KLIMA WANDEL IN DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT?
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- Carsten Bieber
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1 KLIMA WANDEL IN DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT? KfE Konferenz 2011, Workshop Klimaflüchtlinge Susanne Bolz, Leiterin Protection, Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
2 Klimaflüchtlinge ARTE Dok
3 Fluchtursachen aufgrund des Klimawandels Deposition unwirtschaftlich oder unbewohnbare Gebiete (infolge Umweltverschmutzung) Degradation - lokale Umweltzerstörung macht die bisherige Lebensweise unmöglich (Beispiel: Wassermangel) Desaster Naturkatastrophen (auch menschlich induzierte) Destabilisierung - durch Umweltzerstörung gestresste und schließlich auseinanderfallende soziale Netze, eine bis hinzu Kriegen führende Entwicklung (Definitionen nach Frank Biermann, Uni Amsterdam)
4 Der Klimawandel kann laut den Vereinten Nationen durch vier Ursachen zu Migrationsbewegungen führen. - Der Verlust von Staatsgebiet durch den steigenden Meeresspiegel, - die Folgen dieses Anstiegs in Form von Küstenerosion oder Versalzung küstennaher Gebiete, - sich ausweitende Wüsten - durch den Klimawandel bedingter Mangel an Ressourcen wie Wasser oder Boden.
5 Wir haben eindrücklich gesehen, wie die Klimaerwärmung viele Gegenden der Erde unbewohnbar macht. Immer mehr Menschen werden durch die Folgen des Klimawandels aus ihrer Heimat vertrieben. Die Vereinten Nationen schätzen, dass im Jahre 2050 mindestens 200 Millionen Menschen auf der Flucht sein werden. Das geltende Völkerrecht bietet «Klimaflüchtlingen» weder Schutz noch Hilfe. Welche Lösungen gibt es?
6 Definitionen 1 Migrant/-innen geben ihren Wohnort auf und begeben sich aus ökonomischen, familiären oder anderen Gründen in einen anderen Staat um sich dort niederzulassen. Flüchtlinge sind gezwungen im Ausland Schutz vor Verfolgung oder Vertreibung zu suchen. Asylsuchende beantragen den Schutz eines Gast- landes, im Asylverfahren wird geprüft ob sie Flüchtlinge sind oder anderweitig schutzbedürftig. Intern Vertriebene (IDPs) werden zum Verlassen ihres Wohnorts gezwungen und suchen Zuflucht in einem anderen Teil des eigenen Staates.
7 Definitionen 2 Displacement: Häufig temporäres Verlassen des Aufenthaltsorts, Flucht in umliegende Regionen Unterstützung durch Nothilfe- und Sofortmassnahmen sowie Hilfen beim Wiederaufbau Migration : Grundsätzlich längerfristig oder endgültig, bedarf migrationspolitischer Antworten/ Regelungen Internationale Migration (Flüchtlinge) Interne Migration (IDP)
8 Begriff des Klimaflüchtlings Geprägt in einem Bericht des UN-Umweltprogramms (UNEP) von 1985 : Umweltflüchtlinge sind Menschen, die aufgrund einer deutlichen natürlichen und/oder menschengemachten Umweltveränderung, die ihre Existenz gefährdete und/oder ihre Lebensqualität ernsthaft beeinträchtigte, gezwungen wurden, ihre traditionellen Lebensräume vorübergehend oder dauerhaft zu verlassen.
9 Interview mit Frank Biermann documentacion/audio.html#c32722
10 Grundprinzipien des Flüchtlingsrechts Asylgewährung als Recht der Staaten Art. 14 Allg. Erklärung der Menschenrechte: Recht, Asyl zu suchen und zu geniessen Internationaler Schutz als Substitut für Schutz durch Heimatstaat Flüchtlingsbegriff: Legaldefinition in der Flüchtlingskonvention von 1951 Rückschiebungsverbot (Non-refoulement)
11 Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, GFK Magna Charta der Flüchtlinge Regelt, wer als Flüchtling anzuerkennen ist Beendigung; Ausschlussgründe Rechtsstellung der Flüchtlinge; z.b. Diskriminierungsverbot, Religionsfreiheit, Zugang zum Arbeitsmarkt
12 Art. 1 A Abs. 2 GFK Im Sinne dieses Abkommens findet der Ausdruck Flüchtling auf jede Person Anwendung: (...) 2. die infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.
