Bericht über die Gemeinsamen Servicestellen nach 24 Abs. 2 SGB IX vom 01. Dezember 2004

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1 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-, 6594 Frankfurt am Main Telefon (69) , Telefax (69) info@bar-frankfurt.de Internet: Bericht über die Gemeinsamen Servicestellen nach 4 Abs. SGB IX vom. Dezember 4

2 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung I. Allgemeines II. Inanspruchnahme der Gemeinsamen Servicestellen a. Erläuterungen zur Definition von Servicestellenfällen und zur Zusammenfassung aus den Angaben der Mitteilungen der Rehabilitationsträger b. Servicestellenfälle Zusammenfassung der Angaben aus den Mitteilungen der Rehabilitationsträger III. Zusammenfassung weiterer Inhalte aus den Mitteilungen der Rehabilitationsträger a. Erfahrungen über die Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen b. Erfahrungen über die Durchführung und Erfüllung der Aufgaben c. Einhaltung des Datenschutzes d. Mögliche Verbesserungen IV. Anregungen aus der Erörterung nach 4 Abs. SGB IX am 5. November 4 Anhang: a. Falldokumentationsbogen b. Kriterien für die Aufbereitung der Falldokumentationen

3 3 I. Allgemeines Im 4 Abs. SGB IX ist vorgesehen, dass die Rehabilitationsträger der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ihre Erfahrungen über die Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen (GS), die Durchführung und Erfüllung ihrer Aufgaben, die Einhaltung des Datenschutzes und mögliche Verbesserungen mitteilen. Folgende Rehabilitationsträger bzw. deren Spitzenverbände haben nach einer entsprechenden Anfrage Mitteilungen für diesen Bericht gemacht: - Allgemeine Ortskrankenkassen Bundesverband (AOK), - Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), - Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK), - Verband der Angestellten-Ersatzkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (VdAK/AEV), - Bundesknappschaft, - Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), - Bundesagentur für Arbeit (BA), - Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), - Bundesverband der Unfallkassen (BUK), - Landkreise über den Deutschen Landkreistag und - Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV). Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat die Mitteilungen nach 4 Abs. SGB IX aufbereitet, die zuständigen obersten Landessozialbehörden hierbei beteiligt und die Mitteilungen mit den Verbänden behinderter Menschen einschließlich der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen erörtert. Die flächendeckende Einrichtung der GS zielt auf eine trägerübergreifende, anbieterneutrale und verbindliche Information, Beratung und Unterstützung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Damit verbunden sind Erwartungen, Kosten

4 4 einzusparen, z.b. durch ein frühzeitiges Einsetzen notwendiger Leistungen. Zu diesem Punkt war den Rehabilitationsträgern bisher keine Aussage möglich. Unbeschadet der Erwartungen ist allerdings festzustellen, dass mit der Einrichtung der GS, der Schulung der Mitarbeiter und der Öffentlichkeitsarbeit zusätzliche Verwaltungskosten entstanden sind. II. Inanspruchnahme der Gemeinsamen Servicestellen II a. Erläuterungen zur Definition von Servicestellenfällen und zur Zusammenfassung aus den Angaben der Mitteilungen der Rehabilitationsträger Allgemeine Hinweise: Die Auswertung der Servicestellenfälle erfolgte an Hand der o.g. Mitteilungen der Rehabilitationsträger und umfasst den Zeitraum vom..3 bis zum Damit können die Servicestellenfälle, die nach dem erfolgreichen Abschluss der Einrichtung Gemeinsamer Servicestellen am 3.. angefallen sind, erfasst werden. Für die Erstellung der Mitteilungen an die BAR hat die Arbeitsgruppe Flankierende Maßnahmen einen Dokumentationsbogen (s. Anhang a.) entwickelt und Erläuterungen zu dessen Auswertung gegeben (s. Anhang b.). Dieser Dokumentationsbogen wurde nach Mitteilung der Rehabilitationsträger von den meisten GS eingesetzt, allerdings waren nicht bei allen vorliegenden Bögen alle Angaben enthalten. Dies betrifft z.b. Informationen über das Geschlecht des/der Ratsuchenden, über die Art der Leistung oder über den eingeschalteten Rehabilitationsträger. Aus diesem Grund können die zu den einzelnen Punkten gebildeten Gesamtzahlen voneinander abweichen. Zu einigen Punkten waren auch Mehrfachnennungen möglich, die ebenfalls zu unterschiedlichen Gesamtzahlen führen können. Die Arbeitsgruppe hat sich darüber hinaus mehrheitlich auf eine Definition der Servicestellenfällen geeinigt. Danach liegt ein zu dokumentierender Servicestellenfall dann vor, wenn von der GS für die Beratung ein Teammitglied eines anderen Trä- Zur besseren Lesbarkeit wurde im Text jeweils die männliche Form verwendet. Eine Diskriminierung weiblicher Personen ist damit nicht beabsichtigt.

