Prüfungen und Abschlüsse
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- Nelly Fischer
- vor 8 Jahren
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2 Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Freie Gesamtschule Prüfungen Friedrich-Adolf-Richter-Schule Schuljahr 2014/15
3 Prüfungen AA Aufrücken & Versetzung 51 Schüler der Klasse 5 & 7 rückt ohne Versetzungsentscheidung auf
4 Versetzung, Prüfungen VVVVVV Klassenstufe 6 und 8 bis 10 erfolgt Versetzung, wenn 1. in allen Fächern mindestens die Note ausreichend 2. in höchstens einem Fach die Note mangelhaft und im Übrigen keine schlechtere Note als ausreichend 3. in höchstens einem Fach die Note ungenügend, diese aber ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als ausreichend 4. in höchstens zwei Fächern die Note mangelhaft, diese beiden Noten aber ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als ausreichend
5 Versetzung, Prüfung V Ausgleich: für je eine Note mangelhaft 2mal befriedigend oder 1mal gut oder 1mal sehr gut für eine Note ungenügend 2mal gut oder 1mal sehr gut
6 Versetzung, Prüfung Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch können nur durch Noten in diesen Fächern oder im Wahlpflichtfach (Spanisch oder Natur&Technik) ausgeglichen werden.
7 Versetzung, Prüfung 52 Versetzung aus anderen Gründen Bei Vorliegen besonderer Gründe wie Wechsel der Schule während des Schuljahres oder längerer Krankheit ist Versetzung möglich, wenn bei Würdigung seines Leistungswillens dies gerechtfertigt erscheint. Entscheidung durch Klassenkonferenz
8 Prüfungen Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss nach 62 ThürSchulO : Ende Klasse 9 Bestehen Versetzungsbedingungen nach 51 Abs. 1 und 2 müssen erfüllt sein Sonderfall: individuelle Abschlussphase ( 54 Abs. 10 ThürSchulO) kann von Eltern beantragt werden (spätestens eine Woche nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der Klasse 9) Dauer: 2 Jahre
9 Prüfungen Qualifizierender Hauptschulabschluss Qualifizierender Hauptschulabschluss nach 63 ThürSchulO : Ende Klasse 9 (od. nach zusätzlichem 10. Jahr) a) Prüfung schriftlich: Deutsch und Mathematik b) Prüfung praktisch/mündlich: Wirtschaft- Recht-Technik oder Spanisch c) Prüfung mündlich: nach Wahl des Schülers Bestehen der Prüfung Durchschnittsnote 3,5 keine Note schlechter als 4
10 Prüfungen Qualifizierender Hauptschulabschluss Inhalt und Dauer der Prüfung im Rahmen der Lehrpläne Klasse 9, bei einstündigen Fächern auch der Klasse 8 Deutsch schriftlich 150 min Mathematik schriftlich 120 min Praktische Prüfung min Mündliche Prüfung mindestens 10 min
11 Prüfungen Qualifizierender Hauptschulabschluss Rahmenbedingungen zentrale schriftliche Arbeit unter Aufsicht von 2 Lehrern Mündliche und praktische Prüfung durch eine Fachprüfungskommission der Schule Sport, Kunst, Musik, Biologie, Chemie, Physik praktische Anteile in mündlicher Prüfung möglich mündlich Einzelprüfung, Abweichungen möglich ( 64 Absatz 10) Vorbereitungszeit: mindestens 10 min, maximal 30 min unter Aufsicht, Aufzeichnungen sind möglich
12 Prüfungen und Abschlüsse Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO Ende Klasse 10 a) Prüfung schriftlich: Deutsch, Mathematik und Englisch b) Prüfung mündlich: 1 Pflichtfach nach Wahl des Schülers (außer Astronomie u. o.g. Fächer) freiwillige Prüfungen in weiteren Fächern nach Wahl des Schülers
13 Prüfungen und Abschlüsse 3.3 Realschulabschluss Mündliche Prüfungen ca. 5 Wochen vor Beginn des Zeitraumes der mündlichen Prüfungen Festlegung der mündlichen Pflichtprüfung (Änderung in Ausnahmefällen bei Bekanntgabe der Jahresfortgangsnote möglich) Festlegung der Fächer der freiwilligen Prüfung bis zwei Unterrichtstage nach Bekanntgabe der Jahresfortgangsnote bei freiwilliger Prüfung in Deutsch, Mathematik und/oder Englisch bis zwei Unterrichtstage nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung
