Handlungsleitfaden zur Anerkennung von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
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- Kurt Sternberg
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1 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bereitschaften Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften Foto: Stephanie Hofschlaeger / pielio.de
2 Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz Landesbereitschaftsleitung Mitternachtsgasse Mainz Beschlossen durch den Landesausschuss der Bereitschaften am 09. Juni 2017 Handlungsleitfaden zur Seite 2 von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften Stand 11. Juli 2017
3 Inhalt Inhalt Zur Notwendigkeit sverfahren im Landesverband Rheinland-Pfalz Entscheidungsträger Entscheidung über einen Antrag auf Mitteilung über die Entscheidung des santrages Grundlage der, Einspruchsverfahren Dauer des sverfahrens Ablaufplan zur einer Ausbildung oder Qualifikation Zur Notwendigkeit Die Bereitschaften im DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. möchten es möglichst vielen Menschen ermöglichen, sich in ihre ehrenamtliche Arbeit einzubringen. Das DRK steht für ein qualitativ hochwertiges Angebot an Leistungen. Damit einher geht ein hohes Ausbildungsniveau. Da wir unsere Arbeit in den Bereitschaften weitgehend ehrenamtlich erledigen, möchten wir die Zeitressourcen unserer Helfer/innen möglichst wenig belasten. Das heißt die Helferinnen und Helfer sollen so viel Ausbildung wie nötig erhalten, aber so wenig Zeitaufwand wie möglich dafür benötigen. Eine Möglichkeit Ausbildungszeit zu verkürzen, ist die von Ausbildungen und Qualifikationen, die innerhalb oder außerhalb des DRK erreicht wurden. Wo immer vertretbar, sollen diese anerkannt werden. Dieses Dokument beschreibt, wie der Prozess der abläuft und wie eine sentscheidung gefällt wird. Handlungsleitfaden zur Seite 3 von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften Stand 11. Juli 2017
4 2. sverfahren im Landesverband Rheinland-Pfalz Die sverfahren werden durch die Prüfstelle für Ausbildungsanerkennung bearbeitet. 2.1 Entscheidungsträger Die personelle Zusammensetzung der Prüfstelle wird durch die Landesbereitschaftsleitung benannt. 2.2 Entscheidung über einen Antrag auf Die (eterner) Ausbildungen und Qualifikationen geschieht auf schriftlichen Antrag (siehe Anlage 2). Dieser wird vom Antragsteller über seine Bereitschaftsleitung im Ortsverein mit den notwendigen Unterlagen/Nachweisen an die Kreisbereitschaftsleitung eingereicht. Diese leitet den Antrag an die Prüfstelle des Landesverbandes weiter. Die kann erteilt werden, unter Auflagen erteilt werden, oder abgelehnt werden. Die Entscheidung über einen Antrag erfolgt aufgrund eines Standardverfahrens des DRK- Landesverbandes Rheinland-Pfalz oder im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Grundlage ist stets der Vergleich der Lehrinhalte, wobei nicht jede Abweichung prinzipiell zur Ablehnung oder führt und Kompensationen mit sonstigen Befähigungs- oder Erfahrungsnachweisen grundsätzlich möglich sind. 2.3 Mitteilung über die Entscheidung des santrages Die Entscheidungen über die müssen dokumentiert werden. Nach Abschluss des sverfahrens ergeht ein schriftlicher Bescheid an den Antragsteller sowie an die Kreisbereitschaftsleitung. 2.4 Grundlage der, Einspruchsverfahren Die erfolgt auf Basis dieses Handlungsleitfadens und der dazugehörigen Ausbildungsmatri. Es besteht kein Rechtsanspruch. Ein Einspruchsrecht gegen die getroffene Entscheidung besteht nicht. 2.5 Dauer des sverfahrens Ein sverfahren sollte innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der kompletten Antragsunterlagen abgeschlossen sein. Diese Frist kann in schwierigen Fällen einmalig um maimal 2 Monate verlängert werden. Die Entscheidungsfrist läuft erst, sobald alle erforderlichen Unterlagen der Prüfstelle für Ausbildungsanerkennung vorliegen. Handlungsleitfaden zur Seite 4 von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften Stand 11. Juli 2017
5 3. Ablaufplan zur einer Ausbildung oder Qualifikation Die in Anlage 1 abgebildete Darstellung zeigt das Verfahren, nach dem eine mit oder ohne Auflagen gestaltet werden kann. Liegt ein Antrag auf vor, der mit der in Rheinland-Pfalz aktuell gültigen smatri (siehe Anlage 3) getroffen werden kann, dann wird die Entscheidung in dieser Weise gefällt. Wenn nicht ist zu prüfen, ob eine aufgrund gleicher Ausbildungsinhalte vorgenommen werden kann, oder ergänzende Ausbildungen oder Prüfungen notwendig sind. Handlungsleitfaden zur Seite 5 von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften Stand 11. Juli 2017
6 Vollständiger Antrag auf einer (etern) erworbenen Qualifikation oder Ausbildung liegt vor Nein sprüfung durch die Prüfstelle für Ausbildungen Anlage 1 In der smatri des DRK-LV RLP geregelt Lerninhalte der (etern) erworbenen Ausbildung stimmen mit Curriculum überein Nein durch Prüfung möglich Nein Fehlende Lerninhalte können durch Einzelmaßnahmen oder Module ergänzt werden Ja Ja Ja Prüfung Ja Katalog sieht vor Nein Ja Der ist zuzustimmen Ja Prüfung bestanden Nein Ja (Teil-) Prüfung Fehlende Lerninhalte durch (Teil-) Prüfung ersetzbar Katalog sieht mit Auflagen vor Ja Der ist unter Auflagen zuzustimmen Ja (Teil-)Prüfung bestanden Nein Nein Die ist zu verweigern Nein Nein
