Umsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/92 Umsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Vorbemerkung der Fragesteller SexuellerMissbrauchvonKindernsowieKindersextourismus,Kinderhandel undkinderpornografiesinddurchnichtszurechtfertigende,abscheulicheverbrechenundmüssenmitallemnachdruckverfolgtundgeahndetwerden.kindersinddieschwächstengliederdergesellschaft.sieleidenmeisteinleben langunterdenfolgendesihnenzugefügtenleids.dieseverbrechenrauben den Kindern ihre Würde und ihre Kindheit. DieseVerbrechenkommenauchinDeutschlandvor.SexuelleAusbeutung vonkindernundjugendlichensowiegewaltanihnensindeinäußerstkomplexesproblem,dasnichtmiteinzelnenmaßnahmenbekämpftwerdenkann. DieZusammenarbeitvonBundundLändern,dieinternationaleKooperation sowiederdialogunddiezusammenarbeitmitnichtregierungsorganisationen unddiestärkungderzivilgesellschaftmüssendaherintensiviertwerden. AuchmusseinbesonderesAugenmerkaufeinefundierteForschungindiesem BereichsowieeinesystematischeErfassungdesProblemfeldsderkommerziellensexuellenAusbeutunggelegtwerden.Zielmussessein,denSchutz vonkindernundjugendlichenvorsexuellergewalt,dierigoroseundeffektiveverfolgungdertätersowiedenschutzderopfervonsexuellergewalt nachhaltig zu gewährleisten. 2003initiiertedierot-grüneBundesregierungeinenNationalenAktionsplan zum SchutzvonKindernundJugendlichenvorsexuellerGewaltundAusbeutung.Dieserwurdeinder16.Legislaturperiodenichtfortgeschrieben oderweiterentwickelt.zurwirkungsvollenundnachhaltigenbekämpfungvon sexuellergewaltgegenkinderbedarfesjedochunverzüglicheinerumfassendenundnachhaltigengesamtstrategie,dieaktivvonstaatlicherundgesellschaftlicher Seite umgesetzt und energisch verfolgt wird. FalschunddemAusmaßdesProblemsnichtangemessensinddagegenpolitischeMaßnahmen,dieöffentlichkeitswirksamvorgeben,diesesdrängende gesellschaftlicheproblemzubekämpfen,tatsächlichabernurwirkungslose Alibipolitik bleiben und den Weg zu wirklichen Lösungen versperren. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 14. Dezember 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/251 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelchenStandhatdieUmsetzungdesAktionsplanszumSchutzvonKindernundJugendlichenvorsexuellerGewaltundAusbeutungmitden SchwerpunktenAufdeckungundVermeidungvonsexuellemMissbrauch undausbeutung,identifizierungderopfer,derenschutzundrehabilitation, der im Jahr 2003 aufgelegt wurde? WelcheFortschrittewurdenindenvergangenenJahrengemacht,welche konkreten Zielformulierungen erreicht bzw. nicht erreicht? DieBundesregierunghatzusammenmitNichtregierungsorganisationenzahlreichekonkreteMaßnahmenindenZielbereichendesAktionsplanszum SchutzvonKindernundJugendlichenvorsexuellerGewaltundAusbeutung von2003erreicht.zielbereichesindu.a.derrechtlicheschutzvonkindern undjugendlichenvorgewaltsowiediestärkungderpräventionundderausbauderberatungs-undhilfeangebote.dersachstandsberichtvomnovember 2008 enthält hierzu detaillierte Informationen. 2.WirddieBundesregierungdenAktionsplanweiterentwickelnoderneu auflegen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Schwerpunkten? Wennnein,warumnicht,undsindindiesemFalleandereMaßnahmenzur systematischenbekämpfungdersexuellengewaltundausbeutungvon Kindern und Jugendlichen geplant? DerAktionsplanzumSchutzvonKindernundJugendlichenvorsexuellerGewaltundAusbeutungwirdunterderneuenBundesregierungweiterentwickelt inumsetzungderkoalitionsvereinbarung.mittenächstenjahreswirddiebundesregierungdazueinenvorschlaginsbundeskabinetteinbringen.damitsollenmaßnahmenumgesetztwerden,dieinnachfolgedesiii.weltkongresses gegensexuelleausbeutungvonkindernundjugendlichenimnovember2008 in Rio de Janeiro entwickelt wurden. 3.