5 5 gers eingeschaltet wurde. Begründet wurde diese enge Definition mit dem Hinweis, dass die GS nach dem SGB IX ein neues, zusätzliches Angebot darstellen. Da Auskunft und Beratung ohne Einschaltung eines anderen Trägers schon immer durch die Beratungsstellen der Träger geleistet wurden, sollten nur die Fälle dokumentiert werden, in denen es des neuen Angebots auch wirklich bedurfte. Die Beratungen, die im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe ohne die Einschaltung eines anderen Trägers durchgeführt wurden, konnten gesondert erfasst werden. Von dieser Möglichkeit haben folgende Träger Gebrauch gemacht und damit für ihren Bereich auch (eingeschränkte) Informationen über diese Beratungsfälle zu Fragen/Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe gegeben: - AOK, - VdAK/AEV, - Bundesknappschaft, - VDR und - einzelne Landkreise. Im Einzelnen:. Krankenversicherung AOK: Der AOK-Bundesverband hat neben den Servicestellenfällen nach BAR-Definition auch detailliert über weitere Beratungsfälle der 9 GS informiert. BKK: Der BKK-Bundesverband hat auf die Mitteilung von weiteren Fällen verzichtet, da ihm nur von 3 der über 3 GS im Bereich der BKK en entsprechende Informationen vorliegen. VdAK /AEV: Der VdAK/AEV hat neben den gemeldeten Fällen nach BAR-Definition auch mitgeteilt, dass ihm von 9 GS der Techniker Krankenkasse Informationen über weitere Be-

6 6 ratungen aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe vorliegen. Aufgeführt werden konnte die Gesamtzahl dieser Fälle und die Art der betroffenen Leistung. Bundesknappschaft: Die Bundesknappschaft hat Informationen über 8 GS übermittelt. Neben den Servicestellenfällen wurde noch allgemein von weiteren 348 Beratungen berichtet, von denen sich aber ca. 5 % nicht auf den Bereich Rehabilitation und Teilhabe beziehen. Die Angaben wurden daher entsprechend korrigiert.. Rentenversicherung: Der VDR hat neben den Servicestellenfällen laut BAR-Definition auch weitere Beratungsfälle gemeldet, da einzelne Rentenversicherungsträger dies für eine sachgerechte Wiedergabe der Arbeitsweise der GS für notwendig erachten. Die Mehrzahl dieser Fälle stammt von der LVA Baden-Württemberg. 3. Bundesagentur für Arbeit: Die BA hat Angaben für zwei der vier eingerichteten GS zur Verfügung gestellt. Die beiden anderen Angebote wurden bisher nicht in Anspruch genommen, u.a. auch wegen der räumlichen Nähe von GS anderer Rehabilitationsträger. 4. Unfallversicherung: Der HVBG hat in seiner Mitteilung die Angaben von 8 GS berücksichtigt. Der BUK berichtet über eine GS und weist im Hinblick auf die geringe Inanspruchnahme auf deren dezentrale Lage hin. 5. Landkreise: Über den Deutschen Landkreistag wurden Mitteilungen aus mehreren Landkreisen übermittelt. Von drei Landkreisen, die eine GS betreiben, liegen Auswertungen vor. Einer dieser Landkreise lieferte Schätzungen über die durchgeführten Beratungen und gab an, dass ca. % dieser geschätzten Fälle einer Abstimmung mit einem anderen Rehabilitationsträger bedurften. Die Angaben wurden entsprechend angepasst.

