Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr

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1 Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr

2 VEA - BUNDESVERBAND DER ENERGIE-ABNEHMER E.V. GESCHÄFTSSTELLEN IM ÜBERBLICK HAUPTGESCHÄFTSSTELLE Hannover Zeißstraße 72 Telefon Telefax GESCHÄFTSSTELLE NÜRNBERG Nürnberg Fürther Straße 27 Telefon Telefax GESCHÄFTSSTELLE RHEIN-RUHR Herne Westring 303 Telefon Telefax HANNOVER COTTBUS GESCHÄFTSSTELLE COTTBUS Cottbus Am Nordrand 40 Telefon Telefax GESCHÄFTSSTELLE KOBLENZ Koblenz Josef-Görres-Platz 2 Telefon Telefax HERNE KOBLENZ ERFURT GESCHÄFTSSTELLE FREIBURG Staufen Brunnstubenweg 1 Telefon Telefax GESCHÄFTSSTELLE LUDWIGSHAFEN Ludwigshafen Bahnhofsstraße 63 Telefon Telefax LUDWIGSHAFEN NÜRNBERG GESCHÄFTSSTELLE MÜNCHEN Fürstenfeldbruck Schloßbergstrasse 17 Telefon Telefax GESCHÄFTSSTELLE ERFURT Erfurt Clara-Zetkin-Straße 40 Telefon Telefax FREIBURG MÜNCHEN (NEU) 9X IN IHRER NÄHE! 70 MITARBEITER ÜBER KUNDEN

3 VEA IN JEDEM FALL DER RICHTIGE PARTNER VEA E.V. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. ist seit 1950 die größte Energie- Interessengemeinschaft des deutschen Mittelstands. Er vertritt mehr als Industrie- und Handelsunternehmen aller Branchen und öffentliche Einrichtungen mit über Abnahmestellen im gesamten Bundesgebiet. Auftrag durch den Vorstand ist eine kostengünstige Energieberatung für die mittelständische deutsche Wirtschaft anzubieten. Mitgliedsbeitrag ab 330 /a VEA BERATUNGS-GMBH Die VEA Beratungs-GmbH ist eine 100-prozentige Tochter des VEA e. V. Sie bietet Zusatzleistungen, die ganz individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Als Mitglied im VEA e.v. haben Sie Anspruch auf eine Dienstleistung zu ermäßigten Konditionen.

4 VON DER EU-RICHTLINIE ZUM EDL-G ZEITPLAN EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED-201/27/EU) tritt in Kraft Termin für die Umsetzung in nationales Recht In Deutschland ohne entsprechendes Gesetz verstrichen Referentenentwurf EDL-G Kabinettsbeschluss EDL-G

5 VON DER EU-RICHTLINIE ZUM EDL-G ZEITPLAN II WEITERE PLANUNG und 3. Lesung im Bundestag und Beschluss Bundesrat April 2015 Inkrafttreten des EDL-G Energieaudits müssen durchgeführt sein

6 ECKPUNKTE DER EU-ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE U.A. Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020 Sanierungsrate für Gebäude der Zentralregierung von 3 % pro Jahr Energieeinsparung im Zeitraum von von durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr Verpflichtende Durchführung regelmäßiger Energieaudits in großen Unternehmen

7 EDL-G (ENTWURF) - 8 WER MUSS EIN ENERGIEAUDIT DURCHFÜHREN? Unternehmen, die keine KMU sind, sind verpflichtet, bis zum 05.Dezember 2015 ein Energieaudit nach Maßgabe des 8a durchzuführen und Gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits mindestens alle 4 Jahre ein weiteres Energieaudit nach Maßgabe des 8a durchzuführen. Ausnahmeregelungen: Unternehmen, die über ein EnMS nach DIN ISO verfügen oder nach EMAS zertifiziert sind oder zwischen dem und dem ein Energieaudit nach den Anforderungen des 8a durchgeführt haben.

8 EDL-G (ENTWURF) - 8A WAS UMFASST DAS ENERGIEAUDIT? Das Energieaudit muss nach den Anforderungen der DIN EN , Ausgabe Oktober 2012 erfolgen (setzt voraus, dass ein Verantwortlicher oder Ansprechpartner im Unternehmen vorhanden ist). auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise, gemessenen/belegbaren Verbrauchswerten basieren Ist der Aufwand zu groß, reicht eine Hochrechnung anhand Betriebs- und Lastkenndaten Bei Beleuchtung und Bürogeräten Schätzung mittels nachvollziehbarer Methoden eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden bzw. Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie nach Möglichkeit auf Lebenszyklus-Kostenanalyse anstelle einfacher Amortisationszeiten basieren verhältnismäßig und repräsentativ sein, so dass sich ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen

