Erziehungsberatung im Kontext der Hilfen zur Erziehung Ein Vergleich der Inanspruchnahme im Bundesdurchschnitt und in Hamburg

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1 Erziehungsberatung im Kontext der zur Erziehung Ein Vergleich der Inanspruchnahme im esdurchschnitt und in Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII gehört zum Kanon der zur Erziehung nach 27ff. SGB VIII. Sie ist als niederschwellige Hilfe angelegt und kann von den Anspruchsberechtigten selbst unmittelbar ohne Gewährung der Leistung durch das Jugendamt in Anspruch genommen werden ( 36a Abs. 2 Satz 2 SGB VIII). Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt hat das Fehlen eines Gesamtkonzeptes für den Aufgabenbereich Erziehungsberatung moniert und festgehalten, dass die Erziehungsberatung noch nicht ausreichend in die aktuellen Überlegungen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe einbezogen (wird), obwohl sie als präventives Hilfeangebot einen stärkeren Beitrag dazu leisten könnte, teurere Formen der zur Erziehung zu reduzieren (Nr. 284 der Rechnungshofsberichts). In meinem Statement am 1. April 2014 wurden daher die Inanspruchnahmedaten der zur Erziehung (für ) in mit dem esdurchschnitt verglichen. Da einzelne (Hilfe nach 27 SGB VIII und Eingliederungshilfe ( 35a SGB VIII)) sowohl als ambulante Hilfe wie als stationäre Hilfe geleistet werden können und bei einem Vergleich den jeweiligen Gruppen zugeordnet werden müssen, konnten nur näherungsweise Werte benannt werden. Ich reiche heute eine präzisierte Darstellung nach, die zum einen die vorgenannte Zuordnung vornimmt und die Daten für die Inanspruchnahme durch junge Volljährige ergänzt. Die Darstellung erfolgt auf der Basis der im Jahr 2012 neu begonnenen. Die neu begonnenen geben den besten Aufschluss darüber, mit welchen Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf gegebene Problemsituationen junger Menschen und ihrer Familien reagiert. In wurden 2012 nach Auskunft des Statistischen Amtes für und Schleswig-Holstein zur Erziehung bzw. Eingliederungshilfe für neu begonnen. Für junge Volljährige waren es Im gesamten esgebiet wurden für und für junge Volljährige neu begonnen. Ein Vergleich der Inanspruchnahmesituation auf Landes- und auf esebene setzt eine Standardisierung der Daten voraus. Sie erfolgt über den Bezug der vorstehend benannten absoluten Daten auf jeweils einer Altersgruppe. Die so gebildete Quote der Inanspruchnahme kann Unterschiede zwischen dem Land und der esebene bezogen auf und Volljährige einerseits und die unterschiedlichen andererseits darstellen. Für die detaillierten Daten je 1

2 Hilfeart und die beiden Altersgruppen unterschieden nach und siehe den Anhang. I. n für Zunächst ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme über alle im esdurchschnitt 380,7 je betragen hat. In lang der Vergleichswert bei 400,3 je Die für zur Erziehung und Eingliederungshilfe bei n ist damit in um fünf Prozent erhöht. weicht hier nicht gravierend vom esdurchschnitt ab. Unterschiede ergeben sich jedoch, wenn man die Verteilung der betrachtet. Dazu wurden die Gruppen Erziehungsberatung Ambulanten und Stationäre gebildet. Bezogen auf alle ist in mit 400 je gegenüber dem esdurchschnitt nur eine leicht erhöhte Inanspruchnahme (plus 5 %) zu verzeichnen. Bei den stationären ist in die Quote der Inanspruchnahme mit 78,5 gegenüber 41,8 je n im esdurchschnitt um 88 Prozent erhöht. Bei den ambulanten hat eine um 60 Prozent erhöhte. Für Erziehungsberatung liegt die Quote der Inanspruchnahme dagegen um 41 Prozent unter dem esdurchschnitt. Quote der Inanspruchnahme je Quote je Vergleich - in Prozent Quote je Erziehungsberatung , ,5-41% Ambulante , ,5 60% Stationäre , ,5 88% Summe , ,4 5% Damit ergibt sich bezogen auf die eine deutlich unterschiedliche Versorgungssituation. Während im esdurchschnitt 11 betroffenen n eine stationäre Hilfe erhalten, sind dies in 19,6 Prozent. Während im esdurchschnitt knapp ein Drittel (31,8 %) der minderjährigen eine ambulante Hilfe erhält, ist dies in fast jeder zweite (48,3 %). Dagegen erreicht die niederschwellige und von Eltern wie Jugendlichen selbst unmittelbar in Anspruch zu nehmende Erziehungsberatung in nur ein knappes Drittel (32,1 %) der Betroffenen. Im esdurchschnitt sind es dagegen 57 Prozent. Verteilung der Erziehungsberatung 217,7 57,2% 128,5 32,1% Ambulante 121,2 31,8% 193,5 48,3% Stationäre 41,8 11,0% 78,5 19,6% Summe 380,7 400,4 2