7 7 6. Landwirtschaftliche Sozialversicherung: Die LSV berichtet von fünf GS. Vier davon sind bei einer landwirtschaftlichen Krankenkasse, eine bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angesiedelt. Die Angaben wurden als Gesamtergebnis mitgeteilt und sind entsprechend dargestellt. Die geringen Fallzahlen wurden u.a. damit begründet, dass an einigen Standorten mehrere GS eingerichtet wurden und Ratsuchende ohne Bezug zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung sich primär an andere GS wenden.

8 II b. Servicestellenfälle - Zusammenfassung der Angaben aus den Mitteilungen der Rehabilitationsträger Gesamtübersicht der Fälle. Krankenversicherung AOK BKK IKK VdAK/AEV Bundesknappschaft Gesamt: Fälle nach BAR- Definition Weitere Fälle Rentenversicherung 3. Bundesagentur für Arbeit Unfallversicherung HVBG BUK Gesamt: Landwirtschaftliche Sozialversicherung 6. Landkreise Gesamtzahl

9 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Gesamtzahl 9 Fälle nach Weitere Fälle BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: weiblich: 3. Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung

10 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Krankenversicherung - AOK Fälle nach Weitere Fälle BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: weiblich: Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung

11 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Krankenversicherung - BKK Fälle nach BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs. 8 der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: 5 weiblich: 3 3. Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte 4. Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) 45 einem Team-Mitglied 7 einem Rehabilitationsträger Sonstige 9 5. Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung Weitere Fälle

12 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Krankenversicherung - IKK Fälle nach BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs. 9 der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: 55 weiblich: Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) 83 einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige 6 5. Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung Weitere Fälle

13 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Krankenversicherung VdAK/AEV 3 Fälle nach Weitere Fälle BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: weiblich: Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung

14 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Krankenversicherung - Bundesknappschaft 4 Fälle nach Weitere Fälle BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: weiblich: Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung

15 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Krankenversicherung - Gesamt 5 Fälle nach Weitere Fälle BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: weiblich: Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung

16 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger - Rentenversicherung 6 Fälle nach Weitere Fälle BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: weiblich: Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung

17 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Bundesagentur für Arbeit Fälle nach BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs. 8 der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: 75 weiblich: 5 3. Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) 33 einem Team-Mitglied 3 einem Rehabilitationsträger 7 Sonstige 7 5. Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung Weitere Fälle 7

18 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger Unfallversicherung - HVBG Fälle nach BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs. 5 der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: 73 weiblich: Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte 6 4. Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) 44 einem Team-Mitglied 3 einem Rehabilitationsträger Sonstige 4 5. Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung Weitere Fälle 8

19 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger Unfallversicherung - BUK Fälle nach BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs. 3 der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: weiblich: 3. Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte 3 4. Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) 3 einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige 5. Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung Weitere Fälle 9

20 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger Unfallversicherung - Gesamt Fälle nach BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs. 55 der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: 75 weiblich: 8 3. Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) 47 einem Team-Mitglied 3 einem Rehabilitationsträger Sonstige 4 5. Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung Weitere Fälle

21 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Landwirtschaftliche Sozialversicherung Fälle nach BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs. 4 der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: 4 weiblich: 6 3. Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) 39 einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige 5. Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung Weitere Fälle

