Infoveranstaltung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit

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1 Treffpunkt Röthelheimpark am Infoveranstaltung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit Integration von geflüchteten Menschen in den bayerischen Arbeits- und Ausbildungsmarkt

2 Agenda Aufenthaltstitel von Flüchtlingen Einstellung von geflüchteten Menschen Aktivitäten der Agentur für Arbeit Fürth Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Berufsorientierung Seite 2

3 Aufenthaltstitel von Flüchtlingen 1/4 Asylsuchende sind eingereist und registriert, erhalten eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) nach 63a AsylG, haben noch keinen Asylantrag beim BAMF gestellt. Seite 3

4 Aufenthaltstitel von Flüchtlingen 2/4 Asylbewerber/innen haben einen Asylantrag beim BAMF gestellt, sind Inhaber einer Aufenthaltsgestattung nach 55 AsylG, befinden sich im laufenden Asylverfahren, dürfen frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung oder betriebliche Berufsausbildung aufnehmen, erhalten i.d.r. keine Erlaubnis auf Beschäftigung, wenn sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. Seite 4

5 Aufenthaltstitel von Flüchtlingen 3/4 Geduldete der Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung ist gegenwärtig aber nicht möglich, eine Duldung nach 60a AufenthG wurde ausgestellt, dürfen i.d.r. frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung aufnehmen, können ohne Einhaltung einer Wartezeit eine Ausbildung beginnen, erhalten die Erlaubnis zur Beschäftigung maximal bis zum Ende der Duldung. Seite 5

6 Aufenthaltstitel von Flüchtlingen 4/4 Asylberechtige / anerkannte Flüchtlinge der Asylantrag wurde anerkannt bzw. positiv entschieden, eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des AufenthG wurde ausgestellt, die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung ist ohne Einschränkungen erlaubt. Seite 6

7 Woran ist erkennbar, ob ein geflüchteter Mensch eine Beschäftigung aufnehmen darf? Die Erlaubnis zur Beschäftigung erteilt die Ausländerbehörde. Sie wird in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokumentes eingetragen. Unterschieden werden 3 Kategorien: Erwerbstätigkeit nicht gestattet Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet Erwerbstätigkeit gestattet Seite 7

8 Wie sieht die Eintragung in den Nebenbestimmungen des Ausweisdokumentes aus? Die Beschäftigung ist gestattet: kann auf Antrag erlaubt werden: ist verboten: Seite 8

9 Junge Menschen mit Fluchthintergrund Zugang zum Ausbildungsmarkt ab 1. Monat Ausländerbehörde entscheidet eigenständig für die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf für Geduldete keine Einschaltung der BA ab 4. Monat Ausländerbehörde entscheidet eigenständig auch für Asylbewerber keine Einschaltung der BA Durch das neue Bundesintegrationsgesetz wird auch für Geduldete die sog. 3+2 Regel gelten, d.h. es wird ein Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung (3 Jahre) sowie wie für weitere 2 Jahre erteilt Seite 9

10 Junge Menschen mit Fluchthintergrund Arbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit Unterstützung des Übergangs Schule - Beruf Berufsschule BIK Einstiegsqualifizierung (EQ) bei einem Arbeitgeber Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) möglich Qualifizierungsmaßnahmen bei einem Träger Assistierte Ausbildung - 1. Phase Brückenjahr 21 Plus Mofa Assistierte Ausbildung 2. Phase allgemeinbildende Schulen Übergangsklassen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen Modulare Integrations- und Förderketten je nach Unterstützungsbedarf Seite 10

11 Wie ist der Arbeitsmarktzugang bei Menschen mit Fluchthintergrund? Seite 11

12 Erteilung der Beschäftigungserlaubnis durch Ausländerbehörde (1) Mensch mit Fluchthintergrund stellt Antrag* Ausländerbehörde erteilt auf Basis der Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Beschäftigungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge ohne Einschaltung BA Die Ausländerbehörde entscheidet abschließend Erteilung der Beschäftigungserlaubnis * Mit Vollmacht der Asylbewerberin / des Asylbewerbers bzw. der/des Geduldeten kann auch der Arbeitgeber den Antrag stellen. Seite 12

13 Erteilung der Beschäftigungserlaubnis durch Ausländerbehörde (2) Mensch mit Fluchthintergrund stellt Antrag* Ausländerbehörde entscheidet eigenständig über Beschäftigungserlaubnis bei Asylbewerbern und Geduldeten bei zustimmungsfreien Beschäftigungsformen ohne Einschaltung der BA: Aufnahme betrieblicher Ausbildungen Praktika zur Berufsorientierung o. im Rahmen einer Berufs- o. (Hoch-) Schulausbildung freier Beschäftigungszugang nach 4 Jahren ununterbrochenem (rechtmäßigen) Aufenthalt Gesetzlicher Freiwilligendienst Die Ausländerbehörde entscheidet abschließend Erteilung der Beschäftigungserlaubnis Seite 13