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassdieBekämpfungvonunddieVorbeugunggegensexuelleGewaltgegenKinderundJugendlicheundderen Ausbeutung gesamtgesellschaftlich und mehrdimensional angelegt sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4.WelchekonkretenMaßnahmenwirddieBundesregierungimBereichPräventionundAufklärungvonKindern,Jugendlichen,Elternundpädagogischem Personal hinsichtlich sexueller Gewalt und Ausbeutung ergreifen? Werden diese Maßnahmen flächendeckend umgesetzt? Wenn nicht, aus welchen Gründen? 5.WelcheVerbesserungenplantdieBundesregierung,umdenkindlichenund jugendlichenopfernvonsexuellergewaltundausbeutunggeeignetehilfe mitdemzielihrervollständigensozialenwiedereingliederungundihrer vollständigen physischen und psychischen Genesung zu gewährleisten?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/251 6.WirdsichdieBundesregierungverstärktfinanziellimBereichderOpferundAngehörigenbetreuung,derPräventionundNachsorgeengagieren undinsbesonderefürflächendeckendepsychosozialebetreuungsangebote Sorge tragen? 7.WieverfährtdieBundesregierungbeiderErmittlungundAusweitung vonbest-practice-modellenzurweiterentwicklungvoninterventionsundtherapiekonzeptenfürbetroffenekinderundjugendlichesowieihr soziales Umfeld? 8.WirddieBundesregierungweiterhinForschungundAnalyseüberBedingungenzurEntstehungsexuellerGewalteinschließlichderEntwicklung vonbesserentherapieangebotenfürtäterundpotenzielletäter (auchjugendliche Täter) fördern? Wennja,mitwelchenModellenundinwelchemfinanziellenUmfang und in welchem Zeitrahmen? 9.WelchenStellenwerthatfürdieBundesregierungdieEntwicklungvon LeitlinienzumUmgangmitsexuellgrenzverletzendenJugendlichenund deren Therapie? WerdendieseLeitlinienaktuellentwickelt,undinwelchemEntwicklungsstand befinden sie sich? 10.MitwelchenMaßnahmenwirddieBundesregierungdiesignifikanten Lückenschließen,dieesderzeitbeiderErkennungvongefährdetenKindern und Jugendlichen gibt? 11.WelchekonkreteMaßnahmenimRahmenderPräventionundAufklärungwirddieBundesregierungimProblemfeldderkommerziellensexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ergreifen?

4 Drucksache 17/251 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.PlantdieBundesregierungweitereAufklärungskampagnenzurSensibilisierung von Betroffenen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern? Wenn ja, wann sollen die Kampagnen beginnen? 13.InwelcherFormwirddieBundesregierungdiegrenzüberschreitende ZusammenarbeitzwischenstaatlichenundnichtstaatlichenStellenzur BekämpfungdesMenschenhandels,insbesonderedesFrauen-undKinderhandels,zumZweckederkommerziellensexuellenAusbeutungvorantreiben? 14.WirddieBundesregierungdieEntwicklungundUmsetzungvonForschungsansätzenimThemenfeldMenschenhandelundsexuelleAusbeutunginsbesonderevonKindernunterstützenundvorantreiben,umendlichsystematischeErkenntnissezudenUrsachen,zurPräventionund zumausmaßdiesesphänomenszugewinnenunddasgroßedunkelfeld dadurch aufzuhellen? Wennja,welchekonkretenProjektewerdenbereitsunterstütztodersind inplanung? 15.WiestehtdieBundesregierungzurForderungvonFachverbänden,einen LageberichtKinderhandel zuerstellenodererstellenzulassen,umdas DefizitangesichertenErkenntnissenüberkommerziellesexuelleAusbeutung von Kindern und Jugendlichen zu verringern? Befindet sich ein solcher Bericht in Planung? EsbestehtkeinBedarffürdieErstellungeinesspezifischenLagebildes Kinderhandel,dadieserBereichdurchdasbereitsbestehendeBundeslagebild Menschenhandel mitabgedecktwird.diesistauchbeschlusslagederpolizeilichenbund-länder KommissionKriminalitätsbekämpfung (KKB).ZudemwarendiebekanntgewordenenOpferzahlenderunter14-Jährigeninder VergangenheitäußerstgeringunddaherfürdieErstellungeineseigenenLagebildes nicht aussagekräftig. ImJahr2005konntenlediglichdrei,2006keine,2007siebenund200820KinderalsOpferfestgestelltwerden.DerAnstiegimJahr2008resultiertauseinem Ermittlungsverfahren in Berlin mit insgesamt 16 Opfern. 