22 II Auswertung der Servicestellenfälle laut Mitteilungen der Rehabilitationsträger- Landkreise Fälle nach Weitere Fälle BAR-Definition. Gesamtzahl der Ratsuchenden, Versicherten, für die eine Beratung/Aktivität i.s. des Abs. 34 der Rahmenempfehlung erbracht wurde. Gesamtzahl nach Geschlecht männlich: weiblich: Zahl der Fälle, in denen eine persönliche Vorsprache erfolgte Zahl der Fälle, in denen die Servicestelle eingeschaltet wurde von: dem Ratsuchenden/Versicherten (auch deren Angehörige oder Betreuungspersonen) einem Team-Mitglied einem Rehabilitationsträger Sonstige Art der Leistung, wegen der eine Beratung/Aktivität erfolgte, unterteilt nach: Medizinische Rehabilitation (einschl. Leistungen nach 3 SGB VI) Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Andere Leistungen 6. Grund für die Einschaltung der Servicestelle, unterteilt nach: Dauer des Verfahrens Zuständigkeit unklar Koordinationserfordernis auf Grund der Zuständigkeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger Sonstige Gründe 7. Schwerpunkte der Beratung/Aktivitäten, unterteilt nach: Hilfe bei der Reha-Antragstellung Klärung des ind. Hilfebedarfs unter Einbezug des Lebensumfeldes und ggf. unter Einleitung psychosozialer Betreuung Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung der vorhandenen medizinischen Unterlagen Ermittlung und Benennung der zuständigen Rehabilitationsträgers Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Abklärung der in Betracht kommenden Reha- Leistungen Unterstützung des Rehabilitationsmanagements beim zuständigen Rehabilitationsträger Hinwirken auf unverzügliche Leistungserbringung Hinwirken auf eine enge Kooperation der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und den beauftragten Integrationsfachdiensten, um das Arbeitsverhältnis des Versicherten zu erhalten Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit Mitwirkung bei der Koordination von Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Träger Sonstiges 8. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung Rentenversicherung (einschl. der Alterssicherung der Landwirte) Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe Kriegsopferfürsorge/-versorgung

23 3 III Zusammenfassung weiterer Inhalte aus den Mitteilungen der Rehabilitationsträger Neben den Auswertungen der Falldokumentationsbögen wurden die Rehabilitationsträger gebeten, entsprechend den Anforderungen des 4 Abs. SGB IX über folgende Aspekte im Zusammenhang mit den GS zu berichten: III a. Erfahrungen über die Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen Bis zum 3.. konnte die nahezu flächendeckende Einrichtung der GS erfolgreich abgeschlossen werden. In der Folge konnte die Anzahl der bundesweit für die Beratung betroffener Menschen zur Verfügung stehenden Angebote auf 556 (Stand: Oktober 4) ausgeweitet werden. Für die betroffenen Menschen hat sich die damit verbundene regionale Präsenz als großer Vorteil erwiesen. Bei der Einrichtung wurde überwiegend auf bereits bestehende Rehabilitationsfachberatungsstellen und das dort eingesetzte Fachpersonal zurückgegriffen. In vielen Fällen fanden zusätzliche Qualifizierungen der Mitarbeiter nach dem BAR- Schulungskonzept und/oder trägerspezifischen Konzepten statt. In Verbindung mit einem Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter der beteiligten Träger und regelmäßigen Teambesprechungen gelang es häufig, vor Ort eine Vernetzung der bestehenden Angebote und Dienste herzustellen. In wachsender Anzahl wurde dabei auch der Kontakt zu den Verbänden behinderter Menschen und der Selbsthilfe intensiviert und deren Erfahrungen und Wissen in die Arbeit der GS integriert. Die Barrierefreiheit der Angebote, vor allem in der Zugänglichkeit für behinderte Menschen, konnte zum überwiegenden Teil bereits hergestellt werden. Auch stehen teilweise Gehörlosentelefone zur Verfügung bzw. kann ein Gebärdensprachdolmetscher hinzuzogen werden. Falls gewünscht, sind auch Hausbesuche möglich. Damit ist grundsätzlich festzustellen, dass die räumlichen, fachlichen und personellen Voraussetzungen für die Arbeit der GS geschaffen wurden.

