Treffen der Neobiotabeauftragten des Fürstentums Liechtenstein Vorstellung des neuen Neophyten Web-GIS
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- Andrea Kraus
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1 Treffen der Neobiotabeauftragten des Fürstentums Liechtenstein 2013 Vorstellung des neuen Neophyten Web-GIS
2 Inhalt Definition Neobiota/Neophyten/invasiv Problemarten, Black List/Watch List Rückblick -> was wurde bisher gemacht Rechtliche Grundlagen/Konzepte Prioritäre Problemarten im FL Neues Web-GIS Zustängigkeiten/Ausblick/Ziele
3 Definition Neobiota Alle nach ca n. Chr. eingeführten Lebewesen Neobiota = neue Lebewesen Neophten = neue Pflanzen Neozooen = neue Tiere Neomyceten = neue Pilze
4 Definition invasiv Gesundheitliche Schäden Wirtschaftliche Schäden Ökologische Schäden
5 Etablierung von Neophyten 10er-Regel: Von gebietsfremden Arten, die zu uns kommen, haben 100 eine beschränkte Überlebenschance, davon etablieren sich 10 auf Dauer und nur 1 Art hat invasives Potential. -> welche ist es? -> alles sind schlafende Zeitbomben mit verschiedenen Weckern
6 Ausbreitung von Neophyten
7 Kosten
8 22 Arten/16 FL 20 Arten/6 FL Schwarze Liste
9 Rückblick FL 1920 erster Nachweis von Goldrute im FL Versuche zur Goldrutenbekämpfung im Ruggeller Riet 2006 Publikation Neobioten FL 2011 rechtliche Grundlagen 2011 Neobiotakonzept FL 2012 Massnahmenplan, Schulung mit Gemeinden, diverse Bekämpfungen (Goldruten, Springkraut, Bärenklau) 2013 Web-GIS
10 Rechtliche Grundlagen Organismengesetz (OrgG) 1. Zweck -> Menschen, Tiere und Pflanzen, sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen -> Im Sinne der Vorsorge sind Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch gebietsfremde Organismen frühzeitig zu begrenzen 2. Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen -> invasive gebietsfremde Organismen, mit denen in der Umwelt nicht direkt umgegangen werden darf 3. Zusammenarbeit mit anderen Behörden -> Die Behörden des Landes und der Gemeinden arbeiten mit den Vollzugsbehörden nach diesem Gesetz zusammen. Sie sind verpflichtet, die für die Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Auskünfte zu erteilen und Daten zu übermitteln.
11 Rechtliche Grundlagen Freisetzungsverordnung (FrSV) 1. Umweltmonitoring -> Das Amt für Umwelt sorgt für den Aufbau eines Monitoringsystems, mit dem mögliche Gefährdungen der Umwelt und Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch invasive gebietsfremde Organismen frühzeitig erkannt werden können. -> Es bestimmt zu diesem Zweck die spezifischen Monitoringziele und legt die erforderlichen Methoden, Indikatoren und Beurteilungskriterien fest. -> Es verwendet für das Monitoring so weit wie möglich Daten bestehender Monitoringsysteme im Umwelt-, Natur- und Landwirtschaftsbereich und prüft zudem besondere Beobachtungen Dritter.
12 Rechtliche Grundlagen Freisetzungsverordnung (FrSV) 2. Bekämpfung -> Treten pathogene oder gebietsfremde Organismen auf, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, so ordnet die Regierung die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung und, soweit erforderlich und sinnvoll, zur künftigen Verhinderung ihres Auftretens an. -> Die Regierung koordiniert, soweit erforderlich, die Bekämpfungsmassnahmen und entwickelt zusammen mit den betroffenen Amtsstellen und den Gemeinden eine nationale Strategie zur Bekämpfung solcher Organismen.
13 Verbotene invasive gebietsfremde Organismen Wissenschaftlicher Name Ambrosia artemisiifolia Crassula helmsii Elodea nuttalli Heracleum mantegazzianum Hydrocotyle ranunculoides Impatiens glandulifera Ludwigia (L. grandiflora, L. peploides) Reynoutria (Fallopia spp., Polygonum polystachium, P. cuspidatum) Rhus typhina Senecio inaequidens Solidago (S. canadensis, S. gigantea, S. nemoralis) Deutscher Name Aufrechte Ambrosie, Beifussblättriges Traubenkraut Nadelkraut Nuttalls Wasserpest Riesenbärenklau Grosser Wassernabel Drüsiges Springkraut Südamerikanische Heusenkräuter Asiatische Staudenknöteriche inkl. Hybride Essigbaum Schmalblättriges Greiskraut Amerikanische Goldruten inkl. Hybride
14 Neobiotakonzept FL / Ziele Von der Regierung 2011 genehmigt Ziel 1: Das Land verschafft sich eine Übersicht über vorhandene Arten Ziel 2: Das Land schätzt die möglichen Schäden und Kosten ab Ziel 3: Das Land ergreift und koordiniert Massnahmen
15 Bericht / Massnahmen zur Bekämpfung invasiver Neobiota 2012 Von Regierung im Januar 2012 genehmigt Von der Fachgruppe Neobiota in Zusammenarbeit mit VBO und LGU erarbeitet An alle Neobiota-Verantwortlichen per Post versendet
16 Problempflanzen FL hohe Priorität Ambrosia Riesenbärenklau Japanknöterich Goldruten Springkraut
17 Ambrosia Herkunft: Nordamerika Standort: Ruderalflächen wie Deponien, Strassenränder, Rüfen Probleme: Allergie und Asthma auslösend, allergische Reaktionen der Augen und Atemwege, auch Hautirritationen. Bekämpfung: Ausreissen mit der Wurzel vor der Blüte (Juli). Aufgrund der starken allergischen Relevanz wird das Arbeiten mit Handschuhen und Staubmaske empfohlen.