16.IstdieThematikderkommerziellensexuellenAusbeutungvonKindern undjugendlichenmittlerweilebestandteildesaus-undfortbildungsprogrammsdesauswärtigenamts,undgibteseineentsprechendehandreichung für den Einsatz in den deutschen Auslandsvertretungen?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/251 BeabsichtigtdieBundesregierung,sichdafüreinzusetzen,dassdieThematikauchBestandteildesAus-undFortbildungsprogrammsvonPolizei und Juristen wird? DieThematikdersexuellenGewaltundAusbeutungvonKindernundJugendlichenwirdindenAus-undFortbildungsprogrammendesAuswärtigenAmts fürdenrechts-undkonsularbereichimrahmenderdafürrelevantenrechtsgebiete (z.b.versagungsgründeinvisaverfahren)behandelt.derrechts-und KonsularbereichistfürdieAusbildungallerLaufbahnenunddieFortbildung wesentlicherbestandteil,imgehobenendienstbildeterdenschwerpunktder Ausbildung.SexuelleGewaltundAusbeutungvonKindernundJugendlichen wirdinderausbildungaußerdemimkontext VereinteNationen/Menschenrechte angesprochen. DieThematikderkommerziellensexuellenAusbeutungvonKindernistGegenstandderpolizeilichenAus-undFortbildung.IndemaktuellenStudienplan desbachelorstudiengangesderfachhochschuledesbundes,derseitdem 1.Oktober2009eingerichtetist,istdiekommerzielleAusbeutungvonKindern und Jugendlichen in wiederkehrenden Modulen Gegenstand der Ausbildung. ImBereichderBund-Länder-FortbildungveranstaltetdasBundeskriminalamt denphänomenbezogenenlehrgang KinderpornographieimInternet.Der 10-tägigeLehrgangistfürPolizeibedienstetedesBundesundderLändergeöffnet, die in diesem Phänomenbereich tätig sind. Internationalwirdder EuropolCombatingChildAbuseCourse angeboten, derindeutschlanddurchgeführtwird.teilnehmerplätzestehenauchfürdeutsche Teilnehmer zur Verfügung. DieAus-undFortbildungbezüglichderThematikderkommerziellensexuellen AusbeutungvonKindernundJugendlichenistauchfürdieindiesemBereich tätigenjuristenvongroßerbedeutung.diethematikistdaherbereitsgegenstanddesfortbildungsprogrammsderfürdieüberregionalefortbildungvon RichterinnenundRichternsowieStaatsanwältinnenundStaatsanwältenzuständigenDeutschenRichterakademie.DieInformation,inwieweitdieThematik derkommerziellensexuellenausbeutungvonkindernundjugendlicheninden BundesländernGegenstandderJuristenausbildungist,liegtderBundesregierung nicht vor, da dies Sache der Bundesländer ist. 17.InwelcherFormwerdenindenBundesländernJustizundPolizeiimHinblickaufdieProblematikderkommerziellensexuellenAusbeutungvon KindernundJugendlichenfortgebildet (ggf.nachbundesländernaufschlüsseln)? DieInformation,inwelcherFormindenBundesländerndieJustizimHinblick aufdieproblematikderkommerziellensexuellenausbeutungvonkindernund Jugendlichenfortgebildetwird,liegtderBundesregierungnichtvor,dadies SachederBundesländerist.AuchErkenntnissezuderPolizeiausbildunginden Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

6 Drucksache 17/251 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18. Sieht die Bundesregierung hier weiteren Fortbildungsbedarf? Wennja,wiewirdsiegegenüberdenBundesländernfürdiesenzusätzlichen Bedarf eintreten? DieBundesregierungentwickeltdenAus-undFortbildungsbedarfderPolizeibehördenlaufendfortundstimmtdieLehrgangsinhaltemitdenBundesländern ab. Des Weiteren wird auf die Beantwortung zu Frage 17 verwiesen. 