Rentenreform ab 1. Januar Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund
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- Erika Maurer
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1 Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen
2 Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die Einführung der Erwerbsminderungsrente, Realität. Die damals vorgesehene Neuregelung wurde nur in wenigen Punkten modifiziert.
3 Keine Erwerbsminderungsrente erhält, wer trotz gesundheitlicher Störungen über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. In diesem Fall besteht keinerlei Rentenanspruch wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung
4 Halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Renteneinbuße, ca.: - gegenüber Berufsunfähigkeitsrente 30 % - gegenüber Erwerbsunfähigkeitsrente 50 %
5 Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Renteneinbuße, ca.: - gegenüber bisherigem Erwerbsunfähigkeitsrentenanspruch: bis 5 %
6 Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt bedeutet: der bisherige Berufsschutz entfällt der gesetzlich Versicherte mit einer gesundheitlich beeinträchtigten Erwerbsfähigkeit kann auf jeden beliebigen Beruf verwiesen werden bisher war eine Verweisung nur auf eine zumutbare Tätigkeit, die seiner Ausbildung, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, begrenzt jetzt ist der gesamte allgemeine Arbeitsmarkt Grundlage für eine Verweisung
7 Der Berufsunfähigkeitsschutz bleibt nur für Versicherte erhalten, die vor dem geboren sind. Diese haben evtl. Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit
8 Gesetzliche Rentenversicherung Rentensituation bis Erwerbsunfähig war der Versicherte, der infolge Krankheit eine Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig ausüben konnte oder mit der Erwerbstätigkeit nur geringfügiges Einkommen erzielen konnte. Die Erwerbsunfähigkeitsrente entsprach ca. 39 % des letzten Bruttoeinkommens.
9 Gesetzliche Rentenversicherung Rentensituation bis Berufsunfähig war der Versicherte, der infolge Krankheit weder in seinem erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb so viel leisten und verdienen konnte wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen. Die BU-Rente entsprach ca. 26 % des letzten Bruttoeinkommens
10 Auswirkungen der Reform im Einzelfall Beispiel 1: Herr K., 38 Jahre alt, arbeitet als Kfz-Mechaniker und verdient Euro 1790,- monatlich. Aufgrund eines Unfalls kann er nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. Eintritt bis Ende 2000: Eintritt ab 2001: Herr K. gilt als erwerbsunfähig und erhält die Erwerbsunfähigkeitsrente von 39 % des letzten Bruttoeinkommens = ca. Euro 698,- monatlich Herr K. gilt als voll erwerbsgemindert und erhält die volle Erwerbsminderungsrente von nur noch 34 % des letzten Bruttoeinkommens = ca. Euro 608,- monatlich
11 Auswirkungen der Reform im Einzelfall Beispiel 2: Herr S., 35 Jahre alt, arbeitet ebenfalls als Kfz- Mechaniker und verdient Euro 1790,-. Infolge einer Allergie kann er seinen Beruf - oder einen gleichwertigen - nicht mehr ausüben. Jedoch kann er in einem anderen Beruf noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten. Eintritt bis Ende 2000: Eintritt ab 2001: Herr S. erhält die gesetzliche BU-Rente in Höhe von 26 % des letzten Bruttoeinkommens = Euro 465,- mtl. Da er noch eine andere Tätigkeit ausüben kann, gilt er nicht als erwerbsunfähig. Herr S. gilt nicht als erwerbsgemindert, da er eine andere Erwerbstätigkeit länger als 6 Stunden täglich ausüben kann. Er erhält keinerlei Rente aus der gesetzlichen Versicherung.
12 Auswirkungen der Reform im Einzelfall Beispiel 3: Herr B., 30 Jahre alt, arbeitet als Mechaniker und verdient monatlich 1790,- Euro brutto. Aufgrund eines Bandscheibenleidens kann er seinen Beruf - oder eine gleichwertige Tätigkeit nicht mehr voll ausüben. Jedoch ist er in der Lage, in einem anderen Beruf täglich bis zu 5 Stunden zu arbeiten. Eintritt bis Ende 2000: Eintritt ab 2001: Mit Teilzeit-Arbeitsplatz: Herr B. erhält die gesetzliche BU-Rente in Höhe von 26 % des letzten Bruttoeinkommens = Euro 465,- monatlich. Mit Teilzeit-Arbeitsplatz: Herr B. erhält die halbe Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 17 % des letzten Bruttoeinkommens = ca. Euro 305,- monatlich (Rentenkürzung etwa 1/3).
13 Auswirkungen der Reform im Einzelfall Beispiel 4: Herr B., aus Beispiel 3, findet aufgrund seiner Erwerbsminderung am Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz. Eintritt bis Ende 2000: Eintritt ab 2001: Ohne Arbeitsplatz: Herr B. erhält arbeitsmarktbedingt die Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 39 % des letzten Bruttoeinkommens = ca. Euro 698,- monatlich. Ohne Arbeitsplatz: Herr B. erhält arbeitsmarktbedingt die volle Erwerbsminderungsrente von 34 % des letzten Bruttoeinkommens = ca. Euro 608,- monatlich (mtl. Rentenkürzung etwa 13%)
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