10x im Verleih (6x weniger als 2015). Verschiedene Gemeinden und Verbände haben sich das Spielmobil für ihr Fest geholt, um ihren Kindern ein kreatives und abwechslungsreiches Festprogramm zu bieten. Verleih der Knax-Hüpfburg Die Knax-Hüpfburg wurde insgesamt 16x ausgeliehen von Kommunen, Pfarreien, Verbänden und von div. Firmen (6x weniger als 2015). Verleih des Kletterfelsens Der aufblasbare Kletterfelsen wurde insgesamt 7x ausgeliehen (2x mehr als 2015). Mitbringtag am Buß- und Bettag Zum achten Mal veranstaltete das Landratsamt Haßberge für seine Bediensteten am Bußund Bettag, den , einen Kinder-Mitbring-Tag. In diesem Jahr wurde wieder eine zusätzliche Kooperation mit dem Amtsgericht eingegangen. 21 Buben und Mädchen durften in der Zeit von 8.00 bis Uhr zuerst den Arbeitsplatz der Mütter und Väter kennenlernen. Von 8.00 bis 9.00 Uhr waren die Kinder beim jeweiligen Arbeitsplatz der Eltern dabei. 158

161 Ab 9.00 Uhr wurde eine Führung durch die Polizeistation in Haßfurt angeboten. Danach wurde die Gruppe aufgeteilt. Die älteren Kinder waren bei einer Gerichtsverhandlung dabei und die jüngeren Kinder gingen direkt ins Büro des Spielmobils. Dort gestalteten die Kinder Windlichter. Außerdem wurde mit Parketthölzchen gebaut und verschiedene Brettspiele gespielt. Als Abschluss bekamen die Kinder noch einen kleinen Imbiss und vom Amtsgericht einen Adventskalender überreicht. Betreut wurden sie dabei von der Erzieherin Tamara Gräb und Lisa Fast als ehrenamtliche Helferin. Internationale Jugendbegegnung Jugendbegegnung mit der Focus -Jugendtanzgruppe aus Kiryat Motzkin Jugendbegegnungsfahrt nach Israel vom 21. bis 31. März 2016 Während den Feiertagen zum Purimfest haben 9 Jugendliche aus dem Landkreis Haßberge die Chance genutzt, mit dem Kreisjugendring und der Kommunalen Jugendarbeit ins Heilige Land zu reisen, den heutigen Staat Israel. Sie wurden begleitet von Kreisjugendpfleger Frank Kupfer-Mauder, KJR-Vorstandsmitglied Susanne Makowski und Eva Pfeil. Die Israel-Reise war auch dieses Mal wieder ein unvergessliches Erlebnis. Schwerpunkt der Jugendbegegnung waren die acht Tage in Gastfamilien in Kiryat Motzkin. Gastgeber waren die Familien der Focus-Tanzgruppe Kiryat Motzkin. Die Jugendlichen wurden mit sehr viel Herzlichkeit und Wärme in den Familien aufgenommen. Schon nach wenigen Tagen konnte man erleben, dass neue intensive Freundschaften entstanden sind. Während den 8 Tagen in Kiryat Motzkin wurde der deutsch-israelischen Jugendaustauschgruppe ein sehr umfangreiches Programm geboten. Insbesondere im Norden Israels erkundete die Gruppe zahlreiche interessante Orte: Kiryat Motzkin, die Golanhöhen, den Jordan und den See Genezareth, wo eine gemeinsame Wanderung zum Wasserfall mit anschließendem Bad im See durchgeführt wurde, der Besuch des Jordan, die Felsenhöhlen von Rosh Hanikra, und das Drusendorf Daliat el Carmel. In Tel Aviv wurden das Sharona-Center und die Halle der Unabhängigkeitserklärung besucht. Bei den Ausflügen in den Norden Israels und auf die Golanhöhen wurde unter anderem auch die politische Situation zu den Nachbarländern Libanon und Syrien diskutiert. Dt.-isr. Jugendgruppe im Mashmaut-Center von Kiryat Motzkin. Leitung Lea Ganor. In Kiryat Motzkin wurde durch die Leiterin des Mashmaut-Centers, Frau Lea Ganor, die Arbeit des Centers vorgestellt. Zusammen mit den israelischen Partnern bearbeiteten die Jugendlichen und Betreuer in Zweier-Gruppen anhand von Bildern aus der Zeit des Holocaust die unterschiedlichen Auswirkungen und Empfindungen auf die einzelnen Personen. Im Anschluss daran bekamen die Jugendlichen die Möglichkeit, dem Bericht eines Überlebenden des Holocaust zu lauschen und mit ihm zu diskutieren. Unter Begleitung von Frau Lea Ganor wurde danach die Holocaust Gedenkstätte Lohamei Hagetaot besucht. Gerade an diesem Ort wurde klar, wie wichtig die Internationale Jugendbegegnung zwischen Israel und Deutschland ist, einerseits, um an die schrecklichen Ereignisse während der Nazi-Diktatur zu erinnern, und andererseits, um die jungen Generationen beider Länder in Freundschaft zueinander zu bringen. Als die Jugendgruppe nach acht Tagen zur Weiterreise aufbrechen musste, bestiegen die Jugendlichen nur sehr ungern den Bus. Denn vorher mussten sie sich von ihren neu gewonnenen Freunden in Kiryat Motzkin verabschieden. 159