19.InwiefernwirddieBundesregierungdieExpertisevonNichtregierungsorganisationenindieFortbildungvonJustizundPolizeieinbeziehenbzw. dies gegenüber den Bundesländern anregen? DieExpertisevonNichtregierungsorganisationenwirdanlassbezogeninden kriminalpolizeilichenspeziallehrgängenberücksichtigt.diespeziallehrgänge sindfürpolizeibedienstetedesbundesundderländergeöffnet,dieindiesem Phänomenbereich tätig sind. EinestärkereEinbeziehungderExpertisevonNichtregierungsorganisationenin diefortbildungderjustizbzw.eineentsprechendeanregunggegenüberden Ländern ist derzeit seitens der Bundesregierung nicht vorgesehen. 20.WiegestaltetsichdieinternationaleZusammenarbeitimdeutsch-tschechisch-österreichischenGrenzgebietinBezugaufsexuelleAusbeutung von Kindern und Jugendlichen? DiepolizeilicheZusammenarbeitzwischenÖsterreichundDeutschlandist grundsätzlicheffektivundunkompliziert.beiderinternationalenbekämpfung dessexuellenmissbrauchsvonkindernundjugendlichenistösterreichein leistungsstarker,verlässlicherundaktiverpartner.regelmäßigfindenoperative ZusammenarbeitaufdemInterpol-WegsowiekontinuierlicherErfahrungsaustauschimRahmendesjährlichstattfindendenInterpol-Expertentreffensstatt. Soferngeboten,erfolgtinkonkretenFälleneineengeKooperationderinden Grenzgebieten zuständigen Polizeidienststellen. InTschechienwirddersexuelleMissbrauchvonKindernundJugendlichen hartsanktioniert.polizeiundjustizgehenallenhinweisenaufdasvorliegen solcherstraftatenindengrenzgebietenundiminlandkonsequentnachundarbeitendabeiengmitdendeutschenzentraldienststellenderpolizeivonbund undländernsowieindringendenfällenauchmitdengemeinsamenzentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit in den Grenzgebieten zusammen. SowohlmitÖsterreichalsauchmitTschechienfindetimBereichderBekämpfungdessexuellenMissbrauchsvonKindernundJugendlichenregelmäßig einezusammenarbeitaufdeminterpol-wegstatt.darüberhinausbestehtein regelmäßigererfahrungsaustauschimrahmendesjährlichstattfindendeninterpol-expertentreffens CrimesagainstChildren,andemauchVertreteraus ÖsterreichundTschechienteilnehmen.ImRahmendesgenanntenExpertentreffenswerdenjeweilsverschiedeneThemengebietewiez.B. StraftatengegenKindermittelsInternet, ReisendeSexualstraftäter sowie Täter-und Opferidentifizierung behandelt. 21.PlantdieBundesregierungeinenationalwieinternationaleingebundene GesamtstrategiegegenKinderpornografie,diesowohlAufdeckungund VermeidungvonsexuellemMissbrauchundAusbeutung,dieIdentifizie-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/251 rungderopfer,derenschutzundrehabilitationsowiediestrafverfolgung der Täter und ihrer Netzwerke umfasst? DieneueBundesregierungwirdderBekämpfungderKinderpornografiein KommunikationsnetzwerkenauchweiterhineinenhohenStellenwertbeimessenunddienotwendigenAnstrengungenunternehmen,damitiminternationalenSchulterschlussdieTäterverfolgt,dieOpferidentifiziertunddieentsprechendenSeiteninengerZusammenarbeitmitdenSelbstregulierungskräftender Internetwirtschaft,derdeutschenInternetbeschwerdestelle,denJugendschutznetzwerkenundNGOssowiedemProvidernetzwerkINHOPEgelöschtwerden können. DieBundesregierungwirdsichofflinewieonlinemitdenTäterstrukturenund derbegleitungderopferauseinandersetzen,denkinder-undjugendschutzin KommunikationsnetzwerkenweiterentwickelnsowieKinderundJugendliche in ihren Kompetenzen stärken und Risiken minimieren. IminternationalenBereichistdieBundesregierungbereitstätiggeworden:Die VNhabenaufdeutscheInitiativehinStaatenaufgerufen,Maßnahmenzuunternehmen,umdieVerbreitungvonKinderpornografieimInternetzuverhindern, dielöschungvonseitenmitkinderpornografischeninhaltenzuermöglichen undstrafverfolgungsicherzustellen.auchkünftigwirdsichdiebundesregierungimrahmendervnfürdieächtungvonwebseitenmitkinderpornografischen Inhalten einsetzen und konsequente Strafverfolgung einfordern. ImHinblickaufdieinternationalepolizeilicheZusammenarbeitimBereichder