7 Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bereitschaft Antrag auf eterner Qualifikation (Anlage 2) Person Kreisverband Name, Vorname Geb. Datum Beruf Funktion im DRK Ortsverein Angestrebte Funktion Qualifikation Erworbene Qualifikationen im DRK Nachweis Angestrebte 1. beigefügt 2. beigefügt 3. beigefügt 4. beigefügt 5. beigefügt Erworbene Qualifikation außerhalb DRK Nachweis Angestrebte 6. beigefügt 7. beigefügt 8. beigefügt 9. beigefügt 10. beigefügt 11. beigefügt 12. beigefügt 13. beigefügt Bemerkungen Bemerkungen Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Unterschrift Kreisbereitschaftsleitung Stand: 11. Juli 2017
8 Landesverband Vermerke Landesgeschäftsstelle Eingang Datum Weiterleitung Datum Vermerke LBL / Entscheidung siehe Rückseite Eingang Datum LBL Rückmeldung an LV Antwort an KV am von an an an an Landesverband Entscheidung / Begründung LBL und Landesgeschäftsstelle Zeile Angestrebte Ergebnis 1. erteilt / abgelehnt 2. erteilt / abgelehnt 3. erteilt / abgelehnt 4. erteilt / abgelehnt 5. erteilt / abgelehnt 6. erteilt / abgelehnt 7. erteilt / abgelehnt 8. erteilt / abgelehnt 9. erteilt / abgelehnt 10. erteilt / abgelehnt 11. erteilt / abgelehnt 12. erteilt / abgelehnt 13. erteilt / abgelehnt Weitere e / Bemerkungen Begründung / zu erbringende Nachweise (wenn abgelehnt) Original zu den Akten Landesgeschäftsstelle Kopie an den Kreisverband Kopie an den Antragsteller Unterschrift LBL Unterschrift Landesgeschäftsstelle Stand: 11. Juli 2017
9 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bereitschaften smatri Anlage 3 des Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften Foto: Stephanie Hofschlaeger / pielio.de
10 Inhalt 1. Basisausbildung Helfergrundausbildung HGA Modul Einsatz HGA Modul erweiterte Erste Hilfe HGA Modul Technik + Arbeitssicherheit HGA Modul Betreuungsdienst Weitere Grundausbildungen Fachdienstausbildungen Leitungsausbildung Führungskräftequalifizierung Führungshilfspersonal Unterführer aller Fachdienste Zugführer Verbandführer Einführung in die Stabsarbeit Lehrtätigkeit Beschlossen durch den Landesausschuss der Bereitschaften am 09. Juni 2017 Ergänzender Beschluss zur Helfergrundausbildung durch den Landesausschuss der Bereitschaften am 20. September2017 Anlage 3 Seite 2 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
11 1. Basisausbildung noch zu ergänzen Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 3 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
12 2. Helfergrundausbildung 2.1 HGA Modul Einsatz noch zu ergänzen 2.1 HGA Modul Einsatz (9 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- (X) (Erfolgreich) Abgeschlossene Führungskräfteausbildung (Unterführer aller Fachdienste, Zugführer, Verbandführer) vor dem Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 4 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
13 2.2 HGA Modul erweiterte Erste Hilfe noch zu ergänzen 2.2 HGA Modul erweiterte Erste Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- (X) (Erfolgreich) Abgeschlossene Fachdienstausbildung oder Ausbildung im Rettungsdienst / Arzt vor dem Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 5 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
14 2.3 HGA Modul Technik + Arbeitssicherheit noch zu ergänzen 2.3 HGA Modul Technik + Arbeitssicherheit (12 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- (X) (Erfolgreich) Abgeschlossene Fachdienstausbildung vor dem Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 6 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
15 2.4 HGA Modul Betreuungsdienst noch zu ergänzen 2.4 HGA Modul Betreuungsdienst (9 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- (X) (Erfolgreich) Abgeschlossene Fachdienstausbildung vor dem Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 7 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
16 3. Weitere Grundausbildungen noch zu ergänzen DRK- Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 8 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
17 4. Fachdienstausbildungen noch zu ergänzen Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 9 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
18 5. Leitungsausbildung noch zu ergänzen Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 10 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
19 6. Führungskräftequalifizierung 6.1 Führungshilfspersonal 6.1 Führungshilfspersonal (24 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 11 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
20 6.2 Unterführer aller Fachdienste 6.2 Unterführer aller Fachdienste (48 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 12 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
21 6.3 Zugführer 6.3 Zugführer (48 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 13 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
22 6.4 Verbandführer 6.4 Verbandführer (40 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung Zur des Lehrgangs: Verbandführer im Katastrophenschutz beachten Sie bitte die in der Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift für Verbandführerinnen und Verbandführer im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz in 15 geregelten von gleichwertigen Ausbildungen. Anlage 3 Seite 14 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
23 6.5 Einführung in die Stabsarbeit 6.5 Einführung in die Stabsarbeit (24 Unterrichtseinheiten) Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 15 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
24 7. Lehrtätigkeit noch zu ergänzen Die erfolgt gemäß Zuständigkeitsregelung DRK- Sonstige berufliche Ausbildung Ausbildung eterner Bildungsträger Anlage 3 Seite 16 Handlungsleitfaden zur von Ausbildungen und Qualifikationen innerhalb der Bereitschaften
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