18 Riesenbärenklau Herkunft: Asien, Kaukasus Standort: nähstoffreichen, gestörten, anthropogen veränderten Standorten (z. B. Uferböschungen, offene Rohböden, Deponien)
19 Riesenbärenklau Probleme: Ufererosion, bildet dichte und dominante Bestände, photophytotoxische Pflanze Bekämpfung: im Frühjahr ausgraben, wobei der Vegetationskegel des Wurzelstockes mindestens 15 bis 20 cm tief ausgestochen werden muss (Vförmiger Spatenstich) > Schutzkleidung tragen!
20 Japanknöterich Herkunft: Japan, China, Korea Standort: Kommt mit allen Standorten zurecht (Ubiquist), sonnig und schattig, sowie mit allen Nährstoffbedingungen. Probleme: Ufererosion, Schäden an Infrastruktur, Dominanzbestände, Verdrängen heimischer Arten
21 Japanknöterich Bekämpfung: Juli/August tief schneiden; im September, wenn die Stängel ca. 40 cm hoch sind, mit Glyphosat behandeln. In den Folgejahren regelmässig kontrollieren und mit Glyphosat weiterbehandeln! Stägelapplikation 4 ml unverdünnt Befähigungsausweis durch Teilnahme an Spritzkurs notwendig!
22 Goldruten (kanadische und spätblühende)
23 Goldruten Herkunft: Nordamerika Standort: helle und warme Standorte. Sie vertragen keine längeren Überflutungen, können aber sowohl auf feuchten als auch auf trockenen Standorten vorkommen. Problem: bildet dichte Bestände/Monokulturen und verdrängt heimische Arten Bekämpfung: 2-3 maliger Schnitt (Mai, Aug/Sept) oder ausreissen
24 Drüsiges Springkraut Herkunft: westlicher Himalaya Standort: feuchten bis nassen, nährstoffreichen, sandigen bis humosen oder lehmigen Böden. Gilt als Halbschattenpflanze und Feuchtezeiger. Bevorzugt auf stickstoffreichen Böden. Problem: Ufererosion, verdrängen heimischer Arten Bekämpfung: Ausreissen oder Schnitt vor Samenbildung ab Juni bis Herbst. Kontrollen und Nachbehandlung in Folgejahren unerlässlich!
25 Entsorgung von Pflanzenmaterial Ambrosia: KVA Riesenbärenklau: KVA Japanknöterich: KVA, verseuchter Aushub auf Inertstoffdeponie und unverzüglich mit mind. 5m Material überdecken! Goldruten: verdorren lassen oder kompostieren Springkraut: ohne Samenstände kompostieren, mit Samenstände = KVA
26 Langfristige Bekämpfungsziele Ambrosia: Ausrottung Riesenbärenklau: Ausrottung Knöterich: Ausrottung Goldruten: Zurückdrängen aus Schutzgebieten, Verhinderung neuer Einwanderungen in Schutzgebiete Springkraut: Zurückdrängen aus Schutzgebieten, Verhinderung neuer Einwanderungen in Schutzgebiete
27 Neophyten Web-GIS
28 Warum Web-GIS Gesetzlicher Auftrag Auswertungen z.b. wie viel % der Schutzgebiete mit Neophyten bedeckt Gedächtnis -> Nachkontrollen und Mitarbeiterwechsel Erfolgskontrolle der Massnahmen Bestandentwicklung -> Frühwarnsystem Information der Öffentlichkeit
29 Verantwortlichkeiten Förster = Wald Deponiewart = Deponie Werkmeister = übrige Gemeindefläche insbesondere Siedlungsflächen und private Gärten ABI = Landesgewässer, Rüfen, Landstrassen AU = Naturschutzgebiete NGO s und weitere Interessierte = jede Unterstützung willkommen!
30 Ziele 2013 Erfassung aller bisher bestehenden Daten im Web- GIS Erfassung aller bekannten Bestände von Ambrosia, Reisenbärenklau und Knöterich Sofortiger Beginn mit der Bekämpfung der prioritären Arten
31 Kontakt Bei Fragen, Anregungen und Problemen: Amt für Umwelt Oliver Müller
32 Vielen Dank..für die Aufmerksamkeit und Mitarbeit!!! Wehre den Anfängen! zu spät wird die Medizin bereitet, wenn die Übel durch langes Zögern erstarkt sind. Ovid
Gemeindeinformation 24. Oktober 2012
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