BekämpfungvonKinderpornografieistdasBundeskriminalamtsowohlnational als auch international in seiner Funktion als Zentralstelle tätig. IndieserFunktionarbeitetdasBundeskriminalamtmitdenPolizeienderLändersowiemitinternationalenpolizeilichenPartnernundanderennationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden zusammen. DarüberhinausfindeteineZusammenarbeitmitNichtregierungsorganisationen statt.dieaktivitätendesbundeskriminalamtsrichtensichdabeigezieltgegen dieherstellung,denbesitzunddieverbreitungvonkinderpornografischem Bild-undVideomaterial.NebendemdamitverbundenenZiel,dieVerbreitung vonbzw.denhandelmitkinderpornografiezuunterbinden,wirddasfestgestelltekinderpornografischematerialimmeraufdasvorhandenseinmöglicheridentifizierungsansätze (Täter-/Opferidentifizierung)überprüft.Aufdiese WeisesollenFälledersexuellenAusbeutungvonKindernundJugendlichen frühzeitigerkanntundandauernde,meistschweremissbrauchsfälle,aufgeklärt und beendet werden. 22.WiewilldieBundesregierungkünftiginBezugaufkinderpornografische SeitenimInternetdemGrundsatz LöschenvorSperren stärkerrechnung tragen? WelchekonkretenzusätzlichenMaßnahmenwirddieBundesregierung ergreifen,umzuerreichen,dassmöglichstalleseitenmitkinderpornografischeminhaltzukünftigausschließlichgelöschtundnichtgeblockt werden? 23.RechnetdieBundesregierungdamit,dasssichdieZusammenarbeitzwischendenPolizeibehörden,denSelbstregulierungskräftenderInternetwirtschaftsowiederdeutschenInternetbeschwerdestelleunddemProvi-

8 Drucksache 17/251 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dernetzwerkinhopevonnunanverändertbeziehungsweiseverbessert, und wenn ja, wodurch? Ja.DasBundeskriminalamt,welchesbereitsheutemitdenSelbstregulierungskräftenderInternetwirtschaftzusammenarbeitet,wirdzukünftignochengerals bishermitdiesenstellenmitdemzielderlöschungvonkinderpornografischen Inhalten im Internet kooperieren. 24.PlantdieBundesregierungPersonal-undSachmittelderStrafverfolgungsbehördenzuerhöhen,damitKinderpornografiebesserander QuellebekämpftwerdenkannunddieTätereffektiververfolgtwerden können? Wenn ja, an welchen Stellen genau? DieVerfolgungvonStraftatennachden 184b,184cdesStrafgesetzbuches obliegtnachdervomgrundgesetzvorgegebenenundimbereichderstrafverfolgungimgerichtsverfassungsgesetzeinfachgesetzlichumgesetztenaufgabenverteilungzwischenbundundländerndenstrafverfolgungsbehördender Länder,diefürdieAusstattungderdortigenStrafverfolgungsbehördenmitPersonal-undSachmittelnzuständigsind.EineErhöhungderPersonal-undSachmittel im Bereich des Bundes ist deshalb insoweit nicht veranlasst. 25.WirddieBundesregierungEinflussaufdieBundesländerzunehmenversuchenundgegebenenfallskonkreteVerhandlungenmitdemZielaufnehmen,dassdiePersonal-undSachmittelderStrafverfolgungsbehördenauf Landesebeneerhöhtwerden,damitKinderpornografiebesserander QuellebekämpftwerdenkannunddieTätereffektiververfolgtwerden können? Wenn ja, wann und wie soll dieses erfolgen? DieBundesregierungachtetdievomGrundgesetzvorgegebeneAufgabenverteilung und die damit einhergehende Haushaltshoheit der Länder. 26.WelcheverändertenoderneuenMaßnahmenwirddieBundesregierung ergreifen,uminternationalzueinerdurchschlagskräftigenzusammenarbeitderstrafverfolgungsbehördenzukommen,sodasskinderpornografische Angebote weltweit aus dem Netz gelöscht werden können? 