9 EDL-G (ENTWURF) - 8B WER DARF DAS ENERGIEAUDIT DURCHFÜHREN? Das Energieaudit ist von einer fachkundigen Person durchzuführen Fachkunde heißt: 1. Ausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums berufliche Qualifikation zum staatlich geprüften Techniker/in Meisterabschluss Gleichwertiger Weiterbildungsabschluss 2. Mindestens 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über betriebliche Energieberatung erworben wurde. Es wird eine Liste zugelassener Auditoren beim BAFA geben Unternehmensinterne Energieauditoren sind möglich, allerdings sind diese unmittelbar der Leitung des Unternehmens zu unterstellen und in der Funktion weisungsfrei.

10 EDL-G (ENTWURF) - 8C/ 12 WER KONTROLLIERT DIE DURCHFÜHRUNG? WAS PASSIERT, WENN NICHTS GETAN WIRD? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Stichprobenkontrollen zur Durchführung von Energieaudits durchzuführen. Wer ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu belegt werden.

11 ENERGIEAUDIT WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF DIE UNTERNEHMEN ZU? Laut Gesetzesbegründung (Entwurf): Bei den betroffenen Unternehmen entstehen zunächst Kosten für die Durchführung des Energieaudits. Dabei wird unter der Annahme einer Anzahl an betroffenen Unternehmen von etwa und durchschnittlichen Kosten für ein Energieaudit von von einem jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von etwa 50 Mio. ausgegangen.

12 WAS IST NUN ZU TUN? Prüfung, ob KMU (kleine und mittlere Unternehmen) oder nicht: Als Eckdaten gelten: Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme mittlere Unternehmen < 250 < 50 Mio. < 43 Mio. Kleinunternehmen < 50 <10 Mio. < 10 Mio. Kleinstunternehmen < 10 < 2 Mio. < 2 Mio. Achtung: Durch Beteiligungen an und von Unternehmen können sich vermeintliche KMU als Nicht-KMU erweisen! Daher ggf. auch den Verbund prüfen! Ergibt die Prüfung, dass ein KMU vorliegt, dann besteht kein Handlungsbedarf ansonsten wäre hier ein Energieaudit vorzunehmen oder ein EnMS nach DIN ISO 50001/EMAS einzuführen!

13 WAS IST ZU TUN? ENMS ODER EMAS IST SCHON VORHANDEN Bei Unternehmen mit EnMS nach DIN ISO 50001/EMAS ist zu prüfen: Gibt es im Unternehmen Gesellschaften, die nicht von dem EnMS erfasst sind? Falls ja, dann müssten diese ein Energieaudit nach DIN EN machen oder in das EnMS/EMAS einbezogen werden bzw. einführen

14 WAS IST ZU TUN? Alle im Unternehmen Betroffenen (Vorstand, Geschäftsführung, Betriebsleiter etc.) für das Thema sensibilisieren insbesondere auf die zu erwartenden Kosten Einen Verantwortlichen / Ansprechpartner benennen Die weitere Gesetzgebungsphase aufmerksam verfolgen Kontakte zu Auditoren aufbauen ggf. schon Angebote einholen Datenlage prüfen Liegen aktuelle Verbrauchswerte vor? Liegen Lastgänge vor? Gibt es Übersichten über Verbraucher im Unternehmen?

15 KRITIKPUNKTE Knappe Zeitvorgabe Knapp 8 Monate Zeit zur Umsetzung - rd.172 Arbeitstage in NRW ( bis 04.12) für Unternehmen => 290 Unternehmen pro Tag hier könnte sich in den kommenden Jahren eine Kumulierung zum /2023 ergeben Hoher Aufwand insbesondere bei Filialisten bzw. Unternehmen mit vielen räumlich getrennten Abnahmestellen Müssen alle Abnahmestellen bis begangen werden? Gilt dies auch für Abnahmestellen mit geringen Verbräuchen Im Handel sehr häufig identische Strukturen Auditorenliste beim BAFA Es gibt bereits diverse Listen bei anderen Stellen Hoher Aufwand für Unternehmensteile, die eigenständig betrachtet ein KMU wären, aber aufgrund Konzernzugehörigkeit hier Handlungsbedarf haben. Teilweise sehr kleine Einheiten mit geringen Verbräuchen Warum nicht auch DIN ISO mit Energieteil

16 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Bundesverband der Energie-Abnehmer e.v. Michael J. Behr Dipl.-Ing. Westring 303 Tel.: / Herne Fax: / mbehr@vea.de Internet:

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