162 Im Anschluss an die Familienaufenthalte verbrachten die jungen Haßbergler auf dem Weg zum Toten Meer einen Tag in Jerusalem. Das Aufeinandertreffen der drei großen monotheistischen Weltreligionen in Jerusalem macht diese Stadt zum Höhepunkt einer jeden Israel-Reise. Nach einem Besuch des Tempelbergs, des Gartens Gethsemane wurden die Sehenswürdigkeiten in der Altstadt Jerusalems bestaunt. Danach fand ein Abschlusstag am Toten Meer statt. Die Totes Meer und Festung Massada Besichtigung der antiken Bergfestung Massada und ein Bad im Toten Meer durften schließlich nicht fehlen bei einem Besuch in Israel. Bei der Heimreise waren sich die Jugendlichen einig, dass sie unbedingt wieder nach Israel reisen wollen. Der Kreisjugendring und die Kommunale Jugendarbeit werden die Jugendbegegnung weiter intensiv fortsetzen. Die Planungen für den Besuch einer israelischen Jugendgruppe 2017 wurden bereits begonnen. Im Juli 2017 wird der Gegenbesuch bei uns im Landkreis stattfinden. Wir freuen uns schon auf eine ereignisreiche Zeit. Finanzielle Förderung Internationaler Jugendbegegnungen durch die Kommunale Jugendarbeit Haßberge Die Kommunale Jugendarbeit Haßberge fördert Internationale Jugendbegegnungen von Jugendorganisationen und sonstigen Trägern außerschulischer Jugendarbeit auf Orts- und Kreisebene nach den Förderrichtlinien des Jahres Offene Jugendarbeit Die Fachberatung Offene Jugendarbeit konnte im Jahr 2016 durch den Kreisjugendpfleger Frank Kupfer-Mauder abgedeckt werden. Die Treffen der Hauptamtlichen in der offenen Jugendarbeit wurden fortgesetzt Treffen im Jugendtreff in Zeil. Inhalte: Berichte der Jugendtreffs und kollegialer Austausch Das Herbsttreffen musste krankheitsbedingt abgesagt werden. Der Termin wird 2017 nachgeholt. Die Treffen der Hauptamtlichen in der offenen Jugendarbeit sollen 2017 fortgesetzt werden, dann unter der Regie des Kreisjugendrings Haßberge. Zentraler Bestandteil dieser Treffen wird wieder der kollegiale Austausch und das Kennenlernen der Strukturen im Landkreis Haßberge sein. Die Mitarbeiterbildung erhöht die Qualität der Arbeit in der Offenen Jugendarbeit. Die Fachberatung Offene Jugendarbeit für einzelne Jugendtreffs wird auch im Jahr 2017 fortgeführt. Die Beratungstermine werden von Kreisjugendpfleger Frank Kupfer-Mauder für den Kreisjugendring Haßberge wahrgenommen. Medien Die aktuelle JIM-Studie 2016 zeigt auf, dass 12- bis 19-Jährige in einem sehr vielfältig mit Mediengeräten ausgestatteten Umfeld aufwachsen. In praktisch allen Familien sind Handys (meist Smartphones), Computer/Laptop, Fernseher sowie ein Internetzugang vorhanden. Auch die Jugendlichen selbst verfügen über ein vielfältiges eigenes Medienrepertoire. 160

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