27.WirddieBundesregierungvonStaaten,indenenbekanntermaßenviele derwebseitenmitkinderpornografischeninhaltenbereitgestelltwerden, diekonsequenteächtungsolcherwebsitesundverfolgungderverantwortlichen einfordern? Wenn ja, wie und wann? 28.WelcheneuenMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,umdie notwendigeverstärkungderzusammenarbeitmitdenstrafverfolgungsbehörden im Ausland zu erreichen? DieFragen26bis28werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/251 DiebestehendenMöglichkeitenderinternationalenZusammenarbeitsindvon denstrafverfolgungsbehördenkonsequentzunutzen.obinsoweitneuemaßnahmen erforderlich sind, wird die Bundesregierung prüfen. ImÜbrigenhatsichdieBundesregierungiminternationalenBereichaktivan dererarbeitungwichtigerpolitischersignalebeteiligt:soverabschiedeteder 3.AusschussderVN-GeneralversammlungkürzlicheineResolutionzuKinderrechten,dieaufdeutscheInitiativehinStaatenaufruft,Maßnahmenzu unternehmen,umdieverbreitungvonkinderpornografieiminternetzuverhindern,dielöschungvonseitenmitkinderpornografischeninhaltenzuermöglichen und Strafverfolgung sicherzustellen. DieimMärz2010währendder13.SitzungdesVN-Menschenrechtsrateszu verhandelnderesolutionzukinderrechtenwirddasschwerpunktthema SexuelleAusbeutungvonKindernundJugendlichen haben.auchindiesemrahmenwirdsichdiebundesregierungfürdieächtungvonwebseitenmitkinderpornografischeninhalteneinsetzenundkonsequentestrafverfolgungeinfordern 29.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassdiebisherlangenMelde-und Verfolgungswegeverkürztwerden,umdieStrafverfolgungaufnationaler sowie internationaler Ebene zu verbessern? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedazuvor,dieimBereichder Strafverfolgung langemelde-undverfolgungswege belegenwürden;vielmehrkanneinestraftatnach 158Absatz1derStrafprozessordnung (StPO) beijederstaatsanwaltschaft,denbehördenundbeamtendespolizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. 30.WiestelltdieBundesregierungvordemHintergrund,dassdieLöschung vonwebseitenimmerwiederdaranscheitert,dassdiebetreffendenseiten bereitsvordemzugriffdurchdiestrafverfolgungsbehördenaufandere Serverumgezogensind,sicher,dassdiebishersehrlangenMelde-und Verfolgungswege verkürzt werden? 31.GibtesPlänevonseitenderBundesregierung,gegendenschnellenDomainnamenwechselvorzugehen,dereinständigesUmziehenkinderpornografischer Inhalte im Netz ermöglicht? DieFragen30und31werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungräumtdemKampfgegenkinderpornografischeInhalteim InterneteinehohePrioritätein.NachKenntnisderBundesregierungistdasangesprocheneProblemwenigerimZusammenhangmitschnellwechselnden DomainnamenalsmitdemschnellenWechselvonIP-Adressen,dieeinembestimmtenDomainnamenzugeordnetsind,zusehen (sogenanntesfastflux). DieBundesregierunghatdasThemaFastfluxmitdenRegierungenanderer europäischerländererörtert.darüberhinauswurdedieproblematikauchbei demfürdieinternetverwaltungzuständigenunternehmenicann (Internet CorporationforAssignedNamesandNumbers)thematisiert.DieBundesregierungwirddassehrkomplexeundvielschichtigeThemaFastfluxweiterdiskutierenundversuchen,Lösungsansätzezufinden,diesichauchinternational durchsetzenlassen.dafastfluxzumeistimzusammenhangmit gekaperten Rechnern erfolgt, wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 32.WieistdieBundesregierungbislangdamitumgegangen,undwieplant siezukünftigdamitumzugehen,dasseingroßteilkinderpornografischer InhalteüberRechneroderServergeschobenwerden,dienichttatsächlichenPersonenzugeordnetwerdenkönnenbzw.überdurchSchadsoftwaregekaperteComputervölligUnschuldigertransportiertundverbreitet werden? DieBundesregierungbegreiftdieinderFragebeschriebenenUmständeals eineverdeutlichungderhohenherausforderungen,diesichausdentechnischenundteilweiseillegalgenutztenmöglichkeitendesinternetsinsbesondere fürdiearbeitdermitpräventionundrepressioninderpraxisbefasstenstellen ergeben. BeiderFeststellungvonkinderpornografischemMaterialimInternetkönnen diezuständigenpolizeibehördeninderregeldenbetroffenenserverunddamit sofernindeutschlandansässig dieverantwortlichepersonermitteln.dabei