24 4 III b. Erfahrungen über die Durchführung und Erfüllung der Aufgaben Von nahezu allen Rehabilitationsträgern wurde eine geringe Inanspruchnahme der GS mitgeteilt. Dies sei teilweise trotz intensivierter Öffentlichkeitsarbeit, Vorträgen, Information und Präsenz bei Veranstaltungen, Tagen der offenen Tür, der Verteilung von Flyern z.b. in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen oder durch eine verstärkte lokale Pressearbeit nicht oder noch nicht zufriedenstellend zu beeinflussen gewesen. Auf Grund der geringen Auslastung der Mitarbeiter in den GS sind diese meist mit weiteren (Beratungs-) funktionen betraut. Die festgestellte geringe Inanspruchnahme wurde u.a. damit erklärt, dass die betroffenen Menschen sich wohl sicherer als von manchen erwartet im gegliederten System der sozialen Sicherung bewegen und bei einem trotzdem entstehenden Beratungsbedarf eher auf eine spezialisierte Beratungsmöglichkeit z.b. bei dem zuständigen Rehabilitationsträger zurückgreifen. Die in den GS stattgefundenen Beratungen wurden auf Grund der durchgängigen Fachlichkeit als erfolgreich erlebt, sowohl durch die Ratsuchenden als auch durch die Mitarbeiter selbst. Dabei wurden in erster Linie schnell zu erledigende Zuständigkeits-, Antrags- und Verfahrensfragen geklärt. In einigen Fällen war auf Grund der Komplexität ein höherer und länger andauernder Beratungs- und Unterstützungsbedarf notwendig. Kooperationsprobleme zwischen den Rehabilitationsträgern waren dabei die Ausnahme, nur gelegentlich wurde auch über eine Verschlechterung in der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger berichtet. Grundsätzlich wurde allerdings in den Fällen, in denen eine GS beteiligt war, eine intensivere und bessere Kooperation im Allgemeinen und eine Verfahrensbeschleunigung im Besonderen festgestellt. Einige GS sahen sich mit Erwartungen behinderter Menschen konfrontiert, als eine Art Schlichtungsstelle, vor allem bei Ablehnungen von Leistungen, zu agieren. Den damit verbundenen Anforderungen könne die GS aber nicht gerecht werden.

25 5 III c. Einhaltung des Datenschutzes Die Vorschriften des Datenschutzes werden bei der Arbeit der GS beachtet. Es wurden keine Anhaltspunkte mitgeteilt, die auf Probleme bei der Einhaltung des Datenschutzes hinweisen. Über einen Spitzenverband wurde die trägerübergreifende Abstimmung einer Datenschutzerklärung vorgeschlagen. III d. Mögliche Verbesserungen Im Rahmen des erstmals zu erstellenden Berichtes nach 4 SGB IX wurden vor allem folgende mögliche Verbesserungen genannt: Verstärkung der (lokalen) Öffentlichkeitsarbeit, des Einsatzes von Informationsmaterial und der Einbindung von Selbsthilfegruppen z.b. durch gemeinsame Veranstaltungen Weitergehende Schulungskonzepte und Schulungsunterlagen ( z.b. höhere Praxisorientierung, vertiefte Kenntnisse der Leistungen einzelner Rehabilitationsträger z.b. der Sozial- und Jugendhilfe, mehr Beratungskompetenz bei behinderungsspezifischen Bedarfen), erneute Schulungen Regelmäßige Aktualisierung der Übersichten über die GS und deren Teammitglieder auf Landes- und Bundesebene Bundeseinheitliche Einführung eines Datenverarbeitungsprogrammes zu Dokumentationszwecken Bundeseinheitliche Einführung und Pflege eines Leitfadens (Loseblattsammlung oder Internetversion) über Rehabilitationsleistungen und Verfahrensabläufe aller Rehabilitationsträger

26 6 Bessere und schnellere Information über Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Leistungen der Rehabilitationsträger Stärkere Unterstützung der Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches der Teammitglieder Schnellere Übermittlung von Gutachten Intensivierung der Zusammenarbeit der Reha-Träger insgesamt bzw. mit einzelnen Trägerbereichen z.b. Sozial- und Jugendhilfe Stärkung der Entscheidungskompetenz und Verantwortlichkeit der GS Regelungen zur Verwaltungskostenerstattung Mitarbeiter-Mix, d.h. an bestimmten Sprechtagen Beratungsangebot durch Mitarbeiter mehrerer Rehabilitationsträger auf regionaler Ebene IV. Anregungen aus der Erörterung nach 4 Abs. SGB IX am 5. November 4 Nach Aufbereitung der Mitteilungen der Rehabilitationsträger über die Gemeinsamen Servicestellen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation am 5. November 4 eine Erörterung durchgeführt. Eingeladen wurden dabei die Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen behinderter Frauen. Auch die obersten Landessozialbehörden wurden beteiligt. Von den insgesamt eingeladenen 46 (Dach-)Verbänden und Behörden waren 3 Vertreter bei der Erörterung anwesend. Die bei der Erörterung teilweise sehr deutlich geäußerte Kritik der Vertreter der Verbände behinderter Menschen wurde von den Vertretern der obersten Landessozial-