3 Bei etwa der gleichen Quote von n in und Land gewährt das Land überproportional häufig kostenintensive stationäre Unterbringungen und (im Vergleich zu Erziehungsberatung ebenfalls teurere) ambulante. Die erhöhte bei den stationären wurde bei der Anhörung von Staatsrat Pörksen durch die Verpflichtung des Landes zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erklärt. Diese Einlassung trägt jedoch nicht. Nach dem Bericht des Landesbetriebs Erziehung und Beratung zur Inobhutnahme und Erstversorgung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (März 2014) wurden im Jahr minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Davon war ein Anteil von 46 Prozent längerfristig in der Jugendhilfe zu betreuen (dies wären 287 junge Flüchtlinge) (LEB 2014, S. 11). Im Einzelnen wurden 130 junge Flüchtlinge stationär (ohne 35 SGB VIII) und weitere 76 im Rahmen einer Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) versorgt; insgesamt wurden 206 junge Flüchtlinge stationär untergebracht. Ambulant wurden weitere 67 nach 30 SGB VIII versorgt. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erklären nur 7,4 je bei den stationären. Eine Quote von 71 je mit neuen stationären Unterbringungen ist weiterhin auf die Gewährungspraxis der Jugendämter zurückzuführen (gegenüber 42 im esdurchschnitt). Das nachfolgende Diagramm macht diese Situation anschaulich. Quote der Inanspruchnahme je ,0 200,0 150,0 100,0 50,0 0,0 II. für junge Volljährige Die über alle für junge Volljährige hat im Jahr 2012 im esdurchschnitt 232,5 je junge Volljährige betragen. In lag der Vergleichswert im Jahr 2012 bei 358,8 je jungen Volljährigen neu begonnenen 3

4 . Die Versorgungsquote bei jungen Volljährigen ist damit in um mehr als die Hälfte (plus 54 %) gegenüber dem esdurchschnitt erhöht. Betrachtet man die neu begonnenen wiederum für die Gruppen Erziehungsberatung Ambulante und Stationäre getrennt, so ergibt sich das folgende Bild: Bei den stationären ist in die Quote der Inanspruchnahme mit 104,5 gegenüber 39 je jungen Volljährigen im esdurchschnitt um 168 Prozent erhöht. Bei den ambulanten hat mit 222 zu 66 je jungen Volljährigen im esdurchschnitt sogar eine um 235 Prozent erhöhte. Erziehungsberatung, die nach 41 Abs. 2 SGB VIII auch für junge Volljährige geleistet werden kann, spielt dagegen praktisch keine Rolle: Sie erreicht mit 32,1 je junge Volljährige gegenüber 127 im esdurchschnitt einen um 75 Prozent niedrigeren Wert. Quote der Inanspruchnahme je junge Volljährige Quote je Junge Volljährige Quote je Vergleich - in Prozent Erziehungsberatung , ,1-75% Ambulante , ,0 235% Stationäre , ,5 168% , ,6 Untersucht man, mit welchen der öffentliche Träger der Jugendhilfe auf die Unterstützungsbedarfe der jungen Volljährigen reagiert, so ist das Versorgungsprofil, das schon bei den n ablesbar war, noch schärfer konturiert: Bald jeder Dritte junge Volljährige (29 %), der einer Hilfe (zur Erziehung etc.) bedarf, wird in stationär untergebracht. Im esdurchschnitt sind es dagegen knapp 17 Prozent. Fast zwei Drittel (61,9 %) erhalten eine ambulante Hilfe, gegenüber 29 Prozent im esdurchschnitt. Unterstützung durch Beratung erhält dagegen nicht einmal jeder zehnte der (8,9 %). Im esdurchschnitt erhält dagegen mehr als jeder zweite (55 %) Erziehungsberatung als die für ihn geeignete Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung. Verteilung der Erziehungsberatung 127,2 55,2% 32,1 8,9% Ambulante 66,3 28,8% 222,0 61,9% Stationäre 39,0 16,9% 104,5 29,1% 230,4 358,6 Bei den für junge Volljährige zeigt sich mithin noch deutlicher die starke Orientierung an stationären und ambulanten (ohne Erziehungsberatung) bei der Hilfegewährung durch die er Jugendämter. 4

5 Das nachfolgende Diagramm macht diese Situation anschaulich. Quote der Inanspruchnahme je junge Volljährige 250,0 200,0 150,0 100,0 50,0 0,0 Erziehungsberatung Ambulante Stationäre III. Folgerung In die Kosten der zur Erziehung und ihre Entwicklung über die Jahre gehen mehrere Faktoren ein. Ein Faktor ist die Veränderung der Struktur von Familie in der modernen Gesellschaft, die ich in meinen mündlichen Ausführungen angesprochen habe. Ein weiterer Faktor ist die landesspezifische Praxis der Hilfegewährung in. Das präventive Potential der Erziehungsberatung, das der Landesrechnungshof zu Recht einfordert, wird wie diese kurze Datenübersicht zur Inanspruchnahme von zeigt in nicht angemessen genutzt. Es wäre bei der Weiterentwicklung der zur Erziehung systematisch zu berücksichtigen. Fürth, den 9. April 2014 In Abstimmung mit der Geschäftsführung der bke i.a. Klaus Menne 5

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