14 Erteilung der Beschäftigungserlaubnis durch Ausländerbehörde (3) Mensch mit Fluchthintergrund stellt Antrag* Seite 14

15 Erteilung der Beschäftigungserlaubnis durch Ausländerbehörde (3) Seite 15

16 Erteilung der Beschäftigungserlaubnis durch Ausländerbehörde (4) Mensch mit Fluchthintergrund stellt Antrag* Ausländerbehörde beteiligt bei Asylbewerbern und Geduldeten für zustimmungspflichtige Beschäftigungen die BA (ZAV München und regionalen AGS) versicherungspflichtige Beschäftigung, Probebeschäftigung Diese führt dann eine Arbeitsmarktprüfung bestehend aus zwei Teilen durch und übersendet Stellungnahme an die Ausländerbehörde Die Ausländerbehörde entscheidet abschließend Erteilung der Beschäftigungserlaubnis Seite 16

17 Warum wird die Bundesagentur für Arbeit vor Erteilung der Erlaubnis auf Beschäftigung beteiligt? Die BA führt daraufhin eine Arbeitsmarktprüfung durch, die die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und die Vorrangprüfung umfasst. Seite 17

18 Welchen Zweck verfolgt die Arbeitsmarktprüfung? Die BA berücksichtigt bei der Arbeitsmarktprüfung die nationale Arbeitsmarktsituation und stellt sicher, dass durch die Zulassung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Beschäftigung inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verdrängt werden und der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht beeinträchtigt wird. Seite 18

19 Wie läuft die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen ab? Ausländische Arbeitnehmer/innen dürfen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmer/innen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft alle relevanten Arbeitsbedingungen, insbesondere die Festlegungen zur Arbeitszeit und das Entlohnungsangebot. Seite 19

20 Was versteht man unter einer Vorrangprüfung? Die BA prüft, ob die Stelle mit bevorrechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden kann. Bevorrechtigt sind Deutsche, EU-, EWR- und Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie andere Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus in Deutschland. Dabei wird das individuelle Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle mit der fachlichen Eignung und der Verfügbarkeit bevorrechtigter Bewerberinnen und Bewerber abgeglichen. Seite 20

21 Westbalkanregelung ( 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) eingeführt durch die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (seit ): Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden. Seite 21

22 Westbalkanregelung ( 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) Zustimmungsvoraussetzungen: Visum zur Arbeitsaufnahme bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat beantragt. Entscheidung erfolgt nach Vorrangprüfung und Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Keine Zustimmung, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Die Zustimmung ist zu versagen, wenn der Ausländer als Leiharbeiter tätig werden will. Seite 22

23 Hinweise z.t. Praktikum Praktika Wartefrist Erlaubnis der Ausländerbehörde Zustimmung der Agentur für Arbeit Mindestlohn Hospitation nein nein nein nein Pflichtpraktikum Praktikum zur Berufsorientierung Geduldete: keine Asylbewerber: 3 Monate Geduldete: keine, wenn Praktikum 3 Monate Asylbewerber: 3 Monate ja nein Nein ja nein, wenn Praktikum 3 Monate sonst ja nein, wenn Praktikum 3 Monate sonst ja aber angemessene Vergütung Ausbildungsbegleitendes Praktikum Geduldete: keine, wenn Praktikum 3 Monate Asylbewerber: 3 Monate ja nein, wenn Praktikum 3 Monate sonst ja nein, wenn Praktikum 3 Monate sonst ja aber angemessene Vergütung Seite 23

24 Hinweise z.t. Praktikum Seite 24

25 Zuständigkeiten Die Agentur für Arbeit ist Ihr erster Ansprechpartner für Asylbewerber (mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit) Geduldete Das JC ERH bzw. GGFA ist Ihr erster Ansprechpartner für Asylberechtigte Seite 25

26 Aktivitäten der Agentur für Arbeit Fürth Zielgruppe Sprachkompetenz berufliche Kompetenz - Training und Aktivierung Qualifizierung und Integration in Arbeit Deutschkurse Nothilfe der BA Freistaat Bayern BAMF BIHK Maßnahmen mit Trägern Perspektiven für Flüchtlinge Perspektiven für Flüchtlinge plus Integration durch Arbeit Erwachsene mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit Berufsbezogene Sprachund Weiterbildungsförderung Arbeit WeGebAU EGZ Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) Modulare Integrations- und Förderketten je nach Unterstützungsbedarf Seite 26

27 Aktivitäten der Agentur für Arbeit Fürth Seite 27

28 Aktivitäten der Agentur für Arbeit Fürth Seite 28

29 AGHs der Agentur für Arbeit Fürth Durch das neue Bundesintegrationsgesetz sollen bundesweit rund neue Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten Individuelle Zuweisungsdauer von bis zu 6 Monaten Bis zu 30 Wochenstunden Mindestalter von 18 Jahren und nicht Vollzeitschulpflichtig für Asylbewerber/-inenn geschaffen werden Seite 29

30 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Seite 30

31 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Seite 31

32 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Seite 32

33 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Seite 33

34 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Seite 34

35 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Sprache eintragen Seite 35

36 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Seite 36

37 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Seite 37

38 Das Arbeitspaket der Agentur für Arbeit Fürth Seite 38

39 Alle Netzwerkpartner bringen sich ein Seite 39

40 Berufsorientierung Seite 40

41 Das Berufsinformationszentrum (BiZ) Besucheradresse Ludwig-Quellen-Str Fürth Seite 41

42 Seite 42

43 Seite 43

44 Seite 44

45 Noch Fragen? Alexander Allousch Arbeitsvermittler Schwerpunkt Flüchtlinge Benjamin Bähring Berufsberater Martina Ringler Koordination der Helferkreise Asyl im LKR Asylsozialberatung von AWO & ASB (502) der Stadt Erlangen Seite 45

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