14 Prüfung und Abschlüsse 3.3 Realschulabschluss Realschulabschlussprüfung nach 67 ThürSchulO für Bestehen der Prüfung gilt 51 Abs. 1 und 2 wenn in den Fächern der schriftlichen Prüfung eine mündliche freiwillige Prüfung stattfindet, dann geht das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zu zwei Dritteln und das Ergebnis der freiwilligen mündlichen Prüfung zu einem Drittel in die Note der Prüfung ein
15 Prüfungen und Abschlüsse 3.3 Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO Note für das Schuljahr = Jahresfortgangsnote und das Ergebnis der Prüfung gleich gewichtet wenn Bruchwert, dann entscheidet im Allgemeinen Note der Prüfung Einzelfallentscheidung nach Urteil des Fachlehrers möglich In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Noten für das Abschlusszeugnis Note der Projektarbeit zählt als Note in einem Fach
16 Prüfungen und Abschlüsse 3.3 Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO Schriftliche Aufgaben für Deutsch, Mathematik und Englisch zentral im Rahmen der Lehrpläne der Klasse 10 Dauer: Deutsch 210 min Mathematik 180 min Englisch 150 min
17 Prüfungen und Abschlüsse 3.3 Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO Mündliche Aufgaben durch die Schule und entsprechende Prüfungskommission Prüfungsfragen: Klasse 10 bei Zwei- und Mehrstundenfächern, Klasse 9 und 10 bei Einstundenfächern Dauer: in der Regel 15 min praktischer Anteil in Sport praktischer Anteil möglich in Kunst, Musik, Biologie, Chemie und Physik Zeitverlängerung möglich
18 Prüfungen und Abschlüsse 3.3 Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO : Ein Schüler erwirbt den Realschulabschluss, wenn er am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und den Versetzungsbestimmungen genügt.
19 Prüfungen 3.3 Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO : Nichtbestehen der Prüfung ( 55 ThürSchulO) Wiederholung der zuletzt besuchten Klassenstufe bei 2-maligen Nichtbestehen: a) Absolvieren von Kurs I b) oder bei besonderen Gründen 2. Wiederholung der zuletzt besuchten Klassenstufe durch Antrag der Schulleitung + Einvernehmen der Klassenkonferenz
20 Prüfungen 4.2 Versetzung in Klassenstufe 10 mit Ziel Realschulabschluss Voraussetzung ( 53 ThürSchulO): a) Teilnahme an 3 von 4 Kursen des Typ II b) oder Teilnahme an 2 von 4 Kursen des Typs II + Erfolg an Leistungsfeststellung für qualifizierenden Hauptschulabschluss c) oder Qualifizierender Hauptschulabschluss + in Deutsch, Mathe und Englisch mindestens ein Notendurchschnitt von 3,0 (bei Nichterreichen auch Empfehlung der Klassenkonferenz möglich, wenn besondere Gründe + Leistungswille vorliegen)
21 Prüfungen Versetzung in Z 10 mit Ziel Qualifizierender Hauptschulabschluss Voraussetzung ( 53 Abs. 3 ThürSchulO): Z 10 Status für Schüler Zuordnung zu konkreter Klasse durch Schule Bestehen des Hauptschulabschlusses wenn begründete Stärkung der Ausbildungsfähigkeit vorliegt
22 Prüfungen und Abschlüsse Versetzung in Oberstufe mit Ziel Abitur Voraussetzung nach dem Erwerb des Realschulabschlusses ( 125 Abs. 3 & 4 ThürSchulO): a) mindestens Note 2 in Deutsch, Mathematik, Englisch und Wahlpflichtfach b) Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums (i.d.r., wenn unter a) höchstens zwei Fächer Note 3 u. Rest mind. Note 2) c) Empfehlung auch möglich: wenn nur eine Note 2 und der Rest Note 3, dann zählt Einschätzung des Lernverhaltens d) Aufnahmeprüfung
23 Kursbildung, Kursdifferenzierung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Freie Gesamtschule
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