gibtesimmerwiederfälle,indenenderservereinesbetreibers gehackt wurde,alsoohnedessenwissenundeinwilligungzumhochladenvonkinderpornografischemmaterialgenutztwurde.dennochkanninvielenfällen überdievorhandenenlog-datenderverantwortliche Hacker ermitteltwerdenbzw.könnenentsprechendehinweiseandiezuständigen (ausländischen) DienststellenzurweiterenVeranlassungübermitteltwerden.Ebensokönnen beiweb-hosternvondortregistriertennutzernkinderpornografischedateien hochgeladenwerden,ohnedassderbetreibervondeninhaltenkenntnishat. BeiFeststellungsolcherInhaltewerdendiesebeideutschenWeb-HosternunmittelbargelöschtunddiedamitzusammenhängendenProtokolldatenzwecks weiterer Bearbeitung an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt. UmdieAnzahlderinDeutschlandgekapertenRechnerzureduzieren,arbeitet dasbundesamtfürsicherheitinderinformationstechnik (BSI)intensivmitInternetServiceProvidern (ISPs)unddemVerbandderdeutschenInternetwirtschafte.V (eco)zusammen.derbranchenverbandecoerarbeitetgemeinsam mitdembsieinkonzeptfürdieeinrichtungeinesproviderübergreifendenberatungszentrumszurunterstützungbeiderbeseitigungvonschadprogrammen. 33.WelcheFolgenhatdasgeplanteVorgehenderBundesregierung (AussetzendesZugangserschwerungsgesetzes,LöschenstattSperren)aufdie zwischendenprovidernunddembundeskriminalamt (BKA)zuInternetsperren abgeschlossenen Verträge? Behalten diese ihre Gültigkeit? DieRegelungenimKoalitionsvertragfürdie17.Legislaturperiodehabenkeine unmittelbarenauswirkungenaufdiezwischeneinzelnenprovidernunddem BKAgeschlossenenVerträge.DerweitereUmgangmitdiesenVerträgenwird von der Bundesregierung geprüft. 34.WelchegesetzlichenRegelungensindnotwendig,umdasAussetzendes ZugangserschwernisgesetzesfürdenimKoalitionsvertragavisierten Zeitraum sicherzustellen? DieMeinungsbildungdazu,wiedieKoalitionsvereinbarungzumZugangserschwerungsgesetzseitensderBundesregierungumgesetztwird,istinnerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/251 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 35.WelcheKostenentstandenfürdiebereitszwischenBKAunddenProvidernabgeschlossenenVerträgebisher,undsindweitereInvestitionengeplant (bittemöglichstgenaueauflistungnachprovider,monatundbetrag)? 36. Werden die Provider mit Aufwandsentschädigung rechnen können? Wennja,wiehochwerdendieseAufwandsentschädigungennachheutigemKenntnisstandderBundesregierungsein (bittemöglichstgenaue Auflistung nach Provider, Monat und Betrag)? Es ist keine Aufwandsentschädigung vorgesehen. 37.WieplantdieBundesregierungmitdenvondenProvidernbereitsgetroffenentechnischenMaßnahmenzurErschwerungdesZugangszukinderpornografischenInternetseiteninZukunftumzugehen,insbesondere dann,wenndieevaluierungderangestrebtenengenzusammenarbeitzur LöschungstattSperrung ergibt,dasseinetechnischezugangserschwerung nicht notwendig ist? Die Bundesregierung hat dazu keine Pläne. 38.WieunddurchwenwirddieangestrebteengeZusammenarbeitzwischen denpolizeibehörden,denselbstregulierungskräftenderinternetwirtschaftsowiederdeutscheninternetbeschwerdestelleunddemprovidernetzwerkinhopebewertet,umeinenentsprechendenevaluierungsbericht vorlegen zu können? 39.WiewerdendiefachlicheKompetenzundUnabhängigkeitdesmitder EvaluierungBetrautensowiederSchutzdergesammeltenDatengewährleistet? DieFragen38und39werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. 40.WelcheAufklärungs-undSensibilisierungskampagnenwirddieBundesregierungdurchführen hauptsächlichfürkinder,eltern,lehrer,jugendorganisationenundpersonenodereinrichtungen,diemitkindern und für Kinder arbeiten, um deren Medienkompetenz zu erhöhen?

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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