13 Flüchtlingsbegriff der GFK Verfolgungsmotive gehen von der Annahme aus Schutz für die Feinde meines Feindes gewähren zu wollen Verfolgung durch Menschenhand aufgrund von grundsätzlich politisch (ethnisch, religiös, etc.) motivierter Verfolgung Die GFK ist ein Kind des zweiten Weltkrieges
14 Non-Refoulement-Prinzip Art. 33 Flüchtlingskonvention: Verbot, Flüchtlinge auf irgend eine Weise in einen Staat zu schicken, in welchem sie wegen ihrer Rasse, Religion, politischen Ansicht etc. verfolgt würden. Art. 3 EMRK / Art. 7 UNO-Pakt II (Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung) Art. 3 UN-Folterkonvention: Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.
15 Flüchtlinge und intern Vertriebene (IDP)
16 Klimaflüchtlinge = Flüchtlinge im Sinne der GFK? Pro Umweltzerstörung, die von der Regierung eines Staates nicht verhindert oder gar noch gefördert wird, könnte eine Form der Verfolgung darstellen. Auch finde diese Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe statt (Menschen, die sich gegen Umweltzerstörung nicht wehren könnten Contra Umweltzerstörung ist dann eine Verfolgung, wenn sie bewusst eingesetzt wird, um einer bestimmten bereits definierten sozialen Gruppe Schaden zuzufügen und ihr z.b. absichtlich keine Hilfe geleistet wird. die verfolgte soziale Gruppe muss bereits vor der Verfolgung bestehen, nicht erst durch den Verfolgungsakt konstituiert werden.
17 weitere Rechtsquellen des internationalen Rechts UN-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte Art. 12 Abs. 1, Freiheit, den Wohnsitz zu wählen Art. 12 Abs. 4, Freier Zugang zum eigenen Staatsgebiet UN-Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Art 11 Abs. 1, Recht auf Ernährung - Art. 11 Abs. 6, Recht auf Leben Europäische Menschenrechtskonvention Art. 3, Rückschiebungsverbot
18 Europarecht Richtlinie 2004/83, Flüchtlingsbegriff und subsidiärer Schutz berechtigt Klimaflucht zu subsidiärem Schutz? Situation allgemeiner Gewalt, schwere drohende Menschenrechtsverletzung aufgrund interner oder externer bewaffneter Konflikte -> eher nein Richtlinie 2001/55 zum vorübergehenden Schutz Schutz bei plötzlichem Massenzustrom, bewaffnete Konflikte, vorübergehende Massnahmen, Aufnahme bis zu drei Jahren Schutz von Klimaflüchtlingen wäre gemäss Wortlaut möglich (jedenfalls nicht ausgeschlossen), wurde aber bisher nie angewendet.
19 Klimaflüchtlinge brauchen Rechte Der Begriff Klimaflüchtling ist nicht neu. Seit zwei Jahrzehnten schon wird gewarnt, dass der Klimawandel sehr viele Menschen zwingen könnte, ihren gewohnten Lebensraum zu verlassen. Die Schätzungen, wie viele es sind, gehen weit auseinander. Aber dass es ein Problem grösserer Dimension sein dürfte, darin sind sich alle einig. echo-der-zeit/2646.bt html
20 Lösungsansätze Klimaflüchtlinge erfüllen heute nur im Ausnahmefall die Definition der GFK Möglichkeit 1: Ausdehnung der GFK, Erweiterung des Flüchtlingsbegriffs Möglichkeit 2: Schaffung eines eigenen internationalen Statuts für Klimavertriebene Möglichkeit auf nationaler Ebene: Aufnahme zumindest temporär im Rahmen der Wegweisungshindernisse
21 Aktuelle Entwicklungen Weltklimagipfel in Cancun, Mexiko, Dezember 2010: Klimawandel kann eine der Ursachen von Migration und diese Teil einer Anpassungspolitik sein, die finanziell zu unterstützen ist. Festgehalten wurde auch, dass man hat etwa an Umsiedlungen zu denken stets die Menschenrechte zu wahren sind.. Und in der Schweiz? Interdepartementale Rundtische mit Bundesstellen, Klimamigration als Querschnittaufgabe EDA fördert Forschungsprogramme, Hilfe vor Ort
22 Im Ganzen jedoch leider erst vage Konzepte für den Schutz von Klimaflüchtlingen, so CW in der NZZ vom erst_vage_konzepte_fuer_klimafluechtlinge_ html
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