27 7 behörden nicht geteilt; letztere verwiesen vielmehr darauf, dass bei ihnen bislang keine Beschwerden, Eingaben, Petitionen o.ä. eingegangen seien. Zusammenfassend können die Anmerkungen der teilnehmenden Verbände und Landesozialbehörden wie folgt dargestellt werden: Die geringe Inanspruchnahme der GS beruhe weniger darauf, dass sich behinderte Menschen gut informiert fühlen und sich direkt an den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger wenden würden. Vielmehr sei es häufig der Fall, dass eine als unzureichend erlebte Beratung andere behinderte Menschen im Sinne einer negativen Mundpropaganda davon abhalten würde, eine GS überhaupt aufzusuchen. Dazu komme, dass die GS insgesamt ein wenig bekanntes Angebot darstellen würden. Zusätzlich würden mit einer zu engen Definition eines Servicestellenfalls höhere Gesamtzahlen vermieden. Der gesetzliche Auftrag, mit Hilfe der GS einen umfassenden Ausgleich der Nachteile des gegliederten Systems zu schaffen, sei nicht erreicht worden. Die Idee der GS mit ihrer Lotsenfunktion sei als solche sehr gut. In der Realität könne aber trotz einiger ermutigender Beispiele nur sehr mutigen Leuten mit hoher Frustrationstoleranz empfohlen werden, sich an eine GS zu wenden. GS seien bei Arbeitgebern kaum bekannt. Fraglich sei daher, wie die Umsetzung des 84 SGB IX gelingen könne. Die bisher geleistete Öffentlichkeitsarbeit wurde als nicht ausreichend betrachtet. So seien mehr Informationen z.b. in den Zeitschriften der Kranken- oder Rentenversicherung notwendig, aber auch in den eigenen Infodiensten der Verbände behinderter Menschen sollte verstärkt auf die Arbeit der GS hingewiesen werden. Teilweise sei man aber schon müde geworden, für etwas zu werben, von dem man inzwischen nur noch wenig überzeugt sei. Angeregt wurde in diesem Zusammenhang z.b. der Entwurf eines bundeseinheitlichen Plakates als geeignetes Werbemittel. Der damit verbundene Wiedererken-

28 8 nungseffekt könne das Instrument der GS insgesamt bekannter machen. Hier sei die Bundespolitik und das BMGS gefordert. Die vielfältigen Aufgaben, die den GS laut SGB IX zukommen, würden in der Praxis selten erfüllt. Meist würden sich deren Aktivitäten auf die Beratung/Beantragung konkreter Leistungen beschränken. Die Einbindung von Selbsthilfegruppen sollte verstärkt werden. Dazu zählen auch gemeinsame Veranstaltungen von Selbsthilfegruppen/Verbänden behinderter Menschen und GS. Wichtig sei es dabei, deren Vertreter auch als Experten zu beteiligen und als Multiplikatoren zu nutzen. Auffällig seien regionale und/oder trägerspezifische Unterschiede. So könne z.b. in Baden-Württemberg von einem hohen Entwicklungs- und Bekanntheitsgrad der GS ausgegangen werden. Viele der (niedergelassenen) Ärzte wären über das SGB IX im Allgemeinen und über die GS im Besonderen zu wenig informiert. Hier seien auch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Bundesärztekammer gefordert, ihre Mitglieder ausreichend zu informieren. Auch Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen oder bei den Versorgungsämtern seien stärker zu berücksichtigen. Insbesondere die Einbindung der Sozial- und Jugendhilfeträger sollte verstärkt werden. Auch die Berufsgruppe der Hebammen sollte verstärkt in die Arbeit der GS eingebunden werden. Das Fallmanagement in GS sollte verstärkt werden. Die Übertragung weiterer Aufgaben auf die GS wurde unterschiedlich bewertet. Teilweise wurde die Ausstattung der GS mit mehr Entscheidungskompetenz und/oder die Übertragung weiterer Aufgaben wie z.b. das trägerübergreifende Persönliche Budget begrüßt. Es wurde aber auch die Befürchtung geäußert, da-

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