Invasive Neophyten und UVP. 7. UVP-Workshop BE/SO vom 7. November 2007 Hotel Ambassador, Bern

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1 Invasive Neophyten und UVP 7. UVP-Workshop BE/SO vom 7. November 2007 Hotel Ambassador, Bern

2 Handlungsbedarf ist gegeben Probleme mit invasiven Schadorganismen nehmen rasch zu. Revision verschiedener Rechtsgrundlagen des Bundes bezüglich Schadorganismen (Inkrafttreten noch 2007): Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung) Jagdverordnung Fischereiverordnung Bestimmungen sind bundesrechtliche Umweltschutzvorschriften gemäss Artikel 3 UVPV (Inhalt und Zweck der Prüfung). 2

3 BE: Interdirektionales Projekt gestartet 3

4 Inhalt der kantonalen Neobiota-Strategie 2007 Ausgangslage Ziel Grundsätze Situation im Kanton Bern Strategien Umsetzung Aktionsplan

5 Strategie «Mitberichte und Bewilligungen» (1) Amts- und Fachberichte konsequent nützen: In Amts- und Fachberichten wird systematisch auf die Problematik der pathogenen oder invasiven Schadorganismen aufmerksam gemacht sowie über Präventions- und Bekämpfungsmöglichkeiten informiert (z.b. Merkblätter). Bewilligungen konsequent nützen: Bei Vorhaben, bei denen pathogene oder invasive Schadorganismen ein Problem sind oder sein können, sind konkrete Auflagen zu verfügen und ihre Umsetzung zu kontrollieren (z.b. Bekämpfungspflicht, Ansaatpflicht, Abführen und Verbrennen von Pflanzenmaterial, Nachkontrollen bei durchgeführter Bekämpfung). 5

6 Heutige Auflagen zu invasiven Neophyten «In den Aufforstungsflächen mit ökologischen Massnahmen, im Gerinnebereich und in unmittelbarer Umgebung müssen invasive Neophyten bis zur Abnahme der Ersatzaufforstung ( ) nach Weisungen der Waldabteilung 1 bekämpft werden.» «Die Bauherrschaft hat das Aufkommen von invasiven Pflanzen wie Goldruten, Sommerflieder, Riesenbärenklau etc. zu verhindern. Der Bauherrschaft wird empfohlen, durch regelmässige Kontrollen allfällige neue Vorkommen frühzeitig zu erkennen und Massnahmen zu treffen. Dazu stehen unter folgender Adresse artspezifische Merkblätter zur Verfügung: 6

7 Strategie «Mitberichte und Bewilligungen» (2) Besondere Vorsicht bei Projekten mit Erdverschiebungen: Invasiven Neophyten besiedeln bevorzugt frisch angelegte Böschungen, Humusdepots und andere Rohböden. Sie sind häufig konkurrenzstark und verfügen über sehr effiziente und erfolgreiche Ausbreitungsstrategien (Windverbreitung, grosse Samenzahl, vegetative Vermehrung aus Stängel- und Rhizombruchstücken etc.). Bei Vorhaben mit Erdverschiebungen ist deshalb besonders darauf zu achten, dass durch die Erdverschiebungen keine invasiven oder pathogenen Neophyten verschleppt oder für diese besonders günstige Lebensbedingungen geschaffen werden. 7

8 8

9 Behandlung der Neophyten in der UVP Für welche Vorhaben sind die Neophyten relevant? Projekte an verseuchten Standorten Projekte mit frisch angelegten Böschungen Projekte mit Humusdepots Projekte mit Rohböden / Pionierflächen Projekte mit Erdverschiebungen Was ist zu untersuchen und im UVB darzustellen? Relevanz aufzeigen (in Voruntersuchung) Erhebung der vorhandenen Neophyten (Beschrieb und evtl. Karte) Problemfelder aufzeigen (z.b. Erdverschiebungen) Umgang mit Neophyten (Massnahmen) 9

10 Behandlung der Neophyten in der UVP Wo sind die Neophyten im UVB zu behandeln? «Empfehlungen zum Inhalt von Umweltverträglichkeitsberichten (UVB)» (greie, 2004): Ziff. D.3 Standort und Umgebung (bei verseuchtem Standort) Ziff. D.4.6 Beschreibung der Bauphase (Baustelle) Ziff. D.5 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und zwar in - Ziff. D.5.8 Umweltgefährdende Organismen Ziff. D.8 Massnahmen E. Anhang (Übersichtstabelle der Massnahmen, Übersichtsplan, evtl. Massnahmenblätter) 10

11 Atelier «UVP und Neophyten» Schwerpunkt bilden die Massnahmen zur Bekämpfung der invasiven Neophyten: Problemfelder identifizieren (z.b. Erdbewegungen) Mögliche Massnahmen erarbeiten Ziel: Grundlagen für ein neues UVP-Merkblatt «Neophyten in der UVP» Moderation des Ateliers: Urs Känzig, Naturschutzinspektorat BE (eh. Sigmaplan und Autor der Neobiota-Strategie 2007) 11

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